Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015"

Transkript

1 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2015

2 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, die Pflichtfachstoff sind. Klausur - Fall - Wissensfragen Folie 2

3 Rechtsgrundlagen Zivilprozessordnung (ZPO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Rechtspflegergesetz (RPflG) Folie 3

4 Gliederung der Veranstaltung 1. Teil: Einführung: Funktion des Zivilprozesses 2. Teil: Gerichte und Organe der Rechtspflege 3. Teil: Überblick über den Gang eines Verfahrens 4. Teil: Verfahrensgrundsätze 5. Teil: Das zuständige Gericht 6. Teil: Die Partei 7. Teil: Die Klage 8. Teil: Besondere Klageformen 9. Teil: Die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit 10. Teil: Die Sachurteilsvoraussetzungen 11. Teil: Das Verhalten des Beklagten zur Klage 12. Teil: Die Erledigung des Prozesses ohne Urteil 13. Teil: Die Versäumung von Prozesshandlungen Das Versäumnisverfahren 14. Teil: Der Beweis, das Beweisverfahren 15. Teil: Die gerichtlichen Entscheidungen 16. Teil: Rechtsmittel 17. Teil: Die materielle Rechtskraft 18. Teil: Besondere Verfahrensarten 19. Teil: Prozesskosten 20. Teil: Internationales Zivilprozessrecht Folie 4

5 1. Teil: Funktion des Zivilprozesses A. Selbsthilfe und Rechtsschutz B. Verfahrensgrundsätze C. Verfahrenszweck Folie 5

6 Beispiel Rn. 1 V hat dem Transportunternehmer K einen Lastwagen unter Eigentumsvorbehalt auf Raten verkauft ( 449 BGB). Als K mit der Bezahlung einer Rate im Verzug ist, erfährt V von finanziellen Schwierigkeiten des K. Er möchte ihm den LKW wegnehmen. V meint, als Eigentümer sei er dazu berechtigt. Folie 6

7 Selbsthilfeverbot und Justizgewährung Justizgewährungspflicht ist die Pflicht des Staates - Gerichte zu schaffen - Verfahren zu regeln Justizgewährungsanspruch (aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG) ist subjektives öffentliches Recht des Bürgers auf Tätigwerden Folie 7

8 Verfassungsrechtliche Grundlagen Rechtsprechung durch unabhängige Richter, Art. 92, 97 GG Recht auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 GG Recht auf Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG Anspruch auf ein effektives Verfahren aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG Anspruch auf ein faires Verfahren, Art. 3, 20 Abs. 1 GG Folie 8

9 Begriff und Zweck des Zivilprozesses Der Zivilprozess ist ein gesetzliches, auf bestimmten Grundsätzen beruhendes Verfahren, das - der Durchsetzung privater Rechte durch gerichtliche Entscheidung (privates Interesse) und - der Wahrung oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens (öffentliches Interesse) dient. Folie 9

10 2. Teil: Gerichte und Organe der Rechtspflege A. Das Gericht B. Der Richter C. Der Rechtspfleger D. Der Urkundsbeamte E. Der Gerichtsvollzieher F. Der Rechtsanwalt Folie 10

11 Beispiele Rn. 14: G hat seiner Meinung nach zu viel Steuern bezahlt. Das Finanzamt ist gegenteiliger Auffassung. G weiß, dass er sich an ein Gericht wenden muss, wenn er zu seinem Recht kommen will, aber an welches? An ein AG oder LG (etwa weil er einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder wegen Amtspflichtverletzung bei der Berechnung der Steuer geltend macht) oder an ein Finanzgericht, weil es um steuerliche Fragen geht? Rn: 26: K aus Köln hat B aus Berlin ein Darlehen in Höhe von EUR gewährt. B weigert sich, dieses zurück zu zahlen, so dass K Klage erhebt. Wo, wer entscheidet? Folie 11

12 A. Das Gericht I. Verfassungsrechtliche Stellung II. Gerichtsbarkeiten III. Zivilgerichtsbarkeit IV. Instanzenzug V. Rechtsprechungskörper VI. Der gesetzliche Richter Folie 12

13 Gerichte Verfassungsgerichte - BVerfG (Art. 93, 94 GG) - LandesVerfG Fachgerichte (Art. 95 GG) - Verwaltungsgerichte (VG, OVG; BVerwG) - Sozialgerichte (SG, LSG, BSG) - Finanzgerichte (FG, BFH) - Arbeitsgerichte (ArbG, LAG, BAG) - Ordentliche Gerichtsbarkeit (AG, LG, OLG, BGH) Folie 13

14 Ordentliche Gerichtsbarkeit Gerichte ( 12 GVG) AG, LG, OLG, BGH Rechtsweg ( 13 GVG) - Strafrecht - Zivilsachen Streitige Gerichtsbarkeit (ZPO) Freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG) Folie 14

15 Spruchkörper AG Einzelrichter, 22 GVG (Abteilungen) ( ) LG Kammer, 60, 75 GVG Ausn.: KfH, 93, 105 GVG häufig: Übertragung, 75 GVG, 348 f., 526 f ZPO ( ) ( ) ( ) OLG Senat, 116, 122 GVG mögl.: Übertragung, 122 GVG, 526 f ZPO ( ) ( ) BGH Senat, 130, 139 GVG ( ) Folie 15

16 B. Der Richter I. Grundsätze und richterliche Unabhängigkeit II. Sicherung der richterlichen Unparteilichkeit 1. Ausschließung 2. Ablehnung III. Funktionen 1. Einzelrichter 2. Vorsitzender 3. Berichterstatter 4. Beauftragter Richter 5. Ersuchter Richter Folie 16

17 Sicherung der Neutralität Ausschluss kraft Gesetzes ( 41 ZPO, iudex inhabilis) - Eigeninteresse - Vorbefassung Ablehnung durch Partei ( 42 ZPO, iudex suspectus) - Ausschlussgründe - Besorgnis (!) der Befangenheit Folie 17

18 Justizpersonal Richter (Art. 92, 97, 98 GG, DRiG) Rechtspfleger (RPflG) Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ( 153 GVG) - Protokollierung - Zustellung - Ladung Folie 18

19 Rechtsanwälte Anwaltszwang ( 78 ZPO) Rechtsverhältnisse - Anwaltszulassung bei Rechtsanwaltskammern - Mandatsverhältnis ( 611, 675 BGB) Abgrenzung: Notar - Träger eines öffentlichen Amtes zur vorsorgenden Rechtspflege Gebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz Haftung für Amtspflichtverletzungen nach 19 BNotO - Formen des Notariats Anwaltsnotare (OWL) Nur-Notare (Rheinische Notarkammer) Folie 19

20 3. Teil: Überblick über den Gang eines Verfahrens A. Die Klageerhebung B. Die mündliche Verhandlung C. Die Beweisaufnahme D. Das Urteil E. Rechtsmittel F. Rechtskraft Folie 20

21 Beispiel (Rn. 60) Der Maschinenbauer K aus Augsburg klagt gegen den Kaufmann B aus Karlsruhe auf Kaufpreiszahlung aus dem Kauf einer Maschine zum Kaufpreis von EUR. B will nicht zahlen und behauptet, die Maschine sei mangelhaft, er sei daher mit Recht vom Vertrag zurückgetreten ( 437 Nr. 2, 323 I BGB). K hingegen behauptet, die Maschine sei tadellos, zudem verlangt er Zinsen für den Zeitraum seit Mahnung des B. K hatte dem B eine Zahlungsfrist bis zum gesetzt. Folie 21

22 Gang des Verfahrens: Überblick Klage, 253 Vorschuss, 12 GKG Zustellung, 271 Güteverhandlung, 278 Schriftliches Vorverfahren, 276 Früher erster Termin, 275 Güteverhandlung, 278 Haupttermin, 279 (Beweisaufnahme 356 ff.) Entscheidung, 300 ff. Rechtsmittel, 511 ff. Rechtskraft, 705 Zwangsvollstreckung, 704 ff. Folie 22

23 Klageerhebung Parteien - Parteifähigkeit, 50 - Prozessfähigkeit, 52 - Postulationsfähigkeit, 78 Gericht - Zuständigkeit, 12 ff./gvg - Zustellung der Klage, 253, Ladung zum Termin Klageerwiderung Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, 273 Folie 23

24 Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme Termin - Güteverhandlung, Verhandlung, Verhalten des Beklagten Säumnis des Beklagten, 331 Anerkenntnis, 307 Antrag auf Klageabweisung Beweisaufnahme Folie 24

25 Urteil, Rechtsmittel, Rechtskraft Urteil - Tenor Urteilsarten Rechtsmittel - Berufung - Revision Rechtskraft - formell - materiell Folie 25

26 4. Teil: Verfahrensgrundsätze A. Der Dispositionsmaxime B. Der Verhandlungsgrundsatz C. Der Grundsatz der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit D. Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung E. Der Konzentrationsgrundsatz F. Der Anspruch auf rechtliches Gehör Folie 26

27 Dispositionsmaxime Gegensatz: Offizialmaxime Inhalte: Herrschaft der Parteien über - Beginn - Gegenstand und - Ende des Verfahrens Beispiele (ne ultra petita partium eat iudex.) - 269, 306, 307, 91a, 794 I Nr. 1, 330 ff., 515 f., 565 Folie 27

28 Verhandlungsmaxime Gegensatz: Untersuchungsgrundsatz Inhalt - Tatsachen müssen durch Parteivortrag in den Prozess eingeführt werden ( 138, 288) - Allein beim Gericht liegen indessen Rechtsanwendung - Da mihi facta, dabo tibi ius. - Iura novit curia. Beweiswürdigung Modifizierungen - Richterliche Hinweispflicht, 139 I - Wahrheitspflicht, 138 Folie 28

29 Mündlichkeitsprinzip ( 128 I, 272) Grundsatz: - Entscheidungsgrundlage kann nur sein, was mündlich verhandelt wurde. - Schriftsätze dienen der Vorbereitung ( 129, 137 III, 297 II, 275, 276), können einer Partei nachgelassen werden ( 283, 156). Ausnahme: Schriftliches Verfahren 128 II IV 495a Folie 29

30 Unmittelbarkeit Inhalt - Unmittelbarkeit der mündlichen Verhandlung, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, 355 (Ausnahme: 375) Absicherung durch Abs. 2 Nr Nr Abs. 1 Nr. 1 Folie 30

31 Öffentlichkeit Für die Allgemeinheit 169 ff GVG Für die Parteien (Art. 103 Abs. 1 GG) etwa 299, 357 ZPO Folie 31

32 Freie Beweiswürdigung 286 I 1: Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. Folie 32

33 Konzentrationsmaxime Für das Gericht: etwa 272 ff., 139 Für die Parteien : Versäumung Sanktion Korrektur Gerichtliche Frist 296 I keine Beschleunigungspflicht, II keine Gesetzliche (Not-)Frist Termin 330 ff. 338 Folie 33

34 Präklusion nach 296 ZPO Versäumung - Anlass zur Äußerung - Möglichkeit zur Äußerung - Erkennbarkeit von Anlass und Möglichkeit - Nichtäußern trotz hinreichender Zeit Verzögerung - Absolut: Zulassung verzögert im Vergleich zur Zurückweisung. - Relativ: Zulassung verzögert im Vergleich zum rechtzeitigen Vortrag. Verschulden - Abs. 1: jedes (wird durch Abs. 4 vermutet) - Abs. 2: grobe Fahrlässigkeit (zu beweisen) Folie 34

35 Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Inhalt: - Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Prozessstoffs - Gelegenheit zur Stellungnahme - Kenntnisnahme der Stellungnahme - Auseinandersetzung mit der Stellungnahme Gesetzliche Einschränkungen: - Nachholung (etwa 922, 924 ZPO) - Präklusion (etwa 296 ZPO) Besondere verfahrensmäßige Absicherung: Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ( 321a ZPO) Folie 35

Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren

Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Sommersemester 2014 http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.2014 II Gliederung 1. Teil: Einführung

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2015 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, die Pflichtfachstoff sind. Klausur - Fall - Wissensfragen Folie 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Hess Zivilprozessrecht. Vorlesung im WS 2011/2012

Prof. Dr. Burkhard Hess Zivilprozessrecht. Vorlesung im WS 2011/2012 Prof. Dr. Burkhard Hess Zivilprozessrecht Vorlesung im WS 2011/2012 Vorlesung Zivilprozessrecht Gliederung 1 Einleitung 2 Überblick: Der Verlauf eines Zivilprozesses 3 Hinweise zur Lösung prozessrechtlicher

Mehr

Inhalt. Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren

Inhalt. Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren Inhalt Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren I. Grundlagen Erkenntnisverfahren 7 Zweck des Zivilprozesses Ablauf des Instanzenzuges II. Grundsätze des Verfahrens im Zivilprozess 12 Dispositionsmaxime

Mehr

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41 Inhalt ZPO I - Erkenntnisverfahren Einleitung 7 A. Aufgabe des Zivilprozesses 7 B. Gliederung des Zivilprozesses 7 C. Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit 8 Lektion 1: Die Verfahrensgrundsätze 10 A. Dispositionsgrundsatz

Mehr

Teil 1: Erkenntnisverfahren

Teil 1: Erkenntnisverfahren Examinatorium Zivilprozessrecht Wintersemester 2016/2017 Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de

Mehr

Gerichtsstände - Überblick -

Gerichtsstände - Überblick - Zivilprozessrecht Gerichtsstände - Überblick - - allgemeiner Gerichtsstand - natürliche Personen: Wohnsitz ( 13 ZPO) - juristische Personen: Sitz ( 17 ZPO) - besondere Gerichtsstände (bedeutsame) - dauernder

Mehr

Vorwort zur 7. Auflage Vorwort zur 6. Auflage... 12

Vorwort zur 7. Auflage Vorwort zur 6. Auflage... 12 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... 11 Vorwort zur 6. Auflage... 12 Einleitung... 13 1 Zivilprozess Rechtsschutzverfahren... 15 1.1 Erkenntnisverfahren... 15 1.1.1 Rechtspflegeorgane... 16 1.1.1.1

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 2. Vorlesungstag Montag, den 12.10.2009 Wiederholung Einführung in das Zivilprozessrecht Wiederholung Zivilprozessrecht

Mehr

Kommentar zur Zivilprozessordnung

Kommentar zur Zivilprozessordnung Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau 6., neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2008

Mehr

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor

Mehr

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Die Kompetenzordnung der rechtsprechenden Gewalt Art. 92 GG Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Mein Recht vor Gericht

Mein Recht vor Gericht Hans-Joachim Musielak Mein Recht vor Gericht Rechte und Pflichten im Zivilprozeß Springer nhaltsverzeichnis i i Verwendete Abkürzungen X r 1 Was will dieses Buch? 1 Wie läuft ein Zivilprozeß ab? 2 Die

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Einführung... 1 I. Begriff und Funktion des Zivilprozesses... 1 1. Begriff... 1 2. Justizmonopol des Staates/Justizgewährungspflicht

Mehr

Zivilprozessrecht. Dr. Eberhard Schilken. 7., neu bearbeitete Auflage. von. em. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn

Zivilprozessrecht. Dr. Eberhard Schilken. 7., neu bearbeitete Auflage. von. em. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn STJ00100405 Zivilprozessrecht von Dr. Eberhard Schilken em. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn 7., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2014 STJ00100405 Zitiervorschlag:

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.4 ErkenntnisV Zulässigkeit 1.7 1.3.1 Bedeutung

Mehr

Das polnische Zivilverfahrenrecht

Das polnische Zivilverfahrenrecht Das polnische Zivilverfahrenrecht I. Rechtsquellen Für das polnische Zivilprozessrecht ist das Zivilprozessgesetzbuch (Kodeks Postępowania Cywilnego) von grundsätzlicher Bedeutung. Es wurde am 17.11.1964

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte

Rechtswissenschaftliches Institut Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte FS 2015 Prof. Dr. Tanja Domej Überblick Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Recht auf Verhandlung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen vor einem

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

UnivProf. Dr. Haimo Schack SS Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren)

UnivProf. Dr. Haimo Schack SS Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren) UnivProf. Dr. Haimo Schack SS 2016 Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren) I. Literatur (Auswahl): 1. Lehrbücher: Braun, Johann, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, Erkenntnisverfahren,

Mehr

Internationales Zivilprozessrecht

Internationales Zivilprozessrecht Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.5 EV Klage 1.6 1.3.1 Bedeutung 1.3.2 Klärung

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte.

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte. Zuständigkeit des Gerichts (vgl. Art. 101 I 2 GG) Rechtsweg Internationale Sachliche Örtliche Funktionelle Geschäftsverteilung 13 GVG, 2 ArbGG, 40 VwGO EuGVO; 12 ff ZPO 23, 23a, 71, 118 GVG 12 ff ZPO RPflG

Mehr

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Dr. Edgar Bosch Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D. und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS OVG 3 N 210.12 VG 2 K 6.12 Berlin Wappen Berlins und Brandenburgs OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache der, Klägerin und Antragstellerin, g e g e n die Bundesrepublik

Mehr

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 11.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit

Mehr

FamFG Europäisches Verfahrensrecht

FamFG Europäisches Verfahrensrecht Prof. Dr. Ingo Saenger [Hrsg.] FamFG Europäisches Verfahrensrecht Handkommentar 5. Auflage Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richteram LG Lüneburg Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster Dr. Hans Eichele,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren

Mehr

Kostenrisiko. Zivilprozessrecht. Gewinnchance. Risikoanalyse. Kostenrechtsbeziehungen. Risikomilderungen. Kosten des Gerichts.

Kostenrisiko. Zivilprozessrecht. Gewinnchance. Risikoanalyse. Kostenrechtsbeziehungen. Risikomilderungen. Kosten des Gerichts. Kostenrisiko Zivilprozessrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Kosten des s

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Arbeitsgerichtsgesetz...

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Arbeitsgerichtsgesetz... Vorwort Vorwort Ein wesentliches Problem des Arbeitsrechts ist dessen Durchsetzungsschwäche. Viele Rechte stehen»auf dem Papier«, harren aber der tatsächlichen Durchsetzung in der betrieblichen Praxis.

Mehr

I. Die Grundregelung zum Anwaltszwang II. DiePostulationsfähigkeit III. Einzelfälle zum Anwaltszwang Anwalt

I. Die Grundregelung zum Anwaltszwang II. DiePostulationsfähigkeit III. Einzelfälle zum Anwaltszwang Anwalt Literaturverzeichnis................................ 17 1 Die Struktur des Beschwerderechtes ¼ Eine Kurzübersicht.... 19 2 Die allgemeinen Regelungen zur sofortigen Beschwerde..... 21 A. Die Statthaftigkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Zivilprozessordnung (ZPO)

Inhaltsverzeichnis. Zivilprozessordnung (ZPO) Vorwort............................................................................... Bearbeiterverzeichnis................................................................... Im Einzelnen haben bearbeitet...........................................................

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G.

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G. Geschäftsnummer: 16 Ta 178/03 6 Ca 6282/99 ArbG Düsseldorf LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Kostenfestsetzungsverfahren T. L., U.straße 37, N., - Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Geben Sie Beispiele für eine notwendige Streitgenossenschaft! Welche Folgen hat die Nebenintervention? Welche Folgen hat die Streitverkündung? Geben Sie Beispiele für Situationen, in

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht. Leitsätze: 1. Lehnt das Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und erlässt das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ein Versäumnis,- und nach zulässigem Einspruch

Mehr

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz (1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten

Mehr

Was wird angegriffen?

Was wird angegriffen? Wiederholung: Was wird angegriffen? Titel Klausel Verfahren Vermögen 767ZPO 731,732 ZPO 766 ZPO 771,805 ZPO Skript ZPO II, Band 1, S. 43 ff, Th/P 766 Rn. 1 ff! Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, ggf. über

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. PatG Abs. 2, 99 Abs. 2, 110 Abs. 1; GebrMG 17 Abs. 4

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. PatG Abs. 2, 99 Abs. 2, 110 Abs. 1; GebrMG 17 Abs. 4 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES X ZR 204/00 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Mai 2001 Wermes, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Informationen zum Güterichterverfahren

Informationen zum Güterichterverfahren Landgericht Karlsruhe 1 Informationen zum Güterichterverfahren Informationen zum Güterichterverfahren 1. Gesetzliche Grundlage 278 Abs. 5 ZPO sieht in der seit 26.07.2012 geltenden Fassung vor, dass das

Mehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2011 IX ZB 36/09 wie folgt entschieden:

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2011 IX ZB 36/09 wie folgt entschieden: UVR 008/2011-477 - Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. 13 GVG Beschluss des BGH vom 24.03.2011 IX ZB 36/09

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 9 Ca 4029/09 (ArbG Augsburg) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte D. D-Straße,

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Änderungsvorschläge zu 522 ZPO. Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO

Änderungsvorschläge zu 522 ZPO. Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO ZPO 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss [derzeit geltende Fassung] (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich

Mehr

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis...

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort der Herausgeber.............................. V Vorwort............................................... VII Inhaltsverzeichnis...................................... IX

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich

Mehr

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt -

Mehr

RECHTSKURSAKADEMIE ZGV

RECHTSKURSAKADEMIE ZGV RECHTSKURSAKADEMIE RECHTSKURSAKADEMIE ZGV Literatur Prüfung Prozess = ultima ratio Außergerichtliche Streitbeilegung Ladung zum prätorischen Vergleich 433 Schlichtungsstellen (va bei Kammern) Mediation

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen

10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen 10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen Objektive Klagenhäufung Subjektive Klagenhäufung (Streitgenossenschaft) Beteiligung Dritter am Rechtsstreit Veräußerung des Streitgegenstandes Parteiwechsel

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

Das Japanische Zivilprozeßrecht

Das Japanische Zivilprozeßrecht Das Japanische Zivilprozeßrecht Zivilprozeßgesetz und Zivilprozeßverordnun^ nach der Reform von 1996 Eingeleitet und übersetzt von Christopher Heath und Anja Petersen ARTI BUS l*-ö-l Mohr Siebeck Inhalt

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Kommentar auf Grund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Begründet von Professor Dr. jur. Fritz Auffarth Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R. und Dr. jur.

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Januar 2005 Stellungnahmen Nr. 1/ und 2/2005 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss in Verfassungsbeschwerden zu Problemen des 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit

Mehr

Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren Vortrag am 7. Dezember 2011 Folie # 1 Ziele des Adhäsionsverfahrens Prozessökonomie: Vermeidung mehrerer Gerichtsverfahren in derselben Angelegenheit mit möglicherweise

Mehr

Verfahrensmaximen. Prozessgrundsätze. Das Thema heute... Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht. Das Gericht als informationsverarbeitendes System

Verfahrensmaximen. Prozessgrundsätze. Das Thema heute... Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht. Das Gericht als informationsverarbeitendes System Das Thema heute... sverfassungs- und Verfahrensrecht Dr. Helmut Rüßmann Universitätsprofessor Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Verfahrensmaximen Prozessgrundsätze Das als informationsverarbeitendes

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XIX A. Einleitung 1 I. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9 I. Das Recht auf Gehör 9 1. Allgemeines 9 2. Geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Gehör 10 2.1. Das römische Recht 10 2.2. Das kanonische

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 8. Vorlesungstag Montag, den 30.11.2009 II. Das Erkenntnisverfahren Weitere zivilprozessuale Spielarten Versäumnisverfahren,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 W 77/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 8 OH 6/01 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Beweissicherungsverfahren des Dipl.-Ing. E., - Antragsteller - - Verfahrensbevollmächtigte:Rechtsanwältin

Mehr

Rechtsmittel im Zivilprozess

Rechtsmittel im Zivilprozess Rechtsmittel im Zivilprozess Rechtsmittel sind spezielle Rechtsbehelfe, um eine gerichtliche Entscheidung anzufechten. I. Allgemeines 1. Suspensiveffekt, 705 S.2 ZPO Die Entscheidung wird NICHT wirksam,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht 0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen

Mehr

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines

Mehr

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 323/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 7 AV 4.02 OVG 1 Bf 158/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2002 durch die Richter

Mehr

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten 7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, 333 - Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 337/10 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Juli 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Aktuelles Recht für die Praxis Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Thomas Stahnecker 1. Auflage Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Stahnecker schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Zivilprozessordnung (ZPO) Scheidungsverfahren

Zivilprozessordnung (ZPO) Scheidungsverfahren Landwirtschaftliche Familienrechtstagung des SBV in Windisch Zivilprozessordnung (ZPO) Scheidungsverfahren Folie 1 Agenda 1. Übersicht eherechtliche Verfahren 2. Scheidungsverfahrensarten 3. Scheidungsklage

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 120/11 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. November 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Arbeitsgericht München

Arbeitsgericht München Abschrift 23 Ca 8191/11 Verkündet am: 22.03.2012 Schenk Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r:

Mehr

1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten?

1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten? MU Hörübungen zum Thema: Rechtsanwälte Beantworten Sie die Fragen: 1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten? 2. Rechtsanwälte dürfen Fachanwaltsbezeichnungen auf ihre Briefbögen schreiben.

Mehr

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses 1 Errichtung und Zusammensetzung (1) Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main errichtet gem. 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 284/13 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21

Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21 V. Klage Seite 21 1. Zulässige und begründete Klage a. Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Sachentscheids bei Fehlen: (grundsätzlich) Nichteintretensentscheid bei zulässiger

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier

ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier Tabelle: Formen der Erledigung der Klage Grundformen Arten Umschreibung Erledigung des Verfahrens mit Entscheid (Art. 236 f.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 93/14. vom. 29. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 93/14. vom. 29. Januar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF V ZR 93/14 BESCHLUSS vom 29. Januar 2015 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Januar 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VII ZR 97/08 BESCHLUSS vom 27. Januar 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka,

Mehr