BEGRÜNDUNG. zum. Bebauungsplan Windpark Bürgerwald. mit integriertem Grünordnungsplan. Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg
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- Roland Florian Brauer
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1 BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Windpark Bürgerwald mit integriertem Grünordnungsplan Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg Vorentwurf vom
2 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 PLANUNGSVERLAUF Veranlassung zur Planung Planungsrechtliche Situation Verfahrensschritte 4 2 BESCHAFFENHEIT DES GEBIETES Abgrenzung des Gebietes Baugrund 5 3 GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung; Bauweise, überbaubare Flächen und Abstandsflächen 6 4 VORGESEHENE ERSCHLIESSUNG 8 5 UMWELTBERICHT 8 6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Verschattung Immission 10 7 FLÄCHENBILANZ 12 8 BETEILIGTE FACHSTELLEN 13 Anhang
3 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 3 1 PLANUNGSVERLAUF 1.1 Veranlassung zur Planung Gemäß dem Energiekonzept Initiative Rodachtal für die Gemeinden Ahorn, Itzgrund, Untermerzbach, Weitramsdorf sowie die Städte Bad Rodach und Seßlach ist zur nachhaltigen Energieversorgung in diesen Gemeinden unter anderem auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien angedacht. Die Gemeinde Itzgrund möchte mit der Errichtung von vier Windenergieanlagen im Vorranggebiet für Windkraftanlagen 354 Watzendorf-Süd des Regionalplans Oberfranken-West Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und ihren Beitrag zur klimafreundlichen Energiegewinnung leisten. Zudem möchte die Gemeinde Itzgrund mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens die Vorgaben der Regionalplanung Oberfranken-West bzgl. des Vorranggebietes detaillierter beschreiben und spezifizieren Geplant sind vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 200 m im Waldgebiet Bürgerwald nordwestlich des Ortsteils Welsberg.. Die Firma Green City Energy AG, München, hat im Sommer 2014 einen Antrag auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen gestellt. Nach 249 Abs. 3 BauGB ist es den Bundesländern bis Ende 2015 erlaubt, über ein Landesgesetz Abstandsregelungen für gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Windenergieanlagen zu treffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und Ende 2014 als Ausführungsbestimmung zum Baugesetzbuch den Art. 82 neu in die Bayerische Bauordnung aufgenommen. Gemäß Art. 82 Abs. 1 BayBO ist ein Abstand in 10facher Höhe der Windenergieanlage zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile bei einer Zulässigkeit nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erforderlich. Für Windkraftanlagen, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet werden, gilt diese Regelung nicht. Eine Gemeinde kann somit im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes andere Abstandsregelungen treffen und somit geringere Abstände zulassen, sofern dadurch keine unzulässigen Betroffenheiten anderer Interessen auftreten. Die Unterschreitung der Mindestabstände nach Art. 82 Abs. 1 BayBO wird in Kapitel 3.2 näher begründet. Zur planungsrechtlichen Sicherung auf kommunaler Ebene erfolgt somit die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Gemeinde Itzgrund legt im Rahmen dieser Bauleitplanung besonderen Wert auf die allumfassende und direkte Beteiligung der örtlichen Bevölkerung im laufenden Planungsprozess, um alle Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einzubinden. Ziel der Planung ist, - die Energieversorgung der Region zu stärken, - die regenerativen Energien weiter auszubauen und - die Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes bei der Stromerzeugung zu unterstützen. Am beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund die Aufstellung des Bebauungsplanes Windpark Bürgerwald und am die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 BauGB.
4 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite Planungsrechtliche Situation Gemäß Regionalplan Oberfranken-West (Region 4), Verordnung zur Änderung vom 8. April 2014, ist im Gebiet der Gemeinde Itzgrund (und der Gemeinde Großheirath) das Vorranggebiet für Windkraftanlagen 354 Watzendorf-Süd ausgewiesen. Nach B V dieser Verordnung gilt: (Z) Die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen ist in der Region auf die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu konzentrieren. (Z) In den Vorranggebieten wird der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen eingeräumt, diese sind ausgeschlossen, soweit sie mit der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind. Die Standorte der gegenständlichen 4 Windkraftanlagen befinden sich innerhalb dieses Vorranggebiets. Da der bisherige Flächennutzungsplan abweichend vom geplanten Sondergebiet Flächen für die Forstwirtschaft bzw. Fläche für die Landwirtschaft darstellt und um dem Entwicklungsgebot gemäß 8 Abs. 2 zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB geändert. 1.3 Verfahrensschritte Der Bebauungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Nachfolgend aufgeführte Verfahrensschritte sind vorgesehen bzw. bereits durchgeführt (die Daten werden im laufenden Verfahren ergänzt): Aufstellungsbeschluss Beschluss des Vorentwurfes ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 sowie der Behörden/sonstigen Träger öfftl. Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB Auswertung im Gemeinderat mit Billigungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden/TöB gemäß 4 Abs. 2 BauGB Auswertung im Gemeinderat mit Satzungsbeschluss Einleitung des Genehmigungsverfahrens
5 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 5 2 BESCHAFFENHEIT DES GEBIETES 2.1 Abgrenzung des Gebietes Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt: im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 255, 256 und 257, Gmkg. Welsberg im Osten: durch die Flur-Nrn. 232, 240, 243, 244, 250 und Teile der Flur-Nrn. 229, 231, 233, 234, 235, 245, 248, 249, 251, 252, 253, 254, 255, 256, Gmkg. Welsberg im Süden: durch Teile der Flur-Nr. 229, Gmkg. Welsberg im Westen: die Flur-Nr. 272 und durch Teile der Flur-Nrn. 249, 256, 257, 260, 261, 262, 271, 273 und 277, Gmkg. Welsberg Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nummern der Gemarkung Welsberg: Teile der Flur-Nrn. 229, 231, 233, 234, 235, 245, 248, 249, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 260, 261, 262, 271, 273 und 277. Zusätzlich ist dem Gebiet als externe Ausgleichsfläche die Flur-Nr. 876, Gemeinde Itzgrund, Gemarkung Großheirath, zugeordnet. 2.2 Baugrund Den geologischen Untergrund im Untersuchungsgebiet bilden Psilonotenschichten und Angulatensandstein des Lias α1+2 (Schwarzer Jura), teilweise mit grobkörniger Rinnenfazies. Damit ist von günstigen Untergrundverhältnissen auszugehen. Als amtlich kartierte Bau- und Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich bzw. in der unmittelbaren Umgebung historische Grenzsteine vorhanden. Soweit betroffen, sind hierfür Vorkehrungen zu beachten und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG. Art. 8 Abs. 1 DSchG: "Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit." Art. 8 Abs. 2 DSchG: "Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet." 3 GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG 3.1 Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als Sondergebiet (SO) nach 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Windkraftanlagen festgesetzt. Das Baugebiet umfasst
6 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 6 den Anlagenstandort der Windkraftanlagen selbst, also die Turmstandorte inklusive innenliegender Trafostationen, die gesamte vom Rotor überstrichene Fläche in einem definierten Höhensektor die Nebenflächen für Kranstell- und Hilfskranflächen sowie die Verkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft. Nachrichtlich ist das aus dem Regionalplan definierte Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 354 Watzendorf-Süd vom dargestellt. 3.2 Maß der baulichen Nutzung; Bauweise, überbaubare Flächen und Abstandsflächen Für jeden der vier Standorte wird eine maximal zulässige Grundfläche (GR) von 710 m² für die bauliche Anlage des Turmes mit Fundament festgesetzt. Der entsprechende Bereich ist durch eine Baugrenze (dunkelblau) festgelegt. Eine zweite Baugrenze (hellblau) legt den vom Rotor überstrichenen Bereich (definierter Höhensektor) in der zulässigen Höhe von m über dem natürlichen Gelände fest. Dies erfolgt, um den Erhalt des Waldes zu sichern. So ist in Bereichen, in welchen der Wald bzw. landwirtschaftliche Fläche gänzlich erhalten bleiben soll bzw. Grünfläche geschaffen wird, kein Baurecht am Boden vorhanden, ein Überflug des Rotors in der definierten Höhe (maximal zulässige Unterkante Rotor 60 m) wird jedoch gewährleistet (s. nachfolgende Abb. 1). definierter Höhensektor Windkraft bestehende / neue Nutzung Abbildung 1: Skizze zur Erläuterung der Festsetzung zu Baugrenzen und Höhen Für kleinteilige Flächen, die im Bereich der Zuwegung temporär zur Errichtung bzw. Instandhaltung der Anlagen benötigt werden, erfolgt die zielführende Festsetzung als Grünfläche. Im Bereich der Sonderbaufläche erfolgt dazu aufgrund der vorrangig dargestellten Nutzung als SO Windkraftanlage von m Höhe eine besondere, kreuzschraffierte Kennzeichnung.
7 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 7 Auf die Festsetzung der Bauweise nach 22 BauNVO wird verzichtet, da es sich um vier konkret zweckbestimmte und durch textliche Festsetzungen in ihrem Baurahmen definierte punktförmige Bauwerke handelt. Diese Festsetzungen sind so formuliert, dass einerseits die notwendigen Festsetzungen zur Zulassung der Windenergieanlagen getroffen werden und andererseits der Eingriff in den Waldbestand auf das notwendige Maß minimiert wird. Damit die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Rodung von Wald, Eingriffen in Natur und Landschaft und Belangen des Artenschutzes entsprechend gering gehalten. Abweichend von Art. 6 BayBO beträgt das Maß der Tiefe der Abstandsflächen für die Windkraftanlagen 0,25 H, jedoch mindestens die vom Rotor überstrichene Fläche. Damit wird gewährleistet, dass einerseits ein Mindestabstand von 0,25 H entsprechend der erforderlichen Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO (vergleichbar in einem Gewerbegebiet) eingehalten wird und andererseits die Abstandsfläche mindestens den vom Rotor überstrichenen Bereich umfasst. Begründung der Abweichung von der Abstandsregelung gemäß Art. 82 Abs. 1 BayBO Die geplanten Anlagen liegen auf dem Südosthang des Waldgebietes Bürgerwald (ca. 385 m ünn) nordwestlich des Ortsteils Welsberg. Die nächstgelegene Wohnbebauung (Ortsrand von Welsberg) liegt südöstlich in einem Abstand von 940 m. Die Wohnbebauung der Ortschaft Watzendorf (Gemeinde Großheirath) liegt nordöstlich in einem Abstand von m. Die Wohnbebauung der Ortschaft Neuses an den Eichen liegt östlich in einem Abstand von m. Westlich des Windparks liegt das Dorf Eckersdorf bei Seßlach mit einer Entfernung von m. Südwestlich in etwa 700 m Entfernung befindet sich der Aussiedlerhof Sorghof, der nicht dauerhaft bewohnt wird. Der gemäß Art. 82 Abs. 1 BayBO erforderliche Mindestabstand der 10fachen Höhe wird folglich nicht eingehalten. Aufgrund der topographischen Situation mit einem nach Südosten geneigten Hang und der sich daraus ergebenden Windanströmungsverhältnisse an diesem Höhenzug ist eine optimale Energieeffizienz für Windenergieanlagen nur an diesem Standort im Bereich des ausgewiesenen Vorranggebiets und innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Itzgrund gegeben. Bei der räumlichen Zuordnung der geplanten Windenergieanlagen ist eine Verschattung in den benachbarten Ortschaften mit Ausnahme von Welsberg auszuschließen. Für Welsberg selbst kann die Verschattung durch eine entsprechende Abschaltautomatik so geregelt werden, dass die zulässigen Richtwerte eingehalten werden (Details siehe Kap. 6.1). Die Lärmgrenzwerte der TA Lärm können auch unter Berücksichtigung der Summenwirkung mit den bereits bestehenden Anlagen bis auf eine geringfügige Überschreitung im Ortsteil Neuses an den Eichen eingehalten werden. Die festgestellte Überschreitung im Ortsteil Neuses an den Eichen ist gemäß Punkt Abs. 3 der TA-Lärm als zulässig zu bezeichnen, so dass kein Verstoß gegen die TA-Lärm vorliegt (Details siehe Kap. 6.2). Somit liegt weder in der Verschattung noch in der Immissionsbelastung eine wesentliche Beeinträchtigung der Belange der Ortslagen Welsberg bzw. Neuses an den Eichen, einschließlich der schutzbedürftigen Wohnnutzung, die die Einhaltung eines Abstandes in der 10fachen Höhe der WEA zwingend erforderlich machen würde, vor.
8 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 8 4 VORGESEHENE ERSCHLIESSUNG Straßenerschließung Die Zufahrt erfolgt von der Gemeindeverbindungsstraße Welsberg Büdenhof aus. Von dieser führt ein bereits bestehender Feld- und Waldweg (Flur-Nr. 249 und 256) nach Norden, von dem aus im Zuge der Baumaßnahme Fortführungen zu den einzelnen Turmstandorten gebaut werden. Die Zufahrt ist im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Ver- und Entsorgung Die Anbindung an das Stromnetz zur Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie erfolgt über Erdkabel. Weitere Ver- und Entsorgungsleitungen sind aufgrund der Nutzung nicht erforderlich, da ein dauerhafter Aufenthalt von Personen nicht zulässig ist. 5 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht ist dieser Begründung als Anhang beigefügt. 6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 6.1 Verschattung Zu möglichen Verschattungen durch die neu geplanten Anlagen liegt eine Schattenwurfprognose für Windenergieanlagen vom Büro CUBE Engineering GmbH (Bericht Nr SM) vom vor 1. Die Beschattungsbereiche wurden nach dem 20%-Kriterium ermittelt (d. h., Schatten ist nur relevant, wo das Rotorblatt mind. 20% der Sonne verdeckt). Die maßgeblichen Immissionsorte sind schutzwürdige Räume sowie nach Bauordnungs- und -planungsrecht bebaubare Freiflächen. Diese wurden gemäß den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen; Stand der Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) nach den folgenden Bedingungen ausgewählt: - Die Orte müssen innerhalb des Beschattungsbereichs der neu geplanten WEA nach 20%-Kriterium liegen. Die Beschattungsbereiche sind auf der nachfolgenden Abbildung 2 als rote Kreise um die Windenergieanlagen dargestellt. - Es muss durch den Sonnenstand im Jahresverlauf physikalisch möglich sein, dass sie von den neu geplanten WEA beschattet werden. Die tatsächlich im Jahresverlauf beschatteten Flächen sind auf der Karte als farbige Bereiche dargestellt. 1 Die weiteren Ausführungen sind aus diesem Gutachten (siehe Anlagen zu dieser Begründung) entnommen.
9 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 9 Abb. 2: Schattenwurf der geplanten WEA (aus: CUBE Engineering GmbH Bericht Nr SM, Seite 7) Für die untersuchten 12 Immissionsorte wurden die in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellten, durch die vier Windenergieanlagen bewirkten Beschattungsdauern berechnet, wobei sowohl die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case, d. h. ohne Berücksichtigung von Bewölkung, Stillstandzeiten der WEA und Windrichtung) als auch die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer ermittelt wurde:
10 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 10 Tab. 1: Beschattung (aus: CUBE Engineering GmbH Bericht Nr SM, S. 13) Die Immissionsrichtwerte sind maximal 30 Stunden im Jahr (Spalte I) und maximal 30 Minuten am Tag (Spalte II). Diese Werte werden an den Immissionsorten C, D, G, H, I, J, K, L, M und N überschritten. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass der Schattenwurf derjenigen WEA, die die Überschreitung verursacht, mittels einer Abschaltautomatik entsprechend den Richtwerten begrenzt wird. Dies betrifft im vorliegenden Fall die WEA 4. Eine entsprechende Festsetzung ist daher in der Planung berücksichtigt. 6.2 Immission Zu möglichen Schallimmissionen durch die neu geplanten Anlagen liegt ein Schallgutachten für Windenergieanlagen vom Büro CUBE Engineering GmbH (Bericht Nr NM) vom vor 2. Es wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA-Lärm nach der Berechnungsvorschrift DIN ISO für die zu berücksichtigende Vor-, Zusatzund Gesamtbelastung durch vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 an Immissionsorten, die dem Projekt benachbart sind, durchgeführt. Der Berechnung zugrunde gelegt wurde der mittlere nach der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen vermessene Schallleistungspegel des Anlagentyps zuzüglich eines Zuschlages von 2,1 db(a) im Sinne der oberen Vertrauensbereichsgrenze von 90 %. Die Auswahl der für die Schallimmissionsprognose relevanten Immissionsorte am Standort erfolgte auf der Basis des nach der TA-Lärm definierten Einwirkungsbereichs der geplanten WEA. Der Einwirkungsbereich der WEA ist demnach definiert als der Bereich, in dem der 2 Die weiteren Ausführungen sind aus diesem Gutachten (siehe Anlagen zu dieser Begründung) entnommen.
11 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 11 Beurteilungspegel der Zusatzbelastung weniger als 10 db(a) unter dem Immissionsrichtwert liegt. Eine Vorbelastung ist lediglich in der Ortschaft Neuses durch zwei Biogasanlagen sowie einige Schweinestallungen zu berücksichtigen. Dabei wurde für den Immissionsort B als konservative Annahme davon ausgegangen, dass durch die o. g. Vorbelastungen der zulässige Immissionsrichtwert von 40 db(a) für die Nachtzeit (22-6 Uhr) bereits voll ausgeschöpft ist. Die übrigen Immissionsorte liegen aufgrund der großen Entfernung außerhalb des Einwirkungsbereiches dieser Vorbelastung. Abb. 3: Isophonen der WEA und Immissionsorte (aus:cube Engineering GmbH Bericht Nr NM, Seite 7) Für die Beurteilung des Lärmpegels an den Immissionsorten wird der niedrigere Immissionsrichtwert (Grenzwert) für die Nachtzeit herangezogen, da die Anlagen in der Nacht und am Tag gleichermaßen in Betrieb sind.
12 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 12 Die Ergebnisse der Immissionsprognose unter den o. g. Voraussetzungen sind in der folgenden Tabelle 2 wiedergegeben. Tab. 2: Lärmbelastung (aus: CUBE Engineering GmbH Bericht Nr SM, S. 13) IO A Bezeichnung Watzendorf, Krumbacher Straße 16 Zulässiger Nacht- Immissionsrichtwert [db(a)] Beurteilungspegel Obere Vertrauensbereichsgrenze (90%) [db(a)]*) B Neuses, Hirtenwiese C Sorghof D Welsberg 20a E Schottenstein, WA Am Steinig II *) es wurden die Rundungsregeln gemäß Nr DIN 1333 angewendet Die zulässigen Nacht-Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm werden an den Immissionsorten A, C, D und E eingehalten. Am Immissionsort B ergibt sich eine Überschreitung um 1 db(a). Nach TA-Lärm Ziffer 3.2.1, Absatz 3 ist allerdings eine Überschreitung des Richtwertes um max. 1 db(a) aufgrund bestehender Vorbelastung zulässig. Da laut TA-Lärm 3.2.1, Absatz 2 in Gebieten mit Vorbelastung die Zusatzbelastung durch Lärm (hier also durch die geplante WEA) dann zu vernachlässigen ist, wenn sie 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert liegt, kann der Immissionsort B darüber hinaus für die Zusatzbelastung als irrelevant angesehen werden. Für das Projekt wurde auch ein Eisfallgutachten vom Büro CUBE Engineering GmbH (Bericht Nr EM vom ; siehe Anlagen zu dieser Begründung) erstellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Gefährdungswahrscheinlichkeit so gering ist, dass das Risiko von Personenschaden durch herabfallendes Eis als irrelevant anzusehen ist und daher keine gesonderten Abwehrmaßnahmen notwendig werden. 7 FLÄCHENBILANZ Sondergebiet SO Verkehrsfläche Grünfläche Fläche für Landwirtschaft Gesamtfläche 3,5814 ha 2,1174 ha 0,3179 ha 0,1172 ha 6,1339 ha
13 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 13 8 BETEILIGTE FACHSTELLEN Am Bebauungsplanverfahren werden die nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden und Landkreise beteiligt: 1. Landratsamt Coburg 2. Regierung von Oberfranken 3. Staatliches Bauamt Bamberg, Abt. Straßenbau 4. Wasserwirtschaftsamt Kronach 5. Vermessungsamt Coburg 6. Bayernwerk AG, Bamberg 7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg 8. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken 9. Bayerischer Bauernverband Coburg 10. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg 11. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 12. Regionaler Planungsverband Oberfranken West 13. Luftamt Nordbayern (Regierung von Mittelfranken) 14. Bergamt Nordbayern (Regierung von Oberfranken) 15. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn 16. Bund Naturschutz, Kreisverband Coburg 17. Landesbund für Vogelschutz, Coburg 18. Jagdgenossenschaft Welsberg 19. Jagdgenossenschaft Neuses an den Eichen 20. Kreisheimatpfleger Lothar Hofmann 21. Kreisbrandrat Manfred Lorenz Nachbargemeinden 22. Stadt Bad Staffelstein 23. Markt Ebensfeld 24. Gemeinde Großheirath 25. Markt Rattelsdorf 26. Stadt Seßlach 27. Gemeinde Untermerzbach Nachbarlandkreise 28. Landratsamt Bamberg 29. Landratsamt Haßberge 30. Landratsamt Lichtenfels Der Bebauungsplan mit Begründung wird im laufenden Verfahren der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet.
14 BBP Windpark Bürgerwald, Gemeinde Itzgrund Seite 14 Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auslegung, während der die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Nach erneuter Auswertung im Gemeinderat kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung ist die Planung dann rechtsverbindlich. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens Änderungen ergeben, so werden der Plan und/oder die Begründung fortgeschrieben. Aufgestellt: Bamberg, den Ku/Sf Für den Fachbereich Landschafts- und Grünplanung: Für den Fachbereich Bauleitplanung: i. A. Täuber Kutzner Planungsgruppe S t r u n z Ingenieurgesellschaft mbh Ottostraße 11, Bamberg ( 0951 / Schönfelder Anhang: Umweltbericht Anlagen (externe Gutachten): 01 - Schattengutachten 02 - Schallgutachten 03 - Eisfallgutachten 04 - Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) 05 - LBP-Bestands- und Konfliktplan 06 - LBP-Maßnahmenplan 07 - Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 08 - Ergebnisbericht Kartierung 09 - Nachtrag sap vom Nachtrag LBP vom
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