Bebauungsplan Nr. 51 Freibad Uetze
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- Ruth Messner
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1 Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover Bebauungsplan Nr. 51 Freibad Uetze im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand: 13a(2) i.v.m. 3(2) + 4(2) BauGB 10 BauGB Begründung: Plan: Dipl.-Ing. (FH) M. Dralle Dipl.-Ing. B.-O. Bennedsen
2 INHALT TEIL 1: ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES Erfordernis der Planaufstellung: Allgemeine Ziele und Zwecke Räumlicher Geltungsbereich Bestand Planungsvorgaben Überörtliche Planungen: Raumordnung und Landesplanung Örtliche Planungen Flächennutzungsplan Rechtskräftige Bebauungspläne Machbarkeitsstudie Städtebauliche Daten Begründung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, Baugrenzen Fläche für den Gemeinbedarf Verkehrsflächen Grünflächen Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Ver- und Entsorgung Bodenordnende Maßnahmen Auswirkungen des Bebauungsplanes Hinweis...12 TEIL 2: VERFAHRENSVERMERKE...13 TEIL 3: ANHANG Anhang 1: Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uetze infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc
3 TEIL 1: ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES 1 Erfordernis der Planaufstellung: Allgemeine Ziele und Zwecke Die Gemeinde Uetze plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit integriertem Familienbereich auf dem heutigen Parkplatz des Freibades Uetze. In dem Neubau sollen die Gruppen zweier Kindertagesstätten an einem zentralen Standort vereint werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die vorgesehene Fläche für die Umsetzung des Projektes unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms, der Belange des Freibades und der zu erhaltenen Kastanienallee als geeignet beurteilt. Für den Neubau einer Kindertagesstätte ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Freibad Uetze sollen die unterschiedlichen Nutzungen (Freibad, sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie Wohnbebauung) und ihre Erfordernisse in Einklang gebracht werden. Gemäß 1 (6) BauGB werden mit der Umsetzung des Bebauungsplanes insbesondere folgende allgemeine Ziele berücksichtigt: die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung, hier: Machbarkeitsstudie zum Neubau Kindergarten Hexenhaus mit Familienzentrum auf dem Grundstück des Freibades, Bodestraße in Uetze Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb des Siedlungsbereiches. Die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 (2) BauNVO liegt unter m 2. Daher wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung, die der Nachverdichtung von Flächen dient, durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Zudem wird auf die frühzeitige Beteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB verzichtet. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der ca. 3,1 ha große Geltungsbereich befindet sich im südlichen Siedlungsbereich der Ortschaft Uetze und umfasst das Gelände des Freibades Uetze mit Parkplatz und angrenzendem Wohngrundstück sowie einen Teil der nördlich verlaufenden Bodestraße. Östlich des Geltungsbereiches verläuft die Landesstraße L387 Dollberger Straße in Nord-Süd-Richtung. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 ersichtlich. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 1
4 3 Bestand Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches umfasst das Gelände des Freibades Uetze mit Parkplatz, Eingangsbereichen, Umkleideräumen, Kiosk, zwei Schwimmbecken, Liegewiese und ehemaliger Minigolfanlage. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich ein einzelnes Wohngrundstück mit einem Einfamilienhaus. Die Freifläche des Freibades ist durch Gehölze in den Randbreichen zu den angrenzenden Wohnbebauungen eingegrünt. Auf dem Parkplatz befindet sich eine Kastanienallee. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die nördlich verlaufende Bodestraße. Geltungsbereich des B-Planes Eingangsbereich Freibad - Blick vom Parkplatz aus Parkplatz - Blick von Ost nach West infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 2
5 Parkplatz Südost - Übergang Parkplatz / Freibad Parkplatz Westseite - Blick von Süd nach Nord 4 Planungsvorgaben 4.1 Überörtliche Planungen: Raumordnung und Landesplanung Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) und das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) enthalten Grundsätze sowie konkrete Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) erstellt wurden. Diese sind von den Behörden und Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten und müssen mit der jeweiligen Zweckbestimmung vereinbar sein. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), das aus dem LROP zu entwickeln ist, wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung der regionalen Planungsräume dargestellt. Die Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) haben sich diesen Zielen gemäß 1 Abs. 4 BauGB anzupassen. Landesraumordnungsprogramm Ziel des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen von 2008 ist die Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes. Nach den Darstellungen des LROP zählt die Ortschaft Uetze zu den ländlichen Regionen. Diese sollen sowohl mit ihren gewerblich-industriellen Strukturen als auch als Lebens-, Wirtschafts- und Naturräume mit eigenem Profil erhalten und so weiterentwickelt werden, dass sie zur Innovationsfähigkeit und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft dauerhaft einen wesentlichen Beitrag leisten können. Des Weiteren sollen sie mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und -netzen versorgt werden, durch die überregionalen Verkehrsachsen erschlossen und an die Verkehrsknoten und Wirtschaftsräume angebunden sein. Eine Entwicklung soll darüber hinaus gefördert werden, um u. a. insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ein geeignetes Umfeld bieten zu können. Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft soll verbessert und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sollen für die Dörfer abgeschwächt werden, um sie als Orte mit großer Lebensqualität zu erhalten sowie die soziale und kulturelle Infrastruktur zu sichern und weiterzuentwickeln und die erforderlichen Einrichtungen und Angebote des Bildungswesens in zumutbarer Entfernung für die Bevölkerung dauerhaft bereitstellen zu können (vgl. Pkt LROP). Gemäß LROP 2008 ist die weitere Inanspruchnahme von Freiräumen für die Siedlungsentwicklung, den Ausbau von Verkehrswegen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen zu minimieren (vgl. Pkt LROP). infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 3
6 Regionales Raumordnungsprogramm Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 für die Region Hannover legt die Ortschaft Uetze ist im zentralörtlichen System als Grundzentrum fest (vgl. Pkt. D u. 05 RROP). Grundzentren haben einen auf das Gemeindegebiet ausgerichteten Versorgungsauftrag im Bereich der allgemeinen, täglichen Grundversorgung. In erster Linie sollten Grundzentren den Bedarf an öffentlichen Einrichtungen und Diensten, Geschäften, Betrieben und medizinischer Versorgung für die ortsansässige Bevölkerung bzw. die Beschäftigten sicherstellen. Uetze ist zudem als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung festgelegt (vgl. Pkt. D RROP). Das System der Naherholung in der Region Hannover wird den Erholungsbedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen weitgehend gerecht und ist entsprechend zu sichern und planvoll weiterzuentwickeln. Insbesondere der wohnungsnahen Erholung kommt eine besondere Bedeutung zu. Lage des Geltungsbereiches Auszug aus dem RROP 2005, Region Hannover In der zeichnerischen Darstellung des RROP ist das Plangebiet als vorhandener und bauleitplanerisch gesicherter Siedlungsbereich dargestellt. Westlich des Plangebietes verläuft die Landesstraße L387. Diese ist im RROP als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung festgelegt. Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Freibad Uetze wird das Gelände des Freibades Uetze mit Parkplatz und angrenzendem Wohngrundstück überplant. Diese Flächen sind erforderlich um den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Parkplatz des Freibades unter Berücksichtigung der Belange des Freibades umsetzen zu können und die verschiedenen Nutzungen in Einklang zu bringen. Durch den Neubau einer Kindertagesstätte wird eine soziale Infrastruktureinrichtung in zentraler Lage bereitgestellt. Es werden Arbeitsplätze erhalten bzw. zusätzlich geschaffen. Die Belange der Nachbarschaft werden dabei berücksichtigt, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Mit der vorliegenden Planung wird ein Teil des bestehende Siedlungsbereiches von Uetze über- infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 4
7 plant. Durch die Nachverdichtung des Siedlungsbereiches werden keine großen zusammenhängenden Freiräume in Anspruch genommen. Die vorhandene Kastanienallee wird erhalten. Die besondere Entwicklungsaufgabe Uetzes als Erholungsstandort wird berücksichtigt, indem das Freizeit- und Naherholungsangebot von Uetze weiterentwickelt und aufgewertet wird. Die Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigen damit die vorgenannten Ziele der Landes- und Regionalplanung. 4.2 Örtliche Planungen Flächennutzungsplan Geltungsbereich des B-Planes Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Uetze Der seit 2002 wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Uetze stellt die überwiegende Fläche des Plangebietes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz, Freibad sowie als Öffentliche Parkfläche dar. Ein kleiner Teilbereich im Nordwesten ist als gemischte Baufläche festgelegt. Die Umgebung des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan im Norden, Osten Süden und Südwesten als Wohnbaufläche dargestellt. Im Nordwesten schließt sich eine gemischte Baufläche an (vgl. Anhang 1). Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung Gemäß 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um die bestehenden und geplanten Nutzungen planungsrechtlich zu sichern bzw. zu ermöglichen setzt der Bebauungsplan für das Plangebiet Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz, Freibad, Fläche für den Gemeinbedarf Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche und Allgemeines Wohngebiet fest. Damit weichen die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Teilen von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ab. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 5
8 Da der vorliegende Bebauungsplan gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgesellt wird, ist ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan nicht notwendig. Der Flächennutzungsplan kann vielmehr im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berichtigt werden, indem für Teile des Plangebietes (bisherige Grünfläche) Fläche für den Gemeinbedarf und Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung sowie für Wohnbaufläche (bisherige gemischte Baufläche) dargestellt wird. Die Berichtigung ist dem Anhang 1 zu entnehmen Rechtskräftige Bebauungspläne Für das Plangebiet gibt es bisher keinen verbindlichen Bauleitplan. Im Osten grenzt der Bebauungsplan Nr. 27 Eigensheide (WA), im Westen der Bebauungsplan Nr. 1 Südlich Marienstraße (WA, MI, MD) an Machbarkeitsstudie Der Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum ist im Bereich des Parkplatzes des Freibades und der ehemaligen Minigolfanlage geplant. Um im Vorfeld zu untersuchen, ob das avisierte Baugrundstück für die geplante Bebauung geeignet ist, wurde vom Architekturbüro Garriock & Associates, Uetze eine Machbarkeitsstudie Neubau Kindergarten Hexenhaus mit Familienzentrum auf dem Grundstück des Freibades, Bodestraße in Uetze erstellt (Stand: ). Die Untersuchung erfolgte unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms, der zu erhaltenen Infrastruktur für die Nutzung des Freibades (Entwässerungsleitungen, Zuwegung, Parkflächen) und der zu erhaltenen Kastanienallee. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Grundstück für die geplante Bebauung geeignet. Der Verfasser empfiehlt die Riegelbebauung in horizontaler Richtung (Ost-West): - Möglichkeit der energetisch optimierten Bauweise unter Berücksichtigung vorhandener Infrastruktur, - Bebauung erfolgt komprimiert in einem Bereich des Grundstück = klar definierter Grundstücksbereich der KITA, keine Einschränkung fürs Freibad, Zuwegung ist eindeutig, Hauptallee bleibt erhalten, - der Kiosk des Freibades müsste versetzt werden, dies wird als vertretbar beurteilt. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 6
9 5 Städtebauliche Daten Bezeichnung der Fläche: Fläche [m²] Bisherige Nutzung des Geltungsbereichs: Wohngrundstück Parkplatz Verkehrsfläche Freibadgelände Summe: Geplante Nutzung des Geltungsbereichs: Nettobauland - Allgemeines Wohngebiet (WA): o überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0, % Überschreitung = 30 % des Nettobaulands) o nicht überbaubare Grundstücksfläche Fläche für den Gemeinbedarf: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen o überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0, % Überschreitung = 60 % des Nettobaulands) o nicht überbaubare Grundstücksfläche - davon Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Straßenverkehrsfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche öffentliche Grünfläche Badeplatz, Freibad o überbaubare Grundstücksfläche (25 % der Netto-Grünfläche) o nicht überbaubare Grünfläche (143) Summe: Begründung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 6.1 Art der baulichen Nutzung Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich ein einzelnes Grundstück mit Einfamilienhausbebauung. Um diese bestehende Nutzung planungsrechtlich zu sichern und die Struktur der angrenzenden Grundstücke weiter zu entwickeln wird für diesen Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Es werden Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen. Alle übrigen gemäß 4 BauN- VO möglichen Nutzungen werden ausgeschlossen, da sie sich in zentraleren Ortsbereichen ansiedeln sollen. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 7
10 6.2 Maß der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden gemäß 16 BauGB Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) und zur Zahl der Vollgeschosse getroffen. Im Allgemeinen Wohngebiet wird eine GRZ von 0,2 festgesetzt. Diese Festsetzung liegt unterhalb der gemäß 17 BauNVO zulässigen Obergrenze (0,4) für Allgemeine Wohngebiete. Sie gewährleistet entsprechend der angrenzenden Grundstücke einen hohen Freiflächenanteil auf dem Grundstück und bietet dennoch Spielraum für Entwicklungen. Wird eine Überschreitung von 50 % durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gem. 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO berücksichtigt, kann das Allgemeine Wohngebiet zu 30 % mit baulichen Anlagen überbaut werden. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes wird die Zahl der Vollgeschosse entsprechend des Bestands auf II begrenzt. Fläche für Gemeinbedarf Für die Fläche für den Gemeinbedarf wird eine GRZ von max. 0,4 festgesetzt. Dies entspricht der konkreten Planung einer Kindertagesstätte mit erforderlichen Außenanlagen und Stellplätzen. Wird eine Überschreitung von 50 % durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gemäß 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO berücksichtigt, kann die Fläche für den Gemeinbedarf aufgrund der vorliegenden Planung zu 60 % mit baulichen Anlagen überbaut werden. 6.3 Bauweise, Baugrenzen Für das allgemeine Wohngebiet wird eine offene Bauweise gemäß 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt, wie sie vor allem in den durch überwiegend Wohnnutzung geprägten Bereichen von Uetze üblich ist. Es sind damit nur Gebäude mit einer Länge von max. 50 m und mit Abstand zur Grenze möglich. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Für das Allgemeine Wohngebiet und die Fläche für den Gemeinbedarf sind großzügige Baufenster festgesetzt, um eine flexible Ausnutzung hinsichtlich der Lage und Dimension der Bebauung zu ermöglichen. 6.4 Fläche für den Gemeinbedarf Aufgrund der geplanten Ansiedlung einer Kindertagesstätte wird eine Fläche für den Gemeinbedarf Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt. Die Planung fügt sich in die umgebende Nutzungsstruktur aus Wohnen, Gemeinbedarfs- und Freizeiteinrichtungen ein, wodurch die städtebauliche Ordnung gewahrt wird. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 8
11 6.5 Verkehrsflächen Straßenverkehrsflächen Das Plangebiet liegt südlich der Gemeindestraße Bodestraße. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt bereits jetzt über die Bodestraße und kann auch zukünftig über diese erfolgen. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentliche Parkfläche Auf der vorhandenen öffentlichen Parkfläche im Nordosten des Plangebietes werden derzeit die erforderlichen Stellplätze für das Freibad bereitgestellt. Um diese Fläche langfristig als Parkplatz zu sichern wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche festgesetzt. 6.6 Grünflächen Für das im Plangebiet vorhandenen Freibadgelände wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz, Freibad festgesetzt. Hierdurch wird der Bereich für Erholung- und Freizeitgestaltung für die Allgemeinheit gesichert. Innerhalb dieser Grünfläche befinden sich bereits bauliche Anlagen, die für den Betrieb eines Freibads erforderlich sind. Für die Zukunft soll sichergestellt werden, dass zwar notwendige bauliche Erweiterungen gewährleistet werden, aber der Charakter der Grünfläche gewahrt wird. Aus diesem Grund ist für die Grünfläche ein maximaler Überbauungsgrad (max. 25 %) durch bauliche Anlagen festgesetzt. 6.7 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Bäume zum Erhalt Die auf der Parkplatzfläche vorhandene Kastanienallee sowie weitere für das Gebiet prägende Einzelbäume innerhalb des Plangebietes sollen durch die Planung nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil langfristig erhalten werden. Die Bäume haben zum größten Teil einen Stammdurchmesser von 40 cm bis 60 cm. Sie sind besonders prägend und naturräumlich/ökologisch wertvoll. Daher werden die Bäume als zu erhalten festgesetzt. Durch den Neubau der Kindertagesstätte entfallen vier Bäume, die innerhalb des Plangebietes durch Neupflanzungen ersetzt werden. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Entlang der Westgrenze der Fläche für den Gemeinbedarf wird eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in einer Breite von 3,0 m festgesetzt. Ziel ist es, eine Grundstücksbegrünung und damit verbunden einen Abschirmung gegenüber der angrenzenden Wohnnutzung zu schaffen. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 9
12 6.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Um die Erschließung des Grundstücks für die Kindertagesstätte zu sichern wird an der westlichsten Grenze der Öffentlichen Parkfläche ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger und der Versorgungsträger in einer Breite von 4 m festgesetzt (notwendige Breite für Rettungsfahrzeuge). Damit wird die Zufahrt über die Bodestraße sichergestellt sowie eine Fläche bereitgestellt, in der ggf. zu verlegende Ver- und Entsorgungsleitungen untergebracht werden können. 7 Ver- und Entsorgung Die vorhandene Bebauung im Plangebiet ist bereits komplett erschlossen. Sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen (Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Schmutzwasser und Abfall) sind vorhanden und können für mögliche Ergänzungen erweitert bzw. verlegt werden. Für die bestehende technische Infrastruktur der Ortschaft Uetze ist nur eine geringfügig höhere Auslastung durch die Planung zu erwarten. Der Wasserverband Peine hat darauf hingewiesen, dass über das Gelände des Parkplatzes im Bereich der Kastanienallee eine Trinkwasserleitung und der Regen- und Schmutzwasserkanal verläuft. Bei einer zukünftigen Bebauung im Plangebiet ist im Bereich des bestehenden Leitungsnetzes entsprechend des DVGW-Regelwerkes W Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen - Planung Teil 1 Planung ein Arbeits- und Schutzstreifen einzuhalten, der von zukünftigen Überbauungen frei zu halten ist. Löschwasserversorgung Der Grundschutz der Löschwasserversorgung ist für das Plangebiet nach dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW durch die Gemeinde zu sichern. Bezüglich der Bereitstellung von Feuerlöschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung für den ausgewiesenen Geltungsbereich des Plangebietes hat der Wasserverband mitgeteilt, dass maximal die Löschwassermenge von 48 m3/h für den Brandgrundschutz entsprechend des DVGW- Regelwerkes, Arbeitsblatt W 405, zur Verfügung steht. Dabei ist zu beachten, dass die Bemessung einer Inanspruchnahme von Feuerlöschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz von der Leistungsfähigkeit des derzeitigen Rohrnetzzustandes sowie der jeweiligen Versorgungssituation abhängig ist. Oberflächenentwässerung Das auf den jeweiligen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser einschließlich des Wassers von Dachflächen ist vor Ort zu entwässern, soweit es sich dabei nicht um verunreinigtes Wasser handelt. Dies ist ein wesentlicher ökologischer Beitrag zur Sicherung des Grundwassers. 8 Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht notwendig. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 10
13 9 Auswirkungen des Bebauungsplanes Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sowie auf wirtschaftliche und infrastrukturelle Belange Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes ergeben sich voraussichtlich keine erheblichen Nachteile für die in der Umgebung des Plangebietes lebenden Menschen. Die geplante Kindertagesstätte fügt sich in die durch Freizeitnutzung und Wohnen geprägte Umgebung ein. Der Neubau soll so angeordnet werden, dass die Frei-/Spielflächen in Richtung Süd-Ost (Freibad) ausgerichtet sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die geplante Nutzung erhebliche Beeinträchtigungen gegenüber der Umgebung entstehen. Gemäß 22 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Zusätzliche Immissionen durch erhöhte verkehrliche Belastungen sind nur in geringem Maß zu den Kernzeiten für das Bringen bzw. Abholen der Kinder zu erwarten. Durch die Ansiedlung einer Kindertagesstätte wird das Angebot an einem Standort konzentriert, mit neuen Kita-Plätzen erweitert und so die Versorgung sichergestellt. Zudem werden Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange, Artenschutz Da es sich bei der vorliegenden Planung um ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren handelt, gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung der Planung zu erwarten sind, als im Sinne des 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, so dass von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB abgesehen werden kann. Unter Berücksichtigung der intensiven Nutzung des Plangebietes (artenarmer Scherrasen für Besucherparkplätze im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf) und der im Frühsommer 2012 begutachteten Bäume kann ein Vorkommen von Baum- oder Höhlenbrütern bzw. geschützten oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Sinne der Naturschutzgesetzgebung ausgeschlossen werden. Dichte Heckenabschnitte im Umfeld des Schwimmbades oder extensiv gepflegte Grünbestandteile sind vom Bau nicht betroffen. Die Bebauung führt zum Verlust einer Hybrid-Pappel (Populus x-hybrida), eines jungen Spitzahorns (Acer platanoides) und von zwei Rotblühenden Kastanien (Aesculus x-carnea). Diese Bäume sind durch drei rotblühende Kastanien (Aesculus x-carnea) und einen Spitzahorn (Acer platanoides) innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf zu ersetzen (s. TF). Um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren werden die nicht betroffenen Bäume im Plangebiet zum Erhalt festgesetzt. Somit wird die prägende Eingrünung des Gebietes auf den Liegewiesen des Freibades und am vorgelagerten Parkplatz erhalten. Weitere negative Auswirkungen sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 11
14 Baubereich der Kita; Baumverlust: 1 x junger Spitzahorn Baubereich der Kita; Baumverluste: 1 x Hybrid-Pappel und 2 junge Rotblühende Kastanien 10 Hinweis Baumpflanzungen Hinsichtlich vorgesehener Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenflächenbereich ist die Einhaltung der Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 und ATV-H 162 Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen zu beachten. Dieser Hinweis hat auch Gültigkeit für Baumpflanzungen in privaten Grundstücken, sofern diese im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen liegen. infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 12
15 TEIL 2: VERFAHRENSVERMERKE Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uetze am gefasst und gemäß 2 (1) BauGB am ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Sie wurde gemäß 13a (2) i.v.m. 3 (2) BauGB im Zeitraum vom bis einschließlich durchgeführt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom gemäß 13a (2) i.v.m. 4 (2) BauGB statt. Der Rat der Gemeinde Uetze hat nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB den Bebauungsplan Nr. 51 Freibad Uetze in seiner Sitzung am gemäß 10 BauGB als Satzung, sowie die Begründung beschlossen. Bürgermeister.. Planverfasser/in infraplan GmbH 10-Begrü_BP.51-Freibad-Uetze_ doc 13
16 Anhang 1: Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uetze Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Freibad Uetze (beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB) wird die im Flächennutzungsplan dargestellte gemischte Baufläche in Wohnbaufläche und Teile der Grünfläche Badeplatz, Freibad in Öffentliche Parkfläche und Fläche für den Gemeinbedarf Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen geändert: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (Maßstab 1:5.000) Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Maßstab 1:5.000) Bürgermeister, Datum
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