VOL/A - Vergabe nach Losen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VOL/A - Vergabe nach Losen"

Transkript

1 VOL/A - Vergabe nach Losen Vergabe nach Losen 1. Der Auftraggeber hat in jedem Falle, in dem dies nach Art und Umfang der Leistung zweckmäßig ist, diese z. B. nach Menge, Art in Lose zu zerlegen, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen um Lose bewerben können. Die einzelnen Lose müssen so bemessen sein, dass eine unwirtschaftliche Zersplitterung vermieden wird. 2. Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter sind bereits in der Bekanntmachung ( 17 Nr. 1 und 2) und bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe ( 17 Nr. 3) zu machen Vergleichbare Regelungen 6378 Der Vorschrift des 5 VOL/A vergleichbar sind im Bereich des GWB (teilweise) 97 Abs. 3, im Bereich der VOB 4 VOB/A und im Bereich der VOF 4 VOF. Die Kommentierungen zu diesen Vorschriften können daher ergänzend zu der Kommentierung des 5 herangezogen werden Änderungen in der VOL/A Im Rahmen der VOL/A 2006 ist 5 nicht geändert worden Bieterschützende Vorschrift 6380 Vgl. dazu im Einzelnen die Kommentierung zu 97 Abs. 3 GWB RZ 268. Diese Rechtsprechung gilt auch für 5 VOL/A Vergabe nach Losen ( 5 Nr. 1) Grundsatzfragen der Vergabe nach Losen 6381 Die Grundsatzfragen der Vergabe nach Losen sind kommentiert im Rahmen des 97 GWB RZ Vorrang der Losvergabe 6382 Vgl. dazu im Einzelnen die Kommentierung zu 4 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A RZ Diese Kommentierung - und damit der Vorrang der Losvergabe - gilt auch für 5 VOL/A.

2 Zusammenfassung von Losen 6383 Sofern es zweckmäßig ist, dürfen nach 5 Nr. 1 Leistungen in Losen vergeben werden Ermessensregelung 6384 Vgl. dazu im Einzelnen die Kommentierung zu 4 Nr. 3 VOB/A RZ Zweckmäßigkeit 6385 Vgl. dazu im Einzelnen die Kommentierung zu 4 Nr. 3 VOB/A RZ Beispiele aus der Rechtsprechung 6385/1 ein öffentlicher Auftraggeber hat die Möglichkeit, von einer Losaufteilung abzusehen, wenn überwiegende Gründe für eine einheitliche Auftragsvergabe sprechen. Eine solche Sachlage kann gegeben sein, wenn die Aufteilung unverhältnismäßige Kostennachteile bringen oder zu einer starken Verzögerung des Vorhabens bzw. einer "unwirtschaftlichen Zersplitterung" führen würde, einer losweisen Vergabe im Ergebnis also ernsthafte wirtschaftliche oder technische Belange entgegenstehen. Diese ernsthaften wirtschaftlichen oder technischen Belange sind hier in dem erhöhten Fehlerrisiko bei der Datenübermittlung und Zusammenführung von verschiedensten Leistungserbringern zu sehen und damit vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt (1. VK Sachsen, B. v Az.: 1/SVK/024-09) 5 Nr. 1 Satz 1 VOL/A unterstellt die losweise Vergabe trotz des in 97 Abs. 3 GWB (a.f.) errichteten grundsätzlichen Gebots zu einer Losaufteilung dem (durch das Erfordernis des Mittelstandsschutzes geleiteten) Ermessen des öffentlichen Auftraggebers ("zweckmäßig"). Bei der Abwägung der für und gegen eine Losvergabe sprechenden Gesichtspunkte darf sich der Auftraggeber für eine Gesamtvergabe entscheiden, wenn dafür anerkennenswerte, und überwiegende Gründe festzustellen sind. Solche Gründe können vielgestaltiger, insbesondere wirtschaftlicher oder technischer Natur sein. Sie rechtfertigen einen Verzicht auf eine Losaufteilung, wenn die damit für den Auftraggeber verbundenen Nachteile bei vertretbarer prognostischer, d.h. auf den Zeitraum der Auftragsausführung bezogener, Sicht überwiegen. Demgegenüber dient eine Losvergabe nicht dem Zweck, mit der Ausschreibung einen bestimmten Markt, erst recht bestimmte Anbieter, zu bedienen. Vorderstes Ziel des Vergaberechts ist, dem öffentlichen Auftraggeber zur Deckung seines Bedarfs einen wirtschaftlichen und rationellen Einkauf zu ermöglichen. Denn abgesehen davon, dass die Beschaffungsvorgänge dann ein jeder für sich koordiniert, abgewickelt und abgerechnet werden müssen, was zusätzliche Fehlerquellen erzeugt, bringt eine auf zahlreiche Lose aufgeteilte Vergabe darüber hinaus erfahrungsgemäß vom Auftraggeber kaum beherrschbare Verzögerungen bei der Auftragsausführung, namentlich bei den

3 einzelnen Lieferungen und Installationen, mit sich, die durch eine Gesamtvergabe eher abgewendet werden können. Hinzu kommt, dass bei einer Gesamtvergabe im Streitfall mit einer Lieferung der medizinischen Geräte durch einen einzigen Hersteller gerechnet werden konnte, was bei vorausschauender Sicht geeignet war, den Antragsgegner treffende Erschwernisse bei den Installationen, bei der räumlichen Aufstellung sowie beim Raumbedarf und bei der Wartung sowie bei Schulungen von Ärzten und Pflegepersonal auszuräumen. Bei alledem handelt es sich um beachtliche, vertretbare und genügende Gründe, welche die für eine Losvergabe sprechenden Gesichtspunkte überwiegen (OLG Düsseldorf, B. v Az.: VII-Verg 25/09) schreibt die Vergabestelle einen sogenannten Pay-Per-Page-Vertrag aus, fragt sie die Leistung für ein bestimmtes Seitenzahlaufkommen pro Jahr ab und bezahlt hierfür einen einheitlichen Preis pro Seite, unabhängig davon, auf welchem Gerät die Seite entstanden ist. Aufgrund dieser Gestaltung des Vertrages ist für die Vergabekammer nachvollziehbar, dass die Ausschreibung nicht in Losen erfolgen kann, da sonst eine einheitliche Verrechnung über einen Seitenpreis bei Faxen, Druckern und Multifunktionsgeräten nicht stattfinden könnte (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /09) die Vergabestelle hat nicht plausibel dargelegt, wodurch bei kleineren Losen Kostennachteile entstehen sollen. Kostennachteile verursacht durch eine Losteilung können nicht mit einer allgemeinen Erfahrung begründet werden, sondern sind konkret zu prüfen und vom Auftraggeber durchzurechnen. Die Vergabekammer geht davon aus, dass bei kleineren Losen mehr Bieter angesprochen werden und deshalb mehr Wettbewerb stattfindet, weshalb u. U. günstigere Preise erwartet werden können. Zudem bleibt es großen Unternehmen unbenommen, sich auf mehrere Teillose gleichzeitig zu bewerben (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /09; B. v Az.: 21.VK /09) es liegt in der Natur der Sache und ist deshalb von Auftraggeberseite hinzunehmen, dass die Ausschreibung von kleiner geteilten Leistungen andere (logistische) Anforderungen beim Auftraggeber als "Großlose" erforderlich machen. Es ist schon zweifelhaft, ob verwaltungsökonomische Gründe für die Festlegung der Lose nach 5 Nr. 1 VOL/A überhaupt herangezogen werden dürfen. Jedenfalls kann die Vergabestelle die Forderung nach einer Aufteilung in Lose nicht mit der Begründung ablehnen, dass dies einen zusätzlichen Schulungs- und Zeitaufwand ihrer Mitarbeiter erforderlich machen würde, die Angebotswertung für die Vergabestelle zeitintensiver und die Betreuung kleinerer Einzelverträge mit unterschiedlichen Konditionen und Vertragspartnern bei der Vertragsabwicklung für sie zu aufwändig sei (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /09; B. v Az.: 21.VK /09) auch der Einwand der Vergabestelle, das Beschwerdemanagement wäre im Falle weiterer Vertragspartner nicht mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen, greift unter diesem Aspekt nicht durch. Die Vergabestelle hat zudem trotz Nachfrage der Vergabekammer den geschätzten Zeitaufwand für die Bearbeitung von Beschwerden nicht beziffern können. Die reine Vermutung, mit der Zahl der Vertragspartner werde auch der Verwaltungsaufwand steigen, kann die Unwirtschaftlichkeit kleinerer Teillose nicht begründen (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /09; B. v Az.: 21.VK /09) der Einwand der Vergabestelle ist nicht nachvollziehbar, dass eine effiziente Rechnungs- und Ausgabenkontrolle und eine Vergleichbarkeit innerhalb der... Behörden nur mit einer einheitlichen Bepreisung der Angebote möglich sei, wenn

4 die Vergabestelle hierzu einen konkreten Nachweis schuldig bleibt. Nicht eine einheitliche Bepreisung der Briefdienstleistungen muss Ziel der Ausschreibung sein, sondern die Lose sind im Interesse einer möglichst ökonomischen Verwendung von Hauhaltsmitteln an diejenigen Bieter zu vergeben, die jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /09; B. v Az.: 21.VK /09) wenn die Erbringung der Leistung unstreitig mit lediglich 25 Mitarbeitern auch bei der von der Ag gewählten Losgröße möglich bleibt, so ist damit mittelständischen Interessen hinreichend Genüge getan (3. VK Bund, B. v Az.: VK 3-145/07) es ist nachvollziehbar, dass insbesondere die in sich geschlossene, ständig gepflegte Verlinkung der juristischen Inhalte der Rechtsprechungsdatenbank untereinander und mit einer umfassenden Normensammlung einen bedeutenden juristischen Mehrwert darstellt, der durch rein technische Verlinkungslösungen oder durch manuelles Bearbeiten an den Schnittstellen zweier fremder Datenbanken sicherlich in dieser Qualität nicht realisierbar ist (VK Hessen, B. v Az.: 69 d VK 37/2007; B. v Az.: 69 d VK 29/2007) übertragen auf den streitgegenständlichen Fall bedeutet dies, dass es dem Auftraggeber aufgrund des damit verbundenen Mehraufwandes nicht zumuten ist, die von ihm bereits vorgenommene regionale Losaufteilung, die sich an den Bundesländern orientiert, in noch kleinere Gebiete aufzuteilen. Aufgrund der im konkreten Fall vorgenommenen Losaufteilung (2 Fachlose und 16 Gebietslose, also insgesamt 32 Lose, wobei pro Los zwei Verträge vorgesehen sind) ist der Abschluss von insgesamt 64 Rahmenverträgen beabsichtigt. Hierzu führt der Auftraggeber in seinem Vergabevermerk aus, dass bei noch kleineren Losen eine verfahrensmäßige Abdeckung mit dem vorhandenen Personal nicht mehr gewährleistet sei und die Verwaltung des Pools aufgrund der vielen Vertragspartner dauerhaft unmöglich würde. Diese Erwägungen sind sachgerecht, da die einzelnen Rahmenverträge von dem Auftraggeber abzuwickeln sind sowie von ihm verwaltet werden müssen und damit in nicht unerheblichem Maße Ressourcen in Anspruch nehmen (VK Bund, B. v Az.: VK 1-101/07; B. v Az.: VK 1-92/07) Generalunternehmervergabe und Generalübernehmervergabe 6386 Vgl. dazu die Kommentierung zu 97 GWB RZ Auf- und Abgebotsverfahren 6386/1 Das Auf- und Abgebotsverfahren ist in der VOL/A, anders als bei Bauleistungen (vgl. 6 Nr. 2 VOB/A) nicht ausdrücklich vorgesehen. Geht es aber um regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsarbeiten, deren Umfang im Einzelfall auf 5000 brutto begrenzt ist, spricht nichts gegen eine sinngemäße Anwendung der entsprechenden Regelung aus der VOB/A. Dass die in der Verdingungsordnung für Leistungen ausdrücklich auf eine Regelung zu diesem Verfahren verzichtet wurde, um es zu unterbinden, ist ihr nicht zu entnehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei der Art der Dienst- und Lieferleistungen im

5 Gegensatz zu Bauleistungen ein derartiges Verfahren in aller Regel nicht sinnvoll und erforderlich ist (VK Berlin, B. v Az.: VK B 2-12/09).

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 19.05.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/09 Antragstellerin:... Bevollmächtigte:... ( Antragstellerin - ASt ) Vergabestelle:... ( Vergabestelle

Mehr

Mittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt

Mittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt Mittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt IHK Kiel, 12.06.2012 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 Zu Beginn

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit 13. Januar 2011 Kersten Wagner-Cardenal Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Bürokratie: Strenge Formalisierung

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

73. 4 VOB/A - Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

73. 4 VOB/A - Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen 73. 4 VOB/A - Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen 1. Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende

Mehr

DAS NEUE VERGABERECHT

DAS NEUE VERGABERECHT DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof

Mehr

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. (1) Öffentliche Ausschreibungen sind durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter,

Mehr

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden

Mehr

6. Fachtagung IT-Beschaffung

6. Fachtagung IT-Beschaffung 6. Fachtagung IT-Beschaffung Problemfelder der IT-Beschaffung eine Rechtsprechungsübersicht Berlin, den 16.09.2010 RA Prof. Dr. Ralf Leinemann Leinemann Partner Rechtsanwälte Berlin Düsseldorf Frankfurt

Mehr

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe

Mehr

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:

Mehr

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: -1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die

Mehr

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht

Mehr

VOB/A - Kosten

VOB/A - Kosten 101. 20 VOB/A - Kosten Kosten 1. (1) Bei Öffentlicher Ausschreibung darf für die Leistungsbeschreibung und die anderen Unterlagen ein Entgelt gefordert werden. Dieses Entgelt darf nicht höher sein als

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse

Mehr

Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel

Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen

Mehr

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Mehr

141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen

141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen 141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen Mitwirkung von Sachverständigen 1. Hält der Auftraggeber die Mitwirkung von Sachverständigen zur Klärung rein fachlicher Fragen für zweckmäßig, so sollen

Mehr

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):

Mehr

Einleitung EU-Vergabeverfahren

Einleitung EU-Vergabeverfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.

Mehr

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden 7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 [email protected] 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Vergaberecht 2011 News und Fristen Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,

Mehr

Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:288194-2015:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S 157-288194 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.

Mehr

VOF - Fachliche Eignung

VOF - Fachliche Eignung 204. 13 VOF - Fachliche Eignung Fachliche Eignung (1) Die fachliche Eignung von Bewerbern für die Durchführung von Dienstleistungen kann insbesondere aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung

Mehr

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009 1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse

Mehr

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Dr. Peter Neusüß Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung 1

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

41. 2 VgV - Schwellenwerte

41. 2 VgV - Schwellenwerte 41. 2 VgV - Schwellenwerte Der Schwellenwert beträgt: 1. für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich: 422.000 Euro, 2. für Liefer-

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

BMWi, I B Dezember 2015

BMWi, I B Dezember 2015 BMWi, I B 6-26 00 98 Dezember 2015 Leitfaden zu den gesetzlichen Statistikpflichten im öffentlichen Auftragswesen gem. RL 2004/18/EG und RL 2009/81/EG (Berichtsjahr 2015) Rechtsgrundlagen - WTO-Beschaffungsübereinkommen

Mehr

VOL/A - Vertragsstrafen

VOL/A - Vertragsstrafen 153. 12 VOL/A - Vertragsstrafen Vertragsstrafen Vertragsstrafen sollen nur für die Überschreitung von Ausführungsfristen ausbedungen werden und auch nur dann, wenn die Überschreitung erhebliche Nachteile

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6 Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten

Mehr

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Vergabe von Rettungsdienstleistungen Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich

Mehr

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger BMI O4-11032/32#8 Stand: 14. August 2013 Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger Einleitung: Diese Übersicht soll den Zuwendungsempfängern des BMI einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften

Mehr

Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009

Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009 Early Bird Vergabenews / Bitkom Consult - Vergaberecht Juli 2011 Die aktuelle Rechtsprechung zur VOL/A EG 2009 Vergaberechtsreform 2010 Änderungen: 97 GWB (4. Teil Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung Bekanntmachung Druck und Lieferung von Broschüren 2017 Ausschreibungs-Nr.: 2016-N-021-SOEA Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Druck und Lieferung von Broschüren 2017 1. Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer

Mehr

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Rudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009

Rudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009 Rudolf Weyand Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009 Fallbezogener Praxisleitfaden 1. Auflage (2011) Ziel dieses Leitfadens ist es, die

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 018/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-34/04 20/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:215921-2010:text:de:html D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard

Mehr

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:251063-2012:text:de:html D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Herbert Kempf Finanzministerium Grundsätzliche Haltung s - Die Verfahrensanforderungen der Mitteilung der Europäischen Kommission sind unverhältnismäßig - Die

Mehr

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:120150-2011:text:de:html AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren 2 I. Allgemein Teilweise herrscht bei öffentlichen Auftraggebern die Meinung, dass geltende Vergaberecht trägt nicht zu einer wirtschaftlichen Beschaffung

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. 1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben

Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben DGRI - Fachausschuss Vertragsrecht Berthold F. Mitrenga Frankfurt am Main, den 4. April 2008 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht

Mehr

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:195428-2014:text:de:html Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428 Auftragsbekanntmachung

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:153495-2016:text:de:html Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen

Mehr

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

Vergabevorschriften und ihre Anwendung 1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,

Mehr

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und

Mehr

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung. 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:295894-2013:text:de:html Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S 171-295894

Mehr

Teilnahmefrist oder Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb. Bewerbungsfrist

Teilnahmefrist oder Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb. Bewerbungsfrist Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011; Gesch.Z.: III/1-313-35/2011 (Stand: 30. September 2014) Anhang Nr. 14 Fristen im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefrist

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten Vorbemerkungen Projektträger

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim, Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband

Mehr

Hamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013

Hamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Hamburger Vergabetag 2013 Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Agenda 1. PPP-Transaktionen (Grundmodell) 2. Veräußerung eines kommunalen Grundstücks a) Überblick

Mehr

Deutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239183-2016:text:de:html -Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239183 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 [email protected] www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr