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1 N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, Sitzungsort: Kindelbrück / Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: Schriftführer: Urkundspersonen: Siegel

2 T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S Sitzung am: Sitzungsort: Kindelbrück / Puschkinplatz 1 Sitzungsteilnehmer Funktion Bemerkungen Fraktion Anwesend von - bis Frank Becker SPD - Lutz Ehrhardt SPD - Norbert Fentner Zugang zu TOP 9 VfBK 20:10-21:30 Joachim Flächsner SPD - Kurt Koch SPD - Maik Eßer Schriftführer/Berichterstatter - Jürgen Sode SPD - Christel Sternickel SPD - Günter Weiße CDU - Regina Heydrich CDU - Entschuldigt fehlten Bemerkungen Rita Minke Rolf Grabarits Bernd Notthoff Otfried Pappe Holger Wilhelms Unentschuldigt fehlten Bemerkungen Wilfried Behnke Zuhörer: 3

3 V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E Sitzung am: Sitzungsort: Kindelbrück / Puschkinplatz 1 Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0259) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0257) 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0258) 4. Beschlussfassung zur Erhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die (einmalige Straßenausbaubeiträge) (Vorlagen-Nr /0193) 5. Beschlussfassung zur Erhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die (wiederkehrende Straßenausbaubeiträge) (Vorlagen-Nr /0253) 6. Beschluss zur Zahlung einer rückzahlbaren Vorschussumlage- zur Sicherung der Liquidität des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück-Frömmstedt (Vorlagen-Nr /0256) Eßer 7. Beratung zur Erarbeitung einer Stellungnahme zur Schulnetzkonzeption des Landkreises Sömmerda (Vorlagen-Nr /0260) 8. Beschlussfassung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages technische Betriebsführung (Vorlagen-Nr /0250) Herr Notthoff, Vors. des TWZ 9. Beschlussfassung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages kaufmännische Betriebsführung (Vorlagen-Nr /0251) Herr Notthoff, Vors. des TWZ 10. Beratung zu offenen Forderungen aus 1998 an den Kindelbrücker Sportverein (Vorlagen-Nr /0248) Herr Bürgermeister Flächsner 11. Beratung zum Anschreiben von Frau Kensy und anderen Gewerbetreibenden der (Vorlagen-Nr /0249) Herr Bürgermeister Flächsner

4 12. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr /0262) Herr Bürgermeister Flächsner Nichtöffentlicher Teil 13. Beschlussfassung zur Ausschreibung von Malerarbeiten in den Treppenhäusern der Wohnungen Käsebach 4-6 sowie Käsebach 7-9 in Kindelbrück (Vorlagen-Nr /0261)

5 Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0259) Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom , i.d.f. vom , ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Aussprache: Becker SPD-Fraktion stellt den Antrag die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zum Thema Straßenausbaubeiträge von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Er begründet seinen Antrag, mit der sehr geringen Teilnahme von Stadträten an der Sitzung und insbesondere dann auch bei der für die städtischen Interessen sehr wichtigen Entscheidung zu den genannten Tagesordnungspunkten. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die geringe Beteiligung genutzt wird, um eine doch recht unpopuläre Satzungsentscheidung durchzudrücken Gegenrede des Bürgermeisters: Die Tagesordnung ist seit einigen Tagen bekannt, damit auch die Wichtigkeit der Entscheidung zu den TOP 4 und 5. Nach den Bestimmungen der ThürKO ist die Versammlung beschlussfähig und könnte die anstehenden Entscheidungen getroffen werden. Bei der nächsten Sitzung kann die Teilnahme ähnlich gering sein und die dann anstehende Tagesordnung mit der gleichen Begründung geändert werden, ein Beschluss in der Sache würde so nie zu Stande Kommen. Abstimmung zum Antrag des es Becker Beschlußvorschlag: Der beschließt die Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 und 5 von der heutigen Tagesordnung mit der o.g. Begründung. 298 Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

6 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Beschlußvorschlag: Der beschließt die Annahme der geänderten Tagesordnung. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I 299

7 Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0257) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom , i.d.f. vom , sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Beschlußvorschlag: Der beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 4 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I 300

8 Tagesordnungspunkt 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0258) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom , i.d.f. vom , sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Beschlußvorschlag: Der beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 4 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I 301

9 Tagesordnungspunkt 4. Beschlussfassung zur Erhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die (einmalige Straßenausbaubeiträge) (Vorlagen-Nr /0193) Beratung von der Tagesordnung durch Beschluss Nummer abgesetzt Tagesordnungspunkt 5. Beschlussfassung zur Erhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die (wiederkehrende Straßenausbaubeiträge) (Vorlagen-Nr /0253) Beratung von der Tagesordnung durch Beschluss Nummer abgesetzt. Tagesordnungspunkt 6. Beschluss zur Zahlung einer rückzahlbaren Vorschussumlage- zur Sicherung der Liquidität des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück-Frömmstedt (Vorlagen-Nr /0256) Eßer Sach- und Rechtslage: Da der Trinkwasserzweckverband Kindelbrück Frömmstedt nach Übernahme der ihm übertragenen Versorgungsaufgaben, frühestens Ende März 2001 mit ersten Einnahmen aus dem Wasserverkauf rechnen kann, Zahlungen aus vertraglichen Verpflichtungen aber bereits seit Aufnahme des Betriebes, am , 302

10 bestehen macht sich die Erhebung einer rückzahlbaren Vorschussumlage nach 10 Abs. 2 der Verbandssatzung erforderlich. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre bei der Bewirtschaftung dieses Geschäftsbereiches in den Betrieben der gewerblichen Art Wasserversorgung Kindelbrück und Frömmstedt, sollte die Vorschussumlage insgesamt min ,- DM zur Sicherung der vorläufigen Liquidität betragen. Die Verteilung der Gesamtvorschussumlage auf die Verbandsmitglieder erfolgt nach den Bestimmungen des 10 Abs. 3 und 4 der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück Frömmstedt in ihrer Fassung vom Hiernach ergibt sich die Verteilung wie folgt: Jahresabnahmemenge zum des vorvergangenen Jahres ( ) nach Angaben der Finanzverwaltung der VG Kindelbrück : Kindelbrück m³ Frömmstedt m³ Gesamt m³ Vorschussumlage ,- DM geteilt durch Verbrauch/Gesamt ,00 m³ ergibt den Umlagefaktor 0,34 DM/m³ dies ergibt eine Vorschussumlage, berechnet nach 10 Abs.4 der Verbandssatzung für; Kindelbrück von Frömmstedt von ,22 DM 7.556,84 DM. Da die bisher ihren Haushaltsplan 2001 noch nicht beschlossen hat, ist es wegen den Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach 61 ThürKO und der dargestellten Situation erforderlich, dass der Rat die Ausgabe als Vorgriff auf den Haushaltsplan 2001beschließt. Die Zahlung der Vorschussumlage sollte unter einem Rückforderungsvorbehalt stehen, denn nach rechtswirksamen Erlaß des Wirtschaftsplanes des Verbandes, hätte dieser die Möglichkeit einen Kassenkrediten zur Sicherung der Liquidität aufzunehmen. Beschlußvorschlag: Der beschließt, eine Ausgabe im Vorgriff auf den Haushalt 2001 in Höhe von ,22 DM zur Zahlung einer rückzahlbaren Vorschussumlage an den Trinkwasserzweckverband Kindelbrück Frömmstedt. Diese erfolgt entsprechend den Verpflichtungen der, als Verbandsmitglied, nach 10 der Verbandssatzung der Verbandes. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten der Maßnahmen: jährliche Folgekosten: 22434,22 DM z.zt. keine Finanzierung Eigenanteil: Einnahmen, objektbezogen: ,22 DM Haushaltsbelastung: einmalig/jährlich: z.zt. keine 303

11 Veranschlagung im Verwaltungshaushalt: im Vermögenshaushalt: Haushaltsstelle: Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:II Tagesordnungspunkt 7. Beratung zur Erarbeitung einer Stellungnahme zur Schulnetzkonzeption des Landkreises Sömmerda (Vorlagen-Nr /0260) Das Ergebnis des Beratung wird nachfolgend wiedergegeben und ist dem zuständigen Amt beim Landratsamt Sömmerda als Stellungnahme im Sinne des 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz mitzuteilen : 1. Der Kindelbrück sieht die objektive Notwendigkeit für die Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes, - die geringer werdenden Schülerzahlen. 2. Im Einzelnen bezieht der Kindelbrück daher folgende Stellung a. Grundschule die Staatliche Grundschule Kindelbrück sollte in der jetzigen Struktur erhalten bleiben, eine Erweiterung um den Schulbezirk Günstedt, wäre sicher für die Mitgliedsgemeinden der VG Kindelbrück und damit der Infrastruktur dieser Region wünschenswert, aber dürfte aus Sicht der betroffenen Eltern nicht akzeptiert werden, da eher eine Verbindung in Richtung Weißensee hier favorisiert werden dürfte. Mit Bezug auf die folgende Stellungnahme zum Bereich der Staatlichen Regelschule, sollte geprüft werden ob zukünftig die Regelschule für die Gesamtschulanlage verantwortlich zeichnet. 304

12 b. Insbesondere die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Turnhalle in Höhe von ca ,- DM sollten mit der auch im Interesse der Sportvereine der Region, dahingehend geprüft werden, dass evtl. eine ähnlich gute Lösung wie in der Stadt Weißensee gefunden werden kann. Hierzu hat der Bürgermeister Flächsner bereits durch das Büro Jentsch und Partner ein Zweivariantenkonzept als Studie erarbeiten lassen. Das Konzept sieht eine Mehrzweckhalle in der II. Variante mit Besucherrängen mit einer Größe von Insgesamt 1.094,56 m² Nutzfläche vor. Die Kosten werden auf ca ,00 DM/m² Nutzfläche geschätzt, dass macht ca ,00 DM geschätzte Gesamtkosten. Bei einer gemeinsamen Realisierung des Hallenbau könnte das o.g. Ziel erreicht werden. c. Regelschulen die Staatliche Regelschule Paul Rödiger Kindelbrück sollte als nördlichster Regelschulstandort mit eigener Verwaltung am Standort Kindelbrück erhalten bleiben. Bereits bei der Abstimmung der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 1. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelthüringen vom hat die Gemeinde den nachfolgenden Formulierungsvorschlag unterstützt und behält daher diese Auffassung aufrecht Formulierungsvorschlag Zitat: Kapitel 13 Seite 2 Ziele Die bestehenden Standorte von Regelschulen sollen nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben. Bei notwendigen Zusammenlegungen von Regelschulen sollen die Standorte den zentralen Orten und die Schulbezirke den zentralörtlichen und administrativen Nahbereichen angepasst werden. Sofern die Notwendigkeit steht, Zusammenlegungen von Regelschulen durchzuführen, wäre es zur Stärkung einer Region wichtig, daß sich die Schulbezirke an den administrativen Zentren (Verwaltungsgemeinschaften) orientieren. Begründung des Formulierungsvorschlages Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vertreten die Auffassung, daß bei notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen der Regelschulbezirk Kindelbrück zur Stärkung der nördlichen Region des Landkreises Sömmerda um die Orte Günstedt und Herrnschwende erweitert wird. Durch diese Maßnahme soll angestrebt werden, daß der Grundsatz der räumlich gleichwertigen Versorgung gewahrt bleiben kann. Insbesondere die Entfernung zwischen Wohnort und Schulort wäre für die Orte Bilzingsleben und Kannawurf bei einer Orientierung auf den Regelschulstandort Weißensee oder Sömmerda bezüglich des o.g. Grundsatzes unangemessen. Die im Punkt vorgeschlagenen Ziele zur Festigung einer sinnvollen, zukunftsberechtigten Raum- und Siedlungsstruktur wären unter den o.g. Gesichtspunkten auch für die Neuorganisation der Schulbezirke zu beachten. d. Gymnasien Staatliches Gymnasium Albert Schweitzer Sömmerda Außenstelle Kannawurf keine weitere Stellungnahme. e. Förderschulen Staatliche Förderschule für Lernbehinderte Parkschule Straußfurt keine weitere Stellungnahme. 305

13 Die Unterlagen sind Anlagebestandteil zu diesem TOP und werden dem Original beigefügt. Beschlussvorschlag: Der beschließt, die Verwaltung wird beauftragt gem. 41 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes zum Entwurf des Schulnetzentwicklungsplan des Landkreises Sömmerda wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Turnhalle in Höhe von ca ,- DM sollten mit der auch im Interesse der Sportvereine der Region, dahingehend geprüft werden, dass evtl. eine ähnlich gute Lösung wie in der Stadt Weißensee gefunden werden kann. Hierzu sollte in einer Beratung mit der zuständigen Stelle beim Landratsamt Sömmerda das o.g. Zweivariantenkonzept zur Errichtung einer Mehrzweckhalle in der II. Variante mit Besucherrängen und einer Größe von insgesamt 1.094,56 m² Nutzfläche bevorzugt beraten werden. Die Kosten werden auf ca ,00 DM/m² Nutzfläche geschätzt, dass macht ca ,00 DM geschätzte Gesamtkosten. Bei einer gemeinsamen Realisierung des Hallenbau könnte das o.g. Ziel erreicht werden. 2. Das Landratsamt Sömmerda sollte prüfen ob die Staatliche Regelschule Paul Rödiger Kindelbrück als selbstständiger Schulbezirk erhalten bleiben kann, wenn alle Mitgliedsgemeinden der VG Kindelbrück dem Schulbezirk der Staatlichen Regelschule Paul Rödiger Kindelbrück zugeordnet würden. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I 306

14 Tagesordnungspunkt 8. Beschlussfassung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages technische Betriebsführung (Vorlagen-Nr /0250) Herr Notthoff, Vors. des TWZ Sach- und Rechtslage: Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück Frömmstedt hat in seiner Sitzung am beschlossen, einen Vertrag zur Übertragung der technischen Betriebsführung mit der Betriebsgesellschaft Wasser Abwasser Sömmerda mbh abzuschließen. Der Verbandsvorsitzende wurde mit den Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife beauftragt, die Verbandsversammlung behält sich eine Zustimmung vor. Beschlußvorschlag: Der beschließt die Zustimmung zum Abschluss des Vertrages zur Erledigung der technischen Betriebsführung des Verbandes, mit der Betriebsgesellschaft Wasser-Abwasser mbh Sömmerda. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I;II;III 307

15 Tagesordnungspunkt 9. Beschlussfassung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages kaufmännische Betriebsführung (Vorlagen-Nr /0251) Herr Notthoff, Vors. des TWZ Sach- und Rechtslage: Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück Frömmstedt hat in ihrer Sitzung am und beschlossen, eine Vereinbarung zur Übertragung der kaufmännischen Betriebsführung (u.a. die Kassen- und Rechnungsgeschäfte) wie bisher die Verbandsmitglieder, mit der VG Kindelbrück abzuschließen. Der Verbandsvorsitzende wurde mit den Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife beauftragt, die Verbandsversammlung behält sich eine Zustimmung vor. Beschlußvorschlag: Der beschließt die Zustimmung zum Abschluss des Vertrages zur Erledigung der verwaltungsmäßigen Betriebsführung des Verbandes mit der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9 Davon stimmberechtigt: 9 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.:I,II;III 308

16 Tagesordnungspunkt 10. Beratung zu offenen Forderungen aus 1998 an den Kindelbrücker Sportverein (Vorlagen-Nr /0248) Herr Bürgermeister Flächsner Kopien der Annahmeanordnungen sind der Originalniederschrift als Anlage zu diesem Top beigefügt. Herr Becker erklärte, dass die Zahlungen nach abschließender Prüfung in dieser Woche seitens des KSV zur Zahlung angewiesen wurden. Tagesordnungspunkt 11. Beratung zum Anschreiben von Frau Kensy und anderen Gewerbetreibenden der (Vorlagen-Nr /0249) Herr Bürgermeister Flächsner Das Anschreiben ist im Original als Anlage zu diesem TOP der Niederschrift beigefügt. Herr Bürgermeister Flächsner gab zu diesem Punkt, das Beratungsergebnis aus der letzten Hauptausschuss mit folgendem Wortlaut wieder: Grundsätzlich hat die keine Möglichkeit einen allgemeinen Konkurrenzschutz für die in der Innenstadt befindlichen Betriebe durchzusetzen, dies wäre mit den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und Europa nicht vereinbar. Die wird jedoch darauf achten, dass eine Vermietung der Gewerberäume, welche sich im städtischen Eigentum befinde, keine unnötige Konkurrenz für die Verfasser des o.g. Schreibens mit sich bringt. Auf der einen Seite kann die Stadt nicht Objekte an Unternehmen verkaufen, mit dem Wissen, dass die Erwerber zum Betrieb der Unternehmung nicht unerhebliche Belastungen auf sich nehmen müssen und dann auf der anderen Seite Gewerbeobjekte an potentielle Konkurrenten der erst genannten vermieten. Dies führt in den meisten Fällen zum Ruin des Erwerbers einer solchen Geschäftsimmobilie, aber zumindest zur Aufgabe der Unternehmung. Die Darstellung des Bürgermeisters wurde durch Herrn Fentner voll inhaltlich bestätigt. 309

17 Tagesordnungspunkt 12. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr /0262) Herr Bürgermeister Flächsner Mitteilungen: 1. Bürgermeister Flächsner informierte den über ein Schreiben des Vorstandes des KSV 1991 vom Sportunfall am auf dem Riethsportplatz, Aufforderung zur Beseitigung der vorhandenen Steinquader in dem er vollständig den Inhalt zitierte. (Anlage 1 zum TOP 12 wurde dem Original der Niederschrift beigefügt. Über die Form und den Inhalt des Schreibens wurde eine angeregte Diskussion geführt, insbesondere wurde durch den Bürgermeister nochmals erläutert weshalb diese Steinquader auf dem im Eigentum der befindlichen Grundstück abgelegt wurden sind. Diese Zufahrtseinschränkung soll verhindern, dass unberechtigte Fahrzeuge den Festplatz der befahren, was in der Vergangenheit zu mutwilligem Vandalismus geführt hat, konnte durch die Maßnahme eindeutig eingeschränkt werden. Das Sportplatzgelände hat neben der im o.g. Schreiben erwähnten Zufahrt noch eine zweite, welche auch die Schausteller zum Heimatfest nutzen, deren Fahrzeuge sind sicher von den Abmaßen größer als ein Rettungswagen. In den Bauanträgen vom Oktober und März 2000 des KSV wurde jedes mal Seitens der Verwaltung auf das Problem einer separaten Zufahrt zum Sportplatz hingewiesen. Während der Bauausführung zur Maßnahme Umbau und Erweiterung Sportplatzgebäude, stellte die sogar Straßenborde zur Verfügung, um genau das im Schreiben des KSV und das o.g. Problem zulösen. Bisher wurde jedoch seitens des KSV eine separate Zufahrtsmöglichkeit zum Sportplatz nicht geschaffen, welche die eingetretene Situation hätte verhindern können. Herr Bürgermeister Flächsner schlug dem vor einen Quader durch einen Verkehrspoller zu ersetzen, dies wurde durch den mit verweis auf die o.g. Darstellung abgelehnt. 2. Im Zusammenhang mit dem aufstellen von Verkehrspoller wurde darüber gesprochen, wie verhindert werden kann, dass Fahrzeuge zwischen dem Denkmal am Puschkinplatz und dem neuen Sparkassengebäude den Fußweg befahren oder dort sogar Parken. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht erfüllt die beschriebene Situation die Tatbestände des unerlaubten Befahrens und Parkens auf Gehwegen. Eine entsprechende Ahndung wäre durch die zuständige Polizeibehörde erforderlich, insbesondere wegen des Befahrens des Fußweges, da das Ordnungsamt der VG Kindelbrück nur entsprechend des Ordnungsbehördengesetzes für den ruhenden Verkehr und auch nur sofern eigene Vollzugskräfte bestellt sind zuständig ist. Bevor der Fußwegbereich durch sog. Verkehrspoller eingeschränkt wird, sollten erst einmal die Verletzungen der StVO geahndet werden. Entsprechende Maßnahmen sind durch die VG Kindelbrück in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Sömmerda abzustimmen und einzuleiten. 3. Herr Bürgermeister Flächsner verlas ein Antragsschreiben der Firma Wolf Tabakwaren, in welchem das Unternehmen beantragt für Kindelbrück drei zusätzliche Standorte für Zigarettenautomaten einzurichten. (s.anlage 3 zum TOP 12 der Sitzung liegt dem Original bei) Der hat den Antrag mit 4 Nein 2 Ja und 2 Enthaltungen abgelehnt und die Ordnungsverwaltung der VG Kindelbrück beauftragt den Antragsteller über das Ergebnis zu unterrichten. 4. Zum Problem der Mietschulden vertraten die anwesenden smitglieder die Auffassung, auch weiterhin konsequent die Außenstände mit allen, auch gerichtlichen Mitteln, betreiben zulassen. 310

18 5. Frau Stadträtin Sternickel stellte die Anfrage ob die Stadt nicht eine Baumschutzsatzung erlassen sollte, um mehr Einfluss auf das Fällen stadtbildprägender Bäume zu haben. Hierzu wurde folgende Auffassung seitens der Verwaltung vertreten, mit dem Erlas einer Baumschutzsatzung wäre auch deren Konsequente Umsetzung verbunden. Insbesondere dürfte der Vollzug, dann nur durch die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden fachlichen Beurteilung der jeweiligen Tatbestände erfolgen und wäre damit jeglicher Einflussnahme durch den zu entziehen. Da dies nach Auffassung der Verwaltung und den bisherigen Erfahrungen beim Satzungsvollzug nicht immer gesichert ist, sollte die bisher geübte Praxis beibehalten werden. Nach Antragstellung über das Ordnungsamt der VG Kindelbrück fordert dieses Amt eine Stellungnahme und Sachentscheidung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Sömmerda an. Diese Auffassung der Verwaltung wird auch von der Mehrheit der anwesenden Stadträte vertreten.

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N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 27.07.2006 Sitzungsort: Riethgen/Dorfstraße 24a Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 20:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen

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N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 28.05.2001 Sitzungsort: Kindelbrück / Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen

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N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 20.11.2003 Sitzungsort: Kindelbrück/Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 18:30 Sitzungsende: 20:00 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten

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N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 29.03.2004 Sitzungsort: Herrnschwende/Im Dorfe 43 Sitzungsbeginn: 19:00 Sitzungsende: 19:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

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