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1 Sitzungsvorlagen Inhaltsverzeichnis Seite Straßenbeleuchtung Hamburger Straße 1 B-Plan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße, Abwägung im 3 Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Änderung von 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung 8 Konzeptionelle Betrachtungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in Schöneiche bei Berlin 11 Berufung Mitglied Seniorenbeirat 13 Abberufung Mitglied Jugendbeirat 14 Bebauungsplan 2/90 Wohngebiet Stegeweg, 1. Änderung im Teilbereich West, 15 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 19/15 Wohngebiet Warschauer-/Woltersdorfer Straße, Aufstellungsbeschluss 17 Erklärung der Gemeindevertretung zur den geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA 19 Außerplanmäßige Ausgabe - Fahrradabstellanlage Kulturgießerei 22 Festlegung von Ausschreibungsbedingungen durch die Gemeindevertretung (Fraktion UBS) 25 Abberufung Jugendbeirat 27 Konzeption Nachhaltige Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte in der 28 Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Element einer integrierten behutsamen Ortsentwicklungsstrategie Datensicherheit (Fraktion DIE LINKE) 30 Berufung Ortschronikfachbeirat 32

2 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin NEU x öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer Eingang der Nummer der 091/2015 Betreff: Straßenbeleuchtung Hamburger Straße Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Seite 1 von 2 Straßenbeleuchtung Hamburger Straße Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung O 28 Abs. 1 X 28 Abs. 2 Ziffer 17 O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Alternativvorschlag I: Die defekte Straßenbeleuchtung in der Hamburger Straße außerhalb des Gemeindegebietes im Bereich Berliner Forst wird im Auftrag der Gemeinde Schöneiche bei Berlin durch eine Neuinstallation ersetzt. Der Sperrvermerk im Haushalt 2015 für die dazu benötigten finanziellen Mittel wird aufgehoben. Alternativvorschlag II: Die defekte Straßenbeleuchtung in der Hamburger Straße wird nicht erneuert. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel werden nicht verwendet. 1

3 Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für Planung und Neuinstallation belaufen sich auf rund Euro Euro. Diese Summe ist mit Sperrvermerk im Haushalt 2015 eingestellt. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: siehe oben Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Sachverhalt: siehe Anlage Seite 2 von 2 Straßenbeleuchtung Hamburger Straße 2

4 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der MR Nummer der 116/2015 Betreff: B-Plan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße, Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB Seite 1 von 5 B-Plan 18/13 "Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße", Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung FWA - Finanzen und Wirtschaft BSA - Bildung und Soziales UVA - Umwelt und Verkehr WWA - Wohnungswirtschaft RPA - Rechnungsprüfung am am am am am am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 X 28 Abs. 2 Ziffer 9 O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Die im Verfahren nach 3 (2) und 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin im Einzelnen geprüft. Das Ergebnis ist im Abwägungsprotokoll enthalten. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Die in Abhängigkeit von den Abwägungsergebnissen erforderliche Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Umweltberichtes führt zu außerplanmäßigen Ausgaben von ca

5 Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Seite 2 von 5 B-Plan 18/13 "Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße", Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Bürgermeister Sachverhalt: Amtsleiter/in Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am den Entwurf des Bebauungsplanes Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße in der Fassung v. November 2014 beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag v bis zur Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB) aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben v an der Planung beteiligt. Aufgrund der Anregungen 2 und 3 der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verbreiterung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen ABCD und EFGH um einen Meter wurden die Eigentümer der betreffenden Grundstücke nochmals gehört. Rückäußerungen dazu gab es keine. Die untere Naturschutzbehörde wurde nach abschließender Untersuchung zum Brutvogelvorkommen im Frühjahr 2015 zur Bewertung der Verbotstatbestände zum Artenschutz ( 44 BnatSchG) nochmals beteiligt. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind zur Prüfung im Abwägungsprotokoll im Einzelnen aufgeführt. Eine erste Beratung über einen Teil der Abwägungsvorschläge erfolgte bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am , in deren Ergebnis infolge des Beschlusses über einen Änderungsantrag die zurückgezogen wurde. Die überarbeitete liegt nunmehr vor. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Abwägung ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des Umweltberichtes zu überarbeiten und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Anlagen: Abwägungsvorschlag v

6 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin NEU X Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ öffentlich nicht öffentlich Eingang der Nummer der 116/2015 Betreff: B-Plan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße, Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Seite 3 von 5 B-Plan 18/13 "Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße", Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung O 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Die im Verfahren nach 3 (2) und 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin im Einzelnen geprüft. Das Ergebnis ist im Abwägungsprotokoll enthalten. 2. Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin verpflichtet sich selbstbindend zur Durchführung folgender Ersatzmaßnahme für nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße ausgleichbare Eingriffe in die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Boden: Pflanzung von 46 Alleebäumen an der Tasdorfer Straße zwischen Rehfelder Straße und Altlandsberger Straße (Gemarkung Schöneiche, Flur 6, Flurstück 115). 3

7 Pflanzqualität: Baumschulware, Hochstamm, 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang mindestens 16/18 cm, zu pflanzende Arten: siehe Pflanzliste Bäume. ( 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB) 3. Der Bebauungsplan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße wird als Satzung ( 10 (1) BauGB) beschlossen. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Die auf die Gemeinde entfallenden anteiligen Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betragen gem. Kosten- und Verteilungsschlüssel für die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte mit m² überbaubarer Grundstücksfläche x 31,22 /m² insgesamt ,36. Davon sind im Haushalt 2016 für die Anlage der Strauch- und Baumpflanzungen in der Grünfläche einschließlich Grunderwerb in der folgenden Vegetationsperiode nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes (Umweltbericht: 6.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)) mit m² überbaubarer Grundstücksfläche x 26,76 /m² somit ,87 einzuplanen. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Seite 4 von 5 B-Plan 18/13 "Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße", Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) Datum Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Sachverhalt: Andrea Liske, Kämmerin Amtsleiter/in Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am den Entwurf des Bebauungsplanes Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße in der Fassung v. November 2014 beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag v bis zur Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB) aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben v an der Planung beteiligt. Aufgrund der Anregungen 2 und 3 der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verbreiterung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen ABCD und EFGH um einen Meter wurden die Eigentümer der betreffenden Grundstücke nochmals gehört. Rückäußerungen dazu gab es keine. Die untere Naturschutzbehörde wurde nach abschließender Untersuchung zum Brutvogelvorkommen im Frühjahr 2015 zur Bewertung der Verbotstatbestände zum Artenschutz ( 44 BnatSchG) nochmals beteiligt. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind zur Prüfung im Abwägungsprotokoll im Einzelnen aufgeführt. 4

8 Sofern den Abwägungsvorschlägen in allen Punkten gefolgt wird, ist der Bebauungsplan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße als Satzung zu beschließen. Da es sich bei der in Festsetzung 5.6 festgesetzten Pflanzung von 46 Alleebäumen auf dem kommunalen Grundstück Flur 6, Flurstück 115, an der Tasdorfer Straße zwischen Rehfelder Straße und Altlandsberger Straße um eine Ersatzmaßnahme außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes handelt, ist diese zwingend vor Satzungsbeschluss selbstbindend zu beschließen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung ( 10 (3) BauGB wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Anlagen: 1. Abwägungsvorschlag 2. Bebauungsplan 18/13 Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße Planteil, Begründung, Umweltbericht Seite 5 von 5 B-Plan 18/13 "Kindertagesstätte und Wohngebiet östlich der Jägerstraße", Abwägung im Verfahren nach 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB, Satzungsbeschluss ( 10 (1) BauGB) 5

9 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/146 Eingang der MM Nummer der 134/2015 Betreff: Änderung von 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Eingereicht durch: Fraktionen DIE LINKE, CDU/BBS/FDP und UBS Rechtsgrundlage Kommunalverfassung o 28 Abs. 1 X 28 Abs. 2 Ziffer 2 Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnung (GeschO) der Gemeindevertretung in 12 Absatz 1 wie folgt zu ändern: 12 Anfragen von Gemeindevertretern und von Fraktionen (1) Anfragen der Gemeindevertreter oder der Fraktionen an den Bürgermeister, die in der Sitzung der Gemeindevertretung beantwortet werden sollen, sollen nach Möglichkeit schriftlich, kurz und sachlich abgefasst sein. Sie sind spätestens bis 8 Uhr am Tag vor der Sitzung beim Bürgermeister einzureichen. Die Anfragen werden in der Sitzung durch den Bürgermeister mündlich beantwortet. Der anfragende Gemeindevertreter oder ein Mitglied der anfragenden Fraktion kann eine Zusatzfrage stellen. Ist die Beantwortung wegen der Kürze der Zeit nicht möglich oder verlangt der anfragende Gemeindevertreter bzw. die anfragende Fraktion zusätzlich eine schriftliche Antwort, ist die Anfrage schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Die Absätze 2 und 3 bleiben unverändert. Seite 1 von 3 Änderung von 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Es fallen Personal- und Sachkosten im Rahmen der laufenden Verwaltung an. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin 1

10 Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Fritz R. Viertel Stellv. Fraktionsvorsitzender DIE LINKE Lutz Kumlehn Fraktionsvorsitzender CDU/BBS/FDP Dr. Philip Zeschmann Fraktionsvorsitzender UBS Seite 2 von 3 Änderung von 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung 2

11 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am ÖFFENTLICHER TEIL: 16. BV 134/2015 Änderung von 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnung (GeschO) der Gemeindevertretung in 12 Absatz 1 wie folgt zu ändern: 12 Anfragen von Gemeindevertretern und von Fraktionen (1) Anfragen der Gemeindevertreter oder der Fraktionen an den Bürgermeister, die in der Sitzung der Gemeindevertretung beantwortet werden sollen, sollen nach Möglichkeit schriftlich, kurz und sachlich abgefasst sein. Sie sind spätestens bis 8 Uhr am Tag vor der Sitzung beim Bürgermeister einzureichen. Die Anfragen werden in der Sitzung durch den Bürgermeister mündlich beantwortet. Der anfragende Gemeindevertreter oder ein Mitglied der anfragenden Fraktion kann eine Zusatzfrage stellen. Ist die Beantwortung wegen der Kürze der Zeit nicht möglich oder verlangt der anfragende Gemeindevertreter bzw. die anfragende Fraktion zusätzlich eine schriftliche Antwort, ist die Anfrage schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Die Absätze 2 und 3 bleiben unverändert. Anwesende: Ja Stimmen: Nein Stimmen: Enthaltungen: Ergebnis: ANGENOMMEN Beschluss - Nr.: 6./2015/146 Schöneiche bei Berlin, Heinrich Jüttner Bürgermeister SIEGEL Seite 3 von 3 Änderung von 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung 3

12 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 152/2015 Betreff: Konzeptionelle Betrachtungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Seite 1 von 2 Konzeptionelle Betrachtungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in Schöneiche bei Berlin Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 X 28 Abs. 2 Ziffer 19 O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Die Gemeindevertretung nimmt die Konzeptionellen Betrachtungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in Schöneiche bei Berlin zur Kenntnis. Sie sind Grundlage für die weitere Entwicklung des kommunalen Friedhofes. 2. Der Bürgermeister wird mit der schrittweisen Umsetzung beauftragt. 1

13 Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte in den nächsten Jahren ab. Mit der jährlichen Haushaltsplanung sind die jeweiligen finanziellen Auswirkungen darzustellen. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Keine direkten Auswirkungen durch die Konzeptionellen Überlegungen. Finanzielle Auswirkungen mit Mehr- oder Mindereinnahmen sowie Mehr- oder Minderausgaben ergeben sich einerseits durch die Veränderungen der Zahl der Bestattungen und durch Veränderungen im Pflegeaufwand. Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Seite 2 von 2 Konzeptionelle Betrachtungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen in Schöneiche bei Berlin Sachverhalt: Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss-Nr. 5./2014/596 den Bürgermeister beauftragt eine Gesamtkonzeption zum Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin zu erarbeiten. siehe Anlage 2

14 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der MR Nummer der 153/2015 Betreff: Berufung Mitglied für den Seniorenbeirat in Schöneiche bei Berlin Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Frau Rita Männer wird als Mitglied in den Seniorenbeirat berufen. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Gemäß Entschädigungssatzung entstehen Aufwendungen für Sitzungsgeld. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: siehe oben Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Seite 1 von 1 Berufung Mitglied Seniorenbeirat Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Sachverhalt: Frau Rita Männer hat ihre Bereitschaft erklärt, im Seniorenbeirat für Schöneiche bei Berlin mitzuwirken. Sie wird bei allen Fragen zur Aufnahme von Flüchtlingen in unserer Gemeinde hilfreich zur Verfügung stehen. 1

15 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der MR Nummer der 154/2015 Betreff: Abberufung Mitglied Jugendbeirat Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Frau Nora Morgenstern wird als Mitglied im Jugendbeirat abberufen. Die Gemeindevertretung dankt Frau Morgenstern für die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Keine Zahlung gemäß Entschädigungssatzung, daher Verringerung der Ausgaben. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Siehe oben Datum Andrea Liske, Kämmerin Seite 1 von 1 Abberufung Mitglied Jugendbeirat Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Sachverhalt: Das oben genannte Mitglied wird wegen Inaktivität abberufen. Amtsleiter/in 1

16 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 158/2015 Betreff: Bebauungsplan 2/90 Wohngebiet Stegeweg, 1. Änderung im Teilbereich West, Aufstellungsbeschluss Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Seite 1 von 2 Bebauungsplan 2/90 "Wohngebiet Stegeweg", 1. Änderung im Teilbereich West, Aufstellungsbeschluss Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin beschließt: Der Bebauungsplan 2/90 Wohngebiet Stegeweg soll im beschleunigten Verfahren ( 13a BauGB) geändert werden. Planungsziel ist das Schaffen der planungs- und erschließungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohngebiete unter Berücksichtigung eines geänderten Erschließungskonzeptes sowie des Entfalls der Platzsituation am Stegeweg entsprechend des geänderten städtebaulichen Konzeptes v (Anlage 2). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 642/2 teilweise, 642/3 teilweise, , , 1036 teilweise, 1037, 1038 teilweise, der Flur 11. Das Plangebiet ist im Norden durch die Wohnbebauung östlich der Kirchstraße, östlich und westlich des Stegeweges, westlich der Lessingstraße, im Osten durch unbebaute Flächen östlich des Stegeweges, im Süden durch unbebaute Flächen an der Schillerstraße, der Schöneicher Straße sowie der Bebauung nördlich der Schöneicher Straße und im Westen durch bebaute Grundstücke westlich der südlichen Verlängerung der Kirchstraße begrenzt und hat eine Größe von 6,1 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung des Plangebietes im 1

17 Übersichtsplan (Anlage 1). Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: keine Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Seite 2 von 2 Bebauungsplan 2/90 "Wohngebiet Stegeweg", 1. Änderung im Teilbereich West, Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Der Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick e G beabsichtigt auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 2/90 Wohngebiet Stegeweg den mit Aufstellung des Bebauungsplanes 1994 begonnenen genossenschaftlichen Wohnungsbau unter Berücksichtigung eines geänderten Erschließungsund städtebaulichen Konzepts im westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 2/90 Wohngebiet Stegeweg fortzuführen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2/90 Wohngebiet Stegeweg im Teilbereich West sollen dazu die planungs- und erschließungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Kostenund Leistungsabgrenzung zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft ist im städtebaulichen Vertrag über die Planungsleistungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2/90 Wohngebiet Stegeweg im Teilbereich West geregelt. Anlagen: Anlage 1: : Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2/90 Wohngebiet Stegeweg im Teilbereich West Anlage 2 städtebauliches Konzept v

18 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 160/2015 Betreff: Bebauungsplan 19/15 Wohngebiet Warschauer-/Woltersdorfer Straße, Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB) Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Seite 1 von 2 Bebauungsplan 19/15 "Wohngebiet Warschauer-/Woltersdorfer Straße", Aufstellungsbeschluss Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Für das Gebiet Flur 7, Flurstücke , 743, 744, , 754/2, 754/3 teilweise, 755, 756, 758/2, 759, 760, 781/1 teilweise, 781/2, 781/3 teilweise, 808 teilweise, 1884, 2100 teilweise, 2255, 2378, der Gemarkung Schöneiche, soll ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ( 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen gem. 13 a (1) BauGB sind erfüllt. Das Plangebiet ist im Norden durch die Bebauung mit dem Gemeindehaus mit Musikschule, dem ALDI- Discountmarkt, im Nordosten durch die Woltersdorfer Straße, im Osten durch die Prager Straße, im Süden durch die Wohnbebauung westlich der Prager Straße und öst- und westlich der Warschauer Straße und im Westen durch die Bebauung östlich der Stockholmer- und der Rüdersdorfer Straße begrenzt und hat eine Größe von 2,56 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung des Plangebietes im Übersichtsplan. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes und das Schaffen der erschließungsrechtlichen Voraussetzungen. 1

19 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll ( 13 a (3) Nr. 1 BauGB) und wo und innerhalb welcher Frist sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern kann ( 13 a (3) Nr. 2 BauGB). Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: keine unmittelbaren Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Sachverhalt: Seite 2 von 2 Bebauungsplan 19/15 "Wohngebiet Warschauer-/Woltersdorfer Straße", Aufstellungsbeschluss Im Bereich des Nebenzentrums Grätzwalde wurden durch den Bau des ALDI-Discounters der Nahbereich zur Straßenbahnhaltestelle, der kleine Park und die Straßenverhältnisse der Berliner-/Woltersdorfer Straße stark verbessert. Im südlichen an den ALDI-Discounter angrenzenden Bereich besteht hier städtebaulich dringender Regelungsbedarf hinsichtlich des Wohnweges Warschauer Straße. Dieser endet ohne Wendemöglichkeit für Verund Entsorgungsfahrzeuge und geht in einen Fußweg über, welcher sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet. Dieser Weg stellt eine wichtige Fuß- und Radverbindung von Süden zum Nebenzentrum mit diversen Verkaufseinrichtungen dar. Geplant ist seine Verlängerung als öffentliche Straße, die auch der Erschließung bislang unerschlossener Grundstücke dient. Bei dem Plangebiet handelt es sich um unbebaute Flächen der ehemaligen Kreisstraßenmeisterei, zum Teil mit Wochenend- und Wohnhäusern bebaute Flächen und um Wald. Der Landkreis hat mit Schreiben v beantragt, einen Bebauungsplan für die landkreiseigenen Flächen aufzustellen. Planungsziel ist die Schaffung von Mietwohnungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge für einen befristeten Zeitraum mit der Option, diese danach als Wohnungen für Personengruppen mit niedrigen Einkommen zur Verfügung zu stellen. Weiteres Planungsziel ist der Erhalt einer Grünfläche und die Schaffung eines Spielplatzes. Zur Übernahme der Planungskosten soll ein städtebaulicher Vertrag gem. 11 (1) Nr. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin und dem Landkreis Oder-Spree abgeschlossen werden (siehe BV 159/2015). Der Aufstellung des Bebauungsplanes ging der Beschluss 6./2015/144 vom zum Wohnungsbau für einkommensschwache Haushalte und Flüchtlinge Bebauungsplan Warschauer Straße/Woltersdorfer Straße (ehemalige Kreisstraßenmeisterei) voraus. Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2

20 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer... /2015/ Eingang der Nummer der /2015 Betreff: Erklärung der Gemeindevertretung zur den geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am Seite 1 von 3 Erklärung der Gemeindevertretung zur den geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Fraktion DIE LINKE Rechtsgrundlage Kommunalverfassung O 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Die Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin lehnt alle Inhalte geplanten internationalen Handelsverträge TTIP, TiSA und CETA ab, die das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verletzen und damit die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden einschränken. Dies betrifft insbesondere eine weitere Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge (z.b. Wasser- und Energieversorgung) oder Eingriffe in die kommunale Planungshoheit (z.b. durch Beschränkungen im Niederlassungsrecht). Eine Paralleljustiz durch nichtöffentliche Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) sind strikt abzulehnen. Die Entscheidungsfreiheit der demokratisch gewählten Gemeindevertretung wird auf diese Weise einseitig zu Gunsten großer Konzerne bedroht. 1

21 2. Wegen der weitreichenden Folgen müssen bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen die gewählter Parlamentarier/innen auf europäischer und nationaler Ebene, sowie auf Länderebene und kommunaler Ebene einbezogen und über aktuelle Verhandlungspositionen informiert werden. 3. Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin wird ihre ablehnende Haltung gegen die Einschränkungen der kommunalen Demokratie in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen derartige Vorstöße in den Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den genannten Vorstößen und die Inhalte der geplanten Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA zu informieren. 4. Die Gemeindevertretung ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, sich bis noch bis Oktober mit ihrer Unterschrift an der Selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative gegen die Abkommen TTIP (EU/USA) und CETA (EU/Kanada) zu beteiligen. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Keine Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Seite 2 von 3 Erklärung der Gemeindevertretung zur den geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA Datum Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Beate Simmerl Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Bürgermeister Andrea Liske, Kämmeri Amtsleiter/in 2

22 Sachverhalt: 1. Demokratie und Transparenz Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden nicht mal die kommunalen Spitzenverbände (Städteund Gemeindetag, sowie Landkreistag) in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Mit- Gestaltungsmöglichkeit gegeben ist. Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen über TTIP, TiSA und CETA 2. Investitionsschutz für Konzerne Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates massiv verletzt. Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten. 3. Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städte und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z. Bsp. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. unmöglich werden, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt. Seite 3 von 3 Erklärung der Gemeindevertretung zur den geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA 4. Standstill- und Ratchet-Klausel Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden, das heißt auch in diesen Sektoren könnte dann, wenn einmal Wettbewerb zugelassen wurde, nicht mehr zu kommunalen Betrieben zurückgekehrt werden, ohne das Klagen oder Beschwerden privater Konzernen möglich werden. 3

23 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 165/2015 Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe Fahrradabstellanlage Kulturgießerei Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Seite 1 von 3 Außerplanmäßige Ausgabe - Fahrradabstellanlage Kulturgießerei Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro für den Bau einer Fahrradabstellanlage auf dem Gelände der Kulturgießerei. 1

24 Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Die Investitionskosten betragen rund Euro. Kosten für Instandhaltung/Wartung sind nicht zu erwarten. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiterin Sachverhalt: Seite 2 von 3 Außerplanmäßige Ausgabe - Fahrradabstellanlage Kulturgießerei Entsprechend dem Beschluss Nr. 6./2015/126 Fahrradständer an der Parkplatzanlage Gutsdorf Schöneiche wurde von der Verwaltung der Bedarf an Fahrradstellplätzen für die Kulturgießerei ermittelt. Die derzeitige Anlage, welche aus zwei freistehenden einfachen Fahrradständern besteht, bietet lediglich Platz für maximal 13 Fahrräder und entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Sicherheit und Komfort. Nach Auskunft des Kunst- und Kulturinitiative Schöneiche e.v. werden insbesondere bei Veranstaltungen Abstellmöglichkeiten für mindestens 30 Fahrräder benötigt. Das Bauamt hat die Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Abstellplätze geprüft. Demnach können bei optimaler Ausnutzung der vorhandenen Fläche ca. 15 Fahrradbügel im Bereich des Vorgartens eingebaut werden. Je Bügel können mindestens zwei Räder abgestellt werden. 2

25 Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf schätzungsweise rund Euro. Da die Mittel mit dem Nachtragshaushalt 2015 nicht bereitgestellt werden konnten, ist für eine Realisierung im laufenden Haushaltsjahr eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Weitere Fahrradstellplätze sollen auf dem Gelände der Schlosskirche sowie im Zuge des Erweiterungsbaus Hort am Storchenturm entstehen. Anlagen: Lageskizze Kostenschätzung Seite 3 von 3 Außerplanmäßige Ausgabe - Fahrradabstellanlage Kulturgießerei 3

26 Seite 1 von 2 Festlegung von Ausschreibungsbedingungen durch die Gemeindevertretung (Fraktion UBS) 1

27 Seite 2 von 2 Festlegung von Ausschreibungsbedingungen durch die Gemeindevertretung (Fraktion UBS) 2

28 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der MR Nummer der 168/2015 Betreff: Abberufung Mitglieder Jugendbeirat Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Herr Marcel Schatton und 2. Frau Soraya Richter werden als Mitglieder im Jugendbeirat abberufen. Die Gemeindevertretung dankt Herrn Schatton und Frau Richter für die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Keine Zahlung gemäß Entschädigungssatzung, daher Verringerung der Ausgaben. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Siehe oben Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Seite 1 von 1 Abberufung Jugendbeirat Bürgermeister Amtsleiter/in Sachverhalt: Beide Mitglieder werden wegen Wegzuges aus der Gemeinde Schöneiche bei Berlin abberufen. 1

29 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 170/2015 Seite 1 von 2 Konzeption Nachhaltige Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Element einer integrierten behutsamen Ortsentwicklungsstrategie Betreff: Beschlussergebnis Gemeindevertretung Konzeption Nachhaltige Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Element einer integrierten behutsamen Ortsentwicklungsstrategie Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen - zwei Sitzungsrunden: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Bürgermeister 1

30 Seite 2 von 2 Konzeption Nachhaltige Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Element einer integrierten behutsamen Ortsentwicklungsstrategie Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Sonstige Rechtsgrundlage: O Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Die Gemeinde nimmt die Konzeption Nachhaltige Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Element einer integrierten behutsamen Ortsentwicklungsstrategie zur Kenntnis. 2. Die Gemeinde setzt folgende Gebiete als Vorranggebiete Wohnungsförderung fest: a) Stegeweg (Bebauungsplangebiet) b) Woltersdorfer Straße / Warschauer Straße (Bebauungsplangebiet) c) Dorfaue 7, 9, 11, 13 (Bebauungsplan) d) Dorfstraße 6, 7 (Bebauungsplan) e) Goethestraße 55 E bis 55 H f) Krummenseestraße 17, 18 g) Schöneicher Straße 31, 33, 35, 37 Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Durch die Konzeption selbst entstehen keine Einnahmen oder Ausgaben. Mögliche Fördermittel durch zinsgünstige Darlehen für Neubau von Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Einnahmen und Ausgaben müssen mit den Haushalten festgelegt werden. Datum Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Sachverhalt: siehe Anlage Andrea Liske, Kämmerin Amtsleiter/in 2

31 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der Nummer der 171 / 2015 Betreff: Datensicherheit Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Seite 1 von 2 Datensicherheit (Fraktion DIE LINKE) Beschlussergebnis Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen Hauptausschuss Beratungsfolge und empfehlende Beschlussergebnisse in Ausschüssen: Gemeindevertreter Sachkund. Einwohner Ausschuss Datum JA NEIN Enth. JA NEIN Enth. HA - Hauptausschuss am OPA - Ortsplanung am FWA - Finanzen und Wirtschaft am BSA - Bildung und Soziales am UVA - Umwelt und Verkehr am WWA - Wohnungswirtschaft am RPA - Rechnungsprüfung am eingereicht durch: Fraktion DIE LINKE Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 X 28 Abs. 2 Ziffer 1 Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Angesichts der umfassenden Spionage- und Überwachungsskandale der letzten Jahre sowie der jüngsten Erfahrungen mit Hackerangriffen auf das IT-System der Gemeinde Schöneiche bei Berlin sieht die Gemeindevertretung die dringende Notwendigkeit zur Überprüfung und ggf. zur Modernisierung der Datensicherheitsstandards der Gemeinde Schöneiche bei Berlin. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis spätestens zur ersten (ordentlichen) Sitzungsrunde im Jahr 2016 eine Datensicherheitsstrategie zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung der Datensicherheitsstrategie sind insbesondere die Sicherung der gemeindeeigenen Datenbanken und Server gegen unbefugte Zugriffe und Datenabflüsse sowie die Sicherheit der internen wie externen elektronischen Kommunikation der Gemeindeverwaltung sowie der Gemeindevertretung zu berücksichtigen. 3. Die Gemeindevertretung strebt einen höchstmöglichen Datensicherheitsstandard unter Verwendung von Verschlüsselungstechniken für Speichermedien und elektronische Kommunikation an. Dabei sollen vorzugsweise freie Softwarelösungen (Open Source) genutzt werden. 1

32 Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Je nach Ausgestaltung des geforderten Datensicherheitskonzeptes und der zu erarbeitenden Maßnahmen können durch spätere Umsetzungsbeschlüsse der Gemeindevertretung finanzielle Aufwendungen für die Anschaffung von Hard- und/oder Software sowie für die Schulung von Mitarbeiter/innen entstehen. Für die Umsetzung des vorliegenden Beschlusses fallen Personal- und Sachkosten im Rahmen der laufenden Verwaltung an. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Datum Andrea Liske, Kämmerin Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Fritz R. Viertel Stellv. Fraktionsvorsitzender DIE LINKE Sachverhalt: Seit den Enthüllungen der Plattform WikiLeaks ab 2010 sowie des Whistleblowers Edward Snowden 2013 werden die modernen Industriegesellschaften massiv mit Problemen der Datensicherheit sowie der (staatlichen) Massenüberwachung und Datensammlung konfrontiert. Nachdem zunächst insbesondere US-amerikanische und britische Geheimdienste im Fokus standen, wurden zunehmend Verstrickungen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) in die massenhafte Sammlung und Auswertung von Daten ans Licht gebracht. Damit beschäftigt sich seit März 2014 ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Neben der staatlichen Massenüberwachung häufen sich die Fälle von kriminellen Hackerangriffen auf öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen. Zuletzt gab es im Frühjahr 2015 schwere Angriffe auch auf das IT- System der Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Seite 2 von 2 Datensicherheit (Fraktion DIE LINKE) Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin verfügt über einen Bestand sensibler Datenbanken. Nicht nur in der Einwohnermeldedatei werden personenbezogene Daten der Einwohnerschaft erhoben und gespeichert. Gleichzeitig existiert innerhalb der Gemeindeverwaltung und der Gemeindevertretung sowie zwischen Gemeindeverwaltung und Einwohnerschaft elektronische Kommunikation über z.t. sensible Daten bzw. schutzwürdige Belange Dritter. Es ist Aufgabe der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, einen höchstmöglichen Schutz dieser Daten bzw. dieser Kommunikation vor unbefugtem Zugriff durch in- wie ausländische Behörden sowie private Organisationen oder Personen sicherzustellen. Der jüngste Hackerangriff auf das IT-System der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat gezeigt, dass die Datenbestände der Gemeinde in den Fokus unerlaubten Zugriffs geraten können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die zeitgemäße Sicherung von Daten und (elektronischer) Kommunikation sicherzustellen. Hierbei sollte insbesondere die Anwendungen moderner Verschlüsselungstechnologien geprüft und umgesetzt werden. 2

33 Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin X öffentlich nicht öffentlich Sitzung der Gemeindevertretung am Beschlussnummer 6./2015/ Eingang der MR Nummer der 173/2015 Betreff: Berufung Mitglied für den Ortschronikfachbeirat in Schöneiche bei Berlin Beschlussergebnis Gemeindevertretung Anwesende JA NEIN Enthaltungen befangen eingereicht durch: Bürgermeister Rechtsgrundlage Kommunalverfassung X 28 Abs. 1 O 28 Abs. 2 Ziffer O 28 Abs. 3 O 50 Abs. 2 Vorschlag für Beschlusstext, den die Gemeindevertretung beschließen möge: 1. Frau Ina Pachmann wird als Mitglied des Ortschronikfachbeirates berufen. Folgekosten und finanzielle Auswirkungen: Laut Entschädigungssatzung entstehen Aufwendungen für Sitzungsgeld. Stellungnahme Kämmerei - Haushaltsprüfung: Aufwendungen sind im Haushalt eingestellt. Datum Andrea Liske, Kämmerin Seite 1 von 1 Berufung Ortschronikfachbeirat Unterschrift Einreicher/in: Schöneiche bei Berlin, Bürgermeister Amtsleiter/in Sachverhalt: Frau Ina Pachmann hat ihre Bereitschaft erklärt, im Ortschronikfachbeirat für Schöneiche bei Berlin mitzuwirken. Frau Pachmann hat bereits ein Sitzungen des Beirates teilgenommen. 1

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