Kaufrecht. Einzelne Vertrags- schuldverhältnisse. (Gesonderte Folie) ltnisse. - Kauf Konstruktion

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1 1 ltnisse Konstruktion (Gesonderte Folie)

2 2 ltnisse Verkäufers einer Sache Verkäufers eines Rechts Käufers Pflichten des Verkäufers einer Sache, 433 I BGB: 1.Eigentumsverschaffung geschuldet wird der Leistungserfolg nicht die Leistungshandlung Übereignung richtet sich nach den 929 ff BGB 2.Übergabe der Kaufsache Regelmäßig durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes, kann aber vertraglich modifiziert werden. 3.Kaufsache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein

3 3 ltnisse -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Pflichten des Verkäufers eines Rechts, 453 BGB 1. dem Käufer das Recht zu verschaffen wie das geschieht, richtet sich nach der Art des zu übertragenden Rechts 2. wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt: die Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein, 453 III BGB

4 4 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Pflichten des Käufers, 433 II BGB: 1. Zahlung des Kaufpreises 2. Abnahme der Kaufsache

5 5 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Untergang des aus dem Kaufvertrag: - allgemeine Untergangsgründe (z.b. Erfüllung) - Rücktritt vom Kaufvertrag Unmöglichkeit, 326 V BGB Verzug, 323 BGB Mangel, 437 Nr. 2 Störung der Geschäftsgrundlage - Käufer verlangt SchaE statt Leistung, 281 IV BGB

6 6 Einzelne Vertrags- Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Einreden: - allgemeine Einreden (z.b. 320 BGB) - Verjährung des aus dem Kaufvertrag, 195, 196 BGB - Mängeleinrede gegenüber dem Kaufpreisanspruch, 438 IV S. 2 BGB

7 7 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Grundsatz: Wird V gem. 275 BGB von seiner Leistungspflicht befreit Verliert er gem. 326 BGB seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises (wenn keine Partei die Unmöglichkeit zu vertreten hat.) Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn die Preisgefahr übergegangen ist

8 8 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Übergang der Preisgefahr: Nach 446 BGB: - wenn die verkaufte Sache übergeben wird - Der Käufer in Verzug mit der Annahme ist. Nach 447 BGB: - wenn der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort versendet (gilt nicht beim Verbrauchsgüterkauf, 474 II BGB)

9 9 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachverhalt: Der antike Der Antiquitätenhändler V aus München verkauft dem Händler K aus Hamburg einen antiken für ,- Euro. K verlangt von V Zusendung des s. V übergibt daher den an den Spediteur S. Kurz von Hamburg verunglückt der Lkw infolge Fahrlässigkeit des Fahrers F des Spediteurs. Der wird zerstört. Dennoch verlangt V Bezahlung von K. K meint, er brauche nur zu zahlen, wenn V ihm seine Ansprüche gegen S abtrete. Muss K den Kaufpreis bezahlen?

10 10 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Lösung: Der antike (1) A. Kaufpreisanspruch gem. 433 BGB (+) B. Untergegangen gem. 326 I, 1 BGB? I. Unmöglichkeit (+) II. Anspruch nicht gem. 326 II S.1 BGB bestehen geblieben. III. 447 BGB 1. Versenden auf Verlangen des K 2. Sorgfältig ausgewählte Versandperson S 3. Transportrisiko verwirklicht

11 11 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Lösung: Der antike (2) C. Einrede des K aus 320 Vss. Anspruch des K gegen V aus 285 BGB: V müsste - infolge des Umstands, der die Unmöglichkeit verursacht hat - einen Ersatzanspruch erlangt haben Anspruch V gegen S aus 425, 428 HGB: HGB - Keine Exculpation nach 426 HGB HGB - Schaden des V? grds. (-) aber 421 I S. 2 a.e. HGB ( bleibt befugt ) Anspruch V gegen S (+)

12 12 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Lösung: Der antike (3) Einrede aus 320 BGB (+) K ist zur Kaufpreiszahlung nur Zug um Zug gegen Abtretung des Ersatzanspruchs des V gegen S verpflichtet.

13 13 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Sachmangel, 434 BGB - negatives Abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit, 434 I BGB - Montagemängel, 434 II BGB - Aliud- oder Minuslieferung, 434 III BGB * Behandlung als Sachmangel * keine Genehmigungsfähigkeit erforderlich -Darlehensvertrag -Miete

14 14 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll- Beschaffenheit Bestimmung der Sollbeschaffenheit: - vorrangig durch Parteivereinbarung, 323 I, 1 BGB - Wenn keine Vereinbarung getroffen: vertragliche Verwendungstauglichkeit entscheidend, 434 I, 2 Nr. 1 BGB - Ansonsten Normaltauglichkeit und beschaffenheit maßgeblich, 434 I, 2 Nr. 2 BGB

15 15 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Rechtsmangel: = alle Rechte, die in Bezug auf den Kaufgegenstand geltend gemacht werden können Vertragliche Rechte (Miete, Pacht) Dingliche Rechte (Pfandrechte, Dienstbarkeiten)

16 16 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Rechte des Käufers Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels: 1. Anspruch auf Nacherfüllung, 437, Nr BGB 2. Rücktritt, 437 Nr. 2, 323 I BGB 3. Minderung, 437 Nr. 2, 441 BGB 4. Schadensersatz, 437 Nr. 3, BGB 5. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, 284 oder 311a ivm 437 Nr. 3 BGB

17 17 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Anspruch auf Nacherfüllung gem. 437 Nr. 1, 439 Voraussetzung: Mangel am Kaufgegenstand Rechtsfolge: grds. Wahlrecht des Käufers zwischen - Nachbesserung = Beseitigung des Mangels - Nachlieferung = Lieferung einer mangelfreien Sache

18 18 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Einschränkung des - Unmöglichkeit bzgl. Der gewählten Art der Nacherfüllung gem. 275 I BGB - Leistungsverweigerungsrecht wegen übermäßigen Aufwands nach 275 II BGB - Unzumutbarkeit der Leistung nach 275 III BGB - Leistungsverweigerungsrecht wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten nach 439 III, 1 BGB

19 19 -Kauf Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Rücktritt 1. Voraussetzungen: - Vorliegen eines Mangels - Nacherfüllung durch Verkäufer gescheitert, erfolglos oder unmöglich 2. Rechtsfolge: Rücktritt nach 440, 323 und 326 V 346 ff. - Erklärung gem. 349 BGB - Rückgewähr der empfangenen Leistungen, 346 I - Wertersatz, 346 II, 2 Nr. 1-3 BGB - Nutzungsersatz, 347 I BGB - Verwendungsersatz nach 347 II BGB

20 20 Verkäufers Verkäufers eines Rechts Käufers Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Minderung: 1. Voraussetzungen: - Vorliegen eines Mangels - Nacherfüllung durch Verkäufer gescheitert, erfolglos oder unmöglich 2. Rechtsfolge: Minderung 437 Nr. 2, Erklärung, 441 I, 1 BGB - Minderung auch bei unerheblichen Mängeln, 441 I, 2 ivm 323 V, 2 BGB

21 21 Pflichten Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Schadensersatz I. Mangelschäden 1. Nacherfüllung möglich 280 I, III, 281 I BGB kleiner SchaE, 280 I, III, 281 I S. 1 BGB großer SchaE, 280 I, III, 281 I S. 3 BGB 2. Nacherfüllung unmöglich anfängliche Unmöglichkeit 311a II BGB kleiner SchaE 311a II S. 1 BGB großer SchaE 311a II S. 3 ivm 281 I S. 3 BGB nachträgliche Unmöglichkeit, 280 I, III 283 kleiner SchaE 280 I, III, 283 S. 1 BGB großer SchaE 280 I, III, 283 S. 2 ivm 281 I S.3 II. übrige mangelbedingte Schäden 280 I BGB

22 22 Pflichten Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche Ausschluss der Gewährleistungsansprüche: Durch Rechtsgeschäft: - durch Individualvereinbarung: grds. möglich, beachte 475 III BGB - durch AGB: beachte insb. 309 Nr. 7a, 8 b BGB, 307 BGB Durch Gesetz: BGB BGB HGB

23 23 Pflichten Sachmangel Bestimmung der Soll-Beschaffenheit Rechtsmangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Prüfungsschema zum Gewährleistungsausschluss durch AGB: I. Begriff der AGB, 305 I, 310 III BGB II. III. IV. AGB Vertragsbestandteil geworden? 305 II 305c I 1. in Vertrag einbezogen? 305 II BGB b BGB c I BGB Auslegung der AGB 305 c II BGB Inhaltskontrolle, BGB, insb. Nr. 7 und BGB BGB V. Rechtsfolgen gem. 396 BGB

24 24 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Sachverhalt: Die Fensterdichtung K ist auf der Suche nach einer neuen Fensterverglasung für sein Wohnzimmerfenster. Ihm kommt es darauf an, dass das Fenster eine schallisolierende Scheibe hat, da er unweit einer Autobahn wohnt. In einer Reklame sieht er eine Anzeige vom Hersteller H über Fenster der Marke Silencio, die durch 3-fach-Verglasung jeglichen Verkehrslärm bis 80 db auf weniger als 20 db schlucken würden. K geht daraufhin zum Fensterhändler V, der auch Fenster der Firma H verkauft und die Fenster vom Typ Silencio in den höchsten Tönen lobt. Hierdurch überzeugt, bestellt K am ein Fenster Silencio zum Preis von Euro.

25 25 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Sachverhalt: Die Fensterdichtung (2) K unterschreibt ein Vertragsformular, welches ua die AGB des V enthält. Darin heißt es: 2: Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit werbender Aussagen des jeweiligen Herstellers. Sollten Werbeaussagen fälschlich abgegeben werden, sind Ansprüche wegen eines darauf beruhenden Mangels direkt und ausschließlich gegen den Hersteller zu richten. Das Fenster wird am geliefert und durch einen von K beauftragten Handwerker fachgerecht eingebaut. K zahlt den vereinbarten Kaufpreis. K ist mit dem Schalldämpfungseffekt des Fensters unzufrieden. Ein unabhängiges Gutachten ergibt, dass im Wohnzimmer des K Geräuschimmissionen von durchschnittlich 32 db bestehen. K ruft bei V an und erläutert ihm das Problem.

26 26 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Sachverhalt: Die Fensterdichtung (3) Durch Rückfrage bei H erfährt V, dass bei einigen Fenstern dieses Typs bei der Herstellung die Dichtung zwischen Rahmen und Verglasung zu dünn geraten sei und somit nicht den gewünschten Effekt herbeiführen können. Ein Austausch der Dichtung sei jedoch ohne Probleme durch einen Fachmann durchzuführen. Als K dies erfährt, verlangt er von V, dass dieser die Dichtung innerhalb von zwei Wochen austauschen möge. V lehnt dies mit dem Hinweis auf Empfindlichkeiten des K ab und verweist weiterhin auf seinen in den AGB vereinbarten Haftungsausschluss. Kann K von V den Austausch der Dichtung verlangen?

27 27 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Lösung: Die Fensterdichtung (1) Anspruch des K gegen V aus 433, 434, 437 Nr. 1, 439 I BGB I. Wirksamer Kaufvertrag II. III: Mangel an der Kaufsache 1. Nach 434 I, 1 BGB 2. Nach 434 I, 2 Nr. 1 BGB 3. Nach 434 I, 2 Nr. 2 BGB Rechtsfolge: Anspruch des K auf Nacherfüllung gem. 437 Nr. 1 ivm 439 BGB 1. Wahlrecht des K 2. Verweigerung der Nacherfüllung gem. 275, 439 III

28 28 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Lösung: Die Fensterdichtung (2) IV. Gewährleistungsausschluss in 2 der AGB des V 1. AGB in Vertrag einbezogen, 305 BGB 2. Wirksam? a) unwirksam nach 475 I BGB b) unwirksam nach 309 Nr. 8b aa) BGB V. Verjährung, 438 IV ivm 218 BGB VI. Ergebnis: Anspruch aus 433, 434, 437 Nr. 1, 439 I BGB (+)

29 29 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Sachverhalt (Abwandlung 1): Die Fensterdichtung V versucht sich in den kommenden zwei Wochen, das Fenster des K zu reparieren. Dies gelingt ihm trotz aller Bemühungen nicht, da er als Verkäufer nicht die erforderliche handwerkliche Ausbildung besitzt. K kauft ein anderes Fenster von einem anderen Hersteller bei einem anderen Händler. Dieses führt nun tatsächlich die gewünschte Lärmreduktion herbei, kostet allerdings Euro, was dem Marktwert eines derartigen Fensters auch entspricht. Kann K von V Zahlung von Euro verlangen?

30 30 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Lösung: Abwandlung 1 Die Fensterdichtung Anspruch des K gegen V aus 433, 434, 437 Nr. 3 ivm 280 I, III, 281 I S. 1, 3 BGB I. Kaufvertrag II. Sachmangel III. Vorliegen der Vss. der 280, 281 BGB 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen des V 4. Gewährleistungsausschluss in 2 AGB IV. Umfang des V. Ergebnis: Anspruch aus 433, 434, 437 Nr. 3 ivm 280 I, III, 281 I, S. 1, 3 (+)

31 31 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Sachverhalt (Abwandlung 2): Die Fensterdichtung K fällt die zu dünne Dichtung erst am auf. Noch bevor es zum Reparaturversuch durch V kommt, zieht ein Gewitter auf. Durch den Donner des Gewitters zerspringen die Scheiben des Wohnzimmerfensters des K. Durch den Innendruck des Schallschutzfensters entsteht eine solche Wucht, dass an der Wohnzimmereinrichtung des K ein Schaden von Euro entsteht. Ein Sachverständigengutachten ergibt später, dass die Scheibe nicht gesprungen wäre, wenn sie von Anfang an mit dem richtigen Dichtungsgummi ausgestattet gewesen wäre. Hat K gegen V einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Euro?

32 32 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Lösung (Abwandlung 2): Die Fensterdichtung Anspruch des K gegen V aus 433, 434, 437 Nr. 3 ivm 280 I BGB: 1. Kaufvertrag 2. Vorliegen eines Mangels 3. Pflichtverletzung 4. Vertretenmüssen des V 5. Gewährleistungsausschluss 6. Verjährung, 438 I Nr. 2b) BGB: - Sache, 90 BGB - Verwendung entsprechend der üblichen Verwendungsweise - Für ein Bauwerk - Kausalzusammenhang - Berechnung der Frist 7. Ergebnis: Anspruch (+)

33 33 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Fall: die Aufbügelmotive Sachverhalt: Die Aufbügelmotive K kauft bei V Aufbügelmotive für T-Shirts mit dem Bild und der Unterschrift von Boris Becker. Auf Rückfrage des K hatte V gegenüber K versichert, zum Vertrieb berechtigt zu sein. Dies war jedoch nicht der Fall. Als B.B. die Zustimmung zur Verwendung seines Bildes und seines Namens verweigerte, musste K die von ihm hergestellten T- Shirts wieder zurücknehmen. Ihm entstand ein Schaden i.h.v Euro. Diesen verlangt er von V ersetzt. V wendet zu Recht ein, dass K den Mangel ohne weiteres hätte erkennen können. Hat K einen Schadensersatzanspruch gegen V?

34 34 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung Fall: die Aufbügelmotive Lösung: Die Aufbügelmotive Anspruch des K gegen V gem. 435, 437 Nr. 3, 311a II BGB: A. Voraussetzungen 1. Kaufvertrag (+) 2. Frei von Rechtsmängeln? 435 BGB 3. Fristsetzung a II, 2 BGB: K hat Unkenntnis zu vertreten B. Gewährleistung ausgeschlossen gem. 442 BGB? (-) C. Rechtsfolge: Anspruch (+), evtl. gekürzt nach 254 BGB

35 35 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf: I. Voraussetzungen für Mängelansprüche des Verbrauchers: 1. Einigung zwischen Unternehmer ( 14 BGB) auf Verkäuferseite und Verbraucher ( 13 BGB) als Käufer über Kauf einer bewegliche Sache 2. Sach- oder Rechtsmangel bei Gefahrübergang, beachte 476 BGB 3. Kein Ausschluss - vertragl. Ausschluss des auf Nacherfüllung, den Rücktritt und die Minderung nicht möglich BGB III BGB

36 36 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB II. Rechtsfolgen: 1. Nacherfüllung, 437 Nr. 1, 439 BGB 2. Rücktritt oder Minderung, 437 Nr. 3 BGB 3. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, 437 Nr. 3 III. Verjährung: I Nr. 3 BGB: 2 Jahre II BGB III BGB: Bei SchaE Ansprüchen ist Verkürzung möglich. (erfolgt diese durch AGB beachte: 309 Nr. 8 b) ff)

37 37 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB Eigentumsvorbe- Eigentumsvorbehaltskauf, 433, 449 BGB Kaufvertrag ( 433 BGB): unbedingt Dingliche Einigung: - aufschiebend bedingt durch vollständige Kaufpreiszahlung, 433, 449, 929, 158 I BGB - Nicht wirksam, wenn abhängig von Erfüllung der Forderung Dritter 449 III BGB (insb. bei verbundenen Unternehmen) - V kann Kaufsache erst nach 449 II BGB heraus-verlangen, wenn er Rücktritt erklärt hat, 323, 326 V BGB

38 38 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB Eigentumsvorbe- Eigentumsvorbehaltskauf, 433, 449 BGB Herausgabeanspruch des Vorbehaltsverkäufers aus 985 BGB Nach Rücktritt Nach Geltendmachung von SchaE- Ansprüchen nach 280, 283 BGB Grds. nicht schon bei Zahlungsverzug des Käufers

39 39 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB Eigentumsvorbe- haltskauf Eigentumsvorbehalt, 449 BGB: Schuldrechtlicher Aspekt: Rücktritt vom Eigentumsvorbehaltskauf erfolgt nach 323 BGB Sachenrechtlicher Aspekt: Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, 929, 158 BGB Käufer erwirbt ein Anwartschaftsrecht = Rechtsposition, die er durch eigenes Handeln zum Vollrecht werden lassen kann

40 40 Pflichten Mangel Schadensersatz Ausschluss der Gewährleistungs- ansprüche AGB Fall: die Fenster- dichtung 474 ff. BGB Eigentumsvorbe- haltskauf Sonderformen des Eigentumsvorbehalts: - verlängerter Eigentumsvorbehalt - erweiterter Eigentumsvorbehalt - weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

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