Sage Lohn XL Änderungsprotokoll Version
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- Ingrid Acker
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1 Sage Lohn XL Änderungsprotokoll Version
2 Impressum Sage Personalsoftware und Service GmbH Karl-Hammerschmidt-Str München-Dornach Sitz der Gesellschaft: Aschheim, Ortsteil Dornach Registergericht München: HRB Geschäftsführer: Daniel Csillag, Peter Dewald Haben Sie eine Frage zum Produkt? Support: Hotline: +49 (0) Faxline: +49 (0) Hotline: Montag Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Hotline grundsätzlich keine Auskünfte zu steuer- oder SVrechtlichen Problematiken geben kann. Hierfür stehen Ihnen Ihre Krankenkassen bzw. Ihr Steuerberater sicher gerne zur Verfügung. Kennen Sie unser Kundenportal? Alle Kunden haben auf unserer Webseite die Möglichkeit, sich mit einem Kennwort in den exklusiven Kundenbereich einzuloggen. Hier können Sie wichtige Neuerungen und Informationen zu unseren Produkten lesen bzw. herunterladen. Außerdem sehen Sie z. B. den aktuellen Stand Ihrer Anfragen. Sie können einen Zugang per an oder telefonisch über unsere Hotline beantragen. Stand: April 2015 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Trotz kontinuierlicher Bemühungen von Sage, die Informationen in diesem Dokument so vollständig und aktuell wie möglich zu halten, kann Sage nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit und/oder spezifische Anwendbarkeit der veröffentlichten und/oder angefragten Informationen in diesem Dokument garantieren. Sage haftet für keinerlei direkte, indirekte, zufällige, spezielle Schäden, Folgeschäden, Verluste oder für aus der Nutzung dieses Dokuments entstehende Geschäftsstörungen. Die auszugsweise Verwendung von Informationen aus diesem Dokument erfolgt jederzeit und vollständig auf Risiko des Verwenders. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Sage Personalsoftware und Service GmbH darf kein Teil dieses Dokuments in jeglicher Form kopiert, veröffentlicht und/oder weitergeleitet werden, sei es elektronisch, gedruckt, als Fotokopie, auf Mikrofilm oder jedweder anderen Art und Weise. Sage Personalsoftware und Service GmbH, Alle Rechte vorbehalten. Alle hier genannten Marken und Markenzeichen stehen den jeweiligen Schutzrechtsinhabern zu. Seite 2
3 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Änderungen in Sage Lohn XL Sozialversicherung Änderungen beim qualifizierten Meldedialog Baugewerbe Verdienststrukturerhebung Neuerungen/Änderungen in Sage Lohn XL Neue Meldung Datei überschreiben Korrigierte Fehler Steuer Fehlende Lohnsteuer-Rückerstattung nach Rückrechnung Fehlende Kirchensteuer in der Lohnsteuer- Anmeldung Sozialversicherung AAG-Erstattungsantrag: Falscher Verrechnungszeitraum bei Schätzung Beitragsnachweise Sonstiges etin-eingabe bei Fremdvorträgen Buchungsbelege Rückrechnung Sonstiges Einstellung des Supports für das Betriebssystem Windows Server Wichtiger Hinweis zum ITSG-Zertifikat 10 Seite 3
4 1.0 Gesetzliche Änderungen in Sage Lohn XL 1.1 Sozialversicherung Änderungen beim qualifizierten Meldedialog Da die Regelungen zum Sozialausgleich vollständig gestrichen worden sind, ergeben sich beim qualifizierten Meldedialog für Zeiträume ab dem grundlegende Änderungen. Das Meldeverfahren für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer, die die Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze überschreiten, wurde folgendermaßen geändert: Wenn eine echte Mehrfachbeschäftigung vorliegt, wird ein zeitlich nachgelagertes Verfahren eingeführt: Die Krankenkassen ermitteln bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigungen aufgrund der abgegebenen Entgeltmeldungen, ob eine Überschreitung der KV-BBG vorliegt und somit Beiträge zu Unrecht entrichtet wurden. Damit die Kasse diese Prüfungen korrekt durchführen kann, wird sie von den betroffenen Arbeitgebern weitere Angaben zur Ermittlung der zugrunde zu legenden Entgelte elektronisch anfordern. Nach der Prüfung meldet die Krankenkasse allen betroffenen Arbeitgebern die ermittelten Gesamtentgelte zurück, damit die Arbeitgeber für die betroffenen Arbeitnehmer nachträglich die Verhältnisrechnung für die Mehrfachbeschäftigung durchführen können. Für das ab modifizierte Verfahren werden die bereits bestehenden Strukturen des bisherigen Qualifizierten Meldedialogs genutzt. Dafür wurden sowohl der Datenbaustein für die GKV-Monatsmeldung DBKV (Hinmeldung des Arbeitgebers) und der Datensatz Krankenkassenmeldung DSKK (Anforderung der GKV-Monatsmeldung und Rückmeldung der Entgelte durch die Krankenkasse) an die neuen Erfordernisse angepasst. Da für die neuen Anforderungen der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkassen a l l e Entgeltmeldungen für die betroffenen Arbeitnehmer vorliegen müssen, werden die Anforderungen der Krankenkassen für die Mehrfachbeschäftigten erst im Laufe des Jahres 2015 eintreffen. Seite 4
5 Änderungen in Sage Lohn XL Die Umsetzung der o. g Änderungen führte zu folgenden Anpassungen in Sage Lohn XL und seinen Modulen: Im MeldeCenter können wieder die Rückmeldungen der Versicherungsnummern vom Kommunikationsserver abgeholt werden (DAKOTA > DEÜV-Bescheinigungen Registerkarte Rückmeldungen). Der Import der Rückmeldungen in den Sage Lohn XL kann wieder folgendermaßen durchgeführt werden Markierung des Feldes Import Rückmeldungen unter Monat > Abrechnung > Abrechnung Monat > Abrechnung vorbereiten > Rückmeldungen importieren Hier kann ab sofort ausgewählt werden, ob das ELStAM-Verfahren und/oder die GKV-Monatsmeldung importiert werden sollen. Wird aber unter Monat > Abrechnung > Abrechnung das Feld Import Rückmeldungen markiert, so werden beide Verfahren importiert. Abrechnung der mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmer 1. Zunächst fordert die Krankenkasse anhand einer Rückmeldung den Zeitraum für einen bestimmten Mitarbeiter an, für den eine GKV-Monatsmeldung erstellt werden soll. Holen Sie im MeldeCenter die Rückmeldungen ab. 2. Importieren Sie diese Rückmeldung in den Sage Lohn XL, rechnen Sie ab (Monat > Abrechnung > Abrechnung) und erzeugen/versenden eine Monatsmeldung mit Grund 58. Anschließend schickt die Krankenkasse wiederum eine Rückmeldung mit Informationen, ob die Grenzen in der KV/PV, AV und RV erreicht wurden oder nicht, und ob ein Einmalbezug gezahlt und ggfs. dort eine BBG erreicht wurde. 3. Importieren Sie die Rückmeldung. Nach dem Datenimport in Sage Lohn XL wird eine automatische Rückrechnung ausgelöst und ggfs. die Verteilung der SV-Beträge korrigiert. 4. Für die korrekte Verhältnisrechnung bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern muss trotz vorhandener Rückmeldung der Krankenkassen eine Lohnart, die im Feld Bewertungsart (Stamm > Lohnarten > Lohnarten) den Eintrag Bezüge von weiteren Arbeitgebern enthält, mit einem Betrag > 0 abgerechnet werden. Falls diese Lohnart dem betroffenen Arbeitnehmer noch nicht zugeordnet wurde, hinterlegen Sie diese am besten im Arbeitsbereich Personal > Be- und Abzüge > Be- und Abzüge. Für die Verhältnisrechnung in der Abrechnung hat der Betrag, den die Krankenkasse zurückmeldet, die höhere Priorität. Seite 5
6 1.2 Baugewerbe Verdienststrukturerhebung Sofern Sie dem Baugewerbe angehören, konnten Sie die Verdienststrukturerhebung nicht mit der Version erstellen und versenden. Wenn Sie nach Rücksprache mit den Statistischen Landesämtern eine entsprechende Verlängerung der Abgabefrist beantragt haben, können Sie mit der vorliegenden Version die Verdienststrukturerhebung nun korrekt erzeugen und an das zuständige Landesamt melden. Hinweis: Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie in der Dokumentation Verdienststrukturerhebung in der Wissensdatenbank. Seite 6
7 2.0 Neuerungen/Änderungen in Sage Lohn XL 2.1 Neue Meldung Datei überschreiben Auf vielfachen Kundenwunsch wurde der Sage Lohn XL um die Warnung Datei überschreiben ergänzt. Sie erhalten nun beim Erzeugen einer Datei eine Warnung, wenn bereits eine Datei mit diesem Namen existiert. Sie haben dann die Möglichkeit, die bereits bestehende Datei zu überschreiben oder die Dateierstellung abzubrechen. Die Neuerung wurde für folgende Arbeitsbereiche implementiert: Monat > Zahlungsverkehr > Monatliche Zahlungen Monat > Buchungslisten > Fibu-Übergabe Monat > Buchungslisten > Sammelverarbeitung Monat > Baugewerbe > Monatsmeldungen > Soka Bau Monat > Baugewerbe > Monatsmeldungen > UK Maler Auswertungen > Arbeitgeberbescheinigungen > Personalstandstatistik Basis Menü > Datenaufbereitung > Daten Import/Export > Export Personaldaten Seite 7
8 3.0 Korrigierte Fehler 3.1 Steuer Fehlende Lohnsteuer-Rückerstattung nach Rückrechnung Wenn rückwirkend die Versteuerung von Mini-Job-Pauschalierung AN auf individuelle Besteuerung geändert wurde, wurde bei der Rückrechnung die bereits vom Arbeitnehmer bezahlte Pauschalsteuer nicht wieder erstattet. Eine Korrektur können Sie über eine Generelle Rückrechnung (Monat > Rückrechnungen > Rückrechnungen durchführen) vornehmen Fehlende Kirchensteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung Aktuell fehlte in der Lohnsteuer-Anmeldung die Kirchensteuer bei Arbeitnehmern, bei denen unter Personal > Steuer-/SV-Daten > Steuer-/SV-Daten das Feld Lohnsteuertabelle mit den Einträgen Pauschalierung AN (R) bzw. Pauschalierung AG(P) belegt war, sofern die Pauschale Kirchensteuer im Nachweisverfahren erhoben wurde. Die Pauschale Kirchensteuer im Nachweisverfahren wurde bei der Abrechnung ermittelt, sofern das Feld Aushilfen unter Stamm > Firmendaten > Firmendaten im Bereich Keine verminderte pauschale Kirchensteuer markiert war. Dieses Problem führte zu Differenzen zwischen der angemeldeten Lohnsteuer und der zugehörigen Zahlung. Mit der Version wird die Kirchensteuer nun korrekt in den Lohnsteuer- Anmeldungen berücksichtigt. Korrigieren Sie ggf. falsche Lohnsteuer-Anmeldungen für Vormonate über ELSTER-Online. Seite 8
9 3.2 Sozialversicherung AAG-Erstattungsantrag: Falscher Verrechnungszeitraum bei Schätzung Auf dem Erstattungsantrag wurde unter Wird/wurde mit Beitragsnachweis für verrechnet der aktuelle Monat ausgewiesen anstatt des Folgemonats. Dies wurde mit der Version korrigiert Beitragsnachweise In besonderen Fällen konnte es durch Rückrechnungen oder Verrechnungen zu einer Ablehnung einzelner Beitragsnachweise durch die Krankenkassen kommen. Ursache hierfür war ein negativer Zusatzbeitrag, der fehlerhaft übermittelt wurde. Dies wurde mit der vorliegenden Version behoben. 3.3 Sonstiges etin-eingabe bei Fremdvorträgen Bei Eintritten während des Jahres war es bisher für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung notwendig, im Fremdvortrag die etin (Personal > Vorträge > Fremdvortrag) zu hinterlegen. Die Angabe der etin im Fremdvortrag ist ab Version nicht mehr notwendig Buchungsbelege Rückrechnung Fälschlicherweise wurden in verschiedenen Buchungsbelegen die Lohnarten 861 Rückrechnung Vortrag und 864 Rückrechnung pos Auszahl ausgewiesen. Da diese lediglich zum systemseitigen Vortrag bzw. Übertrag von Rückrechnungen benötigt werden und in Summe immer 0 ergeben, handelt es sich um reine durchlaufende Posten und dienen nicht zur Verbuchung. Daher wurde die Ausweisung entsprechend korrigiert. Seite 9
10 4.0 Sonstiges 4.1 Einstellung des Supports für das Betriebssystem Windows Server 2003 Am wird der Support für das Serverbetriebssystem Windows Server 2003 R2 von Microsoft eingestellt. Daher werden wir den Support für das Betriebssystem zum ebenfalls einstellen. Um ein verzögerungsfreies Weiterarbeiten zu gewährleisten, empfehlen wir eine frühzeitige Umstellung des Betriebssystems. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Umstellung benötigen kontaktieren Sie uns: Service Team: +49 (0) Wichtiger Hinweis zum ITSG-Zertifikat Da das ITSG-Zertifikat der Jahreswechselversion zum seine Gültigkeit verliert, muss die vorliegende Version Sage Lohn XL von allen Anwendern installiert werden. Bitte beachten Sie, dass der Versand von elektronischen Meldungen mit der Version nach einer Übergangszeit von 3 Monaten nach Ablauf des Zertifikats nicht mehr möglich ist. Seite 10
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