Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle Zeit: 19:00 20:55 Uhr
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- Mina Weiner
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1 Protokoll der 9. Sitzung des Stadtrates Flöha Datum: 30. April 2015 Ort: Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle Zeit: 19:00 20:55 Uhr Anwesenheit Stadträte: Oberbürgermeister Herr Schlosser Stadtrat Herr Holuscha Stadtrat Herr Lange Stadtrat Herr Grunert Stadtrat Herr Richter, P. Stadträtin Frau Sehm entschuldigt Stadtrat Herr Walther Stadträtin Frau Weise entschuldigt Stadtrat Herr Franke Stadtrat Herr Hollstein entschuldigt Stadtrat Herr Schülke Stadtrat Herr Weigner Stadtrat Herr Kunze Stadtrat Herr Fritzsche Stadträtin Frau Sell Stadtrat Herr Pech entschuldigt Stadtrat Herr Dr. Garbe Stadträtin Frau Penz Stadtrat Herr Nagel Stadtrat Herr Wildner Stadtrat Herr Walthelm Stadtrat Herr Werner Anwesenheit Stadtverwaltung Bürgermeister Herr Schmiedgen Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Pentke Amtsleiter Hauptverwaltung Herr Mrosek Leiter Sachgebiet Bauhof Herr Enew entschuldigt Ortsvorsteher Falkenau Herr Müller Gleichstellungsbeauftragte Frau Mahrla Protokollführerin Frau Schäfer Gäste 3 1 Stadtrat Herr Quaiser entschuldigt Tagesordnung, öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollbestätigung der 8. Sitzung des Stadtrates vom Informationen über Beschlüsse des nichtöffentlichen Teiles der 8. Sitzung des Stadtrates vom Bürgerfragestunde 7. Beschluss über die Annahme einer Geldspende für die Kita Falkennest (Vorlage-Nr.: VWA-030/2015) 8. Beschluss über die Annahme einer Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-031/2015) 9. Beschluss zur Annahme von Spenden (pauschal) (Vorlage-Nr.: VWA-032/2015) 10. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-033/2015)
2 11. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-034/2015) 12. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-035/2015) 13. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Turn- und Sportverein Falkenau e.v. (Vorlage-Nr.: VWA-036/2015) 14. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die FFw Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-037/2015) 15. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Jugendfeuerwehr Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-038/2015) 16. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-039/2015) 17. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-040/2015) 18. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-041/2015) 19. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Stadtbibliothek Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-042/2015) 20. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-043/2015) 21. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-044/2015) 22. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die städtischen Einrichtungen in Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-045/2015) 23. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-046/2015) 24. Beschluss zum Grundstücksankauf von unbebauten Flurstücken in der Flussaue der Flöha, Gemarkung Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-047/2015) 25. Beschluss über die Aufnahme von Kaufverhandlungen für die Flurstücke 283/8; 283/9; 318/6; 318/7; 319/5; 319/6; 320/2; 320/3 und 321/8 der Gemarkung Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-048/2015) 26. Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des Naturbades Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-049/2015) 27. Beschluss zur Benutzungsordnung des Naturbades Falkenau (VWA-050/2015) 28. Informationen 29. Informationen zum Hochwasserschutz 2
3 28.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau 28.3 Anfragen der Stadträte 28.4 Allgemeine Informationen TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Der Oberbürgermeister eröffnete die 9. Sitzung des Stadtrates und begrüßte die Sitzungsteilnehmer und Gäste. TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit Die Einladung wurde am jeweils an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Flöha sowie an der multifunktionalen Einrichtung (Volkshaus) im Ortsteil Falkenau ausgehangen und am gleichen Tag durch Austragen den Stadträten zugestellt. Es folgte die Feststellung der Anwesenheit (Anwesenheit siehe Seite 1). Die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit wurden durch den Oberbürgermeister festgestellt. TOP 3 Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung wurde dem Stadtrat vorgestellt. Es gab keine weiteren Einwendungen und Ergänzungen. Damit war die Tagesordnung bestätigt. TOP 4 Protokollbestätigung der 8. Sitzung des Stadtrates vom Die Stadträte bestätigten einstimmig das Protokoll der 8. Sitzung des Stadtrates vom TOP 5 Informationen über Beschlüsse des nichtöffentlichen Teiles der 8. Sitzung des Stadtrates vom Bürgermeister Schmiedgen informierte über einen Beschluss im nichtöffentlichen Teil der 8. Sitzung des Stadtrates vom zur Übertragung der Aufgaben des Amtsleiters Bauverwaltung ab dem auf Herrn Stefan (Abstimmungsergebnis: Einstimmig: 20 Ja- Stimmen). TOP 6 Bürgerfragestunde Herr Kluge (Ortschaftsrat Falkenau) fragte nach den Gründen für die Erhöhung der Entgelte für die Benutzung des Naturbades Falkenau und ob diese aufgrund des Wettbewerbes mit den Bädern der Nachbargemeinden um ein Jahr ausgesetzt werden könnten. Herr Mrosek erklärte, dass die Höhe der Entgelte vorab in den verschiedenen Gremien diskutiert worden ist. Ziel der Änderung der Entgeltordnung war u.a. eine Vereinfachung des Abrechnungssystems. Oberbürgermeister Schlosser verwies auf Tagesordnungspunkt 26, der das Thema Entgeltordnung für die Benutzung des Naturbades Falkenau beinhaltet. 3
4 TOP 7 Beschluss über die Annahme einer Geldspende für die Kita Falkennest (Vorlage-Nr.: VWA-030/2015) Beschluss-Nr.: 079/9/2015 Der Stadtrat beschließt die Annahme und Verwendung der zweckgebundenen Spende von der Firma FEA Pumpentechnik GmbH aus Chemnitz in Höhe von 300,00 für die Kindertageseinrichtung Falkennest anlässlich des 60-jährigen Bestehens dieser Einrichtung. Zahlungseingang dieser Geldspende war der TOP 8 Beschluss über die Annahme einer Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-031/2015) Beschluss-Nr.: 080/9/2015 Der Stadtrat beschließt die Annahme und Verwendung der zweckgebundenen Spende von der Volksbank Mittleres Erzgebirge in Höhe von 200,00 für die Freiwillige Feuerwehr Flöha. Da es sich bei dieser Zuwendung dem Grund nach um eine Durchlaufspende handelt, wird diese umgehend an den Spendenletztempfänger weitergeleitet. Zahlungseingang dieser Geldspende war der TOP 9 Beschluss zur Annahme von Spenden (pauschal) (Vorlage-Nr.: VWA-032/2015) Beschluss-Nr.: 081/9/2015 Der Stadtrat beschließt die Annahme der aufgeführten zweckgebundenen Spenden: Betrag Spender Verwendungszweck 50,00 Jan Schwarz Kita Falkennest 60,00 Familie Stephan Tinz Kita Spielhaus Groß & Klein TOP 10 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-033/2015) Beschluss-Nr.: 082/9/2015 der Firma ART OF HAIR aus Niederwiesa in Höhe von 211,05 für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller. Gegenstand dieser Sachspende waren Basecaps lt. Rechnung Nr /42049 vom TOP 11 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-034/2015) Beschluss-Nr.: 083/9/2015 der Ergotherapie Schneider aus Flöha in Höhe von 111,11 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende war ein von der Kindertageseinrich- 4
5 tung gefertigter Kreativstuhl, welcher durch den Zuwendenden per Internetauktion am ersteigert wurde. TOP 12 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-035/2015) Beschluss-Nr.: 084/9/2015 der Firma EUMA Kunststofftechnik GmbH aus Flöha in Höhe von 106,24 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende war verschiedenes Bastelmaterial lt. Rechnung Nr vom TOP 13 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Turn- und Sportverein Falkenau e.v. (Vorlage-Nr.: VWA-036/2015) Beschluss-Nr.: 085/9/2015 der Firma HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co.KG aus Dortmund in Höhe von 1.000,00 für den Turn- und Sportverein Falkenau e.v.. Gegenstand dieser Sachspende war ein Geräteschuppen (BBH Isar 3 / Neukauf) im Gesamtwert von 1.699,00 lt. Rechnung Nr. CR/ vom TOP 14 Beschluss zur Annahme einer 14. Beschluss über die Annahme einer Sachspende gemäß 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die FFw Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-037/2015) Beschluss-Nr.: 086/9/2015 der Firma Bellmann Herrenausstatter aus Oederan in Höhe von 1.436,40 für die Freiwillige Feuerwehr Falkenau. Gegenstand dieser Sachspende waren 36 Sweat-Shirts mit Einzelpreis 39,90 lt. Rechnung Nr. 116 vom TOP 15 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Jugendfeuerwehr Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-038/2015) Beschluss-Nr.: 087/9/2015 der Firma Landbäckerei Forberger aus Flöha OT Falkenau in Höhe von 164,75 für die Jugendfeuerwehr Falkenau. Gegenstand dieser Sachspende waren verschiedene Backwaren lt. Barquittung Nr vom
6 TOP 16 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-039/2015) Beschluss-Nr.: 088/9/2015 der Firma Paper+Design Gmbh tabletop aus Wolkenstein OT Hilmersdorf in Höhe von 198,43 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende waren verschiedene Utensilien zur Partyausstattung lt. Rechnung Nr vom TOP 17 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-040/2015) Beschluss-Nr.: 089/9/2015 der Praxis für Physiotherapie Katy Rebhahn in Höhe von 39,76 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende war ein PEZZI Gymnastikball sowie ein TOGU Ballkissen lt. Rechnung Nr vom TOP 18 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-041/2015) Beschluss-Nr.: 090/9/2015 der Firma Rico Götze aus Flöha in Höhe von 99,98 für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller. Gegenstand dieser Sachspende waren zwei Faltpavillions (Neukauf) lt. Quittung Nr vom TOP 19 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Stadtbibliothek Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-042/2015) Beschluss-Nr.: 091/9/2015 der Sparkassen-Stiftung für Kunst und Kultur aus Freiberg in Höhe von 274,89 für die Stadtbibliothek Flöha. Gegenstand dieser Sachspende waren diverse Bücher lt. Rechnung Nr vom TOP 20 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller (Vorlage-Nr.: VWA-043/2015) 6
7 Beschluss-Nr.: 092/9/2015 der Familie Steffen Göbel aus Niederwiesa in Höhe von 117,00 für den Hort der Grundschule Friedrich Schiller. Gegenstand dieser Sachspende waren zwei Gartenpavillions (Neukauf) lt. Quittung vom TOP 21 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß & Klein (Vorlage-Nr.: VWA-044/2015) Beschluss-Nr.: 093/9/2015 der Firma Sternkopf Communication aus Flöha in Höhe von 100,00 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende waren verschiedene Spielsachen für die Weihnachtsfeier lt. Quittungen Nr vom sowie Nr vom TOP 22 SächsGemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die städtischen Einrichtungen in Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-045/2015) Beschluss-Nr.: 094/9/2015 der Firma Tischlerei Hollstein aus Flöha in Höhe von 414,73 für die städtischen Einrichtungen in Flöha. Gegenstand dieser Sachspende waren zwei Sitzbänke lt. Rechnung Nr. 2014/463 vom Diese Bänke kommen als Sitzgelegenheit entsprechend dem angemeldeten Bedarf in den Einrichtungen der Stadtverwaltung Flöha bzw. im Stadtgebiet zum Einsatz und dienen damit der Förderung der Allgemeinheit gem 52 Abs. 2 Nr. 4 und 22 Abgabenordnung. TOP 23 Beschluss über die Annahme einer Sachspende 28 Abs.2 Nr.11 u. 73 Abs 5 Sächs- GemO sowie 10b EStG i.v.m. 52 AO für die Kita Spielhaus Groß und Klein (Vorlage-Nr.: VWA-046/2015) Beschluss-Nr.: 095/9/2015 der Firma flömö GmbH aus Flöha OT Falkenau in Höhe von 523,60 für die Kindertageseinrichtung Spielhaus Groß & Klein. Gegenstand dieser Sachspende war eine Treppenverkleidung lt. Rechnung Nr. R vom Frau Pentke berichtete, dass im Verwaltungsausschuss die Frage gestellt wurde, ob die Spendenbeschlüsse ohne Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss direkt im Stadtrat beschlossen werden können. Sie erklärte, dass es in der Hauptsatzung der Stadt Flöha dazu keine Regelung gibt und verlas 41 Abs. 4 SächsGemO. Die Stadtverwaltung schlug vor, künftig Beschlüsse für zweckgebundene Geld- und Sachspenden ausschließlich im Stadtrat zu behandeln, weil dies keiner Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss bedarf. Der Ermessensspielraum der Stadträte besteht dabei nur in der Annahme oder Ablehnung der Spenden. 7
8 Bisher wurde die Annahme von Sachspenden nicht beschlossen. Die Kassenleiterin wurde im Rahmen einer Fortbildung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch nachträglich zu erfolgen hat. Die Stadträte stimmten mit 18 Ja-Stimmen einstimmig dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu. TOP 24 Beschluss zum Grundstücksankauf von unbebauten Flurstücken in der Flussaue der Flöha, Gemarkung Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-047/2015) Frau Pentke erläuterte die Beschlussvorlage, welche im Verwaltungsausschuss ausführlich vorberaten wurde. Sie teilte zur Orientierung Lagepläne an die Stadträte aus, die sie anschließend wieder in Verwahrung nahm. Beschluss-Nr.: 096/9/2015 Auf der Grundlage von Verkaufsverhandlungen erhielt die Stadt Flöha für die Flurstücke Nr. 4, 202a, 206b und 5d, Gemarkung Falkenau, das Kaufangebot, die Fläche mit einer Größe von m² zu einem Kaufpreis in Höhe von ,96 wie sie steht und liegt zu erwerben. Die Flurstücke sind unbebaut und liegen im Überschwemmungsgebiet der Flöha. Die Flurstücke werden in erster Linie für den Ausbau des Hochwasserschutzes und der Sicherung der Fußgängerbrücke benötigt. Der o.g. Kaufpreis ist ein Verhandlungspreis. Die Verkäuferin, Frau Petra Brunner, hat 2003 einen Kaufpreis in Höhe von ,00 Euro an die BVVG mbh zuzüglich Nebenkosten (wie z.b. Notar, Grundbuch etc.) gezahlt. Frau Brunner möchte nicht schlechter als vor dem Kauf gestellt werden. Die noch offenen Grundsteuerzahlungen einschließlich der Nebenforderungen in Höhe von insgesamt 159,67 Euro werden dem Kaufpreis gegengerechnet. Gem. 89 der Sächsischen Gemeindeordnung Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom beschließt der Stadtrat von Flöha den Ankauf der o.g. Flurstücke von Frau Petra Brunner. Der Gesamtkaufpreis beträgt ,96 Euro. Davon werden 159,67 Euro nicht zur Auszahlung gebracht. Das Grundstück wird übernommen wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer u.ä.) trägt die Stadt Flöha als Käufer. Die Kosten einer evtl. Lastenfreistellung trägt die Verkäuferin. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Ankaufes beauftragt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) TOP 25 Beschluss über die Aufnahme von Kaufverhandlungen für die Flurstücke 283/8; 283/9; 318/6; 318/7; 319/5, 319/6; 320/2; 320/3 und 321/8 der Gemarkung Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-048/2015) Frau Pentke erläuterte die Beschlussvorlage. Beschluss-Nr.: 097/9/2015 Die HGROUP Bernadette Vermögensverwaltungs GmbH München ist Eigentümerin der Flurstücke 283/8; 283/9; 318/6; 318/7; 319/5, 319/6; 320/2; 320/3 und 321/8 der Gemarkung Falkenau. Nach erfolgter Kaufanfrage seitens der Stadt Flöha, liegt ein Veräußerungsangebot der Eigentümerin vor. Diese Flächen sollen nach Rückbau der Gebäude renaturiert werden. Die Sachbearbeiterin Liegenschaften, Frau Eichner, wird autorisiert, Kaufverhandlungen mit der HGROUP München aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) 8
9 TOP 26 Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des Naturbades Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-049/2015) Herr Mrosek bat um Entschuldigung, dass er die zum Beschluss gehörende Kostenkalkulation versehentlich nicht mit der Einladung zum Stadtrat verschickt hatte. Den Stadträten wurde diese vor der Sitzung in die Mappen gelegt. Die Beschlussvorlage wurde vorab sowohl im Verwaltungsausschuss als auch im Ortschaftsrat Falkenau diskutiert. Herr Mrosek informierte über den Vorschlag des Ortschaftsrates, den Eintrittspreis auf 3,- festzulegen. Er erläuterte die durch die Stadtverwaltung erstellte Kostenkalkulation, in die nur Personal- und Sachkosten eingeflossen sind. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Herr Stadtrat Lange unterbreitete im Namen der CDU-Fraktion folgenden Vorschlag für die Entgelte für die Badbenutzung 2015: Tageskarte normal 3,00 ermäßigt 1,50 Zehnerkarte normal 25,00 ermäßigt 12,00 Abendkarte normal 2,00 ermäßigt 1,00 Familienkarte 7,00 (2 Erwachsene + 2 Kinder) Die für das nächste Jahr geltenden Beträge sollten bis Saisonbeginn rechtzeitig beraten und beschlossen werden. Nach kontroverser Diskussion entschieden sich die Stadträte mehrheitlich (14 Ja-Stimmen) auf Änderung der ihnen vorliegenden Entgeltordnung für die Benutzung des Naturbades Falkenau. Sie fassten den nachfolgenden geänderten Beschluss, der inhaltlich dem Vorschlag der CDU- Fraktion entsprach. (Anlage 1) Beschluss-Nr.: 098/9/2015 Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die in der Anlage befindliche Entgeltordnung für die Benutzung des Naturbades Falkenau der Stadt Flöha. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen) TOP 27 Beschluss zur Benutzungsordnung des Naturbades Falkenau (Vorlage-Nr.: VWA-050/2015) Herr Mrosek erläuterte die Beschlussvorlage und ging dabei besonders auf die geänderten Öffnungszeiten ein. Beschluss-Nr.: 099/9/2015 Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die in der Anlage befindliche Benutzungsordnung für das Naturbad Falkenau der Stadt Flöha. 9
10 TOP 28 Informationen TOP 28.1 Informationen zum Hochwasserschutz Bürgermeister Schmiedgen informierte über die heutige Bauabnahme der Teilabschnitte 6.2 und 8 der Hochwasserschutzmaßnahmen in Flöha. Restarbeiten müssen noch erledigt werden. Die Wasserrechtliche Abnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Oberbürgermeister Schlosser informierte, dass die Stadtverwaltung im Auftrag der Stadträte Herrn Zschammer (Betriebsleiter Freiberger Mulde/Zschopau der LTV) schriftlich zum Technischen Ausschuss eingeladen hat, um über den aktuellen Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Falkenau zu berichten. Herr Zschammer erklärte sich bereit, dies in der Sitzung des Technischen Ausschusses am zu tun, der in Falkenau stattfinden wird. Der Aufschub sei notwendig, weil der TA 4 durch die Landesdirektion auf das Gebiet bis einschließlich Braunsdorf erweitert worden ist und diese Änderung eines hohen Rechenaufwandes bedarf. Herr Schlosser wird die Bundestagsabgeordnete Frau Veronika Bellmann über diesen Termin informieren. Oberbürgermeister Schlosser informierte, dass die Landestalsperrenverwaltung (LTV) zum Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Flöha am im Auenstadion eine Festveranstaltung durchführen wird, zu der hochrangige Gäste eingeladen werden. Dazu fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Oberbürgermeister und Vertretern der LTV statt. Herr Stadtrat Weigner informierte, dass sich die Stadt Flöha an einem sogenannten TACTIC- Projekt beteiligt. Dabei handelt es sich um ein zweijähriges Projekt, welches mit dem Ziel durchgeführt wird, die Resilienz von europäischen Gemeinschaften gegenüber großräumigen und grenz-überschreitenden Extremereignissen zu verbessern. Entsprechende Flyer wurden an die Stadträte verteilt. TOP 28.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau Ortsvorsteher Müller berichtete über die Sitzung des Ortschaftsrates am Schwerpunkte waren u.a. - Park/Wald Falkenau Aufhängen von Nistkästen, Neupflanzung von Bäumen mit Unterstützung des Heimatvereins - Bad Falkenau - Straßenbaumaßnahmen - Baumängelliste Feuerwehrdepot Es wurden keine Beschlüsse gefasst. TOP 28.3 Anfragen der Stadträte Haushaltsplan 2015 Frau Stadträtin Penz erkundigte sich, warum der Haushaltsplan 2015 noch nicht online gestellt ist. Frau Pentke antwortete, dass die Rechtsaufsicht des Landkreises Mittelsachsen den Haushaltsplan noch nicht bestätigt hat. Die 1-Monats-Frist dafür war am abgelaufen. Sie wird sich am Montag, dem bei der Behörde nach dem Stand erkundigen. Sie wies darauf hin, dass die Veröffentlichung aufgrund der Redaktionszeiten erst in der Juni-Ausgabe des Stadtkuriers erfolgt. 10
11 Mühlgraben Gückelsberg Frau Penz fragte, ob nach dem Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen der Durchfluss am Mühlgraben Gückelsberg erhalten bleibt. Bürgermeister Schmiedgen antwortete, dass keine neue wasserrechtliche Genehmigung durch die Behörde vorliegt. Oberbürgermeister Schlosser wird sich diesbezüglich mit dem Ersten Beigeordneten des Landkreises, Herrn Dr. Beyer, in Verbindung setzen. TOP 28.4 Allgemeine Informationen Tag der Städtebauförderung Bürgermeister Schmiedgen gab bekannt, dass sich am Samstag, dem die Stadt Flöha am Tag der Städtebauförderung beteiligt. Ab 10:00 Uhr finden Führungen durch Vertreter der KEWOG Städtebau GmbH und Mitarbeitern des Bauamtes der Stadtverwaltung Flöha über das Gelände der Alten Baumwollspinnerei und den angrenzenden Park statt. Genaueres ist auf der Internetseite der Stadt Flöha zu lesen. Auf die Frage von Herrn Stadtrat Wildner, ob auch die Häuser innen besichtigt werden können, entgegnete er, dass dies aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist Breitbandversorgung Bürgermeister Schmiedgen informierte über eine im Auftrag des Landratsamtes Mittelsachsen durchgeführte Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandinternetversorgung. Voraussetzung für den weiteren Breitbandausbau ist, dass in den untersuchten Gebieten mindestens 3 Nutzer einen gewerblichen Bedarf an schnellem Internet angemeldet haben. Er bat die Stadträte um Unterstützung, indem sie konkret auf ihnen bekannte gewerbliche Internetnutzer zugehen. Das Schreiben des Landratsamtes vom mit dem Hinweis auf einen Link für die Beteiligung lag den Stadträten in Kopie vor. Planfeststellungsbeschluss TA 5 und 6 Auf Bitte der Stadträte wurden ihnen ein Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss Hochwasserschutzmaßnahmen TA 5 und 6: Maßnahmen im Bereich zwischen dem Deich Pomselwiese an der Flöha und dem Mündungsbereich in die Zschopau unterstützend zur Stellungnahme des Rechtsanwaltes zur Einstandszahlung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) in die Mappen gelegt. Für die Brücken über die Zschopau wird das noch nachgeholt. Schlosser Stadtrat Stadtrat Oberbürgermeister Schäfer Protokoll Flöha, 6. Mai
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