III. Verwandte Rechte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "III. Verwandte Rechte"

Transkript

1 66 III. Verwandte Rechte 1. Das Gebrauchsmuster Lit.: Nirk/Ullmann, S. 168 ff.; Götting, 12, 20, 23 Überblick Rechtsgrundlage: GebrMG (1986, erster Vorläufer: 1891) Idee: Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Patent. Schutzgegenstand, Schutzvoraussetzungen und Schutzumfang entsprechen weitgehend dem Patentrecht, allerdings findet keine Prüfung der materiellen Erteilungsvoraussetzungen statt (dadurch schnellere Erteilung und geringere Kosten) und die Schutzdauer ist kürzer. Europarecht / internationale Übereinkommen: bisher trotz Harmonisierungsbestrebungen der Kommission (Richtlinienvorschlag von 1999) keine Rechtsangleichung in der EU und kein europaweites Schutzrecht, Antworten auf Sondierung der Kommission waren überwiegend ablehnend, Hintergrund: unterschiedliche Traditionen der Mitgliedstaaten (etwa Widerstand Großbritanniens), keine Regelung in TRIPS, PVÜ regelt nur Priorität Bedeutung: Vorteile: Geschwindigkeit der Entstehung und geringe Kosten, vorteilhaft für KMUs, geeignet zur Überbrückung der Zeit bis zur Patenterteilung. Nachteile: Schwäche durch fehlende Prüfung, Gefahr der Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsbehinderung durch ungeprüfte Schutzrechte. Schutzgegenstand und -voraussetzungen Gegenstand: Erfindung ( 1), Definition wie im Patentrecht. Früheres Erfordernis der Raumform wurde 1990 aufgegeben, damit ist der Begriff Muster eigentlich überholt. Ausnahmen ( 1 II; 2): - 1 II Nr. 1-4 entspricht den Ausschlusstatbeständen in 1 III PatG - 1 II Nr. 5: biotechnologische Erfindungen - 2 Nr. 1 (Verstoß gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten) und Nr. 2 (Ausschluss von Pflanzensorten und Tierarten) wie im Patentrecht - 2 Nr. 3 Ausschluss von Verfahren ( 3) Neuheit ( 3): in Abweichung vom Patentrecht ist neuheitsschädlich nur die vorherige Offenbarung durch schriftliche Beschreibung oder inländische offenkundige Benutzung ( 3 I 2), Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ( 3 I 3). erfinderischer Schritt ( 1): früher nach h.m. geringeres Erfordernis als erfinderische Tätigkeit des Patentrechts, diese Unterscheidung hat der BGH aber inzwischen aufgegeben (BGH GRUR 2006, 842 Demonstrationsschrank). Damit wurde das Gebrauchsmuster (abgesehen von der kürzeren Schutzdauer und der fehlenden materiellen Prüfung) weitgehend dem Patent angeglichen. gewerbliche Anwendbarkeit ( 1 I, 3 II): wie Patentrecht

2 67 Entstehung und Schutzumfang Anmeldung ( 4), vergleichbar der Patentanmeldung Die Rechtsstellung des Erfinders ist derjenigen im Patentrecht vergleichbar ( 13, 14 GebrMG). entscheidender Unterschied zum Patentrecht: keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen, es findet nur eine Formalprüfung und eine Prüfung der Ausschlussgründe der 1, 2 statt. Das Recht entsteht grundsätzlich durch die Eintragung (anders das Patent, vgl. 58 I PatG Veröffentlichung der Erteilung). Das gilt nicht, wenn ein Anspruch auf Löschung besteht ( 13, 15), insb. wenn die Schutzvoraussetzungen fehlen oder wenn die Erfindung bereits Gegenstand eines älteren Patent- oder Gebrauchsmusterrechts ist. Im Gebrauchsmusterrecht gilt also das Anmeldesystem, die Prüfung wird auf das Verletzungs- oder Löschungsverfahren verschoben a GebrMG entsprechen weitgehend den 9-11 PatG. Insbesondere wird auch der Schutzbereich des Gebrauchsmusters durch die Ansprüche bestimmt ( 12a). Auch die Ansprüche bei Verletzung entsprechen sich weitgehend ( 24 ff. GebrMG einerseits, 139 ff. PatG andererseits). Verletzungs- und Löschungsverfahren Löschungsverfahren: Anspruchsgrundlage ist 15, zum Verfahren vor dem Patentamt vgl. 16 ff. Der Löschungsbeschluss ist der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar, allerdings hat er regelmäßig nur feststellende Wirkung, da das Muster ja gem. 13 von vornherein keine Wirkungen entfaltet hat. Unterschied zum Patent: Im Verletzungsverfahren kann die Unwirksamkeit als Einrede vorgebracht und vom Verletzungsgericht uneingeschränkt geprüft werden. Ausnahme: gleichzeitig anhängiges Löschungsverfahren (lies 19). Verhältnis zum Patent Doppelschutz ist möglich, insbesondere ist eine frühere Gebrauchsmusteranmeldung nach 3 II PatG nicht neuheitsschädlich. Neuheitsschädlich ist aber die Veröffentlichung der Unterlagen gem. 8 GebrMG. Kollisionsfälle (Patent und Gebrauchsmuster in unterschiedlichen Händen): Ist das Patent älter, so entfaltet das Gebrauchsmuster keine Wirkung ( 15), ist das Gebrauchsmuster älter, so kann das jüngere Patent bestehen, ist aber abhängig ( 14). Abzweigung ( 5): Aus einer früheren Patentanmeldung kann ein Gebrauchsmuster unter Inanspruchnahme der Priorität der Patentanmeldung abgezweigt werden, zu zeitlichen Grenzen vgl. 5 I 3. Ob die Patentanmeldung noch anhängig ist, ist ohne Bedeutung. Folge: Es gilt die Priorität der Patentanmeldung, der Gebrauchsmusterschutz endet 10 Jahre

3 68 danach. Für das abgezweigte Gebrauchsmuster gelten aber 13, 15 (daher z.b. keine Rettung der Anmeldung bei fehlender Neuheit). 2. Der Sortenschutz Überblick Rechtsgrundlage: SortSchG (1985/1997) Idee: Schutz von Pflanzensorten, im Vergleich zum Patentrecht spezifische Schutzvoraussetzungen und Schranken (insb. Landwirteprivileg), Überblick verschafft die (nett gestaltete) Internet-Infobroschüre des Bundessortenamts, Schutzgegenstand: Pflanzensorten (= spezifische Erscheinungsform von Pflanzen einer Art, z.b. Sorte weißer Riesling, Art Kulturrebe, Gattung Vitis ). Entstehung: Erteilung nach Prüfung (in deren Verlauf die Sorte angebaut wird!) durch das Bundessortenamt (Hannover) Schutzdauer: 25 Jahre, bei bestimmten Pflanzen 30 Jahre ( 13 SortSchG) Wirkung: ausschließliches Recht zur Erzeugung und wirtschaftlicher Verwendung von Vermehrungsmaterial der Sorte (im einzelnen 10 SortSchG), spezifische Schranken des 10a-c, insb. darf der Landwirt das Material zum eigenen Nachbau vermehren und verwenden (Landwirteprivileg) Europarecht / internationale Übereinkommen: EG-Verordnung (1994) über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, Int. Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) Vertiefend: Nirk/Ullmann, S. 187 ff. 3. Das Geschmacksmusterrecht (Design) Lit.: Götting, 35-39; Kur, GRUR 2002, 661 ff.; Ohly, GRUR 2007, 731 ff. Allgemeines Geschmacksmuster = Design, also Schutz der äußeren Erscheinungsform von Erzeugnissen, sowohl zwei- als auch dreidimensional Idee: Schutz der Erscheinungsform von Erzeugnissen (der moderne Begriff wäre Design ), Hybrid zwischen Patent-/Gebrauchsmusterrecht (Registrierung, Neuheitserfordernis) und Urheberrecht (Schutzgegenstand, Möglichkeit des formlosen Schutzes) Wirtschaftliche Bedeutung - Funktionalität - Kaufappeal der ästhetischen Form - Wiedererkennungswert der besonderen Form - Erhebliche Bedeutung in bestimmten Branchen, z.b. der Automobilindustrie Rechtsgrundlage: GeschmMG von 2004 hat das frühere GeschmMG v abgelöst, daneben Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (s. unten).

4 69 Zweispurige Europäisierung des Designrechts (wie im Markenrecht): - Harmonisierung der nationalen (registrierten) Geschmacksmusterrechte durch GeschmMRL von 1998, in Deutschland umgesetzt Schaffung eines einheitlichen, autonomen Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch VO von 2002, dabei Unterscheidung zwischen eingetragenem GGeschmM (absoluter Schutz für bis zu 25 Jahren) und nicht eingetragenem GGeschmM (Nachahmungsschutz für drei Jahre bei Veröffentlichung des Musters innerhalb der EU) Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten: - Urheberrecht: bei Vorliegen der erforderlichen Gestaltungshöhe ist ein paralleler urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst ( 2 I Nr. 4 UrhG) möglich, die Rechtsprechung stellt in diesem Bereich aber gesteigerte Anforderungen an die urheberrechtliche Gestaltungshöhe (vgl. BGH GRUR 1983, 377 Brombeermuster), um ein Unterlaufen der geschmacksmusterrechtlichen Abstufung zwischen eingetragenem GM (Schutz: 25 Jahre) und nicht eingetragenem GemeinschaftsGM (Schutz: 3 Jahre) zu verhindern, dagegen Teile der Lit. (s. oben, II 1). - Markenrecht: das Markenrecht schützt auch 3D-Marken, im Gegensatz zum GeschmM ohne zeitliche Begrenzung. Ausgleich durch strenge Auslegung der absoluten Eintragungshindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft ( 8 II Nr. 1 MarkenG) und des Freihaltebedürfnisses ( 8 II Nr. 2 MarkenG) (s. im Einzelnen die Vorlesung Immaterialgüterrecht I) - UWG: nach früherem Recht weitgehender Schutz ästhetischer Gestaltungen unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes unter 1 UWG a.f. (BGH GRUR 1973, 378 Modeneuheit), Hintergrund: Schutzlücke bei nichteingetragenen Gestaltungen. Mittlerweile aber dreijähriger Nachahmungsschutz für nichteingetragene Geschmacksmuster nach der Gemeinschaftsgeschmacksmuster- VO und Festschreibung des Erfordernisses zusätzlicher Unlauterkeitskriterien in 4 Nr. 9 UWG, daneben bleibt nach (zweifelhafter) Rechtsprechung UWG- Nachahmungsschutz im Fall des 4 Nr.9 a möglich (BGH GRUR 2006, 79 Jeans I), nicht aber bei Fehlen der Merkmale des 4 Nr. 9 und nach Ablauf der geschmacksmusterrechtlichen Schutzfrist (BGH GRUR 2005, 349 Klemmbausteine III), vertiefend dazu Ohly, aao. Schutzvoraussetzungen 2 I: Muster, das neu ist und Eigenart hat. - Muster = zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt ( 1 Nr. 1) Ausschlusstatbestände ( 1, 3, 4): - Computerprogramme ( 1 Nr. 2), Problem: Schutz von Icons - Erscheinungsmerkmale, die ausschließlich durch technische Funktion bedingt sind

5 70 - Erscheinungsmerkmale, die zwangsläufig nachgebaut werden müssen, damit der Zusammenbau mit einem anderen Erzeugnis möglich ist ( Must fit -Klausel, bedeutsam für Ersatzteile), Gegenausnahme aber für Bauteilsysteme ( 3 II Lego-Klausel ), vgl. auch die etwas versteckte Schrankenregelung für Reparaturen in 67 I. - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten - Missbräuchliche Benutzung staatlicher Hoheitszeichen, nicht schon bei jeder dekorativen Verwendung von Hoheitszeichen erfüllt (so zum früheren Recht BGH GRUR 2004, 771 Ersttagssammelblätter; GRUR 2003, 705 Euro-Billy) - Bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbare Bauelemente komplexer Erzeugnisse ( 4) Neuheit, es gilt der objektive, relative Neuheitsbegriff ( 2 II; 5): Neuheit (-), wenn Muster bereits vor Anmeldetag offenbart, Offenbarung = Möglichkeit der Kenntnisnahme für in der Gemeinschaft tätige Fachkreise (ähnlich zum früheren Recht BGH GRUR 1969, 20 Rüschenhaube), Neuheitsschonfrist von 12 Monaten ( 6) Eigenart: Gesamteindruck, den Muster beim informierten Benutzer hervorruft, unterscheidet sich von dem Gesamteindruck, den vor Anmeldetag offenbartes Muster hervorruft. Dabei Berücksichtigung des Grades der Gestaltungsfreiheit ( 2 III). Inhaber: Entwerfer ( 7 I), im Arbeitsverhältnis im Zweifel Arbeitgeber ( 7 II) Entstehung, Schutzumfang und Erlöschen Das deutsche Geschmacksmusterrecht ist ein reines Formalrecht: Erforderlich ist eine Anmeldung beim DPMA (zum notwendigen Inhalt s. 11), der Schutz entsteht mit der Eintragung ins Register ( 27 I), Anders das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das bei Veröffentlichung innerhalb der EU auch ohne Eintragung für 3 Jahre gegen Nachahmung schützt. Problem: Was passiert bei erstmaliger Veröffentlichung außerhalb der EU? BGH v I ZR 126/05 Gebäckpresse: Das Recht entsteht nicht, aber die Vorveröffentlichung im Ausland ist regelmäßig neuheitsschädlich (Also ein Modellkleid niemals zuerst auf einer Modenschau in New York vorstellen!). Keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen (vgl. 16, 18), sie werden (wie im Gebrauchsmusterrecht) im Verletzungs- oder Löschungsverfahren geprüft. Schutzumfang: absolute Sperrwirkung ( 38), Schutz also auch gegen unabhängige Parallelschöpfungen, ebenso das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, anders das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (und das frühere deutsche Recht). Dritte können Nichtigkeitsklage mit der Behauptung erheben, die Schutzvoraussetzungen seien nicht gegeben ( 33), Inhaber älterer Geschmacksmusterrechte können bei Kollision mit einem jüngeren Recht Einwilligung in die Löschung verlangen ( 34). Umstrittenes Problem: Schutz für Ersatzteile (insbesondere in der Automobilindustrie) = must match -Teile? Pro: Nachahmer beutet kreative Leistung des Originalherstellers aus, Mischkalkulation (teure Ersatzteile erlauben günstigeren Preis des Originalprodukts) ist legitim; contra: Schutz führt zu einer Monopolstellung auf einem Sekundärmarkt und führt dort nicht (wie eigentlich zur Rechtfertigung eines Schutzrechts erforderlich) zu ei-

6 71 nem Innovationswettbewerb. Richtlinie sieht derzeit nur ein Einfrieren des status quo vor und erlaubt Veränderungen nur, wenn sie zu einer Liberalisierung führen ( freeze plus, s im deutschen Recht 67 I), aber Richtlinienvorschlag der Kommission von September 2004 sieht Schutzschranke für Ersatzteile vor (im Internet unter dazu Drexl/Hilty/Kur, GRUR Int 2005, 449 einerseits, Straus, GRUR Int. 2005, 965 ff. andererseits), das Europäische Parlament hat dem am zugestimmt, jetzt muss der Rat entscheiden. 4. Halbleitertopographien Überblick Rechtsgrundlage: Halbleiterschutzgesetz (1987) Idee: Schutz von Chip-Layouts, zuvor Grauzone zwischen Patent- und Designrecht (Schutz zuvor wohl über 1 a.f. UWG), gesetzliche Ausgestaltung als Hybrid zwischen Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht Schutzgegenstand: dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen ( 1 HalblSchG) Entstehung: durch Anmeldung beim DPMA ( 3 I, 5 I HalblSchG) oder formlos durch (nicht vertrauliche) Verwertung, wenn Anmeldung innerhalb von 2 Jahren erfolgt ( 5 I HalblSchG) Schutzdauer: 10 Jahre ab Schutzbeginn ( 5 II HalblSchG) Wirkung: Schutz gegen Nachbildung, geschäftliche Verwertung und Einfuhr (im einzelnen 6 HalblSchG) Europarecht / internationale Übereinkommen: Das Gesetz beruht auf einer EG- Richtlinie von 1987, internationales Übereinkommen von 1989 (Treaty on Intellectual Property in Respect of Integrated Circuits), auf das in Art. 35 TRIPS verwiesen wird. Bedeutung: theoretisch groß, weil die Kopie von Chips günstig und daher für den Entwickler gefährlich ist, praktisch vermutlich wegen der schnellen technischen Entwicklung gering, pro Jahr in Deutschland nur ca. 10 Anmeldungen. Vertiefend: Nirk/Ullmann, S. 183 ff.

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,

Mehr

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe

Mehr

Materielles Geschmacksmusterrecht

Materielles Geschmacksmusterrecht Arbeitsgemeinschaft der Patentanwaltskandidaten München, 28.01.2005, Referat 18A - 1/7 Materielles Geschmacksmusterrecht AG der Patentanwaltskandidaten München Geschmacksmusterrecht, Referat A, 28. Januar

Mehr

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? 02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee

Mehr

Geschmacksmusterrecht

Geschmacksmusterrecht Geschmacksmusterrecht September 2016 Roman A. Rauter Gliederung auf Grundlage von Wiebe (Hrsg), Wettbewerbsund Immaterialgüterrecht Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung

Mehr

Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I

Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Gebrauchsmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST EIN GEBRAUCHSMUSTER? 3 2. PRÜFUNG DURCH DAS DPMA? 3 3. WELCHE KOSTEN

Mehr

IP Kongress 2018 Düsseldorf. Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018

IP Kongress 2018 Düsseldorf. Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018 IP Kongress 2018 Düsseldorf Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018 Designschutz als technisches Schutzrecht? Prof. Dr. Stefan Sasse Prof. Dr. Ing. Patentanwalt Büro Hambrug Inhalt Die gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Einführung Markenrecht 2,1 Einführung... 13 2,1.1 Begriff Marke... 13 2,1.2 Funktionen der

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Patentrecht - Allgemeines

Patentrecht - Allgemeines Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,

Mehr

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...

Mehr

Grundlagen des Designrechts

Grundlagen des Designrechts Grundlagen des Designrechts Informationszentrum Patente Haus der Wirtschaft Stuttgart Patentanwalt Dipl.-Ing. Volker Wörz Herrmann Patentanwälte Königstraße 30 70173 Stuttgart mail@herrmann-patent.de Beispiele

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney 6. Auflage VERLAG FRANZ VAHLEN MÜNCHEN 2005 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: / Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney 7. Auflage VERLAG FRANZ VAHLEN MÜNCHEN Inhaltsverzeichnis Abkürzungen

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2018/2019 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz Wirtschaftsgesetze

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.

Mehr

Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal. IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, RA Martin Auerbach

Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal. IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, RA Martin Auerbach Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal RA Martin Auerbach www.heimtex.de IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, 13.02.2010 1 Inhalt kurze Themeneinführung Schutzmöglichkeiten (Schutzrechte,

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster

Mehr

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen 1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII - 2013-07-04 Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII -

Mehr

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney Lehrbeauftragter an der Universität Passau 4. Auflage VERLAG

Mehr

Nomos. Nichtigkeitsverfahren im Immaterialgüterrecht. Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61.

Nomos. Nichtigkeitsverfahren im Immaterialgüterrecht. Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61. Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61 Katharina Behrend Nichtigkeitsverfahren im Immaterialgüterrecht Analyse der strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede Nomos Schriften zum

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Mühldorf, den 5. Oktober 2004 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München Zu erreichen

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts Von Christina J. Walser Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung -,,Grune

Mehr

Schutzgesetze. H. Hering, Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure, essentials, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014

Schutzgesetze. H. Hering, Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure, essentials, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 Schutzgesetze 2 Eingebettet in die Rechtsgrundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfasst der gewerbliche Rechtsschutz in Deutschland hauptsächlich die folgenden Sonderschutzgesetze: Patentgesetz

Mehr

Was ist ein eingetragenes Design und was nützt es mir? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts

Was ist ein eingetragenes Design und was nützt es mir? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts Was ist ein eingetragenes Design und was nützt es mir? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken

Mehr

Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz. 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche

Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz. 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche Dr. Hoormann Dr. Mes Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz Themen: 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche Methoden? 2. Der Neuheitsbegriff der technischen Schutzrechte

Mehr

Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys

Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys 1 Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys Dipl.-Ing. Matthias Jabbusch, LL.M. Dipl.-Phys. Gunnar Siekmann, LL.M. 14. OPMF am 24.

Mehr

Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/ Design. I. Materielle Schutzvoraussetzungen

Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/ Design. I. Materielle Schutzvoraussetzungen Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 6 Design I. Materielle Schutzvoraussetzungen 1. Schutzfähige Gegenstände Nach 1, Nr. 1 DesignG ist ein Design

Mehr

IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016

IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum

Mehr

Inhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ

Inhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 11 VORWORT... 17 EINLEITUNG... 19 KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN... 21 A. Der Richtlinienvorschlag von 1988... 21 B. Der

Mehr

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden. GEBRAUCHSMUSTER Gebrauchsmuster gehören wie Patente zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. Auch das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)

Mehr

Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1

Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1 06.03.2007 T. Hüttner 1 Produktpiraterie Fremdschutzrechte Risiken für ein Unternehmen Preiskampf Know-how-Abfluss (Abwanderung eigener Arbeitskräfte) 06.03.2007 T. Hüttner 2 5% bis 9% des Welthandels

Mehr

,LEGO" im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht

,LEGO im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht ,LEGO" im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht von Julia Deufel JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 19 Einleitung 25 Kurze Firmengeschichte

Mehr

Schutz von Produktdesign

Schutz von Produktdesign Schutz von Produktdesign Wolfgang Riegger Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Medienpark im Osterholz Osterholzallee 76 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 24 229 00 Fax: 07141 / 24 229 29 mail@ra-riegger.de

Mehr

Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys

Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys 1 Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Patentanwälte - European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys Dipl.-Ing. Matthias Jabbusch, LL.M. Dipl.-Phys. Gunnar Siekmann, LL.M. 14. OPMF am 24.

Mehr

DHBW Mosbach 2. April 2014

DHBW Mosbach 2. April 2014 DHBW Mosbach 2. April 2014 Schutzrechte als strategisches Wettbewerbsinstrument richtig einsetzen Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu gewerblichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Schrifttum... XIX. Erster Teil Patentrecht... 1

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Schrifttum... XIX. Erster Teil Patentrecht... 1 VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis................................................ XV Schrifttum... XIX Erster Teil Patentrecht... 1 1 Einführung und Grundlagen... 1 I. Außerrechtliche Begründungsansätze...

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer

Mehr

Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney

Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney 9. Mitteldeutscher Exporttag Magdeburg 12.09.2017 Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney Die Patenterie GbR Bayreuth Coburg - Fürth Leibnizstraße 6 Tel.: 0921/507086-0

Mehr

Patent- und Markenrecht im Überblick. Dipl.-Ing. Helmut Jahnke

Patent- und Markenrecht im Überblick. Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Patent- und Markenrecht im Überblick Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Themenübersicht Patent- und Markenzentrum Namensschutz Erfindungsschutz Designschutz Empfehlungen Recherche Grundlegendes zu Schutzrechten

Mehr

Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht

Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen

Mehr

Der Schutz des Designs nach deutschem und europäischem Recht

Der Schutz des Designs nach deutschem und europäischem Recht Sylvia Gottschalk Der Schutz des Designs nach deutschem und europäischem Recht Nomos C H.Beck 1 Einleitung 19 1. Kapitel: Grundlagen des Designschutzes 23 2 Design als kulturelle und wirtschaftliche Erscheinung

Mehr

Informationsveranstaltung Grundlagen gewerbliche Schutzrechte. IHK für Oberfranken Bayreuth 7. Mai 2014 Jochen Sties

Informationsveranstaltung Grundlagen gewerbliche Schutzrechte. IHK für Oberfranken Bayreuth 7. Mai 2014 Jochen Sties Informationsveranstaltung Grundlagen gewerbliche Schutzrechte IHK für Oberfranken Bayreuth 7. Mai 2014 Jochen Sties Inhalt Warum überhaupt gewerbliche Schutzrechte? Patent und Gebrauchsmuster Marken Eingetragenes

Mehr

Marken- und Produktpiraterie

Marken- und Produktpiraterie Aussenhandelspolitik und -praxis 5 Marken- und Produktpiraterie Eine Studie zu Erscheinungsformen und Bekämpfungsmöglichkeiten von Thomas Wölfel, Jörn Altmann 1. Auflage ibidem 2003 Verlag C.H. Beck im

Mehr

Geistiges Eigentum und Informationszugang

Geistiges Eigentum und Informationszugang Geistiges Eigentum und Informationszugang Der Einfluss der deutschen Informationszugangsrechte auf das geistige Eigentum in Deutschland von Frank Perwin 1. Auflage Geistiges Eigentum und Informationszugang

Mehr

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen

Mehr

1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzwirkungen. 1.3 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzrechtsbestand

1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzwirkungen. 1.3 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzrechtsbestand Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 12 III. Schutzvoraussetzungen 1. Grundlagen 1.1 Notwendigkeit für Schutzvoraussetzungen 1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen

Mehr

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen Universität Bayreuth Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, insb. Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht www.geistiges-eigentum.info Die Bedeutung von Eigentumsrechten

Mehr

Intellectual Property

Intellectual Property Intellectual Property technische Erfindung nichttechnische Kreation (Schöpfung, Design, Kennzeichnung) Patent Gebrauchsmuster Urheberrecht Geschmacksmuster Marke Geschäftsbezeichnungen Designschutz in

Mehr

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 4 II. SCHUTZGEGENSTAND 1. Allgemeines 1.1 Abgrenzungsfragen 1.2 Betrachtete Schutzrechte Urheberrecht Patentrecht

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht) EIN STUDIENBUCH begründet von Dr. Heinrich Hubmann o. Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg

Mehr

Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself

Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Dr. Joachim Rüttgers www.rackette.com Dr.-Ing. Isam Tahhan www.isipat.de www.ip-anwaelte.de 1 / 24 was erwartet Sie hier und heute? I. Wichtiges zu

Mehr

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung

Mehr

RICHTLINIE 98/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen

RICHTLINIE 98/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen RICHTLINIE 98/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Geschmacksmuster/s Geistiges Eigentum 12 Wintersemester

Mehr

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32 2. Anmeldung und Erteilungsverfahren Lit.: Haedicke, 15. Kap.; Kraßer/Ann, 22, 24, 25 a) Die Anmeldung ( 34 ff. PatG, Art. 75 ff. EPÜ)

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung

Mehr

Charakteristika Designrecht Österreich

Charakteristika Designrecht Österreich Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl

Mehr

Teil 2: Marken und Geschmacksmuster

Teil 2: Marken und Geschmacksmuster Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines

Mehr

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Mehr

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 9. Juli Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 9. Juli Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz 1 Ingenia Ein Tag voller Ideen 9. Juli 2003 Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz Referent: Dr.-Ing. Werner Lorenz, Patentanwalt Alte Ulmer Straße 89522 Heidenheim

Mehr

Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)

Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht

Mehr

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.

Mehr

Kapitel 3 Seite 1

Kapitel 3  Seite 1 Kapitel 3 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 3. Kapitel Gegenstand des dritten Kapitels sollen folgende Fragen sein: Wer ist Erfinder? Wer hat ein Recht auf ein Patent? Welche Rechte gibt ein Patent

Mehr

... Revision, 26.01.2007

... Revision, 26.01.2007 Revision Abkürzungen... XII Literatur... XIV Teil 1. Einleitung... 1 1 Teil 2. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Überblick... 3 A. Allgemeines.. 3 2 B. Erläuterung von häufig verwendeten Begriffen...

Mehr

5 Gebrauchsmuster: Eintragungsverfahren, Löschungsverfahren

5 Gebrauchsmuster: Eintragungsverfahren, Löschungsverfahren Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2016/2017 5 Gebrauchsmuster: Eintragungsverfahren, Löschungsverfahren I. Grundlagen Das Gebrauchsmuster ist von Anfang

Mehr

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 6. Juli Überblick über gewerbliche Schutzrechte: Technische und nichttechnische Schutzrechte.

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 6. Juli Überblick über gewerbliche Schutzrechte: Technische und nichttechnische Schutzrechte. Ingenia Ein Tag voller Ideen 6. Juli 2005 Überblick über gewerbliche Schutzrechte: Technische und nichttechnische Schutzrechte Referent: Dr.-Ing. Werner Lorenz, Patentanwalt LORENZ & KOLLEGEN Patent- und

Mehr

Gliederung der Vorlesung Markenrecht

Gliederung der Vorlesung Markenrecht Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht Leiter: Prof. Dr. iur. Thomas Dreier Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines

Mehr

Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen

Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling Michael Sonntag ARTEN VON SCHUTZRECHTEN Schutzrechte: Immaterialgüterecht Ausschlussrecht Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht (Bewerbung/Verkauf)

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Wolfram H. Mûller. Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft

Wolfram H. Mûller. Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft Wolfram H. Mûller Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft Ein Beitrag zur Harmonisierung des Europâischen Patentrechts ffntt BERLIN VERLAG Arno

Mehr

Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht, LS Prof. Götting Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen

Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht, LS Prof. Götting Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht, LS Prof. Götting Patentrecht: Einführung und aktuelle Fragen Ass. jur. Sandra E. Röttgen, LL.M. (Wellington) Inhalt

Mehr

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE 02.12.14 --- 1 --- SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE SAATGUTGIPFEL 12. APRIL 2016 VON DR. HEINZ-PETER ZACH 02.12.14 --- 2 --- QUELLENANGABEN: SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE Internationales

Mehr

Gebrauchsmusterschutz in Deutschland

Gebrauchsmusterschutz in Deutschland Gebrauchsmusterschutz in Deutschland www.bardehle.com 2 Inhalt 5 1. Was ist ein Gebrauchsmuster? 5 2. Was wird durch ein Gebrauchsmuster geschützt? 6 3. Was bildet den relevanten Stand der Technik für

Mehr

Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Linda Wildling

Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Linda Wildling Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling 21.10.2009 EINLEITUNG WARUM (BIOTECHNOLOGIE)-PATENTE: offener Informationsaustausch und Förderung des technologischen Fortschrittes Erfindungen

Mehr

Vorwort... 5. Abk rzungsverzeichnis... 13

Vorwort... 5. Abk rzungsverzeichnis... 13 Inhalt Vorwort.................................... 5 Abk rzungsverzeichnis........................... 13 Kapitel 1: Einleitung............................ 15 A. Problembeschreibung......................

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Gebrauchsmusterrecht. Vorlesungsreihe zum Gewerblichen Rechtschutz Oktober Johannes Lang

Gebrauchsmusterrecht. Vorlesungsreihe zum Gewerblichen Rechtschutz Oktober Johannes Lang Gebrauchsmusterrecht Vorlesungsreihe zum Gewerblichen Rechtschutz - 27. Oktober 2010 Johannes Lang Was ist ein Gebrauchsmuster? Bardehle Pagenberg 27. Oktober 2010 2 Ein Gebrauchsmuster (Gbm) ist ein vom

Mehr

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG

Mehr

Die Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarktes

Die Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarktes Jura Chantal Eckert Die Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarktes Wissenschaftlicher Aufsatz Die Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilemarktes I. Aufhänger Die Einführung der Reparaturklausel Die Europäische

Mehr

Patente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich

Patente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich Patente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Anmeldung nicht möglich Anmeldung erforderlich Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr

Schutzrechte. Eine kurze Übersicht für Gründungsinteressierte

Schutzrechte. Eine kurze Übersicht für Gründungsinteressierte Schutzrechte Eine kurze Übersicht für Gründungsinteressierte Gliederung 1. Schutzrecht Patent 2. Schutzrecht Marke 3. Erfindung 4. Erfindungsmeldung 5. Patentanmeldung 6. Verwertung 7. Weitere Schutzrechte

Mehr

Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV

Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV I. Das europäische Patentsystem Hintergrund und Grundzüge.. 1 1.1 Hintergrund und Grundzüge... 1 1.2 Historische Perspektive....

Mehr

Der Schutz von Spielen

Der Schutz von Spielen Uwe Andreas Henkenborg Der Schutz von Spielen Stiefkinder des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts - I - Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I IX IXXX l.teil: Einführung

Mehr