Medienrecht und e-commerce
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- Daniela Fuchs
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Medienrecht und e-commerce 1 1
2 Medienrecht Einführung Überblick über das Medienrecht Fallbeispiele zum Medienrecht 2 2
3 Bedeutung des Medienrechts Medienrecht betrifft Teilbereiche aller Rechtsgebiete (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) Sicherung der Meinungsvielfalt Schutz des Mediennutzers (insb. Jugend- und Datenschutz) Schutz des geistigen Eigentums Gewährleistung einer allgemein zugänglichen medialen Infrastruktur 3 3
4 Broschüre zum Medienrecht Im Frühjahr 2010 erscheint die im Auftrag der BAG:WfbM erstellte Broschüre der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht: Medienrecht in der Werkstattarbeit Auszüge und Beispiele in dieser Präsentation Hilfestellung auf dem Weg durch das Dickicht des Dschungels der heutigen medialen Möglichkeiten Mit dem Ziel eines rechtssicheren Umgangs mit Medien durch Handreichungen für die tägliche Arbeit in der Einrichtung 4 4
5 Medienrecht Einführung Überblick über das Medienrecht Fallbeispiele zum Medienrecht: 5 5
6 Medienrecht nach Erscheinungsformen Presse Rundfunk Film Telemedien Telekommunikation 6 6
7 Presse Druckerzeugnis zur Verbreitung an die Allgemeinheit Grundrechtlich geschützt durch Presseund Meinungsfreiheit 7 7
8 Rundfunk Grundrechtlicher Schutz durch Rundfunk- und Meinungsfreiheit Kriterien nach 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag: (in der Fassung des 12. RÄndStV, in Kraft getreten zum 01. Juni 2009 ) linearer Informations- und Kommunikationsdienst für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans 8 8
9 Duales System Öffentlich Rechtlicher Rundfunk Privater Rundfunk werbefinanziert gebührenfinanziert Grundversorgungsauftrag liberalere Anforderungen: Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung erforderlich Lizenzerfordernis 9 9
10 Rundfunkmarkt Im frei empfangbaren Fernsehen drei Veranstalter; faktisch drei Gruppen: Öffentlich-rechtliches System: ProSiebenSat.1 Media AG: RTL-Group: 10 10
11 Multimedia Kennzeichnendes Merkmal: Möglichkeit, verschiedene Funktionen im Kommunikationsprozess gleichzeitig zu übernehmen (z.b. Internet) 11 11
12 Internet Rundfunkinhalte über Internet möglich Mit DSL-Technik Fernsehprogramme ohne wesentliche Qualitätsverluste über Internet Künftig mehr video-on-demand Dienste mit individueller Zugriffsmöglichkeit auf virtuelle Videotheken (Bsp.: youtube, spiegel-online) 12 12
13 Telemedien Onlineangebote von Waren und Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit Video auf Abruf ( on demand ) soweit zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt Online-Dienste zur Datensuche (Suchmaschinen) und kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote per elektronischer Post (Werb s) 13 13
14 Telekommunikationsrecht Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in der Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels Telekommunikationsanlagen 14 14
15 Film Darbietung aller Art auf einem Bild-Ton Medium, die zur öffentlichen Aufführung bestimmt sind Grundrechtlich geschützt durch Film- und Kunstfreiheit 15 15
16 Medienrecht Einführung Überblick über das Medienrecht Fallbeispiele zum Medienrecht: Hochzeit in der Einrichtung 16 16
17 Mittwoch, 10. März 2010 Prof. Dr. Rolf Schwartmann Hochzeit in der Einrichtung! WerK Nürnberg 17 17
18 Abbildung des Brautpaares (1) Problem: Einwilligung/Einwilligungsfähigkeit Recht auf informationelle Selbstbestimmung Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Hier: Besondere Ausprägung Recht am eigenen Bild (Bildnisschutz) Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. 22 Satz 1 KUG) 18 18
19 Bericht über die Hochzeitsfeierlichkeiten Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob und inwieweit jemand sein Leben in die Öffentlichkeit tragen möchte. Einzelner bestimmt selbst, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellt Demgegenüber: Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung in den Medien, die einem speziellen Informationsbedürfnis der Bevölkerung nachkommt 19 19
20 Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schutz der persönlichen Ehre Schutz vor ansehensschädigenden Äußerungen in der Öffentlichkeit Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Wort Recht auf Gegendarstellung Recht auf Berichtigung Recht auf informationelle Selbstbestimmung 20 20
21 Geschützte Sphären Intimsphäre Geheimsphäre Privatsphäre Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre 21 21
22 Abbildung des Brautpaares (2) Anfertigung von Fotografien von Personen sowie die Veröffentlichung/Verbreitung der Bilder grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Abgelichteten Erwerb von Bildrechten: - Rechte des Fotografen (Urheberrecht) - Rechte des Abgebildeten (Recht am eigenen Bild) 22 22
23 Rund um die Hochzeit in der Einrichtung Die Hochzeitsrede des Brautvaters Das für das Brautpaar zur Hochzeit entworfene Logo 23 23
24 Rund um die Hochzeit in der Einrichtung Fotos des Hochzeitsfotografen in der Einrichtungszeitung Ein Film/Mitschnitt des Hochzeitswalzers auf der Einrichtungshomepage 24 24
25 Fallstrick: Hochzeitsrede & Logo Urheberrecht: Recht des Urhebers an seinem Werk Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen Insbesondere: Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz entsteht, wenn durch geistige oder künstlerische Leistung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommt 25 25
26 Fallstrick: Hochzeitswalzer auf der Einrichtungshomepage Regulierung der Verbreitung von Rundfunkinhalten über das Internet: Rundfunklizenz jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn: keine lineare Verbreitung (z.b. sog Video-on-Demand) Linear ist ein Angebot dann, wenn der Nutzer keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Übertragung bzw. Zurverfügungstellung nehmen kann (z.b. klassisches Fernsehen, aber auch Live- Streaming im Internet) oder das Werkstatt-TV -Angebot von weniger als 500 Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann in diesem Fall wird die für die Meinungsrelevanz als Teil des Rundfunkbegriffs erforderliche Reichweite nicht als gegeben angesehen 26 26
27 Fallstrick: Hochzeitswalzer auf der Einrichtungshomepage Eigenproduzierte Bewegtbilder Herstellung: Allg. Persönlichkeitsrecht der Gefilmten Zugänglichmachung: Handelt es sich um Rundfunk? Erfordernis einer Rundfunklizenz (Lizenzpflicht)? o o Linear Non-linear 27 27
28 Medienrecht Einführung Überblick über das Medienrecht Fallbeispiele zum Medienrecht: Internetauftritt der Einrichtung 28 28
29 Suche Willkommen beim Online-Auftritt der Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2009 Fahrradtour 2009 Archiv Links Downloads Kontakt Anfahrt Impressum Aktuelles Politik Stellenanzeigen Sport Ausflugstipps Wir über uns hier geht s zum Werkstätten-Forum 29 29
30 Fallstricke Homepage I Fotos von diversen Veranstaltungen Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Verlinkung Teilhabe an der Haftung Nachforschungspflichten des Webmasters (Versuch eines Haftungsausschlusses über sog. Disclaimer) Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle überschaubarer Inhalte Anfahrtsskizze Rechte des Urhebers (Rahmenbedingungen der Verwertung) 30 30
31 Prof. Dr. Rolf Schwartmann 5 Willkommen beim Online-Auftritt der Suche Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2009 Fahrradtour 2009 Archiv Links Downloads Wir über uns 6 Kontakt Anfahrt Impressum 4 Aktuelles Politik Stellenanzeigen Sport Ausflugstipps hier geht s zum Werkstätten-Forum
32 Fallstricke Homepage II Impressum Informationspflichten nach TMG/RStV (sog. Anbieterkennzeichnung) Domainname Recht zur Benutzung der Domain/namensrechtlicher und markenrechtlicher Schutz Domainvergabe (DENIC eg) Personenbezogene Daten Recht auf informationelle Selbstbestimmung 7 Forum Haftung des Betreibers (Unterlassung rechtswidriger Inhalte) Regelmäßige Kontrolle überschaubarer Inhalte ähnliche gelagerte Problematik im Hinblick auf Verlinkungen 32 32
33 Domainnamenrecht Domainnamenrecht ist besondere Ausprägung des allgemeinen Wettbewerbsrechts Frage, wem ein bestimmter Name also eine elektronische Adresse im Internet gehört Adressvergabe der sog. URLs erfolgt grundsätzlich nach Prioritätsprinzip Domain Marke? (z.b. shell.de, koblenz.de ) oder geschäftliche Bezeichnung Probleme im Hinblick auf Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 33 33
34 Schutz von Internetdomainnamen Internetdomainnamen als elektronische Anschriften kennzeichenrechtlich geschützt, wenn Voraussetzungen 3-5 MarkenG erfüllt Bei unberechtigter Nutzung Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung einer eingetragenen Marke und der geschäftlichen Bezeichnung möglich 34 34
35 Strafrechtliche Sanktionen Ehrverletzungen (etwa in Blogs/Forumsbeiträgen): 185 ff. StGB: Beleidigung, Verleumdung etc. 201 ff. StGB, sofern Verletzung des Kernbereichs der persönlichen Geheimsphäre 35 35
36 Zivilrechtliche Ansprüche I Gegendarstellungsrecht Recht auf abweichende Tatsachendarstellung (nicht bei Meinungen) Berichtigungsanspruch zivilrechtlicher Schutzanspruch auf eine eigene Widerrufserklärung des verantwortlichen Medienunternehmens bei unwahrer Tatsachenbehauptung 36 36
37 Zivilrechtliche Ansprüche II Unterlassungsanspruch bei Wiederholungsgefahr; mit Geldbuße bewehrte Unterlassungserklärung Schadensersatzanspruch Materielle Schäden Eingriffe in den Gewerbebetrieb infolge einer unzulässigen Berichterstattung oder Boykottaufrufe, gegen Benutzung bestimmter Produkte. bei schwerer Persönlichkeitsverletzung mit Verschulden des Schädigers und fehlender anderweitiger Ersatzmöglichkeit einmalige Entschädigung in Geld (früher Schmerzensgeld) 37 37
38 Ende des ersten Teils Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Leiter: Prof. Dr. jur. habil. Rolf Schwartmann Claudiusstr Köln medienrecht@fh-koeln.de 38
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