Mitteilung zur Kenntnisnahme

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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Umsetzung der Maßnahmen für Schulen im Bonus-Programm Drucksache 17/1400 (II.B.50)

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2095

3 Der Senat von Berlin BildJugWiss I A 1 - Tel.: (9227) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Umsetzung der Maßnahmen für Schulen im Bonus-Programm - Drucksache 17/1400 (II.B.50) Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31.Dezember 2014 über die Umsetzung der Maßnahmen für die Brennpunktschulen zu berichten Hierzu wird berichtet: Als Bonusschulen (Schulen in sozialen Brennpunkten) gelten Schulen, die in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf liegen und/bzw. einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern haben, deren Eltern von der Lernmittelzuzahlung wegen des Bezugs staatlicher Transferleistungen befreit sind. Aufgrund dieser schlechteren Ausgangsbedingungen sind diese Schulen benachteiligt und benötigen für ihre Schülerinnen und Schüler besondere und vielfältige schulbezogene Unterstützungsmaßnahmen. Ziel des Bonus-Programms ist es, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen zu verbessern, das heißt alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen am Ende der 10. Klasse zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu senken und somit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern. Die zusätzlichen Mittel des Bonus-Programms werden verwendet, um Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Bildung und der emotional-sozialen Entwicklung auszugleichen und die Umsetzung von Maßnahmen zu ermöglichen, für die der Schule bisher keine gezielt einzusetzenden Mittel zur Verfügung standen.

4 2 Eine Besonderheit des Programms ist die Eigenständigkeit der Schulen bei der Entscheidung über den Einsatz der Mittel und der wachsende leistungsabhängige Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel. Seit dem Programmstart am 1.Februar 2014 wird das neue Bonus-Programm an den Schulen umgesetzt. Die 219 am Programm beteiligten Schulen haben bis Dezember 2270 Verträge mit Kooperationspartnern bzw. Honorarkräften geschlossen, 184 Schulen haben Sachmittel zur Umsetzung ihrer Vorhaben in eigenverantwortlicher Verwaltung abgerufen. Die bisherige bzw. voraussichtliche Inanspruchnahme der Mittel des Bonus-Programms stellt sich 2014 wie folgt dar (Angaben in T ): Kapitel 1012 Bezeichnung Ansatz 2014 Vorl. Ist per Titel Titel Titel Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus- Programmes Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus- Programmes Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 1, ,2 1, , ,2 Gesamt , ,2 Gesperrt bei Titel 68434: ,12 (Ausgleich für Mehrausgaben anderer Sachverhalte gem. Anträge der SenBildJugWiss) Es war zu erwarten, dass die Schulen im ersten Jahr des Programms Zeit brauchen würden, um sinnvolle Zielstellungen zu entwickeln und die vertraglichen Voraussetzungen in Eigenverantwortung zu schaffen. Schulen, die bereits Kooperationspartner hatten oder klare Zielvorstellungen, konnten Vorhaben schnell umsetzen. Andere benötigten umfangreiche Unterstützung und mehr Zeit. Geeignete Kooperationspartner mussten gesucht, Leistungen genau beschrieben und Verträge erstmalig geschlossen werden. Einige Schulen haben zunächst ausführlich mit ihren Gremien über die Mittelvergabe diskutiert und begannen Vorhaben erst mit Schuljahresbeginn 2014/15. Im nächsten Haushaltsjahr werden viele Verträge weiterlaufen, so dass die Mittel von den Schulen im Haushaltsjahr 2015 zügiger festgelegt und ausgegeben werden können. Eine umfangreiche Information aller Institutionen, die an Schnittstellen des Programms arbeiten wie der Landesjugendhilfeausschuss und bezirkliche Gremien, Landeslehrerausschuss und Hauptpersonalrat, Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte, Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter, Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager und die Verbände der freien Träger der Jugendhilfe wurde zum Programmstart von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenJugBildWiss) abgesichert. Beratungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Sozialraumbezug hinsichtlich des Sozialraum-Bonus und zur Ermöglichung kooperativer Finanzierungen haben stattgefunden und werden regelmäßig fortgesetzt. Vor Ort gibt es bereits Beispiele für kooperative Finanzierungen von konkreten Maßnahmen.

5 3 1. Aufnahme in das Programm Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme einer Schule in das Bonus-Programm ist ein sozioökonomischer Faktor. Liegt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, über 50%, nimmt die Schule ohne gesonderte Antragstellung am Programm teil. Die Zuweisung erfolgt pauschal und unabhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Für Schulen mit weniger als 100 Schülerinnen und Schülern gibt es im Konsens gefundene Sonderregelungen mit abgesenkten Zuweisungen. Ziel bei der Auswahl der Schulen ist es, Schulen mit einer hohen sozialen Belastung in das Bonus-Programm aufzunehmen. Das kann sowohl durch die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft bestimmt sein als auch durch die hohe Problemdichte im Umfeld der Schule. Deshalb wird zusätzlich zur Sozialstruktur der Schülerinnen und Schüler der Sozialraum der Schule berücksichtigt. Insgesamt nehmen 219 Schulen teil. Davon profitieren 165 Grundschulen und Förderzentren, 49 Integrierte Sekundarschulen, 5 Gymnasien aktuell aus Mitteln des Programms. (vgl. Anlage Schulliste) 2. Zusammensetzung des Budgets der Schulen Die Mittel des Programms setzen sich zusammen aus einer Basiszuweisung, dem Leistungsbonus sowie der Kooperationszulage und einer Zulage Aktionsraum Plus/Soziale Stadt. Schulen mit mehr als 75% des Anteils von Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, erhalten als Basiszuweisung , ggf. die Kooperationszulage von und den Leistungsbonus von , insgesamt also Schulen mit mehr als 50% des Anteils von Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, erhalten eine Basiszuweisung von , wenn sie darüber hinaus im Aktionsraum/Soziale Stadt liegen zusätzlich Einschließlich Kooperationszulage und Leistungsbonus erhalten diese Schulen also bzw Die Kooperationszulage in Höhe von Euro wird nur dann ausgezahlt, wenn Schulen Kooperationen mit anderen Schulen/Kitas z.b. in regionalen Bildungsverbünden eingehen. Der Leistungsbonus beträgt in den ersten beiden Jahren 2014/ In den Folgejahren steigt der Anteil des Leistungsbonus, der erfolgsabhängig festgelegt wird, an und die Basiszuweisung sinkt ab. 3. Zielvereinbarungen Der Zielvereinbarungsprozess im Rahmen des Bonus-Programms orientiert sich am standardisierten Qualitätszyklus der Schulentwicklung, wie er auch im Handlungsrahmen Schulqualität abgebildet ist. Im Schulprogramm haben die Schulen relevante Entwicklungsvorhaben verankert, diese durch Maßnahmen untersetzt und evaluiert. Die Zielvereinbarung im Bonus-Programm ordnet sich in diesen Kontext ein und ist kein isolierter Prozess. Neu am Bonus-Programm ist, dass ein Leistungsbonus vergeben wird, der an die Zielerreichung gekoppelt ist. Daher wurde für das Bonus-Programm ein eigenes Verfahren entwickelt, das sicherstellt, dass der Prozess der Zielformulierung und -bewertung in allen Bezirken einheitlich abläuft.

6 4 Alle Schulen entwickeln jährlich Zielstellungen, die ihren konkreten schulischen Entwicklungsstand und ihre Ausgangsbedingungen berücksichtigen. In Zielvereinbarungsgesprächen vereinbaren die Schulen mit der Schulaufsicht Schwerpunkte, die aus der konkreten Schulsituation erwachsen, und legen Kriterien fest, woran der Entwicklungsfortschritt gemessen wird. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen setzen sie die zusätzlichen Mittel des Programms ein. Jede Schule schließt im ersten Programmjahr 2014 bis zum Ende des Jahres eine Zielvereinbarung ab. Ausdrücklich festgelegt und informiert war, dass die Umsetzung der Vorhaben im Startjahr vor Abschluss der Zielvereinbarung in Eigenverantwortung der Schule begonnen werden konnte. Ein Zusammenhang zwischen dem Abschluss der Zielvereinbarung und dem Mittelabruf bestand nicht. Die Auswertung der erreichten Ziele und die Festlegung der Höhe des erreichten Leistungsbonus erfolgen erstmals im Herbst 2015 und werden zum Haushaltsjahr 2016 wirksam. Zur Einführung fanden mit den Schulen und der zuständigen Schulaufsicht Workshops statt, in denen die Schulen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Erarbeitung und Diskussion der Entwürfe ihrer Zielvereinbarungen hatten. Zur Vereinfachung des Verfahrens sind Zielvereinbarung, Auswertung und Erfolgskontrolle in einem Formular zusammengefasst. Formulare und Handreichung sind abrufbar unter: 4. Umsetzung des Bonus-Programms an den Schulen Schwerpunkte der Umsetzung sind: Schulsozialarbeit (Beispiele: Schulstationen, soziales Lernen, Mediation/Streitschlichterinnen und Streitschlichter, Vermeidung/ Reduzierung von Schuldistanz) in Verbindung mit verstärkter Elternarbeit (Elternlotsen, Elterncafe, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Elterngespräche und Elternabende) Lernumfeldgestaltung in Verbindung mit geplanten Projekten wie Schulbibliotheken, Medienbibliotheken, Lernwerkstätten, Räumen für forschendes Lernen im Ganztagsbereich immer in Verbindung mit Projekten zur Lese- oder Sprachförderung, natur-wissenschaftlicher Bildung oder Medienerziehung. (Beispiele: Lesetheater, Bilderbuchkino, Projekt Schmökerkiste). Diese Projekte werden über Kooperationen mit Trägern oder Honorarkräften auch personell untersetzt. Gestaltung von Trainingsräumen für Konfliktbearbeitung; Konfliktlösungstraining für Schülerinnen und Schüler Zusätzliche musische und kulturelle Angebote oft in Verbindung mit Sprachbildung und Sprachförderung oder sozialem Lernen (Beispiele: Zirkusprojekte, Theaterworkshops, Schulorchester, Geschichtsprojekte) mit sächlicher Ausstattung und zusätzlichen Honorarkräften Lerncoaches, Lerntherapeuten als zusätzliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler im Lernprozess einschließlich Fortbildung für Lehrkräfte und Abschließen von Vereinbarungen mit den Eltern zur Lernförderung der Kinder Fachkräfte für Coaching und Schulentwicklung zur konzeptionellen Entwicklung oder/und zur Steuerung der Prozesse der Schulentwicklung in Bezug auf die geplanten Projekte, zur Teamentwicklung oder zu Unterrichtsentwicklungsprozessen 5. Verfahren der Umsetzung

7 5 Schulen können die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Partnern für gemeinsame Projekte nutzen und für ihre geplanten Vorhaben zusätzlich Sachmittel ausgeben. Bereits vorhandene Kooperationen mit den bewährten Kooperationspartnern der Schulen im Ganztagsbetrieb o- der bei der Schulsozialarbeit können genutzt und weiter entwickelt werden. Zur Umsetzung der Vorhaben im Bonus-Programm sind folgende Vertragsvorlagen entwickelt oder aus bereits bekannten Verfahren übernommen worden: - Vertrag für das Bonus-Programm - Honorar- und Werkvertrag. Diese Verträge werden als Download zur Verfügung gestellt und eigenständig von den Schulleiterinnen und Schulleitern abgeschlossen. Für die am Bonus-Programm teilnehmenden Schulen kann darüber hinaus zusätzlich Jugendsozialarbeit über das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen organisiert werden. Die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Walter May (SPI) übernimmt die Abwicklung der Vertragsgestaltung. Die Schule wählt mit Beratung durch das Jugendamt den freien Träger aus und verabredet die gewünschten Leistungen und den Leistungsumfang. Das SPI begleitet nicht nur den Einstieg ins Programm, sondern auch die gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Stärkung der Kooperation. Neben der organisatorischen Unterstützung sichert das die Qualität. 40 Schulen haben diesen Weg gewählt. In jedem Berliner Bezirk unterstützen Fachkräfte die Koordinierungsaufgaben im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Durch diese Koordinatorinnen und Koordinatoren erhalten die Schulen Beratung und Unterstützung für die Findung geeigneter Träger. 6. Eigenverantwortliche Verwaltung der Mittel Kern des Programms ist der eigenverantwortliche Umgang der Schulen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und ein kreativer und gezielter Einsatz der Ressourcen durch die Schulen im Rahmen der Zielstellungen. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung. Angesichts der Bedeutung der Mittelverwendung für die angestrebte Schulentwicklung wird empfohlen, die Schulgremien in den Prozess der Festlegung von Zielen und Maßnahmen/Projekten einzubinden. Insgesamt entwickeln die Schulen zunehmend ihre Projekte in einem partizipativen, intensiven Diskussionsprozess, in dem Projekte bewertet und eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltungskräfte, die den Ganztag, die Personalkostenbudgetierung, das Bildungs- und Teilhabepaket und das Bonus-Programm betreuen, arbeitet an der Vereinfachung und Angleichung der Verfahren zur Unterstützung der Schulen. Als Planungssicherheit für die Schulen werden wie bei der Personalkostenbudgetierung (PKB), also den Vertretungsmitteln der Schulen, oder wie beim Ganztagsbudget die Mittel auf dem bekannten virtuellen Onlinekonto zu Beginn jeden Haushaltsjahres sichtbar gemacht. In Ergänzung der bereits vorhandenen PKB- und Ganztags-

8 6 Onlinekonten wurde ein weiterer Button für das neue Bonus-Programm eingerichtet. Hier können die Schulen den Mittelabfluss und den aktuellen Kontostand kontrollieren. Zur Unterstützung der Schulleitungen erfolgt die Zahlbarmachung der abgerechneten Leistungen an die Vertragspartner über die Verwaltungskräfte in den Außenstellen der regionalen Schulaufsicht. Das Bonus-Programm eröffnet den Schulen die Möglichkeit Projekte im Sinne der Zielstellung der Schule auch mit zusätzlichen sächlichen Ausstattungen zu realisieren. Dazu können Schulen ein Sachmittelkonto (Girokonto) einrichten, das die Schule eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den vergaberechtlichen Regelungen verwaltet. 165 Schulen haben Sachmittelkonten eingerichtet und Sachmittel abgerufen. 7. Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung Umfangreiche Beratung und Begleitung erhalten die Schulleiterinnen und Schulleiter durch die regionale Schulaufsicht. Der durchgängig erreichbare Helpdesk in der SenBildJugWiss wird durch die Schulleiterinnen und Schulleiter zu Fragen der Vertragsschließung, der Abrechnung und für sonstige Rückfragen zum Programm rege genutzt. Sechs Workshops im Januar fanden zu den Zielstellungen, Vertragsgestaltungen und Verfahren im Bonus-Programm statt. Auf Wunsch der Schulen wurden ab Januar regelmäßig Workshops zur Landeshaushaltsordnung und zum Vergaberecht angeboten diese Workshops laufen noch bis Dezember und werden danach bedarfsgerecht weitergeführt. Bisher nahmen 156 Schulleiterinnen und Schulleiter teil. Hier besteht ein großer Informations- und Schulungsbedarf, da die Schulen teilweise keine ausreichenden Erfahrungen im Vertragsund Ausschreibungsrecht haben. Im September 2014 wurden für alle Programmschulen Workshops in Verbindung mit einem überregionalen Erfahrungsaustausch zum Thema Zielvereinbarungen durchgeführt. Weitere Workshops oder Erfahrungsaustausche werden bedarfsgerecht in den Bezirken angeboten. Hinweise zum Programm, Umsetzungsbeispiele und alle Formulare finden sich in der Handreichung zum Bonus-Programm unter:

9 7 8. Evaluation des Bonus-Programms Das Verfahren zur Umsetzung des Programms und seine Wirksamkeit werden durch das Deutsche Institut für pädagogische Forschung extern evaluiert. Die Evaluation zielt sowohl auf eine prozessbegleitende als auch auf eine ergebnisbezogene Untersuchung des BONUS-Programms ab. Dazu werden Daten auf Ebene der im BONUS-Programm enthaltenen Schulen neu erhoben. Dabei handelt es sich um Angaben der Schulleitungen aller am Bonus-Programm teilnehmenden Schulen sowie um Lehrerangaben aus ausgewählten Schulen zur Bewertung und Umsetzung des BONUS-Programms sowie zu den mit dem Programm gemachten Erfahrungen und dessen Auswirkungen. Darüber hinaus wird auf bereits vorhandene, im Rahmen der BERLIN-Studie zur Untersuchung der Berliner Schulstrukturreform erhobene, Schülerdaten aus der Grundschule und der Sekundarstufe zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich um Angaben zum Leistungsstand, zum familiären Hintergrund, zu schul- und berufsbezogenen Aspirationen sowie zu psychosozialen Merkmalen, die für eine vertiefende Beschreibung der leistungsbezogenen, sozialen und motivationalen Zusammensetzung der Schülerschaft von Berliner Schulen herangezogen werden. Die wissenschaftliche Untersuchung ist auf vier Jahre angelegt. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Zur Umsetzung des Bonus-Programms sind im Haushaltsplan 2014/15 jeweils 15 Mio. etatisiert. Über die weitere finanzielle Ausgestaltung des Programms ab 2016 wird im Rahmen des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu entscheiden sein. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 27. Januar 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft

10 BSN Name Kategorie max. Summe in Mitte 01G07 GutsMuths-Grundschule B G11 Kurt-Tucholsky-Grundschule A G18 Carl-Bolle-Grundschule B G24 Gottfried-Röhl-Grundschule A G25 Rudolf-Wissell-Grundschule A G27 Gesundbrunnen-Grundschule A G28 Brüder-Grimm-Grundschule A G29 Wilhelm-Hauff-Grundschule A G31 Wedding-Grundschule A G32 Carl-Kraemer-Grundschule A G35 Humboldthain-Grundschule A G36 Andersen-Grundschule A G37 Heinrich-Seidel-Grundschule B G38 Gustav-Falke-Grundschule B G39 Vineta-Grundschule B G40 Möwensee-Grundschule B G41 Erika-Mann-Grundschule A G42 Anna-Lindh-Schule (Grundschule) B G43/ 01S06 Albert-Gutzmann-Schule (Grundschule/Förderzentrum) A G44 Allegro-Grundschule A G45 Leo-Lionni-Grundschule A G47 Miriam-Makeba-Grundschule B

11 01K01 Willy-Brandt-Schule A K02 Ernst-Schering-Schule A K03 Ernst-Reuter-Schule B K06 Herbert-Hoover-Schule (Integrierte Sekundarschule) A K07 Hemingway-Schule C K08 01K09 01K10 Schule am Schillerpark (Integrierte Sekundarschule) B Hedwig-Dohm-Schule (Integrierte Sekundarschule) A Theodor-Heuss-Schule (Gemeinschaftsschule) A S01 Schule am Zille-Park A S07 Charlotte-Pfeffer-Schule C* Y09 Diesterweg-Schule (Gymnasium) B Friedrichshain-Kreuzberg 02G12 Kurt-Schumacher-Grundschule A G14 Galilei-Grundschule A G15 E.-O.-Plauen-Grundschule A G16 Lenau-Grundschule B G18 Nürtingen-Grundschule B G19 Fanny-Hensel-Grundschule A G20 Bürgermeister-Herz-Grundschule B G21 Reinhardswald-Grundschule B G22 Jens-Nydahl-Grundschule A G23 Fichtelgebirge-Grundschule B G24 Otto-Wels-Grundschule A G26 Lemgo-Grundschule A

12 02G27 Hunsrück-Grundschule B G29 Heinrich-Zille-Grundschule B G33 Aziz-Nesin-Grundschule B G35/02 S05 02G36 Rosa-Parks-Grundschule/Paul-Dohrmann- Schule(Förderzentrum) B Grundschule (ehem. 02G05 & 02S04) C K01 Ellen-Key-Schule C K02 Carl-von-Ossietzky-Schule (Gemeinschaftsschule) A K03 Hector-Peterson-Schule A K04 02K05 Lina-Morgenstern-Schule (Gemeinschaftsschule) C Schule am Königstor (Integrierte Sekundarschule) C K08 8. Integrierte Sekundarschule A K09 9. Integrierte Sekundarschule A K Integrierte Sekundarschule C S01 Schule am Friedrichshain C S02 Gustav-Meyer-Schule A S06 Liebmann-Schule A Y07 Robert-Koch-Oberschule B Y08 Hermann-Hesse-Oberschule B Pankow 03K06 Reinhold-Burger-Schule C S03 Helene-Haeusler-Schule C S07 Schule an der Heide C S08 Panke-Schule C Charlottenburg-Wilmersdorf 3

13 04G09 Erwin-von-Witzleben-Grundschule C G11 Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule C G20 Katharina-Heinroth-Grundschule C K06 Schule am Schloss (Integrierte Sekundarschule) C S05 Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose C* S02 Arno-Fuchs-Schule C Spandau 05G01 Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule B G05 Christoph-Földerich-Grundschule B G06 Siegerland-Grundschule B G07 Lynar-Grundschule B G08 Konkordia-Grundschule B G09/ 05S01 Schule am Grüngürtel B G10 Grundschule am Birkenhain B G13 Bernd-Ryke-Grundschule C G18 Grundschule im Beerwinkel B G22 Christian-Morgenstern-Grundschule A G26 Grundschule am Amalienhof B K02 05K07 05K09 Carlo-Schmid-Oberschule (Integrierte Sekundarschule) B Schule an der Jungfernheide (Integrierte Sekundarschule) C Schule am Staakener Kleeblatt (Integrierte Sekundarschule) C S03 Schule am Gartenfeld C Steglitz-Zehlendorf 06G30 Mercator-Grundschule C

14 06S03 Peter-Frankenfeld-Schule C* S05 J.-A.-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex C* Tempelhof-Schöneberg 07G01 Spreewald-Grundschule A G07 Lindenhof-Grundschule C G10 Teltow-Grundschule C G13 Neumark-Grundschule A G24 Tempelherren-Grundschule C G25 Ludwig-Heck-Grundschule C G27 Rudolf-Hildebrand-Grundschule C G34 Marienfelder-Schule (Grundschule) C G35 Nahariya-Grundschule C K07 Johanna-Eck-Schule (ISS) C K09 Gustav-Langenscheidt-Schule C K10 Friedrich-Bergius-Schule C K11 Hugo-Gaudig-Schule C K12 1. Gemeinschaftsschule Schöneberg C S01 Prignitz-Schule A S03 Steinwald-Schule A* S04 Marianne-Cohn-Schule C* Neukölln 08G01 Rixdorfer Schule (Grundschule) A G02 Theodor-Storm-Schule (Grundschule) A G03/08 S06 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) A

15 08G05 Elbe-Schule (Grundschule) A G06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) A G07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) A G08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) A G09 Regenbogen-Schule (Grundschule) B G10 Walt-Disney-Schule (Gemeinschaftsschule) C G12 Peter-Petersen-Schule (Grundschule) B G13 Bruno-Taut-Schule (Grundschule) C G14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) B G15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) A G16 Hugo-Heimann-Schule (Grundschule) C G17 Richard-Schule (Grundschule) A G18 Eduard-Mörike-Schule (Grundschule) A G19/08 S03 Herman-Nohl-Schule (Grundschule und Förderzentrum) A G20 Sonnen-Schule (Grundschule) A G21 Silberstein-Schule (Grundschule) A G23 Zürich-Schule (Grundschule) A G24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) C G31 Janusz-Korczak-Schule (Grundschule) C G32 Martin-Lichtenstein-Schule (Grundschule) C G33 Schule am Fliederbusch (Grundschule) C G35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) A G36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) A K01 Walter-Gropius-Schule (Gemeinschaftsschule) C

16 08K02 Hermann-von-Helmholtz-Schule C K03 Otto-Hahn-Schule C K04 Heinrich-Mann-Schule C K07 Liebig-Schule (Gemeinschaftsschule) C K08 1. Gemeinschaftsschule A K09 Röntgen-Schule A K10 Zuckmayer-Schule A K11 Alfred-Nobel-Schule C K12 Kepler-Schule A S01 Adolf-Reichwein-Schule A S04 Schule am Zwickauer Damm C S05 Schule am Hasenhegerweg C* S07 Schule am Bienwaldring C S08 Schilling-Schule C S09 Schule an der Windmühle C* Y02 Albert-Schweitzer-Schule (Gymnasium) B Y04 Ernst Abbe-Schule B G18 Treptow-Köpenick Schule in der Köllnischen Vorstadt (Grundschule) C S03 Albatros-Schule C S04 Ahorn-Schule C S06 6. Schule (Neugründung zum ) C Marzahn-Hellersdorf 10G01 Paavo-Nurmi-Grundschule B

17 10G03 Selma-Lagerlöf-Grundschule B G04 Falken-Grundschule B G05 Ebereschen-Grundschule B G06 Bruno-Bettelheim-Grundschule B G07 Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule B G08 Wilhelm-Busch-Grundschule B G10 Peter-Pan-Grundschule B G14 Grundschule unter dem Regenbogen B G17 Beatrix-Potter-Grundschule B G18 Pusteblume-Grundschule A G25 Grundschule am Schleipfuhl B G34 10G35 Schule am grünen Stadtrand (vorher: 10S10) B Marcana-Schule (vorher: 10S11) B K02 Ernst-Haeckel-Schule B K03 Kerschensteiner-Schule B K04 Thüringen-Schule (Gemeinschaftsschule) B K05 Jean-Piaget-Schule B K08 Johann-Julius-Hecker-Schule B S04 Schule am Pappelhof A S07 Schule am Rosenhain A S08 Schule am Mummelsoll A Lichtenberg 11G02 Grundschule am Roederplatz C G06 Adam-Ries-Grundschule C

18 11G07 Hermann-Gmeiner-Grundschule C G09 Bürgermeister-Ziethen-Grundschule C G10 Schule im Ostseekarree (Grundschule) C G11 Bernhard-Grzimek-Grundschule C G15 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (Grundschule und Förderzentrum) C G22 Martin-Niemöller-Grundschule C G25 Grundschule am Wäldchen C K06 Schule am Rathaus C K07 11K11 Vincent-van-Gogh-Schule (Integrierte Sekundarschule) C Paul-Schmidt-Schule (Integrierte Sekundarschule) C S02 Schule am Fennpfuhl A S06 Selma-Lagerlöf-Schule C S07 Carl-von-Linné-Schule C S08 Schule am Breiten Luch A S12 Nils-Holgersson-Schule C Reinickendorf 12G02 Grundschule am Schäfersee C G03 Reginhard-Grundschule C G05 Kolumbus-Grundschule C G06 Hausotter-Grundschule C G07 Mark-Twain-Grundschule C G09 Grundschule an der Peckwisch C G27 Chamisso-Grundschule A G28 Grundschule in den Rollbergen C

19 12G29 Hermann-Schulz-Grundschule C G30 Reineke-Fuchs-Grundschule C G32 Charlie-Chaplin-Grundschule C G33 Lauterbach-Grundschule A K01 Julius-Leber-Schule C K04 Paul-Löbe-Schule C K05 12K07 12K12 Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) C Jean-Krämer-Schule (Integrierte Sekundarschule) Wittenau C Campus Hannah-Höch (vorher: 12G31 & 12K08) C S01 Stötzner-Schule C* S02 Richard-Keller-Schule C* S03 Lauterbach-Schule A S04 Schule am Park A S05 Wiesengrund A* S06 Toulouse-Lautrec-Schule C gesamt Hinweise: Kategorie A: max ,- p.a.)** Kategorie B: max p.a.)** Kategorie C: max ,- p.a.)** )** mit Kooperationszulage *) Schulen mit weniger als 100 Schülerinnen und Schüler erhalten eine um 50% abgesenkte Basiszuweisung (das ist die fixe Zuweisung unabhängig von Kooperations- und Leistungszulage). D.h. für Kategorie A*: ,- und für Kategorie C*: ,-. 10

20 max. Bezirk Summe in Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamt max. Kategorie Summe in A B C A* C* Gesamt

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