Betriebsstätten feste Niederlassung

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1 Betriebsstätten feste Niederlassung Umsatzsteuertagung 2011, 16. November 2011 Mag. Johann Mlcoch, WP/StB

2 Agenda 1. Grundsätzliches 2. Rechtsquellen 3. Diskussion und Abgrenzung 4. Fazit 2

3 Grundsätzliches (1) Funktion des Betriebsstättenbegriffes Ertragsteuerliche Dimension Ertragsteuerliche Fragestellungen hinsichtlich Bestimmung des Ortes des Entstehens betrieblicher Gewinne Fragen der Ansässigkeit / Vorliegen einer Betriebsstätte Abgrenzung von Besteuerungsrechten Umsatzsteuerliche Dimension Teilnahme an Umsatzgeschäften /Ort der Leistung Ausübung von unternehmerischen Aktivitäten Konzept der festen Niederlassung 3

4 Grundsätzliches (2) Unterschiede in der Funktion des Betriebsstättenbegriffes Ertragsteuerliche Betriebsstätte Teil der Wertschöpfung ausreichend Umsatzsteuerliche Betriebsstätte / Feste Einrichtung Autonome Leistungserbringung/ -nutzung notwendig Beispiele: Personengesellschaftsbetriebsstätte 4

5 Grundsätzliches (3) Einkauf Verkauf Vorleistungen/ Konsumenten (3.) Vorleistungen/ Konsumenten (3.) Stammhaus Stammhaus Leistungsverrechnung Feste Einrichtung Feste Einrichtung Vorleistungen/ Konsumenten (3.) Vorleistungen/ Konsumenten (3.) 5

6 Rechtsquellen (1) Definition in 29 BAO Anwendung 29 BAO izm umsatzsteuerlichen Betriebsstäten EuGH Rspr zur festen Einrichtung EuGH C-168/84, Berkholz EuGH C-221/89, Factortame EuGH C-55/94, Gebhard EuGH C-70/95, Sodemare EuGH C-190/95, ARO Lease BV EuGH C-260/95, DFDS EuGH C-390/96, Lease Plan EuGH C-73/06, Planzer - OECD Musterabkommen Art 5 6

7 Rechtsquellen (2) EuGH Rspr zur festen Einrichtung Merkmale einer festen Einrichtung Ständiges Zusammenwirken von erforderlichem Personal und Sachmitteln, die die autonome Leistungserbringung ermöglichen. UStR Rz 564, 629, 639c, 639o, 2604c Überwiegensprinzip? 7

8 Rechtsquellen (3) Definition in Artikel 5 des OECD Musterabkommens Bestehen einer Geschäftseinrichtung Geschäftseinrichtung muss fest sein, (gewisse Dauer) Ausübung der Tätigkeit durch diese feste Geschäftseinrichtung 8

9 Rechtsquellen (4) EU-Durchführungsverordnung 282/2011 Artikel 11 der EU-Durchführungsverordnung Leistungsaustausch Unterscheidung eingangsseitige -, ausgangseitige feste Einrichtung Verwendbarkeit bei fester Einrichtung gegeben? Autonome Erbringung durch feste Einrichtung? 9

10 Rechtsquellen (5) Stammhaus Eigenschaften: - Geschäftseinrichtung - fest - Personal - Verfügung über Betriebseinrichtung Feste Einrichtung Leistungen: - Leistungserstellung autonom - Leistungsempfänger für eigenen Bedarf 10

11 Diskussion und Abgrenzung Ertragsteuerliche Dimension Besteuerungsrecht für angemessenen Teil des Gewinnes nach Funktion und Risiko Außenumsätze Abgrenzung Hilfsbetriebstätte Feste Niederlassung denkbar, die nicht ertragsteuerliche Betriebstätte darstellt? 11

12 Diskussion und Abgrenzung Umsatzsteuerliche Dimension Leistungsaustausch von Funktion abhängig Wird Leistung für eigene Zwecke der festen Niederlassung benötigt? Kann Feste Einrichtung nachgefragte Leistung selbst erstellen? maw: hat die Betriebstätte für sich Unternehmereigenschaft Ertragsteuerliche Betriebstätte denkbar, die nicht feste Niederlassung darstellt? 12

13 Diskussion und Abgrenzung Kriterien Ertragsteuer Umsatzsteuer Geschäftseinrichtung Ja Ja Sachgesamtheit/Sachherschaft Eigenes Personal - Ja Beständigkeit Ja Ja Autonome Leistungserstellung, -nutzung Ja Ja - Ja 13

14 Diskussion und Abgrenzung Tochtergesellschaft als Betriebsstätte des prinzipiellen Leistungserstellers Eigene Geschäftseinrichtung Eigenes Personal Autonome Leistungserstellung Organschaft? EuGH C-260/95, DFDS EU-Durchführungsverordnung 282/

15 Fazit Weite Teile der Übereinstimmung Unterschiede aus dem Steuergegenstand Zusätzliche Anforderungen im Bereich der Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Definition wegen Anforderung im Leistungsprofil enger als die Anforderungen des Ertragsteuerrechts 15

16 Betriebsstätte/Feste Niederlassung Danke für die Aufmerksamkeit! Johann Mlcoch KPMG Niederösterreich TITLE HERE (GO HEADER & FOOTER TO EDIT THIS TEXT) 27/12/

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