Ordnung / Umwelt / Bauen

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1 Ordnung / Umwelt / Bauen

2 Ihre Ansprechpartnerinnen Katja Schilling Telefon Telefax Organisation Manuela Kreibig Telefon Ordnung / Umwelt / Bauen Stand: April 2013

3 Sicherheit und Ordnung O Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) gruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden, die sich mit der Ausführung des SächsNSG befassen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter, Brandschutzbehörden, Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Eichbehörden, Bauämter, Veterinärämter und der Polizeibehörden Dieses Seminar ist adressatengerecht auf Beschäftigte der örtlichen Ordnungsbehörden zugeschnitten, um rechtssicher anwendbare Kenntnisse für die Tätigkeit vor und im Innendienst zu vermitteln. 1. Regelungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes im Detail - Probleme und Abgrenzungsfragen - Rauchen in der Gastronomie 2. des SächsNSG: Rauchverbot und Ausnahmen - Abgeschlossenheit bei Raucherräumen - Ausnahmen vom Rauchverbot 3. Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz - Verfahren nach dem OWiG und mündliche Ordnungsverfügungen - Verwarnung mit und ohne Verwarngeld, Geldbuße, Durchsetzung Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung O Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 3

4 Sicherheit und Ordnung O Überprüfen von Sportgeräten gruppe Beschäftigte der Ordnungsbehörden, die sich mit der Ausführung des Sdie mit dem Betrieb, der Wartung oder Reparatur von Sportgeräten beauftragt sind der Veranstaltung ist es, Schäden an den Geräten vorzubeugen oder gegebenenfalls zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken, damit Unfälle zu vermeiden und eventuellen Schadensersatzansprüchen zuvorzukommen. Dabei werden notwendige Rechtgrundlagen benannt, typische Mängel an Sportgeräten aufgezeigt und Verfahren er Überprüfung vorgestellt. Die Veranstaltung beinhaltet die grundlegende Theorie, einen vertiefenden und ergänzenden Praxisteil. Theorieteil 1. Rechtliche Grundlagen 2. Grundlagen der Kontrollen 3. Organisation der regelmäßigen Kontrollen 4. Mängelfeststellung und -beurteilung 5. Protokollierung Praxisteil 1. Besichtigung beispielhafter Sportgeräte 2. Beispielhafter Prüfablauf und dessen Dokumentation 3. Rückgriff auf die e des Theorieteils Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung O bis 16:30 Uhr bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 165,00 Mitglieder des Zweckverbandes 214,50 Nichtmitglieder 4

5 Gemeinsames Seminar mit SIKOSA K Durchsetzung der Schulpflicht und Ahndung von Verstößen gruppe Dozent Mitarbeiter/-innen, die die Einhaltung der Schulpflicht überwachen Die Schulbummelei nimmt immer mehr zu. Es ist,cool die Schule zu schwänzen. Welche Verantwortung tragen neben den Eltern die Behörden? Welche Mittel haben sie in der Hand? Besuchen Sie dieses Seminar um das zu klären und um verschiedene Vorgehensweisen zu beleuchten. 1. Maßnahmen nach dem SOG LSA zur Durchsetzung der Schulpflicht 2. Die Zuführung zur Schule 3. Möglichkeiten der Anwendung von Zwangsmitteln 4. Die Schulbummelei als Ordnungswidrigkeit 5. Die Ahndung und Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit Bitte bringen Sie das OWiG und das SOG LSA mit. Michael Grabe Nummer K / Termin 16. Oktober 2013 Anmeldeschluss 18. September 2013 jeweils von 08:30 bis ca. 15:30 Uhr Halle und Magdeburg Entgelt 105,00 Mitglieder SIKOSA Magdeburg 155,00 Nichtmitglieder 5

6 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Einführung in das Fahrerlaubnisrecht gruppe Dozent Nummer Neuer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fahrerlaubnisbehörden mit geringer praktischer Erfahrung Das Seminar gibt einen Einstieg in die komplexe Materie des Fahrerlaubnisrechts und angrenzende Rechtsgebiete. Es versetzt Sie in die Lage, Vorgänge entscheidungsreif vorzubereiten. 1. Einführung in die Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts - Fahrerlaubnisklassen nach der 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie - Begleitetes Fahren ab Eignung und Befähigung - körperliche Eignung (Alkohol, Drogen, Alter) - charakterliche Eignung 3. Ausländische (EU-/EWR- und Drittstaaten) Fahrerlaubnisse - Anerkennung von EU / EWR Fahrerlaubnissen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH - Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten 4. Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem - Maßnahmen der Behörde, Berechung des Punktestandes - Tilgungsfristen, Löschung, Überliegefristen 5. Aktuelle Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung/Straßenverkehrsgesetz Ingo Buchardt O-02-43/ /15. Oktober 2013, 1. Tag: 10:00 bis 16:00, 2. Tag: 09:00 bis 15:00 Uhr Anmeldeschluss 16. September 2013 Entgelt 196,00 Mitglieder des Zweckverbandes 256,00 Nichtmitglieder 6

7 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Die Anordnungspflicht von Lichtzeichenanlagen gruppe Dozent Nummer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter, Bußgeldstellen, unteren Straßenverkehrsbehörden Sie werden den Grundaufbau von Schaltplänen verstehen und einfache Zwischenzeiten ausrechnen können. 1. Verkehrssicherungspflicht an Lichtzeichenanlagen als Amtspflicht von Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden 2. Erläuterung zum Aufbau einer Kreuzung 3. Erläuterung von Sichtfeldern und Schnittpunkten 4. Probleme der Unfallaufnahme durch die Polizei 5. Zwischenzeitberechnung für kleinere Knotenpunkte auf Grundlage der RiLSA (Richtlinie für Lichtzeichenanagen Joachim Kaube O-02-03/13-01 Anmeldeschluss 15. August September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 7

8 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Ordnungswidrigkeitenverfahren gruppe Dozentin Nummer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstellen Dieses Seminar wird Ihnen Sicherheit in der Anwendung der verwaltungsrechtlichen und spezialgesetzlichen Regelungen im Bußgeldverfahren vermitteln. 1. Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht - Lehre von der Ordnungswidrigkeit und Begriffsbestimmung - Unterschiede zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit - Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit - Fragen der Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit - Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit - Rechtsfolgen der Ordnungswidrigkeit - Regeln über die Zumessung der Geldbuße und Gewinnabschöpfung - Verfolgungshindernis der Verjährung 2. Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden - Bußgeldverfahren und Strafverfahren 3. Vorverfahren - Erlass eines Bußgeldbescheids - Verwarnung und Verwarnungsgeld - Einstellung des Verfahrens 4. Einspruch und Zwischenverfahren 5. Gerichtliches Hauptverfahren 6. Vollstreckungsverfahren 7. Kostenrecht Dr. Michaela Möhlenbeck O-02-15/13-01 Anmeldeschluss 21. Oktober /19. November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder 8

9 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Verkehrsorganisation und Verkehrsberuhigung gruppe Dozent Nummer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bußgeldstellen und Verkehrsüberwachungsdiensten, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, Planungsämtern Vermittlung von Kenntnissen bei der Planung, Organisation und Überwachung von Verkehrsmaßnahmen, Parkzonen, Feuerwehrzufahrten und verkehrsberuhigte Bereiche 1. Grundsätze der Verkehrsorganisation und der Verkehrsberuhigung 2. Verkehrsbeschilderung und Organisation des ruhenden Verkehrs in Zonen, Rechtsprechung und Zusammenarbeit von Behörden 3. Verkehrszeichen zur Gefahrenabwehr 4. Bauliche Mittel: Schwellen und Einbauten 5. Rechtliche Wertung von Feuerwehrzufahrten 6. Begriff Feuerwehrzufahrt nach verkehrs- und brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten, Ahndung von Parkverstößen 7. Grundsätze der Einrichtung von Bewohnerparkzonen 8. Verkehrsberuhigung durch verkehrsberuhigte Zonen mit Zeichen 325 StVO 9. Tempo-30-Zonen 10. Grundsätze des Haltens, Parkens und der Versorgung 11. Verkehrsüberwachung Joachim Kaube O-02-45/13-01 Anmeldeschluss 15. Oktober November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 9

10 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Sonder- und Wegerecht gruppe Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Beschäftigte in Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden Sie erhalten Kenntnisse zur Benutzung von Sonder- und Wegerechten. 1. Gesetzliche Grundlagen - Verfassungsrecht - 35 StVO - 38 StVO 2. Begriffsdefinitionen - Was sind Sonderrechte? - Was ist eine hoheitliche Aufgabe? 3. Besonderheiten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - arbeits- und dienstrechtliche Besonderheiten - haftungsrechtliche Konsequenzen Bitte Grundgesetz, Straßenverkehrsordnung, BGB und Sächsisches Beamtengesetz zur Veranstaltung mitbringen. Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung O Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 10

11 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Straßenverkehrsrecht aktuell Workshop gruppe Dozent Nummer Termin Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden Sie erhalten Kenntnissen über die neuesten und aktuellen Rechtsprechungen und können diese anschließend sicher anwenden. 1. Gerichtliche Entscheidungen im Straßenverkehrsrecht - Rechtsprechungsübersichten - aktuelle Rechtsprechung 2. Geschwindigkeit / Parken und Halten / Alkohol - Rechtliches und Richtlinien - Aufgaben und Verstöße 3. Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden - Umsetzung der aktuellen Rechtsprechungen - Vor- und Nachteile Wolfgang Schütze O-02-35/13-01 Anmeldeschluss 17. Oktober November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 11

12 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Großraum- und Schwertransporte Verwaltungsvorschriften und praktische Durchführung gruppe Dozent Nummer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Straßenverkehrsbehörden bzw. der Straßenbau- und Tiefbauämter Sie festigen Ihre Kenntnisse zum Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte nach der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien und Verwaltungsvorschriften. Sie erweitern Ihre Kenntnisse zu technischen Transportvoraussetzungen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, Genehmigungsanträge der Transportfirmen kritisch zu prüfen. 1. Rechtsgrundlagen zu Großraum- und Schwertransporten 2. Zuständigkeiten und Genehmigungsverfahren 3. Formen der Transportbegleitung gemäß RGST Auflagenkatalog 5. Antragsmuster und Erlaubnisbescheide und Berücksichtigung des Verfahrens VEMAGS 6. Technische Voraussetzungen - Ausnahmegenehmigungen nach 70 StVZO 7. Problembereich unteilbare Ladung 8. Fahrzeugkontrollen durch die Polizei 9. Feldversuche und weitere Besonderheiten Bitte StVO, StVZO, FZV und RGST 92 zur Veranstaltung mitbringen. Peter Bandt O-02-31/13-01 Anmeldeschluss 9. September Oktober 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 12

13 Verkehrs- und Ordnungsrecht O Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gruppe Dozentin Nummer Neuer Termin Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter, Leiterinnen und Leiter Vollzugsdienst, Polizeiangestellte Nach Absolvieren des Seminars sind Sie in der Lage, Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß den Vorschriften des StVZO sicher zu bearbeiten 1. Materielles Recht der StVZO - Betriebserlaubnis - Kennzeichen - Zulassungsformen - Kurzeit- und andere besondere Kennzeichen - internationaler Kfz-Verkehr - Pflichtversicherung - Kraftfahrzeugsteuer 2. Verfahrensrechtliches - Verfahren, Zulassungspflicht, Verkehrsausweise, Kennzeichnung - aktuelle Urteile zum OWi-Verfahren Bitte bringen Sie die aktuellen Fassungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung einschließlich des Bußgeldkatalogs sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung zur Veranstaltung mit. Dr. Michaela Möhlenbeck O-02-44/ September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 26. August 2013 Anmeldungen sind noch bis 9. September 2013 möglich 13

14 Radverkehr O Radtourismus und Radverkehrswegweisung gruppe Dozent Nummer Termin Tourismusverantwortliche in den Städten, Landkreisen und Tourismusvereinen, Verkehrsplaner, Verwaltungsmitarbeiter Sie erhalten Kenntnisse über verkehrsrechtliche Grundlagen und die Regelwerke zum Radtourismus und zur Radverkehrswegweisung. Sie kennen die Richtlinie zur Fahrradwegweisung in Sachsen (Basis: FGSV- Standard) und können diese anwenden. Eine vorgelegte Wegweisungsplanung kann von Ihnen sicher hinsichtlich Richtlinienkonformität beurteilt werden. 1. Regelwerke zum Fahrradtourismus - bauliche Standards nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) - Entwicklung radtouristischer Netze - Radverkehrskonzeption Sachsen und Standards für Radfernwege 2. Planung von Radverkehrswegweisung nach der sächsischen Richtlinie - Netzaufbau und auswahl - Wegweisertypen - technisches System 3. Umsetzung und Unterhaltung von Radverkehrswegweisung - Kataster und Kostenschätzung - Abstimmung und Ausschreibung - Organisation der Mängelerhebung und Ersatzbeschaffung Michael Haase O-02-39/13-01 Anmeldeschluss 2. September September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 14

15 Vollzug O neu Abschleppen und Sicherstellen von falsch geparkten Fahrzeugen gruppe Dozent Nummer Termin Beschäftigte des Gemeindlichen Vollzugsdienstes, insbesondere der Verkehrsüberwachung sowie des Stadtordnungsdienstes und der Bußgeldstellen Sie erwerben Kenntnisse und Rechtssicherheit für die Entscheidungen zum Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie sind nach dem Seminar fachlich in der Lage, ihre durchzusetzenden Anordnungen zu begründen und zu vertreten. 1. Bedeutung und von Abschleppmaßnahmen - Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung - Sicherstellung der Strafverfolgung 2. rechtliche Regelungen in Sachsen für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen - im öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Verkehrsraum 3. Voraussetzungen für das Tätigwerden der Polizeibehörde - Aufgabenzuweisungen, Zuständigkeiten, Ermächtigungen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 4. Voraussetzungen für Abschlepp- oder Umsetzungsmaßnahmen - pflichtgemäßes Ermessen - festgestellter Tatbestand, Gefährdungsprognose - Auswahl der polizeilichen Maßnahmen - Beteiligung Dritter bei der Umsetzung - Umgang mit Kosten 5. Praktische Beispiele/Übung, Rechtsprechung Bitte SächsPolG, StVO, VwV-StVO und VwV Abschleppen, 9. SächsKVZ zur Veranstaltung mitbringen. Wolfram Schubert O-02-20/ November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 8. Oktober

16 Vollzug OK Konfliktbearbeitung für gemeindliche Vollzugsbedienstete gruppe Dozentin Nummer Termin Mitarbeiter/-innen und Bedienstete kommunaler Verwaltungen, die sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegenüber Bürgern/-innen möglichst stressund konfliktarm durchzusetzen haben; gemeindliche Vollzugsbedienstete Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen der Konfliktbearbeitung kennen und beherrschen. Sie eignen sich ausgewählte Techniken konfliktmindernder und -vermeidender Gesprächsführung an und werden in die Lage versetzt, sich auf der Basis eigener Befindlichkeit sensibel auf Situation und Partner einzustellen, um dadurch optimal auf unterschiedliche Verhaltensweisen ihrer Konfliktpartner zu reagieren. 1. Stellung des Bediensteten gegenüber dem Bürger und die sich daraus ergebenden Anforderungen an sein Verhalten 2. Ausgewählte Grundlagen der Konfliktbearbeitung 3. Verhalten und Wahrnehmung in Konfliktsituationen 4. Die eigene Vorbereitung auf Konfliktsituationen 5. Training des Konfliktverhaltens in ausgewählten Fallsituationen Dr. Christine Zschaler OK-07-03/13-01 Anmeldeschluss 1. August /30. August 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder 16

17 Vollzug O Waffenrecht gruppe Gemeindliche Vollzugsbedienstete und Mitarbeiter/-innen waffenrechtlicher Erlaubnisbehörden Sie lernen die sichere Unterscheidung von legalen und illegalen Waffen sowie verbotenen Gegenständen. 1. Grundlagen - das deutsche Waffenrecht im Wandel der Zeit - Grundlagen und Erlaubnispflichten 2. Begrifflichkeiten - Umgang mit Waffen (z. B. Besitz, Führen, Transport) - sichere Aufbewahrung 3. Legale / Illegale Waffen, verbotene Gegenstände - freie Waffen, Gegenstände zur Selbstverteidigung - verbotene Gegenstände - Diskussionsrunde Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung O Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 17

18 Gemeinsames Seminar mit SIKOSA K Auswirkungen des EU-Rechts auf die Straßenbeleuchtung - Chancen für Optimierung und Sanierung gruppe Dozent Bedienstete aus Tiefbauämtern und Umweltämtern sowie für die Straßenbeleuchtung Verantwortliche Während die Straßenbeleuchtung für die Lebensqualität in einem von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist sie aus der Sicht der häufig leeren kommunalen Kassen ein notwendiges Übel. Bei der Sanierung der Finanzen werden deshalb im Bereich der Straßenbeleuchtung deutlich Einsparungen gefordert. Aber auch die EU bestimmt den Betrieb der Straßenbeleuchtung mit, wenn nach 2015 die weit verbreitete Quecksilberdampflampe auf dem europäischen Markt nicht mehr verfügbar sein wird. An die Sachbearbeiter, die gerade in kleineren Kommunen als Quereinsteiger nebenher die Straßenbeleuchtung betreiben sollen, wird eine endlose Flut an Werbeversprechen herangetragen, die alle die Lösung aller Probleme in der Straßenbeleuchtung versprechen. Das Seminar will den Sachbearbeitern grundlegende Informationen vermitteln, um die eigene Beleuchtungsanlage verstehen zu können, Möglichkeiten der Optimierung in Planung und Betrieb zu entdecken, eine eigene Sanierungsstrategie zu entwickeln und eine sichere Anlage zu betreiben. Es werden die Wirkungsweisen der verschiedenen Energiesparmöglichkeiten erläutert und ihre Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Wirtschaftliche Betrachtungen der verschiedenen Maßnahmen runden das Bild der Sanierungsmöglichkeiten ab. Den Sachbearbeitern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Markt der Möglichkeiten zu sichten und zu bewerten und eine auf die eigene Beleuchtungsanlage zugeschnittene Strategie zu entwickeln. Das Seminar kann gerne um Fragen und Probleme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrer Straßenbeleuchtung ergänzt werden. Eine Vorbildung in der Straßenbeleuchtung ist nicht erforderlich, allerdings ist ein allgemeines technisches Verständnis hilfreich. Gerd Gennat Nummer K /13-01 Termin 19./20. Juni 2013 von 08:30 bis ca. 15:30 Uhr Anmeldeschluss 22. Mai 2013 Magdeburg Entgelt 170,00 Mitglieder SIKOSA Magdeburg 252,00 Nichtmitglieder 18

19 Gemeinsames Seminar mit SIKOSA K Crashkurs - Baurecht gruppe Dozent Mitarbeiter/-innen, die mit baurechtlichen Bestimmungen befasst sind oder künftig befasst werden sollen und/oder sich befasst werden sollen und/oder sich schnell in diesem Rechtssystem zurecht finden wollen Der schnelle Überblick über die wesentlichen praxisrelevanten Baurechtsnormen und die Verknüpfungen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts und der schnelle Einstieg in eine praxistaugliche Handhabung. Die vielfältige Palette der unterschiedlichen Rechtsquellen des Baurechts und des Baunebenrechts sowie die diversen Verknüpfungen zwischen dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht und dem sog. Baunebenrecht, wie z.b. BImSchG, Natur-/Denkmalschutz- und Wasserrecht macht das Baurecht nicht nur zu einem sehr komplexen, sondern auch zu einem,verzwickten und in der täglichen Rechtsanwendungspraxis häufig nicht leicht zu handhabendem Themenbereich. des Seminars ist es, das Baurecht überschaubarer, verständlicher und damit für die tägliche Praxis leichter und auch interessanter zu machen. 1. Grundbegriffe des Baurechts 2. Rechtsquellen und Gesetzgebungskompetenzen 3. Öffentliches und privates Baurecht 4. Verknüpfungen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts 5. Beteiligung Dritter an baurechtlichen Zulässigkeitsentscheidungen Berücksichtigung und Stellenwert der,öffentlichen Belange 7. Vorhabensbegriff nach BauGB und Begriff der Baumaßnahme nach der BauO LSA 8. Prüfungsraster/Aufbaumuster zur Zulässigkeit von (Bau-) Vorhaben Bitte bringen Sie das BauGB, die BauNVO, die BauO LSA, das VwVfG, das SOG LSA und das BGB mit. Detlef Claßen Nummer K /13-01 und K / Termin 19. Juni 2013 Anmeldeschluss 22. Mai Termin 18. September 2013 Anmeldeschluss 21. August 2013 jeweils von 08:30 bis ca. 15:30 Uhr Magdeburg und Halle Entgelt 105,00 Mitglieder SIKOSA Magdeburg 155,00 Nichtmitglieder 19

20 Bau G neu gruppe Dozent Aktuelles Baurecht Novellierung BauGB und BauNVO, Klimarechtsnovelle, Abgrenzung Innen- und Außenbereich, aktuelle Schwerpunktfragen Beschäftigte, die regelmäßig mit baurechtlichen Fragen befasst sind Erweiterung Ihrer Fähigkeiten zum rechtssicheren Umgang mit täglichen Fragestellungen und Vertiefung baurechtlicher Kenntnis anhand aktueller Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. 1. Aktuelle Rechtsentwicklungen - BauNVO-Novelle 2013: Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts - Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden - Aktuelle Änderungen der SächsBO 2. Aktueller Stand der Rechtsprechung zum Bestandsschutz 3. Baugenehmigungsverfahren - verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 4. Fragstellungen zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - faktische Baugebiete - Anforderungen an das Einfügungsgebot 5. Aktuelle baurechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende - Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen - Privilegierung von Windenergieanlagen und ihre planungsrechtliche Steuerung 6. Rechtsschutz der Gemeinden und der Nachbarn Peter Kober (Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht) Nummer G-01-32/13-01 Neuer Termin 18. November 2013 Anmeldeschluss 21. Oktober

21 Bau G Baustellenmarketing Professionelle Informations- und Imagepolitik über kommunale Baumaßnahmen gruppe Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Bauplanung und Baudurchführung in kommunalen Verwaltungen und angeschlossenen kommunalen Betrieben Baustellenmarketing als eine spezifische Form kommunaler Informationspolitik gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Teilnehmenden gewinnen einen umfassenden Einblick in das Thema und erfahren, wie sie Baustellenmarketing planen und umsetzen können. 1. Kann man Baumaßnahmen vermarkten? - Bedeutung und Rahmenbedingungen - Aufgaben und e - gruppen 2. Wie kann man Baumaßnahmen vermarkten? - konzeptionelle Herangehensweise - inhaltliche und gestalterische Anforderungen - Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplanung 3. Wie machen es andere? - Fallstudie am Beispiel einer Kommune - Fallstudie am Beispiel eines kommunalen Verkehrsbetriebes - Übung und Austausch Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 21

22 Bau G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar gruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Planungs-, Bau- und Bauverwaltungsämtern Sie werden in diesem Seminar mit dem Satzungsrecht vertraut gemacht. Ihre vorhandenen Kenntnisse werden vertieft. 1. Aufstellung von Satzungen nach 34 und 35 BauGB 2. Aufstellungsverfahren 3. Satzungsinhalt Bitte BauGB zur Veranstaltung mitbringen. Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 22

23 Bau G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Aufbauseminar gruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtplanungs- und Bauordnungsämter und von Planungsbüros Sie erörtern die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. 1. Bebauungspläne der Innenentwicklung 13 a BauGB - Wiedernutzbarmachung von Flächen - Verdichtung - andere Maßnahmen 2. Großflächiger Einzelhandel und Städteplanung - Vermeidung städtebaulicher Konflikte - Grundsatz der Erforderlichkeit - Abstimmungsgebot mir Nachbargemeinden 3. Shrinking Cities Herausforderungen an die Städteplanung - Sanierung statt Planierung - Planung statt Fragmentierung - Beispiele für Bewältigung städtebaulicher Konflikte Bitte das Baugesetzbuch zur Veranstaltung mitbringen. Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 23

24 Bau G Bauwerksvertragsrecht gruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen Vertiefung der rechtlichen Schwerpunkte des Bauwerkvertragsrechts 1. Bürgerliches Gesetzbuch und VOB/B - Rechtsnatur der VOB/B - VOB/B und AGB - Privilegierung der VOB/B 2. Vertragsschluss - Werklohn - Einheitspreis - Pauschalpreis 3. Durchführungsphasen des Vertrags - Verzögerung, Behinderung - Abnahme, Mängelansprüche - Werklohnzahlung, Sicherungen Bitte BGB, VOB/B, HOAI sowie interessantes Beispielmaterial aus der eigenen Verwaltungspraxis zur Veranstaltung mitbringen. Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 24

25 Bau G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau gruppe Dozent interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau (November 2006). Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI Grundlagen und Begriffe: Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten: Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung: insbesondere Leistungspflichten und Vergütung, Grundflächen und Rauminhalte, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm: Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI), 1993 und Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen): Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung: Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung, Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC-Analyse 8. Ermittlung der Baunebenkosten: insbesondere Kosten der Bauherrenaufgaben, Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Bitte Texte der HOAI 1996 und 2010 und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Wolfgang Hertrampf Nummer G-03-06/13-01 Termin 26. September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 29. August

26 Bau G Wir bauen Kindertagesstätten Planung und Durchführung von Bauvorhaben gruppe Leiterinnen von Kindertagesstätten, Kämmerer, Verwaltungsangestellte Organisation des Bauvorhabens, Kennenlernen der Planungsanforderungen, Darstellen praktischer Lösungen Bis 2013 soll für jedes dritte Kleinkind ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Je nach Region reicht diese Planzahl längst nicht aus. Deshalb müssen neue Kindertageseinrichtungen geplant und gebaut werden. Der nötige Platzausbau wird nach wie vor aus Mittel des Bundes und des Landes unterstützt, auch Kommunen helfen finanziell bei der Sanierung, dem Umbau und Neubau. Sie vor allem haben später die Folgekosten zu tragen. Im Planungsprozess sind pädagogische und bauliche Standards sowie die Kosten zu berücksichtigen und mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Für alle Beteiligten - Pädagogen, Architekten, Kämmerer - ist das Bauvorhaben somit eine große Herausforderung Schwerpunkte im Seminar sind: - Aufbau- und Ablauforganisation des Bauprojektes - Erarbeitung der Aufgabenstellung unter Beachtung des längerfristigen Bedarfes, neuer Aufgaben und vorhandener Investitionsmittel - zu beachtende gesetzliche Regelungen und Normen - Kostenplanung und Bauzeitenplan - Finanzierung - Anforderungen an die Standortplanung - Planungsanforderungen für Gruppenräume, Schlafräume, Küche, Bäder, Möblierung, Außenanlagen, Parkplätze - Raum- und Ausstattungsnormen - Gestaltung der Fassade - Folgekostenberechnung Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. 26

27 G Was wird die neue HOAI 2013 bringen? Mit Schreiben v hat das BMWi den betroffenen Kreisen den Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI 2009 zur wohl abschließenden Stellungnahme bis zum überlassen. Die Erfahrungen der HOAI 2009 zeigten, dass der vorliegende Referentenentwurf in wesentlichen Teilen als Gesetzesvorlage übernommen wird und damit die Grundbausteine der HOAI 2013 nahezu feststehen. Auch wenn die Vorlagen und Diskussion im Bundestag und Bundesrat noch ausstehen, sind so die Erfahrungen der vorherigen Novellierungen - keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zu erwarten. Kern der aktuellen Novellierung der HOAI ist eine umfassende baufachliche und technische Überarbeitung der Leistungsbilder, die nunmehr in der Planungswirklichkeit des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Die Modernisierung der HOAI umfasst zunächst neue und erhöhte Tafelwerte. Der Referentenentwurf sieht die Wiedereinführung der mitverarbeiteten Bausubstanz ebenso vor wie das Kriterium wesentlicher Eingriff in Bestand oder Konstruktion für die Bestimmung eines Umbaus. Die Regelungen für den Umbau- bzw. Moderneu Die HOAI 2013 kommt Vorbereitungen zur neuen HOAI Mandatsträger Führungskräfte gruppe Behörden, Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Baureferenten, Baudezernenten, Mitarbeiter der Innenrevision Planer, Ingenieure (Bau- und Fachingenieure), Architekten, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser Projektmanager, Projektleiter, Projektsteuerer sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsbüros Befassten kritische Bauherren Kommunikation Konfliktlösung Arbeitsmethodik Pressearbeit Marketing Europa Die Teilnehmer werden verständlich und mit Beispielen auf die HOAI 2013 vorbereitet und erhalten dazu brandaktuelle Unterlagen. Im Vergleich mit der HOAI 2009 werden zunächst die besonderes praxisrelevanten Änderungen erläutert. Dazu werden auch die Grundsätze der neueren Rechtssprechungen, die die HOAI 2009 und HOAI 2013 betreffen kommentiert. Obgleich die Verabschiedung durch den Gesetzgeber noch aussteht und auch das Datum des Inkrafttretens zum Zeitpunkt der Seminarplanung noch offen ist, sind alle Anwender gut beraten, sich so früh wie möglich auf die neue Honorarordnung vorzubereiten. Auch die HOAI 2013 wird als verbindliches Recht zur Grundlage von Honoraren für Ingenieur- und Architektenleistungen werden. Wissen über die praktischen Zusammenhänge und Hintergründe der neuen Paragraphen sichert Vorteile bei anstehenden Vertragsverhandlungen, die auf der Hand liegen. Mit vertieftem Wissen um die neue HOAI 2013 kann auch in Einzelfall fundierter entschieden werden, ob mit einem Planungsauftrag bis zur HOAI 2013 gewartet werden soll, oder ob dieser noch auf Grundlage der HOAI 2009 erteilt bzw. angenommen werden soll. 27 Haushalt TVöD Personal Beamtenrecht Kommunalrecht Verwaltungsrecht, BGB Sekretariat Finanzen SGB Soziales Krankenhäuser Ordnung Umwelt Bauen PC-Training

28 Mandatsträger Führungskräfte Kommunikation Konfliktlösung Arbeitsmethodik Pressearbeit Marketing Europa Finanzen Haushalt. Dozent Nummer nisierungszuschlag werden in den jeweiligen Leistungsbildern mit Spannen von 20 % bis 50 % spezifiziert. Zeitgemäß erscheint auch der Ersatz des Begriffs Innenräume anstatt des antiquierten Raumbildenden Ausbau. Beratungsleistungen sind wie schon in der HOAI auch weiterhin Besondere Leistungen und unterliegen deshalb lediglich unverbindlichen Preisempfehlungen, die in den Anlagen des Referentenentwurfes aufgeführt werden. Das Honorar für Nachtragswesen in der Planung und Bauleitung sollte analog dem bei der Bauausführung in der HOAI 2013 vereinfacht werden. Der Begriff der Grundleistungen zieht wieder in die HOAI ein, wobei die einzelnen Leistungsphasen nicht nur inhaltlich aktualisiert, sondern auch anteilig neu gewichtet und unterlegt wurden. Auch die Besonderen Leistungen sind aktualisiert und erweitert weiterhin frei zu vereinbaren wie schon in der HOAI 2009, Zum Zeitpunkt der Seminare wird der jeweils aktuelle Stand der HOAI 2013 besprochen und den TN zur Verfügung gestellt. Bitte aktuelle HOAI 2009 / ggf. HOAI 2013 mitbringen. Eigene Akten und Problemfälle aus der Praxis können besprochen werden (Fragen können Sie uns per zusenden). Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai (Beratender Ingenieur, SV und Gerichtsgutachter für Honorare und Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Halle / Weimar) G-03-15/13-06 TVöD Personal Beamtenrecht Kommunalrecht Verwaltungsrecht, BGB 2. Termin 17. Juni 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 16. April 2013 und 21. Mai 2013 Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder SGB Soziales Krankenhäuser Ordnung Umwelt Bauen PC-Training Sekretariat 28

29 HOAI G HOAI 2009 Forum Aktuelle Rechtslage und deren Umsetzung gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Das Forum veranschaulicht zunächst das aktuelle Honorarrecht an Hand der obergerichtlichen Entscheidungen, die für die Praxis der öffentlichen Auftraggeber besonders relevant sind. Diskutiert werden dabei die tatsächlich abzuwägenden e und deren mögliche Auswirkung auf die Praxis. Dem werden die Vorschriften der HOAI im Wortlaut und in deren Auslegung in der Kommentarliteratur gegenübergestellt. Die Teilnehmer werden angeleitet, kritisch und differenziert zu lesen und die grundlegenden Auslegungsregeln zu beachten. Nicht jedes Urteil betrifft jeden Fall. Ein Gerichtsurteil kann im Einzelfall leicht umgedeutet werden. Den Teilnehmern wird auch vermittelt, den Positionen der Planer und der anderen am Planungs- und Bauprozess beteiligten Parteien sachgerecht auch dann begegnen zu können, wenn vermeintliche Referenzurteile vorgelegt werden. 1. Entscheidungen des BGH der letzten 12 Monate - HOAI und Honorarrecht - Leistungen von Planern. Ingenieuren und Architekten - Verträge und Abrechnungen 2. Ausgewählte Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte (OLG) - HOAI und Honorarrecht - Leistungen von Planern. Ingenieuren und Architekten - Verträge und Abrechnungen 3. Wortlaut oder Auslegung? - Umbauzuschlag unter 20 %? Für Freianlagen? - Was sind mehrere Objekte am Beispiel Gebäude und TA? - weiter ungeklärte Konfliktpotentiale (Objekt- und Fachplanungen) Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Beispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fragen können Sie uns per zusenden). Ulf Greiner Mai Nummer G-03-13/13-01 Termin 18. Juni 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 21. Mai 2013 Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 29

30 HOAI G HOAI Praxis Antworten auf immerwährende Fragen zu Honoraren und Planungen gruppen Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer, Ingenieure und Architekten sowie Baubüros Im Zusammenhang mit Planungen, Bauleitung und deren Honorierung erhalten die Teilnehmer Antworten auf viele jener Fragen und Praxisprobleme, die bisher in keiner HOAI abschließend beantwortet werden konnten. Die Planungspraxis und auch die Verhältnisse zwischen Bauherren und Planer auf der einen Seite und zwischen Bauherren, Planern und Baufirmen auf der anderen Seite werden immer komplexer und rechtslastiger. Vielerorts treten Sachfragen hinter Rechtsfragen zurück, versteckt sich der gesunde Menschenverstand hinter vermeintlichen Vorschriften und Urteilen. Viele dieser immerwährenden Fragen können aber sachbezogen beantwortet werden. Dazu genügt nicht aber nicht nur ein Blick in die HOAI und das BGB, vielmehr sind neben Normen und technischen Richtlinien auch systematische Bezüge herzustellen zur bewährten Verfahren und wirklich praxisrelevanten Gerichtsurteilen, die vielmals (noch) unbekannt sind. 1. Allgemeines und Grundsätzliches - Was ist eigentlich Planen? Was beinhaltet die Bauleitung? - Was ist Koordinieren? - schützende Klauseln und vertragliche Moden 2. Kosten und Kostenansätze - DIN und DIN eigentlich Zwillinge? - Können anrechenbare Kosten ausgeschlossen werden? - Welche Rolle spielen Normen (DIN) und Regeln der Bautechnik? 3. Wortlaut oder Auslegung - Umbauzuschlag bei Erweiterungen; Ingenieurbauwerke usw. - Ausführungsplanung vs. Werkplanung - viele andere ungeklärte Konfliktpotentiale Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Beispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fragen können Sie uns per zusenden). Ulf Greiner Mai Nummer G-03-14/13-01 Termin 4. Juli 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 6. Juni 2013 Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 30

31 HOAI G Neue HOAI 2013 Grundlagenseminar und Vergleich mit HOAI 2009 gruppen Hinweis Dozent Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Ihnen werden die Grundzüge der neuen HOAI vermittelt und Sie vergleichen diese mit der alten HOAI Sie erhalten Basiswissen und ein erstes Handwerkszeug, um die neuen Honorarregeln für Planungsleistungen und Bauleitung zu verstehen und Fallstricke aus Sicht der öffentlichen Verwaltung zu erkennen. 1. Die HOAI 2013 Grundlagen - neue allgemeine Vorschriften mit Anlagen - neue besondere Vorschriften (Objekt- und Fachplanungen) - neue Anwendungsbereiche (bestimmt und unbestimmt) 2. Vereinbarungen und Vergütungen - mögliche Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig) - Leistungen innerhalb der HOAI und deren Abrechnung - neue Ansätze zur Honorarermittlung und deren Grundlagen Der Gesetzgeber beabsichtigt bis Mitte 2013 eine Novellierung der HOAI. Geplant ist derzeit eine umfangreiche Neufassung der bisherigen Regelungen der HOAI Die Durchführung des Seminars steht unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich eine neue HOAI 2013 verbindlich vorliegt. Bitte aktuelle HOAI und alte HOAI 2009 mitbringen. Ulf Greiner Mai Nummer G-03-15/13-01 Termin 27. August 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 29. Juli 2013 Nummer G-03-15/13-03 Termin 24. September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 27. August 2013 Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 31

32 HOAI G Neue HOAI 2013 Vertiefungsseminar und erste Tipps zur praktischen Anwendung gruppen Dozent Nummer Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Ihnen werden erste Tipps zur Anwendung der neuen HOAI vermittelt. Sie erhalten leistungsbildbezogene Handwerkszeuge, um die neuen Grundlagen der Bewertung und Vergütung von Leistungen anwenden und vereinbaren zu können. Das betrifft Objekt- und Fachplanungen, aber auch Beratungsleistungen und besondere Leistungen bei Planung und Bauleitung. Es gilt Fallstricke aus Sicht der öffentlichen Verwaltung rechtzeitig zu erkennen. 1. HOAI 2013 Vertiefung - die neuen Vorschriften in der Praxis - alle neu geregelten Leistungen und Honorare - neue und alte Anwendungsbereiche 2. Anwendungen (Vereinbarungen, Vergütungen usw.) - mögliche neue Vertragsansätze (mündlich, schriftlich, schlüssig) - Übergangsvorschriften und offene Fragen - neue Ansätze zur Honorarermittlung und Vergütung Der Gesetzgeber beabsichtigt bis Mitte 2013 eine Novellierung der HOAI. Geplant ist derzeit eine umfangreiche Neufassung der bisherigen Regelungen der HOAI Die Durchführung des Seminars steht unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich eine neue HOAI 2013 verbindlich vorliegt. Bitte aktuelle HOAI und HOAI 2009 mitbringen. Ulf Greiner Mai G-03-16/13-01 und G-03-16/ Termin 28. August 2013 Anmeldeschluss: 30. Juli Termin 25. September 2013 Anmeldeschluss 28. August 2013 jeweils von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 32

33 Grundbuch G Das Grundbuch gruppe Dozententeam Nummer Neuer Termin Beschäftigte der Liegenschafts-, Rechts-, Bau- und Katasterämter Das Seminar behandelt den Aufbau des Grundbuches und die dort eingetragenen Rechte, z. B. das Eigentum, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte. Gefahren für den Fortbestand eingetragener Rechte, vor allem in der Zwangsversteigerung, sollen erkannt und rechtzeitig ausgeräumt werden. 1. Grundlagen des Grundstücks- und Grundbuchrechts - Rechtsquellen - Aufgaben und Wirkungen des Grundbuches 2. Aufbau und des Grundbuches - Abteilungen des Grundbuches - im Grundbuch eintragbare Rechte und Beschränkungen 3. Entstehung, Veränderung und Untergang von Grundstücksrechten - Begründung, Übertragung und sänderung - Aufhebung und Erlöschen kraft Gesetzes/durch Hoheitsakt 4. Der Rang eingetragener Rechte als Grundlage ihres Wertes - Entstehung und Veränderung des Ranges - Bedeutung des Ranges in der Zwangsversteigerung 5. Der Weg zur Grundbucheintragung - Grundbuchverfahren - Rolle des Notars Bitte BGB und Grundbuchordnung zur Veranstaltung mitbringen. Torsten Zapf und Annika Schwenk G-07-11/ September/1. Oktober 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr bei einer Anmeldung ab 9. bis 16. September % Rabatt Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder 33

34 Grundbuch G Die Nutzungsrechte im Grundbuch gruppe Dozent Nummer Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Liegenschafts-, Rechts-, Bau- und Katasterämterr Sie erhalten fundierte Kenntnisse über die Wesensmerkmale und den der im Grundbuch vorkommenden Dienstbarkeiten und der ihnen verwandten Rechte innerhalb und außerhalb des Grundbuches. Anhand praktischer Beispiele werden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Grundstücken und Sicherung z. B. von Bau- oder Nutzungsbeschränkungen dargestellt. 1. Das Grundbuch als Grundlage der Rechte an Grundstücken - Grundlagen des Grundstücks- und Grundbuchrechts - Rechte in Abteilung II des Grundbuches - Entstehung, Veränderung und Erlöschen von Rechten 2. Wesen und Wirkung der im Grundbuch eintragbaren Nutzungsrechte - beschränkte persönliche und Grund-Dienstbarkeiten - Nießbrauch und Wohnungsrecht - verwandte Rechte: Die Reallast als indirektes Nutzungsrecht, das Notwegrecht als Dienstbarkeit ohne Grundbucheintragung 3. Praktische Gestaltungsmöglichkeiten - Sicherung baurechtlicher Verpflichtungen und Beschränkungen durch Dienstbarkeiten und/oder Baulasten - individuelle Gestaltung des Verhältnisses zwischen Eigentümer und Berechtigtem durch gezielte Nutzung der Eigenarten der verschiedenen Rechte - Handhabung aufschiebender und auflösender Bedingungen Bitte BGB und Grundbuchordnung zur Veranstaltung mitbringen. Torsten Zapf G-07-12/ Juni 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 7. Mai

35 Grundbuch G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop gruppe Hinweis Dozent Nummer Termin Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Baurecht, Grün- und Freiflächenplanung sowie Genehmigungsbehörden und Planungsbüros Sie erfahren, wie unterschiedliche Szenarien durch Dienstbarkeiten gesichert werden können und wie diese strukturiert werden müssen. Im Seminar werden Erfahrungen über die Einsetzbarkeit von Dienstbarkeiten ausgetauscht, geregelte Szenarien präsentiert und Strategien für den Einsatz von Dienstbarkeiten diskutiert. Erörtert werden folgende Bereiche: 1. Bau- und Nutzungsbeschränkungen 2. Spezielle Freiraumentwicklung und Brachflächennutzung durch verschiedene Dienstbarkeiten 3. Individuelle Gestaltung durch auflösende und aufschiebende Bedingungen 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Leitungsrechten Fragestellungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung der Veranstaltung ein. Sie sind bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Torsten Zapf G-07-08/13-01 Anmeldeschluss 8. Oktober November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 35

36 Grundbuch G Die Neuregelung von Dienstbarkeiten für Energieleitungen und Wasserversorgung nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz gruppe Dozentin Nummer Neuer Termin Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung und Zweckverbändenund der Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren zuständig sind; Gemeinden und Landkreise Es wird auf die aktuelle Problematik des Bestands an Rechten am Grundstück aufgrund des Grundbuchbereinigungsgesetzes eingegangen. Ausführlich wird zudem dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten für Energieversorger entstanden sind und unter welchen Voraussetzungen sie in das Grundbuch eingetragen werden können. 1. Das Grundbuch und seine Belastungen nach Wiederherstellung des öffentlichen Glaubens 2. Eintragung von Mitbenutzungsrechten oder Dienstbarkeiten nach 321 ZGB oder 116 SachenRBerG zur Sicherung einer Mitbenutzung in das Grundbuch - Mitbenutzungsrechte/Altrechtliche Dienstbarkeiten - Grundbuchverfahren 3. Voraussetzungen für Dienstbarkeiten für Energieleitungen und Anlagen der Wasserversorgung nach 9 GBBerG - Entstehen von Dienstbarkeiten - Verfahrenswege zur Sicherung von Leitungsrechten 4. e der Rechte nach 9 GBBerG und SachenR-DV - Rechtsgrundlagen - Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) 5. Durchführung des Bescheinigungsverfahrens mit allen verfahrensrechtlichen Anforderungen nebst anschließ. Grundbuchverfahren - Bescheinigungsverfahren - Berichtigungsbewilligung Annika Schwenk G-07-10/ November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 36

37 Wohnen / Mieten G Das neue Mietrecht 2013 Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln neu gruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Am werden umfangreiche Änderungen im Mietrecht in Kraft treten. Im Seminar werden die neuen Regelungen erläutert und Kosequenzen für die Vermietungspraxis abgeleitet. Mietspiegel sind eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Insbesondere im Mieterhöhungsverfahren ist ihre soziale Befriedungswirkung unbestritten. Das Seminar vermittelt Erkenntnisse zur Erarbeitung von Mietspiegeln, u. a. zu Mietspiegeln mit energetischen Komponenten und zu grundsicherungsrelevanten Mietspiegeln. Sie erhalten wichtige Informationen, um Grundsatzentscheidungen sicher zu treffen. Das Seminar dient auch zum gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch. 1. Das neue Mietrecht Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der energetischen Modernisierung - erweiterter Mieterschutz bei Mieterhöhungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen - Wärmecontracting - wirkungsvolleres Vorgehen gegen Mietbetrüger Hinweis Dozent 2. Mietspiegel - Rechtsgrundlagen und Aufbau eines Mietspiegels - Verantwortlichkeit für Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln - Tabellen- oder Regressionsmietspiegel? - Datenerhebung / Datenauswertung - Veröffentlichung und Dokumentation des Mietspiegels - energetische und grundsicherungsrelevante Mietspiegel - Umgang mit Bürgerbriefen: Anfragen und Beschwerden zum Mietspiegel Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht zur Veranstaltung mitbringen. Fragen können Sie vorab per einreichen. Dr. Mathias Wagner Nummer G-04-11/13-01 Neuer Termin 4. November 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 10. Oktober

38 Wohnen / Mieten G Das Ende des Wohnraummietverhältnisses gruppe Dozentin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach dem Seminar wissen Sie alles über die einzelnen Beendigungsmöglichkeiten eines Wohnraummietverhältnisses und können Einzelfall bezogene Besonderheiten bereits im Mietvertrag berücksichtigen. Außerdem können Sie wirksam Vermieterkündigungen formulieren und für eine ordnungsgemäße Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Rückgabe einer mangelhaften Wohnung sorgen. Dies beginnt bereits bei einer gut durchgeführten und protokollierten Wohnungsabnahme. 1. Berücksichtigung von Besonderheiten im Mietvertrag - der Zeitmietvertrag und dessen formelle Anforderungen - der Kündigungsausschluss und seine Grenzen 2. Die ordentliche Vermieterkündigung - Eigenbedarf, Verwertung & Co. - formelle Anforderungen an eine Kündigung 3. Die außerordentliche Vermieterkündigung - erhebliche Pflichtverletzung, Zahlungsverzug & Co. - formelle Anforderungen, insbesondere: der vorherige Ausspruch von Abmahnungen 4. Die Ansprüche des Mieters nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses - Verantwortlichkeit für Ersatzwohnraum? Schadensersatz? - der Kautionsrückforderungsanspruch 5. Die Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses - Anspruch auf Räumung und mangelfreie Herausgabe (Übergabeprotokoll, Räumungsklage) - Anspruch auf Schönheitsreparaturen? Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Alexandra Zschörnig-Kempe Nummer G-04-17/13-01 Termin 11./12. September 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 14. August 2013 Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder 38

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