Neues Tarifrecht für die Länder. Eckpunkte der Einigung vom

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1 Neues Tarifrecht für die Länder Eckpunkte der Einigung vom

2 2 Überblick 1 Nach 2 ½ Jahren tariflosem Zustand und 14 Wochen Streik haben wir wieder eine Tarifbindung Spaltung der Beschäftigten einer Dienststelle ist beendet Wichtige Streikbereiche aus der Arbeitszeiterhöhung ausgenommen Untere Entgeltgruppen werden finanziell besser gestellt Ergebnis ist ein komplexer Kompromiss Meistbegünstigungsklausel Verhandlungsergebnis spiegelt die Machtverhältnisse

3 3 Überblick 2 Tritt in Kraft November 06 Arbeitszeit 2006 und 2007 Einmalzahlungen Januar ,9 % Gehaltserhöhung Sonderzahlung Leistungsbezahlung ab Besonderer Teil Wissenschaft Auszubildende Neues Tarifrecht TV-L

4 4 Arbeitszeit Berechnung für jedes Bundesland Tatsächlich im Februar 2006 erreichte durchschnittliche Arbeitszeit wird einvernehmlich ermittelt Vereinbarung für BaWü 38,95 Std. Ab beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 39,35 Stunden Berechnung: 38,5 + (38,95-38,5) + (38,95 38, 5 ) = 39,35 Std. max. 0,4 Std. löst Meistbegünstigungsklausel nicht aus!

5 5 Neue Arbeitszeit - 1 Besonders belastete Bereiche bleiben bei 38,5 Std. ständige Schicht- oder Wechselschicht, Autobahnmeistereien, KFZ-Werkstätten, Zentren für Psychiatrie, Theater und Bühnen weitere Bereiche können durch landesbezirklichen TV privilegiert werden Gesamtdurchschnitt von 39,35 Std. muss bleiben Je mehr Bereiche mit 38,5 Stunden, desto höher die Arbeitszeit beim Rest Für Baden-Württemberg ist für die nicht privilegierten Bereiche eine Arbeitszeit von 39,5 Stunden ermittelt!

6 6 Neue Arbeitszeit -2 39,35 durchschnittliche AZ in BaWü ab ,5 39,5 41 Zentren f. Psychiatrie, Theater, Autobahnmeistereien, bei Schichtarbeit... sonstige Landesdienst- 39 stellen 40 Ziel der AG

7 7 Neue Arbeitszeit - 3 Teilzeitbeschäftigte (Altverträge) haben Anspruch auf Anpassung ihrer Arbeitszeit, um finanzielle Einbußen zu verhindern Teilzeitbeschäftigte (Neuverträge auf Basis 41 Std.) mit prozentual benannter Arbeitszeit (z.b. 50 %) müssen weniger arbeiten mit festen Stundenverträgen (z.b 25 Stunden) erhalten ca. 3,7 % mehr Lohn und Gehalt Arbeitszeitregelungen können landesbezirklich erstmals zum gekündigt werden

8 8 Fragen zur Arbeitszeit?

9 9 Einmalzahlung + Gehaltserhöhung Wer? Überführungsstuktur Bund E 1 bis E Entgelt- VergGr LGr. gruppe BAT MtArb E 9 bis E 12 E 13 E 15 Azubis / SchülerInnen, PraktikantInnen ,9 % auf 5 aufgerundet, tabellenwirksam! 15 Ib-Ia 14 II-Ib 13 II 12 III-II 11 IVa-III 10 IVb-IVa 9 Vb-IVb 9 8 Vc 7-8a 7 6-7a 6 VIb 5-6a 5 VII 4-5a 4 3-4a 3 VIII 2-3a 2 X-IXa 1-1a 1

10 10 Entgelttabelle TV-L ab Entgeltgruppe Stufe 1 Grundentgelt nach 1 J. Stufe 1 Stufe 2 nach 2 J. Stufe 2 Stufe 3 Entwicklungsstufen nach 3 J. Stufe 3 Stufe 4 nach 4 J. Stufe 4 Stufe 5 nach 5 J. Stufe 5 Stufe je 4 Jahre Überleitung nicht in E 1 und mindestens in Stufe 2

11 11 Eingruppierung? Neue Entgelttabelle = Neue Entgeltordnung Neue Entgeltordnung voraussichtlich 2008 So lange Eingruppierung nach BAT und MTArb Überleitung in Tabelle

12 12 Exkurs Überleitung Überführungsstuktur Bund Entgelt- VergGr LGr. gruppe BAT MtArb 15 Ib-Ia 14 II-Ib 13 II 12 III-II 11 IVa-III 10 IVb-IVa 9 Vb-IVb 9 8 Vc 7-8a 7 6-7a 6 VIb 5-6a 5 VII 4-5a 4 3-4a 3 VIII 2-3a 2 X-IXa 1-1a 1 Überführung BAT BAT II II a mit mit Aufstieg nach I b nach oder Jahren E Ü nach 5 oder 6 Jahren E Überleitung soll wie TVÜ Bund erfolgen - nachfolgende Folien zeigen Überleitung nach TVÜ Bund

13 Überleitung in neue Tabelle 13 Entgeltgruppe wird bestimmt durch Vergütungsgruppe nach BAT / Lohngruppe nach MTArb Zuordnungstabelle berücksichtigt bereits mögliche Aufstiege Beispiel- IV b FH - Ingenieur mit Aufstieg n. IV a E 10 FH Bibliothekarin ohne Aufstieg n. IV a E9 Stufe wird bestimmt bei Angestellten durch das Vergleichsentgelt = Grundgehalt + OZ bis max. Stufe 2 + allg. Zulage vorbehaltlich der Regelung im TV-L ArbeiterInnen durch die tatsächliche Beschäftigungszeit mindestens Vergleichsentgelt = Monatstabellenlohn Zusätzlich gezahlt werden Kinderzuschläge für Kinder, die bis (TV-L: 2006) geboren werden Techniker-, Meister-, Programmierzulagen (bis zum in Kraft treten der neuen EO)

14 Überleitung Arbeiter/innen in den TVöD Bund 14 Zuordnung zur Stufe nach nach der der tatsächlichen Beschäftigungszeit Mindestens in in Höhe Höhe des des Vergleichsentgelts Mindestens Stufe Stufe 2 vorbehaltlich der Regelung im TV-L Lohngruppe 6 a, a, Jahre im im Betrieb MTArb Stufe ,14 TVÜ TVÜE 6 Stufe Lohngruppe 3, 3, 3 Jahre im im Betrieb MTArb: Stufe ,36 TVÜ: E 3, 3, Stufe , ,64

15 Überleitung Angestellte - Beispiel 15 Vergleichsentgelt bildet individuelle Zwischenstufe oder oder individuelle Endstufe bei bei älteren Angestellten Individuelle Endstufe bleibt auf auf Dauer Dauer wird wird dynamisiert vorbehaltlich der Regelung im TV-L E 8 Stufe Vc, ledig Last 37 = 2.357,73 regulär nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe 2.357,73 Stufe Jahre nach Überleitung

16 16 Ausgleich künftiger Erwartungen Überleitung Bund Berücksichtigung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen bei Erreichen des Aufstiegs bis alle werden berücksichtigt bei Erreichen danach nur in E 3 E 8, wenn am die Aufstiegszeit zur Hälfte rum ist. Ausgleich für sonstige Erwartungen Strukturausgleiche Ob es Bedarf gibt und wie hoch der Bedarf ist, wurde für jede Entgeltgruppe / Stufe / OZ Stufe 1 oder 2 errechnet Tabelle als Anlage zum TVÜ nur für Angestellte Tabelle bestimmt Beginn ( oder später) Dauer (dauerhaft oder befristet) Höhe (im Bund zwischen 20 und 110 monatlich) Festbeträge keine Dynamisierung werden immer individuell (Tabelle Anlage TVÜ) gezahlt Können einzelvertraglich abgefunden werden

17 17 Besitzstand bei Befristungen Bund Hinsichtlich der Überleitungsregelungen (Besitzstand!) z.b. Zuordnung zur Tabelle (Zwischenstufen) Kinderzulagen sind in der Zeit bis zum 30. September 2007 Unterbrechungen von bis zu einem Monat unschädlich!

18 18? Fragen zur Überleitung in die neue Tabelle

19 19 Sonderzahlung Alte Altbeschäftigte (vor Juli 2003) in der Nachwirkung Basis Durchschnitt Juli September des jeweiligen Jahres Entgeltgruppe 2006 Sonderzahlung nach Tabelle zuzüglich E 1 bis E 8 Urlaubsgeld Kündigung auf Landesebene E 9 bis E 11 jeweils zum Jahresende erstmals zum Ende des E 12 bis E 13 Jahres mit voller Angleichung der Neuen E 14 bis E 15 (regulär 2008) Höhe 95 % 80 % 50 % 35 % TVöD 90 % 80 % 60 % 60 %

20 20 Sonderzahlung Neue Beschäftigte, die ab eingestellt wurden 2006 keine Erhöhung d.h. Sonderzahlung wie Beamte 2007 wie % der Differenz zur neuen Tabelle (vorhergehende Folie) 2008 nach Tabelle Arbeitgeber kann die Angleichung schneller vollziehen Nach Eingestellte wie Neue

21 21 Leistungsbezahlung Zielgröße 8 % - Start 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TV-L fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung Zusatzversorgungspflichtig Regelung durch landesbezirklichen TV; dabei kann vereinbart werden zusätzliches höheres Leistungsentgelt gleichmäßige Ausschüttung an alle Solange kein TV zustande kommt 12 % des September- Gehalts als zusätzliche Zahlung im Dezember (d.s. bei 3000 Monatsgehalt 360 )

22 22 Besonderer Teil Wissenschaft Besonderer Teil Wissenschaft Details in Arbeitsgruppe Wissenschaft (AG-W) Konflikte Wissenschafts-, Kunst- und Gewissensfreiheit Ombudsperson in der Dienststelle E 13 E 15 einschlägige Berufserfahrung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird grundsätzlich anerkannt (E 9 bis E 12 Klärung in AG-W) Befristungsregelungen werden von AG-W überprüft Übergangsgeld? Geltungsbereich: Weitere Personalkategorien in TV-L? AG-W prüft weiter Wissenschaft im engeren Sinn Ausweitung des AZ-Korridors von 45 auf 48 Stunden Sonderzahlung in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Jahrestabellenentgelts kann u. bestimmten Voraussetzungen aus Drittmittelüberschüssen gezahlt werden. Bei Urlaubsübertragung Urlaub muss bis September des Folgejahres genommen werden.

23 23 Arbeitszeitkorridor Bund Durchschnittliche Arbeitszeit bleibt bei 39,5 Stunden Innerhalb der 45 Stunden pro Woche geleistete Arbeit wird innerhalb des Ausgleichszeitraums (bis 1 Jahr) ausgeglichen. Keine Überstundenzuschläge bis zur 45. Stunde Voraussetzung einvernehmliche Dienstvereinbarung oder landesbezirklicher Tarifvertrag Einrichtung eines Arbeitszeitkontos

24 24 Überleitung aus BAT II a Vorhandene Beschäftigte nach Aufstieg aus III ohne weiteren Aufstieg E 12 mit Aufstieg nach 11 oder 15 Jahren in BAT I b E 13 Ü mit Aufstieg nach 5 oder 6 Jahren in BAT I b E 14 in BAT I b nach Aufstieg aus IIa E Ü Stufe 2 3 4a Neueingestellte grundsätzlich E 13 bei Aufstieg in I b nach 5 oder 6 Jahren Zulage nach E 14 nach x Jahren 2 4 Betrag b

25 25 Regelungen zum TV-L Mantel - 1 Stufenzuordnung bei Einstellung Ohne Berufserfahrung Stufe 1 Einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr beim selben AG volle Berücksichtigung und reguläre Stufenzuordnung bei anderem AG Stufe 2 ; ab ggf. Stufe 3 Zur Deckung Personalbedarf förderliche Zeiten bei anderen AG können ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Privat versicherte Beschäftigte, die jetzt Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit nach 71 BAT haben, behalten ihren Anspruch für 26 Wochen Krankengeldzuschuss 39 Wochen Regelungen zur Unkündbarkeit und Befristungsregelungen nach SR 2 y BAT (= Befristung mit Sachgrund) bleiben

26 26 Allgemeine Mantelfragen - 2 Vorweggewährung von Stufen zur regionalen Differenzierung, Personalgewinnung, Bindung qualifizierter Fachkräfte, Ausgleich Lebenshaltungskosten 1 2 Stufen höhere Zuordnung in der Endstufe + 20 % der Stufe 2 (das sind bei E 10 (FH-Ingenieur) bis 520 ) bei Wissenschaftlern 25 %-ige Überschreitung dieser Beträge möglich (das ist in der Endstufe E 14 eine höchstmögliche Zulage von 850 )

27 27 Auszubildende Tarifparteien wirken auf 12-monatige Übernahme nach erfolgreich beendeter Ausbildung hin (außer Ausbildung über Bedarf) gilt bis Abschlussprämie von 400 für Azubis deren Ausbildung ab 2007 beginnt

28 28 Urabstimmung Bei der Urabstimmung haben 83,5 % der betroffenen ver.di-mitglieder mit Ja gestimmt

29 29 Bewertung Der Abschluss spiegelt wider, dass im Landesbereich wenig Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind: Unsere Kraft hat nicht gereicht, um die 38,5 Stundenwoche für alle zu erzwingen und damit Stellenabbau völlig zu verhindern. Aber: eine aktive und phantasievolle Minderheit von Beschäftigten hat die Spaltung der Beschäftigten in Alte und Neue beendet, die Arbeitgeber weit vor ihrem Ziel der 41 Stundenwoche gestoppt und damit die Übernahme von Auszubildenden und befristet Beschäftigten verbessert Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007, und eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung ab 2008 erstritten, Tarifbindung geschaffen und damit die Absicht der Arbeitgeber durchkreuzt, Arbeitsbedingungen künftig nach Gutsherrenart zu verordnen statt auszuhandeln. Darauf dürfen sie mit Recht stolz sein!

30 30 Fazit Die nächste Auseinandersetzung kommt bestimmt Jeder und Jede, der / die sich an dieser Auseinandersetzung nicht beteiligt hat, kann beim nächsten Mal dabei sein und die Chance auf einen guten Abschluss erhöhen.

31 31 Wann sind wir als Gewerkschaft stark? Wenn wir viele sind und gemeinsam handeln!

32 32 Diskussion und offene Fragen?

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