Erbschaftsteuer optimieren

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1 Willkommen zum Haufe Online-Seminar Erbschaftsteuer optimieren Zielsicher Steuern sparen mit zahlreichen Tipps und Praxisbeispielen Ihr Referent: Prof. Dr. Michaela Hellerforth

2 Agenda 1. Grundlagen: Erbrecht und Erbfolge 2. Immobilien erben und vererben unter steuerlichen Gesichtspunkten 3. Schenkungen: Konsequenzen vorausschauend planen 4. Betriebsvermögen und Immobilien vererben 5. Zusammenfassung und Fragen

3 Agenda 1.Grundlagen: Erbrecht und Erbfolge im Allgemeinen und in der Ehe, Berliner Testament, Steuertabellen, Steuerklassen und Freibeträge

4 1. Erbsteuerliche Grundlagen Tipp:! Für jeden, der Vermögen besitzt, ist es notwendig, über den eigenen Tod nachzudenken, sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge zu machen und sich zu fragen, ob man diese Regelungen so wünscht oder abbedingen möchte. Danach kann über Gestaltungsmöglichkeiten nachgedacht werden, egal ob diese dann schon zu Lebzeiten greifen (Schenkungen) oder erst mit dem Tod.

5 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Was ohne Testament gilt: Die gesetzliche Erbfolge Wann? Umfang? Wie? tritt ein, wenn der Erblasser weder ein Testament gemacht noch einen Erbvertrag geschlossen hat das gesamte Vermögen des Verstorbenen mit allen Aktiva und Passiva, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und ehelichem Güterstand in Ordnungen: erst Verwandte einer niedrigen (näheren) Ordnung

6 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Gesetzliche Erbfolge: Beispiel Großvater Günther Großmutter Gisela Sohn Sören Frau Fenja Sohn Samuel 1/2 Enkel Emil 1/2 Großvater Günther verstirbt nach seiner Frau. Außer seinen Söhnen Sören und Samuel sowie seinem Enkel Emil hat er keine direkten Verwandten. Normalerweise würde das Erbe zur Hälfte an Sören und zur Hälfte an Samuel gehen. Da Sören aber schon verstorben ist, erbt nicht dessen Frau Fenja, da sie ja kein Abkömmling von Großvater Günther ist, sondern Enkel Emitl die andere Hälfte des Vermögens. Achtung: Das Erbrecht macht keinen Unterschied zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern!

7 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Gesetzliche Erbfolge: Reihenfolge? Wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt, kommen Erben der höheren Ordnung zum Zuge. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge wie Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers. Gesetzliche Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, wie Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers.

8 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Änderung der gesetzlichen Erbfolge durch Heirat Drei Grundtypen von Güterständen: Zugewinngemeinschaft Gütertrennung und Gütergemeinschaft Betrachtung der erbrechtlichen Folgen

9 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Zugewinngemeinschaft = gesetzlicher Güterstand Lediglich der Zugewinn während der Ehe wird gemeinsames Vermögen Vermögensmassenausgleich erst mit Beendigung dieser Gemeinschaft, also bei Scheidung oder im Todesfall Es findet bei Beendigung des Güterstandes durch Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich statt: die Erbquote des überlebenden Ehepartners/Lebenspartners wird um ein Viertel erhöht

10 1. Erbschaftssteuerliche Grundlagen Zugewinngemeinschaft: Beispiel Gerhard Gertrud Tochter Ira Tochter Iris Tochter Illona Enkel Marius Enkel Martin Gerhard und Gertrud sind verheiratet. Sie haben drei Kinder: Ira, Iris und Illona. Illona ist bei einem Unfall ums leben gekommen und hat zwei Kinder: Marius und Martin. Gertrud verstirbt. Gerhard erbt eine Hälfte des Vermögens. Zwischen Ira, Iris und Illona wird die andere Hälfte aufgeteilt. D.h. Ira und Iris bekommen je 1/6 des Vermögens. Da Illona verstorben ist, müssen sich Marius und Martin ihren Erbteil teilen. Sie bekommen je 1/12. Bei der Zugewinngemeinschaft erben neben Verwandten der ersten Ordnung, die Ehepartner die Hälfte, die Abkömmlinge also Kinder teilen sich die zweite Hälfte.

11 1. Erbschaftssteuerliche Grundlagen Gütertrennung: durch Abschluss eines notariellen Vertrags zu vereinbaren die Vermögensbereiche beider Ehepartner bleiben auch während der Ehe getrennt Erwirtschaftet ein Ehepartner mehr als der andere, z.b. der Fabrikant im Gegensatz zu seiner Frau, die zu Hause bleibt, kann er dieses mehr ungeschmälert behalten. Im Fall der Gütertrennung entfällt die pauschale Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehepartners. Fazit: Bei der Vereinbarung von Gütertrennung sollte immer gleich überlegt werden, ob nicht eine Verfügung von Todes wegen getroffen werden sollte.

12 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Gütergemeinschaft das gesamte Vermögen beider Ehepartner wird in einen Topf geworfen, wobei bestimmte Vermögensgegenstände hiervon ausgenommen sein können (Vorbehaltsgut). Dies wird durch Vertrag vereinbart selten erbrechtliche Folgen problematisch: individuelle Beratung suchen Eingetragene Lebenspartnerschaft behördlich registrierte Verbindung zweier gleichgeschlechtlicher Partner notariell kann Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden

13 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Berliner Testament nach Eintritt des ersten Erbfalls kann das Testament nicht mehr geändert werden Gestaltungsmöglichkeit: Die Erben sagen dem überlebenden Ehepartner eine Abfindung zu. Daraufhin schlägt dieser das Erbe aus. Danach können die Kinder ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen? Achtung: Abfindung so bemessen, dass der Ausschlagende den persönlichen Freibetrag voll in Anspruch nehmen kann.

14 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Pflichtanteilsrecht Enterbung Enterbung bedarf keiner Angabe von Gründen Pflichtteil Zusatzpflichtteil Pflichtanteilsergänzung Gesetz sieht eine Mindestbeteiligung der nächsten Angehörigem am Nachlass vor wenn einem gesetzlichen Erben weniger hinterlassen wird als seinem Pflichtteil entspräche, kann er die Differenz zum Pflichtteil von den übrigen Erben verlangen Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers werden zu dem Pflichtteil hinzu gerechnet. Es gilt die Abschmelzungsregel

15 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Freibeträge und Steuerklassen Steuerklasse Personenkreis Freibetrag alt Freibetrag neu I Ehegatte Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder u. Stiefkinder Enkel Eltern und Großeltern bei Erbschaften II Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, -eltern, geschiedene Ehegatten III alle übrigen Beschenkten und Erwerber, Zweckzuwendungen III gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei eingetragener Lebensgemeinschaft

16 1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen Steuersätze nach 19 Abs. 1 ErbStG Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich bisher über neu über Prozentsatz in der Steuerklasse alt / neu I 7 / 7 11 / / / / / / 30 II 12 / / / / / / / 50 III 17 / / / / / / / 50

17 Agenda 2. Immobilien erben und vererben Was hat sich für Erblasser und Erben verändert? Wie kann man Steuern optimieren?

18 2. Immobilien erben und vererben Besteuerungssystematik nach neuem Recht Erbschaft- und Schenkungsteuer Bewertungsgesetz Kapitalvermögen Betriebsvermögen Grundvermögen Erbschaftssteuergesetz Freibeträge Steuersätze Regeln für Betriebsvermögen Regeln für vermietete Wohnimmobilien Regeln für das Familienheim

19 2. Immobilien erben und vererben Drei wesentliche Elemente: völlige Neufassung der wesentlichen Bewertungsvorschriften im Bewertungsgesetz Neuregelung der Begünstigungsregelung Strukturelle Veränderungen bei den Freibeträgen und dem Steuertarif einschneidenste Veränderung wegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts: Finden eines Werts, der dem Verkehrswert nahe kommt großes Problem bei allen Sachwerten

20 2. Immobilien erben und vererben Bewertung des Grundvermögens erhebliche Änderung kein Ansatz der nach 138 ff. BewG ermittelten Grundbesitzwerte sondern: typisierende Bewertungsverfahren, mit deren Hilfe versucht werden soll einen Verkehrswert für Grundstücke zu ermitteln Ziel: Ermittlung eines gemeinen Wertes

21 2. Immobilien erben und vererben Bewertung des Grundvermögens Unbebaute Grundstücke: Wert bestimmt sich entsprechend der geltenden Rechtslage nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten ( 179 BewG) kein Abschlag von 20 % wie bisher nach 145 Abs. 3 BewG a.f. Es ist immer der zuletzt ermittelte Bodenrichtwert anzusetzen Wenn Gutachterausschüssen keine Bodenrichtwerte ermittelt haben, muss der Bodenwert aus dem Wert vergleichbarer Flächen ermittelt werden Folge: bis zu 25 % höherer Steuerwert als bisher

22 2. Immobilien erben und vererben Bewertung des Grundvermögens Bebaute Grundstücke: Ermittlung der Verkehrswerte unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewertungsverfahren D.h. mit: dem Vergleichswert- dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren

23 2. Immobilien erben und vererben Bei Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäusern Primär Vergleichswertverfahren Kaufpreise solcher Grundstücke heranziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale (z.b. Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit) mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen ( 182 Abs. 2 BewG) Vergleichwertverfahren für weitgehend gleichartige Gebäude

24 2. Immobilien erben und vererben Bei Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäusern, Objekte ohne übliche Miete Liegt kein Vergleichswert vor: Sachwertverfahren ( 182 Abs. 4 BewG) Wert von bebauten Grundstücken auf der Grundlage des Substanzwerts, d.h. Herstellungskosten plus Bodenwert Sachwertverfahren für Objekte, für die kein Vergleichswert vorliegt und für die sich keine übliche Miete ermitteln lässt sowie sonstige bebaute Grundstücke

25 2. Immobilien erben und vererben Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke Bewertung nach dem Ertragswertverfahren ( 182 Abs. 3 BewG) Abschlag für vermietete Wohnhäuser von 10 % Ertragswertverfahren für typische Renditeobjekte Gerade hier werden Werterhöhungen der Immobilien um bis zu 50 % möglich sein land- und forstwirtschaftliche Vermögen Ansatz des gemeinen Werts

26 2. Immobilien erben und vererben Weitere Änderungen 1 1. Unbebaute Grundstücke Ein unbebautes Grundstück ist unter Ansatz der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts zu bewerten. Neu ist, dass nicht der Bodenrichtwert vom genommen wird, sondern der vor dem Besteuerungszeitpunkt zuletzt ermittelte Bodenrichtwert Gemäß Gesetzesbegründung sollen Bodenrichtwerte regelmäßig im Abstand von zwei Jahren ermittelt werden

27 2. Immobilien erben und vererben Weitere Änderungen 2 2. Bebaute Grundstücke Der nach den Regeln über die Bewertung unbebauter Grundstücke ermittelte Wert ist zugleich Mindestwert für bebaute Grundstücke Ist der im Ertragswertverfahren für ein bebautes Grundstück ermittelte Wert niedriger, wird der abgerundete Mindestwert der Besteuerung zu Grunde gelegt

28 2. Immobilien erben und vererben Weitere Änderungen 3 Ertragswertverfahren bei bebauten Grundstücken: Die anzusetzende Jahresmiete wird nicht mehr aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt errechnet Es wird auf die im Besteuerungszeitpunkt vereinbarte Miete eines Jahres (ohne Betriebskosten) abgestellt Damit kommt es schneller als bei der Durchschnittsbewertung zu höheren Grundbesitzwerten

29 2. Immobilien erben und vererben Weitere Änderungen 4 Übliche Miete für eigengenutzte und ungenutzte Grundstücksteile oder bei unentgeltlicher Überlassung und wenn ein Eigentümer Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden Miete vermietet hat

30 2. Immobilien erben und vererben Beispiel zur 20 % Klausel (1) Herr Reich hat 1980 ein Grundstück mit vier Wohnungen gleicher Größe und Ausstattung bebaut. Drei dieser Wohnungen sind vermietet mit einer vereinbarten Miete von 350 pro Wohnung zuzüglich Betriebskosten. Bis zu seinem Tod im Januar 2007 hat Herr Reich die vierte Wohnung selbst bewohnt. Die übliche Miete für solche Wohnungen beträgt 450. Ermittlung des Grundbesitzwertes: Für die selbst genutzte Wohnung wird die übliche Miete angesetzt.

31 2. Immobilien erben und vererben Beispiel zur 20 % Klausel (2) Die für die Mietwohnungen vereinbarte Miete beträgt weniger als 80 % der üblichen Miete, weshalb auch für diese die übliche Miete anzusetzen ist. 4 Einheiten x 450 x 12 Monate x 12, /. Alterswertminderung = abgerundet:

32 2. Immobilien erben und vererben Problem: Im Erbfall liegt der vom Finanzamt ermittelte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert. Hausbesitzer können auf eigene Kosten ein Gegengutachten beauftragen Kommt dieses Gutachten zu einem geringeren Wert als das des Finanzamts und ist es begründet sowie nachvollziehbar, muss es vom Finanzamt anerkannt werden Fristen einhalten. Mit den Finanzamt ggf. eine 4-Wochen-Frist vereinbaren, damit Sachverständiger Zeit hat, das Gutachten sachund fachgerecht zu erstellen

33 2. Immobilien erben und vererben Vererbung des Familienwohnheims 13 Abs. 4 a-c ErbStG Verschonungsregeln Übertragung des Familienwohnheims unter Lebenden zwischen Ehegatten war bereits nach altem Recht gem. 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG steuerfrei möglich Nach neuem Recht ist jetzt zusätzlich ohne betragsgemäße Grenze eine steuerfreie Übertragung möglich, wenn: - der Erblasser bis zum Tod dort gewohnt hat oder zwingende Gründe dies verhinderten - der Erwerber, also Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder das Familienwohnheim selbst unverzüglich bewohnen - die Selbstnutzung mindestens 10 Jahre andauert - und bei der Übertragung auf Kinder die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt

34 2. Immobilien erben und vererben Familienwohnheim: Voraussetzungen der Steuerfreistellung und deren Einschränkung für die über 200 m² hinausgehende Fläche ist Erbschaftsteuer zu zahlen, wobei natürlich die Freibeträge greifen es kann ein Stundungsantrag gemäß 28 Abs. 3 ErbStG gestellt werden keine Vermietung Lebensmittelpunkt muss unverzüglich in das Familienwohnheim verlegt werden, Zweitwohnsitz nicht ausreichend bei einer Aufgabe der Selbstnutzung vor dem Ablauf von 10 Jahren (Verkauf oder Vermietung) entfällt die Verschonung nachträglich

35 2. Immobilien erben und vererben Vermietete Wohnimmobilien Verschonungsregeln Bewertungsabschlag von 10 % ohne gesonderte Behaltensfrist aber die höhere Bewertung führt i.d.r. trotzdem zu einer höheren Besteuerung Nießbrauchregelungen (Vorbehaltsnießbrauch in vollem Umfang als Belastung abzugsfähig Vorzeitige Übertragung von Immobilien! unter Einräumung von Nießbrauch überprüfen

36 2. Immobilien erben und vererben Vererbung von vermieteten Immobilien im Privatvermögen 1 Ehefrau E erbt von Ehemann eine vermietete Gewerbeimmobilie mit einem Verkehrswert von Steuerwert Verkehrswert Freibetrag BMG Steuer Altes Recht ca. 60 % (15 % in St.klasse I) Neues Recht % (16 % in St.klasse I)

37 2. Immobilien erben und vererben Vererbung von vermieteten Immobilien im Privatvermögen 2 Ehefrau E erbt von Ehemann eine vermietete Gewerbeimmobilie mit einem Verkehrswert von Steuerwert Verkehrswert Freibetrag BMG Steuer Altes Recht ca. 60 % (15 % in St.klasse I) Neues Recht % (15 % in St.klasse I)

38 2. Immobilien erben und vererben Vererbung von vermieteten Immobilien im Privatvermögen 3 Großneffe Norbert erbt eine Gewerbeimmobilie mit Verkehrswert von Steuerwert Verkehrswert Freibetrag BMG Steuer Altes Recht ca. 60 % (23 % in St.klasse III) Neues Recht % (39 % in St.klasse III)

39 Agenda 3. Immobilien schenken: Konsequenzen vorausschauend planen Zeitpunkte, Kettenschenkungen, bei Schenkungen eine Generation überspringen, steuertarifliche Progressionen nutzen, Gegenleistung für die Schenkung richtig vereinbaren: Nießbrauch, Wohnungsrechte, Pflegeleistungen etc.

40 3. Immobilien verschenken Freibeträge durch frühzeitiges Schenken mehrfach ausnutzen Fall 1: Vater Viktor vererbt seinem Sohn Siegmund 3 Mio.. Vermögensanfall./. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb Steuer 19 % Fall 2: Vater Viktor schenkt seinem Sohn Siegmund in zwei verschiedenen 10-Jahreszeiträumen je = Freibetrag (Abschichtung). Vermögensanfall./. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb Steuer 19 % Steuerersparnis gegenüber der Vererbung von 3 Mio Quelle: Haus- und Grundbesitz in Recht und Praxis (HuG), Heft 1/2009, 15/ II /101ff.

41 3. Immobilien verschenken Freibeträge durch frühzeitiges Schenken mehrfach ausnutzen in die Progression hineinschenken Fall 3: Vater Viktor schenkt seinem Sohn Siegmund in zwei verschiedenen 10-Jahreszeiträumen je Erste Schenkung./. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb Steuer 11 % Steuer für den zweiten Erwerb Steuern für beide Erwerbe verbleibende Erbschaft./. Freibetrag für den Erbfall steuerpflichtige Erwerb Steuer 19 % Gesamtbelastung Ersparnis Achtung: Zins- und Zinseszinseffekte wegen der vorzeitigen Steuerzahlung bzw. sind nicht berücksichtigt worden! Quelle: HuG, Heft 1/2009, 15/ II /101ff.

42 3. Immobilien verschenken Risiko: wenn der Erbfall in die zweite Zehnjahresfrist fällt, bleibt die zweite Schenkung steuerlich wirkungslos, da sie mit dem Erbfall zusammengerechnet wird. Gestaltungsmöglichkeit:! Freibeträge optimal nutzen, z.b. indem von beiden Eltern Vermögen auf jedes Kind übertragen wird, denn dann kann das Kind die Freibeträge doppelt nutzen. Dadurch können innerhalb einer 10-Jahresfrist von einem Kind Freibeträge in Höhe von genutzt werden.

43 3. Immobilien verschenken Regeln für Kettenschenkungen: Übertragungsvorgänge einer Kette nicht in einem einzigen Vertragswerk regeln Übertragungsvorgänge nicht in aufeinanderfolgenden Urkunden Zwischenperson darf nicht zur Weiterleitung der Schenkung verpflichtet sein Weitergabe muss in ausreichendem zeitlichen Abstand zur Erstschenkung erfolgen Weiterschenkung sollte nicht die gleiche Betragshöhe haben wie die Erstschenkung Beweis (bürgerlich rechtliche Fakten), dass Verhalten nicht nur steuerlich motiviert war

44 3. Immobilien verschenken Gestaltungsmöglichkeit: Progression des Steuertarifs unterlaufen Es gibt sogenannte Milderungszonen, die jeweils in der Nähe des Betrags der nächsthöheren Progression liegen. Beispiel: Vater Viktor schenkt Tikla und Siegesmund (Kinder) je Erwerb je Kind./. Freibetrag zu versteuern Steuer 19 % wg. Milderungszone Steuer 19 % Steuer für die vorangehende Stufe = 15 % aus Unterschied höchstens die Hälfte des Betrages, der die Wertgrenze überschreitet (Härteausgleichsbegrenzung) Steuerbelastung für die vorangegangene Stufe festzusetzende Steuer Quelle: HuG, Heft 1/2009, 15/ II /101ff

45 3. Immobilien verschenken Gestaltungsmöglichkeiten: Beim Schenken eine Generation überspringen! Fall: Großvater Gustav überträgt ein Grundstück mit einem Verkehrswert von unmittelbar auf sein Enkelkind Emma, deren Eltern noch leben. Er räumt seiner Tochter Tamara (60 Jahre) den lebenslangen Nießbrauch im Jahreswert von ein. Nießbrauch Beachte: Der Jahreswert des Nießbrauchs ist höchstens mit dem 18,6 fachen Teil des Steuerwerts des Grundstücks anzusetzen ist, das heißt mit maximal : 18,6 = Quelle: HuG, Heft 1/2009, 15/ II /101ff.

46 3. Immobilien verschenken Fall: Generationensprung Schenkungsteuer für den Nießbrauch der Mutter Tamara Kapitalwert des Nießbrauchs: x 12,034./. Freibetrag zu versteuern Schenkungsteuer der Enkelin Emma Steuerwert des Grundstücks./. Kapitalwert des Nießbrauchs./. Freibetrag Gesamtabzugsbetrag zu versteuern Steuer 30 % Bei der Übertragung von Gustav auf Tamara und von Tamara auf Emma, entstünde demgegenüber eine Steuerlast von Quelle: HuG, Heft 1/2009, 15/ II /101ff

47 3. Immobilien verschenken Absicherung des Ehepartners beim Nießbrauch nicht vergessen! Wenn ein Ehepartner eine Immobilie an seinen Erben verschenkt und sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht einräumt, geht bei seinem Tode die Immobilie auf den Erben über. Der Ehepartner ist damit nicht versorgt. Der Ehepartner steht damit vollkommen ohne Rechte da und muss ausziehen, wenn der neue Eigentümer dies verlangt.

48 3. Immobilien verschenken Tipp: Nießbrauch sollte auch explizite Regelungen zur Lastentragung umfassen. Formulierungshilfe Der Nießbrauchgeber behält sich einen lebenslänglichen Nießbrauch an der Immobilie vor. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen wird in diesem Vertrag vereinbart, dass der Übergeber sämtliche Lasten der übergebenen Immobilie zu tragen hat, insbesondere auch außerordentliche Lasten und Reparaturen an Dach und Fach.

49 3. Immobilien verschenken Wohnrecht Das Wohnrecht deckt in erster Linie den dauerhaften Wohnbedarf des Wohnungsberechtigten (Ehepartner mit in die Regelung einbeziehen). Ein Wohnrecht umfasst auch das Recht die Familie, Pflegepersonal und den nichtehelichen Lebenspartner in die Wohnung aufzunehmen. Jedoch darf die Wohnung nicht vermietet werden. Hiervon können abweichende Regelungen durch Vertrag getroffen werden, was dann sinnvoll ist, wenn z.b. der Wohnberechtigte pflegebedürftig wird und die Erträge aus der Vermietung seine Pflege (teilweise) mitfinanzieren.

50 3. Immobilien verschenken Wohnrecht Tipp: Durch die Vereinbarung eines Wohnrechts an einer einzelnen Wohnung in einem Miethaus ist es möglich sich durch das Wohnungsrecht mit Vermietungsgestattung die laufenden Erträge zu sichern.! Formulierungshilfe Die Überlassung der Ausübung des Wohnrechts durch Dritte ist dem Übergeber gestattet. Achtung! Eine Besonderheit des Wohnrechts ist, dass es anders als Eigentum nicht pfändbar ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Unpfändbarkeit nur erhalten bleibt, wenn die Vermietung ausgeschlossen wird, denn Mieteinnahmen sind pfändbar.!

51 Agenda 4. Betriebsvermögen und Immobilien im Betriebsvermögen Regelverschonung oder Nulloption Vorteile des gewillkürten Betriebsvermögens nutzen Umgang mit Verwaltungsvermögen steueroptimal gestalten

52 3. Betriebsvermögen Übersicht über die Regelungen im Betriebsvermögen Bewertung Art des Betriebsvermögens Basis: zeitnahe Verkaufswerte oder vereinfachtes Ertragswertverfahren Anteile an Personengesellschaften / Einzelunternehmen Anteile an Kapitalgesellschaften begünstigt begünstigt nicht begünstigt nicht begünstigt Verschonungsregeln ja nein, Verwaltungsvermögen > 50 % ja nein, Verwaltungsvermögen > 50 % 25 % der Anteile

53 3. Betriebsvermögen Vereinfachtes Ertragswertverfahren Unternehmenswert = (nachhaltig erzielbarer) Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktor Ausgangspunkt: Betriebsergebnis der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag (ohne Gewichtung) Betriebsergebnis ist um Sondereffekte zu bereinigen Unternehmerlohn ist in Abzug zu bringen Steuern werden pauschaliert um 30 % berücksichtigt

54 3. Betriebsvermögen Vereinfachtes Ertragswertverfahren Wertuntergrenze gemäß 11 Abs. 2 Satz 3 BewG Substanz- oder Liquidationswert Dieser ergibt sich aus dem gemeinen Wert der Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Schulden Es besteht die Notwendigkeit einer Verprobung!

55 3. Betriebsvermögen Beispiel: Kapitalgesellschaft 1 Anteil an einer GmbH, Stammkapital Betriebsvermögen Bewertungsstichtag Betriebsergebnis 2008 Betriebsergebnis 2007 Betriebsergebnis 2006 Basiszinssatz ,5 % Ohne weitere Zu- oder Abschläge bzw. wertbeeinflussende Umstände

56 3. Betriebsvermögen Beispiel: Kapitalgesellschaft 2 Bewertung mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren 1. Ermittlung des Jahresertrags: / 3 = Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors: Basiszinssatz: 4,5 % + Risikozuschlag 4,5 % = 9 % 3. Ermittlung des Unternehmenswerts: 11,11 x = Achtung: bei niedrigem Basiszins würde dem Unternehmen ein höherer Wert zugeordnet!

57 3. Betriebsvermögen Verschonungsregelungen Begünstigt werden: 1. Betriebsvermögen 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 3. Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % In Höhe von: 1. Verschonungsabschlag: 85 % im Grundmodell bzw. 100 % im Optionsmodell 2. gleitender Abzugsbetrag von maximal im Grundmodell für die restlichen 15 %

58 3. Betriebsvermögen Verschonungsregelungen: Beispiel Wert des begünstigten Vermögens Ergebnis nach Verschonungsabschlag./. Abzugsbetrag, maximal ,00 7-Jahres-Bindung: Grundmodell ,00 85 % = , , ,00./. Verschonungsabschlag 10-Jahres-Bindung- Optionsmodell , % = ,00 0 0

59 3. Betriebsvermögen Abzugsbetrag Der Abzugsbetrag in Höhe von verringert sich, wenn der Wert des verbliebenen Vermögens (15 %) insgesamt die Wertgrenze von übersteigt, um 50 % des diese Wertgrenze übersteigenden Betrags Beispiel: Begünstigtes Vermögen: 3 Mio % = Vor Abzugsbetrag verbleiben Überschreitung der um , davon 50 % = Folge: Abzugsbetrag reduziert sich auf 0 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer:

60 3. Betriebsvermögen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Verschonungsregelungen: - Einhaltung der Lohnsummenregelungen - Einhaltung der Behaltensfristen je nach Modell für 7 oder 10 Jahre Lohnsummenregelung Grundmodell: Die maßgebliche Lohnsumme darf innerhalb von sieben Jahren nach dem Erwerb die Grenze von 650 % (Ausgangslohnsumme) nicht unterschreiten. Lohnsummenregelung Optionsmodell: Die maßgebliche Lohnsumme darf innerhalb von sieben Jahren nach dem Erwerb die Grenze von % (Ausgangslohnsumme) nicht unterschreiten.

61 3. Betriebsvermögen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Verschonungsregelungen: Folgen eines Verstoßes gegen die Verschonungsregelungen: Anteilige Nachbesteuerung des Verschonungsabschlags Beispiel: Übertragung eines Betriebs zum Gehaltszahlungen a) in 2009 bis Ende 2015: bzw. b) in 2009 bis Ende 2018: Gehaltszahlungen in den Jahren vor der Übertragung: 2004: , 2005: , 2006: , 2007: , 2008: , d.h. durchschnittlich:

62 3. Betriebsvermögen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Verschonungsregelungen: Beispiel: Lösung a) Grundmodell 650 % der Ausgangslohnsumme damit: (= x 6,5) = 600 %, damit erfolgt eine Kürzung um 50/650 = 7,79 des Verschonungsabschlags b) Optionsmodell 1000 % der Ausgangslohnsumme damit: (= x 10,0) = 890 %, damit erfolgt eine Kürzung um 110/1.000 = 11,1 % des Verschonungsabschlags

63 3. Betriebsvermögen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Verschonungsregelungen: Behaltensfristen Zeitanteiliger Wegfall des Verschonungsabschlags und des Abzugsbetrags, wenn der Erwerber innerhalb von 7 Jahren (Grundmodell) oder innerhalb von 10 Jahren (Optionsmodell): - den Anteil oder einen Teil veräußert oder den Betrieb aufgibt bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt oder - Überentnahmen tätigt Ausnahme: Reinvestitionsklausel: Der Veräußerungserlös wird innerhalb von 6 Monaten in entsprechendes Vermögen reinvestiert

64 3. Betriebsvermögen Nicht begünstigtes Betriebsvermögen: Verwaltungsvermögen, bei einem Anteil von 50 % (Grundmodell) bzw. 10 % (Optionsmodell) Definition: Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen beträgt zwar weniger als 50 bzw. 10 %, aber ist dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen. steuerlich motivierte Verlagerung des Vermögens verhindern

65 3. Betriebsvermögen Verwaltungsvermögen Definition: - Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile außer: Betriebsverpachtung, Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen - Anteile an Kapitalvermögen mit einer Beteiligungsquote von weniger als 25 % - Beteiligungen an allen anderen Kapitalgesellschaften und Mitunternehmerschaften, bei denen ihrerseits das Verwaltungsvermögen mehr als 50 % beträgt - Wertpapiere und vergleichbare Forderungen - Kunstgegenstände, -sammlungen, Münzen usw. Achtung: es werden alle gemeinen Werte des Verwaltungsvermögens zusammengerechnet!

66 3. Betriebsvermögen Verwaltungsvermögen Berechnung: Berechnung der 50 % bzw. 10 %-Grenze: Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemeiner Wert des Betriebs = Anteil am Verwaltungsvermögen

67 3. Betriebsvermögen Verwaltungsvermögen Beispiel Immobilien GmbH, Bilanz zu gemeinen Werten an Dritte vermietete Grundstücke Anteile an GmbH (< 25 %) Unternehmenswert (vereinfachter Ertragswert) Verbindlichkeiten Übrige Aktiva Verwaltungsvermögen / Unternehmenswert = / x 100 = 133 %. Dies ist größer als 50 % (Grundmodell) und als 10 % (Optionsmodell) Folge: kein Verschonungsabschlag

68 3. Betriebsvermögen Gestaltungsüberlegungen:?! Schädliche Verwaltungsvermögen, die über 50 % bzw. über 10 % betragen, müssen vor der Übertragung ausgegliedert werden, um für den Betrieb in den Genuss der Verschonungsregelungen zu gelangen. Wenn die Quote an Immobilien unter 50 % bzw. 10 % beträgt, sollte eine Einbringung aus dem Privatvermögen mindestens zwei Jahre vor der Übertragung durchgeführt werden. Schrittweise Übertragung des Betriebsvermögens (im 10- Jahresrythmus) erwägen, um den Abzugsbetrag und den persönlichen Freibetrag mehrfach nutzen zu können.

69 Agenda 5. Zusammenfassung und Fragen

70 6. Zusammenfassung 1 Verlierer sind Angehörige der Steuerklasse II und III, also z.b. Geschwister. Ausgehend von erheblich angehobenen Wertansätzen wird nach Abzug eines Freibetrags von Erbschaftsteuer in Höhe von 30 % bzw. 50 % fällig ohne dass weitere Privilegien bestehen. Vermeintlicher Gewinner ist demgegenüber die Kernfamilie. Neben einem Freibetrag von für Ehepartner und für Kinder eheliche wie uneheliche ist auch noch das Familienwohnheim steuerfrei. Erben von Immobilien werden kräftiger zur Kasse gebeten, sofern sie nicht unter die Familienwohnheimregelung fallen. Denn bisher wurden niedrige Werte für die Besteuerung herangezogen, jetzt sind es meist die höheren Verkehrswerte.

71 6. Zusammenfassung 2 Schwer kalkulierbar sind die Vergünstigungen im Betriebsvermögen, vor allem das Zocken um die 85 % bzw. 100 % Befreiung. Man muss jedoch sagen, dass die 100 %-Option auch für Nichtimmobilienunternehmen reine Theorie ist, denn in Deutschland haben sehr viele Unternehmen Grundbesitz. Deren gemeiner Wert Teil des sogenannten Verwaltungsvermögens muss bei der 100 %- Option unter 10 Prozent liegen. Ohne jegliche Vergünstigung bleiben die Empfänger von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von nur 25 % oder weniger.

72 6. Zusammenfassung 3 Achtung!! Wenn es dem Vermögensübernehmer nicht möglich ist, die Schönwetterklausel in Bezug auf Lohnsumme und Behaltensfrist einzuhalten, wird die Erbschaftsteuer im Nachhinein anteilig fällig und zwar auch im Falle einer Insolvenz! Dies ist bei Schenkungen nicht nur für den Beschenkten misslich, sondern auch für den Schenker, der für die Steuer mithaftet.

73 6. Zusammenfassung und Fragen???? 5. Ihre Fragen!?

74 Vielen Dank. Besuchen Sie uns im Internet unter:

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