Überblick zur Unternehmensteuerreform 2008 Vortrag vom in Lübeck

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1 Hanseatische Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Überblick zur Unternehmensteuerreform 2008 Vortrag vom in Lübeck WP/Stb. Dipl.-Kfm. Hubertus Niesmann Stb. Dipl.-Kffr. Regina Stolle

2 1. Was bringt die Unternehmensteuerreform 2008 an Steuerentlastung für Betriebe 2. Refinanzierung der Unternehmensteuerreform 2.1 Bedeutende steuerrechtliche Änderungen Gewerbesteuer Körperschaftsteuer und Einkommensteuer (einheitlich) Einkommensteuer Körperschaftsteuer 2.2 Bedeutende steuerrechtliche Änderungen Handlungsempfehlungen aufgrund der steuerrechtlichen Veränderungen 3.1. Das Jahr Das Jahr 2008 Übersicht 1.1. Aussagen bzgl. der steuerlichen Entlastung im zeitlichen Vergleich 1.2. Steuerliche Entlastung im Rechtsformvergleich 1.3. Steuerliche Entlastung auf Gesellschafterebene 1.4. Fazit 4. Nachdenklichkeit zum Schluss

3 Darstellung der Steuerbelastung im Vergleich Gesellschaftsebene Kap.ges.Kap.ges.Kap.ges. EinzelU EinzelU EinzelU Pers.ges. Pers.ges. Pers.ges Thesaurierung / /2009 Gewinn 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 GewSt 16,67 14,00 14,00 14,00 16,67 14,00 KSt/ESt, Soli 21,98 15,83 15,83 22,16 Gewinn nach Steuern 61,35 70,17 70,17 63,84 83,33 86,00 Steuerbelastung 38,65 29,83 29,83 36,16 Ausschüttung 61,35 70,17 70,17 63,84 83,33 86,00 ESt/Soli 14,57 16,66 18,51 11,82 36,51 47,48 Gesellschafterebene GewSt-Anrechnung ,50-14,00 netto 46,78 53,51 51,66 52,02 54,32 52,52 Steuerbelastung gesamt 53,22 46,49 48,34 47,98 45,68 47,48 Prämissen: Der gewerbesteuerliche Hebesatz beträgt 400 %. Unterstellung des einkommensteuerlichen Höchstsatzes von 42 % für 2007, bzw. 45 % ab Im Thesaurierungsfall wird unterstellt, daß die Steuerzahlungen aus dem Betrieb heraus gezahlt werden und somit als Ausschüttung gelten.

4 1. Was bringt die Unternehmensteuerreform 2008 an Steuerentlastung für Betriebe 1.1. Aussagen bzgl. der steuerlichen Entlastung im zeitlichen Vergleich Bei der Kapitalgesellschaft: Senkung der Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene von 38,65% auf 29,83% ab 2008 Bei der Einzelunternehmung bzw. bei der Personengesellschaft: Verteuerung um bis zu 2,2% Punkte Aber: Schaffung einer Thesaurierungsmöglichkeit

5 1.2. Steuerliche Entlastung im Rechtsformvergleich Durch die neu geschaffene Thesaurierungsmöglichkeit für nicht entnommene Gewinne im Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften Annäherung der Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene - GmbH 29,83% - Einzelunternehmen/Personengesellschaft 36,16%, bei Zahlung der GewSt und der ESt aus dem Unternehmen heraus

6 1.3. Steuerliche Entlastung auf Gesellschafterebene Ab 2009 annähernd gleiche Steuerbelastung über alle Rechtsformen 1.4. Fazit Thesaurierungsbesteuerung bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaft nur bei solchen Unternehmen interessant, deren Grenzsteuerbelastung nahe beim Spitzensteuersatz liegt Je geringer der persönliche Einkommensteuersatz, desto günstiger wird die Rechtsform der Einzelunternehmung bzw. Personengesellschaft Für die Wahl der Rechtsform können die Steuersätze alleine nicht entscheidungsrelevant sein, hier spielen die übrigen Neuerungen der Steuerreform die entscheidende Rolle

7 2. Refinanzierung der Unternehmensteuerreform 2.1 Bedeutende steuerrechtliche Änderungen Gewerbesteuer Nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar Steuermessbetrag von 5% auf 3,5% reduziert - Alter Messbetrag 0,05 H400 = 16,67% - Neuer Messbetrag 0,035 H400 = 14%, dieser Betrag aber nicht mehr bei ESt/KSt abziehbar Bei Einzelunternehmung (EU) / Personengesellschaft (PGt) entfällt Staffeltarif beim Steuermessbetrag aber Freibetrag ,- bleibt

8 Bei EU / PGt Entlastung von bisher 1,8 fache GewSt-Messbetrag auf 3,8 fache Messbetrag bei Einkommensteuer - Alt 1,8 x 0,05 = 9% - Neu 3,8 x 0,035 = 13% Bei Steuerbetrachtung damit bei H 400 fast kostenneutral Bei Kapitalgesellschaft (Kapital Gt) gibt es derartige Entlastungen nicht. GewSt wird aufgrund der Nichtabziehbarkeit und veränderten Hinzurechnungsvorschriften zur fast wichtigsten Steuerkomponente

9 Änderungen bei Hinzurechnungsvorschriften bisher: Hinzurechnung Dauerschuldzinsen mit 50% neu: 25% der Entgelte von Zinsen und Zinsanteilen d.h. 25% von : - Entgelte für Schulden - 20% der Miete / Leasingaufwand bei beweglichen Wirtschaftsgütern - 65% der Miete / Leasingaufwand bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern Achtung: Neu gibt es einen Freibetrag von ,-

10 Körperschaftssteuer und Einkommensteuer (einheitlich) Wegfall der degressiven Abschreibung (in 2007: 30%) Geringwertige Wirtschaftsgüter (bisher bis 410,- sofort als Betriebsausgabe) zukünftig nur noch sofort als Betriebsausgabe bis 150,-. Investitionsgüter von 150, ,- werden alle zusammen für das jeweilige Jahr zu einem Investitionsblock zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben.

11 Begrenzung des Zinsabzugs in einem Wirtschaftsjahr auf 30% (des Jahresüberschusses + Zinssaldo + betriebliche Steuer + Abschreibung) - Für Mittelständler absolut kalter Kaffee, da Schranke erst greift, wenn Gesamtzinssaldo über ,- (Freigrenze) - Zudem greift sie nur bei Betrieben, die zu einem Konzern im Verständnis der Finanzverwaltung gehören, dazu gehört aber nicht die Betriebsaufspaltung oder GmbH & Co KG Anstelle der bisherigen 7g EStG Investitionsrücklage neu: 7g EStG Investitionsabzugsbetrag. Dieser gilt bereits für Wirtschaftsjahre, die nach 17.Aug.2007 enden:

12 Alt Investitionsrücklage Rücklage 40% auf neue Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im JA Neu Investitionsabzugsbetrag Abzug 40% der AK / HK auf neue & gebrauchte bewegliche Anlagevermögen außerhalb JA Für Betriebe mit Betriebsvermögen bis T 204 Betriebsvermögen bis T 235 bei Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG stets zulässig Frist für Investiton 2 Jahre bei fehlender Investition 6% Zins als Gewinnzuschlag p.a. nach Ablauf der 2 Jahre nur noch, wenn Gewinn insgesamt kleiner als T 100 bis 3 Jahre es wird die Gewinnminderung im Erstbildungsjahr zurückgedreht und Verzinsung der Steuernachforderung mit 6% nach Ablauf von 15 Monaten des Veranlagungsjahres max Höhe Bildung T 154 T 200 Besonderheit bei Existenzgründern: ja Bei Erwerb: Auflösung Rücklage & Sonderafa 20% sowie degr. Abschr. nein Auflösung außerbilanzieller Abzugsbetrag, Kürzung Abzugsbetrag bei AK, Sonderafa 20% und lineare Afa sodann von gekürzten AK

13 Beispiel Alt ND 5J. AK 100 AK 100 degr.afa -30 Sonderafa 20% Neu Kürzung um Abzugsbetrag -40 lineare Afa (20% von 60AK) -12 Sonderafa 20% von 60 AK Aufwand im Bildungsjahr Aufwand im Investitionsjahr zusätzlich (50Afa - Auflösung Rücklage 40) 10 (Kürzung 40 + Afa 24 - Auflösung 40) 24 Bringt man GWG bis 250,- in Vergünstigung, fallen auch diese zukünftig noch unter vollen Abzug (= heimliche Erhöhung von auf 250,-)

14 2.1.3 Einkommenssteuer Thesaurierung von Gewinn mit steuerbegünstigtem Steuersatz von 28,25% & Soli (=29,8%) für EU und Gesellschafter bei PGt mit mehr als 10% Beteiligung oder mehr als 10 T Gewinn. Gute Idee von Politikern, die leider von der Sache nichts verstehen. - Braucht Teile Gewinn für ESt und nicht abziehbare BA (wie z.b. neue GewSt) = eff.est fast 37% - Saublöde Entnahmefiktion für Nachversteuerung 25% + Soli = 26,4% - Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe, Umwandlung, Einbringungsfälle

15 Ab 2008 erstmals 3% Reichensteuer auch auf Gewinneinkünfte (bei ZvE > T 250 / T 500) Stichwort: was haben Sie eigentlich gegen Beamte? Sie tun doch nichts... Bürokratismus bei Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen 35a EStG (= Handwerkerrechnungen für Reparaturen) Einreichung Rechnung und Überweisungsnachweis fällt weg bei EStG Erklärung

16 Körperschaftsteuer Verschärfung beim Mantelkauf Verlustvorträge bei Übertragung von Kapitalgesellschaften gehen schneller verloren - Alt: Übertragung 50% der Anteile und zukünftig überwiegend neues Betriebsvermögen - Neu: Verkauf 50% der Anteile binnen 5 Jahren = voller Untergang Altverlust Verkauf 25% - 50% anteiliger Verlustuntergang Kein Sanierungsprivileg mehr

17 2.2 Bedeutende steuerliche Veränderungen Abgeltungssteuer Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen Abgeltungssteuer 25% & Soli & evtl. KiSt Hierunter fallen Gewinnausschüttungen aus KapitalGten, wenn Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Dito Spekulationsgewinne aus Verkäufen von Wertpapieren und Anteilen an KapitalGten unter 1% ohne Zeitbegrenzung (Ausnahme: Anschaffung vor ) Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig, bei Einkünften aus Kapitalvermögen lediglich Freibetrag 801,- /

18 Abgeltungssteuer gilt nicht für Zinsen bei anderen Einkunftsarten 13,15,18,21 EStG Steuerpflichtige mit Steuersatz niedriger als Abgeltungssteuer, können Deklarierung in ESt-Erklärung vornehmen, dann niedrigerer individueller Steuersatz, aber trotzdem kein separater WK-Abzug Wann gelten Regelungen der Abgeltungssteuer nicht: - Gläubiger und Schuldner sind einander nahestehende Personen - Zahlung Zins von KapitalGten an Anteilseigner, der zu mindestens 10% an KapitalGt beteiligt ist oder Gläubiger ist nahestehende Person

19 - Verkäufe von Anteilen an KapitalGt, wenn Beteiligung >1% - Gläubiger und Schuldner haben jeweils gegeneinander Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einem Zusammenhang stehen. In vorbenannten Fällen bleibt es bei normaler Versteuerung in der ESt-Veranlagung, aber es bleiben auch Werbungskosten/Betriebsausgaben erhalten

20 2.2.2 Prinzip der Besteuerung von Einnahmen aus KapitalGten Anteile im Privatvermögen s.o.(abgeltungssteuer) Anteile im Betriebsvermögen EU/PGten und Sonderfall: Verkauf Anteile bei wesentlicher Beteiligung > 1% bis 2008: Halbeinkünfteverfahren ab 2009: Teileinkünfteverfahren = 60% der Gewinne sind voll steuerpflichtig, aber auch nur 60% der damit zusammenhängenden Aufwendungen sind abzugsfähig Anteile werden im Betriebsvermögen einer KapitalGt gehalten Gewinne bleiben wie bisher steuerfrei (steuerrelevant sind 5% des Gewinns)

21 Übriges Neben Spekulationsfrist Immobilien 10 Jahre gilt diese jetzt auch für Wirtschaftsgüter, wenn aus ihrer Nutzung in mindestens einem Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden und damit Abschreibung geltend gemacht wurde.

22 3. Handlungsempfehlungen aufgrund der steuerrechtlichen Veränderungen 3.1. Das Jahr 2007 Kaufen Sie noch bewegliche AV wegen degr. Afa GWG (bis 410,-) kaufen Sie was noch möglich ist, bevor der absolute Unfug hier Einzug hält (Ausnahme GWG bis 150,-) KapitalGten, die im Betriebsvermögen gehalten werden von EU /PGten (z.b. Betriebsaufspaltungen) Ausschüttungen noch in 2007 oder 2008 mit Halbeinkünfteverfahren = 50% steuerpflichtig ab 2009 gilt Teileinkünfteverfahren 60% steuerpflichtig

23 Verkauf von Anteilen KapitalGt bei wesentl. Beteiligung vor 2009 (= Halbeinkünfteverfahren), danach Teileinkünfteverfahren Überlegungen zur steueroptimalen Rechtsform und Übertragung wegen Änderung Erbschafts-/Schenkungssteuer = individuelle Überlegung erforderlich

24 3.2. Das Jahr 2008 Bei KapitalGt: Gewinnverlagerung nach 2008, da hier der niedrigere Steuersatz kommt und auch Ausschüttung in 2008 So billig wird s nie wieder!

25 Kap.ges. Kap.ges. Kap.ges Gesellschaftsebene Gewinn 100,00 100,00 100,00 GewSt 16,67 14,00 14,00 KSt/ESt, Soli 21,98 15,83 15,83 Gewinn nach Steuern 61,35 70,17 70,17 Steuerbelastung 38,65 29,83 29,83 Ausschüttung 61,35 70,17 70,17 ESt/Soli 14,57 16,66 18,51 Gesellschafterebene GewSt-Anrechnung netto 46,78 53,51 51,66 Steuerbelastung gesamt 53,22 46,49 48, : noch Halbeinkünfteverfahren und schon Steuersatz von 15% KSt Halbeinkünfte: max. 22,5% (bei 45% Steuersatz), Abgeltung stets 25%

26 Achtung: in 2008 kann auch schon ein Vorabgewinn für das Jahresergebnis 2008 zur Ausschüttung gelangen Soweit höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Anteilen an KapitalGten im Privatvermögen bestehen = Einlage ggf. in Betriebsvermögen, dann verbleibt für Zukunft wenigstens 60% Abzug erhalten Wertpapiere im Privatvermögen ggf. noch vor 2009 kaufen, da nach Ablauf 1 Jahresfrist dann keine Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinn anfällt und diese Steuerfreiheit bleibt

27 4. Nachdenklichkeit zum Schluß Interview wurde wohl in Bad Segeberg geführt Ein alter Indianerhäuptling sitzt vor seinem Zelt und raucht Pfeife. Zwei Regierungsbeamte kommen ihn besuchen und fragen: Großer Häuptling, seit vielen Jahren beobachtest Du die Menschen und den weißen Mann. Du hast alle Entwicklungen gesehen, die guten und die schlechten Seiten. Wo hat der weiße Mann Deiner Meinung nach Fehler gemacht? Der Häuptling lehnt sich zurück, denkt nach, nimmt einen tiefen Zug aus der Pfeife und sagt Vor vielen Jahren haben die Indianer dieses Land beherrscht. Es gab keine Steuern, keine Schulden, viele Büffel, viele Fische, die Frauen haben die ganze Arbeit gemacht, die Männer gingen den ganzen Tag zum Fischen und auf die Jagd und hatten die ganze Nacht Sex. Und dann kam der weiße Mann und wollte das System verbessern.

28 Last not Least 1. Individuelle Fragen zum Steuerrecht Innungsmitglieder erhalten Beratung über uns kostenlos (= Service der Innung) 2. Wollen Sie die heutigen Unterlagen zum Nachlesen? Anfordern unter oder über 3. Unsere Homepage

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