Strassenreglement (StR) vom 30. April Juni 2015 (Stand 4. September September 2014 [Entwurf Vernehmlassung])
|
|
- Walter Stein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strssenreglement (StR)
2 Gemeinde Wolhusen Seite 2 / 14 Strssenreglement (StR) Inhltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 5 Art. 1 Geltungsereich und Inhlt... 5 Art. 2 Zweck... 5 Art. 3 Erschliessungsrichtpln... 5 Art. 4 Kompetenzdelegtion... 5 II Strssenktegorien und Klsseneinteilung... 6 Art. 5 Strssenktegorien... 6 Art. 6 Gemeindestrssen... 6 Art. 7 Güterstrssen... 6 III Bu und Unterhlt... 6 Art. 8 Regeln der Strssenutechnik... 6 Art. 9 Strssenu und -unterhlt... 6 Art. 10 Beleuchtung... 7 Art. 11 Werkleitungen und Schächte... 7 Art. 12 Verkehrseruhigungsmssnhmen... 7 Art. 13 Reihenfolge und Umfng der Unterhltsmssnhmen... 7 Art. 14 Üertrgung von Aufgen n die Eigentümer der ngrenzenden Grundstücke... 8 IV Finnzierung und Beiträge... 8 Art. 15 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu von Gemeindestrssen... 8 Art. 16 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Unterhlt von Gemeindestrssen... 8 Art. 17 Vorussetzungen zur Ausrichtung von Gemeindeeiträgen n Güterstrssen... 9 Art. 18 Gemeindeeiträge n die Kosten für den Bu, den ulichen Unterhlt und die Erneuerung von Güterstrssen... 9 Art. 19 Gemeindeeiträge n die Kosten für den etrielichen Unterhlt von Güterstrssen... 9 Art. 20 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu, den Unterhlt und die Erneuerung der von der Gemeinde erstellten Güterstrssen Art. 21 Hersetzung oder Erlss der Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu von Güterstrssen Art. 22 Gemeindeeiträge n die Kosten für den Bu und den Unterhlt von Privtstrssen Art. 23 Festlegung der effektiven Gemeindeeiträge V Seite Geühren für den gesteigerten Gemeingeruch und die Sondernutzung der Gemeindestrssen und der öffentlichen Güterstrssen Art. 24 Geühren für den gesteigerten Gemeingeruch Art. 25 Geühren für die Sondernutzung Art. 26 Verzicht und Befreiung... 12
3 Gemeinde Wolhusen Seite 3 / 14 Strssenreglement (StR) VI Strssenpolizeiliche Vorschriften Art. 27 Astände von neuen Buten und Anlgen Art. 28 Buten und Anlgen zwischen Bulinie und Strssengrenze Art. 29 Astände von Einfriedungen und Muern Art. 30 Lichtrumprofil Art. 31 Rückschnitt von Pflnzen Art. 32 Verschmutzung und Beschädigung der Strssen VII Üergngs- und Schlussestimmungen Art. 33 Ausnhmen Art. 34 Hängige Verfhren Art. 35 Aufheung von Vorschriften Art. 36 Inkrfttreten... 14
4 Gemeinde Wolhusen Seite 4 / 14 Strssenreglement (StR) Akürzungen GeG Geührengesetz vom 14. Septemer GeV Verordnung üer den Geührenezug der Gemeinden vom 16. Dezemer GO Gemeindeordnung Wolhusen vom 12. Juni Septemer 2007 OrgV Orgnistionsverordnung Wolhusen vom 24. Jnur 2008 PBG Plnungs- und Bugesetz vom 7. März PBV Plnungs- und Buverordnung vom 27. Novemer StR Strssenreglement vom 30. April Juni 2015 StrG Strssengesetz vom 21. März StrV Strssenverordnung vom 19. Jnur StVBO Strssenverzeichnis und Beitrgsordnung Wolhusen vom XX. XXXX 2015 USV Umweltschutzverordnung vom 15. Dezemer VRG Gesetz üer die Verwltungsrechtspflege vom 3. Juli VSS Vereinigung Schweizerischer Strssenfchleute WegG Weggesetz vom 23. Oktoer WegV Vollzugsverordnung zum Weggesetz (Wegverordnung) vom 15. Jnur Alle männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement gelten sinngemäss uch für weiliche Personen. Zwecks esserer Lesrkeit wird jedoch uf die weiliche Formulierung verzichtet. 1 SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr SRL Nr. 758
5 Gemeinde Wolhusen Seite 5 / 14 Strssenreglement (StR) Gestützt uf 19 StrG und Art lit. GO eschliessen die Stimmerechtigten der Gemeinde Wolhusen folgendes Reglement: I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsereich und Inhlt 1 Ds Reglement gilt für ds gnze Gemeindegeiet. 2 Es enthält Vorschriften üer die Strssenktegorien und die Klsseneinteilung, den Bu und den Unterhlt, die Finnzierung und die Beiträge, die Geühren für den gesteigerten Gemeingeruch und die Sondernutzung sowie strssenpolizeiliche Vorschriften. Art. 2 Zweck Ds Reglement ezweckt den Vollzug des Strssengesetzes. Art. 3 VerkehrsrichtplnErschliessungsrichtpln Der Gemeindert erlässt einen kommunlen VerkehrsrichtplnErschliessungsrichtpln, enthltend die Richtpläne für Strssen ( 49 StrG) und Fusswege ( 1 WegG) sowie die Erschliessung der Buzonen ( PBG). Art. 4 Kompetenzdelegtion Zuständig für die Erteilung von Bewilligungen für den gesteigerten Gemeingeruch ( 22 StrG) und zur Erteilung von Konzessionen für die Sondernutzung ( 23 StrG) ist ds Gemeindemmnnmt. 1 Bewilligungen für den gesteigerten Gemeingeruch der Gemeindestrssen und der öffentlichen Güterstrssen ( 22 As. 3 StrG), insesondere für Vernstltungen, ds vorüergehende Aufstellen von Verkufsund Informtionsständen, vorüergehende Lgerplätze und Bupltzinstlltionen, werden durch den Bereich Bu und Umwelt erteilt. 2 Konzessionen für die Sondernutzung der Gemeindestrssen und der öffentlichen Güterstrssen ( 23 As. 3 StrG) durch Werkleitungen, Bugruenumschliessungen, Schlitzwände, Erdnker und ähnliche Anlgen werden durch den Bereich Bu und Umwelt erteilt.
6 Gemeinde Wolhusen Seite 6 / 14 Strssenreglement (StR) II Strssenktegorien und Klsseneinteilung Art. 5 Strssenktegorien ( 4 und 10 StrG) 1 In der Gemeinde Wolhusen estehen folgende Strssenktegorien: Kntonsstrssen Gemeindestrssen c Güterstrssen d Privtstrssen 2 Diese Strssenktegorien sind in 5 6 ff. StrG umschrieen. 3 Zuständig für die Einreihung der Strssen in die Ktegorien der Gemeinde-, Güter- und Privtstrssen ist der Gemeindert. 34 Der Gemeindert erlässt ein Strssenverzeichnis. 45 Der Beschluss üer die Einreihung der Güterstrssen edrf der Genehmigung durch den Regierungsrt. Art. 6 Gemeindestrssen ( 7 As. 2 StrG) Die Gemeindestrssen werden in drei Klssen gemäss den Kriterien von 1 StrV eingeteilt. Art. 7 Güterstrssen ( 8 As. 2 StrG) Die Güterstrssen werden in drei Klssen gemäss den Kriterien von 2 StrV eingeteilt. III Bu und Unterhlt Art. 8 Regeln der Strssenutechnik 1 Beim Bu und Unterhlt der Strssen sind die nerknnten Regeln der Strssenutechnik zu echten. 2 Von den Regeln, insesondere den VSS-Normen, knn im Sinne einfcherer und kostengünstigerer Stndrds gewichen werden, wenn die Verhältnisse es zulssen. Art. 9 AusustndrdStrssenu und -unterhlt Strssenu und Strssenunterhlt werden in den 34 und ff. StrG umschrieen. Der Ausustndrd richtet sich nch der Funktion und Verkehrsedeutung der Strsse, den technischen und etrielichen Anforderungen und den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Zu erücksichtigen
7 Gemeinde Wolhusen Seite 7 / 14 Strssenreglement (StR) sind uch der hushälterische Umgng mit dem Boden, die Eingliederung der Strsse in ds Lndschfts- und Ortsild sowie die wirtschftliche Verwendung der finnziellen Mittel. Art. 10 Beleuchtung Wo die Verhältnisse, insesondere die Verkehrssicherheit und der Schutz der Fussgänger, es erfordern, sind die Strssen usreichend zu eleuchten. Art. 11 Werkleitungen und Schächte Die Werkleitungen und Schächte sind so nzuordnen, dss eim Bu und Unterhlt der Strsse sowie der Werkleitungen und Schächte möglichst geringe Folgekosten entstehen. Art. 12 Verkehrseruhigungsmssnhmen 1 Mit ulichen Verkehrseruhigungsmssnhmen soll der Verkehrsluf uf seine Umgeung gestimmt und dmit zur Veresserung der Sicherheit und der Wohnqulität eigetrgen werden. 2 Die Mssnhmen sollen ewirken, dss c in den Wohnqurtieren der Durchgngsverkehr vermieden wird; die negtiven Auswirkungen des Anliegerverkehrs reduziert werden; der Strssenrum vermehrt uf ds Ortsild und die Bedürfnisse der Anwohner usgerichtet wird. Art. 13 Reihenfolge und Umfng der Unterhltsmssnhmen ( 78 ff. StrG) 1 Der Gemeindert estimmt die Reihenfolge und den Umfng der Unterhltsmssnhmen, insesondere der Mssnhmen für den Winterdienst uf den Gemeindestrssen, den von der Gemeinde erstellten Güterstrssen und den Kntonsstrssen, soweit die Gemeinde nch 80 As. 1 lit. StrG dfür zuständig ist. Mssgeend sind die Funktion und Verkehrsedeutung der Strsse, die Verkehrssicherheit und die finnziellen Möglichkeiten. 2 Der Gemeindert knn den Winterdienst einschränken oder gnz druf verzichten, wenn die Funktion und Verkehrsedeutung der Strsse sowie die Anforderungen der Verkehrssicherheit dies zulssen. 3 Die Verwendung von Auftumitteln im Winterdienst ist in Routenverzeichnissen nch 36 As. 2 USV festzulegen. Es esteht kein Anspruch uf Schwrzräumung der Strssen.
8 Gemeinde Wolhusen Seite 8 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 14 Üertrgung von Aufgen n die Eigentümer der ngrenzenden Grundstücke ( 80 As. 3 StrG) Der Gemeindert knn die Eigentümer der innerorts n die Gemeindestrssen ngrenzenden Grundstücke verpflichten, Trottoirs und Gehwege zu reinigen und vom Schnee zu räumen. IV Finnzierung und Beiträge Art. 15 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu von Gemeindestrssen ( 51 As. 2 StrG) 1 Die Gemeinde trägt die Kosten für den Bu von Gemeindestrssen 1. Klsse. 2 Die Gemeinde erhet von den interessierten Grundeigentümern im Perimeterverfhren Beiträge von von mindestens 40 % der Kosten für den Bu von Gemeindestrssen 2. Klsse; von mindestens 75 % der Kosten für den Bu von Gemeindestrssen 3. Klsse. 3 D die Spitlstrsse und Berghofstrsse öffentliche Zonen erschliessen, werden diese von der Bestimmung unter As. 2 usgenommen und die Gemeinde trägt die Kosten für deren Bu. Art. 16 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Unterhlt von Gemeindestrssen ( 82 As. 2 StrG) 1 Die Gemeinde trägt die Kosten für den Unterhlt von Gemeindestrssen 1. Klsse. 2 Die Gemeinde erhet von den interessierten Grundeigentümern im Perimeterverfhren Beiträge von von mindestens 40 % der Kosten für den Unterhlt von Gemeindestrssen 2. Klsse; von mindestens 75 % der Kosten für den Unterhlt von Gemeindestrssen 3. Klsse. 3 D die Spitlstrsse und Berghofstrsse öffentliche Zonen erschliessen, werden diese von der Bestimmung unter As. 2 usgenommen und die Gemeinde trägt die Kosten für deren Unterhlt.
9 Gemeinde Wolhusen Seite 9 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 17 Vorussetzungen zur Ausrichtung von Gemeindeeiträgen n Güterstrssen 1 Die Gemeinde entrichtet Beiträge n den Bu und Unterhlt von Güterstrssen, wenn der Gesuchsteller is spätestens 31. Juli ein Budget oder Gesuch üer die vorgesehenen Areiten im folgenden Jhr einreicht und der Gemeindert gestützt druf schriftlich Beiträge in Aussicht stellt. 2 Die Beiträge der Gemeinde n den etrielichen Unterhlt setzen eine Jhresrechnung mit llen Belegen vorus. Diese ist per 31. Dezemer zuschliessen und is spätestens 31. März des Folgejhres einzureichen. 3 Die Beiträge der Gemeinde n Mssnhmen des Bus, der Erneuerung und des ulichen Unterhlts werden nur ufgrund einer Burechnung usgerichtet. Diese ist is spätestens ein Jhr nch der Bunhme einzureichen. Art. 17Art. 18 Gemeinde- und Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu, den ulichen Unterhlt und die Erneuerung von Güterstrssen ( 57 As. 2 und 82 As. 4 StrG) 1 Die interessierten Grundeigentümer leisten Beiträge n die Kosten für den Bu, den ulichen Unterhlt und die Erneuerung von Güterstrssen von mindestens 15 % im Berggeiet und in der vorlpinen Hügelzone und von mindestens 35 % im Tlgeiet für Güterstrssen 1./2. Klsse; von mindestens 35 % im Berggeiet und in der vorlpinen Hügelzone und von mindestens 40 % im Tlgeiet für Güterstrssen 3. Klsse. 21 Die Gemeinde leistet Beiträge n die Kosten für den Bu, den ulichen Unterhlt und die Erneuerung von von % für Güterstrssen 1./2. Klsse; von % für Güterstrssen 3. Klsse. 32 Die Gemeinde erücksichtigt ei der Beitrgsfestsetzung die Leistungen von Bund und Knton n die Strssengenossenschft, die isherigen Leistungen der Gemeinde n die Strssengenossenschft und die finnzielle Belstung der einzelnen Grundeigentümer (Mindesteitrg von einem Drittel des Kntonseitrgs). Art. 18Art. 19 Gemeindeeiträge n die Kosten für den etrielichen Unterhlt von Güterstrssen ( 82 As. 4 StrG) 1 Die interessierten Grundeigentümer leisten Beiträge n die Kosten für den etrielichen Unterhlt von Güterstrssen von % für Güterstrssen 1. Klsse; von % für Güterstrssen 2./3. Klsse. 21 Die Gemeinde leistet Beiträge n die Kosten für den etrielichen Unterhlt von von % für Güterstrssen 1. Klsse; von % für Güterstrssen 2./3. Klsse.
10 Gemeinde Wolhusen Seite 10 / 14 Strssenreglement (StR) 2 An Güterstrssen 3. Klsse knn die Gemeinde Beiträge leisten, wenn ein öffentliches Interesse esteht. 3 Die Gemeinde erücksichtigt ei der Beitrgsfestsetzung die Leistungen des Kntons n die Strssengenossenschft, die isherigen Leistungen der Gemeinde n die Strssengenossenschft und die finnzielle Belstung der einzelnen Grundeigentümer. 4 Die Gemeinde knn den etrielichen Unterhlt von Güterstrssen gnz oder teilweise seler usführen, sofern ein öffentliches Interesse esteht oder ihr die Kosten ersetzt werden. Art. 20 Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu, den Unterhlt und die Erneuerung der von der Gemeinde erstellten Güterstrssen 1 Erstellt die Gemeinde ls Eigentümerin oder Dienstrkeitserechtigte eine Güterstrsse, erhet sie von den interessierten Grundeigentümern im Perimeterverfhren Beiträge n die Kosten für den Bu von c mindestens 15 % für Güterstrssen 1. Klsse; mindestens 15 % für Güterstrssen 2. Klsse; mindestens 30 % für Güterstrssen 3. Klsse. 2 Die Gemeinde erhet ei den gennnten Strssen von den interessierten Grundeigentümern im Perimeterverfhren Beiträge n die Kosten für den ulichen Unterhlt und die Erneuerung von c mindestens 15 % für Güterstrssen 1. Klsse; mindestens 15 % für Güterstrssen 2. Klsse; mindestens 30 % für Güterstrssen 3. Klsse. 3 Die Gemeinde erhet ei den gennnten Strssen von den interessierten Grundeigentümern im Perimeterverfhren Beiträge n die Kosten für den etrielichen Unterhlt von c mindestens 30 % für Güterstrssen 1. Klsse; mindestens 30 % für Güterstrssen 2. Klsse; mindestens 40 % für Güterstrssen 3. Klsse. Art. 19Art. 21 Hersetzung oder Erlss der Grundeigentümereiträge n die Kosten für den Bu von Güterstrssen ( 57 As. 5 StrG) Die Gemeinde knn die uf die einzelnen Grundeigentümer entfllenden Beiträge n die Kosten für den Bu von Güterstrssen hersetzen oder erlssen, wenn der einzelne Grundeigentümer durch die Beitrgsleistung üermässig strk elstet würde.
11 Gemeinde Wolhusen Seite 11 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 20Art. 22 Gemeindeeiträge n die Kosten für den Bu und den Unterhlt von Privtstrssen ( 61 As. 2 und 82 As. 5 StrG) 1 Die Gemeinde knn n die Kosten für den Bu und Unterhlt von Privtstrssen Beiträge von höchstens 25 % leisten, sofern ein öffentliches Interesse esteht. 2 Die Gemeinde knn die Kosten für den Unterhlt von Privtstrssen gnz oder teilweise üernehmen oder den Unterhlt gnz oder teilweise seler usführen, sofern ein öffentliches Interesse esteht oder ihr die Kosten ersetzt werden. 1 Die Verfhrensestimmungen von Art. 17, Art. 18 und Art. 19 sind sinngemäss nwendr. Art. 23 Festlegung der effektiven Gemeindeeiträge Die effektiven Gemeindeeiträge legt der Gemeindert in einer Beitrgsordnung fest. V Geühren für den gesteigerten Gemeingeruch und die Sondernutzung der Gemeindestrssen und der öffentlichen Güterstrssen Art. 21Art. 24 Geühren für den gesteigerten Gemeingeruch ( 25 As. 5 StrG) Für die vorüergehende Benspruchung von Gemeindestrssen und von öffentlichen Güterstrssen ist eine Geühr nch 4 StrV zu entrichten. Sie eträgt für Buinstlltionen, Bureiten, Brcken, Continer, Zelte und dergleichen CHF 0.30 pro m 2 und Tg; lle ürigen Benutzungen, je nch Nutzungsintensität, Nutzungsduer und wirtschftlichem Vorteil für den Berechtigten CHF pro m 2 und Tg. Art. 22Art. 25 Geühren für die Sondernutzung ( 25 As. 5 StrG) Für die duernde Benspruchung von Gemeinde-strssen und von öffentlichen Güterstrssen ist eine einmlige Geühr nch 5 StrV zu leisten. Mssgeend für die Berechnung ist der Qudrtmeterpreis des Verkehrswerts des n die Strsse nstossenden Grundstücks (Bezugswert). Die Geühr eträgt je nch Nutzungsintensität und wirtschftlichem Vorteil für den Berechtigten pro m 2 enspruchter Fläche zwischen 10 und 25 % des Bezugswerts.
12 Gemeinde Wolhusen Seite 12 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 23Art. 26 Verzicht und Befreiung ( 26 As. 2 und 3 StrG) 1 Im Einzelfll knn die Geühr erlssen oder hergesetzt werden, wenn c d Nutzungsintensität und -duer gering sind, oder dem Berechtigten nur ein unedeutender wirtschftlicher Vorteil erwächst, oder ddurch ein gemeinnütziger Zweck gefördert wird, oder ein üerwiegendes öffentliches Interesse n der Benspruchung des öffentlichen Grundes esteht. 2 Für Vordächer, Dchvorsprünge und Isoltionen gegen Wärmeverlust werden keine Geühren erhoen. VI Strssenpolizeiliche Vorschriften Art. 24Art. 27 Astände von neuen Buten und Anlgen ( 84 StrG) 1 Wo kein Nutzungspln esteht, sind eihen neuen oerirdischen Buten und Anlgen die gesetzlichen Bestimmungen nch 84 As. 2 6 StrGfolgende Mindeststände einzuhlten.: zu Gemeindestrssen 3 m; zu Güterstrssen 2 m; ec zu Privtstrssen 2 m. 1 Der Gemeindert ewilligt Ausnhmen von diesen Aständen, sofern die Vorussetzungen nch 88 As. 2 3 StrG erfüllt sind. Art. 25Art. 28 Buten und Anlgen zwischen Bulinie und Strssengrenze ( 84 As. 5 StrG) Sofern weder die Verkehrssicherheit noch ndere üerwiegende öffentliche Interessen eeinträchtigt werden, knn der Gemeindert zwischen Bulinie und Strssengrenze folgende Buten und Anlgen ewilligen: c d e f g h Unterniveuuten, die ds gewchsene Terrin um höchstens 1 m üerrgen; Üerdchungen, Grtensitzplätze, Veloplätze; Continerplätze; Blkone; Wege, Muern, Treppen, Lärmschutzuten und -nlgen; Prkplätze, Grgenvorplätze, Zufhrten; Stützmuern und Böschungen; öffentliche Einrichtungen gemäss PBG.
13 Gemeinde Wolhusen Seite 13 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 26Art. 29 Astände von Einfriedungen und Muern 1 Die Astände von Einfriedungen und Muern richten sich nch 87 StrG. 2 Der GemeindertDie Gemeinde knn diese Astände in der Buewilligung erhöhen, soweit dies zur Eingliederung in die uliche und lndschftliche Umgeung und zum Schutz des Orts- und Lndschftsildes erforderlich ist. Art. 30 Lichtrumprofil Ds Lichtrumprofil richtet sich nch 91 StrG und 12 StrV. Art. 31 Rückschnitt von Pflnzen 1 Die Gemeinde knn ds Zurückschneiden von Pflnzen nordnen, welche die Strssenstände nch 86 StrG nicht einhlten, die Sichtzonen nch 90 StrG eeinträchtigen oder in ds Lichtrumprofil nch 91 StrG hineinrgen. 2 Der Grundeigentümer ist zum rechtzeitigen Zurückschneiden der Pflnzen verpflichtet. Unterlässt er diese Areit, ist sie uf seine Kosten von der Gemeinde zu vernlssen. In Härtefällen knn die Gemeinde dem Grundeigentümer diese Kosten gnz oder teilweise erlssen. Art. 32 Verschmutzung und Beschädigung der Strssen 1 Die Folgen ei Verunreinigungen und Beschädigungen von Strssen richten sich nch 30 StrG. 2 Die Beweidung von Strssenöschungen ist nur zulässig, wenn ddurch keine Schäden m Strssenkörper, n den Bnketten oder n den Böschungen selst entstehen. VII Üergngs- und Schlussestimmungen Art. 27Art. 33 Ausnhmen 1 Der Gemeindert knn im Einzelfll us wichtigen Gründen unter Awägung der öffentlichen und privten Interessen Ausnhmen von den Vorschriften dieses Reglements gesttten. 2 Ausnhmen können mit Auflgen oder Bedingungen verunden werden, efristet sein oder ls widerrufr erklärt werden.
14 Gemeinde Wolhusen Seite 14 / 14 Strssenreglement (StR) Art. 28Art. 34 Hängige Verfhren Die ei Inkrfttreten dieses Reglements vor demei der Gemeindert hängigen Verfhren sind nch dem neuen Recht zu entscheiden. Art. 35 Aufheung von Vorschriften Mit dem Inkrfttreten dieses Reglements wird ds Strssenreglement vom 30. April 2001 ufgehoen. Art. 29Art. 36 Inkrfttreten Dieses Reglement tritt mit nch der Genehmigung durch den Regierungsrt m 1. Jnur 2016 in Krft. Wolhusen, 30. April Juni 2015 g:\gemeindert\reglemente\str_vl_entwurf docx Gemeindert Wolhusen Willi BucherPeter Bigler Gemeindepräsident Doris VonrurgIwn Fellmnn Gemeindeschreierin Von der Gemeindeversmmlung m 30. April Juni 2015 eschlossen. Vom Regierungsrt mit Entscheid Nr vom 4. Septemer 2001 genehmigt.
Strassenreglement. (vom )
Strassenreglement (vom 8.7.006) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich und Inhalt... 5 Art. Zweck... 5 Art. Erschliessungsrichtplan... 5 II Strassenkategorien
MehrSchulreglement vom 09.06.2010 in Kraft seit 01.08.2010
Schulreglement vom 09.06.010 in Krft seit 01.08.010 1 Gestützt uf - die kntonle Volksschulgesetzgeung, - Artikel 0 Astz 1 Buchste der Gemeindeordnung vom 8. Novemer 1999, erlssen die Stimmerechtigten folgendes
Mehr1 212.223. Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) vom 17.03.2014 (Stand 01.01.2015)
. Gesetz üer die Bernische BVG- und Stiftungsufsicht (BBSAG) vom 7.0.04 (Stnd 0.0.05) Der Grosse Rt des Kntons Bern, gestützt uf Artikel 6 Astz des Bundesgesetzes vom 5. Juni 98 üer die erufliche Alters-,
Mehr1 Zweck und Geltungsbereich
83.0 Gesetz üer die Areit, Betriee und Anlgen (ABAG) vom 04..99 (Stnd 0.0.00) Der Grosse Rt des Kntons Bern, gestützt uf Artikel 8 der Sttsverfssung des Kntons Bern ), Artikel 4 des Bundesgesetzes vom
MehrVERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU
VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU vom. August 0 5.0.0 VERORDNUNG ZUM ORGANISATIONSREGLEMENT DES SCHULVERBANDES NIDAU Die Bildungskommission eschliesst, gestützt uf Artikel
Mehr1 152.17. 1. Gegenstand und Zweck
5.7. März 0 Verordnung üer die Klssifizierung, die Veröffentlihung und die Arhivierung von Dokumenten zu Regierungsrtsgeshäften (Klssifizierungsverordnung, KRGV) Der Regierungsrt des Kntons Bern, gestützt
Mehr2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre
437.55 Verordnung üer die Entschädigung der Funktionärinnen und Funktionäre von Jugend und Sport und die Kosteneteiligung der Kursteilnehmenden (J+S V) vom 28.06.2000 (Stnd 0.0.2008) Der Regierungsrt des
MehrPersonal und Finanzen der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen (FEU) in privater Rechtsform im Jahr 2003
Personl und Finnzen der öffentlich estimmten Fonds, Einrichtungen, Betriee und Unternehmen (FEU) in privter Rechtsform im Jhr 003 Dipl.-Volkswirt Peter Emmerich A Mitte der 980er-Jhre ist eine Zunhme von
MehrSTRASSENREGLEMENT DER STADT SURSEE
STRASSENREGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MÄRZ 2007 INHALTSVERZEICHNIS 5 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt 5 Art. 2 Zweck 5 Art. 3 Kompetenzdelegation 5 ( 22 Abs. 3 und 23
MehrSTUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. AUGUST 2007
STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. AUGUST 2007 Die Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihe Fkultät der Universität Bern erlässt, gestützt uf Artikel 39 Astz
MehrStrassen und Parkplatzreglement
Einwohnergemeinde Triengen Strassen und Parkplatzreglement vom 3. Mai 2010 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt Art. 2 Zweck Art. 3 Kompetenzdelegation II. Strassenkategorien
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für Areit, Soziles, Gesundheit, Fruen und Fmilie zur Förderung von Neugründungen und Üernhmen innovtiver Unternehmen im Lnd Brndenurg () vom 17. März 2015 I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlge
MehrUmwandlung von endlichen Automaten in reguläre Ausdrücke
Umwndlung von endlichen Automten in reguläre Ausdrücke Wir werden sehen, wie mn us einem endlichen Automten M einen regulären Ausdruck γ konstruieren knn, der genu die von M kzeptierte Sprche erzeugt.
Mehr10 FINANZIELLE ASPEKTE UND GESETZESGRUNDLAGEN
10 FINANZIELLE ASPEKTE UND GESETZESGRUNDLAGEN Grundlge der Tuerkuloseekämpfung in der Schweiz sind ds Epidemiengesetz von 1970 und ds Tuerkulosegesetz von 1928 (1, 2). Für die Finnzierung gelten ds Krnkenversicherungsgesetz
MehrGemeindeverfassung. der Einwohnergemeinde Rüderswil
Gemeindeverfssung der Einwohnergemeinde Rüderswil Totlrevision 2013 - 2 - Die Stimmerechtigten von Rüderswil, gestützt uf Art. 13 Bst. des Orgnistionsreglementes vom 28. Novemer 2010, eschliessen m 22.Septemer
MehrVerordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) vom 30. Januar 2014 (Stand 1.
Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) Gemeinde Wolhusen Seite 2 / 13 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 4 Art. 1 Zweck... 4 II Bewirtschaftung
MehrSTUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG BACHELOR VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2006
STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG BACHELOR VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2006 Die Wirtshfts- un Sozilwissenshftlihe Fkultät er Universität Bern erlässt, gestützt uf Artikel 39 Astz
MehrNutzung der Abwärme aus Erneuerbare-Energie-Anlagen
5 2014 Sonderdruck us BWK 5-2014 Wichtige Kennzhlen und effiziente Plnung für die dezentrle Wärmewende Nutzung der Abwärme us Erneuerbre-Energie-Anlgen Wichtige Kennzhlen und effiziente Plnung für die
MehrAutomaten und Formale Sprachen alias Theoretische Informatik. Sommersemester 2012. Sprachen. Grammatiken (Einführung)
Wörter, Grmmtiken und die Chomsky-Hierrchie Sprchen und Grmmtiken Wörter Automten und Formle Sprchen lis Theoretische Informtik Sommersemester 2012 Dr. Snder Bruggink Üungsleitung: Jn Stückrth Alphet Ein
MehrHinweise für den schulischen Umgang mit lese-/rechtschreibschwachen Kindern speziell in der Sekundarstufe I
Hilfe, Legsthenie Hinweise für den schulischen Umgng mit lese-/rechtschreischwchen Kindern speziell in der Sekundrstufe I 2 Brigitt Amnn, Schulpsychologie Bludenz Annelies Fliri, Lehrerin für spezifische
MehrEinwohnergemeinde Boltigen
Einwohnergemeinde Boltigen Reglement über die Beitragsleistung an Neuanlagen, Korrektionen, Ausbauten, Belagsarbeiten, Unterhalt und Schneeräumung von Strassen und Wegen genannt Strassenreglement. November
MehrWerben auf askenrico
Weren uf skenrico skenrico Ihr Online-Reiseführer für Mitteleurop Unser Online-Reiseführer ht eine rsnte Entwicklung zu verzeichnen. Gegründet Ende 2009, zählt er mit üer 10.000 montlichen Besuchern Mitte
MehrSACHBEARBEITER/-IN TREUHAND edupool.ch
Knton St.Gllen BWZ Rpperswil-Jon SACHBEARBEITER/-IN TREUHAND edupool.ch Trägerschft ve.ch / Kufmännischer Vernd Schweiz Berufsegleitende Ausildung 3 Semester, Aendlehrgng BERUFSBILD VORAUSSETZUNGEN IHR
MehrLeitfaden für die Berechnung des Netzentgeltes bei der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH
Leitfden für die Berechnung des Netzentgeltes bei der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Stnd: 20.01.2012 Gültig b: 01.01.2012 Inhltsverzeichnis 1 Benötigte Dten... 3 2 Netzentgelte... 4 2.1 Entgelt für Entnhme
MehrSACHBEARBEITER/-IN RECHNUNGSWESEN edupool.ch
Knton St.Gllen BWZ Rpperswil-Jon SACHBEARBEITER/-IN RECHNUNGSWESEN edupool.ch Trägerschft ve.ch / Kufmännischer Vernd Schweiz Berufsegleitende Ausildung 3 Semester, Aendlehrgng BERUFSBILD Als Schereiter/-in
MehrQualitŠtskriterien fÿr die betriebliche Gesundheitsfšrderung
WH IN U O Gesunde Mitreiter in gesunden Unternehmen Erfolgreiche Prxis etrielicher Gesundheitsfšrderung in Europ QulitŠtskriterien fÿr die etrieliche Gesundheitsfšrderung Vorwort Seit 1996 existiert ds
MehrEuropäisches Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden
Smmlung Europäischer Verträge - Nr. 79 Europäisches Üereinkommen üer die zivilrechtliche Hftung für durch Krftfhrzeuge verurschte Schäden Strßurg/Strsourg, 14.V.1973 Nichtmtliche Üersetzung Prämel Die
MehrDer Tabelle kann entnommen werden, welche Einschränkungen sich aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kntonles Steuermt Aru, 6. Ferur 2013 MERKBLATT Quellenesteuerung von Hypothekrzinsen n Personen ohne Wohnsitz oer Aufenthlt in er Schweiz ( 124 As. 1 StG un Art. 94
Mehr- 1 - VB Inhaltsverzeichnis
- - VB Inhltsverzeichnis Inhltsverzeichnis... Die Inverse einer Mtrix.... Definition der Einheitsmtrix.... Bedingung für die inverse Mtrix.... Berechnung der Inversen Mtrix..... Ds Verfhren nch Guß mit
Mehr2. Erläuterungen... 12 2.1 Begriffe... 12 2.2 Abkürzungen... 15 2.3 Symbole... 15
Deutscher Bundestg Drucksche 18/179 18. Whlperiode 16. 12. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung üer den Stnd von Sicherheit und Gesundheit ei der Areit und üer ds Unfll-
MehrAusführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement
Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement der Gemeinde Oberglatt ZH vom 01. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Sprachform... 3 Art. 3 Parkzeitbeschränkung
Mehr10 Anwendungen der Integralrechnung
9 nwendungen der Integrlrechnung Der Inhlt von 9 wren die verschiedenen Verfhren zur Berechnung eines Integrls Der Inhlt von sind die verschiedenen Bedeutungen, die ein Integrl hen knn Die Integrlrechnung
MehrFEUERSCHUTZ- REGLEMENT
FEUERSCHUTZ- REGLEMENT Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich II. Feuerschau Art. 2 Art. 3 Aufgaben III. Kaminfegerwesen Art. 4 Art. 5 Art. 6 Reinigungskontrolle Stellvertretung IV. Feuerwehr
MehrSicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012. Unfallverhütungsbericht Arbeit
Sicherheit und Gesundheit ei der Areit 2012 Unfllverhütungsericht Areit Sicherheit und Gesundheit ei der Areit 2012 Unfllverhütungsericht Areit Dortmund/Berlin/Dresden 2014 Diese Puliktion enthält Informtionen
MehrWerben mit Knauf Insulation Supafil. Einfach gestalten, professionell auftreten, erfolgreich kommunizieren.
Schüttdämmstoffe 07/2014 Werben mit Knuf Insultion Supfil. Einfch gestlten, professionell uftreten, erfolgreich kommunizieren. Inhltsverzeichnis Einleitung Erfolgreiche Kommuniktion beginnt bei der richtigen
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrDie Brückenlappentechnik zum sicheren Verschluss von Nasenseptumdefekten
Die Brückenlppentechnik zum sicheren Verschluss von Nsenseptumdefekten T. Stnge, H.-J. Schultz-Coulon Einleitung Die Rekonstruktion eines defekten Nsenseptums zählt zu den schwierigsten rhinochirurgischen
MehrCanon Nikon Sony. Deutschland 55 45 25. Österreich 40 35 35. Schweiz 30 30 20. Resteuropa 60 40 30 55 45 25 40 35 35 J 30 30 20 60 40 30
15 Mtrizenrechnung 15 Mtrizenrechnung 15.1 Mtrix ls Zhlenschem Eine Internetfirm verkuft über einen eigenen Shop Digitlkmers. Es wird jeweils nur ds Topmodel der Firmen Cnon, Nikon und Sony ngeboten. Verkuft
Mehredatenq ist eine Anwendung, die den Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre statistischen Meldungen über das Internet auszufüllen und einzureichen.
Mnuell edatenq Fremdenverkehrs- und Gstgeweresttistik Einleitung edatenq ist eine Anwendung, die den Unternehmen die Möglichkeit ietet, ihre sttistischen Meldungen üer ds Internet uszufüllen und einzureichen.
MehrFEUERSCHUTZ-REGLEMENT
Politische Gemeinde Eggersriet FEUERSCHUTZ-REGLEMENT Vom Gemeinderat erlassen am 10. Januar 2005 Der Gemeindepräsident: Markus Peter Der Gemeinderatsschreiber: Pius Broger Dem fakultativen Referendum unterstellt
MehrRichtlinie Wohnungsbau
es Lnes Brnenurg für ie Üernhme von Bürgshften zur Förerung es Wohnungswesens Gemeinsmer Runerlss es Ministeriums er Finnzen un es Ministeriums für Sttentwiklung, Wohnen un Verkehr - jetzt: Ministerium
Mehr(Reglement vom 14. April 2005 mit Änderungen vom 31. Juli 2008 und vom 6. März 2014)
Reglement üer ds Studium und die Leistungskontrollen n der Philosophisch-nturwissenschftlichen Fkultät (Studienreglement Phil.-nt. Fkultät [RSL Phil.-nt.]) (Reglement vom 4. April 005 mit Änderungen vom
MehrSicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012
Sicherheit und Gesundheit ei der Areit 2012 Bericht der Bundesregierung üer den Stnd von Sicherheit und Gesundheit ei der Areit und üer ds Unfll- und Berufskrnkheitengeschehen in der Bundesrepulik Deutschlnd
MehrVerordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe
Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe 531.44 vom 14. Juni 2002 (Stand am 23. Juli 2001) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 22 Absatz
MehrDie Philosophisch-historische Fakultät der Universität Bern. erlässt
Stuienpln für s Bhelor- un Mster-Stuienprogrmm Estern Europen Stuies / Osteurop-Stuien / Étues e l Europe orientle er Universität Bern in Zusmmenreit mit er Universität Friourg vom 1. August 2009 Die Philosophish-historishe
MehrHaus B Außenwand, Sockel
Hus B 18 Außenwnd, Sokel 19 Innenwnd, Bodenpltte 20 Außenwnd, Fundment 21 Innenwnd, Fundment 22 Außenwnd, Deke, Fenster 23 Innenwnd, Deke, Tür 24 Außenwnd, Trufe 25 Außenwnd, Ortgng 26 Außenwnd, Eke 27
MehrJUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Professur für VWL II Wolfgng Scherf Die Exmensklusur us der Volkswirtschftslehre Erschienen in: WISU 8-9/2000, S. 1163 1166. Fchbereich Wirtschftswissenschften Prof. Dr.
Mehr17 Doppelbündel-Rekonstruktion mit Semitendinosussehne
Kpitel 17 143 17 Doppelündel-Rekonstruktion mit Semitendinosussehne Wolf Petersen 17.1 Einleitung Ds vordere Kreuznd (VKB) esteht us 2 funktionellen Bündeln: einem nteromedilen (AM) und einem posterolterlen
MehrSkript für die Oberstufe und das Abitur 2015 Baden-Württemberg berufl. Gymnasium (AG, BTG, EG, SG, WG)
Sript für die Oerstufe und ds Aitur Bden-Württemerg erufl. Gymnsium (AG, BTG, EG, SG, WG) Mtrizenrechnung, wirtschftliche Anwendungen (Leontief, Mterilverflechtung) und Linere Optimierung Dipl.-Mth. Alexnder
MehrDein Trainingsplan. sportmannschaft. ... und was sonst noch wichtig ist. Deine Zähne sind wie deine. und du bist der Trainer!
hben Freunde Deine Zähne sind wie deine sportmnnschft und du bist der Triner! Und jeder Triner weiß, wie wichtig jeder einzelne Spieler ist eine wichtige und schöne Aufgbe! Drum sei nett zu deinen Zähnen
Mehrt ) - auch Zerfallsrate genannt - ist
Differentilgleichungen - Ausgewählte Proleme us der Phsik Beisiel: Rdioktiver Zerfll Eine gnze Reihe hsiklischer Erscheinungen lässt sich unter dem Stichwort Zerfll ngeregter Zustände einordnen. Ein Beisiel
Mehrdem Verfahren aus dem Beweis zu Satz 2.20 erhalten wir zunächst die folgenden beiden ε-ndeas für die Sprachen {a} {b} und {ε} {a} +
Lösungen zu Üungsltt 3 Aufge 1. Es gilt L(( ) ) = ({} {}) {} = ({} {}) ({} {} + ). Mit dem Verfhren us dem Beweis zu Stz 2.20 erhlten wir zunächst die folgenden eiden -NDEAs für die Sprchen {} {} und {}
MehrZusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung
A.2.20 Fhrzeugteile und Fhrzeugzubehör Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten A.2.6 bis A.2.19 entsprechend. A.3 Auto-Schutzbrief Hilfe für unterwegs ls Service oder
MehrSatzung Elephants Club e.v. Stand Dezember 2010. ELEPHANTS CLUB e. V. Vereinsregister-Nr.: 10751, Amtsgericht Frankfurt/Main
Stzung Elephnts Clu e.v. Stnd Dezemer 2010 ELEPHANTS CLUB e. V. Vereinsregister-Nr.: 10751, Amtsgeriht Frnkfurt/Min 1 Nme, Sitz und Geshäftsjhr 1.1 Der Nme der Vereines lutet: Elephnts Clu e.v. 1.2 Der
MehrLandesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2013. Situation der Ausbildung und Beschäftigung. www.mgepa.nrw.de
Lndeserichterstttung Gesundheitserufe Nordrhein-Westflen 2013 Sitution der Ausildung und Beschäftigung wwwmgepnrwde Lndeserichterstttung Gesundheitserufe Nordrhein-Westflen 2013 Wissenschftliche Bertung
MehrGUV-I 8766. Psychische Belastungen Checklisten für den Einstieg
GUV-I 8766 Psychische Belstungen Checklisten für den Einstieg Ausge Septemer 2006 Angen zur Erst-Autorin Dr. rer. nt. Griele Richter (Diplom-Psychologin), Jhrgng 1963, 1982 is 1987 Studium der Psychologie
MehrGemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung
STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.
MehrNullstellen quadratischer Gleichungen
Nullstellen qudrtischer Gleichungen Rolnd Heynkes 5.11.005, Achen Nch y ufgelöst hen qudrtische Gleichungen die Form y = x +x+c. Zeichnet mn für jedes x uf der rechten Seite und ds drus resultierende y
Mehr1 439.15-1. Der Regierungsrat des Kantons Bern, der Staatsrat des Kantons Neuenburg, die Regierung des Kantons Jura, vereinbaren Folgendes:
49.5- Vereinbrung zwischen den Kntonen Bern, Jur und Neuenburg über die Beiträge n die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbrung) vom 0.07.05 (Stnd 0.08.05) Der Regierungsrt des Kntons Bern, der Sttsrt des
MehrRollladen-Systeme für Altbau Neubau Sanierung/Renovierung
Rolllden-Systeme für Altu Neuu Snierung/Renovierung Enext Putzmx Vrint-Aufstz Vorurollläden Fenstertechnik rnd erfüllt höchste Gütenforderungen Energiespren Sicherheit Lngleigkeit Besonders m gut isolierten
MehrReglement Strassen. Abstimmungsexemplar
Reglement Strassen Abstimmungsexemplar 0 Gemeinde Waldstatt Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck 4 Art. Geltungsbereich 4 Art. Aufsicht, Vollzug 4 II Strasseneinteilung Art. 4 Strassenverzeichnis
Mehr123 Familienausgleichskasse
1 Fmilienzulgen: Anmeldung für Arbeitnehmende eines nicht beitrgspflichtigen Arbeitgebers (Anobg) Antrgstellerin / Antrgsteller Abrechnungsnummer (xxx.xxx) 123 Fmilienusgleichsksse Sozilversicherungsnstlt
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
MehrReglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement)
Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement) Vom Gemeinderat erlassen am 9. Juli 2013 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom
MehrDer beste Umzug, den wir je hatten. Privatumzüge Überseeumzüge Senioenumzüge Kunsttransporte Lagerung ERWIN WEDMANN
Der beste Umzug, den wir je htten. Privtumzüge Überseeumzüge Senioenumzüge Kunsttrnsporte Lgerung ERWIN WEDMANN Erwin Wedmnn Euromovers erfolgreiche Koopertion seit über 20 Jhren Heute zählt die EUROMOVERS
MehrDas Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen
2.440 Dekret über die amtliche Vermessung vom 3. August 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Feuerschutzreglement
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Feuerschutzreglement Der Gemeinderat Vilters-Wangs erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56
MehrReglement über Grundeigentümerbeiträge
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil
MehrVerordnung über die Behandlung von Fundsachen (Fundsachenverordnung)
Fundsachen: V 14.00 Verordnung über die Behandlung von Fundsachen (Fundsachenverordnung) Vom. Juli 007 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die Art. 70 7 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrGemeinde Unterlunkhofen
Gemeinde Unterlunkhofen Die Einwohnergemeinde Unterlunkhofen erlässt gestützt auf 0 des Gemeindegesetzes (Gesetz über die Einwohnergemeinden vom 9..78) das nachfolgende Verkehrs-Reglement Inhaltsverzeichnis
Mehr5.3 Dynamisches Sitzen und Stehen
Dynmisches Sitzen und Stehen 5.3 Dynmisches Sitzen und Stehen Test Bewegen Sie sich eim Sitzen und Stehen kontinuierlich um den Mittelpunkt der senkrechten Oerkörperhltung (S. 39) mit neutrler Wirelsäulenschwingung
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
6. Dekret etreffend die Verfhrenskosten und die Verwltungsgeühren der Gerichtsehörden und der Sttsnwltschft (Verfhrenskostendekret, VKD) vom 4.03.00 (Stnd 0.06.03) Der Grosse Rt des Kntons Bern, gestützt
MehrReglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrWichtige Unterlagen. rlagen. zu Ihrer Kraftfahrtversicherung:
Wichtige Unterlgen zu Ihrer Krftfhrtversicherung: - Allgemeine Bedingungen für die Krftfhrtversicherung (AKB, Stnd 01.01.2008) - Merkltt zur Dtenverreitung - Informtionen zum Versicherer rlgen - 2 - Inhltsverzeichnis
MehrFinanzbuchhaltung nach SWISS GAAP FER
Finnzbuchhltung nch SWISS GAAP FER Frnz Crlen, Anton Riniker, Nicole Widmer Anpssungen der 2. Auflge 2013 Liebe Leserinnen und Leser In der Fchempfehlung zu Rechnungslegung 2014/15 wurden einige wesentliche
MehrVerordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden
Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden.... Teil: Strassenbenennung...
MehrPolitische Gemeinde. Feuerschutzreglement
Politische Gemeinde Feuerschutzreglement vom 23. Mai 2005 - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt in Anwendung von Art. 4 und Art. 56 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Art. 1 der Vollzugsverordnung
MehrGemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT
STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Sttistisches Bunmt Fchserie 16 Reihe 4.2 Verdienste Areitskosten Trifgehälter 2. Hljhr 2008 Erscheinungsfolge: hljährlich Erschienen m 27.02.2009 Artikelnummer: 2160420085324 Fchliche Informtionen zu dieser
MehrSpiele und logische Komplexitätsklassen
Spiele und logische Komplexitätsklssen Mrtin Horsch 26. Jnur 2006 Inhlt des Seminrvortrges Ehrenfeucht-Frïssé-Spiel mit k Mrken Formeln mit k Vrilen und logische Komplexitätsklssen k-vrileneigenschft logischer
MehrStadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli
Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines
MehrPrüfungstraining Steuerfachangestellte
Add Grdemnn, Günter Wierichs Prüfungstrining Steuerfchngestellte 1. Auflge Bestellnummer 87000 Hen Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dnn senden Sie eine E-Mil n 87000_001@v-1.de Autoren
MehrR. Brinkmann http://brinkmann-du.de Seite 1 17.11.2010
R. rinkmnn http://rinkmnn-du.de Seite 7..2 Grundegriffe der Vektorrehnung Vektor und Sklr Ein Teil der in Nturwissenshft und Tehnik uftretenden Größen ist ei festgelegter Mßeinheit durh die nge einer Mßzhl
MehrPrüfungsteil Schriftliche Kommunikation (SK)
SK Üerlik und Anforderungen Üerlik und Anforderungen Prüfungsteil Shriftlihe Kommuniktion (SK) Üerlik und Anforderungen Worum geht es? In diesem Prüfungsteil sollst du einen Beitrg zu einem estimmten Them
MehrReglement der Stromversorgung
Reglement der Stromversorgung vom 15. September 2008 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1.1 Aufgaben 2 Art. 1.2 Kommunaler Versorgungsbetrieb 2 Art. 1.3 Zweck des Reglementes 2
MehrStand: 01/08 Version 1.1
Stnd: 01/08 Version 1.1 I. Die e-mrke I. e-mrke II. Schriften III. Frben IV. Bilder V. Gestltung VI. Geschäftsusstttung I.1 Wertedrstellung VII. Werbung VIII. Presse/Publiktionen IX. Multimedi X. Vernstltungen/Messen
MehrZ R Z R Z R Z = 50. mit. aus a) Z L R. Wie groß ist der Leistungsfaktor cos der gesamten Schaltung?
Aufge F 99: Drehstromverruher Ein symmetrisher Verruher ist n ds Drehstromnetz ( 0 V, f 50 Hz) ngeshlossen. Die us dem Netz entnommene Wirkleistung eträgt,5 kw ei einem eistungsfktor os 0,7. ) Berehnen
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrSport Club (SC) Swiss Re München e.v.
Sport Club (SC) Swiss Re München e.v. Außerordentliche Mitgliederversmmlung Donnerstg, 20.11.2014, 16:30 Uhr Rum 1.330, Swiss Re Europe S.A., Niederlssung Deutschlnd Dieselstrße 11, Unterföhring Außerordentliche
MehrKriterien für die Auszeichnung einer Abbaustelle
Stnd Mi 2015 Kriterien Seite 1/2 Kriterien für die Auszeichnung einer Abbustelle GRUNDSATZ Mit dem Zertifikt werden Abbustellen usgezeichnet, die durch ihre besondere ökologische Qulität einen wichtigen
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Flächenberechnung - Umfang und Fläche von Rechteck und Quadrat
Unterrichtsmterilien in digitler und in gedruckter Form Auszug us: Flächenberechnung - Umfng und Fläche von Rechteck und Qudrt Ds komplette Mteril finden Sie hier: Downlod bei School-Scout.de Inhltsverzeichnis
MehrXING Events. Kurzanleitung
XING Events Kurznleitung 00 BASIC nd PLUS Events 2 Die Angebotspkete im Überblick Wählen Sie zwischen zwei Pketen und steigern Sie jetzt gezielt den Erfolg Ihres Events mit XING. Leistungen Event BASIS
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Entwurf RPD vom 07.01.014 73 Flurreglement vom... Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf 7 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 4. Dezember 1994, der Verordnung
MehrINTEGRATION JUGEND SPORT
INTEGRATION JUGEND SPORT STATUTEN Art. 1. Name, Sitz und Dauer der Stiftung 1. Bezeichnung Unter der Bezeichnung "Stiftung Sport-Up" wird eine Stiftung im Sinne der Artikel 80 und folgende des Schweizerischen
Mehr100 Jahre EDEKABANK. Eine Zeitreise. Die Segel historisch richtig gesetzt. Gut aufgestellt die Krisen umschifft
EXTRA Informtionen für den Leensmittelhndel Novemer 2014 100 Jhre EDEKABANK Eine Zeitreise gewchsen Die Segel historisch richtig gesetzt gesund Gut ufgestellt die Krisen umschifft gerüstet Mit innovtiven
MehrStrassenreglement 22.03.2005. H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc
Strassenreglement 22.03.2005 H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc Dokumenteninformationen Strassenreglement vom 22.03.2005 Vom Gemeinderat genehmigt am 16.06.2005
MehrNetzstrategien für Betreiber von Energienetzen Verschmelzung von Technik und Regulierung Teil 4 von 4
Orgnistion & Mngement Netzstrtegien für Betreier von Energienetzen Verschmelzung von Technik und Regulierung Teil 4 von 4 Quelle: Eisenhns Fotoli.com Der vierte und letzte Teil der Veröffentlichungsreihe
Mehr