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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Überfüllte HADAG-Fähren Teures und gefährliches Wunschkonzert für ein Schönwetter-Phänomen? Mit ihren 24 Fähren auf insgesamt sieben Linien mit zusammen rund 30 Kilometern Länge erbringt die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (kurz: HADAG) mit ihren über 80 Mitarbeitern eine wichtige Verkehrsleistung bei der wasserseitigen Personenbeförderung im Hamburger Hafen und auf der Elbe. Über 8 Millionen Fährgäste belegen dies Jahr für Jahr aufs Neue. Dabei ist insbesondere auf der beliebten Fährlinie 62 zwischen den Landungsbrücken und Finkenwerder mit über 4 Millionen Fährgästen bei gutem Wetter zu beobachten, dass an den Anlegestellen nicht alle wartenden Fahrgäste unmittelbar die nächste Fähre nutzen können, weil diese bereits die aktuell gültige Beförderungshöchstzahl von 250 Personen erreicht hat. Den Umfang dieser Besetzmeldungen gibt der Senat in den Bürgerschaftsdrs. 21/1146 und 21/3511 sowie der Drs aus der Bezirksversammlung Harburg mit 2 Prozent aller Fahrten an, die vor allem an Wochenenden, Feiertagen und bei Großveranstaltungen zum Tragen kämen. In diesen Einzelfällen müssten die Fahrgäste maximal 15 Minuten auf das nächste Schiff warten. (Drs. 21/1146.) Eingedenk dieser Einzelfälle erstaunt aus mehrerlei Gründen, dass SPD und GRÜNE offensichtlich mittels eines Bürgerschaftsantrages den Senat zu einer Taktverdichtung (Zehn- statt 15-Minuten-Takt an Wochenenden von Ostern bis Oktober zwischen Uhr) und zu einer ganzjährigen Erhöhung der Beförderungskapazität (von 250 auf 350 Personen) auffordern wollen. So hat HADAG-Vorstand Gabriele Müller-Remer laut eines Artikels im Hamburger Abendblatt aus dem Januar dieses Jahres 1 den Eindruck von Einzelfällen bestätigt, indem sie volle Fähren als ein Schönwetter-Phänomen bezeichnete, was durch betriebseigene Statistiken belegt werde, nach denen lediglich 2 Prozent der über jährlichen Fährfahrten auf der Linie 62 überfüllt sein. Diese Aussagen verwundern, hatte Frau Müller-Remer in dem oben erwähnten Artikel des Hamburger Abendblatts zugleich selbst auf den desaströsen Kostendeckungsgrad der HADAG und die immensen Belastungen für den Steuerzahler hingewiesen, die eine Ausweitung des Fährbetriebs mit sich 1 Pendler-auf-Hafenfaehren-Vorrang.html.

2 Drucksache 21/5083 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode brächten. Demnach gäbe es an anderen Stellen der Stadt größeren Handlungsbedarf. Diese Feststellung ist zu unterstützen, denn die HADAG ist seit Langem das Sorgenkind unter den HVV-Unternehmen mit städtischer Beteiligung. So ist der Kostendeckungsgrad seit 2006 von knapp 60 Prozent auf nur noch 51,5 Prozent im Jahr 2014 gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der von der Stadt aus Steuermitteln zu erbringende Verlustausgleich von 4,578 Millionen Euro (2006) auf 8,288 Millionen Euro 2014 gestiegen (siehe Drs. 21/671 und Drs. 21/1135). Gleichzeitig irritiert, dass Frau Müller-Remer im Hamburger Abendblatt vom 29. Juni von der ursprünglich skeptischen Grundhaltung gegenüber einer Taktverdichtung und einer Erhöhung der Beförderungskapazität mittlerweile abgerückt ist. Demnach sei die Grenze von 250 Passagieren lediglich eine Sonderregelung für den Hamburger Hafen und es läge eine Zulassung für 380 Personen vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 2 2 Die von der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) betriebene Fährlinie 62 wird als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von der Hamburger Bevölkerung, insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern Finkenwerders, aber auch im Freizeitverkehr genutzt. Von den jährlich über Fährfahrten der Linie 62 konnten in der Regel alle Fahrgäste sofort mitgenommen werden, nur 2 Prozent mussten bei Nachfragespitzen das nachfolgende Schiff nehmen. Eine besonders hohe Nachfrage ist insbesondere an den Wochenenden zwischen 11 und 18 Uhr und bei sehr gutem Wetter festzustellen. Ferner weist auch der Hafenfährverkehr, wie der ÖPNV in Hamburg insgesamt, ein kontinuierliches Wachstum auf. Eine Kapazitätserweiterung des Fährverkehrs kann durch Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Fahrgastobergrenzen, durch den Einsatz zusätzlicher Schiffe sowie durch Taktverdichtungen erfolgen. Kurzfristige Kapazitätserweiterungen werden durch sogenannte Verstärkerschiffe ermöglicht, soweit diese verfügbar sind. Diese Aspekte gelten grundsätzlich für das gesamte Fahrtangebot der HADAG. Durch eine Taktverdichtung auf der Fährlinie 62 an den Wochenenden zwischen 11 und 18 Uhr kann eine Deckung der beschriebenen Nachfrage ohne zusätzliche Wartezeiten bis zum nachfolgenden Schiff sichergestellt werden. Die für diese Taktverdichtung benötigten Schiffskapazitäten sind nur am Wochenende und an den Feiertagen verfügbar. Eine dauerhafte Kapazitätserweiterung auf der Fährlinie 62 kann dadurch geschaffen werden, dass die im Einmann-Betrieb festgelegte Obergrenze von 250 Personen für die Beförderung im Hafengebiet auf den Typ 2000-Schiffen erhöht wird. Diese geplante Erhöhung auf maximal 380 Personen setzt voraus, dass die Schiffsbesatzung für diese Fahrten erweitert wird. Eine solche Kapazitätserweiterung, welche betrieblich nur an den Wochenenden und Feiertagen sinnvoll ist, ermöglicht insbesondere in Spitzenzeiten eine temporäre, schnelle und wirtschaftliche Angebotserweiterung ohne Anpassungsbedarf der Infrastruktur. Dies ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HADAG und der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Sind überfüllte HADAG-Fähren ein Schönwetter-Phänomen? Wenn ja, inwiefern ist es unter Effizienzgesichtspunkten förderlich, für den Zeitraum Ostern bis Oktober (an Wochenenden) eine Taktverdich-

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5083 tung herbeizuführen und ganzjährig die Beförderungskapazitäten je Fähre von 250 auf 350 zu erhöhen? Wenn nein, warum hat HADAG-Vorstand Müller-Remer in Bezug auf überfüllte Fähren von einem Schönwetter-Phänomen gesprochen? Siehe Vorbemerkung. 2. Auf der Internetpräsenz der Stadt Hamburg wird auf der Unterseite zur Fährlinie 62 bereits jetzt (Stand: ) angekündigt: Zukünftig ist eine Aufstockung der bisher 250 auf 350 Fahrgäste geplant. Zudem soll von Ostern bis Oktober an Wochenenden zwischen 11 und 18 Uhr der Takt von 15 Minuten auf alle 10 Minuten erhöht werden. 3 a) Wer im Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde oder der HOCHBAHN beziehungsweise der HADAG hat diese Planungen in dieser Form beschlossen? b) Waren/sind der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dieser Anfrage über diese Ankündigung informiert? Wenn nein, warum nicht? c) Mit welchen zusätzlichen Personalkosten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder die HOCHBAHN beziehungsweise die HADAG für Taktverdichtung (Zehn- statt 15- Minuten-Takt an Wochenenden von Ostern bis Oktober zwischen Uhr) und die ganzjährige Erhöhung der Beförderungskapazität (von 250 auf 350 Personen) jeweils? d) Inwiefern und aus welchen Gründen ist es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder der HOCH- BAHN beziehungsweise der HADAG notwendig, die Beförderungskapazitäten auf der Fährlinie 62 von 250 auf 350 zu erhöhen? e) Bedarf es für die eine Taktausweitung in diesem Umfang der Anschaffung zusätzlicher Fährschiffe? Wenn ja, wie viele Fährschiffe werden benötigt und wie viele welchen Typs sollen zu welchen Kosten wann geschafft werden? Die Maßnahmen werden vom Aufgabenträger für den ÖPNV im Rahmen seiner Zuständigkeiten entschieden. Für die Taktverdichtung entstehen absehbar zusätzliche Personalkosten im mittleren fünfstelligen Bereich. Eine ganzjährige Erhöhung der Beförderungskapazität wird geprüft, daher kann derzeit keine Aussage zu den endgültigen Personalkosten erfolgen. Diese Maßnahmen sind unter wirtschaftlichen, verkehrlichen und betrieblichen Gesichtspunkten sinnvoll, um an den besonders frequentierten Zeiten nachfragegerechte Beförderungskapazitäten bereitzustellen. Zusätzliche Schiffe werden nicht benötigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Seit wann gibt es die Fährlinie 62? Die Finkenwerder Linie und deren Dampfer gingen im Mai des Jahres 1900 in das Eigentum der HADAG über. Die Umbenennung in Linie 62 erfolgte im Mai des Jahres Wie hat sich die Zahl der Fährgäste auf der Fährlinie 62 seit 2008 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 5. Wie viele Fahrten wurden auf der Fährlinie 62 seit 2008 durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 6. Wie haben sich die Besetzmeldungen auf der Fährlinie 62 zahlenmäßig seit 2008 entwickelt? Bitte jahresweise gesamt und für einzelnen Anleger aufschlüsseln

4 Drucksache 21/5083 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Fahrgastzahlen sowie die Angaben zu den durchgeführten und als besetzt gemeldeten Fahrten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Daten zu Fahrten und Besetztmeldungen liegen erst ab dem Jahr 2014 vor. Jahr Fahrgäste (Mio.) 3,34 3,97 4,07 4,03 4,25 4,19 4,43 4,50 Fahrten Besetztmeldungen 967 * * Zum Jahr 2015 siehe Drs. 21/3511. Die Besetztmeldungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Anleger: Jahr Landungsbrücken Altona (Fischmarkt) 8 9 Dockland (Fischereihafen) Neumühlen/Övelgönne Bubendey-Ufer 0 1 Finkenwerder Wie viele Fähren welchen Typs werden derzeit für den Verkehr auf der Linie 62 eingesetzt? Aufgrund der begrenzten Flottenkapazität sind betrieblich keine linienneutralen Einsatzpläne realisierbar. Demzufolge werden grundsätzlich alle Fähren auf der Fährlinie 62 eingesetzt. 8. Wie genau wurde und wird erfasst, dass, wie in Drs. 21/3511 angegeben, einzelne Fahrgäste circa 15 Minuten auf das nächste Schiff warten mussten? Die Besetztmeldungen erfassen Ort, Zeitpunkt, Linie sowie Angaben zu den Witterungsbedingungen. 9. Wie viele dieser einzelnen Fahrgäste hat es seit 2011 gegeben? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Diese Zahlen werden nicht erhoben. 10. Trifft es zu, dass alle auf der Linie 62 eingesetzten HADAG-Fähren bereits jetzt grundsätzlich für 380 Passagiere zugelassen sind? Wenn nein, was trifft dann zu? Nein. Von den 24 Schiffen sind derzeit zwei Fähren nach der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung Bin- SchUO) für 380 Personen zugelassen. 11. Wie viele Rettungsmittel welcher Art und in welcher Stückzahl befinden sich aktuell auf den auf der Fährlinie 62 eingesetzten Fähren? Bitte für jede Fähre einzeln angeben. Auf jedem Schiff befinden sich im gesetzlich vorgeschriebenen Maße Rettungsmittel (vergleiche BinSchUO Anhang II 10.05, Anhang XII 10.09, Anhang III 7.06). Dies wird jährlich durch einen Sachverständigen geprüft. Auf den Typ-2000-Schiffen befinden sich außerdem zwei Rettungsflöße. 12. Frau Müller-Remer kündigt im Hamburger Abendblatt vom 29. Juni 2016 an: Und wenn wir erhöhen, wird es auch zusätzliches, schiffskundiges Personal an Bord geben. a) Was genau ist unter schiffskundig zu verstehen? b) Wie viel Personal wird aktuell auf der Linie 62 eingesetzt? Bitte gegebenenfalls nach schiffskundigem Personal und nicht schiffskundigem Personal unterscheiden. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5083 c) Welche Personalkosten sind seit 2011 für den Betrieb der Fährlinie 62 angefallen? Bitte jahresweise und, wenn möglich, nach schiffskundigem und nicht schiffskundigem Personal unterscheiden. Die Anforderungen an schiffskundiges Personal sind in 10 Absatz 2 der Hafenfahrzeugverordnung definiert. Auf den Schiffen der HADAG wird ausschließlich schiffskundiges Personal im Sinne von 10 der Hafenfahrzeugverordnung eingesetzt. Die Schiffe der Fährlinie 62 fahren im Einmann-Betrieb. Somit wird auf jedem Schiff eine Person eingesetzt. Die Dienstpläne der HADAG sind linienunabhängig, sodass Personalkosten nicht linienbezogen aufgeschlüsselt werden können. 13. Trifft es zu, dass die Grenze von 250 Passagieren eine Sonderregelung für den Hafen ist, die extra für den aktuellen Ein-Mann-Betrieb erlassen wurde? Wenn ja, a) wann genau wurde die Sonderregelung von welcher Stelle erlassen? b) welche Begründung lag und liegt dieser Sonderregelung im Detail zugrunde? Wenn nein, worauf gründet sich die Grenze von 250 Passagieren dann? Es gibt keine Sonderregelung. Die Besetzung von Hafenfahrzeugen ist in 9 der Hafenfahrzeugverordnung allgemein geregelt. Neben der in Absatz 1 genannten Mindestbesetzung gemäß 11 bis 13 Hafenfahrzeugverordnung kommt 9 Absatz 2 zur Geltung. 14. Mit Drs. 21/1146 wurde der Senat im Juli 2015 von der Bürgerschaft ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen die Linie 62 zwischen Finkenwerder und Landungsbrücken verstärkt werden kann. Ist diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, welche Stellen und Einrichtungen waren an der Prüfung beteiligt und wie lauten die Ergebnisse insbesondere hinsichtlich der Taktverdichtung und der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Schiffskapazitäten? Wenn nein, warum nicht und wann werden die Ergebnisse vorliegen? Ja. Der Aufgabenträger für den ÖPNV hat gemeinsam mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und der HADAG die Möglichkeiten zur Verstärkung der Linie 62 untersucht. Zum Ergebnis siehe Vorbemerkung. 15. Voraussichtlich im Jahr 2017 wird laut Drs. 21/4578 eine zusätzliche Fähre für die Verstärkung der Fährlinien 62 und 72 zur Verfügung stehen. Was kostet die Anschaffung dieser Fähre? Der Angebotspreis beträgt circa Euro. 16. Welche Bundesbehörden sind für eine generelle Erhöhung der Beförderungskapazitäten von Fähren auf Bundeswasserstraßen und in den Binnenhäfen zuständig? Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). 17. Haben sich der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden seit 2008 bei den zuständigen Bundesbehörden für eine generelle Erhöhung der Beförderungskapazitäten der Elb- und Hafenfähren eingesetzt? Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis? 18. Haben sich der Senat beziehungsweise die Senatoren seit 2011 im Rahmen der unterschiedlichen Ministerkonferenzen der Länder für eine 5

6 Drucksache 21/5083 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Nein. generelle Erhöhung der Beförderungskapazitäten von Fähren auf Bundeswasserstraßen und in den Binnenhäfen eingesetzt? Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis? 19. Wurden seit 2011 in den unterschiedlichen Ministerkonferenzen der Länder von anderen Bundesländern Anträge beziehungsweise Beschlussvorlagen mit dem Ziel einer generellen Erhöhung der Beförderungskapazitäten von Fähren auf Bundeswasserstraßen und in den Binnenhäfen eingebracht? Wenn ja, wann genau und wie hat das Bundesland Hamburg jeweils abgestimmt? 6

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