Juristenverein des Kantons Luzern. Die AGB-Kontrolle unter der Herrschaft des revidierten Art. 8 UWG
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- Lothar Burgstaller
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1 Juristenverein des Kantons Luzern Die AGB-Kontrolle unter der Herrschaft des revidierten Art. 8 UWG Prof. Dr. iur. Thomas Koller, Ordinarius für Privatrecht und Sozialversicherungsrecht, unter Berücksichtigung des Steuerrechts, an der Universität Bern Vortrag vom 10. März 2015
2 Inhaltsübersicht > Begriffsmerkmale von AGB > Positive Funktionen von AGB > Probleme bei AGB > AGB-Kontrolle im Überblick > Der neue Art. 8 UWG im Besonderen > Anhang: Literaturhinweise 10. März
3 Begriffsmerkmale von AGB > von einer Partei vorformulierte, nicht im Einzelnen unter den Parteien ausgehandelte Vertragsbestimmungen > präsentieren sich in abstrakter, vom konkreten Vertrag losgelöster ("gesetzesähnlicher") Form > werden vom Verwender in der Regel einer Vielzahl von Verträgen mit verschiedenen Parteien zugrunde gelegt > werden regelmässig unverändert in die einzelnen Verträge aufgenommen > regeln im Allgemeinen blosse Nebenpunkte des Vertrages (Bsp.: Deckungsausschlussklauseln in Versicherungsverträgen) 10. März
4 Positive Funktionen von AGB > Rationalisierung des Vertragsschlusses > Modernisierungs- bzw. Spezialisierungsfunktion, v.a. bei neuen Vertragsformen Innominatkontrakte, z.b. Leasing > Standardisierungsfunktion, in gewissen Fällen erwünschte Vereinheitlichung Bsp.: Berufsvorsorgerecht 10. März
5 Probleme bei AGB (1) > Kollision von divergierenden AGB bei Unternehmer AGB "Battle of Forms«> werden v.a. bei Verbraucherverträgen von der Gegenpartei oft nicht gelesen, weil: zu umfangreich und zu kompliziert zu klein bzw. schlecht gedruckt Zeit drängt bei Vertragsabschluss Bsp.: Miete eines Autos am Flughafen 10. März
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10 Probleme bei AGB (2) > oft einseitige Verteilung von Rechten und Pflichten > werden oft zeitlich nachgeschoben telefonische Miete eines Autos evtl. auch bei der Buchung von Flügen > vielfach faktischer Zwang zum Vertragsschluss und damit Nähe zum Kontrahierungszwang Eröffnung eines Bankkontos > zum Teil faktische Konditionenkartelle (oder auf gut Deutsch: «Einheitsbrei») Bsp.: Banken AGB oder SIA-Norm März
11 Probleme bei AGB (3) a) Die Schweiz kennt keine ausgebaute AGB-Gesetzgebung. Im schweizerischen Recht finden sich nur vereinzelte gesetzliche Bestimmungen, welche AGB betreffen. Daher kommt der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in diesem Bereich eine besonders grosse Bedeutung zu. b) Aber: Seit 1. Juli 2012 ist eine revidierte Fassung von Art. 8 UWG in Kraft. Dieser Bestimmung könnte in Zukunft bei der AGB-Kontrolle eine grosse Bedeutung zukommen. 10. März
12 AGB Kontrolle im Überblick 1. Konsens-/Geltungskontrolle (1. Stufe) 2. Auslegungskontrolle 3. Konsens-/Geltungskontrolle (2. Stufe) 4. Inhaltskontrolle 10. März
13 AGB Kontrolle im Überblick Inhaltskontrolle im Überblick (1) > 1. Zwingendes Recht Allgemeine Normen (nicht AGB-spezifische Normen, inkl. Übervorteilung und Willensmängel) Spezialnormen, v.a. vertragstypenspezifische (z.b. Art. 199 OR) AGB-spezifische Normen Art. 256 Abs. 2 lit. a OR Art. 288 Abs. 2 lit. a OR 10. März
14 AGB Kontrolle im Überblick Inhaltskontrolle im Überblick (2) > 2. Art. 19 Abs. 2 OR («Verstoss gegen die öffentliche Ordnung») Einseitige systematische Wegbedingung dispositiven Rechts Der Vertragsnatur widersprechende Verteilung der Vertragspflichten Verstoss gegen zentrale Wertungsprinzipien der Rechtsordnung Verstoss gegen das Prinzip der besseren Risikobeherrschung und gegen das Transparenzgebot > Die AGB-Inhaltskontrolle gestützt auf Art. 19 Abs. 2 OR ist zurzeit erst ein Postulat in der Lehre. Ausserhalb des Verbraucherrechts ist dieses Postulat weiterhin aktuell. 10. März
15 AGB Kontrolle im Überblick Inhaltskontrolle im Überblick (3) > 3. Art. 8 UWG In der bis 30. Juni 2012 geltenden Fassung war Art. 8 UWG für die AGB-Inhaltskontrolle ein «zahnloser Tiger». Der Grund dafür lag in der Wendung «in irreführender Weise» im Ingress dieser alten Norm. Mit der Revision von Art. 8 UWG wurde bezweckt, eine griffigere Norm für die AGB-Inhaltskontrolle zu schaffen. Ob dieses Ziel erreicht wurde, wird die Zukunft weisen. 10. März
16 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen Der Text der revidierten Bestimmung Text der revidierten Bestimmung (in Kraft ab 1. Juli 2012) Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen «Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.» 10. März
17 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen Der Text der revidierten Bestimmung Zum Vergleich: AGB-Richtlinie der EU (Art. 3 Abs. 1, Europäischen Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen) «Eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, ist als missbräuchlich anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht.» 10. März
18 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Konsumentenbegriff > Art. 32 Abs. 2 ZPO «Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden.» > EU-Richtlinie (Art. 2 lit. b) «Verbraucher: eine natürliche Person, die bei Verträgen, die unter diese Richtlinie fallen, zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann» 10. März
19 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Konsumentenbegriff > Art. 210 Abs. 4 OR (in der Fassung vom 16. März 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013) «Eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist ist ungültig, wenn: a) sie die Verjährungsfrist auf weniger als zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen auf weniger als ein Jahr verkürzt; b) die Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist; und c) der Verkäufer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.» 10. März
20 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Mögliche Bsp. für AGB-kritische Klauseln (Vgl. hierzu auch SCHMID JÖRG, ZBJV (2012), S ) > Zentral: Das schweizerische Recht kennt keinen Klauselkatalog ( EU) Freizeichnungsklauseln (Einschränkung oder Ausschluss der Haftung) Klauseln über die Möglichkeit der einseitigen Vertragsänderung Abreden über Konventionalstrafen und pauschalierten Schadenersatz Klauseln über Verrechnungsverbote Verwirkungs- und Schriftformklauseln Verjährungsabreden Abreden über die Erhebung von Zinsen Abreden über automatische Vertragsverlängerungen Einwilligungsklauseln Auslegungs- und Beweislastklauseln Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsklauseln 10. März
21 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand a) Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten b) erheblich c) ungerechtfertigt d) in Treu und Glauben verletzender Weise 10. März
22 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (1) a) Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten > Ungleichgewicht z.l. des Kunden > Was wird als Referenzgrösse genommen (vgl. dazu weiter unten)? > Beurteilung nur innerhalb der fraglichen Klauseln oder bei einer Gesamtbetrachtung des Vertrages (Frage des Kompensation)? - Kompensation nur mit Rechten, welche in einem Zusammenhang mit der fraglichen Klausel stehen? - Oder auch mit Rechten, die mit der fraglichen Klausel in keinem Zusammenhang stehen? (m.e. klar abzulehnen) 10. März
23 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (2) a) Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten > Besonders heikel: Darf der Verwender vorbringen, die ungünstige Klausel werde durch einen besonders günstigen Preis kompensiert? - m.e. abzulehnen, da völlig intransparent - ausser vielleicht, der Verwender biete klar und deutlich zwei Vertragsvarianten an (eine teurere mit günstigen und eine billigere mit ungünstigen AGB-Klauseln). Das ist aber nur angängig, wenn der Verwender den Kunden klar und deutlich auf die Nachteile der ungünstigen Klauseln aufmerksam macht (Thouvenin, Jusletter). > Bewertung des Ungleichgewichts anhand von Treu und Glauben 10. März
24 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (3) b) erheblich > bloss «fühlbar» oder «offensichtlich»? (umstritten) > oder: Billigkeitserwägungen (Botschaft des Bundesrates; Schmid, ZBJV; Sutter/Lörtscher, recht; Bieri, Le nouveau droit [«inéquitable»])? > oder: Beurteilung der Äquivalenzstörung nach den für Art. 21 OR (Übervorteilung) geltenden Regeln (Schott, Schweizer Treuhänder; Dupont, Le nouveau droit)? > oder: quantitative und qualitative Gesamtbetrachtung, d.h. je zentraler die in Frage stehenden Recht und Pflichten, desto geringer muss für die «Erheblichkeit» die Abweichung von der Referenzgrösse sein (Thouvenin, Jusletter)? 10. März
25 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (4) c) ungerechtfertigt > Im Grunde ein sinnloses und tautologisches «Tatbestandsmerkmal». > Dazu zutreffend Thouvenin, Jusletter, Rz.50: «Diesem Merkmal kommt allerdings keine eigenständige Bedeutung zu. Denn die Wertung, die im Begriff ungerechtfertigt zum Ausdruck kommt, ist bereits im Begriff des Missverhältnisses enthalten: Ein Missverhältnis ist immer ungerechtfertigt, ein gerechtfertigtes Missverhältnis ist nicht vorstellbar.» > Zur Erinnerung: In der AGB-RL der EU ist der Ausdruck «ungerechtfertigt» nur in der deutschen Fassung enthalten. 10. März
26 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (5) d) in Treu und Glauben verletzender Weise > Kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal, sondern blosser Bewertungsmassstab (so die wohl h.l.) > In der Literatur genannte Fallgruppen (Thouvenin, Jusletter) bzw. Prüfungselemente (Hess/Ruckstuhl, AJP): - krasses Missverhältnis der Interessen - widersprüchliches Verhalten - zweckwidrige Rechtsausübung - fehlendes schutzwürdiges Interesse (alle gemäss Thouvenin, Jusletter) 10. März
27 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (6) d) in Treu und Glauben verletzender Weise - Risikosphäre/Risikobeherrschung - Grundsatz der Verhältnismässigkeit bzw. Erforderlichkeit - Berücksichtigung der Art der Güter und Dienstleistungen - Berücksichtigung des Preis-/Leistungsverhältnisses (alle gemäss Hess/Ruckstuhl, AJP [Letzteres ist m.e. abzulehnen]) 10. März
28 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (7) d) in Treu und Glauben verletzender Weise > Erforderlich ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Tatbestandsmerkmale unter Berücksichtigung des Prinzips von Treu und Glauben. > Erforderlich ist eine umfassende Interessenabwägung. > Die angestrebte wirksame AGB-Inhaltskontrolle ist nur möglich, wenn der Bewertungsmassstab nicht zu hoch angesetzt wird (tendenziell offenbar a.m. Kut/Stauber, Jusletter, denen zufolge das Element von Treu und Glauben die Schwelle zur Bejahung der Unterlauterkeit erhöhen soll und den Spielraum für eine «offene» Inhaltskontrolle deutlich schrumpfen lasse). 10. März
29 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (8) d) in Treu und Glauben verletzender Weise Meine These: > Der Fairnessgrundsatz verpflichtet den AGB-Verwender, bei der Formulierung seiner AGB den berechtigten Interessen des Konsumenten Rechnung zu tragen. Dem AGB-Verwender obliegt gestützt auf das Prinzip von Treu und Glauben i.s.v. Art. 8 UWG eine eigentliche Interessenwahrungspflicht gegenüber den Kunden. 10. März
30 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Der Tatbestand (9) d) in Treu und Glauben verletzender Weise > Kardinalproblem bei der Gesamtbetrachtung: Was nimmt man als Referenzgrösse? - das dispositive Recht? - die Vertragsnatur? - hilfsweise die Klauseln im Anhang der AGB-RL der EU, welche als Konkretisierungshilfe für die Generalklausel von Art. 3 Abs. 1 dienen? - oder die «graue Liste gemäss 308 BGB (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit)? - allenfalls gar die «schwarze Liste» gemäss 309 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)? > In der bisher zum neuen Art. 8 UWG erschienenen Literatur sind all diese Fragen sehr umstritten. 10. März
31 Der neue Art. 8 UWG im Besonderen: Rechtsbehelfe > «konkrete Normenkontrolle» Gegen Art. 8 UWG verstossende Vertragsklauseln sind nichtig. Darauf kann sich der Vertragspartner im Zivilprozess berufen. > «abstrakte Normenkontrolle» Klage auf Feststellung, Beseitigung und Unterlassung durch Mitwettbewerber, Kunden, Wirtschaftsverbände, Konsumentenschutzorganisationen und den Bund (Art. 9 und Art. 10 UWG) Offene Fragen bei der abstrakten Normenkontrolle: Verbot der geltungserhaltenden Auslegung Einseitige Rechtskrafterstreckung Auswirkungen eines Urteils auf Beseitigung 10. März
32 Alles klar? Und zum Schluss noch dies: Die Crux liegt hier in dem logischen Konditionalsatz, dass das, was in AGB-Klauseln ausgeschlossen wird, bei deren Ungewöhnlichkeit, nur dann eo ipso in den konkreten Vertrag wieder eingeschlossen wird, wenn das, was ausgeschlossen ist, im Recht selbst zuvor eingeschlossen, d.h. vorgesehen ist. (Dieser Satz stammt nicht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern aus einem im Herbst 2010 veröffentlichten wissenschaftlichen Aufsatz über Allgemeine Geschäftsbedingungen!) 10. März
33 Anhang: Literaturhinweise KOLLER THOMAS, Art. 8 UWG eine Auslegeordnung, in: Das Bankkonto: Policy Inhaltskontrolle Erwachsenenschutz, Schweizerische Bankrechtstagung 2013, Herausgeberin: Susan Emmenegger, Basel 2013, S (in gekürzter Form ebenfalls publiziert in Aktuelle Juristische Praxis [AJP] 2014, 19 ff.) AGB-Literatur nach meinem oben erwähnten ABG-Aufsatz (Stand: 5. März 2015) ABEGGLEN SANDRO/COENDET THOMAS/GROSS DOMINIQUE, Aspekte der AGB-Kontrolle im Bankbereich, Insbesondere zur Inhaltskontrolle nach dem neuen Art. 8 UWG, in: Das Bankkonto: Policy Inhaltskontrolle Erwachsenenschutz, Schweizerische Bankrechts-tagung 2013, Herausgeberin: Susan Emmenegger, Basel 2013, S AESCHIMANN LISA, Rundgang durch Art. 8 UWG, in: Jusletter vom 1. September 2014 BRUNNER ALEXANDER/SCHNYDER ANTON K./EISNER-KIEFER ANDREA (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014 BRUNNER ALEXANDER, Entwicklung des schweizerischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 13 ff. COENDET THOMAS, Gesetzgebungsstrategie des neuen AGB-Rechts, Zeitschrift für Schweizerisches Recht (ZSR) 2014 I 45 ff. 10. März
34 Anhang: Literaturhinweise EISNER-KIEFER ANDREA, AVB und die aufgeschobene VVG-Totalrevision, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 83 ff. GAUCH PETER/SCHLUEP WALTER R./SCHMID JÖRG/EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage Zürich 2014, Band I, N 1116 ff. GORDON-VRBA LUCY, AGB-Kontrolle durch Verbandsklagen der Konsumentenverbände, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 265 ff. GROLIMUND PASCAL, AGB in Unternehmerverträgen, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 227 ff. JENNY MARIUS, Inhaltskontrolle nach revidiertem Art. 8 UWG, Folgerungen für die Ausgestaltung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB), Zürich/St. Gallen 2014 JUNG PETER, Die systematische Stellung der offenen AGB-Inhaltskontrolle im UWG: vertrags- und wettbewerbsrechtliche Folgeprobleme, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 129 ff. KUONEN NICOLAS, Le contrôle des conditions générales: L envoi manqué du phénix, Semaine Judiciaire (SJ) 2014 II 1 ff. 10. März
35 Anhang: Literaturhinweise MAISSEN EVA, AGB und automatische Vertragsverlängerung, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner- Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 239 ff. MÖNNICH ULRIKE, AGB und intertemporales Recht, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 287 ff. PERRIG ROMAN, Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Zugänglichkeitsregel, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 169 ff. ROBERTO VITO/WALKER MARISA, AGB-Kontrolle nach dem revidierten Art. 8 UWG, recht 2014, 49 ff. ROBERTO VITO/STEHLE BERNHARD, Zeitlicher Anwendungsbereich von Art. 8 UWG Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_475/2013 vom 15. Juli 2014, recht 2014 S. 235 ff. RUSCH ARNOLD F./SCHIRRMACHER ANDREAS, Konsumentenorganisationen im AGB-Streit, Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins (ZBJV) 2013 S. 683 ff. RUSCH ARNOLD F., Bitte recht feindlich zur Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen, Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 2014 S. 205 ff. SCHMID JÖRG, AGB und die Rolle des dispositiven Rechts, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner- Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 205 ff. 10. März
36 Anhang: Literaturhinweise SCHNYDER ANTON K., Einführung in die Dogmatik der AGB nach schweizerischem und europäischem Recht, in: Alexander Brunner/Anton K. Schnyder/Andrea Eisner-Kiefer (Hrsg.), Allgemeine Geschäftsbedingungen nach neuem Schweizer Recht, Zürich 2014, 39 ff. STÖCKLI HUBERT/AESCHIMANN LISA, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung, Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht (ZBGR) 2014 S. 73 ff. STÖCKLI HUBERT/BIERI ROGER, Prolongationsklauseln in AGB ein erstes Urteil zum revidierten Art. 8 UWG, BGE 140 III 404, Urteil des Bundesgerichts 4A_475/2013 vom 15. Juli 2014, HAVE 2014 S. 398 ff. STUCKI MARIUS, Art. 8 UWG: Die neue AGB-Inhaltskontrolle aus Sicht eines Studienabgängers, in: Jusletter vom 10. März 2014 THOUVENIN FLORENT, Kommentierung von Art. 8 UWG, in: Reto M. Hilty/Reto Arpagaus (Hrsg.), Basler Kommentar, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Basel 2013 VISCHER MARKUS, Zur generell-abstrakten AGB-Kontrolle nach UWG, Aktuelle Juristische Praxis (APJ) 2014, 964 ff. WETZEL THOMAS, Die Anwendbarkeit von Art. 8 UWG auf AGB in Mietverträgen, Mietrecht Aktuell (MRA) 2013, 3 ff. WIDMER ESTHER, Missbräuchliche Geschäftsbedingungen nach Art. 8 UWG unter besonderer Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Diss. Bern 2014, Zürich/St. Gallen März
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