Stellungnahme des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt im Anhörungsverfahren gemäß 78 SchulG LSA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt im Anhörungsverfahren gemäß 78 SchulG LSA"

Transkript

1 Fachgewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer in Sachsen-Anhalt Stellungnahme des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt im Anhörungsverfahren gemäß 78 SchulG LSA hier: vierte Verordnung zur Änderung der Oberstufenverordnung Der PhVSA steht für ein qualitativ hochwertiges und bundesweit anerkanntes Abitur in Sachsen- Anhalt und lehnt strickt eine Orientierung am Leistungsmittelmaß oder dem unteren Leistungsanspruchsniveau ab. Der PhVSA hält die sachsen-anhaltischen Anforderungen in der Oberstufe und in den Abiturprüfungen für bundesweit anerkannt und angemessen. Von der Streichung verbindlicher Prüfungsfächer, der Herausnahme von Fächern oder Teilleistungen der Fächer aus der verbindlichen Einbringungsverpflichtung und der Legitimierung mangelhafter Prüfungsergebnisse geht kein positives pädagogisches Signal aus. Dies ist perspektivisch für den Bildungsstandort Deutschland nicht nur kontraproduktiv, sondern zugleich eine Kampfansage gegenüber einer leistungsorientierten Bildungsgesellschaft. Mit der Verabschiedung der neuen KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II zum , die bundesweit für Schülerinnen und Schüler gilt, die im Jahr 2018 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, also in Klasse 10 eintreten - folglich 2021 ihr Abitur ablegen - ist das Bildungsministerium Sachsen-Anhalts aufgefordert, bis dahin konforme Landesregelungen zu erlassen. In diesem Kontext sieht der Philologenverband grundsätzlich keinen Handlungszwang, der die zur Anhörung vorgelegte Änderung der Oberstufenverordnung rechtfertigt. Bringt man die vorliegende Änderungsfassung mit der KMK- Vereinbarung in Deckung, muss der Philologenverband feststellen, dass diese nicht in allen Punkten konform zur neuen KMK-Vereinbarung ist. Zu erwarten sind also in den kommenden Jahren weitere Veränderungen. Aus unserer Sicht wäre eine Änderung, die in allen Punkten den KMK-Vorgaben entspricht, nach einer Anhörung der jetzt zur Stellungnahme aufgeforderten Interessenvertretungen zum Schuljahresbeginn 2017/18 sinnvoll und ausreichend gewesen. Diese müsste folgenden grundsätzlichen Neufassungen der KMK-Vereinbarung Rechnung tragen, die der Philologenverband grundsätzlich als ein falsches bildungspolitisches Signal ansieht, da diese sich nicht an den Ländern orientiert, deren Oberstufenverordnungen für ein hohes Niveau, Anspruch und Anerkennung stehen, sondern ein Kompromiss auf Mittelmaß darstellt. Nach dieser Vereinbarung belegen künftig Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase mindestens: - jeweils vier Halbjahre in Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache sowie zwei Halbjahre in einem literarischen oder künstlerischen Fach, - vier Halbjahre in Geschichte oder einem anderem gesellschaftswissenschaftlichen Fach, in dem Geschichte mit festen Anteilen unterrichtet wird, - jeweils vier Schulhalbjahre in Mathematik und in einer Naturwissenschaft (Bio, Che, Phy), - vier Schulhalbjahre in Sport. Die Anzahl der belegten Halbjahreskurse muss dabei die Anzahl der einzubringenden Halbjahreskurse um mindestens zwei übersteigen. Zwei bis vier Fächer sind auf erhöhtem Anforderungsniveau (mindestens 4-stündig, zwei mindestens 5-stündig) zu belegen, darunter mindestens eines aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft. Auf grundlegendem Anforderungsniveau sind die

2 Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen 3- oder 4-stündig, die übrigen Fächer 2- oder 3-stündig zu belegen. Insgesamt müssen 32 bis 40 Halbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Länder können bis zu zwei Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau doppelt gewichten. Unter den eingebrachten Schulhalbjahresergebnissen dürfen höchstens 20 Prozent mit weniger als 05 Punkten bewertet sein. Unter den Abiturprüfungsfächern müssen sein: - mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau - zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik. Unter dieser, für uns sehr unbefriedigenden Rahmensetzung bewertet der Philologenverband den vorliegenden Entwurf der Oberstufenverordnung im Einzelnen wie folgt: bisheriger Wortlaut Kommentar/Bewertung: 1) (1) In die gymnasiale Oberstufe kann eintreten, neuer Wortlaut 3 Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (1) In die gymnasiale Oberstufe kann eintreten, 4. wem die oberste Schulbehörde im Einzelfall auf Antrag den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe gestattet hat. 4. wem das Landeschulamt im Einzelfall auf Antrag den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe gestattet hat. Die Ersetzung oberste Schulbehörde durch Landesschulamt ist angesichts der in den Absätzen 2-4 durch das Landesschulamt zu veranlassenden Ausnahmeregelungen auch in 3 sinnvoll. 2) (2) In die Qualifikationsphase werden Schülerinnen und Schüler versetzt, die in allen Fächern gemäß Absatz 1 zumindest ausreichende Leistungen nachweisen. Soweit in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung vorliegt, kann diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich kann in einem Kernfach nur durch ein anderes Kernfach erfolgen. 11 Versetzung in die Qualifikationsphase (2) In die Qualifikationsphase werden Schülerinnen und Schüler versetzt, die in allen Fächern gemäß Absatz 1 zumindest ausreichende Leistungen nachweisen. Eine Versetzung erfolgt auch, wenn in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem andern Fach ausgeglichen werden kann. Dieser Ausgleich kann in einem Kernfach nur durch ein anderes Kernfach erfolgen. Die vorliegende Formulierung eine Versetzung erfolgt auch präzisiert die bisherige Formulierung des Ausgleichenkönnens einer mangelhaften Leistung im Sinne eines Anspruches

3 des Schülers auf Notenausgleich und schafft damit mehr Rechtssicherheit. An der bisher gängigen Praxis der Versetzungsentscheidungen in die Qualifikationsphase ändert sich nichts. 3) (2) Die Belegungsverpflichtungen in den einzelnen Fächern ergeben sich aus Anlage 2. Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftlichen Abiturprüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Naturwissenschaft und Angeboten gemäß 14 Abs. 2 nur eines gewählt werden. 16 Belegungsverpflichtungen (2) Die Belegungsverpflichtungen in den einzelnen Fächern ergeben sich aus Anlage 2. Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftlichen Abiturprüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Darunter muss mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik Fremdsprache oder Naturwissenschaft sein. Dabei dürfen höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden. Die Fachwahlkombinationen für die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau erhöhen sich um eine weitere Möglichkeit (Geschichte/Naturwissenschaft). Diese Regelung folgt zwangsläufig aus der Änderung des 20 (Prüfungsfächer), in dem die Verbindlichkeit von Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache auf zwei dieser drei Fächer reduziert wird. Unter Beachtung der Stellungnahme zu den Veränderungen im 20, die sich mit der Herabwertung der Fächer Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache befasst, gibt es für diese Regelung für- und gegensprechende Argumente. Stellt man sich auf den Standpunkt einer zwingenden Notwendigkeit von mindestens einer schriftlichen Prüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, wie es der Philologenverband tut, ermöglicht diese neue Regelung, sich dieser Anforderung vollständig zu entziehen. Fasst man die Kern- und Profilfächer als verbindliche Kernelemente einer Abiturausbildung zusammen, ist andererseits eine Gleichbehandlung und Gleichwichtung der Fächer Deutsch, Mathematik, Geschichte, Fremdsprache und Naturwissenschaft sachlogisch, also auch die Möglichkeit Geschichte in Kombination mit einer Naturwissenschaft als P1/P2-Fächer zu wählen. In Abwägung beider Argumente ist der Philologenverband mit dieser Regelung ganz sicher nicht zufrieden, sie ist aber, wenn man von einer Änderung des 20 in der hier vorliegenden Form ausgeht, sachlogisch. Der Philologenverband sieht in der Vergabe eines Abiturzeugnisses ohne Nachweis von Leistungen auf besonderem Anforderungsniveau in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache einen Anspruchs- und Qualitätsverlustes in der Abiturausbildung und bei der Erlangung der Studierfähigkeit sowie eine Entwertung des Abschlusses Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Ergänzung für unsere Mitglieder: Übersicht über mögliche Fachkombinationen für schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau:

4 Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Mathematik Mathematik Mathematik Geschichte Mathematik Geschichte Fremdsprache Naturwissenschaft Geschichte Fremdsprache Naturwissenschaft Fremdsprache Geschichte Naturwissenschaft neu Fremdsprache 4) Naturwissenschaft (2) Für die Wahl der Prüfungsfächer gilt: 20 Prüfungsfächer (2) Für die Wahl der Prüfungsfächer gilt: 1. Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden. Wird eine besondere Lernleistung eingebracht, kann sie das Aufgabenfeld abdecken, dem sie gemäß 15 Abs. 2 zugeordnet wurde. 1. Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden. Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein. Wird eine besondere Lernleistung eingebracht, kann sie das Aufgabenfeld abdecken, dem sie gemäß 15 Abs. 2 zugeordnet wurde. 2. Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik und eine Profilfach-Fremdsprache sowie eine Profilfach-Naturwissenschaft oder Geschichte oder Profilfächer gemäß 14 Abs. 2. Als mündliche Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die einem Aufgabenfeld zugeordnet sind und für die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder Einheitliche Prüfungsanforderungen vorliegen. 2. Aus den Kern- und Profilfächern sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu wählen. Dabei dürfen jeweils höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden. Als mündliche Prüfungsfächer können nur weitere Fächer gewählt werden, die einem Aufgabenfeld zugeordnet sind und für die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder Einheitliche Prüfungsanforderungen vorliegen. Begrüßenswert wäre ja diese Erhöhung der Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler (statt bisher 12 Möglichkeiten der Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer gibt es nun 30), ginge sie nicht einher mit der schon bei der Änderung des 16 erfolgten Abwertung der ehemaligen Kernfächer der Sekundarstufe I. Der Verzicht auf die, nach unserer Auffassung notwendigen und sinnhaften Prüfungen in Mathematik, in Deutsch und in einer Fremdsprache stellt nach unserer Auffassung einer KMK-Rahmensetzung keine notwendige Anpassung an diese Vereinbarung dar, sondern erfüllt diese nunmehr auf dem untersten Niveau. Der Philologenverband hält diese Anpassung für

5 nicht notwendig, da die KMK-Vereinbarung aus unserer Sicht verbindliche Mindeststandards festlegt, über die hinaus jedes Bundesland eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen kann. Wir sind der Überzeugung, dass Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache verbindliche schriftliche Abiturprüfungsfächer eines bundeseinheitlichen Abiturs sein sollten, zumindest jedoch weiterhin in unserem Bundesland, anderenfalls vollzieht Sachsen-Anhalt ohne Handlungszwang eine Angleichung seiner Oberstufenverordnung an niedrigere Leistungsparameter und folgt einem bundesweiten Trend zur Anspruchs-, Leistungs- und Qualitätsabsenkung. Ergänzung für unsere Mitglieder: Durch die Verbindlichkeit der schriftlichen Prüfungsfächer Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache und einer Einschränkung bei der Wahl des 4. Prüfungselements, analog zur jetzt vorliegenden Fassung (Absatz 2, Satz 2) ergaben sich ohne Betrachtung der Profilfächer gemäß 14 Abs. 2 folgende 12 Prüfungsfachkombinationen. P1-Fach P2-Fach P3-Fach P4-Fach P5-Fach Deutsch Mathematik Geschichte Fremdsprache "beliebig" Deutsch Mathematik Naturwissenschaft Fremdsprache Gesellschaftswiss. Deutsch Geschichte Mathematik Fremdsprache "beliebig" Deutsch Fremdsprache Mathematik Geschichte "beliebig" Deutsch Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Gesellschaftswiss. Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Fremdsprache Gesellschaftswiss. Mathematik Geschichte Deutsch Fremdsprache "beliebig" Mathematik Fremdsprache Deutsch Geschichte "beliebig" Mathematik Fremdsprache Deutsch Naturwissenschaft Gesellschaftswiss. Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Fremdsprache Gesellschaftswiss. Geschichte Fremdsprache Deutsch Mathematik "beliebig" Fremdsprache Naturwissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswiss. Die Reduzierung der verbindlicher Prüfungsfächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprache auf zwei von drei oder gleichbedeutend die Zulassung der Fachkombination Naturwissenschaft und Geschichte in den schriftlichen Abiturprüfungen (in der alten Oberstufenverordnung ausgeschlossen in 16 Abs.2 und 20 Abs. 2 Nr. 2) bedeutet eine Erhöhung der Wahlmöglichkeiten der Prüfungsfächer P1 bis P4 um folgende 18. P1-Fach P2-Fach P3-Fach P4-Fach P5-Fach Geschichte Fremdsprache Deutsch Naturwissenschaft "beliebig" Geschichte Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft "beliebig" Mathematik Naturwissenschaft Geschichte Fremdsprache "beliebig" Mathematik Fremdsprache Geschichte Naturwissenschaft "beliebig" Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Geschichte "beliebig" Mathematik Geschichte Deutsch Naturwissenschaft "beliebig" Mathematik Geschichte Fremdsprache Naturwissenschaft "beliebig" Deutsch Naturwissenschaft Geschichte Fremdsprache "beliebig" Deutsch Fremdsprache Geschichte Naturwissenschaft "beliebig" Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Geschichte "beliebig"

6 Deutsch Geschichte Mathematik Naturwissenschaft "beliebig" Deutsch Geschichte Fremdsprache Naturwissenschaft "beliebig" Deutsch Mathematik Geschichte Naturwissenschaft "beliebig" Fremdsprache Naturwissenschaft Deutsch Geschichte "beliebig" Fremdsprache Naturwissenschaft Mathematik Geschichte "beliebig" Geschichte Naturwissenschaft Mathematik Deutsch "beliebig" Geschichte Naturwissenschaft Mathematik Fremdsprache "beliebig" Geschichte Naturwissenschaft Deutsch Fremdsprache "beliebig" 5) (1) Die Prüfungsaufgaben und Bewertungshinweise für die Fächer der schriftlichen Prüfung werden auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Regel landeszentral durch die oberste Schulbehörde gestellt. (3) Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfungen, sowohl die Aufgabenstellung für den Vortrag als auch die geplanten Schwerpunkte des Prüfungsgespräches, werden von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und der Einheitlichen Prüfungsanforderungen erstellt und bedürfen der Zulassung durch die Prüfungskommission. Ein Erwartungshorizont ist beizulegen. 21 Prüfungsaufgaben (1) Die Prüfungsaufgaben und Bewertungshinweise für die Fächer der schriftlichen Prüfung werden auf der Grundlage der Lehrpläne, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Regel landeszentral durch die oberste Schulbehörde gestellt. (3) Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfungen, sowohl die Aufgabenstellung für den Vortrag als auch die geplanten Schwerpunkte des Prüfungsgespräches, werden von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer auf der Grundlage der Lehrpläne, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und der Einheitlichen Prüfungsanforderungen erstellt und bedürfen der Zulassung durch die Prüfungskommission. Ein Erwartungshorizont ist beizulegen. Hier wird eine notwendige begriffliche Änderung nach der Einführung oder Erprobung der neuen Lehrpläne vorgenommen. 6) 27 Meldung und Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung (3) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung zur schriftlichen Prüfung, wenn die in den 16 und 38 genannten Forderungen erfüllt sind, anderenfalls erfolgt keine Zulassung. (3) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung zur schriftlichen Prüfung, wenn die in den 16 und 38 genannten Forderungen erfüllt sind und die Anmeldung gemäß Abs. 1 termingerecht erfolgte, anderenfalls erfolgt keine Zulassung.

7 Hiermit wird explizit die Pflicht der Schülerin oder des Schülers zur termingerechten Anmeldung zu den Schriftlichen Abiturprüfungen formuliert, die der Philologenverband begrüßt. Die zusätzliche Aufnahme des 20 in die Bedingungen zur Zulassung würde entsprechend der vorgenommenen Ergänzung zu Abs. 1 die Pflicht zur Prüfung der Wahl der Prüfungsfächer des Prüflings durch die Prüfungskommission herausstellen. 7) (1) In den Block I werden alle im Rahmen der Mindestbelegung gemäß Anlage 2 einschließlich aller Prüfungsfächer in den vier Kurshalbjahren erzielten Kurshalbjahresleistungen in einfacher Wertung eingebracht. Die Schülerin oder der Schüler kann entscheiden, die Kurshalbjahresergebnisse beider nach 20 Abs. 1 Nr. 1 gewählten Fächer doppelt gewichtet einzubringen. Die Entscheidung ist in der Regel bei der Meldung zur Abiturprüfung zu treffen. In den Fällen, in denen nur mit der doppelten Gewichtung die Einbringungsverpflichtungen erfüllt werden können, muss die Entscheidung bereits zu den in 18 Abs. 3 oder 5 38 Block I (1) In den Block I werden mindestens 36 Kurshalbjahresergebnisse in einfacher Wertung eingebracht. Darunter müssen sein: 1. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Deutsch 2. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Mathematik 3. vier Kurshalbjahresergebnisse aus Geschichte 4. vier Kurshalbjahresergebnisse aus einer Profilfach-Fremdsprache 5. vier Kurshalbjahresergebnisse aus einer Profilfach-Naturwissenschaft 6. zwei Kurshalbjahresergebnisse aus Musik oder Kunsterziehung 7. alle Kurshalbjahresergebnisse der Prüfungsfächer, sofern sie nicht bereits vorher durch die Einbringung gemäß Nrn. 1 bis 6 erfasst sind. Weitere Kurshalbjahresergebnisse können eingebracht werden. Die Schülerin oder der Schüler kann auch entscheiden, die Kurshalbjahresergebnisse beider nach 20 Abs. 1 Nr. 1 gewählten Fächer doppelt gewichtet einzubringen. Im Fall der Einbringung doppelt gewichteter Kurshalbjahresergebnisse erhöht sich die Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse durch Doppeltzählung dieser Kurshalbjahresergebnisse. Die Entscheidung ist in der Regel bei der Meldung zur Abiturprüfung zu treffen. In den Fällen, in denen nur mit der doppelten Gewichtung die Einbringungsverpflichtungen erfüllt werden können, muss die Entscheidung bereits zu den in 18 Abs. 3 oder 5 der

8 benannten Zeitpunkten verbindlich getroffen werden. Zusätzliche Belegungen können eingebracht werden. Oberstufenverordnung benannten Zeitpunkten verbindlich getroffen werden. Die Verpflichtung zur Einbringung von 36 aus in der Regel 44 Halbjahresergebnissen erfüllt formal die KMK-Vorgabe von und gewährt den sachsen-anhaltischen Abiturienten bundesvergleichbare 8 Streichleistungen. Diese Regelung stellt für Sachsen-Anhalt jedoch einen Rückfall in die Zeit der Oberstufenverordnung von dar. Wir haben einen klaren, pädagogisch begründeten und verantwortungsvollen Standpunkt zur Ablehnung jeglicher Streichleistungen. Aus den Erfahrungen mit der Oberstufenverordnung von 2003 sehen wir mit besonderer Sorge die Möglichkeit der völligen Streichung und der damit zwangsläufig einhergehenden Abwertung der Wahlpflichtfächer im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich. Der Philologenverband bekennt sich ausdrücklich zur generellen Einbringung aller Kurshalbjahresleistungen aller belegten Fächer in die Gesamtqualifikation. Diese zeugt von hoher pädagogischer Verantwortung und hat den sinnvollen Effekt, dass die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr zwischen vermeintlich wichtigen und unwichtigen Fächern unterscheiden und ihre Lernbereitschaft diesbezüglich ausrichten können. Das bewertet der Philologenverband als angemessen, denn hier geht es um den höchsten Schulabschluss in Deutschland, die Zugangsberechtigung zu einem Hochschulstudium, um eine vertiefte Allgemeinbildung und um Studierfähigkeit. Streichleistungen, egal welcher Art, werten Fächer ab, demotivieren und sind damit niveausenkend. Unter der Prämisse der Umsetzung der KMK-Vereinbarung hätte sich der Philologenverband ein stärkeres Bekenntnis zum Leistungsgedanken, zur Leistungsgerechtigkeit und zur Niveausicherung erhofft, zum Beispiel durch die Festlegung der Anzahl verbindlich einzubringender Halbjahresergebnisse auf dem Wert 40 unter Einbeziehung einer notwendigen Einbringung von zwei Halbjahresergebnissen auch im Bereich der Wahlpflichtfächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes. Die verbindliche Einbringung von jeweils vier Halbjahresleistungen in Deutsch, Mathematik, Geschichte, einer Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und in den Prüfungsfächern folgt den Verpflichtungen unter dem Absatz Feststellung der Gesamtqualifikation der KMK-Vereinbarung und wird vom Philologenverband begrüßt. Ebenso folgt die Einbringung von zwei Halbjahresleistungen in Musik oder Kunsterziehung den Vorgaben der KMK-Vereinbarung. (2) Der Gesamtpunktwert für Block I errechnet sich nach der Formel (P/A) x 40. Dabei ist P die Summe der gemäß Absatz 1 eingebrachten Punktwerte und A die Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen. Doppelgewichtungen der Punktwerte sind bei der Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen ebenfalls doppelt zu berücksichtigen. Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet. Ab n,5 wird aufgerundet. (4) Von den gemäß Absatz 1 eingebrachten Kurshalbjahresleistungen (2) Der Gesamtpunktwert für Block I errechnet sich nach der Formel (P/A) x 40. Dabei ist P die Summe der gemäß Absatz 1 eingebrachten Punktwerte und A die Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse. Doppelgewichtungen der Punktwerte sind bei der Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse ebenfalls doppelt zu berücksichtigen. Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet. Ab n,5 wird aufgerundet. (4) Von den gemäß Absatz 1 eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse

9 dürfen höchstens 20 v. H. mit weniger als 05 Punkten und keine mit 0 Punkten bewertet worden sein. dürfen höchstens 20 v. H. mit weniger als 05 Punkten und keine mit 0 Punkten bewertet worden sein. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Kurshalbjahresergebnisse hängt davon ab, ob von der gemäß Abs. 1 eröffneten Option der Doppelgewichtung von Kurshalbjahresergebnissen Gebrauch gemacht wird. Das Ersetzen des Begriffes Kurshalbjahresleistung durch Kurshalbjahresergebnis ist sprachlich und sachlich begründet. Die Ergänzung unter Abschnitt 4 erläutert die Bezugsgröße für die bestehende 20%-Regelung und ist ebenso begründet. 8) (2) Als gemäß Absatz 1 gewichtetes Prüfungsergebnis müssen in jedem der fünf Prüfungselemente mindestens 04 Punkte und in drei Prüfungselementen, darunter in mindestens einem Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau 39 Block II (2) Als gemäß Absatz 1 gewichtetes Prüfungsergebnis müssen in vier der fünf Prüfungselemente mindestens 04 Punkte und in drei Prüfungselementen, darunter in mindestens einem Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau Mit dieser Änderung wird auf ein Verwaltungsgerichtsurteil reagiert, welches ein Nichtbestehen eines Abiturs und damit die Verwehrung des Hochschulzugangs nach dem Nichtbestehen einer mündlichen Abiturprüfung durch eine Prüfungsleistung von 00 Notenpunkten als nicht vermittelbar und unverhältnismäßig, somit als rechtswidrig einstuft. Nach der vorliegenden Regelung wird den Schülern nun die Möglichkeit eingeräumt, ein beliebiges Prüfungselement, also auch ein schriftliches, mit 00 Notenpunkten in die Gesamtqualifikation Block 2 einbringen zu können. Das wird vom Philologenverband strikt abgelehnt. Bisher erhält jeder Abiturient mit 00 Punkten in einer schriftlichen Prüfung die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Auf die schriftlichen Abiturprüfungen sind die Abiturienten in besonderer Weise vorbereitet, u.a. durch umfängliche Klausuren in den Kurshalbjahren der Qualifikationsphase und durch die Klausuren unter Prüfungsbedingungen im Kurshalbjahr 12/2. Schülerinnen und Schülern, die in einem schriftlichen Prüfungsfach trotz einer zusätzlichen mündlichen Prüfung nicht einmal mangelhafte Ergebnisse erzielen, kann man keine Hochschulreife oder Studierfähigkeit bescheinigen und ein Abiturzeugnis aushändigen. Nach Ansicht des Philologenverbandes entkräftet die hier formulierte sanktionslose einmalige 00- Punkte-Einbringung in einem Prüfungselement, so diese für ein schriftliches Prüfungsfach Anwendung findet, nicht die Argumentation, nach der Verwaltungsrichter das Nichtbestehen des Abiturs in Folge einer mit 00 Punkten bewerteten 20-minütigen mündlichen Prüfung als unangemessen einstufen. Ein Abiturient kann auch unter dieser neuen Regelung in die Situation kommen, erneut durch ein mit 00 Punkten bewertetes fünftes Prüfungselement die Abiturprüfung nicht zu bestehen. Der beklagte Sachverhalt, eine nicht bestandene besondere Prüfung eine, im Regelfall einmalige, 20-minütige mündliche Prüfung bei sonst schriftlich zu erbringenden Klausurleistungen und vier schriftlichen Prüfungen über 210 oder 300 Minuten - wird nicht entkräftet.

10 Aus Sicht des Philologenverbandes wäre die in den schriftlichen Prüfungselementen gängige Möglichkeit einer zusätzlichen Prüfung, hier als mündliche Nachprüfung, sinnvoller, dem Klageanliegen entsprechend und angemessen und somit absolut ausreichend. 9) Der Prüfling hat die Möglichkeit, nach Ausgabe der Zeugnisse bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres unter Aufsicht in seine Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. 43 Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten Der Prüfling hat die Möglichkeit, nach Ausgabe der Zeugnisse bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres unter Aufsicht in seine Prüfungsarbeiten sowie die Protokolle seiner mündlichen Prüfung Einsicht zu nehmen. Der Leistungsbewertungserlass schreibt die Transparenz von Leitungserhebungen und deren Bewertung vor. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten und deren Bewertung bei schriftlichen Prüfungen ist gängige Praxis. Folgt man der Sachlogik, gibt es wenige Gründe, die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen einer mündlichen Prüfung zu versagen. Die nachträgliche Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung und deren Korrektur sowie Benotung ist sicher deutlich leichter und objektiver, als den durch eine Lehrkraft protokollierten und kommentierten Prüfungsverlauf mit der einhergehenden Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung. Ebenso kann man davon ausgehen, dass nicht jeder Schüler im Nachgang seine mündliche Prüfungsleistung und den Prüfungsverlauf objektiv und realistisch widerspiegelt. Daher sind eine umfassende, aussagekräftige und rechtssichere, natürlich mit einem Mehraufwand verbundene Dokumentation der mündlichen Prüfung und ihrer Ergebnisse und eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung notwendig. Diesem erhöhten Aufwand muss der Dienstherr in geeigneter Weise Rechnung tragen. Grundsätzlich jedoch bejaht der Philologenverband die Erweiterung der Einsichtnahme in die Protokolle der mündlichen Prüfung. In einer Gesamtbetrachtung stellt der vorliegende Entwurf einer neuen Oberstufenverordnung eine in wesentlichen Punkten kritikwürdige und aus Sicht des Philologenverbandes voreilige Antwort oder Anpassung an die Vorgaben der neuen KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe dar. Die Frage, ob und wie die neue Oberstufenverordnung für den diesjährigen Abiturjahrgang Anwendung findet, ist ungeklärt, wird mit einer möglichen Inkraftsetzung im November zu spät beantwortet und erscheint auch rechtlich fragwürdig. In der Gesamtabwägung kann der PhVSA der Änderung der bestehenden OVO nicht zustimmen. Herrmann Weinert Geschäftsführender Vorstand und Sprecher des Philologenverbandes Thomas Gaube stellv. Landesvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher

Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Informationsabend zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Hohenmölsen, 18. März 2015 Ray Wille Tagesordnung und Verordnungen Leistungsbewertungen Punkte in der Oberstufe Fächer

Mehr

Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg.* Vom 14. Juli (GVBl. LSA S. 216)

Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg.* Vom 14. Juli (GVBl. LSA S. 216) Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot besteht nicht!

Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot besteht nicht! Belegungsverpflichtung (11/12) (3) Die KF/PF/WPF sind durchgängig über 4 KHJ zu belegen. Die Wahlen sind verbindlich. Die Schule kann innerhalb der ersten zwei Unterrichtswochen im 1. KHJ Änderungen zulassen,

Mehr

Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase

Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase Ökumenisches Domgymnasium Magdeburg Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase Grundlage: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe 2019 (Lesefassung) M. Magnucki, Oberstufenkoordinatorin

Mehr

Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase

Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase entsprechend 6 der Oberstufenverordnung für Schüler der Stufe 10 M. Magnucki, StD in i.e. OStVO v. 03.12.13 (letzte Änderung 03.11.16)

Mehr

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)

Mehr

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Borwinschule Rostock Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe vom 4. Juli 2005 (Einschließlich der Änderung

Mehr

Aufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde

Aufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde Die folgenden Informationen zur Sekundarstufe II sind für die Schülerinnen und Schüler von Bedeutung, die sich im System G8 befinden, also das Abitur nach 12 Schuljahren ablegen. Dies sind die Schülerinnen

Mehr

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife)

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife) Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i. d. F. vom 09.06.2017)

Mehr

16. März Information und Belehrung zum Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS U.v.Hutten. Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider

16. März Information und Belehrung zum Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS U.v.Hutten. Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider 16. März 2017 Information und Belehrung zum Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS U.v.Hutten Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider Tagesordnung 1. Abitur 2. Fragen Rechtliche Grundlage Oberstufenverordnung

Mehr

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009 Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009 Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler des SGP /// Schiller Gymnasium Potsdam 1. Belegverpflichtung 2. Der Seminarkurs 3. Wahl

Mehr

Schwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur

Schwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe GOST-V (21.08.2009) Schwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur Organisation Q3, Q4 - Q4 ab Januar - Zeugnis Q3 am 21.12.2018 - Mathematik

Mehr

Sportgymnasium Halle. Elterninformationen zur Qualifikations- und Kursstufe

Sportgymnasium Halle. Elterninformationen zur Qualifikations- und Kursstufe Sportgymnasium Halle Elterninformationen zur Qualifikations- und Kursstufe Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage für die Versetzung sind die Leistungen in den Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs

Mehr

Der Einführungsjahrgang

Der Einführungsjahrgang Der Einführungsjahrgang Rechte und Pflichten in der Oberstufe Herzlich Willkommen! Rahmenbedingungen Eintritt in die Profiloberstufe Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife &

Mehr

Informationen zur Qualifikationsphase. Abitur 2014

Informationen zur Qualifikationsphase. Abitur 2014 Informationen zur Qualifikationsphase Abitur 2014 Inhalt 1 Wahl der Prüfungsfächer...1 2 Benotung...4 3 Projekt mit Projektarbeit...4 4 Wiederholung des 13. Schuljahrganges...4 5 Stundentafel...4 6 Belegungsverpflichtung...5

Mehr

Auf zum Abitur: Die Qualifikationsphase

Auf zum Abitur: Die Qualifikationsphase Auf zum Abitur: Die Qualifikationsphase Thematische Elternversammlung am Gymnasium Jessen 05.04.2017 19.00 Uhr 1 Übersicht Gesetzliche Grundlagen Schulabschlüsse Versetzungsbestimmungen Grundlegende Veränderungen

Mehr

Kurswahl in Klasse 10 nach der GOSTV Änderung Abiturzeit:

Kurswahl in Klasse 10 nach der GOSTV Änderung Abiturzeit: Kurswahl in Klasse 10 nach der GOSTV 2009 + Änderung 31.01.2018 Abiturzeit: 2019-2021 Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase Regelungen, die sich aus der Sekundarstufe I Verordnung ergeben: - An

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.02.1980 i. d. F. vom 09.06.2017) 2/13 Vereinbarung über

Mehr

Seeschule Rangsdorf. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009

Seeschule Rangsdorf. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009 Seeschule Rangsdorf Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009 Gliederung Von der Einführungs- in die Qualifikationsphase Vorbereitung des Kursangebots Belegverpflichtung Der Seminarkurs

Mehr

Elternabend Klassenstufe 11

Elternabend Klassenstufe 11 Elternabend Klassenstufe 11 M. Magnucki STD in i.e. Oberstufenkoordinatorin Herzlich Willkommen Stifte für Anita Zentrale Termine Belegarbeitstag 06.09.2018 Sportfest 28.09.2018 Klassenkonferenz 01.11.2018

Mehr

Beratung zur Wahl der Prüfungsfächer Klasse 12

Beratung zur Wahl der Prüfungsfächer Klasse 12 Beratung zur Wahl der sfächer Klasse 12 Halle, 15. November 2016 Ray Wille Inhalte Oberstufenverordnung mit Änderungen sfächer: Änderungen Einbringung der Kurshalbjahresergebnisse und Zulassung zur Abiturprüfung:

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover

Die gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover Die gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover Seite 1 Der Aufbau der gymnasialen Oberstufe 2 Die Stundentafel der Einführungsphase (10. Klasse) 3 Fremdsprachenverpflichtung 4 Leistungsbewertung

Mehr

Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler der Klasse 11 zur Qualifikationsphase G9

Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler der Klasse 11 zur Qualifikationsphase G9 Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler der Klasse 11 zur Qualifikationsphase G9 Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

Mehr

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten. Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974

Mehr

Informationen für die Jahrgangsstufe 12

Informationen für die Jahrgangsstufe 12 Informationen für die Jahrgangsstufe 12 Das Abitur und die novellierte Oberstufenverordnung(GosVo) vom November 2016 Block 1 und Block 2 Schriftliche und mündliche Prüfungen www.liboriusdessau.de Willkommen

Mehr

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Borwinschule Rostock Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe neu ab 01. 08. 2019 Organisation der Qualifikationsphase

Mehr

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR Tilman-Riemenschneider-Gymnasium

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR Tilman-Riemenschneider-Gymnasium DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR 2017 Informationen zum Abitur 2017 Teil I Wichtige Termine Ende des 3. Schulhalbjahres: 20.12.2016 Überprüfung der Abiturvoraussetzungen Ende des 4. Schulhalbjahres: 16.03.2017

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020

Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020 Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020 Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler des SGP /// Schiller Gymnasium Potsdam und der Gesamtschule Potsdam Drewitzer Modellschule 1. Allgemeines 2. Belegverpflichtung

Mehr

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 Die Gymnasien für Erwachsene 12.03.2012 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 Anmerkung vorab Heute: allgemeine Informationen Mardorf: individuelle Beratung 12.03.2012 Gymnasien für Erwachsene - Haller 2

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. zur Information des Gymnasium am Silberkamp über die Verordnung der Gymnasialen Oberstufe

HERZLICH WILLKOMMEN. zur Information des Gymnasium am Silberkamp über die Verordnung der Gymnasialen Oberstufe HERZLICH WILLKOMMEN zur Information des Gymnasium am Silberkamp über die Verordnung der Gymnasialen Oberstufe 2019 Ablauf der Wahl für die Qualifikationsphase 2019 25. Januar: Informationsveranstaltung

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Mehr

Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 August Informationen-

Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 August Informationen- Das Abitur Elternversammlung Jg. 12 August 2018 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung vom 21.August 2009 https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 29. Jahrgang Potsdam, den 6. Februar 2018 Nummer 9 Fünfte Verordnung zur Änderung der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung Vom 30.

Mehr

Offizielle Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase der Oberstufe am Elisabeth-Gymnasium Halle

Offizielle Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase der Oberstufe am Elisabeth-Gymnasium Halle Offizielle Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase der Oberstufe am Elisabeth-Gymnasium Halle Allgemeines Kurswahlen Block l Bewertung Prüfungsfächer 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Einführungsphase

Mehr

Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase (Kursstufe) Gültig ab Abitur 2018 bis 2020 (Verordnung vom August 2016) Fach

Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase (Kursstufe) Gültig ab Abitur 2018 bis 2020 (Verordnung vom August 2016) Fach Gymnasiale Oberstufe Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase (Kursstufe) Gültig ab Abitur 018 bis 00 (Verordnung vom August 016) A B C Summe: Fach Aufgabenfeld Belegpflicht Deutsch Fremdsprache

Mehr

Informationen zur gymnasialen Oberstufe. Abiturjahrgang 2019

Informationen zur gymnasialen Oberstufe. Abiturjahrgang 2019 Informationen zur gymnasialen Oberstufe Abiturjahrgang 2019 Ziele der gymnasialen Oberstufe Die Schüler sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreichen wichtige inhaltliche und methodische

Mehr

Versetzung Struktur des Fächerangebots Prüfungsfächer Wahlmöglichkeiten Fachhochschulreife Abitur

Versetzung Struktur des Fächerangebots Prüfungsfächer Wahlmöglichkeiten Fachhochschulreife Abitur Organisation des Unterrichts am Beruflichen Gymnasium 1 Versetzung Struktur des Fächerangebots Prüfungsfächer Wahlmöglichkeiten Fachhochschulreife Abitur Meilensteine zum Abitur Festlegung aller fünf Prüfungsfächer

Mehr

Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 September Informationen-

Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 September Informationen- Das Abitur Elternversammlung Jg. 12 September 2017 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009, zuletzt

Mehr

GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums

GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums Wege zum Abitur Versetzung in die Qualifikationsphase Kurssystem der Qualifikationsphase Abiturprüfungsfächer Leistungsbewertung Gesamtqualifikation StD M. Schubert (Oberstufenkoordinator)

Mehr

Hannover Kolleg - Läufer 1

Hannover Kolleg - Läufer 1 06.03.2017 Hannover Kolleg - Läufer 1 heute: Informationen zur Qualifikationsphase, Schwerpunkte Versetzungsregeln nächsten Donnerstag (02.03.): Information zum Wahlbogen individualisierte Beratung, Workshops

Mehr

Stand: a Präsentationsprüfung. Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil, und einem mündlichen

Stand: a Präsentationsprüfung. Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil, und einem mündlichen Stand: 20.2.2015 Geltende Regelungen Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds. GVBl. S. 169;

Mehr

Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach 4. und 5. Prüfungsfach

Anforderungen 1. Prüfungsfach 2. und 3. Prüfungsfach 4. und 5. Prüfungsfach Informationen zur Qualifikationsphase Diese Zusammenstellung ist sorgfältig auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen in ihrer jeweiligen Fassung erstellt worden (BbS-VO, EB-BbS-VO, AVO-GOFAK sowie

Mehr

Ziele der gymnasialen Oberstufe

Ziele der gymnasialen Oberstufe Ziele der gymnasialen Oberstufe Die Schüler sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreichen wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben

Mehr

Informationen zur Einführungs- und Qualifikationsphase. ab Abitur 2021

Informationen zur Einführungs- und Qualifikationsphase. ab Abitur 2021 Informationen zur Einführungs- und Qualifikationsphase ab Abitur 2021 Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase Qualifikationsphase 11 12.1 12.2 13.1 13.2 Klassenverband und klassenübergreifende

Mehr

Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur

Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur entsprechend 6 der Oberstufenverordnung für Eltern und Schüler der Stufe 9 M. Magnucki, StD in i.e. OStVO v. 03.12.13 (letzte Änderung 03.11.16) Gliederung

Mehr

Information zur Oberstufe (Jgst. 12/13) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner

Information zur Oberstufe (Jgst. 12/13) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner Information zur Oberstufe (Jgst. 1/1) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner 1 Allgemeines 1.1 Kurse statt Klassen 1. ein Kurs = halbes Schuljahr (1/1 + 1/ + 1/1 + 1/)

Mehr

Wo finden Sie diese Präsentation? Die komplette Präsentation ist im Downloadbereich unsere Homepage zu finden.

Wo finden Sie diese Präsentation? Die komplette Präsentation ist im Downloadbereich unsere Homepage zu finden. Wo finden Sie diese Präsentation? Die komplette Präsentation ist im Downloadbereich unsere Homepage zu finden. Wo finden Sie diese Präsentation? Die komplette Präsentation ist im Downloadbereich unsere

Mehr

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg Mühlhausen 03601/880063

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg Mühlhausen 03601/880063 Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg 19 99974 Mühlhausen 03601/880063 1 Bestehen der besonderen Leistungsfeststellung Erfüllen der Versetzungsbestimmungen

Mehr

SCHULLAUFBAHNBERATUNG KLASSE 10 ZUR GOST - neue GOSTV 2009

SCHULLAUFBAHNBERATUNG KLASSE 10 ZUR GOST - neue GOSTV 2009 SCHULLAUFBAHNBERATUNG KLASSE 10 ZUR GOST - neue GOSTV 2009 Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 ist eine neue GOSTV gültig, laut Beschluss der Landesregierung vom 21. August 2009. Das bringt eine weitere

Mehr

Das Abitur. -Informationen-

Das Abitur. -Informationen- Das Abitur 2016 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009 zuletzt geändert am 21.07.2015) http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv_2015

Mehr

Quelle: Geltungsbereich

Quelle: Geltungsbereich Amtliche Abkürzung: AbiPrüfVOAGy M-V Ausfertigungsdatum: 10.07.2014 Gültig ab: 01.08.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2014, 436, Mitt.bl. BMM-V 2014, S. 191 Gliederungs-Nr: 223-6-59

Mehr

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3

Mehr

Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife

Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife 1 Bitte nicht vergessen Mobiltelefone nachher wieder anzustellen! Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung

Mehr

Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs

Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs Tagesordnung 1. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation 1.1.1

Mehr

Q-Phase am Gymnasium Soltau

Q-Phase am Gymnasium Soltau Q-Phase am Gymnasium Soltau Das Gymnasium Soltau bietet den sprachlichen, den gesellschaftswissenschaftlichen, den musisch-künstlerischen und den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt an. Drei Prüfungsfächer

Mehr

Inhalte: - Versetzung in die Qualifikationsphase - Angebot der Schwerpunkte - Belegungs-/Einbringungsverpflichtungen - Prüfungsfächer

Inhalte: - Versetzung in die Qualifikationsphase - Angebot der Schwerpunkte - Belegungs-/Einbringungsverpflichtungen - Prüfungsfächer Informationen für die Oberstufe Inhalte: - Versetzung in die Qualifikationsphase - Angebot der Schwerpunkte - Belegungs-/Einbringungsverpflichtungen - Prüfungsfächer Einführungsphase am Gymnasium Melle

Mehr

Versetzung am Ende von Klasse 10 Qualifikationsphase: Schwerpunkte etc. Abitur Ablauf der Kurswahlen

Versetzung am Ende von Klasse 10 Qualifikationsphase: Schwerpunkte etc. Abitur Ablauf der Kurswahlen Informationen zur gymnasialen Oberstufe Heute: Versetzung am Ende von Klasse 10 Qualifikationsphase: Schwerpunkte etc. Abitur Ablauf der Kurswahlen 09.1.01 Gymnasium Oedeme Lüneburg 1 in allen Fächern

Mehr

Fachgymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE. geb. am in. wohnhaft in

Fachgymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE. geb. am in. wohnhaft in Anlage Anlage 1 gymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE geb. am in wohnhaft in hat sich nach dem Besuch *) der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis

Mehr

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11.1 11.2 Einführungsphase Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase

Mehr

FGG. Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Gesundheit-Pflege)

FGG. Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Gesundheit-Pflege) Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind nur gültig für die Abiturjahrgänge 2018, 2019 und 2020 (also für alle Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2017/18 oder davor den Schulbesuch in der

Mehr

Die Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase Die Qualifikationsphase Elternversammlung Jg. 11 September 2017 -Informationen- Gliederung Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe Rücktritt innerhalb der gymnasialen Oberstufe Ausblick: Abiturprüfung

Mehr

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 12 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1., 2. und 3. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 9 Halbjahresergebnisse

Mehr

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Inhalt 1. Termine 2. Unterschiede zur Sekundarstufe I 3. GOSTV 2009 Der Weg zum Abitur 4.

Mehr

Gymnasium Taunusstein. Gymnasiale Oberstufe. Taunusstein-Bleidenstadt. Informationen. zur. Abiturprüfung

Gymnasium Taunusstein. Gymnasiale Oberstufe. Taunusstein-Bleidenstadt. Informationen. zur. Abiturprüfung Gymnasium Taunusstein Gymnasiale Oberstufe Taunusstein-Bleidenstadt Informationen zur Abiturprüfung Gymnasium Taunusstein 1. Zulassungsbedingungen Informationen zur Abiturprüfung Oberstufen- und Abiturverordnung

Mehr

Die neue Gymnasiale Oberstufe DIE EIGENSTÄNDIGE EINFÜHRUNGSPHASE - KLASSE 11

Die neue Gymnasiale Oberstufe DIE EIGENSTÄNDIGE EINFÜHRUNGSPHASE - KLASSE 11 Die neue Gymnasiale Oberstufe DIE EIGENSTÄNDIGE EINFÜHRUNGSPHASE - KLASSE 11 Versetzung in die EP: Gleichstellung mit erweitertem Sek.1-Abschluss EP: EINFÜHRUNGSPHASE JAHRGANG 11 VERSETZUNG Q12: JAHRGANG

Mehr

Überarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung ( )

Überarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung ( ) Überarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung (26.5.2015) Geltende Regelungen Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)

Mehr

Georg-Büchner-Gymnasium. Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Georg-Büchner-Gymnasium. Informationen zur gymnasialen Oberstufe Georg-Büchner-Gymnasium Informationen zur gymnasialen Oberstufe Stand April 2014 Merkmale der gymnasialen Oberstufe Der Unterricht findet in der E-Phase und in der Q-Phase im Kurssystem statt. Die Schülerinnen

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Otterndorf - Informationen für die Einführungsphase (Jg. 11) und die Qualifikationsphase (Jg.

Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Otterndorf - Informationen für die Einführungsphase (Jg. 11) und die Qualifikationsphase (Jg. Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Otterndorf - Informationen für die Einführungsphase (Jg. 11) und die Qualifikationsphase (Jg. 12+13) Ziele der gymnasialen Oberstufe Die Schüler sollen eine breite

Mehr

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 8 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1. und 2. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 5 Halbjahresergebnisse

Mehr

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE IN THÜRINGEN

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE IN THÜRINGEN DIE GYMNASIALE OBERSTUFE IN THÜRINGEN Grundlagen Wahlmöglichkeiten Leistungsnachweise Bewertung Abiturprüfung GRUNDLAGEN Ziele Der Unterricht in den Fächern mit erhöhtem und mit grundlegendem Anforderungsniveau

Mehr

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)

Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 8 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1. und 2. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 5 Halbjahresergebnisse

Mehr

Die Gymnasiale Oberstufe für die Abiturjahrgänge ab 2016

Die Gymnasiale Oberstufe für die Abiturjahrgänge ab 2016 Die Gymnasiale Oberstufe für die Abiturjahrgänge ab 2016 Organisation, Verpflichtungen und Auflagen Selbstverständlich erfüllt die Oberstufe des ÖG alle staatlichen Auflagen. Dies bedeutet für die Einführungsphase

Mehr

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR Tilman-Riemenschneider-Gymnasium

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR Tilman-Riemenschneider-Gymnasium DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR 2019 Informationen zum Abitur 2019 Teil I Wichtige Termine Ende des 3. Schulhalbjahres: 28.01.2019 Überprüfung der Abiturvoraussetzungen 30.01.2019 Zeugnisausgabe (3. Stunde)

Mehr

BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales -

BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales - BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales - Informationen zum Beruflichen Gymnasium (Abitur 2014)

Mehr

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Inhalt 1. Termine 2. Was ist anders in der gymnasialen Oberstufe? 3. GOSTV 2009 Der Weg

Mehr

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 Die Gymnasien für Erwachsene 21.03.2011 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 Heutiges Programm Versetzung Qualifikationsphase Schwerpunkte Fächerwahlen Abiturprüfungen 21.03.2011 Gymnasien für Erwachsene

Mehr

Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede

Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede 16.11.2016 Übersicht Wichtige Links Profile und Schwerpunkt und Kernfächer

Mehr

Der Weg zum Abitur. Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018

Der Weg zum Abitur. Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Der Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Rechtliche Rahmenbedingungen: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Verordnung des Sächsischen

Mehr

Verordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999.

Verordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999. Verordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999. GVBl. LSA S. 52 einschließlich: - Ä vom 25.7.2012 (GVBl. LSA S. 264) - Ä vom 27.3.2013 (GVBl. LSA S. 159), tritt am 1.8.2013 in

Mehr

Der Weg zum Abitur. Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Der Weg zum Abitur. Informationen zur gymnasialen Oberstufe Der Weg zum Abitur Informationen zur gymnasialen Oberstufe 2017-2019 Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Sprachlichliterarischkünstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematischnaturwissenschaftlichtechnisches

Mehr

FGN. Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Ökotrophologie)

FGN. Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Ökotrophologie) Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind nur gültig für die Abiturjahrgänge 2018, 2019 und 2020 (also für alle Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2017/18 oder davor den Schulbesuch in der

Mehr

Informationsabend 19. April 2018 QUALIFIKATIONSPHASE ZULASSUNG VERLAUF UND ABITURPRÜFUNG

Informationsabend 19. April 2018 QUALIFIKATIONSPHASE ZULASSUNG VERLAUF UND ABITURPRÜFUNG Informationsabend 19. April 2018 QUALIFIKATIONSPHASE ZULASSUNG VERLAUF UND ABITURPRÜFUNG Wir informieren Sie über - Zulassungsbedingungen - Kursbelegung allgemein - Beleg- und Einbringpflichten - Leistungsnachweise

Mehr

INFORMATIONEN ZUR OBERSTUFE

INFORMATIONEN ZUR OBERSTUFE G9 INFORMATIONEN ZUR OBERSTUFE 1 TEIL 2 DIE QUALIFIKATIONSPHASE AN DER GROßEN SCHULE 2 STRUKTUR DER GYMNASIALEN OBERSTUFE 3 UNTERRICHT IN DER Q.PHASE Die Qualifikationsphase umfasst 4 Semester. Der Unterricht

Mehr

OBERSTUFENINFORMATION. für die St. Ursula - Schule

OBERSTUFENINFORMATION. für die St. Ursula - Schule OBERSTUFENINFORMATION für die St. Ursula - Schule OAVO 5 DARSTELLENDES SPIEL Belegverpflichtungen Kurse in Darstellendes Spiel können die Belegverpflichtung von Kunst oder Musik erfüllen und in die Gesamtqualifikation

Mehr

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg 19 99974 Mühlhausen 03601/880063 1 Bestehen der besonderen Leistungsfeststellung Erfüllen der Versetzungsbestimmungen

Mehr

Informationen zum Abitur 2017

Informationen zum Abitur 2017 Wahl der Abiturfächer Gesamtqualifikation Zulassung zum Abitur Wiederholung der Q2 Klausuren in der Q2 Fachhochschulreife schulischer Teil Berechnung der Gesamtpunktzahl Wichtige Termine Informationen

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018

Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Unterrichtsorganisation - Kurswahl - Gesamtqualifikation 1. Eintritt in die gymnasiale Oberstufe Bedingung für den Eintritt- erfolgreicher Abschluss der

Mehr

Abitur nach 13 Schuljahren

Abitur nach 13 Schuljahren Die folgenden Informationen zur Sekundarstufe II gelten für die Schülerinnen und Schüler, die sich im System G9 befinden, also das Abitur nach 13 Schuljahren ablegen. Dies sind die Schülerinnen und Schüler,

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe am Artland-Gymnasium Quakenbrück (G9) Übersicht über die Qualifikationsphase (vier Schwerpunkte)

Die gymnasiale Oberstufe am Artland-Gymnasium Quakenbrück (G9) Übersicht über die Qualifikationsphase (vier Schwerpunkte) Die gymnasiale Oberstufe am Artland-Gymnasium Quakenbrück (G9) Übersicht über die Qualifikationsphase (vier Schwerpunkte) Versetzung Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11.1 11.2 Einführungsphase Klassenverband

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2017/18 Änderungsverordnung der APO-GOSt Anpassung der APO-GOSt an die KMK-Vereinbarungen

Mehr