Unterlage zur Antragskonferenz. TenneT Offshore GmbH Bernecker Str Bayreuth. Verantw. Geschäftsführer: Projektleitung: Bearbeitung:

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1 Raumordnungsverfahren (ROV) für Trassenkorridore zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost Unterlage zur Antragskonferenz TenneT Offshore GmbH Bernecker Str Bayreuth IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a Oldenburg Tel.: Verantw. Geschäftsführer: Projektleitung: Bearbeitung: D. Todeskino D. Todeskino, D. Pätzold D. Pätzold, D. Todeskino Planungsgruppe grün GmbH Rembertistraße Bremen Tel.: 0421 / Verantw. Geschäftsführer: Projektleitung: Bearbeitung: Datum: G. Storz G. Storz, U. Schadek U. Schadek, D. Kamermann

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation / Veranlassung Anlass und Ziel des Vorhabens Hinweise zu den Szenarien des Netzentwicklungsplans Verfahrensstand Rechtsgrundlagen Beschreibung des Vorhabens Gegenstand des Raumordnungsverfahrens Technische Daten zum Vorhaben und Lage im Raum Darstellung der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten Ergebnisse der Desktop Studie zu den Seekorridoren Methodische Vorgehensweise Ergebnisse Seekorridore Untersuchung der Landkorridore Datengrundlagen Mögliche Landkorridore Methodik Vorgehen zur Ermittlung potenzieller Landkorridore Beschreibung des Raumwiderstandes in den Landkorridorabschnitten Beschreibung des technischen Aufwandes in den Landkorridorabschnitten Bewertung des Raumwiderstandes der Landkorridore Bewertung des technischen Aufwandes der Landkorridore Beschreibung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Landkorridore Zusammenfassung der Bewertungen Technik, Umwelt/Raumordnung und Wirtschaftlichkeit der Landkorridore Ergebnis der Untersuchungen von See- und Landkorridoren Bewertung von einem See- und Landkorridor zu einem Umspannwerk Bewertung von einem See und mehreren Landkorridoren zu mehreren Umspannwerken Ergebnis Beschreibung der Bauphase Vorgesehene Baumaßnahmen in den Trassenkorridoren der Seeleitungen Vorgesehene Baumaßnahmen in den Trassenkorridoren der Landleitungen Beschreibung der Betriebsphase (See- und Landleitungen) Seite I von IV

3 2.6 Beschreibung der Anlagephase (See- und Landleitungen) Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Raumverträglichkeitsuntersuchung Abgrenzung des Untersuchungsgebiets (Vorschlag) Vorhandene Planwerke und Datengrundlagen Methodisches Vorgehen Untersuchungsinhalte Raumverträglichkeitsuntersuchung Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung Ermittlung und Beschreibung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens Wesentliche Wirkfaktoren, die zu nachteiligen Umweltauswirkungen führen können Potenzielle bau- und rückbaubedingte Umweltauswirkungen Potenzielle anlagebedingte Umweltauswirkungen Potenzielle betriebsbedingte Umweltauswirkungen Datengrundlagen und verfügbare Informationen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erheblicher Umweltauswirkungen sowie Beurteilung der Ausgleichbarkeit, Kompensationsmöglichkeiten Belange von Natura 2000 und des Artenschutzes Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Natura Voruntersuchung Berücksichtigung des Artenschutzes Verträglichkeitsuntersuchung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Variantenvergleich im Raumordnungsverfahren Planungsablauf Literaturverzeichnis Anhang Darstellung des Raumwiderstandes in den Landkorridorabschnitten Darstellung des technischen Aufwandes in den Landkorridorabschnitten Seite II von IV

4 11 Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Landkorridore Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete Landkorridore Anlage 3: Übersicht Nutzung Landkorridore Anlage 4: Übersicht Regionale Raumordnungsprogramme Landkorridore Anlage 5: Bewertung der Landkorridore zu den UW Anlage 6: Vorzugstrassen See und Land Anlage 7: Übersicht Seekorridore Anlage 8: Desktop Study Seekorridore (auf CD) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung Technik, Umwelt / Raumordnung und Wirtschaftlichkeit... 8 Tabelle 2: Seeseitig untersuchte Trassenkorridore... 9 Tabelle 3: Zusammenfassung der Bewertungen (Seekorridore) Tabelle 4: Landseitig weiter zu untersuchende Trassenkorridore Tabelle 5: Bewertung des Technischen Aufwandes Tabelle 6: Bewertung des Raumwiderstandes Tabelle 7: Kostenpunkte je Bauabschnitt oder Verlegeverfahren Tabelle 8: Kostenpunkte/Aufschläge für Naturschutzauflagen Tabelle 9: Bewertung Umwelt/Raumordnung bis zum UW Halbemond Tabelle 10: Bewertung Umwelt/Raumordnung bis zum UW Wilhelmshaven Nord Tabelle 11: Bewertung Umwelt/Raumordnung bis zum UW Elsfleth/Moorriem Tabelle 12: Bewertung Umwelt/Raumordnung bis zum UW Cloppenburg Ost Tabelle 13: Gesamtbewertung Umwelt/Raumordnung Tabelle 14: Bewertung Technik bis zum UW Halbemond Tabelle 15: Bewertung Technik bis zum UW Wilhelmshaven Nord Tabelle 16: Bewertung Technik bis zum UW Elsfleth/Moorriem Tabelle 17: Bewertung Technik bis zum UW Cloppenburg Ost Tabelle 18: Gesamtbewertung Technik Tabelle 19: Beispiel zur Ermittlung der Kostenpunkte Tabelle 20: Bewertung Wirtschaftlichkeit bis zum UW Halbemond Tabelle 21: Bewertung Wirtschaftlichkeit bis zum UW Wilhelmshaven Nord Tabelle 22: Bewertung Wirtschaftlichkeit bis zum UW Elsfleth/Moorriem Tabelle 23: Bewertung Wirtschaftlichkeit bis zum UW Cloppenburg Ost Tabelle 24: Gesamtbewertung Wirtschaftlichkeit Tabelle 25: Zusammenfassung der Bewertungen bis zum UW Halbemond Tabelle 26: Zusammenfassung der Bewertungen bis zum UW Wilhelmshaven Nord Tabelle 27: Zusammenfassung der Bewertungen bis zum UW Elsfleth/Moorriem Tabelle 28: Zusammenfassung der Bewertungen bis zum UW Cloppenburg Ost Tabelle 29: Zusammenfassung der Gesamtbewertungen Tabelle 30: Ergebnis der Bewertungen See- und Landkorridore bis zum UW Halbemond Seite III von IV

5 Tabelle 31: Ergebnis der Bewertungen See- und Landkorridore bis zum UW Wilhelmshaven Nord Tabelle 32: Gesamtbewertung See- und Landkorridore bis zum UW Elsfleth/Moorriem Tabelle 33: Gesamtbewertung See- und Landkorridore bis zum UW Cloppenburg Ost Tabelle 34: Ergebnis der Gesamtbewertungen See- und Landkorridore Tabelle 35: Potenzielle bau- und rückbaubedingte Umweltauswirkungen Tabelle 36: Potenzielle anlagebedingte Umweltauswirkungen Tabelle 37: Potenzielle betriebsbedingte Umweltauswirkungen Tabelle 38: Erfassung und Bewertung der Schutzgüter im Zuge der UVU Tabelle 39: Natura 2000 Gebiete im Untersuchungskorridor Tabelle 40: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 41: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 42: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 43: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 44: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 45: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 46: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 47: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 48: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 49: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 50: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 51: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 52: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 53: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 54: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 55: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 56: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 57: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 58: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 59: Raumwiderstand im Korridorabschnitt Tabelle 60: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 61: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 62: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 63: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 64: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 65: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Tabelle 66: Technischer Aufwand im Korridorabschnitt Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Netzverbindungen der TenneT (bestehend bzw. in Planung)... 2 Abbildung 2: Trassenkorridorbreite für 1, 3 bzw. 7 Kabelsysteme Abbildung 3: Ablaufplan Seite IV von IV

6 1 Ausgangssituation / Veranlassung 1.1 Anlass und Ziel des Vorhabens TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit ungefähr Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsleitungen und 36 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden sowie in Deutschland gehört TenneT zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Der Fokus richtet sich dabei auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. Veranlassung Seit Dezember 2006 sind die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nach 17 Abs. 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, Netzanschlüsse für Offshore-Windparks zu errichten und zu betreiben. Im Zuständigkeitsbereich des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH wird diese Aufgabe von dessen Schwestergesellschaft TenneT Offshore GmbH wahrgenommen, welche im Auftrag der TenneT TSO GmbH die Planung und Errichtung der Offshore-Netzanbindungen auf See bis zum Netzknotenpunkt an Land durchführt. Die TenneT Offshore GmbH ist auch Eigentümer und Betreiber der Anschlussleitungen sowie Antragsteller bei durchzuführenden Verfahren wie das geplante Raumordnungsverfahren im Küstenmeer und für die Anschlussleitung an Land. Die Kapazitäten der bekannten Korridore sind mit den aktuellen, sich in Planung oder im Bau befindlichen Netzanschlusssystemen bereits erschöpft, so dass für den Anschluss der künftigen Windparks neue Korridore gefunden werden müssen (Abbildung 1). Im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung (BMWI/BMU 2010) ist vorgesehen, die Offshore-Windenergieleistung bis 2030 auf ca. 25 GW auszubauen. Die niedersächsische Landesregierung (2011) geht davon aus, dass bis 2020 ca. 10 GW anzuschließen sind. Im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2012 (ÜNB 2012) wird bis 2022 von 11,3 GW (Szenario A) bis 18 GW (Szenario C) ausgegangen. Aktuell sind in der Nordsee drei Trassenkorridore und zwei einzelne Seetrassen (einzelne Kabelleitungssysteme) genehmigt. Damit können ca. 8 GW (grob geschätzt ein Drittel der Zielvorgabe) abgeleitet werden. Für die verbleibenden 17 GW sind weitere Kabeltrassen durch die Nordsee bis hin zu den Netzverknüpfungspunkten an Land erforderlich. Geht man von einer Übertragungsleistung von ca MW je Kabelsystem aus, sind damit ca. 17 weitere Kabelsysteme bzw. je nach Bündelungsmöglichkeiten ca. drei bis fünf Trassenkorridore in der Nordsee bis zu den Netzverknüpfungspunkten an Land erforderlich. Seite 1 von 66

7 Abbildung 1: Netzverbindungen der TenneT (bestehend bzw. in Planung) Die Übergangspunkte von der AWZ in das Küstenmeer (sog. Gates) sind im Zusammenhang mit dem Entwurf des Offshore-Netzplanes Nordsee (BSH 2012) entwickelt worden. Die Netzverknüpfungspunkte (Umspannwerke) zu dem bestehenden, bzw. zu entwickelnden Freileitungsnetz an Land wurden im Netzentwicklungsplan 2012 benannt (Kapitel 1.2). Für die räumliche Verbindung dieser Zwangspunkte gilt es nun entsprechende Korridore zu definieren. Das angestrebte Raumordnungsverfahren soll daher der Überprüfung und Sicherung von Korridoren für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme dienen. Im Vorfeld wurde eine Desktop Studie durchgeführt, die für die 12 sm-zone die zu favorisierenden Trassenkorridore ermittelt hat. 1.2 Hinweise zu den Szenarien des Netzentwicklungsplans Im Rahmen des Netzentwicklungsplans 2012 (ÜNB 2012) wurden vier Szenarien betrachtet. Drei Szenarien beziehen sich auf die Entwicklung bis 2022, ein Szenario (B 2032) gibt einen 20-Jahres- Ausblick. In allen Szenarien wird die Kernenergie nicht mehr berücksichtigt. Die Szenarien bis 2022 gehen davon aus, dass Fast proportional zum Anstieg der Nutzung der Windenergie nimmt die Erzeugung aus Kohle ab. (ÜNB 2012) Daraus ergibt sich bundesweit ein erheblicher Bedarf für die Netzentwicklung. Der Schwerpunkt liegt hier bei den leistungsstarken Nord-Süd-Verbindungen. (ÜNB 2012) Seite 2 von 66

8 Neben dem Ausbau des 380-kV-Drehstromnetzes werden Hochspannungs-Gleichstrom- Verbindungen (HGÜ) für den hohen Übertragungsbedarf von Norden nach Süden vorgesehen. Sie ermöglichen auf den langen Strecken eine verlustarme Übertragung und stabilisieren bei Einsatz moderner Technologie das Drehstromnetz. (ÜNB 2012) Szenario A 2022 In Szenario A werden für das Jahr 2022 die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Kapazitätsentwicklung der einzelnen Energieträger und des Energieverbrauchs umgesetzt. Es wird ein moderater Anstieg der Stromerzeugung aus Steinkohle im konventionellen Bereich angenommen (ÜNB 2012). Szenario C 2022 Im Szenario C 2022 wird kein wesentlicher Neubau konventioneller Kraftwerke in Deutschland erwartet, sondern lediglich die Umsetzung bereits begonnener Projekte. Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien ist besonders hoch. Die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien ergibt sich aus regionalen Entwicklungsprognosen und Zielen der Bundesländer (ÜNB 2012). Szenario B 2022 und B 2032 Die Konzentration der Windenergieanlagen ist in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie Brandenburg besonders hoch. Szenario B 2022 basiert in seinen Annahmen auf der Leitstudie 2010 des Bundesumweltministeriums (BMU) und wurde zusätzlich in einem Ausblick auf das Zieljahr 2032 (Szenario B 2032) untersucht, um festzustellen, inwieweit sich die Netzausbaumaßnahmen in der längerfristigen Perspektive bewähren. (ÜNB 2012) Szenario B 2022 Das Szenario B 2022 wird als Leitszenario bezeichnet, da es hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung zwischen Szenario A 2022 und Szenario C 2022 liegt. Zur Wahrung der notwendigen Flexibilität im elektrischen System wird ein Anstieg der Stromerzeugung aus Gas prognostiziert. Die Energieversorgungssicherheit wird durch einen diversifizierten Energiemix gestärkt. Die prognostizierte installierte Nettoleistung besteht zu 98,1 GW aus Stromerzeugung durch konventionelle Kraftwerke, 129,8 GW werden aus erneuerbaren Energien produziert (davon 47,5 GW Wind onshore und13,0 GW Wind offshore). Netzmaßnahmen Das Leitszenario B 2022 weist im Vergleich zu Szenario A 2022 einen etwas höheren Netzausbaubedarf auf, da eine Verlängerung einer der HGÜ-Korridore erforderlich wird. Die vier DC- Übertragungskorridore haben eine Trassenlänge von rund km und eine Übertragungskapazität in Nord-Süd-Richtung von 10 GW. Der Trassenneubau beträgt rund km. Hinzu kommt ein Leitungsneubau in bestehenden Trassen von rund km Länge. Auf einer Länge von rund km ist eine Um- bzw. Zubeseilung auf bestehendem Gestänge erforderlich. Eine Umstellung von AC- auf DC-Betrieb ist auf einer Strecke von rund 300 km geplant. Der Haupttreiber des überregionalen Netzausbaubedarfs ist die küstennahe Windenergieerzeugung onshore und offshore in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit einer prognostizierten installierten Leistung von rund 32 GW. Mit hoher Wahrschein- Seite 3 von 66

9 lichkeit dürfte keine der in diesem Leitszenario berechneten Maßnahmen entbehrlich sein. (ÜNB 2012) Szenario B 2032 Bei dem Szenario B 2032 handelt es sich um eine Fortschreibung des Leitzszenarios B 2022, welches aus heutiger Sicht (2012) einen 20-Jahres-Ausblick liefert. Die prognostizierte installierte Nettoleistung besteht zu 87,3 GW aus Stromerzeugung durch konventionelle Kraftwerke, 174,7 GW werden aus erneuerbaren Energien produziert (davon 64,5 GW Wind onshore und 28,0 GW Wind offshore). Netzmaßnahmen Unter den betrachteten vier Szenarien ist der Netzausbaubedarf bei Szenario B 2032 am höchsten. Durch deutlich höhere prognostizierte küstennahe Windenergieerzeugung von rund 54 GW ist ein gegenüber dem Leitszenario B 2022 zusätzlicher DC-Trassenneubau von km notwendig. Im Szenario B 2032 kommen im Bereich einiger Projekte auf den Korridoren HGÜ-Strecken mit höherer Leistung als bei den Szenarien A 2022 und B 2022 zum Einsatz. Der Trassenneubau beträgt rund km, der zusätzliche Leitungsneubau in bestehenden Trassen ca km Länge. Auf einer Länge von rund km ist eine Um- bzw. Zubeseilung auf bestehendem Gestänge erforderlich. Der Umstellungsbedarf von AC- auf DC-Betrieb entspricht dem in Szenario B 2022 (300 km) (ÜNB 2012). 1.3 Verfahrensstand Die TenneT Offshore GmbH hat am bei der Regierungsvertretung Oldenburg ihre Absicht zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben erklärt. Inhalt und Umfang der vom Vorhabensträger nach 6 UVPG voraussichtlich beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens werden mit Vertretern der zuständigen Behörden, anerkannten Verbänden sowie Anliegergemeinden bzw. kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der Antragskonferenz nach 10 NROG abgestimmt. Die vorliegende Unterlage gibt einen Überblick über das geplante Vorhaben, die vorausgegangenen Untersuchungen zur Findung von Trassenkorridoren, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens sowie die verfügbaren Daten und Informationen. Die enthaltenen Vorschläge für den räumlichen und inhaltlichen Untersuchungsrahmen bilden die Diskussionsgrundlage für die Antragskonferenz. 1.4 Rechtsgrundlagen Für die Festlegung der Trassenkorridore ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gem. des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) sowie weiterführenden Hinweisen aus der Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (VV-NROG) vorgesehen. Das Raumordnungsverfahren ist ein Abstimmungsverfahren, in welchem die Übereinstimmung des geplanten Vorhabens mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung untersucht wird. Es wird untersucht, wie das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Belangen abgestimmt werden kann. Seite 4 von 66

10 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Um erheblich nachteilige Auswirkungen in schützenswerten Bereichen abzuwenden bzw. eine relativ umweltverträgliche Lösung / Alternative zu identifizieren, ist in das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden. Die Verlegung und der Betrieb von Seekabeln werden zwar nicht als UVP-pflichtiges Vorhaben in Anlage 1 des UVPG aufgeführt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird dennoch als sinnvoll angesehen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bereitet als unselbstständiger Teil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben vor. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. In der Umweltverträglichkeitsprüfung kommen weitere Umweltfachgesetze, wie Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) / Niedersächsisches Waldgesetz (NWaldLG) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) / Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.v. mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zur Anwendung. Die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet die vom Antragsteller zu erstellende Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU). Natura 2000-Gebiete Im Raumordnungsverfahren wird eine Voruntersuchung der Umweltauswirkungen auf Natura Gebiete durchgeführt. Eine vollständige Verträglichkeitsuntersuchung im Sinne des 34 BNatschG erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens. Artenschutzrechtliche Belange Im Raumordnungsverfahren (ROV) wird abgeschätzt, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände der Genehmigungsfähigkeit einer Korridorvariante entgegenstehen können bzw. ob eine bestimmte Variante aus artenschutzrechtlicher Sicht besonders günstig erscheint. Auf der Grundlage der in der UVU ausgewerteten Daten wird dafür untersucht, ob es für Tiere und Pflanzen nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG, europäische Vogelarten oder Arten, welche in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind, Vorkommensschwerpunkte im Untersuchungsraum der betrachtungsrelevanten Trassen gibt. Diese lassen auf entsprechende artenschutzrechtliche Konfliktschwerpunkte schließen und geben Hinweise zur generellen Genehmigungsfähigkeit einzelner Trassenvarianten. Eine vollständige Untersuchung Seite 5 von 66

11 artenschutzrechtlicher Belange nach 44 BNatSchG als Entscheidungsgrundlage für die behördliche artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens. Verträglichkeitsuntersuchung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-VU) Es wird untersucht, ob vom geplanten Vorhaben voraussichtlich Risiken für die Einhaltung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bestehen. Diese Ziele sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) verankert. Es ist für die zu prüfenden Varianten zu untersuchen, ob Belange der Wasserrahmenrichtlinie einer Variante grundsätzlich entgegenstehen. Dieser Themenkomplex wird im Rahmen der UVU im Schutzgut Wasser mit bearbeitet. In der UVU werden die vorhabensbezogenen Auswirkungen auf den Wasserkörper und die Schutzziele betrachtet. 2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Gegenstand des Raumordnungsverfahrens Gegenstand des Raumordnungsverfahrens (ROV) sind die Trassenkorridore im niedersächsischen Küstenmeer von der 12-Seemeilenzone zu den Anlandungspunkten Hilgenriedersiel und Minsen und auf dem deutschen Festland von den beiden Anlandungspunkten zu den vier möglichen Netzverknüpfungspunkten an das deutsche Höchstspannungsnetz bei den Umspannwerken Halbemond, Wilhelmshaven Nord, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost. Die Standorte der möglichen Umspannwerke sind dem Netzentwicklungsplan (ÜNB 2012) entnommen. Die Übergangspunkte von der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in das Küstenmeer (sog. Gates) sind im Zusammenhang mit dem Entwurf des Offshore-Netzplanes Nordsee (BSH 2012) entwickelt worden. Der Verlauf der Kabel in der AWZ sowie die geplanten Umspannwerke sind nicht Gegenstand dieses Antrages und werden nur soweit betrachtet, wie es für die Entwicklung der vorgeschlagenen Trassenkorridore notwendig ist. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind die Korridore, die von der AWZ zu Anlandungspunkten in Schleswig-Holstein führen. Diese Korridore erscheinen zur Anbindung der hier betrachteten Netzverknüpfungspunkte nicht sinnvoll. Sie werden jedoch in künftigen Verfahren für die Anbindung anderer Umspannwerke (z.b. im Raum Kaltenkirchen) Berücksichtigung finden. 2.2 Technische Daten zum Vorhaben und Lage im Raum Der Planungsraum wird im weiteren Sinne durch das mit der Planung verfolgte Ziel definiert. Er umfasst somit zunächst sämtliche Bereiche von den Gates an der 12 sm-zone über potenzielle Anlandungspunkte bis zu den Umspannwerken mit denkbaren Korridorvarianten, die augenscheinlich und vorbehaltlich einer eingehenden Untersuchung geeignet erscheinen, für die erforderliche Übertragung des Stroms aus der Nutzung der Windenenergie zu sorgen. Die geplanten Kabeltrassen basieren auf einem Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ) System. Ein Kabelsystem besteht dabei jeweils aus Hin- und Rückleiter sowie Steuerkabel, die gemeinsam verlegt werden. An die Ausführungen von stromführenden See- und Landkabeln sowie an die Kabel zur Querung von Gewässern werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Deshalb unterscheiden sich Leitermaterial, Leiterquerschnitt, Gewicht und Durchmesser der Leitung je nach Trassenabschnitt voneinander. Seite 6 von 66

12 Die möglichen Netzverknüpfungspunkte (Umspannwerke) an das Höchstspannungsnetz und deren Ausbau werden derzeit von TenneT in einem separaten Vorhaben untersucht. Die Planung der Freileitungen, die ab den Netzverknüpfungspunkten den Strom in das Verbrauchsnetz einspeisen bzw. als reine Übertragungsleitungen weiter in den Süden des Landes transportieren sind separate Projekte und werden von TenneT parallel vorangetrieben. Die folgenden technischen Angaben basieren deshalb teilweise auf Informationen aus anderen vergleichbaren HGÜ-Kabelprojekten und werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Für die vier Umspannwerke (UW) in Niedersachsen ist die Anbindung folgender Systeme vorgesehen: UW Halbemond: 3 Kabelsysteme (2.700 MW), Szenario B 2032 UW Wilhelmshaven 3 Kabelsysteme (2.700 MW), Szenario B 2032 UW Elsfleth/Moorriem 1 Kabelsystem (822 MW), Szenario B 2022 UW Cloppenburg Ost 3 Kabelsysteme (2.700 MW), Szenario B Darstellung der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten Die Darstellung erfolgt getrennt für die See- und Landkorridore. Für die Seekorridore liegt eine Studie vor (s. Anlage 8), die hier kurz zusammengefasst wird. Die Landkorridore werden in Kapitel ausführlicher dargestellt, Details zu den einzelnen Landkorridoren befinden sich in Anhang Ergebnisse der Desktop Studie zu den Seekorridoren Die Desktop Studie zur Untersuchung potenzieller Trassenkorridore in der 12 sm-zone (eos/ibl 2012) dient der seeseitigen Korridorfindung für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlussvarianten. Ausgehend von den genehmigten Offshore-Windparks und den möglichen Übergangspunkten von der AWZ in die 12 sm-zone hat TenneT in einem ersten Schritt 10 Trassenkorridore in der 12 sm-zone zu verschiedenen Anlandungspunkten entwickelt. Dabei werden die Ergebnisse aus vorherigen Verfahren (u.a. zu den Trassen entlang der Wester- und Osterems, zum OWP Riffgat, über Norderney, durch die Jade und denen nach Büsum) berücksichtigt. Diese 10 Trassenkorridore plus zwei weitere, die im Rahmen der Bearbeitung entwickelt wurden, werden in der Studie mit dem Ziel untersucht, nachvollziehbar Korridore zu finden, die die Verlegung und den Betrieb von mehreren Kabelsystemen zulassen Methodische Vorgehensweise Es werden drei Themenbereiche Umwelt/Raumordnung, Technik und Wirtschaftlichkeit zur Beschreibung und Bewertung der zu prüfenden Alternativen betrachtet. Umwelt/Raumordnung Dieser Themenbereich umfasst neben den bei der Kabelverlegung zu berücksichtigenden UVP- Schutzgütern auch die in Raumordnungsverfahren bzw. den einschlägigen Raumordnungsprogrammen zu berücksichtigenden Nutzungen wie Schutzgebiete und Fischerei etc. Seite 7 von 66

13 Technik Hier werden die zur Verlegung und zum Betrieb erforderlichen Arbeitsschritte und Grundlagen zusammengefasst. Wirtschaftlichkeit Dieses Kriterium stellt die für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit wichtigsten Positionen und die Kosten (als Kostenpunkte 1 ) für die einzelnen Positionen dar. Technik und Umwelt/Raumordnung werden in einer vierstufigen Skala bewertet. Dabei wird für die Technik der technische Aufwand und für Umwelt/Raumordnung der Raumwiderstand beurteilt. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit werden je Kilometer oder Bauwerk Kostenpunkte geschätzt und bei Bedarf Auf- bzw. Abschläge für höheren oder geringeren Aufwand vorgenommen (Tabelle 1). Tabelle 1: Bewertung Technik, Umwelt / Raumordnung und Wirtschaftlichkeit Themenbereich Technik Umwelt/Raumordnung Wirtschaftlichkeit Was wird untersucht? Technischer Aufwand Raumwiderstand Kosten Verwendete Wertstufen 4 sehr hoch hoch mittel gering 4 sehr hoch hoch mittel gering keine, da Kostenpunkte Die Bewertung der drei Gruppen erfolgt unabhängig voneinander und sie werden nicht verschnitten Ergebnisse Seekorridore Es wurden 12 Trassenkorridore mit 20 Varianten untersucht (Tabelle 2). 9 Varianten in 9 Korridoren sind mit den heute eingesetzten und zulässigen technischen Mitteln nicht machbar. Es werden 11 Varianten in 7 Korridoren zu den Themenbereichen Raumordnung/Umwelt und Wirtschaftlichkeit weiter betrachtet wurden. Während der Bearbeitung stellte sich heraus, dass der Korridor K1 an der Westerems mit drei Systemen schon gefüllt ist, und nicht mehr für weitere Systeme zur Verfügung steht. Er wurde mit betrachtet und hier auch dargestellt, später aber nicht mehr berücksichtigt. Eine Übersicht zu allen untersuchten Seekorridoren findet sich in Anlage 8 dieser Unterlage (eos/ibl 2012, Anlage 1). In Anlage 7 werden die landseitig weiter berücksichtigten Seekorridore dargestellt. 1 Im Hinblick auf Ausschreibungen/Wettbewerb zwischen Anbietern werden die Kosten nicht in Euro dargestellt sondern in Kostenpunkten. Dazu wurden die entsprechenden Werte von Euro in Kostenpunkte umgerechnet. Das Verhältnis der jeweiligen Kosten sowie der Kosten für einzelne Korridore zueinander wird dadurch nicht geändert. Seite 8 von 66

14 Tabelle 2: Seeseitig untersuchte Trassenkorridore Variante Name Realisierbarkeit K1 Westerems, Anlandung Hamswehrum Keine weiteren Kapazitäten K2 Osterems, Anlandung Pilsum Technisch nicht realisierbar K2a Osterems, Anlandung Pilsum Max. 1 Kabelsystem K3 Norderney-Ost, Anlandung Hilgenriedersiel Technisch nicht realisierbar K4 Norderney-West, Anlandung Hilgenriedersiel Technisch nicht realisierbar K4a Norderney-West Mind. 5 Kabelsysteme K4b Norderney-West Max. 1 Kabelsystem K5 Dornumersiel, Anlandung östlich Dornumersiel Technisch nicht realisierbar K6 Harlesiel / Spiekeroog, Anlandung westl. Technisch nicht realisierbar Harlesiel K7 Langeoog, Anlandung Bensersiel Technisch nicht realisierbar K8 Jade Anlandung Ersetzt durch die Varianten 8a -8d K8a Wangerooge-Minsen Mind. 5 Kabelsysteme K8b Wangerooge-Hooksiel Mind. 5 Kabelsysteme, technisch aufwändiger als K8a K8c parallel NorGer 1 Kabelsystem 2, technisch wesentlich aufwändiger als K8a K8d Cappel-Neufeld Mind. 5 Kabelsysteme, technisch wesentlich aufwändiger als K8a K9 Elbe Anlandung Technisch nicht realisierbar K10 Büsum Querung von Schutzgebieten bei Helgoland, durch K10a ersetzt K10a Büsum Mind. 5 Kabelsysteme K11 Utlandshörn (Variante zu K1) Mind. 5 Kabelsysteme, technisch sehr aufwändig K12 St. Peter Ording Mind. 5 Kabelsysteme Erläuterung: K = Korridor a, b, c, d (z.b. K8a K8d) = unterschiedliche Alternativen Die Begründung für die Anzahl der möglichen Systeme findet sich in Kap. 5.1 in der Anlage 8. In Tabelle 3 sind die ermittelten Rangordnungen für Technik, Umwelt/Raumordnung und Wirtschaftlichkeit der untersuchten Alternativen dargestellt. Berücksichtigt man alle drei Rangordnungen gleichwertig ergibt sich als Mittelwert der in Spalte Rangwert dargestellte Wert und in der Spalte Rang der gesamt gemittelte Wert. 2 TenneT prüft derzeit, ob ein zweites zusätzliches Kabelsystem verlegt werden kann. Seite 9 von 66

15 Tabelle 3: Zusammenfassung der Bewertungen (Seekorridore) Korridor Name Rang Technik Umwelt Wirtschaft Rangwert Rang gesamt K4a Norderney West a ,7 1 K12 St. Peter-Ording ,7 1 K4b Norderney West b ,3 3 K2a Osterems / Pilsum ,3 4 K10a Büsum ,3 4 K8a Jade Wangerooge-Minsen K1 Westerems ,3 7 K8c Jade Parallel NorGer K8b Jade Wangerooge-Hooksiel ,7 9 K8d Jade Cappel-Neufeld K11 Utlandshörn ,7 11 Auf den ersten Rängen stehen die Korridore, die in zwei der drei Themenbereiche niedrige Ränge und im dritten mittlere Ränge aufweisen, darunter sind mit K12 und K10a auch zwei, die unter dem Gesichtspunkt Umwelt günstig eingestuft wurden. Am Ende stehen die Korridore, die für zwei Themenbereiche hohe Werte aufweisen. Dies sind der technisch schwierige und mit höherem Kostenaufwand verbundene Korridor K8c sowie die Korridore K8b, K8d und K11, die zusätzlich technisch aufwändig oder mit höheren Kosten verbunden sind Untersuchung der Landkorridore Landseitig sind die potenziellen Trassenkorridore auf dem Festland, jeweils von den Anlandungspunkten an der Nordseeküste bis zur Anbindung an das deutsche Höchstspannungsnetz bei den geplanten Umspannwerken Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost, zu untersuchen. Ziel ist hier die Findung von zwei Trassenkorridoren, mit denen insgesamt 10 Systeme angeschlossen werden können. Die Korridore sollen so geführt werden, dass alle vier Umspannwerke (s. Kap. 2.2) angebunden werden können. Sie müssen zudem mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen sowie technisch und wirtschaftlich realisierbar sein. Die Bewertung erfolgt zweifach. Zum einen wird der günstigste Korridor von einem Anlandungspunkt zu einem Umspannwerk gesucht (1 System) und zum anderen wird, unter Berücksichtigung der Ausnutzung der Korridore für mehrere Systeme, die günstigste Kombination von einem Anlandungspunkt zu mehreren, hier in der Regel drei, Umspannwerken ermittelt. Dabei wird ermittelt wie sich der Synergieeffekt bei einer Bündelung mehrerer Kabelsysteme und Anbindung an mehrere Umspannwerke auf die Bewertung auswirkt. Abhängig von der Lage der Umspannwerke zu den Anlandungspunkten wird die Anzahl der zu untersuchenden Korridore eingeschränkt. Offensichtlich sehr ungünstige Korridore werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind die Korridore von Büsum und St. Peter Ording zu den Umspannwerken Cloppenburg, Elsfleth/Moorriem und Wilhelmshaven. Obwohl die Landkorridore auf Grund der Länge auf jeden Fall ungünstiger erscheinen als die anderen, werden sie hier zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes dargestellt Datengrundlagen Die Bearbeitung erfolgt auf Basis der ATKIS-Datensätze der zuständigen Landesämter von Niedersachsen (LGN, Stand ) und Schleswig-Holstein (LVermGeo SH, Stand k.a.), welche die entsprechenden Rauminformationen der Länder beinhalten. Zusätzlich werden die regionalen Raumordnungsprogramme sowie die übergeordneten Landesprogramme (Landesraumordnungsprogamm Seite 10 von 66

16 Niedersachsen, Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein) mit Ergänzung durch einschlägige Fachunterlagen (Natura 2000, Bodenkarten etc.) berücksichtigt Mögliche Landkorridore Von den seeseitigen Korridoren kann bei den Varianten bzw. Alternativen (z.b. K8a bis K8d) nur eine umgesetzt werden. Es werden die jeweils günstigsten Varianten weiter untersucht. Die Anzahl der Korridore wird weiter eingeschränkt. Da insgesamt zehn Kabelsysteme an die vier Umspannwerke angebunden werden sollen, werden landseitig nur die Korridore weiter untersucht, in denen seeseitig eine Verlegung von mindestens fünf Kabelsystemen möglich ist. Da K8a und K8b die beiden technisch weniger aufwändigen Varianten des Korridors K8 sind, wird K8d ebenfalls nicht weiter untersucht. Mit Hilgenriedersiel, Utlandshörn, Minsen, Hooksiel, Büsum und St. Peter-Ording ergeben sich insgesamt sechs Anlandungspunkte am Festland (Anlage 7). Diese sechs Anlandungspunkte stellen die Ausgangspunkte für die Landkorridore dar. Von ihnen sollen die besten Verbindungen zu den Umspannwerken an Land gefunden werden. Tabelle 4 zeigt die landseitig weiter zu untersuchenden Trassenkorridore. Tabelle 4: Landseitig weiter zu untersuchende Trassenkorridore Variante seeseitig Name seeseitig K4a Norderney-West K8a Wangerooge-Minsen K8b Wangerooge-Hooksiel K10a Büsum K11 Utlandshörn (Variante zu K1) K12 St. Peter Ording Wie Anlage 1 zeigt, können Teilstrecken für unterschiedliche Anbindungen genutzt werden. Um Mehrfachdarstellungen zu vermeiden, werden die Korridore daher in einzelne nummerierte Abschnitte unterteilt. Nach dem Bausteinprinzip werden die Abschnitte zu Korridoren zusammengesetzt (Anlage 1) Methodik Wie bei den Seekorridoren werden drei Themenbereiche (Umwelt/Raumordnung, Technik und Wirtschaftlichkeit) zur Beschreibung und Bewertung der zu prüfenden Landkorridore betrachtet. Die Beschreibung und Bewertung erfolgt für die einzelnen Korridorabschnitte Beschreibung Umwelt/Raumordnung Die Grundlage bilden verfügbare Rauminformationen zur Nutzung und zu Schutzgebietsausweisungen. Berücksichtigt werden bei der Findung von Trassenkorridoren die Belange von Siedlungsflächen und Infrastruktur sowie der wertvollen Bereiche für Natur, Landschaft und Erholung. Die Kriterien werden abgeleitet aus dem naturschutzrechtlichen Schutzstatus sowie aus fachplanerischen Vorgaben und Festlegungen. Die Bearbeitung dieses Punktes bildet den Schwerpunkt. Technik Da es erprobte Verfahren zur Verlegung von Erdkabeln gibt, kann man davon ausgehen, dass die Verlegung in Norddeutschland grundsätzlich machbar ist. Probleme können entstehen, wenn HD- Seite 11 von 66

17 Bohrungen mit einer Länge > 1,5 km erforderlich werden. Hier muss der Korridor umgeplant werden oder (z. B. Elbe- bzw. Weserquerung) es werden zusätzliche bzw. abweichende Verlegetechniken erforderlich. Wirtschaftlichkeit Es werden die für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigenden Positionen und die Kostenpunkte für die einzelnen Positionen dargestellt Bewertung Die Bewertung erfolgt für die Trassenkorridore von den Anlandungspunkten zu den Umspannwerken. Die einzelnen Korridore bestehen aus mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden die besten Verbindungen zu den Umspannwerken gesucht. In einem zweiten Schritt wird untersucht, wie der Synergieeffekt bei einer Bündelung mehrerer Kabelsysteme und Anbindung an mehrere Umspannwerke ausfällt. Die Bewertung der Themenbereiche Technik, Umwelt/Raumordnung und Wirtschaftlichkeit erfolgt wie bei den Seekorridoren (Tabelle 1). Die jeweils verwendeten Kriterien werden in den fünf Gruppen Mensch, Natur & Landschaft, Rohstoff und Energie, Infrastruktur und Militär/Lagerung dargestellt (Tabelle 5) Technik Es wird geprüft, welche technischen Widerstände beim Verlauf der potenziellen Trassenkorridore auftreten können. Der technische Aufwand wird in den folgenden vier Stufen bewertet: sehr hoch Die Verlegung von Kabeln ist nicht möglich oder erfordert zusätzliche Verlegetechniken. Beispiel: HDD > 1,5 km, Siedlungsbereiche. Diese Bereiche werden umgangen und nicht gesondert dargestellt. Querung von Fahrwassern wie Elbe und Weser. hoch Die Verlegung von Kabeln erfordert einen hohen technischen Aufwand. Berücksichtigt: Querung Nord-Ostsee-Kanal mittel Die Verlegung von Kabeln erfordert einen erhöhten technischen Aufwand. Beispiel: Querung von Autobahnen, breiteren Gewässern. gering Die Verlegung von Kabeln erfordert keinen erhöhten technischen Aufwand. Beispiel: Verlegung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen (Äcker, Intensivgrünland). Dies wird in der Regel unter alle anderen Flächen zusammengefasst. In dieser Voruntersuchung werden die wichtigsten Kriterien für den technischen Aufwand berücksichtigt. Im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren erfolgt eine detailliertere Untersuchung mit weiteren Kriterien. Seite 12 von 66

18 Tabelle 5: Bewertung des Technischen Aufwandes Mensch Natur & Landschaft Rohstoffe und Energie Infrastruktur Militär/ Lagerung Technischer Aufwand sehr hoch Geschlossene Siedlungen Wohngebäude (Puffer 35 m) Wälder Gehölze Hochmoore Gewerbegebiete Großkraftwerke > 1,5 km lange HD-Bohrungen Rohstoffgewinnungsgebiete Bodenabbaugebiete Abfallwirtschaft und Altlasten Fahrwasser wie Elbe und Weser Technischer Aufwand hoch Nord-Ostsee- Kanal Technischer Aufwand mittel Querung von breiteren Fließgewässern Alleen, Baumreihen Querung v. Höchst- und Hochspannungsfreileitungen Querung von Autobahnen Technischer Aufwand gering alle anderen Flächen alle anderen Flächen alle anderen Flächen alle anderen Flächen alle anderen Flächen Sehr hohe technische Widerstände treten z. B. im Bereich von Siedlungen, Hochmooren, Bodenabbaugebieten bzw. Rohstoffgewinnungsgebieten und zu unterbohrenden Abschnitten mit mehr als 1,5 km Länge (aktuell die Grenze für den Einzug von Kabeln) auf. Hinzuweisen ist zudem auf die technisch anspruchsvolleren bzw. sehr aufwändigen Querungen von Elbe und Weser sowie Nord- Ostsee-Kanal. Erläuterungen zu den verwendeten Kriterien Technik Für die Verlegung der Erdkabel werden für diese Studie nachfolgende aktuell verfügbare Verlegeverfahren berücksichtigt (Details z. B. in EFZN 2011): 1. Offene Verlegung Verlegung der Kabel in Kabelgräben 2. HD-Bohrung/Verlegung in Leerrohren Sensible Bereiche wie Schutzdeiche, Gewässer, Gehölzreihen und Infrastruktureinrichtungen wie Autobahnen werden unterbohrt und in die dabei eingebauten Leerrohre später die Kabel eingezogen. Die verkehrstechnische Erreichbarkeit sowie der An- und Abtransport von Gerät und Material etc. sind in den nächsten Planungsschritten zu klären. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass auf dem Festland, zum Teil mit höherem Aufwand, alle Korridorabschnitte erreicht werden können. Gleiches gilt für die Querung von Strukturen wie Autobahnen und Gehölzstreifen. Offene Verlegung Die Verlegung der Kabelsysteme erfolgt in einem Abstand von 5 m zueinander. Berücksichtigt man für die beiden äußeren Kabelsysteme jeweils 2,5 m Sicherheitsbereich sind z.b. für 7 Systeme 35 m plus ein Arbeitsstreifen von bis zu 20 m erforderlich. Je nach Bedarf werden ein Arbeitsstreifen einseitig oder zwei schmalere Arbeitsstreifen beidseitig angelegt. Die Mindestkorridorbreite für die Verlegung Seite 13 von 66

19 von 7 Kabelsystemen beträgt damit 55 m (Abbildung 2). Die Verlegemethodik wird ausführlich z. B. in EFZN (2011) beschrieben und hier nicht dargestellt. Abbildung 2: Trassenkorridorbreite für 1, 3 bzw. 7 Kabelsysteme HD-Bohrung/Verlegung in Leerrohren Sensible Bereiche wie Schutzdeiche, Deichvorländer und Dünenbereiche werden mittels Horizontalbohrverfahren (HDD, Horizontal Directional Drilling) unterquert und mit Leerrohren versehen. In diese Leerrohre werden später die Stromkabel eingezogen. Dieses Verfahren hat technisch bedingte Grenzen, die an den jeweiligen Bohrorten erfüllt sein müssen. Die maximale empfehlenswerte Bohrungslänge beträgt derzeit m. Dies ist darin begründet, dass bei längeren Rohren die Zugkräfte beim Einziehen der Kabel die vom Kabelhersteller vorgegebenen maximalen Zugkräfte von t überschreiten würden Umwelt/Raumordnung Für die Raumwiderstandseinstufung der Kriterien werden die schutzgutübergreifende Bedeutung, der Schutzstatus sowie die Empfindlichkeit gegenüber den Vorhabenswirkungen der Verlegung von Erdkabeln berücksichtigt. sehr hoch Die Bereiche haben meist schutzgutübergreifende Bedeutung und weisen einen hohen gesetzlichen Schutzstatus mit hohen Restriktionen auf. Sie sind gegenüber den Vorhabenswirkungen der Verlegung von Erdkabeln sehr empfindlich und sind von Beeinträchtigungen möglichst freizuhalten. Sollte eine Inanspruchnahme dieser Bereiche ausnahmsweise unumgänglich sein, hat eine Querung auf möglichst kurzen Strecken zu erfolgen. Beispiel: Vorranggebiete, die dem Zweck Kabelkorridor entgegenstehen wie Siedlungen oder Natura 2000-Gebiete. hoch Die Bereiche haben meist schutzgutübergreifende Bedeutung und weisen entweder hohe Restriktionen auf oder sichern wichtige Funktionen für einzelne Schutzgüter. Sie sind gegenüber den Vorhabenswirkungen der Verlegung von Erdkabeln empfindlich und sind von Beeinträchtigungen Seite 14 von 66

20 möglichst freizuhalten. Kann eine Inanspruchnahme dieser Bereiche nicht vermieden werden, sind entstehende Konflikte im Zuge der Feintrassierung zu minimieren. Beispiel: Vorranggebiete, Vorsorgegebiete, die dem Zweck Kabelkorridor entgegenstehen, Pufferzonen von Schutzgebieten mittel Andere Nutzungen und Belange stehen der Verlegung und dem Betrieb von Kabelsystemen entgegen, schließen sie aber grundsätzlich nicht aus. Die Bereiche sind für die Findung potenzieller Trassenkorridore gegenüber den höher bewerteten Bereichen zu bevorzugen. Die Schutzgebiete weisen relativ geringe Restriktionen auf. Entstehende Konflikte sind im Zuge der Feintrassierung zu vermeiden oder zu minimieren. Beispiel: Vorsorgegebiete, Landschaftsschutzgebiete gering Diese Bereiche umfassen alle Freiflächen ohne Schutz- oder raumordnerischen Vorrangstatus. Diese Bereiche sind für die Findung potenzieller Trassenkorridore bevorzugt heranzuziehen. Beispiel: Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen des nordwestdeutschen Tieflandes In dieser Voruntersuchung werden die wichtigsten Kriterien für den Raumwiderstand berücksichtigt. Im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren erfolgt eine detailliertere Untersuchung mit weiteren Kriterien. Seite 15 von 66

21 Tabelle 6: Gewerbe/ Industrie Gewerbegebiete Raumwiderstand sehr hoch Vorranggebiete Rohstoffgewinnung Raumwiderstand hoch Bewertung des Raumwiderstandes Mensch Natur & Landschaft Tourismus & Erholung Geschlossene Siedlungen Wohngebäude (Puffer 35 m) Vorranggebiete Siedlungsentwicklung Bodendenkmäler archäologische Fundstellen Natura 2000-Gebiete (FFHund EU-VS-Gebiete) Nationalparke Naturschutzgebiete 1000 m -Puffer EU-VS- Gebiete Vorranggebiete für Natur und Landschaft Nationalparke Vorranggebiete für Natur und Landschaft Großkraftwerke Vorsorgegebiete Rohstoffgewinnung Vorranggebiete Forst Raumwiderstand mittel Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft Vorsorgegebiete Forst Landschaftsschutzgebiete und schutzwürdige Landschaftsbestandteile Landschaftsschutzgebiete und schutzwürdige Landschaftsbestandteile Naturparke Naturparke Raumwiderstand gering Sonstige Freiflächen außerhalb der Siedlungsbereiche Avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut- und Gastvögel) Wertvolle Bereiche Fauna Sonstige Freiflächen ohne raumordnerische Festlegungen Sonstige Freiflächen ohne Schutzstatus oder raumordnerische Festlegungen Erläuterungen zu den verwendeten Kriterien Umwelt/Raumordnung Die Anpassung der Trassenkorridore erfolgt anhand der in Tabelle 6 aufgelisteten Kriterien. Die berücksichtigten Kriterien werden in drei Themenkarten dargestellt. Die Schutzgebiete werden in Anlage 2 Übersicht Schutzgebiete Landkorridore dargestellt. Die Darstellung der Vorrang- und Vorsorgegebiete erfolgt in Anlage 4 Regionale Raumordnungsprogramme Landkorridore und die der weiteren Kriterien in Anlage 3 Übersicht Nutzungen Landkorridore. Siedlungsgebiete und Gewerbegebiete sind in den Anlagen 1.1 bis 1.4 gemeinsam mit dem Verlauf der jeweiligen Trasse dargestellt. Wohngebäude inkl. des Puffers von 35 m, Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung, Großkraftwerke, Wald- und Forstgebiete, Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen wurden, soweit sie vollständig in den ATKIS-Daten enthalten sind, wie auch geschlossene Siedlungen grundsätzlich umgangen. Mensch Es gibt aktuell keine Vorgabe, wie groß der Abstand zwischen einem HGÜ-Erdkabel und der Wohnbebauung sein muss. EFZN (2011) untersucht u. a. elektrische und magnetische Felder in der Umge- Seite 16 von 66

22 bung von Erdkabeln. Bei HGÜ-Erdkabeln treten statische Gleichfelder auf, wofür keine gesetzlichen Grenzwerte existieren. Vorsorglich wird von einem Abstand von 35 m zu Wohngebäuden ausgegangen, bei dem die magnetische Flussdichte < 1 Mikro-Tesla beträgt (EFZN 2011, S. 247). Zum Vergleich: der Grenzwert der magnetischen Flussdichte für Wechselfelder beträgt 100 Mikro-Tesla. Elektrische Felder treten aufgrund der metallischen Schirmung bei HGÜ-Erdkabeln nicht auf (EFZN 2011). Natur und Landschaft Natura 2000-Gebiete sind entsprechend ihrer jeweiligen Erhaltungsziele zu sichern. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des 34 BNatSchG zulässig. Nicht vermeidbare Auswirkungen sind zu minimieren und verbleibende Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Nationalparke sind gem. 24 BNatSchG einheitlich zu schützende Gebiete. Im überwiegenden Teil des Gebietes ist ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und gesetzlich geschützte Biotope sind nach BNatSchG in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zu schützende und z. T. zu entwickelnde Gebiete. Diese Gebiete werden bei der Planung potenzieller Korridore möglichst umgangen. Im Einzelfall ist in den weiteren Planungsschritten zu prüfen, ob die Verlegung von Erdkabeln mit dem jeweiligen Schutz des Gebietes vereinbar ist. Landschaftsschutzgebiete haben in der Regel geringere Nutzungseinschränkungen als Naturschutzgebiete, der Charakter des Gebietes ist zu erhalten. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Avifaunistisch wertvolle Bereiche und weitere wertvolle Bereiche für die Fauna werden möglichst umgangen. Für mögliche kleinflächige Beeinträchtigungen zum Beispiel für die Schutzgüter Boden und Wasser werden im Rahmen einer späteren Feintrassierung in den weiteren Planungsschritten Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung berücksichtigt. Tourismus und Erholung Bereiche mit einer Bedeutung für Natur und Landschaft weisen aufgrund ihrer Naturnähe, Vielfalt und Eigenart häufig eine entsprechende Bedeutung für die Erholung des Menschen auf. Auswirkungen können durch Auswirkungen auf Natur und Landschaft oder Störungen während der Bauzeit entstehen. Gewerbe / Industrie Die Querung von Deponien, Großkraftwerken, Gewerbegebieten und Rohstoffgewinnungsgebieten ist bereits unter technischen Gesichtspunkten nicht bzw. schwer realisierbar. Diese Gebiete werden bei der Planung weitgehend umgangen. Im Einzelfall ist in den weiteren Planungsschritten zu prüfen, ob die Verlegung von Erdkabeln mit der jeweiligen vorhandenen Nutzung vereinbar ist Wirtschaftlichkeit Die Ermittlung der Kosten erfolgt für die unterschiedlichen Bauabschnitte und Verlegeverfahren anhand einer von TenneT Offshore durchgeführten Kostenschätzung nach DIN 276. Diese baut auf bereits von TenneT realisierten Projekten auf und ist mit einer Ungenauigkeit von +/- 30 % behaftet. Die Seite 17 von 66

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