Ö F F EN T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N. 11. Jahrgang Schönwalde-Glien, 21. Mai 2015 Nr. 4

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 11. Jahrgang Schönwalde-Glien, 21. Mai 2015 Nr. 4 Ö F F EN T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

2 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL... 3 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN... 3 Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 9. Sitzung des Hauptausschusses vom Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien... 6 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf... 7 Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland - Stichtag Zahlungserinnerung... 8 NICHTAMTLICHER TEIL... 9 Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Was Kinder für die Schule brauchen... 9 Am 14. Juni ist Internationaler Weltblutspendertag DRK-Blutspendedienste laden zu einigen Sonderterminen ein... 9 Blutspendetermine im Havelland Impressum Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee Schönwalde-Glien Telefon: ( ) Telefax: ( ) Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus. Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien eingesehen werden. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde zur Verfügung. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen -Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine mit dem Betreff Verteiler Amtsblatt an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht. 2

3 Jahrgang 11 Nr. 4 vom Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien AMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 9. Sitzung des Hauptausschusses vom Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - - ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. DR 052/2015 Vergabe der Baumaßnahme Profilierung Graben Alemannenweg Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Profilierung des Grabens im Alemannenweg an die Firma IKW GmbH Werder mit einer Bruttoangebotssumme von ,10. (6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - ENDE DER SITZUNG - Beschluss Nr. DR 056/2015 Neubesetzung des Hauptausschusses wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Hauptausschuss aus den nachstehenden 6 Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied besteht: Anzahl der Fraktion Mitglied Stellvertreter Mitglieder Sitzverteilung 1. Vorsitzender Bodo Oehme Stellvertreter des Bürgermeisters 2. Mitglied CDU Siegfried Spallek Jörg Lindemann 3. Mitglied CDU Brigitte Römer Lothar Lüdtke 4. Mitglied CDU Manuel Gürnth Hans-Joachim Mund 5. Mitglied SPD Bärbel Eitner André Barkowski 6. Mitglied SPD Prof. Wilfried Seiring 7. Mitglied Grüne/ Wolfgang Wank Familie/ Forum Olaf Radzik Karl-Heinz Kordt (9 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. DR 057/2015 Neubildung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen Die Gemeindevertretung beschließt, der Ausschuss für Bildung, Kultur Soziales, Sport und Tourismus wird wie folgt besetzt: Anzahl der Fraktion Mitglied Stellvertreter Mitglieder Sitzverteilung 1. Vorsitz SPD Prof. Bärbel Eitner Wilfried Seiring 2. Mitglied CDU Hans-Joachim Manuel Gürnth Mund 3. Mitglied CDU Dr. med. Nicole Kowohl Uta Krieg-Oehme 4. Mitglied Grüne/ Familie/ Forum Karl-Heinz Kordt Wolfgang Wank 3

4 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Beschluss Nr. DR 058/2015 Neubildung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen Die Gemeindevertretung beschließt, der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird wie folgt besetzt: Anzahl der Fraktion Mitglied Stellvertreter Mitglieder Sitzverteilung 1. Vorsitz CDU Lothar Lüdtke Manuel Gürnth 2. Mitglied CDU Brigitte Römer Siegfried Spallek 3. Mitglied SPD Jörg Meyer Olaf Radzik Beschluss Nr. DR 044/2015 Neubesetzung von Gemeindevertretern im Umlegungsausschuss Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Schönwalde-Glien wird wie folgt besetzt: Anzahl der Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter Mitglieder 1. Vorsitz CDU Herr Lothar Lüdtke Frau Brigitte Römer 2. Mitglied SPD Herr Jörg Meyer Herr Olaf Radzik (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) 4. Mitglied Grüne/ Familie/ Forum Knut Leitert Karl-Heinz Kordt Beschluss Nr. DR 039/ Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien Beschluss Nr. DR 059/2015 Neubildung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen Die Gemeindevertretung beschließt, der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird wie folgt besetzt: Anzahl der Fraktion Mitglied Stellvertreter Mitglieder Sitzverteilung 1. Vorsitz Grüne/ Karl-Heinz Kordt Wolfgang Wank Familie/ Forum 2. Mitglied CDU Manuel Gürnth Lothar Lüdtke 3. Mitglied CDU Nicole Kowohl Brigitte Römer 4. Mitglied SPD Andre Barkowski Olaf Radzik Beschluss Nr. DR 060/2015 Neubildung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen Die Gemeindevertretung beschließt, der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird wie folgt besetzt: Anzahl der Fraktion Mitglied Stellvertreter Mitglieder Sitzverteilung 1. Vorsitz CDU Siegfried Spallek Hans-Joachim Mund 2. Mitglied CDU Jörg Lindemann Dr. med. Uta Krieg-Oehme 3. Mitglied SPD Bärbel Eitner Prof. Wilfried Seiring Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen. Die Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf Seite 6. Beschluss Nr. DR 028/2015 Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Erlenbruch" OT Schönwalde- Dorf, Verfahren zur 3. Änderung: Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Die Gemeindevertretung billigt den vorgelegten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch der Gemeinde Schönwalde-Glien für den OT Schönwalde-Dorf einschließlich der Begründung in der Fassung vom Februar Das Verfahren zur Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung ist nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Die Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf auf Seite Mitglied Grüne/ Familie/ Forum Knut Leitert Wolfgang Wank Beschluss Nr. DR 050/2015 Vergabe "Bau einer Fußgängerbrücke aus Robinienholz" für den Lehrund Trimmpfad Die Gemeindevertretung beschließt, die Vergabe zum Bau einer Fußgängerbrücke aus Robinienholz für den Lehr- und Trimmpfad erfolgt an die Firma KIT Kinderdesign Tharandt e.k., Pienner Str. 20 in Tharandt, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von ,60. 4

5 Jahrgang 11 Nr. 4 vom Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Beschluss Nr. DR 054/2015 Vergabe der Baumaßnahme "Dorfstraße und Am Gut" im OT Schönwalde-Dorf Vergabe der Baumaßnahme Dorfstraße und Am Gut im OT Schönwalde- Dorf an die Firma Straßen und Tiefbau Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme von ,33. (14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. DR 053/2015 Vergabe zur Lieferung eines Kommunalen Kompaktschleppers für den Bauhof der Gemeinde Schönwalde-Glien. Die Gemeindevertretung stimmt dem Kauf eines Kommunalen Kompaktschleppers vom Typ ISEKI TG 6400 AHL zum Angebotspreis i.h.v ,01 inklusive Mehrwertsteuer von der Firma Braun & Noack Kommunaltechnik GmbH aus Hoppegarten zu. Beschluss Nr. DR 030/2015 Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Wohnbebauung am Wiesengrund/ Zum Leegefeld" (Arbeitstitel), OT Grünefeld Die Gemeindevertretung befürwortet den Antrag eines privaten Vorhabenträgers auf Aufstellung eines Bebauungsplans Wohnbebauung Am Wiesengrund/ Zum Leegefeld (Arbeitstitel) für das Flurstück 157 der Flur 1 in der Gemarkung Grünefeld. (Diese Zustimmung ersetzt nicht den förmlichen Aufstellungsbeschluss.) Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird gebunden an den Abschluss eines städtebaulichen und Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. DR 061/2015 Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Arbeitskraft in der evangelischen Kirchengemeinde Paaren im Glien Dem Antrag der Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde Paaren im Glien vom auf finanzielle Unterstützung einer Arbeitskraft sowohl für den Ortsteil Paaren im Glien als auch für die evangelische Kirchengemeinde vom bis zum in Höhe von monatlich 75,00 wird entsprochen. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. DR 062/2015 Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Arbeitskraft in der evangelischen Kirchengemeinde Grünefeld Dem Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Grünefeld vom auf finanzielle Unterstützung einer Arbeitskraft im Rahmen des 100- Stellen-Programms für die evangelische Kirchengemeinde Grünefeld vom bis zum in Höhe von monatlich 75,00 wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landkreis Havelland entsprochen. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) - ENDE DER SITZUNG - 5

6 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez (GVBI. I S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBI. I Nr. 32) in Verbindung mit 27 Absätze 2, 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBI. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Sept (GVBI. I S. 202, 206) gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde- Glien: 2. 5 wird wie folgt gefasst: 5 Verpflegung bei Einsätzen, Übungen und Ausbildungen (1) Bei Einsätzen von mehr als 2 Stunden oder bei Extrembedingungen sowie bei Übungen und Ausbildungen ab 4 Stunden Dauer, können der Einsatzleiter, der Übungsleiter bzw. der Ausbilder die Ausgabe von Speisen und Getränken anfordern. (2) Die Höhe der Kosten können bis zu 10,50 pro Einsatzkraft betragen. Artikel 2 Artikel 1 Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien wird wie folgt geändert: Inkrafttreten Diese 3. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft wird wie folgt gefasst: Schönwalde-Glien, den 20. April Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall Der Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall wird auf der Grundlage des 27 Absätze 1 S. 2 und 3 und Abs. 2-4 BbgBKG i.v.m. 3 dieser Satzung und der Verordnung über die Höchstsätze für den pauschalierten Ersatz des Verdienstausfalls der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (VaV) des Landes Brandenburg vom 15. September 2014 geregelt. gez. Bodo Oehme Bürgermeister 6

7 Jahrgang 11 Nr. 4 vom Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Der Entwurf in der Planfassung Februar 2015 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch im Ortsteil Schönwalde-Dorf für das insgesamt ca. 11,6ha große Plangebiet östlich der Landesstraße L 20, südlich der Hauptzufahrtsstraße Zum Erlenbruch sowie westlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien vom zur Drucksache DR 028/2015 gebilligt und nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Schönwalde-Glien, den 24. April 2015 gez. Bodo Oehme Bürgermeister (Siegel) Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von Uhr bis Uhr) Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der 7

8 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland - Stichtag Gemäß 193 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 31. Dezember 2014 ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind im Brandenburg-Viewer veröffentlicht und für jedermann unter kostenfrei einsehbar. Gleichzeitig weise ich auf das Recht hin, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( 196 Abs. 3 Baugesetzbuch). Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, Nauen, Telefon: 03321/ Zahlungserinnerung Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das II. Quartal 2015 am 15. Mai 2015 fällig sind: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer - Hundesteuer - Zweitwohnungssteuer Gemäß 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des 259 der Abgabenordnung. Mit freundlichen Grüßen Schönwalde-Glien, den 27. April 2015 gez. Bodo Oehme Bürgermeister gez. Bodo Oehme Bürgermeister Ende amtlicher Teil 8

9 Jahrgang 11 Nr. 4 vom Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien NICHTAMTLICHER TEIL Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Was Kinder für die Schule brauchen Ein Kind für die Einschulung auszurüsten, kostet Zeit und Geld; viele Eltern laufen mehr oder weniger ratlos im Geschäft herum und rätseln, welche Heftgröße, Bleistiftdicke und welcher Pinseltyp denn nun gewünscht ist. Kaufen Sie erst, wenn Sie die entsprechende Liste der Lehrerin erhalten haben. Für Ihr Kind ist die wichtigste Anschaffung vermutlich der Schulranzen. Leicht muss das gute Stück sein, mit breiten Riemen, die nicht rücken; Brotbox und Trinkflasche sollten in einem extra Fach oder einer Seitentasche Platz finden, und reflektierende Streifen oder Katzenaugen sind wichtig, damit kein Autofahrer Ihr Kind im Dunkeln übersehen kann. Mit Schulbeginn braucht Ihr Kind auch einen Arbeitsplatz, wo es Ruhe hat und auch mal etwas liegen lassen kann. Das muss kein teurer Spezialschreibtisch sein, die meisten Kinder erledigen ihre Hausaufgaben eh am liebsten am Küchentisch, wo Mama oder Papa in der Nähe sind. Achten Sie auf gutes Licht, es sollte von links (bei Linkshändern von rechts) oder von vorn kommen. Eine Schultüte gehört zur Einschulung unbedingt dazu. Sie können sie mit Ihrem Kind selber basteln (Anleitungen finden Sie z.b. unter: oder fertig kaufen. Außer den üblichen Süßigkeiten tun viele Eltern kleine Geschenke hinein irgendetwas, was die Erinnerung wachhält: Das habe ich zum ersten Schultag bekommen. Eltern mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungspaket bekommen. Gefördert werden die Anschaffung von Schulbedarf, das Mittagessen, Fahrten zur Schule, Lernförderung, Schulausflüge, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. Dies gilt für Familien, die Sozialgeld oder -hilfe, Arbeitslosengeld II, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Schule, beim Jobcenter oder bei Ihrer Kommune. Weitere Informationen finden Sie unter Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. oder per an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg Am 14. Juni ist Internationaler Weltblutspendertag DRK-Blutspendedienste laden zu einigen Sonderterminen ein Bereits zum 12. Mal wird am 14. Juni 2015 der Internationale Weltblutspendertag begangen. Die DRK- Blutspendedienste weisen dabei auf die Bedeutung der Blutspende und das Engagement der Spender hin. Im Versorgungsgebiet des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost finden auch einige Sondertermine statt. Internationaler Weltblutspendertag (World-Blood-Donor- Day) Im Jahr 2004 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO gemeinsam mit der Internationalen Föderation der Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften (IFRK), mit der Internationalen Gesellschaft für Transfusionsmedizin (ISBT) und der Internationalen Föderation der Blutspendeorganisationen (FIODS) erstmals den Internationalen Weltblutspendertag ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung der freiwilligen unentgeltlichen Blutspende und die humanitäre Leistung der Spender aufmerksam zu machen. Seitdem wird er jährlich am 14. Juni weltweit begangen. Alle DRK-Blutspendetermine an diesem Tag unter (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Das DRK lädt an diesem Tag 65 Blutspender aus dem gesamten Bundesgebiet stellvertretend für alle Blutspender nach Berlin ein, wo sie von DRK-Präsident Dr. h.c. Rudolf Seiters und DRK-Botschafterin Carmen Nebel für ihr Engagement ausgezeichnet werden. Das Datum für den Weltblutspendertag ist nicht zufällig gewählt: Am 14. Juni 1868 wurde Karl Landsteiner geboren einer der bedeutendsten Mediziner der Welt der 1930 den Nobelpreis für Medizin erhielt. Er entdeckte das AB0-System der Blutgruppen. Bis heute bilden seine Entdeckungen die Grundlage der modernen Transfusionsmedizin. Wer darf Blut spenden? Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die 9

10 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebook Blog Mitmach-Aktion Blutspendetermine im Havelland Mai in Wustermark, von bis Uhr Grundschule Otto-Lilienthal, Hamburger Straße 8, Wustermark in Dallgow-Döberitz, von bis Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, Dallgow-Döberitz (hier sind wir 8x im Jahr) Juni in Friesack, von bis Uhr Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack, Poststraße 13, Friesack in Nauen, von bis Uhr Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Nauen, Paul-Jerchel-Str. 4, Nauen (jeden 1. Dienstag im Monat) in Falkensee, von bis Uhr DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90, Falkensee in Ketzin, von bis Uhr Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16, Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude) in Brieselang, von bis Uhr Robinson-Grundschule, Karl-Marx-Str. 130, Brieselang 10

11 Jahrgang 11 Nr. 4 vom Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien 11

12 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 11 Nr. 4 vom Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren. Auf finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien. 12

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