Integrierte Versorgung

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1 Integrierte Versorgung Notwendigkeit und Möglichkeiten Technische Universität Berlin Dipl. Sozialwiss. Marco Schäfer

2 Agenda (Behelfs-) Definitionen Integrierte Versorgung Notwendigkeit zur Integrierten Versorgung Historie der Sektorenabschottung im dt. Gesundheitswesen Allg. Systematik von Fragmentierung und Integration im Gesundheitswesen Situation in Deutschland

3 1. Was meint Integrierte Versorgung? [IV ist] eine Form des Versorgungsmanagements, bei der der Behandlungsprozess im Vordergrund steht. Unabhängig von Honorargesichtspunkten soll erreicht werden, dass durch optimiertes Management der Behandlungsabläufe die richtige Diagnose zur richtigen Zeit am richtigen Ort gestellt und eine entsprechende Behandlung eingeleitet wird (Schreyögg et al. 2006) Als wichtigstes Merkmal einer integrierten Versorgung kann die umfassende und koordinierte Bearbeitung aller Gesundheitsprobleme über den gesamten Versorgungsweg von der Primärversorgung bis zur Rehabilitation gelten (Rosenbrock, Gerlinger 2006) Integrierte Versorgungsformen [ ] ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten ( 140a, SGB V)

4 Fazit IV zielt darauf: durch Kooperationen und Koordinierung über die Grenzen der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens (Prävention, ambulanter Bereich, stationärer Bereich, Rehabilitation) hinweg zu einer Verbesserung der Versorgungsabläufe in Bezug auf den Patienten zu kommen.

5 2. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Integrierten Versorgung? 1. Wechselseitige Abschottung der Versorgungssektoren 2. Dynamische Entwicklung der modernen Medizin 3. Veränderung der Patientenstruktur 4. Soziale Veränderungen 5. Effizienzprobleme im dt. Gesundheitswesen

6 Schnittstellen / Versorgungsbrüche Übergänge innerhalb des ambulanten Sektors: hausärztliche Versorgung fachärztliche Versorgung Übergänge zwischen den Sektoren: ambulanter Sektor stationärer Sektor ambulanter Sektor Übergänge innerhalb des stationären Sektors: akutmedizinische Versorgung rehabilitative Versorgung Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen: Medizin / Pflege / Sozialarbeit / andere betreuende Berufsgruppen (Gemeindeschwestern etc.)

7 Folgen der Versorgungsbrüche für Patienten: Diskontinuität der Behandlung, Betreuung, und Verantwortlichkeit Belastung [ ] mit unnötiger und teilweise riskanter Diagnostik Unterbrechungen der Therapie mit der damit einhergehenden Gefahr des Wirkungsverlustes Informationsdefizite nicht optimal aufeinander abgestimmte Behandlungen unzureichende oder fehlende Nachsorge Konsequenz: schlechtere Heilungschancen höhere Sterblichkeitsraten (insb. bei chronischen Erkrankungen) geringere Lebensqualität Quelle: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen: Jahresgutachten

8 Ökonomische Folgen der Versorgungsbrüche: vermeidbarer Kommunikationsaufwand unnötige parallele Vorhaltung medizinischer Kapazitäten Konsequenz: unnötige Kosten Quelle: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen: Jahresgutachten

9 Y Estonia Slovakia Romania Y = 1.79X Spain Italy UK Sweden France Germany Austria Belgium Bulgaria Cyprus Czech Republic Denmark Estonia Finland France Germany Greece Hungary Ireland Italy Latvia Lithuania Luxembourg Malta Netherlands Poland Portugal Romania Slovakia Slovenia Spain Sweden United Kingdom X - Total health expenditure as % of gross domestic product (GDP), WHO estimates, 2002 Y - Life expectancy at birth, in years, last available X 9

10 3. Exkurs: Genese der Abschottung der Versorgungssektoren im Gesundheitswesen 1. Kaiserreich Entstehung von mehreren Tausend lokalen Krankenkassen Entwicklung öffentlicher, kommunaler Gesundheitsdienste Krankenhäuser behandeln auch ambulant

11 2. Weimarer Zeit Weiterentwicklung kommunaler Gesundheitseinrichtung Ärztliche Standesvertretung verhindert medizinische Behandlungen in kommunalen Gesundheitszentren Wg. permanenten Konflikten mit niedergelassenen Ärzten eröffnen Krankenkassen in Städten für ihre Mitglieder Ambulatorien mit angestellten Ärzten

12 er Jahre und NS-Zeit Andauernde Bestrebungen der Ärzteschaft zur Abschaffung der ambulanten Behandlung im KH 1931: neu geschaffene Kassenärztliche Vereinigungen erhalten per Notverordnung den s.g. Sicherstellungsauftrag für med. Versorgung der Bevölkerung (Recht und Verpflichtung zur med. Versorgung der Bevölkerung) 1933: Verbot kasseneigener Einrichtungen (Ambulatorien und Kliniken) 1934: Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens Verstaatlichung der kommunalen Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen und Zusammenfassung mit staatlichen Gesundheitsämtern

13 4. Nachkriegszeit Versuche der Alliierten zur Einführung einer Einheitsversicherung scheitern am Widerstand der CDU/CSU Fragmentierung auf der Kostenträgerseite (und auf Seite der Leistungsanbieter) bleibt erhalten

14 er und 1960er Jahre Ärztevereinigungen beanspruchen weiterhin das ambulante Behandlungsmonopol 1955: Gesetz über das Kassenarztrecht Gründung KBV als Körperschaft öffentliche Rechts + KVen erhalten ausschließliches Recht zur ambul. Behandlung (Kassen dürfen keine eigenen Ambulatorien gründen, KH nicht mehr ambulant behandeln) Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (1934) wird beibehalten (Abschaffung kommunaler Gesundheitsdienste): Sozialmedizinische und präventive Aufgaben werden teilweise an niedergl. Ärzte oder Gesundheitsämter (minimale Kontrollfunktionen) delegiert

15 FAZIT: Pluralität an Versorgungsformen (Weimarer Zeit) mit teilweise fliesenden Übergängen zwischen den Sektoren wurde sukzessive Reduziert. Konflikte zw. Ärzteschaft und Kassen (KHs und kommunalen Gesundheitseinrichtungen) führte mit politischer Unterstützung zur Ausweitung und Stärkung der Kompetenzen der niedergl. Ärzte sowie zur Beschränkung und Reduzierung der Kompetenzen anderer Akteure und Einrichtungen (Polarisierung der Versorgungsformen) Das Gesetz über das Kassenarztrecht von 1955 zementierte schließlich die Abschottung der Sektoren Quelle: Lindner U (2003): Chronische Gesundheitsprobleme. Das deutsche Gesundheitssystem vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik. Aus Politik und Zeitgeschichte B 33-34/2003:21-28.

16 4. Betrachtungsweisen auf Formen von Fragmentierung und Integration Einfaches Fragmentierungsmodell: Fragmentierung auf der Seite der Leistungserbringer: 16

17 Soziotherapie Hausarzt Psychotherapie Physiotherapie häusliche Pflege Patient mit chronischer Erkrankung Facharzt innere Neurologie Facharzt Orthopädie Akutklinik Reha- Klinik 17

18 Erweiterte Betrachtungsweise auf Fragmentierung im dt. Gesundheitswesen: 18

19 Lösungsansatz: Integrierte Versorgung (IV) Wesentliche Merkmale der IV: Integration Kooperation Koordination Kommunikation Informationstransfer Ziel: Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit 19

20 Ursprung des IV Konzepts: Managed Care (USA) Managed Care in der Theorie: Versorgungsprozess, der auf effiziente Allokation von Mitteln und Ressourcen zielt, so dass jeder Patient die richtig Art und Menge an präventiven und kurativen medizinischen Leistungen erhält. Anwendung von Prinzipien des Management auf den Versorgungsprozess Patientenbezogene Leistungserbringung Integration von Leistung und Finanzierung 20

21 Managed Care in der Praxis: Hohe administrative Kosten Geringe (bis keine) Einsparungen Keine wesentliche Verbesserung der Qualität Initial erheblich Minderung der Qualität Leistungsanbieter unzufrieden Patienten unzufrieden Reine Managed Care Modelle werden immer weniger 21

22 Integration: Differenziert nach Bereichen medizinisch organisatorisch Infrastruktur wirtschaftlich rechtlich 22

23 Integration: Differenziert nach Ausrichtung bzw. Integrationstiefe 23

24 Horizontale Integration Physiotherapie Soziotherapie Hausarzt Psychotherapie häusliche Pflege Patient mit chronischer Erkrankung Facharzt innere Neurologie Facharzt Orthopädie Akutklinik Reha- Klinik 24

25 Horizontale Integration Physiotherapie Soziotherapie Hausarzt Psychotherapie häusliche Pflege Patient mit chronischer Erkrankung Facharzt innere Neurologie Facharzt Orthopädie Akutklinik Vertikale Integration Reha- Klinik 25

26 Horizontale Integration Physiotherapie Soziotherapie Hausarzt Psychotherapie häusliche Pflege Erweiterte Integration oder integrierte Vollversorgung Patient mit chronischer Erkrankung Facharzt innere Neurologie Facharzt Orthopädie Akutklinik Vertikale Integration Reha- Klinik 26

27 Integration: Differenzierung nach Indikationsbreite bzw. nach Zielgruppe Abgrenzungskriterien, nach denen die Zielgruppe vorab selektiert wird I.d.R wird differenziert zw. populationsbezogener (bzw. indikationsübergreifender) und indikationsspezifischer Integration 27

28 Systematik geläufiger Integrationsformen in Deutschland populationsbezogen indikationsspezifisch sektoral beschränkt sektorübergreifend 28

29 Hausarztzentrierte Versorgung 73b/140a MVZ DMPs Gesundes Kinzigtal Bundesknappschaft 140a (i.d.r.) 29

30 Häufigkeit der Umsetzung in Praxis Planbarkeit der Behandlung sektorübergreifende populationsbezogene Integration Nur Ausnahmefälle (bisher) - Gesundes Kinzigtal -Bundesknappschaft schwierig Indikationsspezifische Integration (sektorübergreifend) die Regel (gemessen an Vertragszahl) Behandlungspfade gut zu planen Einschätzbarkeit der Kosten schwierig gut Planbarkeit der Vergütung schwierig planbar Evaluation komplex leicht realisierbar 30

31 Niedrig 31

32 Managementprinzipien in integrierten Versorgungsformen 32

33 5. Situation in Deutschland 1. Initiativen von Leistungserbringerseite 2. Initiativen von Gesetzgeberseite 3. Stand der Umsetzung

34 1. Initiativen von Leistungserbringerseite Ärztenetzwerke Kooperation von Kliniken Integration innerhalb von Klinikgruppen (Private) Dienstleistungen für die Integrierte Versorgung Einrichtungen der Bundesknappschaft

35 2. Initiativen von Gesetzgeberseite - 1 SGB V Initiativen zur punktuellen Überwindung der Sektorgrenzen Gegenstand per Gesundheitsreformgesetz (1989) ambul. Behandl. im KH (Ermächtigung von KH-Ärzten durch KVen) ambul. Behandl. durch poliklinische Institutsambulanzen der Hochschulen für Forschung + Lehre amb. psychiatrische und psychotherpeutische Behandl. durch ermächtigte (KVen) psych. KH amb. sozialpädiatrische Behandl. von Kindern durch sozialpädiatrische Zentren (von KVen ermächtigt) (1989 GRG) teilstationäre oder vollstationäre Behandl. von Patienten durch Belegärzte per Gesundheitsstrukturgesetz (1993) 115a 115b Vor- und nachstationäre Behandlung im KH nach Überweisung durch niederg. Arzt ambul. operieren im KH ohne Einweisung durch niederg. Arzt per GKV-Modernisierungsgesetz (2004) 116b Zulassung von KHs zur ambul. Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen oder Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen Zulassung von KHs zur ambul. Versorgung im Rahmen von DMPs

36 2. Initiativen von Gesetzgeberseite - 2 Initiativen zur strukturellen Überwindung der Sektorgrenzen SGB V a, 73b 140a-h 137f-g 95 Gegenstand Dreiseitige Verträge (1989, Gesundheitsreformgesetz) Modellvorhaben (1997, 2. GKV-Neuordnungsgesetz; 2000, GKV-Reformgesetz) Strukturverträge, Hausarztzentrierte Versorgung (1997, 2. GKV-Neuordnungsgesetz) Integrierte Versorgung (2000, GKV-Reformgesetz; 2004 GKV-Modernisierungsgesetz) Disease-Management-Programme (2002 RSA Reform) Medizinische Versorgungszentren (2004 GKV-Modernisierungsgesetz)

37 Dreiseitige Verträge nach 115 SGB V (Gesundheitsreformgesetz, 1989) Vertragspartner: -Krankenkassenverbände -Landeskrankenhausgesellschaften -KVen Rahmenvereinbarung durch Krankenhassen, KBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) - vorgesehen Ziel: Gewährleistung nahtloser ambulanter u. stationärer Behandlung durch: -Förderung Belegarztwesen (Praxiskliniken) -gegenseitige Unterrichtung u. Überlassung von Krankendaten -Zusammenarbeit bei Gestaltung/Durchführung 24Std. Notdienst Problem: Gescheitert: Akteure auf Bundesebene konnten sich nicht auf gemeinsame Rahmenvereinbarung einigen (Veto-Position der KVen).

38 Modellvorhaben nach GKV-Neuordnungsgesetz (1997); GKV-Reformgesetz (2000) Ziel: Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Inhalt: Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungsund Vergütungsformen der Leistungserbringer Rahmenvorgaben: Beitragssatzstabilität (Mehraufwendungen können mit Einsparungen verrechnet werden; eventuelle Nettoeinsparungen können an Versicherte weitergeben werden) Laufzeit beschränkt auf 8 Jahre Wissenschaftliche Begleitung / Evaluation

39 Modellvorhaben nach GKV-Neuordnungsgesetz (1997); GKV-Reformgesetz (2000) Besonderheiten: Kassen können auch gegen Willen der KVen Verträge vereinbaren, wenn mind. 50% der Ärzte (die Bedingungen zum Vertragsbeitritt erfüllen) das wünschen. Seit : Auch Verträge mit einzelnen Vertragsärzten oder Gruppen von Leistungserbringern möglich (nicht nur mit KVen). Leistungserbringer experimentieren mit neuen Informationstechnologien (z.b. elektr. Krankenakte) zu Verbesserung der Kommunikation Auch Leistungen jenseits des Sozialrechtes (z.b. Akupunktur) können angeboten werden Krankenkasse kann Teilname von Versicherten mit Wahltarifen koppeln Nur auf ambulanten Sektor beschränk Umsetzung:??? (es liegen nur grobe Schätzungen vor)

40 Strukturverträge nach 73a SGB V 2. GKV-Neuordnungsgesetz (1997) Ziel: Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Inhalt: Vereinbarung neuer Versorgungs- und Vergütungsstrukturen Vertragspartner: Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen KVen Rahmenvorgaben: Zeitlich nicht befristet Keine wissenschaftliche Begleitung / Evaluation

41 Strukturverträge nach 73a SGB V 2. GKV-Neuordnungsgesetz (1997) Besonderheit: Vertragsparteien können für Leistungen ein Budget vereinbaren und beteiligten Ärzten Budgetverantwortung übertragen Budget/Budget kann auch veranlasste Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie weitere Leistungsbereiche umfassen Vergütung also nicht an EBM gebunden Relevant für Praxisnetze und Hausarztmodelle Integration auf den ambulanten Sektor beschränkt.

42 Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Ziel: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (!) Verbesserung der Qualität (???) Inhalt: Patientensteuerung durch Hausarzt als Gatekeeper Vertragspartner: Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen Hausärzte / Gemeinschaften von Hausärzten Medizinische Versorgungszentren (KVen nur wenn Gemeinschaften von Leistungserbringern das wünschen)

43 Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Anforderung an Ärzte zur Teilnahme an Hausarztzentrierter Versorgung: Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie, Behandlung nach spezifischen für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien, Teilnahme an Fortbildungen, die sich auf hausarztspezifische Behandlungsprogramme konzentrieren und Einführung eines hausarztspezifischen einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

44 Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Bedingungen für Versicherte zur/bei Teilnahme an Hausarztzentrierter Versorgung: Teilnahme ist freiwillig Beschränkung auf einen Hausarzt (kann nur in Ausnahmefällen gewechselt werden) Fachärzte können nur nach Überweisung des Hausarztes konsultiert werden (Ausnahme: Augenärzte, Gynäkologen) Vertragsbindung 1 Jahr Anreize für Versicherten: Reduzierung von Zuzahlungen (i.d.r. Reduzierung der Praxisgebühr) u. ggf. besserer Behandlungserfolg

45 Besonderheiten: Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Vergütung erfolgt nach EBM + extrabudgetäre Vergütung (z.b. 9/Quartal/Teilnehmer) Krankenkassen müssen in allen Regionen Hausarztzentrierte Versorgung anbieten substituieren den Sicherstellungsauftrag der KVen (Krankenkassen sind für Sicherstellung der ambulanten Versorgung für eingeschriebene Versicherte im Rahmen der Laufzeit des Vertrages zuständig) Integration auf amb. Sektor beschränkt

46 Vertragliche Regelung: wie bei Vertragsärzten (MVZ nehmen an der Vertragsärztlichen Versorgung teil) Inhalt: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nach 95 SGB V GKV-Modernisierungsgesetz (2004) Vertragsrechtsänderungsgesetz (2007) fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung Ärzte können als Vertragsärzte oder Angestellte arbeiten gründungsberechtigt sind alle Leistungserbringer, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung teilnehmen Auch Krankenhäuser können MVZ gründen

47 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nach 95 SGB V GKV-Modernisierungsgesetz (2004) Vertragsrechtsänderungsgesetz (2007) Finanzierung/Vergütung: innerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (abgerechnet wird nach EBM) Versorgungsrealität: 809 MVZ bundesweit (Stand ) durchschnittlich 4 Ärzte je MVZ Integration auf ambulanten Sektor beschränkt

48 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Das zentrale Gesetz zur (sektorübergreifenden) integrierten Versorgung! KK können nach 140a SGB V Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung [ ] abschließen. Die Verträge zur integrierten Versorgung sollen eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung ermöglichen.

49 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Vertragspartner der Krankenkassen: Vertragsärzte Träger von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen MVZ Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen (!) Gemeinschaften der o.g. Leistungserbringer Keine Beteiligung der KVen möglich!

50 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Vertragsinhalte regeln: Vergütung der Leistungen Modalitäten der Integrationsversorgung Verpflichtung zur: qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. ( 140a SGB V)

51 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Verträge sollen Umsetzung ermöglichen von bzw. zielen auf: lückenlose Versorgung bessere Koordination der Behandlungsabläufe u.a. durch Informationsaustausch zw. Leistungserbringern Versorgung nach evidenzbasierten Standards/Leitlinien Verweildauerverkürzung

52 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Bedeutung für teilnehmende Versicherte: Teilnahme ist freiwillig Anspruch auf umfassende Leistungen (nach SGB V) Versicherte erhalten u.u. Beitragsbonus (falls Einsparungen erzielt werden und bei mind. 1 Jahr Teilnahme) müssen von Krankenkassen umfassend informiert werden: - Vertragsinhalte - teilnehmende Leistungserbringer - besondere Leistungen - vereinbarte Qualitätsstandards

53 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Finanzierung / Vergütung Bis zu 1% der Honorarsumme der Vertragsärzte und KHs stehen zur ANSCHUBFINANZIERUNG zur Verfügung ggf. Bereinigung der Gesamtvergütung bei Finanzbedarf über 1% Bereinigung nach Anzahl und Risikostruktur (Alter + Geschlecht) der teilnehmenden Versicherten Einsparungen können teilweise auch an Leistungserbringer ausgeschüttet werden

54 Integrierte Versorgung (IV) nach 140a-h SGB V GKV-Reformgesetz (2000) GKV-Modernisierungsgesetz (2004) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) Besonderheiten/Kernelemente: Möglichkeit zur bevölkerungsbezogenen flächendeckenden Versorgung Kven/KBV nicht beteiligt KV-Vertragsmonopol für ambulante Versorgung endgültig aufgebrochen Große Vertragsvielfalt möglich Anschubfinanzierung starker Anreiz für Leistungserbringer Starke Zunahme an IV-Verträgen seit 2005

55 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Regionale Hausarztmodelle 73b SGB V in Deutschland (Stand: Dezember 2007) in allen Bundesländern von gesetzlichen Krankenkassen angeboten Verträge i.d.r. mit Kven oder regionalen Hausärzteverbänden bzw. Hausarztvertragsgemeinschaften aktuell 43 regionale Hausarztmodelle Insgesamt derzeit ca. 1,3 Mio Versicherte Teilnehmer

56 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Hausarztzentrierte Versorgung nach 73b SGB V Wirkung/Qualität? Bisher wenig Erkenntnisse/wenig Studien Studie Bertelsmannstiftung (Ergebnisse von Dezember 2007): Besserung Gesundheitszustand (alle Patientengruppen) Besserung Gesundheitszustand Akutpatienten nach Behandlung Ø Anzahl Facharztbesuche 2007 Modellteilnehmer 59% 66% 2,5 (+32% seit 2004) Nichtteilnehmer 68% 74% 2,1 (+5% seit 2004)

57 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach 73b SGB V Wirkung/Qualität? Studie Aqua-Institut Göttingen (Ergebnisse von Januar 2008): Anteil Facharztkonsultationen mit Überweisungen 2006 (2005) Teilnahme an Gesundheitsvorsorgeuntersuchung 2006 (2005) Leistungsausgaben (stationäre Versorg., Arznei-, Heil- Hilfsmittel) Nichtteilnehmer Modellteilnehmer 46,3% (46,3 %) 23,2% (14,7%) -14,05 (-28,47 ) 36,1% (39,1%) 18,3% (10,35%) Vergleichsbasis für Ausgaben der Modellteilnehmer Hausarztmodelle also nicht effektiv/nicht effizient?

58 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Integrierte Versorgung nach 140a ff. SGB V Anzahl Verträge nach 140a SGB V n I II III IV I II III IV I II III Quartale

59 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Integrierte Versorgung nach 140a ff. SGB V Teilnehmende Versicherte in Mio 5,5 5,22 5,26 5,0 Mio Versicher 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 2,07 2,18 2,51 3,16 3,26 3,28 3,54 3,59 4,07 1,5 1,0 0,5 0,0 I II III IV I II III IV I II III Quartale

60 5. Situation in Deutschland 5.3 Stand der Umsetzung Integrierte Versorgung nach 140a ff. SGB V Vergütungsvolumen IV-Verträge insgesamt Mio I II III IV I II III IV I II III Quartale

61 Struktur der Verträge zur IV nach Vertragsgegenstand Stand:? Quelle: SVR 2007 (zitiert nach enratgeber.de/) 61

62 IV-Verträge: Anzahl Teilnehmer in integrierten Versorgungsformen (geschätzt, Ende 2007) 5,3 Mio Hausarztzentrierte Versorgung: 1,3 Mio DMP-Programme: 2,7 Mio insgesamt: ca. 9,3 Mio entspricht ca. 13,2 % aller GKV-Versicherten 62

63 Bewertung von IV Bedeutung aus Public Health Perspektive? Bedeutung für Sie als (potentiellen) Patienten? 63

64 Literatur Schreyögg J, Weinbrenner S, Busse R: Leistungsmanagement in der Integrierten Versorgung. In: Busse R, Schreyögg J, Gericke Ch (Hg.): Management im Gesundheitswesen. Heidelberg: Springer Medizin Verlag, 2006: Amelung VE et al.: Integrierte Versorgung und Medizinische Versorgungszentren. Von der Idee zur Umsetzung. Berlin: MWN Medizinische Verlagsgesellschaft, Rosenbrock R, Gerlinger T: Gesundheitspolitik. Eine systematische Einführung. 2. Aufl. Bern: Huber, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Jahresgutachten Bundestags-Drucksache Lindner U: Chronische Gesundheitsprobleme. Das deutsche Gesundheitssystem vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik. Aus Politik und Zeitgeschichte B 33-34/2003: Gerst T: Vertragsärzte. Abschied vom Streikrecht. Deutsches Ärzteblatt 97(2000):A826-A

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