Staatliche Beihilfen im kommunalen Bereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Staatliche Beihilfen im kommunalen Bereich"

Transkript

1 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Staatliche Beihilfen im kommunalen Bereich Das DAWI-Paket der Europäischen Kommission 3. Forum Recht der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft Kiel, den 24. September 2012 Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge) Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 1

2 Beihilferecht und Daseinsvorsorge Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erwachsen aus den gemeinsamen Werten der Union und spielen bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts eine wichtige Rolle. Die Union und die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse dafür Sorge tragen, dass die Grundsätze und Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen so gestaltet sind, dass diese Aufgaben erfüllt werden können. (DAWI-Mitteilung der Kommission) Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 2

3 Beihilferecht und Daseinsvorsorge Kommunales Leistungsrecht ist ein Recht der Daseinsvorsorge Grundaufgabe gemeindlicher Selbstverwaltung Auftragsorientierung vor Gewinnmaximierung Bestimmte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse können ohne besondere finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten von öffentlichen oder privaten Unternehmen erbracht werden. Andere Dienstleistungen können nur erbracht werden, wenn die betreffende Behörde dem Erbringer einen finanziellen Ausgleich bietet. (DAWI-Mitteilung der Kommission). Anerkennung im Unionsrecht als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gleichbedeutend mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 3

4 DAWI: Definitionshoheit Unionsrecht enthält keine eigenständige Definition Erwähnung Art. 14 AEUV Anerkennung, Teilung der Verantwortung zwischen Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgebungskompetenz Art. 106 Abs. 2 AEUV begrenzte Legitimation von Privilegien Art. 36 GRCh Protokoll Nr. 26 Tendenz zum Ausbau nationaler Zuständigkeiten stärkere Betonung der Besonderheiten der Daseinsfürsorge im Hinblick auf das europäische Wettbewerbsrecht Festlegung von Inhalt und Reichweite der DAWI liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten und ihrer Einrichtungen Grenzen: offensichtliche Fehler Vorgaben harmonisierter Bereiche Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 4

5 DAWI: Begriff DAWI sind wirtschaftliche Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen, die aber ohne staatliche Eingriffe am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung oder universalen Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt würden; d.h. ihre Erbringung entspricht nicht unbedingt Marktkonditionen. Die Gemeinwohlverpflichtung wird dem Leistungserbringer im Wege eines Auftrags auferlegt, der Auftrag enthält eine Gemeinwohlkomponente, es wird sichergestellt, daß die Dienstleistung unter Bedingungen erbracht wird, die es dem Leistungserbringer ermöglichen, seinen Auftrag zu erfüllen. abzugrenzen sind nichtwirtschaftliche Dienstleistungen traditionell dem Staat vorbehaltene Bereiche Polizei, Justiz oder die gesetzliche Sozialversicherung in dieser Funktion dem Anwendungsbereich der Verträge weitgehend entzogen Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 5

6 DAWI: Beispiele Arbeitsvermittlung Verkehrsdienstleistung, soweit sie zu einer flächendeckenden öffentlichen Versorgung verpflichtet öffentlich-rechtliche Finanzdienstleistungen öffentlich-rechtlicher Rundfunk Abfallentsorgung Bereitstellung des allgemeinen Zugangs zur Breitbandinfrastruktur in ländlicher Region Errichtung und Ausweitung von Energie- und Wasserversorgungsanlagen und -leitungen Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 6

7 Ausgangspunkt im Primärrecht Errichtung eines einheitlichen Marktes durch Gewährleistung von Konkurrenz Grundfreiheiten Kartellrecht Vergaberecht Beihilferecht Alle markt- und wettbewerbsorientierten Regeln sind einschränkbar kein striktes Ordnungsmodell, sondern regulatives Prinzip mit begrenzbarer Optimierungstendenz DAWI wettbewerbsferne Leistungen Bedingungen müssen aber so gestaltet werden, daß DAWI erbracht werden können: Ausgleich erforderlich Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 7

8 Zentrale Fragen Erbringbarkeit von DAWI Ausgleichszahlungen Monopolisierung Quersubventionierung Unionales Wettbewerbs- und Beihilferecht Art. 107 Abs. 1 AEUV als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. Art. 107 Abs. 3 AEUV) Art. 102 AEUV als Verbot der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung Art. 106 Abs. 1 AEUV als Gleichbehandlungsgebot Art. 106 Abs. 2 AEUV als Bereichsausnahme Unterliegen Ausgleichszahlungen dem Regime des Beihilferechts? Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 8

9 Beihilfe (Art. 107 Abs.1 AEUV) Schlüsselbegriff des unionsrechtlichen Beihilferegimes Voraussetzungen: Gewährung eines Vorteils an den Begünstigten staatliche Maßnahme/Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel Wettbewerbsfälschung/Handelsbeeinträchtigung Beihilfen unterstützen den Unternehmer auf einem Wettbewerbsmarkt wirtschaftliche Vergünstigung ohne marktgerechte Gegenleistung die Möglichkeit marktgerechter Gegenleistung setzt aber einen Wettbewerbsmarkt bzw. zumindest potentiellen Wettbewerb voraus Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 9

10 Altmark-Trans-Kriterien Der Ausgleich für eine DAWI stellt keine Beihilfe dar, wenn die Altmark-Kriterien erfüllt sind: Unternehmen muß mit der Erfüllung klar definierter DAWI betraut sein. Die Ausgleichsparameter sind zuvor objektiv und transparent aufzustellen. Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu decken (Nettomehrkosten-Deckelung: Berücksichtigung erzielter Einnahmen und eines angemessenen Gewinns). Erfolgt die Betrauung nicht im Wege der Vergabe, so ist die Höhe des Ausgleichs auf der Grundlage einer Analyse der Kosten zu bestimmen, die ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen bei der Erfüllung der Aufgaben hätte (objektiver Mediankostenansatz; Effizienzkriterium; wohl gelockert). Wegen seiner Inpflichtnahme hat Unternehmen keinen wirtschaftlichen Vorteil Verhinderung einer Überkompensation bedarf klarer Kriterien Sind die Kriterien nicht erfüllt, ist noch Art. 106 Abs. 2 AEUV zu prüfen (Klärung der Details in Paketen ), bleibt das allgemeine Beihilferecht und seine Genehmigungstatbestände. Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 10

11 Artikel 106 Abs. 1 und 2 AEUV (1) Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikeln 18 und 101 bis 109 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten. (2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft. Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 11

12 Artikel 106 Abs. 2 AEUV Konflikt zwischen der Erfüllung der besonderen Aufgabe und der Einhaltung der Vertragsvorschriften erforderlich ist eine Abwägung zwischen der Erfüllung der besonderen Aufgabe und dem gemeinschaftlichen Interesse an offenen und wettbewerblich strukturierten Märkten Befreiung von den Vertragsvorschriften muß geeignet, erforderlich und angemessen sein EuGH Anwendung der Vertragsvorschriften muß mit der übertragenen Aufgabe nachweislich unvereinbar sein. Nicht ausreichend ist, wenn die Anwendung der Vertragsvorschriften die Erfüllung der Aufgabe lediglich behindert oder erschwert. Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 12

13 Bisherige Beurteilung von DAWI 2005: Monti-Kroes-Paket auf sechs Jahre angesetzt 2012: Almunia-Paket Freistellungsbeschluß Gruppenfreistellung/Präzisierung der Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV EU-Rahmen (Mitteilung) Fälle, die (wegen ihrer Größe) nicht unter den Freistellungsbeschluß zu fassen sind, aber dennoch nach Einzelfallprüfung freigestellt werden sollen DAWI-Mitteilung allgemeine Erläuterung der Anwendung der Beihilfevorschriften auf DAWI (v.a. hins. Altmark-Trans Kriterien), Mischung aus amtlicher Begründung, Kommentar und Verwaltungsvorschrift De-minimis-Verordnung lex specialis zur generellen Verordnung Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 13

14 Freistellungsbeschluß Ausgleichsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund von Art. 106 Abs. 2 AEUV vom Beihilfenverbot freigestellt und bedürfen daher keiner ex ante Notifizierung, sie beeinträchtigen dann nicht die Entwicklung des Handelsverkehrs und des Wettbewerbs in einem Ausmaß, das dem Interesse der Union zuwiderliefe. Wirkung einer Gruppenfreistellung Hinsichtlich Anwendung erfolgt eine Differenzierung nach Schwellenwert unabhängig von einem Schwellenwert, Art. 2 Abs. 1 lit. b - e soziale Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse lokale Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen sonstige DAWI, Art. 2 Abs. 1 lit. a Notifizierungspflicht entfällt nur, wenn die Ausgleichsleistungen nicht mehr als 15 Mio. Euro/Jahr betragen Betrauung darf nur bei erheblichen Investitionen länger als zehn Jahre andauern (z.b. sozialer Wohnungsbau ) Werden Werte überschritten: Einzelfreistellung nach Mitteilung Anwendung des allgemeinen Beihilferechts (v.a. Art. 107 Abs. 2, 3 AEUV) Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 14

15 Einzelheiten des Beschlusses: Betrauung Form ist dem Mitgliedstaat überlassen staatlicher Akt, der eine rechtliche Verpflichtung zur Leistungserbringung begründet auch Konzessionsvertrag transparenter Umfang und Inhalt der Betrauung wichtig für Berechnung eines angemessenen Ausgleichs nicht länger als zehn Jahre Festlegung von Gegenstand/Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Unternehmen/Gebiet ausschließliche Rechte Beschreibung des Ausgleichsmechanismus/Parameter der Berechnung Maßnahmen zur Vermeidung von Überkompensation und zur Rückforderung Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 15

16 Einzelheiten des Beschlusses: Ausgleich Abdeckung bis zu den Nettokosten (Differenz zwischen Kosten und Einnahmen bzw. entgangene Einnahmen) Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns erlaubt alle Kosten : kein Effizienzmaßstab; keine strenge Bindung an die Kosten des durchschnittlichen Unternehmers (zentraler Unterschied zu Altmark) Kosten dürfen nur die DAWI zurechenbaren umfassen (keine Quersubventionen ; Fixkosten ggfs. anteilig) Einnahmen umfassen (weitere) Beihilfen und Monopolgewinne Ausgleich kann auch an qualitative Ziele oder Effizienzgewinne gekoppelt werden (Anreizfunktion) Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 16

17 Veränderungen gegenüber Monti-Kroes-Paket Niedrigerer Schwellenwert der Beihilfe (nun strenger) bisher 30 Mio./Jahr Unternehmensgröße kein maßgebliches Kriterium mehr bislang nur Unternehmen mit einem Umsatz bis 100 Mio. Euro in den beiden der Beihilfe vorhergehenden Jahren umfaßt erweiterter Katalog von DAWI, die unabhängig von Schwellenwert/Umsatz befreit sind bisher nur Krankenhäuser und sozialer Wohnungsbau Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 17

18 EU-Rahmen (Mitteilung) Umfaßt sämtliche DAWI, die weder dem Freistellungsbeschluß noch der de-minimis-verordnung unterfallen Solche DAWI sind bei der Kommission anzumelden und können von dieser für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden (vgl. Art. 106 Abs. 2, 107 Abs. 3 AEUV) Bindung des Kommissionsermessens wenn DAWI nicht alle Voraussetzungen des Freistellungsbeschlusses erfüllen (v.a. Schwellenwerte) Vorgaben nähern sich dem Freistellungsbeschluß an Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 18

19 EU-Rahmen (Mitteilung): Einzelne Aspekte Betrauung Dauer nach objektiven Kriterien (Abschreibungszeitraum notwendiger Vermögenswerte) Höhe der Ausgleichsleistungen ausführlichere Erläuterung der Berechnungsmethoden Berücksichtigung und Berechnung legitimen Gewinns (nach Risiko der Tätigkeit) Effizienzanreize Verhinderung von Überkompensation Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 19

20 De-minimis-Verordnung Keine Wettbewerbsverzerrung bei geringen Ausgleichsbeträgen Lex specialis zur allg. de-minimis-verordnung dort: Euro Beihilfeleistung in drei Jahren als Schwellenwert DAWI-Schwelle: Euro in drei Jahren Ausschluß einzelner Bereiche, insbesondere Unternehmen in Not; Exportbeihilfen Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 20

21 DAWI-Mitteilung Erläuterung, Interpretation, Ermessensbindung Erläuterungen von Tatbestandsmerkmalen des AEUV Unternehmensbegriff des Art. 107 AEUV funktionaler Begriff Einheit kann auch nur teilweise Unternehmen sein nicht zwingend mit Erwerbsabsicht, aber Tätigkeit am Markt erforderlich wirtschaftliche Tätigkeit: auch bei Marktabschottung, soweit Interesse Dritter an Erbringung besteht nicht: Ausübung staatlicher Befugnisse (Gefahrenabwehr) Grenzfall: soziale Sicherungssysteme, Bildung Begriff der Beihilfe, insbesondere staatliche Mittel Vielgestaltigkeit auch Mittel eines öffentlichen Unternehmens auch Übertragung werthaltiger Privilegien (Lizenzen, Monopole) Abgaben, die unmittelbar dem Unternehmen zugute kommen Nennt inhaltliche Mindestanforderungen für einen Betrauungsakt Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 21

22 Fazit 1. Beihilferecht erscheint als scharfes Schwert 2. Vollzug aber nicht allgegenwärtig; oftmals nur aufgrund von Beschwerden 3. Daseinsvorsorge wird durch vielfältige Ausnahmen geschützt 4. Bei klarer Vorstellung über die Gemeinwohlaufgabe bleibt eine Privilegierung auftragsgebundener kommunaler Wirtschaft möglich Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. 22

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 Öffentliche Unternehmen im EU-Recht Übersicht Art 106 AEUV Abs 1: Regel (Wettbewerbsordnung gilt auch für öffentliche

Mehr

Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV

Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.

Mehr

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm

Mehr

7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT

7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT 7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT EU-WETTBEWERBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht (Übersicht) Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische Fusionskontrolle:

Mehr

Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt)

Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) der Musterkommune (nachfolgend Kommune ) auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die

Mehr

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Anlage 2 Betrauungsakt der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages

Mehr

Die Rolle des europäischen und internationalen Rechts bei der Restrukturierung öffentlicher Dienstleistungen

Die Rolle des europäischen und internationalen Rechts bei der Restrukturierung öffentlicher Dienstleistungen Die Rolle des europäischen und internationalen Rechts bei der Restrukturierung öffentlicher Dienstleistungen Markus Krajewski Tagung Rückkehr des Öffentlichen: Reclaim Public Services. Bilanz und Alternativen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.1.2004 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION über die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten Unternehmen als Ausgleich

Mehr

Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick

Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick Entwicklungen der Marktöffnung im ÖPNV seit 2000 Überblick 1 Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge Telekommunikation Strom, Gas Postdienste Eisenbahnliberalisierungspaket Öffentlicher

Mehr

Entwurf Betrauungsakt

Entwurf Betrauungsakt Anlage 1 zur BV-StRQ/098/14 Entwurf Betrauungsakt der Stadt Quedlinburg als Beihilfengeber im Sinne des EU-Vertrags auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung

Mehr

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung

Mehr

Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe

Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Vortrag zur Praxismesse 2015 Seite 1 Übersicht 1. Fallkonstellationen 2. Problemstellung 3. Europarechtlicher Kontext 4. DAI 5.

Mehr

Das neue DAWI-Paket. GD Wettbewerb

Das neue DAWI-Paket. GD Wettbewerb Das neue DAWI-Paket GD Wettbewerb Das Paket vom 20.12.2011 Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Vorschläge der Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens -

Mehr

VSt-2482/ Jänner 2009 Mag. Hansjörg Teissl 12

VSt-2482/ Jänner 2009 Mag. Hansjörg Teissl 12 VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen Datum Bearbeiter Durchwahl VSt-2482/518

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) EU-Beihilfenaufsicht Überblick WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen

Mehr

Europäische Sozialpolitik und Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland

Europäische Sozialpolitik und Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland Europäische Sozialpolitik und Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland Michael Müller Juristischer Referent Hauptvertretung Brüssel, Deutscher Caritasverband e. V. Würzburg, 23.04.2009 Agenda Beihilferecht

Mehr

Das Urteil des EuGH und seine Auswirkungen in Deutschland und Europa

Das Urteil des EuGH und seine Auswirkungen in Deutschland und Europa Das Urteil des EuGH und seine Auswirkungen in Deutschland und Europa 5. Deutscher Nahverkehrstag 17.-19.9.2003 Vortrag vom Assessor Martin Schäfer, VDV 2 EuGH zur Anwendbarkeit der VO 1191/69 in Deutschland

Mehr

Stellungnahme des VÖWG, österreichische Sektion des CEEP

Stellungnahme des VÖWG, österreichische Sektion des CEEP MMag. Heidrun Maier-de Kruijff Geschäftsführerin A-1016 Wien Stadiongasse 6-8 Postfach 19 Tel. +43/1/408 22 04-DW 12 Fax: 408 26 02 Mobil: +43/650/9506608 e-mail: heidrun.maier-dekruijff@voewg.at Betrifft:

Mehr

Summer Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: , Fax: ,

Summer Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: , Fax: , EU-Beihilfenrecht für öffentliche Dienstleistungen Mag. Sibylle Summer Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at

Mehr

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland 5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert, LL.M. 12. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreise zum Europäischen

Mehr

EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft

EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft Brüssel, April 2016 Inhaltsübersicht I. Spannungsfeld... 1 1. Schutz des unverfälschten Wettbewerbs... 1 2.

Mehr

Was bringt die EU VO 1370/2007?

Was bringt die EU VO 1370/2007? Der neue Rechtsrahmen für den ÖPNV: Was bringt die EU VO 1370/2007? Peter FAROSS +32 2 29 59566 peter.faross@ec.europa.eu 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geschichte: 1. (EG) Nr. 1191/69 öffentliche Pflichten

Mehr

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm

Mehr

EU-Recht und Schranken hoheitlicher Staatstätigkeit

EU-Recht und Schranken hoheitlicher Staatstätigkeit Johannes Thoma EU-Recht und Schranken hoheitlicher Staatstätigkeit PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis TEIL1: EINFÜHRUNG 19 A. Fragestellung der Arbeit 19 B. Die Problematik

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 14. November 2013 1 / 23 Das Almunia-Paket aus kommunaler Sicht Workshop zum Europäischen Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis, SSGT Referatsleiterin

Mehr

Quersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge

Quersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge Andel Danner Quersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 I. Fragestellung und Ziel

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION

BESCHLUSS DER KOMMISSION 11.1.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 7/3 BESCHLÜSSE BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

Öffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid)

Öffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid) JSK 12.11.2012 Anlage zu Drucksache Nr. 2012-303 JSK 12.11.2012 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2012-303 Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) der Stadt Rastatt betreffend den Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.12.2011 K(2011) 9380 endgültig BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen

Mehr

EU-beihilfenrechtliche Vorgaben für die Finanzierung von Stadtwerken und deren Geschäftsbeziehungen zu Kommunen Drittes Kommunales Wintergespräch

EU-beihilfenrechtliche Vorgaben für die Finanzierung von Stadtwerken und deren Geschäftsbeziehungen zu Kommunen Drittes Kommunales Wintergespräch EU-beihilfenrechtliche Vorgaben für die Finanzierung von Stadtwerken und deren Geschäftsbeziehungen zu Kommunen Drittes Kommunales Wintergespräch Strategischer Dialog Stadtwerke Energiewende gelungen Stadtwerk

Mehr

Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge. Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018

Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge. Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018 Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018 Übersicht 2 I. Begriff der Daseinsvorsorge II. Vergaberecht, Struktur des Vergabeverfahrens

Mehr

The Regulatory Assistance Project

The Regulatory Assistance Project Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist

Mehr

Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen. Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan

Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen. Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan 1. Wichtige Instrumente der Kommunalfinanzierung 2. Rechtsquellen

Mehr

17. SCHLESWIGER FORUM ÖFFENTLICHES RECHT Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht was kommt auf die Kommunen zu?

17. SCHLESWIGER FORUM ÖFFENTLICHES RECHT Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht was kommt auf die Kommunen zu? 17. SCHLESWIGER FORUM ÖFFENTLICHES RECHT 21.06.2013 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht was kommt auf die Kommunen zu? Neue Entwicklungen im Beihilferecht / Dr. Julia Pfannkuch 2 Agenda 1. Rolle der Kommunen

Mehr

12. Deutscher Nahverkehrstag

12. Deutscher Nahverkehrstag www.pwclegal.de 12. Deutscher Nahverkehrstag Mittelstandsfreundliche Fördermaßnahmen gestaltbar oder rechtlich unmöglich? Investitionsförderung im ÖPNV war und ist von hoher Bedeutung Bürgerbusförderung

Mehr

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine

Mehr

Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV. Investitionsförderung im ÖPNV. 3. November 2017

Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV. Investitionsförderung im ÖPNV. 3. November 2017 www.pwclegal.de Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV war und ist von hoher Bedeutung Fahrzeugförderung (insb. Modernisierung,

Mehr

DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH

DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Münster Düsseldorf Leipzig WP/StB Dr. Michael Kaufmann EU-Beihilferecht und Trennungsrechnung 1. Warum muss eine

Mehr

WIRD DAS DIE GROSSE KRANKENHAUSREFORM? RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT DER PRIVATEN KRANKENHAUSTRÄGER

WIRD DAS DIE GROSSE KRANKENHAUSREFORM? RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT DER PRIVATEN KRANKENHAUSTRÄGER WIRD DAS DIE GROSSE KRANKENHAUSREFORM? RAHMENBEDINGUNGEN AUS SICHT DER PRIVATEN KRANKENHAUSTRÄGER Bundesverband Deutscher Privatkliniken Friedrichstr. 60 10117 Berlin www.bdpk.de Gesundheitsausgaben Pro-Kopf

Mehr

Sind wir alle chancenlos in Europa? Herausforderungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen und Rettungsdienst

Sind wir alle chancenlos in Europa? Herausforderungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen und Rettungsdienst Sind wir alle chancenlos in Europa? Herausforderungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen und Rettungsdienst Rechtsanwältin Tanja Struve Europabüro Deutscher Landkreistag 13. Rettungsdienstsymposium

Mehr

1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Wettbewerb Staatliche Beihilfen Politische Planung und Koordinierung Brüssel, den DG D(2004) GEMEINSCHAFTSRAHMEN FÜR STAATLICHE BEIHILFEN, DIE ALS AUSGLEICH FÜR

Mehr

Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006

Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Endgültige Fassung vom 21/10/2008 COCOF 08/0012/02-DE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION REGIONALPOLITIK Informationsvermerk zu Artikel 55 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ERKLÄRUNG ÜBER

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische

Mehr

Nathalie Miriam Mahmoudi. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-280/00 Altmark Trans auf den Öffentlichen Personennahverkehr.

Nathalie Miriam Mahmoudi. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-280/00 Altmark Trans auf den Öffentlichen Personennahverkehr. Nathalie Miriam Mahmoudi Die Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-280/00 Altmark Trans auf den Öffentlichen Personennahverkehr wvb Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis VII Literaturverzeichnis

Mehr

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln 16.01.2013 in Melle Aufbau für Fehler und Fallen Sanktionen 2 Stadt Bauauftrag 100

Mehr

zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte

zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte Die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte der EuGH-Rspr. Christoph Brömmelmeyer 1 Beeinträchtigung Beeinträchtigung i.s. von Beeinflussung EuGH 1980 Philip Morris [11] Verstärkt

Mehr

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über den Vortrag I. Einleitung: Daseinsvorsorge,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/C 8/03)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/C 8/03) 11.1.2012 Amtsblatt der Europäischen Union C 8/15 MITTEILUNG DER KOMMISSION Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Mehr

Kurs Regulierungsrecht

Kurs Regulierungsrecht Kurs Regulierungsrecht Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Barbara Leitl-Staudinger WS 2009/10 Finanzierung ORF Einnahmen 2008: 1 040 Mio ca 48% ca 25% ca 26% Programmentgelt an ORF ( 31 Abs 1 ORF-G) Werbung

Mehr

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen

Mehr

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES RATES UND DER KOMMISSION ZUR ARBEITS- WEISE DES NETZES DER WETTBEWERBSBEHÖRDEN

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES RATES UND DER KOMMISSION ZUR ARBEITS- WEISE DES NETZES DER WETTBEWERBSBEHÖRDEN GEMEINSAME ERKLÄRUNG S RATES UND R KOMMISSION ZUR ARBEITS- WEISE S NETZES R WETTBEWERBSBEHÖRN "1. Die heute angenommene Verordnung zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten

Mehr

Abbildungsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... X. 1. Einleitung Problemstellung Wichtige Begriffsdefinitionen...

Abbildungsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... X. 1. Einleitung Problemstellung Wichtige Begriffsdefinitionen... Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... X 1. Einleitung... 1 1.1. Problemstellung... 1 1.2. Wichtige Begriffsdefinitionen... 2 1.2.1. Querverbund... 2 1.2.2. Daseinsvorsorge...

Mehr

Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand als Anwendungsvoraussetzung

Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand als Anwendungsvoraussetzung Martin Holzinger Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand als Anwendungsvoraussetzung des europäischen und des deutschen Kartellrechts Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 I. Fragestellung

Mehr

Nina Nolte. Deregulierung von Monopolen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

Nina Nolte. Deregulierung von Monopolen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Nina Nolte Deregulierung von Monopolen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Zur Bedeutung des Art. 86 Abs. 2 EGV Insbesondere in den Bereichen der Hektrizitatswirtschaft, der

Mehr

Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm

Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm EU Beihilfenrecht EG-Vertrag: Prinzipielles Beihilfenverbot (Art. 87 und Art. 88)! Rat kann Ausnahmen definieren Art. 87 Absatz 3 lit c Art.

Mehr

Europarecht. VII. Der Binnenmarkt

Europarecht. VII. Der Binnenmarkt Europarecht VII. Der Binnenmarkt Übersicht 1. Begriff 2. Harmonisierung 3. Marktfreiheiten 4. Wettbewerbsschutz 2 1. Begriff n Art 26 Abs. 2 AEUV - Definition: n Raum ohne Binnengrenzen n Freier Verkehr

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor

Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor 0. Vorbemerkungen Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse

Mehr

VERGABE AN DRITTE im wettbewerblichen Verfahren VERGABE ALS ÖFFENTLICHER AUFTRAG ALLGEMEINES VERGABERECHT RL 2004/17(EG) RL 2004/18(EG)

VERGABE AN DRITTE im wettbewerblichen Verfahren VERGABE ALS ÖFFENTLICHER AUFTRAG ALLGEMEINES VERGABERECHT RL 2004/17(EG) RL 2004/18(EG) NICHT-REGULIERTE PERSONEN- VERKEHRSMÄRKTE REGULIERTE PERSONENVERKEHRSMÄRKTE VO (EG) 1370/2007 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE FINANZIELLER AUSGLEICH AUSSCHLIEßLICHE RECHTE ALLGEMEINE BETRIEBSVORSCHRIFTEN ÖFFENTLICHER

Mehr

Die einheitliche Auslegung von Beihilfen- und Vergaberecht als Teilgebiete des europäischen Wettbewerbsrechts

Die einheitliche Auslegung von Beihilfen- und Vergaberecht als Teilgebiete des europäischen Wettbewerbsrechts Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin 26 Die einheitliche Auslegung von Beihilfen- und Vergaberecht

Mehr

Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar?

Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des

Mehr

Wahltarife zwischen PKV und GKV

Wahltarife zwischen PKV und GKV Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung

Mehr

Kommunale Unternehmen in Europa

Kommunale Unternehmen in Europa Privatisierungsprobleme 5 Janna Köke Kommunale Unternehmen in Europa Die Erbringung kommunaler Dienstleistungen zwischen Europäischem Wettbewerbsrecht und Europäischer Charta der kommunalen Selbstverwaltung

Mehr

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen Berlin, 13. Mai 2013 ver.di, 16. Betriebs- und Personalrätekonferenz Wasserwirtschaft vom 13.-15.05.2013 Markt und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft?! Betriebs- und Personalräte streiten für gute Arbeitsbedingungen

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick

Mehr

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Ass. jur. Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung

Mehr

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot

Mehr

Neues aus Luxemburg zum Tatbestandsmerkmal der Selektivität

Neues aus Luxemburg zum Tatbestandsmerkmal der Selektivität Neues aus Luxemburg zum Tatbestandsmerkmal der Selektivität Unschärfe bei der Bestimmung des Referenzsystems: Sanierungsklausel und Spanisches True-Lease-Modell Berliner Gesprächskreis zum Eur. Beihilfenrecht

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander Leiter des Instituts für Angewandte Forschung und Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht

Mehr

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND EUROPARECHT (PROF. DR. W. CREMER) Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2018 Gliederung Teil 1: Grundfreiheiten und (sonstige) Diskriminierungsverbote

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

Prüfung des EU- Beihilferechts

Prüfung des EU- Beihilferechts Prüfung des EU- Beihilferechts Antje Messink-Dropmann Praxis der Rechnungsprüfung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... III Urteilsverzeichnis... IX Abbildungsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Beihilfenkonforme Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben Berlin, den 14. Mai 2009

Beihilfenkonforme Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben Berlin, den 14. Mai 2009 Dr. Lorenz Jellinghaus Beihilfenkonforme Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben Berlin, den 14. Mai 2009 Überblick I. Aufgabenstellung II. III. IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beihilfenrecht Ausschluss

Mehr

Transparente Vergabe

Transparente Vergabe Transparente Vergabe Ganztägig ambulante Rehabilitation 8. Fachtagung der Deutschen Rentenversicherung Bund 11. und 12. Mai 2017 in Berlin Nicola Wenderoth Leiterin des Dezernates für die Zusammenarbeit

Mehr

S O N D E R A U S G A B E

S O N D E R A U S G A B E S O N D E R A U S G A B E Dokumentation Konferenz Reform des europäischen Beihilferechts Folgen für die kommunale Praxis in FrankfurtRheinMain Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Am 5. November 2012 lud

Mehr

EU-Beihilferecht als Compliance Thematik

EU-Beihilferecht als Compliance Thematik EU-Beihilferecht als Compliance Thematik Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilferecht Dr. Thomas Lübbig, 17. Dezember 2018, Berlin Jüngere Entwicklungen Seit einigen Jahren: Zunehmende Diskussion

Mehr

Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet.

Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet. Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Beihilfefrei, soweit Tourismusagentur reine Informationsaufgaben wahrnimmt (kostenloses Ausgeben von Stadtplänen etc.) sowie grds. auch

Mehr

Anmerkungen des BDE, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v.

Anmerkungen des BDE, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v. Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Überarbeitung der Regelungen für staatliche Beihilfen im Bereich der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Monti-Kroes-Paket) Anmerkungen des

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

FACHVERANSTALTUNG. Der soziale Wohnbau und die EU- Wohnungspolitik

FACHVERANSTALTUNG. Der soziale Wohnbau und die EU- Wohnungspolitik FACHVERANSTALTUNG Der soziale Wohnbau und die EU- Wohnungspolitik vwbf-studienexkursion 2013 Brüssel, 3./4.10.2013 Einleitungsstatement vwbf-obmann Dir. Markus Sturm Initiativbericht über den sozialen

Mehr

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit

Mehr

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Weisung 1/2013 der PostCom

Weisung 1/2013 der PostCom Eidgenössische Postkommission PostCom Weisung 1/2013 der PostCom zuhanden der Schweizerischen Post betreffend den Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots im Einzelfall 15. März 2013 1.

Mehr

EU UN WTO (GATS). Kontexte eines Wandels der Erstellung sozialer Dienstleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge

EU UN WTO (GATS). Kontexte eines Wandels der Erstellung sozialer Dienstleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge bvöd Jahresveranstaltung 2012: Europa als Risiko für die Daseinsvorsorge? EU UN WTO (GATS). Kontexte eines Wandels der Erstellung sozialer Dienstleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge Univ.-Prof. Hon.-Prof.

Mehr

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700)

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700) GdW Stellungnahme Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700) Stellungnahme an das IDW 20. Januar 2011 Herausgeber:

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

Prof. Dr. Heintzen SoSe Vorlesung Europarecht II Freitag, den 24. Juni 2005

Prof. Dr. Heintzen SoSe Vorlesung Europarecht II Freitag, den 24. Juni 2005 Prof. Dr. Heintzen SoSe 2005 Vorlesung Europarecht II Freitag, den 24. Juni 2005 I. Die öffentlichen Unternehmen Öffentliche Unternehmen nehmen im Wettbewerbsrecht des EG eine Sonderstellung ein. Mit Art.

Mehr

Der Selbststand des Preisrechts in rechtlicher Hinsicht: Preisrecht als Basisregel für gerechte Preise bei Monopolen

Der Selbststand des Preisrechts in rechtlicher Hinsicht: Preisrecht als Basisregel für gerechte Preise bei Monopolen Der Selbststand des Preisrechts in rechtlicher Hinsicht: Preisrecht als Basisregel für gerechte Preise bei Monopolen Symposium Relevanz und Perspektiven des Öffentlichen Preisrechts Univ.-Prof. Dr. Christoph

Mehr

I. GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN:

I. GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN: ÖSTERREICHISCHE STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR EINE ÜBERARBEITUNG DER ALLGEMEINEN GRUPPENFREISTELLUNGS-VO VO (EU) NR. 651/2014 VOM 17.6.2014 I. GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN: Unter

Mehr

Die Anwendung des Art. 102 AEUV im TK-Sektor - Schwerpunkte und Herausforderungen

Die Anwendung des Art. 102 AEUV im TK-Sektor - Schwerpunkte und Herausforderungen Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 24.09.2010 Die Anwendung des Art. 102 AEUV im TK-Sektor - Schwerpunkte und Herausforderungen Dr. Joachim Lücking Die vertretenen Standpunkte geben die

Mehr

Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015

Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015 Karlsruhe, 7. Mai 2015 Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015 Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel Übersicht I. Relevanz II. Stiftungen der öffentlichen Hand III.

Mehr

Anforderungen an Vergabeverfahren aus beihilfenrechtlicher Sicht

Anforderungen an Vergabeverfahren aus beihilfenrechtlicher Sicht Anforderungen an Vergabeverfahren aus beihilfenrechtlicher Sicht Betrachtung einzelner Vergabeverfahren und deren beihilferechtlichen Auswirkungen PD Dr. Marc Bungenberg, LL.M. Universität Siegen Einführung

Mehr

Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid)

Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) des Landkreises Ravensburg betreffend die Oberschwabenklinik GmbH auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel

Mehr

Der Unternehmensbegriff im deutschen Kartellrecht vor dem Hintergrund der Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie

Der Unternehmensbegriff im deutschen Kartellrecht vor dem Hintergrund der Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie Dr. Stefan Ohlhoff Der Unternehmensbegriff im deutschen Kartellrecht vor dem Hintergrund der Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitssitzung am 17. Juni 2016 Baden-Baden

Mehr

VORSTELLUNG DES LEITFADENS DER NEUE RECHTSRAHMEN FÜR DEN BUSVERKEHR CHANCEN FÜR DEN MITTELSTAND

VORSTELLUNG DES LEITFADENS DER NEUE RECHTSRAHMEN FÜR DEN BUSVERKEHR CHANCEN FÜR DEN MITTELSTAND VORSTELLUNG DES LEITFADENS DER NEUE RECHTSRAHMEN FÜR DEN BUSVERKEHR CHANCEN FÜR DEN MITTELSTAND BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Rechtliche Grundlagen (III) SS 2013 Kurt Reindl 1 Fiktives Fallbeispiel Michaela M findet für Ihre Vorhaben nationale Fördermöglichkeiten. Ist das

Mehr

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 BETREFFEND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Artikel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für

Mehr

Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? -

Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Bildquelle: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/02_fort-undausbildung/bilder/newsbilder/europa_und_geld c VRD_-_Fotolia.com.jpg

Mehr

WORKSHOP ZUM VERGABERECHT

WORKSHOP ZUM VERGABERECHT Dresden, den 31. August 2015 WORKSHOP ZUM VERGABERECHT DIE NEUREGELUNG DER SEKTORENAUFTRAG- UND DER KONZESSIONSGEBER ( 100 102 RegE) Dr. Olav Wagner Der Auftraggeberbegriff - Überblick ige Rechtslage Definition

Mehr