10171 Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten Die Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) 295

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1 Der Kfz-Unfall NEU: Die Regulierung von Verkehrsunfallschäden Vertiefungsseminar Seite 0 Abfindung und Kapitalisierung von Regressforderungen 0 Das medizinische Sachverständigengutachten Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren in der Praxis der UV-Träger NEU: Die Verjährung von Regressansprüchen nach SGB VII, SGB X Neue Entwicklungen im Arbeitsbereich Regress Bescheide mit Ermessensbegründung im Leistungsbereich der UV-Träger Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden (Arbeitsbereich Leistungswesen/Kompaktseminar) Möglichkeiten und Grenzen der Fehlerkorrektur im Verwaltungsverfahren Praxisorientiertes Vertiefungsseminar Rückforderungen von Leistungen gem. 0 SGB X mit und ohne vorangehenden Verwaltungsakt Das Widerspruchsverfahren in der Praxis der UV-Träger (Bereich Leistungswesen) 0 NEU: Teilungsabkommen des Sozialversicherungsträgers 0 0 Zwangsvollstreckung nach dem VwVG, der ZPO (einschl. Novellierung) und europäischem Verordnungsrecht Die verwaltungspraktische Umsetzung des Insolvenzrechts (einschl. Novellierung) Insolvenzanfechtungsprävention, Insolvenzanfechtung ( ff. InsO) Grundzüge des Dienstordnungsrechts 0 Das sozialgerichtliche Verfahren Teil I Befristung Teilzeit Elternteilzeit Pflegeteilzeit pp. Das sozialgerichtliche Verfahren Teil II Kostenregelungen im sozialgerichtlichen Verfahren Sachbearbeitung und Sozialdatenschutz (Arbeitsbereich Leistungswesen) Die Erteilung von Arbeitszeugnissen rechtliche und praktische Aspekte Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten Die Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) Erfahrungsaustausch zum Datenschutz Grundlagenseminar zum Arbeitsbereich Regress (Einsteiger/innen) Aufbauseminar zum Arbeitsbereich Regress (Fortgeschrittene) Schadensberechnung Teil II Hausarbeits-/ Haushaltsführungsschaden (HAS) im Verletzungsfall Die Ruhensregelungen des Beamtenversorgungsgesetzes ( - BeamtVG) Workshop»Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht«Grundseminar für Schwerbehindertenvertretungen Workshop zum Schwerbehindertenrecht Unterhaltsschaden 0 Workshop»Integrationsvereinbarungen und Barrierefreiheit«00 Verkehrssicherungspflichten

2 NEU: Workshop»Die Rolle der SBV in Stellenbesetzungsverfahren, Gremiensitzungen und Versammlungen«0 0 Burn ohne out Erfolgreicher Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsalltag Tabuthema Alkoholsucht? Psychologische Strategien, Gesprächsführung, rechtliche Aspekte NEU: Das ordnungsgemäße BEM zwischen Unternehmenskultur und Arbeitsrecht Wege aus (betrieblichen) Konflikten Grundseminar: Psychologische und rechtliche Aspekte Wege aus (betrieblichen) Konflikten Aufbauseminar 0 0 Optimierung der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch arbeitsrechtliches Grundlagenwissen Praxisorientiertes Intensivseminar für Führungskräfte Das medizinische Sachverständigengutachten Das Seminar soll vertiefende Kenntnisse über das Verfahren bei der Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten aus Sicht der verschiedenen im Verwaltungs- und SG-Verfahren Beteiligten vermitteln und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bieten. e Aus Sicht der Verwaltung: Notwendigkeit, Vorbereitung, Veranlassung und Auswertung von Gutachten Einbeziehung der Verfahrensstandards; Beweisanforderungen und Beweisfragen Aus gutachterlicher Sicht: Auswertung der Unfallakte, Anamnese und Befunderhebung; Zusammenhangsfragen/»Gelegenheitsursachen«; MdE Aus richterlicher Sicht: Notwendigkeit weiterer Gutachten, Gutachten nach SGG; Beweisfragen; Funktion des/der medizinischen Sachverständigen; Auswertung von Gutachten und richterliche Überzeugungsbildung Sachbearbeiter/innen, Bereichs- und Fachverantwortliche der Leistungs- und Rechtsbehelfsabteilungen Dr. Stephan Bork Thomas Bresser Prof. Dr. Robert Flieger Bernd Grüner Potsdam Tage Beginn: 0:00 Uhr 00,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@

3 Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren in der Praxis der UV-Träger Bescheide mit Ermessensbegründung im Leistungsbereich der UV-Träger Hamburg Es soll praxisnah ein modernes Verständnis für das Sozialrechtsverfahren vermittelt und es sollen Wege aufgezeigt werden, dieses zielsicher durchzuführen und zutreffend abzuschließen. Das Seminar gibt Hilfen für die Praxis, um Ermessensentscheidungen korrekt und»gerichtsfest«zu treffen und zu formulieren Bad Hersfeld Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Dietlind Arens Fon 0 0- Fax dietlind.arens@ e Verfahrensbeteiligte; Teilhaberechte; Mitwirkungspflichten Amtshilfe Anhörung und Akteneinsicht Anfang und Abschluss eines Verwaltungsverfahrens; der öffentlich-rechtliche Vertrag Nebenbestimmungen im Verwaltungsakt Ermessensentscheidungen Aufbau und Formulierung freier Bescheide und Umgang mit Formularbescheiden; praktische Hilfestellungen Bekanntgabe von Verwaltungsakten Mitarbeiter/innen der UV-Träger in der Sachbearbeitung; dies sowohl im Leistungs- als auch im Zuständigkeits- und Beitragsbereich Prof. Dagmar Felix Werner Petermann e Ausübung des Ermessens (Maßstäbe) Defizite der Ermessensanwendung und -begründung Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen Konsequenzen fehlerhafter Ermessensausübung und Begründung»Heilung«von Begründungsfehlern Aufhebung durch das Sozialgericht Alle Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die selbst Ermessensentscheidungen treffen oder kontrollieren Klaus Schmitz Prof. Dr. Axel Weiß 0,00 Euro Fon 0 0- Dietlind Arens Fon 0 0- Fax dietlind.arens@

4 Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden (Arbeitsbereich Leistungswesen/Kompaktseminar) Möglichkeiten und Grenzen der Fehlerkorrektur im Verwaltungsverfahren Praxisorientiertes Vertiefungsseminar Hamburg.0.0 Bad Hersfeld Tag Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Dietlind Arens Fon 0 0- Fax dietlind.arens@ Die Voraussetzungen der Bescheidkorrektur gem. ff. SGB X werden im Einzelnen aufgefrischt, erläutert und eingeübt. Um dies methodisch umzusetzen, kommen in dem Seminar Fallbeispiele aus der Praxis zum Einsatz, die zusammen diskutiert und gelöst werden. Hiermit wird der Übergang zur Anwendung der vermittelten Informationen auch durch einen Erfahrungsaustausch in der täglichen Arbeit erleichtert. e Voraussetzungen in der Bescheidkorrektur gem. ff. SGB X Ablehnung erneuter Überprüfung bei SGB X Beachtung der Fristen und»gerichtsfeste«begründung zu Vertrauensschutz und Ermessen bei SGB X»Verzahnung«des SGB X mit den speziellen Vorschriften des SGB VII Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die auf dem Gebiet des Leistungswesens mit Fragen der Bescheidänderung befasst sind, insbesondere in der Sachbearbeitung, Team-, Gruppen-, Abschnitts- und Reha-Leitung. Christine Adelberg Themenschwerpunkt sind fehlerbehaftete Verfahrensfälle aus dem gesamten Bereich des Leistungsrechts. Anhand einzelner Fallgestaltungen sollen die sich aus fehlerhaftem Verwaltungshandeln ergebenden Auswirkungen auch im Hinblick auf Folgeverwaltungsakte genau bestimmt und eingegrenzt sowie für einen Bescheid formulierbare Lösungsansätze entwickelt werden. Es besteht Gelegenheit, eigene Problemfälle aus der Praxis zur Erarbeitung gemeinsamer Lösungsvorschläge zur Diskussion zu stellen. Dabei werden u. a. folgende Problemfelder besonders betrachtet: e Unrichtige Feststellung von Unfallfolgen, Leistungszeiträumen etc. Vorläufige Leistungen und Nebenbestimmungen, Mischwirkung, Saldieren»Abschmelzen«Rücknahmegrenzen Anpassungsbescheide Mitarbeiter/innen in den Leistungs- und Rechtsbehelfsabteilungen, die Bescheide fertigen oder prüfen Thomas Bresser Das Seminar baut auf Grundkenntnissen zur Bestandskraft und Aufhebung von Bescheiden sowie zum Widerspruchsverfahren auf. Bitte bringen Sie Gesetzestexte zum Seminar mit Hamburg Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@

5 Rückforderungen von Leistungen gem. 0 SGB X mit und ohne vorangehenden Verwaltungsakt Das Widerspruchsverfahren in der Praxis der UV-Träger (Bereich Leistungswesen) Düsseldorf 0,00 Euro Fon 0 0- Dietlind Arens Fon 0 0- Fax dietlind.arens@ Die Voraussetzungen der Erstattung gemäß 0 SGB X werden im Einzelnen aufgefrischt, erläutert und eingeübt. Zur Veranschaulichung kommen Beispiele und Aktenauszüge aus der Praxis zum Einsatz, deren Bearbeitung, Diskussion und Lösung auch einen Erfahrungsaustausch zum Thema einschließt. e Erstattung nach Rücknahme/Aufhebung eines Verwaltungsaktes gem. 0 Abs. i. V. m. und SGB X Erstattung gem. 0 Abs. SGB X ohne vorangehenden Verwaltungsakt bei entsprechender Anwendung der und SGB X (z. B. Heilbehandlungskosten privat oder nicht krankenversicherter Personen) Festsetzung der Erstattung durch Bescheid gem. 0 Abs. SGB X Abgrenzung zur Rückforderung nach dem BGB Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die auf dem Gebiet des Leistungswesens mit Erstattungsfragen konfrontiert werden, insbesondere in der Sachbearbeitung, Team-, Gruppen-, Abschnitts- und Reha-Leitung Thomas Bresser Die UV-Träger haben zahlreiche Widersprüche zu bearbeiten (0 ca..000). Das erfordert fundierte Kenntnisse, ein tiefgreifendes Verständnis für das Verfahren sowie die Technik, sich in diesem Bereich zu bewegen. e Zulässigkeitsfragen Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Kompetenzen von Ausgangs- und Widerspruchsstelle Tenorierung und Kostenfragen Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die sich mit dem Widerspruchsverfahren im Bereich Leistungsrecht befassen. Ralf Fügner Weinheim (Bergstraße) Nürnberg Ende: :00 Uhr 00,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

6 Das sozialgerichtliche Verfahren Teil I Das sozialgerichtliche Verfahren Teil II Bad Hersfeld Dresden Beginn: 0:00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Das Seminar schließt inhaltlich an das Seminar zum Widerspruchsverfahren () an und gibt einen ersten Überblick über den Ablauf des sozialgerichtlichen Verfahrens und die Einbindung der Verwaltung in das Verfahren. Aus der Sicht des Richters wird erläutert, wie die Verwaltung an der effizienten und zügigen Durchführung des Gerichtsverfahrens mitwirken kann. Das Seminar soll insbesondere den Einstieg für neue SGG-Sachbearbeiter und SGG-Sachbearbeiterinnen erleichtern. Neben der Vorbereitung des Sitzungsbesuchs liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Durchführung der mündlichen Verhandlung mit Zeugenvernehmung, Stellungnahmen zur Beweisaufnahme, Antragstellung bzw. unstreitiger Erledigung. e Klagearten und Zulässigkeitsvoraussetzungen Ablauf des Verfahrens vor der mündlichen Verhandlung»Der maßgebliche Zeitpunkt«für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage Klagetrennung, -verbindung und Beiladung Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Die mündliche Verhandlung: Zeugenvernehmung, Stellungnahmen zur Beweisaufnahme, Antragstellung, unstreitige Erledigung Sachbearbeiter/innen, Bereichs-und Fachverantwortliche der Rechtsbehelfsabteilungen, die noch nicht länger als Jahre in diesem Bereich tätig sind Aus richterlicher Sicht wird erläutert, wie die Verwaltung an der effizienten und zügigen Durchführung des Gerichtsverfahrens mitwirken kann. Gegenüber Teil I () liegen hier die Schwerpunkte auf den Änderungen des SGG, neuerer verfahrensrechtlicher Rechtsprechung, aber insbesondere auch auf der Durchführung der mündlichen Verhandlung (Vertiefung). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind hierbei aufgefordert, eigene Fälle aus der sozialgerichtlichen Vertretungspraxis darzustellen, um für diese gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. e Aktuelle Änderungen des SGG Neuere Rechtsprechung zum Verfahrensrecht Einstweiliger Rechtsschutz Klagetrennung, -verbindung und Beiladung (Vertiefung) Die mündliche Verhandlung: Zeugenvernehmung, Stellungnahmen zur Beweisaufnahme, Antragstellung Sachbearbeiter/innen, Bereichs- und Fachverantwortliche der Rechtsbehelfsabteilungen, die mindestens Jahre in diesem Bereich tätig sind Bernd Grüner....0 Düsseldorf Beginn: 0:00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Bernd Grüner

7 Goslar....0 München Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@ Kostenregelungen im sozialgerichtlichen Verfahren Kostenregelungen und Kostenerstattungsverfahren als Folge sozialrechtlicher Gerichtsverfahren erlangen auch für die UV-Träger immer größere Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Kostenerstattungspflicht dem Grunde nach bzw. der Höhe der Pauschgebühr, sondern insbesondere in letzter Zeit auch um die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren oder die Problematik der Festsetzung von Streitwerten in gerichtsgebührenpflichtigen Verfahren ( a SGG). e Kostengrundentscheidung, Höhe der Pauschgebühr Verschuldenskosten ( SGG) Besonderheiten in Beschlussverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) Kostenregelungen bei Untätigkeitsklagen Kosten der Begutachtung, Kostentragung durch UV-Träger? Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren, Höhe der Gebühren Verfahren mit Gerichtsgebühren und Streitwert ( a SGG) Sachbearbeiter/innen, Bereichs- und Fachverantwortliche der Rechtsbehelfsabteilungen Bernd Grüner Das Seminar ergänzt die zum sozialgerichtlichen Verfahren ( und ). Sachbearbeitung und Sozialdatenschutz (Arbeitsbereich Leistungswesen) Das Seminar soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunächst einen Überblick über die datenschutzrelevanten Normen und Sachverhalte verschaffen. e Grundlagen des Datenschutzes Begriff des Sozialdatums; Abgrenzung zu den (allgemeinen) Datenschutzgesetzen Umfang des Datenschutzes und Abgrenzung der Verwendungsformen Grundsituationen des Sozialdatenschutzes in der Verwaltungspraxis Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die auf dem Gebiet des Leistungswesens mit datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert werden und über keine Kenntnisse datenschutzrechtlicher Art verfügen Andreas Anton....0 Erfurt,00 Euro Fon 0 0- Dietlind Arens Fon 0 0- Fax dietlind.arens@

8 Erfahrungsaustausch zum Datenschutz Grundlagenseminar zum Arbeitsbereich Regress (Einsteiger/innen) Kassel Beginn: 0:00 Uhr Ende: :0 Uhr 00,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@ Mit dieser Veranstaltung wird ein Forum für den Erfahrungsaustausch der internen Datenschutzbeauftragten aller Mitglieder der DGUV geschaffen. Es sollen insbesondere Frage- und Problemstellungen aus der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtert und einer Lösung zugeführt werden. Zur Vorbereitung der Veranstaltung wird ergänzend vorgeschlagen, Fragen und eigene Problemstellungen der Referentin soweit möglich vorab bekannt zu geben. e Überblick zur aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung Aktuelle Fragestellungen Erfahrungsaustausch Interne Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter/innen der UV-Träger, die mit Aufgaben des Datenschutzes befasst sind Veronika Fromm Bitte übersenden Sie Ihre Fragen und Problemstellungen spätestens nach Erhalt der Einladung an veronika.fromm@. Ziel der Veranstaltung ist es, Grundlagenwissen für die Bearbeitung von Regressfragen zu vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden zu erfassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Möglichkeit der Regressnahme gegeben ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilungen sollen erkennen können, wann eine Vorlage an die Regressabteilung erforderlich ist. e Zivilrechtliche Grundlagen des Regresses Grundlagen des Haftungsrechts ( BGB, StVG) Mitverschulden Grundlagen der Verjährung nach BGB Haftungsprivilegierung ( SGB VII) Grundsätze des Rückgriffs Ansprüche aus übergegangenem Recht ( SGB X) Anspruch aus eigenem Recht ( SGB VII) Mitarbeiter/innen, die über kein oder nur geringes Grundlagenwissen im Bereich Regress verfügen. Sonstige Mitarbeiter/innen, zu deren Aufgabengebiet auch die Regressprüfung gehört sowie Mitarbeiter/innen der Krankenversicherungsträger und Rentenversicherungsträger Thomas Walter Die Teilnahme am Grund- und Aufbauseminar ( und ) wird im BasisTraining als Regressschulung berücksichtigt Nürnberg Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

9 Nürnberg Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Aufbauseminar zum Arbeitsbereich Regress (Fortgeschrittene) Ziel der Veranstaltung ist es, im Anschluss an das Grundlagenseminar weiterführende Kenntnisse zu den Haftungsnormen, zum Schadensersatz und für die Bearbeitung von Regressfragen zu vermitteln (ohne Schadensberechnung). e Zivilrechtliche Grundlagen des Schadensersatzes Vertiefung Haftungsrecht (, BGB) Rechtswidrigkeit, Kausalität, Verschulden Gestörte Gesamtschuldnerschaft Grundlagen der Sachverhaltsermittlungen Grundsätze des Beweisrechts Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Haftungsbeschränkung ( ff SGB VII) Rückgriff ( SGB X, SGB VII) Mitarbeiter/innen, die das Grundlagenseminar () zum Arbeitsbereich Regress (Einsteiger/innen) besucht haben und/oder die bereits einige Zeit in der Regresssachbearbeitung tätig sind oder schon anderweitig über Grundwissen verfügen. Angesprochen sind auch Mitarbeiter/innen der Krankenversicherungsträger und Rentenversicherungsträger. Thomas Walter Die Teilnahme am Grund- und Aufbauseminar ( und ) wird im BasisTraining als Regressschulung berücksichtigt. Schadensberechnung Teil II Hausarbeits-/Haushaltsführungsschaden (HAS) im Verletzungsfall Ziel der Veranstaltung ist, über die Schadensposition des Hausarbeits- bzw. Haushaltsführungsschadens im Arbeitsbereich Regress zu informieren. e HAS im Verletzungsfall als Teil des Erwerbsschadens, Abgrenzung zu vermehrten Bedürfnissen Ermittlung, Berechnung und Geltendmachung des HAS im Verletzungsfall Schadensberechnungsmodelle Argumentationsstrategien Schadensberechnung (auch am PC) Erfahrene Mitarbeiter/innen aus dem Arbeitsbereich Regress sowie»einsteiger/innen«mit Grundkenntnissen zum HAS der Unfallversicherungsträger und Rentenversicherungsträger Andreas Engelbrecht Jörg Lang Wegen des PC-Einsatzes im Workshop-Teil ist die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf begrenzt Hennef Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

10 Hennef Beginn: 0:00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Unterhaltsschaden Ziel der Veranstaltung ist, über diese Schadensposition, insbesondere über die Abrechnung und Geltendmachung des Unterhaltsschadens im Arbeitsbereich Regress zu informieren. Nach einer Einführung in die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Unterhaltsschadensabrechnung und Darstellung der praxisrelevanten Rechtsprechung werden die Möglichkeiten der Anspruchsfeststellung und Forderungsabrechnung sowie Berechnungsmethoden und Berechnungshilfen vorgestellt (Seminarteil ). Anschließend folgt ein Workshop (Seminarteil ). e Ermittlung, Berechnung und Geltendmachung des Barunterhalts- und des Hausarbeitsschadens Anspruchsübertragung bzw. Geltendmachung als Aufwendungsersatzanspruch Schadensberechnungsmodelle Argumentationsstrategien (insbesondere Einkommensverhältnisse, Fixkosten, Vorteilsausgleichung) Schadensberechnung (auch am PC) Erfahrene Mitarbeiter/innen aus dem Arbeitsbereich Regress sowie»einsteiger/innen«mit Grundkenntnissen zum Unterhaltsschaden der Unfallversicherungsträger und Rentenversicherungsträger Andreas Engelbrecht Jörg Lang Rainer Richter Verkehrssicherungspflichten Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über bestehende Verkehrssicherungspflichten und mögliche Schadensersatz- und Regressansprüche bei deren Verletzung. Die Beweisanforderungen bei einer gerichtlichen Geltendmachung werden ebenso erörtert wie die aktuelle Rechtsprechung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben werden. e Die rechtliche Einordnung der Verkehrssicherungspflichten Haftungsgrundlagen des BGB (kurze Wiederholung) Die Verkehrseröffnung Erörterung einzelner Verkehrssicherungspflichten, bspw. auf Straßen und Wegen Glatteisunfälle Delegation von Verkehrssicherungspflichten, Haftung und Regress Beweisregeln Aktuelle Rechtsprechung Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs Mitarbeiter/innen aus dem Arbeitsbereich Regress der Unfall- und anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere aus der Sachbearbeitung, Team-, Gruppen-, und Abschnittsleitung. Sylvia Peter Kassel Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

11 Nürnberg Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Der Kfz-Unfall In diesem Seminar sollen Grundlagen der Fallbearbeitung im Bereich der Kfz-Haftpflicht vermittelt werden. An Hand von Fällen aus der Praxis und Urteilen wird erläutert, was zum Betrieb bzw. zum Gebrauch eines Kfz gehört. Die Beweislastverteilung und Haftungsquoten werden erörtert. Ferner sind spezielle Fallgestaltungen, wie die Haftungsverteilung zwischen Halter des Kfz und Halter des Anhängers, Unfälle mit schwachen Verkehrsteilnehmern bzw. -teilnehmerinnen sowie die Probleme der Regressierung nach SGB X und in Grundzügen auch des SGB VII Gegenstand des Seminars. Es soll die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bestehen. e Haftung nach den, StVG Grundzüge von Teilungsabkommen Einzelprobleme beim Betrieb des Kfz Haftungsquoten Beweislastverteilung, insbesondere bei Mitverschulden ( BGB) Aktuelle Rechtsprechung Regressprobleme und Erfahrungsaustausch Sachbearbeiter/innen (Einsteiger/innen/ Fortgeschrittene) aus der Schadenssachbearbeitung Kraftfahrzeughaftpflicht Daniel Riechert NEU: Die Regulierung von Verkehrsunfallschäden Vertiefungsseminar Ziel des Seminars ist es, vertiefte Kenntnisse für die Fallbearbeitung von Unfällen mit Kfz-Beteiligung zu vermitteln. Anhand ausgewählter Fälle aus der Praxis werden Konstellationen mit komplexen Sachverhalten und anspruchsvollen rechtlichen Problemen besprochen. Hierzu zählen z. B. Unfälle des verletzten Beifahrers im Kfz sowie des verletzten Insassen im ÖPNV. Erörtert werden Unfälle mit nach ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädigerinnen bzw. Schädigern (mögliche gestörte Gesamtschuld). Unter anderem werden Unfälle mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern thematisiert. e Schwierige Fallkonstellationen bei Verkehrsunfällen Unfälle von verletzten Beifahrerinnen bzw. Beifahrern und Insassinnen bzw. Insassen (ÖPNV) Unfälle mit nach ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädigerinnen bzw. Schädigern Unfälle mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern Weitere Fallkonstellationen Erfahrungsaustausch Erfahrene Sachbearbeiter/innen aus der Schadenssachbearbeitung Kraftfahrzeughaftpflicht Anna Wilheim Potsdam Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

12 0 Abfindung und Kapitalisierung von Regressforderungen NEU: Die Verjährung von Regressansprüchen nach SGB VII, SGB X....0 Kassel Beginn: 0:00 Uhr 00,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@ Ziel der Veranstaltung ist es, die rechtlichen Grundlagen und Parameter für eine wirtschaftlich sinnvolle Abfindung und Kapitalisierung einmaliger und laufender Regressansprüche in geeigneten Regressfällen zu vermitteln. e Abfindungsparameter Geeignete Fälle Schadenshöhe Laufzeit Zinssatz Kapitalisierungsfaktor Dynamisierung Bindung an Abfindungsvergleiche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Mitarbeiter/innen der Regressabteilungen der Unfallversicherungsträger und Rentenversicherungsträger, die Abfindungen/Kapitalisierungen vorbereiten und/oder verantwortlich durchführen. Sylvia Peter Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen einen Gesamtüberblick über die Verjährungsregeln nach dem SGB VII und dem BGB. Zusätzlich erhalten sie anhand der Auswertung der aktuellen Rechtsprechung e für die Fallbearbeitung und einen Überblick über aktuelle Fragestellungen zum Verjährungsrecht. e Verjährung nach ff. BGB, Verjährungsfristen, Beginn der regelmäßigen Verjährung Hemmung und Neubeginn der Verjährung, Verjährungsverzicht Rechtsprobleme des SGB VII Verjährung wiederkehrender Leistungen Aktuelle Urteile Mitarbeiter/innen, die schon über Grundkenntnisse im Verjährungsrecht verfügen Eugen Mann....0 Goslar Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

13 Neue Entwicklungen im Arbeitsbereich Regress NEU: Teilungsabkommen des Sozialversicherungsträgers Nürnberg,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Ziel der Veranstaltung ist es, über aktuelle, für die Regresssachbearbeitung bedeutsame Entwicklungen insbesondere der Rechtsprechung zu informieren und ihre Auswirkungen für die praktische Arbeit aufzuzeigen. e Praxisrelevante Entwicklungen im Regressbereich, z. B. Neueste Rechtsprechung Haftungsfragen Beweisfragen Aktuelle sonstige Informationen Erfahrene Mitarbeiter/innen aus dem Arbeitsbereich Regress der Unfallversicherungsträger und Rentenversicherungsträger Marcel Kühs Der regelmäßige Besuch dieser Veranstaltungsreihe im Turnus von zwei Jahren wird empfohlen. Die Teilungsabkommen der Sozialversicherungsträger befinden sich in ständiger Diskussion. Was sind jedoch Teilungsabkommen und wie wirken sie sich in der täglichen Regressbearbeitung aus? Ziel des Seminars ist die Kenntnis über Zweck und von Teilungsabkommen sowie die Anwendung und den Umgang mit Einwänden der Assekuranz. e Information über die Ziele von Teilungsabkommen sowie deren Rechtsnatur Gegenstand der Regelungen in Teilungsabkommen zur Kraftfahrzeughaftpflicht und allgemeiner Haftpflicht Einwände und Ausschlüsse»Quoten«,»Limits«und»Teilrentenverzicht«Altersgrenzen (Versicherte/Waisen) Teilungsabkommen und Fusion Alle Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Regress der Unfallversicherungsträger und Rentenversicherungsträger Thomas Walter....0 Erfurt,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

14 0 Zwangsvollstreckung nach dem VwVG, der ZPO (einschl. Novellierung) und europäischem Verordnungsrecht Die verwaltungspraktische Umsetzung des Insolvenzrechts (einschl. Novellierung) Hannover Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Beata Firlinska Fon 0 - Fax 0 - beata.firlinska@ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewinnen einen Gesamtüberblick über die Verwaltungspraxis der Zwangsvollstreckung nach dem VwVG, der ZPO und dem europäischen Verordnungsrecht. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter e für eine zielgerichtete Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsfällen. e Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen Eidesstattliche Versicherung und Auswertung des Vermögensverzeichnisses Zwangsvollstreckung in Forderungen, insbesondere Geldforderungen Zwangsvollstreckung im Rahmen von Insolvenzverfahren Rechtsbehelfe Zwangsvollstreckung nach dem europäischen Verordnungsrecht Verwaltungspraktische Umsetzung bei den UV-Trägern Erfahrungsaustausch Mitarbeiter/innen mit und ohne Grundkenntnisse/n Prof. Gerd Bigge Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, aktuelle Problemstellungen im Vorfeld des Seminars zu bündeln und an den Dozenten weiterzugeben, um diese in Form eines Workshops zu erörtern und zu lösen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben Kenntnisse, um Insolvenzfälle zielgerichtet zu bearbeiten. Wünschenswert ist der vorherige Besuch des Seminars 0 (Grundlagenseminar). e Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen; vorläufige Insolvenzverwaltung Einteilung der Gläubigerinnen und Gläubiger Geltendmachung und Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren Feststellung von Forderungen Vollstreckung nach und vor Verfahrenseröffnung Aufrechnung, Verrechnung Grundzüge der Insolvenzanfechtung (keine Vertiefung, vgl. ) Haftung des vorläufigen/endgültigen Insolvenzverwalters bzw. der vorläufigen/ endgültigen Insolvenzverwalterin Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren Mitarbeiter/innen mit Grundkenntnissen Mitarbeiter/innen mit fundierten Kenntnissen Prof. Gerd Bigge Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, aktuelle Problemstellungen im Vorfeld des Seminars zu bündeln und an die Dozenten weiterzugeben, um diese in Form eines Workshops zu erörtern und zu lösen Hamburg Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Beata Firlinska Fon 0 - Fax 0 - beata.firlinska@

15 Insolvenzanfechtungsprävention, Insolvenzanfechtung ( ff. InsO) Grundzüge des Dienstordnungsrechts Goslar Ende: :00 Uhr,00 Euro Fon 0 0- Beata Firlinska Fon 0 - Fax 0 - beata.firlinska@ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung gemäß ff. InsO sowie zusätzlich e für eine zielgerichtete Bearbeitung derartiger Verfahren. Sie werden dahingehend sensibilisiert, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmte Vorgehensweisen im Rahmen des Beitragseinzugs im Hinblick auf eine mögliche Insolvenzanfechtung abzuwägen. e Anfechtungsarten: Kongruente Deckung Inkongruente Deckung Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen Vorsätzliche Benachteiligung Unentgeltliche Leistungen Kapitalersetzende Leistungen Umgang mit den verschiedenen Anfechtungsarten Auskunftsverlangen des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalterin Anfechtung im Wege der Klage Gebührenforderung des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin Aktuelle Rechtsprechung Erfahrungsaustausch Mitarbeiter/innen mit Grundkenntnissen Mitarbeiter/innen mit fundierten Kenntnissen Führungskräfte Andreas Anton Prof. Gerd Bigge Das Dienstordnungsrecht stammt aus den Anfängen der Sozialversicherung und findet, abgesehen von wenigen auslaufenden Bestandsfällen bei gesetzlichen Krankenkassen, heute nur noch bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern Anwendung. Mit ihrem privatrechtlichen Status, in dem aber weitestgehend beamtenrechtliche Regelungen gelten, nimmt das Dienstordnungsrecht eine Sonderstellung ein. Eingehende Darstellungen und praktische Beispiele zu den wichtigsten Problemstellungen vermitteln praxisnahe Grundkenntnisse in diese Rechtsmaterie. e Das DO-Verhältnis als Status eigener Art Begründung des DO-Verhältnisses Rechte und Pflichten im DO-Verhältnis Folgen von Pflichtverletzungen Veränderungen im DO-Verhältnis (Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Umsetzung) Beendigung des DO-Verhältnisses Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen mit keinen oder mit nur geringen Vorkenntnissen im Dienstordnungsrecht, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter/innen Jörg Kopitzke Hans-Günter Wendel Kassel Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

16 Befristung Teilzeit Elternteilzeit Pflegeteilzeit pp. Die Erteilung von Arbeitszeugnissen rechtliche und praktische Aspekte....0 Dresden Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist zentrales Instrument der Personalwirtschaft; Tarif- und Rechtsprechungsänderungen eröffnen immer mehr Befristungsmöglichkeiten. Doch gibt es viele Fallstricke und Tücken. Personalabteilungen werden mit Teilzeitarbeitswünschen und neuen Pflichten zur Gewährung von Teilzeitarbeit konfrontiert. Die Rechtsgrundlagen werden stetig zahlreicher. So fällt es nicht leicht, den Überblick zu behalten bzw. ihn zu gewinnen. Ebenso wie TVöD und TzBfG verpflichten die UN-Behindertenrechtskonvention, das SGB IX, das AGG und das Pflegezeitgesetz, Menschen mit Behinderungen bzw. zu pflegenden Angehörigen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit zu eröffnen. Das Seminar zeigt Chancen und Risiken auf, hilft Fallstricke zu vermeiden und gibt praxisorientierte Verfahrenstipps. e Befristung mit und ohne sachlichen Grund Elternteilzeit (Fristen, Fiktionswirkung, Begrenzung auf zwei Verlängerungen?, Direktionsrecht bei Arbeitszeitfestlegung) Führung auf Probe/auf Zeit Arbeitszeitreduzierung nach TVöD (Dringende) betriebliche Gründe für die Ablehnung des Teilzeitverlangens, Lage der Arbeitszeit, Gestaltungsmöglichkeiten Reduzierung nach TzBfG (Fristen, Fiktionswirkung, Ablehnungsgründe), PflegezeitG, SGB IX Führungskräfte, Fachvorgesetzte, Personaler/innen, Personalräte und Personalrätinnen, Gleichstellungsbeauftragte Das Seminar soll allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Zeugnisse zu erteilen oder vorzubereiten haben und/ oder an der Personalauswahl beteiligt sind und deshalb Zeugnisse verstehen müssen, praktische Hilfestellung bieten. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Beamtinnen und Beamte haben nicht nur anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung von Zeugnissen, dessen Erfüllung den Verantwortlichen häufig Kopfzerbrechen bereitet. Andererseits gilt es, bei der Personalauswahl Zeugnisse als ein wichtiges Entscheidungskriterium qualifiziert zu nutzen. In dem Seminar werden nicht nur die rechtlichen»leitplanken«deutlich gemacht, sondern auch praktisch geübt, wie der Freiraum zur textlichen Gestaltung so genutzt werden kann, dass Zeugnisse sowohl dem Wahrheits- als auch dem Wohlwollensgebot Rechnung tragen. e Arten von und Anlässe zu Zeugnissen Pflicht zur Zeugniserteilung Rechtliche Vorgaben zur Gestaltung von Zeugnissen Aufbau und notwendige Elemente von Zeugnissen Formulierungen (»Geheimsprache«) Berichtigungsansprüche des Zeugnisempfängers bzw. der Zeugnisempfängerin Haftung des Zeugniserstellers bzw. der Zeugniserstellerin Mitarbeiter/innen in Personalabteilungen, Vorgesetzte, Ausbilder/innen, Personalräte und Personalrätinnen Unna Beginn: 0:00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Jörg Kopitzke Peter Weiss Hans-Jürgen Rapp

17 Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten Die Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) Bad Hersfeld Tage Beginn: 0:00 Uhr Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden die Grundzüge des Reisekostenrechts anhand der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes, der Trennungsentschädigungsverordnung und des Bundesumzugskostengesetzes sowie steuerrechtlicher Regelungen und Rundschreiben kennen und anwenden lernen. Sie werden nach dem Seminar bei üblichen Abrechnungsfällen die entsprechenden Vergütungen zutreffend festsetzen und lohnsteuerrechtlich in der Praxis bewerten können. Ein praxisbezogenes Einführungsseminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erst seit kurzer Zeit in der Personalabteilung oder im Versorgungsbereich tätig sind bzw. demnächst dort tätig werden sollen. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern systematisch die Rechtsvorschriften und Berechnungsgrundlagen des BeamtVG unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu vermitteln Hannover Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax e Systematik und Gliederung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG), der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) und des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften Querverbindung zu anderen Rechtsgebieten, Sonderregelungen Leistungen zum Bundesreisekostengesetz Leistungen zur Trennungsgeldverordnung Trennungsgeld während der Ausbildung (Bachelor) Trennungsentschädigung in Verbindung mit der Zusage der Umzugskostenvergütung Zusage von Umzugskostenvergütung Leistungen zur Umzugskostenvergütung Steuerliche Behandlung von Reisekosten, TG und UKV Aktuelle Fragen und Beispiele Mitarbeiter/innen der Unfallversicherungsträger, die noch keine oder wenige Kenntnisse bei der Bearbeitung von Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten besitzen sowie an Mitarbeiter/ innen, die nur gelegentlich oder stellvertretend dieses Rechtsgebiet betreuen Helmut Fengler e Voraussetzungen für die Versetzung und den Eintritt in den Ruhestand Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und Berechnung des Ruhegehalts Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung Überblick über das Gesetz zur Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte bzw. Beamtinnen, Richter bzw. Richterinnen und Soldaten bzw. Soldatinnen (AltGG) Überblick über die Hinterbliebenenversorgung Mitarbeiter/innen im Personal-, Besoldungs- und Versorgungsbereich Sonstige an der Thematik interessierte Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Arno Oppmann Benötigte Arbeitsmittel: aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv»beamtenrecht«und Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

18 Die Ruhensregelungen des Beamtenversorgungsgesetzes ( BeamtVG) Workshop»Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht« Erfurt Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge treffen häufig mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen, weiteren Versorgungsbezügen oder mit Renten zusammen. Dadurch kann es in bestimmten Fällen teilweise oder gänzlich zum Ruhen der Versorgungsbezüge kommen. Im Seminar werden die komplexen Zusammenhänge der bis BeamtVG ausführlich erläutert. Anhand praxisbezogener Fälle werden im Seminar Ruhensberechnungen durchgeführt. e Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen ( BeamtVG) Berechnung der maßgebenden Höchstgrenzen für Ruhestandsbeamte bzw. -beamtinnen, Witwen/Witwer, Waisen sowie Ruhestandsbeamte bzw. -beamtinnen, die wegen Dienstunfähigkeit oder als Schwerbehinderte auf Antrag in den Ruhestand versetzt worden sind Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge ( BeamtVG) Die verschiedenen Fallkonstellationen des BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten ( BeamtVG) Mitarbeiter/innen im Personal-, Besoldungs- und Versorgungsbereich. Sonstige an der Thematik interessierte Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen des Arbeits- und Tarifrechts und aktuelle Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit dargestellt und diskutiert. Nachfolgend sind mögliche Themengebiete aufgeführt, deren Auswahl nach Aktualität und Relevanz getroffen wird. e Begründung von Arbeitsverhältnissen Neue Entgeltordnung zum BG-AT/TVöD Arbeitnehmerhaftung bzw. Arbeitnehmerinnenhaftung Schutz vor Benachteiligung Lohn ohne Arbeit Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverhältnisse Beendigung von Arbeitsverhältnissen Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Disability-Manager/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich, Führungskräfte Hans-Jürgen Rapp Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, aktuelle Problemstellungen die im Rahmen des Workshops erörtert werden sollen, im Vorfeld der Veranstaltung an den Referenten zu übersenden Erfurt,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Arno Oppmann Benötigte Arbeitsmittel: Aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv»beamtenrecht«und Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen.

19 Grundseminar für Schwerbehindertenvertretungen Workshop zum Schwerbehindertenrecht Hamburg Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Die Rechte schwerbehinderter Menschen, die seit dem 0.0. nicht mehr als»vergünstigungen«, sondern als»nachteilsausgleiche«bezeichnet werden, sind in einer Vielzahl von Einzelgesetzen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts geregelt. Die programmatische Vorschrift des SGB IX zu einer Vereinheitlichung bedarf noch immer der Umsetzung. In diesem Seminar wird versucht, zum Einen nicht nur für Vertreter und Vertreterinnen schwerbehinderter Menschen einen systematischen Überblick über die Nachteilsausgleiche zu geben, zum Anderen wird eine Reflexion der neuen Rolle ermöglicht und auf die besonderen Anforderungen an die Beratungskompetenz eingegangen. Vorkenntnisse des Schwerbehindertenrechts sind nicht erforderlich. e Aufgabe und des Schwerbehindertenschutzes Geschützter Personenkreis Rechte schwerbehinderter Menschen bei Begründung, bei und nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Rechte schwerbehinderter Menschen während des Arbeitsverhältnisses Die neue Rolle der Schwerbehindertenvertretung Beratungskompetenz Checklisten und Arbeitshilfen Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte und Personalrätinnen, Disability-Manager/innen Rebecca Hellwege Hans-Jürgen Rapp Mit dieser Veranstaltung wird ein Forum für einen moderierten Erfahrungs- und Gedankenaustausch im Kreise der Vertreter und Vertreterinnen schwerbehinderter Menschen und von Mitgliedern von Personalvertretungen, insbesondere solchen, die die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung wahrnehmen, gegeben. Die Themen werden weitgehend nach dem Bedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengestellt. e Rolle der SBV: Mitgefühl vs. Mitleid Beratungssituationen Entwicklung des Schwerbehindertenschutzes Inklusion/Auswirkungen der UN-BRK/Aktionsplan der DGUV Einbindung der SBV Aktuelle Urteile Erfahrungsaustausch Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte und Personalrätinnen, Disability-Manager/innen Rebecca Hellwege Hans-Jürgen Rapp Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, aktuelle Problemstellungen, die im Rahmen des Workshops erörtert werden sollen, im Vorfeld der Veranstaltung an die Referentin bzw. den Referenten mitzuteilen Goslar Beginn: 0:00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax

20 Workshop»Integrationsvereinbarungen und Barrierefreiheit «NEU: Workshop»Die Rolle der SBV in Stellenbesetzungsverfahren, Gremiensitzungen und Versammlungen« Goslar Beginn: 0:00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist dadurch gekennzeichnet, dass für ihre Arbeit zwar eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet ist, für deren Durchsetzung aber - im Gegensatz zur Personalvertretung - geringe Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Umso mehr ist die Schwerbehindertenvertretung darauf angewiesen, durch geschickte Verhandlungen ihre Arbeit erfolgreich zu gestalten. Ein ganz wesentliches Element ist das nach dem Paradigmenwechsel des Behindertenrechts im Jahr 00 eingeführte Instrument der Integrationsvereinbarung, die maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation behinderter Beschäftigter durch eine nachhaltige und systematische Arbeitsgrundlage der Schwerbehindertenvertretung führen kann. In diesem Workshop wird daher neben der Erreichung einer solchen Vereinbarung auch die praktische Umsetzung durch ein erfolgreiches Gesprächs- und Verhandlungsverhalten in den Mittelpunkt gerückt und mit Übungen vertieft. e Stellung der SBV und Verhältnis zu anderen Funktionsträgern bzw. Funktionsträgerinnen/Gremien Bedeutung und Elemente einer Integrationsvereinbarung Sicherung der Nachhaltigkeit Gesprächs- und Verhandlungstechniken im Kontext der SBV-Arbeit Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte und Personalrätinnen, Disability-Manager/innen Die Wahrung der Rechte behinderter Menschen als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung beginnt nicht erst mit deren Arbeitsverhältnis. Gerade bei dessen Anbahnung kommt der SBV eine wichtige Funktion zur Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt zu. In diesem Workshop werden nicht nur die notwendigen rechtlichen Kenntnisse zu Stellenbesetzungsverfahren vermittelt, sondern auch die überzeugende Ausübung der Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen praxisnaher Übungseinheiten trainiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mitwirkung der SBV in Besprechungen und Gremiensitzungen (z. B. Versammlung schwerbehinderter Menschen, Monatsgespräch, Personalrat, Arbeitsschutzausschuss, Gremien zum BEM und BGM). Auch hier wird die Behandlung der rechtlichen Möglichkeiten der SBV mit ihrer konkreten Umsetzung durch ein selbstsicheres und überzeugendes Kommunikationsverhalten verbunden. e Rechtliche Grundlagen von Stellenbesetzungsverfahren und die besonderen Befugnisse der Schwerbehindertenvertretung Rechtstellung der SBV im Verhältnis zur Personalvertretung Rechtstellung der SBV in Gremien zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Praktische Übungen zur Kommunikation in typischen Situationen Schwerbehindertenvertretungen, Personalrätinnen und Personalräte, Disability-Manager/innen....0 Hamburg Beginn: 0:00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Rebecca Hellwege Hans-Jürgen Rapp Rebecca Hellwege Hans-Jürgen Rapp Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, aktuelle Problemstellungen die im Rahmen des Workshops erörtert werden sollen, im Vorfeld der Veranstaltung an die Referentin bzw. den Referenten zu übersenden. 00 0

21 Burn ohne out Erfolgreicher Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsalltag Tabuthema Alkoholsucht? Psychologische Strategien, Gesprächsführung, rechtliche Aspekte Goslar Tage 00,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Der Umgang mit psychischen Belastungen galt bis in die jüngste Vergangenheit überwiegend als individuelles Problem und weniger als Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der sgestaltung oder der Führungsfunktion. Dabei belegen die statistischen Daten schon seit Jahren, dass hier ein dringendes betriebliches Handlungsfeld entstanden ist. Der Anteil psychischer Erkrankungen an den Arbeitsausfallzeiten und den Berentungen ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Die demografische Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit verstärken in der Zukunft die Problematik. Das Seminar vermittelt Wissen zu psychischen Belastungen und ihren Auswirkungen im Betrieb und liefert Hilfestellungen zum Umgang und den psychologischen und rechtlichen Interventionsmöglichkeiten. e Erfassung psychischer Belastungen in Erklärungsmodellen Stress und Stressreaktionen im Arbeitsleben Extreme Stressoren (Mobbing, Burnout) Interventionsmöglichkeiten aufgrund arbeits(schutz) rechtlicher Regelungen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Akteure und Akteurinnen Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Disability-Manager/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich, Führungskräfte Carola Nawrath Hans-Jürgen Rapp Alkoholprobleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, die Arbeitssicherheit und das Betriebsklima. Es erscheint daher naheliegend, sich dieses Problems engagiert anzunehmen. Freilich gehört der Umgang mit alkoholabhängigen und alkoholkranken Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu den schwierigsten Herausforderungen für die verschiedenen betrieblichen Akteure und Akteurinnen im Arbeitsund Gesundheitsschutz. Dieses Seminar bietet Hilfestellung durch die Vermittlung von Grundlagenwissen zu physiologischen Aspekten des Alkoholkonsums und zur Suchtproblematik. Da es nicht einfach ist, ein Gespräch mit einem bzw. einer gefährdeten oder abhängigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu führen, erhalten Sie e zur Vorbereitung und Durchführung eines lösungsorientierten Gesprächs. Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildet die Suchtprävention. Dazu werden Bausteine eines erfolgreichen Präventionsprogramms in diesem Seminar behandelt. e Physiologische Grundlagen Gesellschaftliche Zusammenhänge Suchtproblematik Alkohol als Unfallursache Umgang mit Alkoholsucht in der betrieblichen Kommunikation Betriebliche Suchtprävention Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Disibility-Manager/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich, Führungskräfte Hamburg Tage 00,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Carola Nawrath Hans-Jürgen Rapp 0 0

22 NEU: Das ordnungsgemäße BEM zwischen Unternehmenskultur und Arbeitsrecht Wege aus (betrieblichen) Konflikten Grundseminar: Psychologische und rechtliche Aspekte Kassel Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Das Seminar vermittelt praxisrelevantes Wissen über die notwendigen Rahmenbedingungen und die bestehenden arbeitsrechtlichen Erfordernisse für ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Darüber hinaus will es motivieren, das BEM als ein dynamisches Instrument der Unternehmenskultur und personalbindendes Element zu etablieren. Ferner soll es dazu beitragen, die inner- und außerbetrieblichen bzw. die hinderlichen und die förderlichen Kontextfaktoren angemessen zu würdigen und aufzeigen, welche bedarfsgerechten Lösungsansätze es geben kann. Dabei werden auch die möglichen Verbindungen des BEM zu einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und einer krankheitsbedingten Kündigung beleuchtet. e eines BEMs Verfahrensablauf im BEM Betriebliches Gesundheitsmanagement Krankheitsbedingte Kündigung Aktuelle Rechtsprechung Personalleiter/innen, Führungskräfte, Personalräte und Personalrätinnen, Personalentwickler/innen, Personaler/ innen, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehinderte Jörg Kopitzke Detlef Reimer Das Zusammenwirken von Beschäftigten in Verwaltungen und Betrieben verläuft nicht immer konfliktfrei. Entscheidungen sind zu treffen, die selten alle Beteiligten zufrieden stellen: z. B. die Auswahl bei Beförderungen, die Verteilung von Arbeit, sänderungen und der Umgang mit»künstlich«geschaffenen Wettbewerbssituationen bieten Anlass für mannigfaltige Konflikte. Das Arbeitsrecht hält zwar einen Rahmen für die Lösung von Konflikten bereit, die Ausfüllung dieses Rahmens durch die betrieblichen Akteure bzw. Akteurinnen erfordert aber ein konstruktives Verständnis für den Umgang mit Konflikten, das in diesem Seminar auch mit praktischen Übungen gefördert wird. e Leistungsgebote für Einzelne und kollegiale Rücksichtnahme Arten von Konflikten Eskalationsstufen Konfliktlösungsmuster Konfliktgespräche Führungskräfte, Mitarbeiter/innen in Personalabteilungen, Personalräte bzw. Personalrätinnen, Disability Manager/innen, Behindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte Hedwig Grabenberger Hans-Jürgen Rapp Goslar Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@ 0 0

23 Goslar Tage 0,00 Euro Fon 0 0- Marion Henning Fon Fax marion.henning@ Wege aus (betrieblichen) Konflikten Aufbauseminar Das Seminar vertieft die e des Grundlagenseminars (0) und bietet das Forum für die Reflexion der bisherigen Erfahrungen. Eskalierte Konflikte belasten wegen der gesundheitlichen Auswirkungen nicht nur betriebliche Abläufe, sondern auch die Systeme sozialer Sicherung. In diesem Seminar wird nicht nur das nötige Wissen zur Wirkung von Konflikteskalationen vermittelt, sondern es werden auch Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Akteure und Akteurinnen so aufgezeigt, dass sie in konkreten Situationen angewendet werden können. e Eskalierungsverläufe von Konflikten Auswirkungen von Konflikteskalationen auf Einzelne und en Interventionsmöglichkeiten Präventionsmöglichkeiten Kommunikationsstrategien in ausgewählten Konfliktsituationen Führungskräfte, Mitarbeiter/innen in Personalabteilungen, Personalräte/Personalrätinnen, Disability Manager/ innen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, die an dem Grundseminar»Wege aus (betrieblichen) Konflikten«oder an vergleichbaren n teilgenommen haben Hedwig Grabenberger Hans-Jürgen Rapp Optimierung der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch arbeitsrechtliches Grundlagenwissen Praxisorientiertes Intensivseminar für Führungskräfte Erfahrungsgemäß tragen Kenntnisse des Arbeits- und Dienstrechts und deren richtige Anwendung zur Vermeidung von Konflikten bei, helfen Reibungsverluste gering zu halten und fördern die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zur korrekten Lösung dennoch auftretender Konflikte ist arbeitsrechtliches Wissen unabdingbar. U. a. können dadurch für den Arbeitgeber/ Dienstherrn bzw. die Arbeitgeberin/die Dienstherrin erhebliche Nachteile vermieden werden. Das Seminar wendet sich an Führungskräfte außerhalb von Personalabteilungen und will die dazu erforderlichen Grundlagen vermitteln bzw. auffrischen. Zugleich wird durch Beispiele aus der Praxis die notwendige Sensibilisierung für arbeits- und dienstrechtliche Problemkreise gefördert. e Arbeitsverträge richtig abschließen speziell: Problemlösungen bei Befristung Teilzeitverträge wo sind die»fallen«? Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, des Vorgesetzten/der Vorgesetzten:, Umfang, Grenzen Pflichten der Angestellten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Alternativen zur Kündigung) Besonderheiten des DO-Rechts Die Beteiligung von PR, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten Hamburg Beginn: 0:00 Uhr Ende: :00 Uhr 0,00 Euro Fon 0 0- Fon 0 0- Fax Führungskräfte und Mitarbeiter/innen außerhalb der Personalabteilung Jörg Kopitzke Peter Weiss 0 0

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