Geleitwort von Herrn Peter Grosch Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde:

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1 Geleitwort von Herrn Peter Grosch Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde: Wenn eine Etappe zu Ende geht, neigt man zum Auswerten und zum Rückblick. Das habe ich immer so gehalten und will es mir gerade zum Jahreswechsel 2014/15 keineswegs verkneifen. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich mein Unternehmen zu Anfang August 2014 verkauft habe an die deutsche KIWA GmbH in Hamburg. Das hatte vor allem anderen Altersgründe und auch den, dass ich lang genug gesucht hatte und glaube, dass ich nun eine gute Wahl getroffen habe. Ich soll und will noch ein Weilchen mitmischen und will das auch gern tun, denn ich glaube, dass ich aus 25 Jahren Erfahrung mit dem Organismus BCS doch so einiges an Nützlichem beisteuern kann auch für eine erfolgreiche Zukunft. Peter Grosch, BCS-Gründer und Geschäftsführer Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH Inhaltsverzeichnis Geleitwort von Peter Grosch Seite 1-3 Geleitwort von Dr. U. Ellinghaus Seite 3-4 Neues zu den Standards oeu-öko-vo 834/2007 Seite 4-5 Aktuelle Änderungen Seite 4-6 Allgmeine Kurzinfo zum Verfahren Seite 6-7 Exporte nach Taiwan Seite 7 ochinese Organic Standard Seite 7-8 okoc Korean Organic Certification Seite 8 oglobalg.a.p. Seite 8-10 ofairtsa Seite ogots Seite outz Seite 14 BCS-Profil Seite 15 BCS-Kontaktliste Seite 16 Im Übrigen gibt es hinreichend kluge und verantwortliche Köpfe, die nun die Initiative übernehmen, sodass ich mich aus dem operativen Geschäft schrittweise zurückziehen kann. Ich werde der Integration im In- und Ausland dienen und wir werden so wohl schon noch miteinander zu tun haben. Dr. Ulrich Ellinghaus ist derjenige, der verantwortlich für KIWA die BCS-Geschicke lenkt. Er ist auch in Sachen ÖKO kein Neuling. BCS verfügt darüber hinaus, wie Sie lange wissen, über eine ganze Reihe von langjährig erfahrenen Bio-Insidern - und mein Nachfolger darf sich auf eine hoch komplexe Aufgabe freuen, wobei es heute oft wichtiger ist, dass man als Firmenlenker auch auf anderen Gebieten sachkundig und gewappnet ist: Man ist gefordert in betriebswirtschaftlicher, ebenso wie in juristischer Sicht. Eine sehr vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe! Sie können also sicher sein, dass man bei BCS auch weiterhin weiß, wovon man spricht, wenn man BIO sagt Dafür steht ein bestens qualifiziertes Team und modernste Datentechnik. Das scheint bei der EU nicht immer gesichert und leider haben sich die Bedenken, die ich schon zur letzten BIOFACH gegen die Revision der einschlägigen ÖKO-Verordnung geäußert hatte, nur allzu sehr bestätigt. Glücklicherweise gibt es starken Gegenwind auf breiter Front, sodass zu hoffen ist, dass die BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 1 / 16

2 Definition dessen, was BIO und ÖKO ist, nicht im Labor entschieden wird. Die reine Produktzertifizierung würde dem Betrug Tür und Tor öffnen und das kann man wohl nicht ernsthaft unter dem Titel einer höheren Sicherheit für Verbraucher verkaufen wollen! Niemand ist gegen Torheit gefeit es gibt aber sicher Ähnliches zu hoffen, wenn man von Weisheit spricht! Die möge denn den Maßgeblichen in Brüssel zuhauf und geballt widerfahren! Ich schaue heute gern auf den Weg zurück, den mir das Leben angeboten hat und für den ich mich entschieden habe, ohne das je so geplant zu haben: Es war gut so! Mit der Idee und schließlich mit der Gründung des Bio-Control-System Peter Grosch GmbH, wie unsere Firma zunächst hieß, ist ein richtiger Gedanke zur richtigen Zeit ins Leben gekommen. Vieles aus der Geschichte habe ich an dieser Stelle zu unserem zwanzigjährigen Jubiläum im Jahr 2000 geschrieben und will es heute nicht wiederholen. Ich denke aber immer wieder gern und dankbar an die Weggefährten, die mir das Umsetzen der Idee ermöglicht und erleichtert haben, ganz zu Beginn Dr. Volker Rusch und Dr. Kurt Zimmermann aus Herborn und dann natürlich an den Vater Ernst Werner Schmidt. Ich erinnere mich an große Erfolge und an schlimme Enttäuschungen. Ich denke zurück an Situationen existenzieller Ängste und großen Glücks, an Momente voller Lebensfreude und an solche, wo der Tod mir näher stand als das Leben: All dies hat meine Zeit bei BCS mir bereitgehalten und all dies hat mich und dieses Unternehmen geprägt. Wir haben es geschafft, gestärkt aus Problemen wieder aufzustehen und andererseits ist es uns nicht zu Kopfe gestiegen, dass uns die Märkte, dass uns viele Menschen in der ganzen Welt vertrauen: Wir kennen unsere Verantwortung unseren Kunden und Mitarbeitern gegenüber - und an unserer Ethik, an den Grundlagen unseres Handelns wird sich auch unter neuen Hausherren nichts ändern! Es steht mir gut an, in bescheidenem Stolz auf das zu blicken, was ich als mein Lebenswerk ansehe, auch wenn das nur im Zusammenwirken mit vielen anderen möglich war, wie das ja immer so ist. Die Entscheidung zu den wichtigsten Weichenstellungen und das Risiko der Schritte in eine richtige, oder eben in eine falsche Richtung, die nimmt einem aber eben niemand ab Das weitaus Meiste würde ich wieder genauso tun: Ich habe in meinen ersten Berufsjahren dazu beitragen können, die Diskussion über den ökologischen Landbau zu versachlichen und mehr Achtung dafür zu schaffen. Ich durfte den Verband Bioland über Jahre entscheidend mit prägen. Es war mir gegönnt, in meinem Dienst für Demeter einige neue Impulse zu geben. Mit der Gründung und dem Aufbau von BCS ist mir etwas gelungen, das weltweite Wirkung entfaltet hat. Ich konnte persönlich in vielen Ländern der Erde nicht nur helfen, gleichwertige Standards zu setzen, sondern sah es immer auch als meine Aufgabe, Öko- Landbau ohne fanatisch-verbiesterte Enge zu lehren und zu leben, kompromisslos im Kern der Sache, aber menschennah im Stil. Auch das hat uns zu Ansehen und Glaubwürdigkeit verholfen und ich wünsche mir, dass auch das als Grundhaltung bleibt: Die Anpassungsfähigkeit an andere Kulturen, das Verständnis für die Lage von Kleinbauern etwa, die Kenntnis der akuten Nöte und Existenzängste in der Landwirtschaft in so vielen Weltgegenden und angemessene Verhaltensweisen unsererseits, auf allen Ebenen unseres Wirkens. Auch hier gilt, dass es keine Verwässerung seriöser Standards geben kann, dass wir aber auch nicht zu eiskalten Formal-Apparatschiks werden dürfen, die bürokratisch am Buchstaben kleben. Der Blick zurück ist gut, um Fehler nicht zu wiederholen aber ohne den nach vorn kann nichts neu entstehen und wir brauchen Neues, Besseres! Die BCS, die Sie kennen, leistet gute Arbeit, aber es kann und muss so Manches runder, kompletter, einfach besser werden! Dafür will und wird Kiwa BCS stehen! - Wir leben immer in dem Spannungsfeld zwischen wirklich gutem Service und der Gefahr einer zu großen Nähe zum Kunden: Wir haben uns mehr Dienste für unsere Kunden als Ziel gesetzt! - Die Qualität unserer Zertifizierungen wird dabei keine Kompromisse eingehen! Öko duldet keine Gummiparagraphen! BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 2 / 16

3 - Kürzere Bearbeitungszeiten und höhere Durchlaufgeschwindigkeiten zwischen Inspektion und Erteilung des Zertifikates sind ein Muss! - Zusammen gibt es neue Synergien und ein weit runderes Portfolio jetzt aus einer Hand: Kiwa BCS kann einfach mehr bieten! Dies sollen nur wenige Beispiele sein, die Sie als Kunden spüren sollen zu Ihrem Vorteil. Wir haben uns da schon einiges vorgenommen und werden das mit Nachdruck umsetzen. Wenn ich mich heute einen Schritt weit verabschiede, dann nur aus der ersten Reihe des operativen Geschäftes. Ich bin und bleibe BCS, bleibe auch als Geschäftsführer präsent und kann mich mehr auf Integration und Konzeptionelles konzentrieren, im nationalen und internationalen Rahmen. Ich vertraue fest, dass das mit den neuen Kolleginnen und Kollegen von KIWA gut gelingt. Die ersten Erfahrungen sprechen durchaus dafür: Wir können noch viel zusammen machen! Herzlich gute Wünsche und beste Grüße Ihr Geleitwort von Herrn Dr. Ulrich Ellinghaus Geschäftsführer Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH und Kiwa Deutschland GmbH Liebe Leserinnen & Leser, sehr geehrte Kunden und Partner der BCS, ich freue mich sehr Sie an dieser Stelle als Mitgeschäftsführer der BCS persönlich hier begrüßen zu dürfen. Wie Sie mit Sicherheit bereits gehört haben hat Kiwa mit Wirkung zum % der Anteile an der BCS Öko-Garantie GmbH erworben. Und wir nehmen dies gerne zum Anlass uns mit einigen klaren Worten an Sie zu richten. Wofür stand BCS in der Vergangenheit und was wird sich daher auch in Zukunft definitiv nicht ändern? Ich nehme hier auch konkreten Bezug auf die 10 Leitsätze der BCS welche seit Jahren fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur sind und bleiben werden. Unser Kerngeschäft bleibt das Prüfen Testen Zertifizieren von ökologischen Produkten auf Basis der EU-Bio-Verordnung sowie diverser Nachhaltigkeitsstandards. Unsere weltweite Präsenz werden wir nicht nur erhalten sondern weiterhin zielgerichtet ausbauen. Im Rahmen unserer Tätigkeit sehen wir sämtliche für den ökologischen Landbau gültigen Normen als für uns verbindlich an. Absolute Unabhängigkeit ist die stete Grundlage unserer Glaubwürdigkeit und unserer BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 3 / 16

4 Reputation Interessenskonflikte gilt es daher grundsätzlich zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist es darüber hinaus die Interessen seriöser Anbieter und vertrauensvoller Verbraucher zu schützen, um ökologischen Produkten Glaubwürdigkeit zu verleihen bzw. diese zu stärken. Daher wird sich BCS auch weiterhin für den Ökologischen Landbau einsetzen und engagieren. Zudem engagieren wir uns für Sozialverträglichkeit und Nachhaltigkeit und unterstützen dies durch die Entwicklung und unabhängige Zertifizierung entsprechender Standards. Hierzu benötigen wir auch in der Zukunft Teams kompetenter Mitarbeiter, die über internationale Erfahrungen verfügen und zudem in der Lage sind potentielle Risiken objektiv und realistisch zu erkennen und zu bewerten. Fairness, Respekt und Gleichbehandlung sind Grundlagen unseres täglichen Handelns intern wie extern. Zudem sind Werte wie Wahrheit und Aufrichtigkeit unternehmerische Grundprinzipien, an denen wir uns messen lassen. Ökologische Grundsätze gilt es aber nicht nur zu prüfen und zu zertifizieren sondern diese auch im beruflichen Alltag zu leben. Sie können ab sofort in unserem Kerngeschäft Prüfen Testen Zertifizieren eine Vielzahl weiterer Standards im Agrar- & Lebensmittelsegment, aber auch darüber hinaus, nutzen z.b. IFS (International Food Sta n- dard), BRC (British Retail Con sortium), MSC (Marine Stewardship Council), SA Dies wird erweitert durch internationale Standards wie z.b. ISO (Umweltmanag e- ment), ISO (Energiemanagement) und Arbeits- & Gesundheitsschutz (OHSAS 18001). Zudem sind Themen wie Energie- & Materialeffizienz, Personalzertifizierung & - qualifizierung, Unterstützung Ihrer Qualitätsmanagementaktivitäten und Lieferantenqualifizierung bzw. -auditierung nur einige wenige Beispiele zu denen Sie uns gerne ansprechen können. Auch sind wir bereit international gemeinsam mit Ihnen und für Sie in noch mehr Ländern aktiv zu werden gerne begleiten wir Ihre Aktivitäten, Ihre Rohstoffbeschaffung und - sicherung in gemeinsam abgestimmten Regionen und Ländern. Sie sehen BCS und Kiwa bedeutet für Sie nicht nur eine Fortführung qualitativ hochwertiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, sondern zukünftig noch ein deutlich erweitertes Serviceportfolio. Gern stehen wir Ihnen daher auch in der Zukunft als vertrauenswürdiger, kompetenter und innovativer Partner zur Seite. Hierauf freue ich mich und verbleibe Ihr Dr. Ulrich Ellinghaus Neues zu den Standards EU-Öko-VO 834/2007 von Herrn Reiner Claus Kontrollstellenleiter DE Aktuelle Änderungen der Öko-Verordnung Und was wird sich in Ergänzung und in Anlehnung an die vorgenannten Prinzipien für Sie zukünftig ändern? Landwirtschaft Geflügelhaltung Aktuell wurden die Kontrollstellen verpflichtet, das Augenmerk schärfer auf geflügelhaltende Betriebe zu richten. Damit wurde eine LÖK-Vorgabe bundesweit verpflichtend eingeführt. So sind bei Legehennen Einstallungskontrollen jetzt bei Betriebsstätten mit mehr als 5999 Stallplätzen vorgeschrieben. Wir bitten die betroffenen Betriebe uns die Termine zur Einstallung von Legehennen mindesten vier Wochen im Voraus mitzuteilen. Ebenso müssen Betriebe mit Betriebsstätten mit mehr als 9600 Stallplätzen bei Masthähnchen und Masthühnern und mehr als 4800 Stallplätzen bei Junghennen die Ausstallungstermine mindestens zwei Wochen im Voraus BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 4 / 16

5 mitteilen. Bitte stimmen Sie auch die Uhrzeiten mit uns bzw. dem Inspektor ab. Die geflügelhaltenden Betriebe in den entsprechenden Größenordnungen fordern wir auf, die Planung der Mast-/ Aufzuchtdurchgänge mit entsprechenden Daten (Ein - und Ausstallungen) vorab jährlich mitzuteilen. Änderungen dieser Pläne sind unverzüglich mitzuteilen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben zur Öko-Geflügelhaltung (v.a. Tierzahlen, Flächen, Maße) dringend einzuhalten. Abweichungen haben in der Regel die Aberkennung des Öko-Hinweises für die gesamte Partie zu Folge. Düngemittel- und andere Listen Mit der Verordnung (EG) Nr. 354/2014 wurden einige Anhänge der VO (EG) Nr. 889/2008 geändert und die Formulierung bezüglich phytotherapeutischer und homöopathischer Präparate berichtigt. Durch die Änderungen wurden die Verwendungsvorschriften zu kompostierten Haushaltsabfällen, Gärresten aus Biogasanlagen sowie von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs neu gefasst. Leonardit wurde neu in die Verordnung mit aufgenommen. Die Verwendungsvorschriften bei Pflanzenschutzmitteln wurden angepasst und einige Substanzen, beispielsweise Kupferoktanoat, gestrichen. Die Liste der Futtermittelausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs wurde überarbeitet. Ein Einsatz von Mono- und Dicalciumphosphat ist nun wieder zulässig. Verlängerung der Zukaufmöglichkeit für konventionelle Legehennenküken und von konventionellem Eiweißfuttermittel Folgende Ausnahmen werden von der zuständigen Behörde genehmigt: Konventioneller Tierzukauf (Art. 9 Abs. 4) Eingriffe an Tieren (Art. 18 Abs. 1) Verwendung der Zusatzstoffe Natriumnitrit und Kaliumnitrat (Art. 27) Rückwirkende Anerkennung von Flächen (Art. 36 Abs. 2) Anbindung in kleinen Betrieben (Art. 39) Einstallung konventionellen Geflügels (Art. 42) Der jeweilige Antrag wird bei der Kontrollstelle eingereicht und durch uns an die zuständige Behörde weitergeleitet. Bundeslandspezifische Einzelheiten bitten wir zu beachten. Lebensmittelverarbeitung Lebensmittelkennzeichnung Zum ist die Lebensmittel- Informationsverordnung (LMIV - VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011) in Kraft getreten. Diese regelt u.a. verschiedene Kennzeichnungen für Lebensmittel neu. Diese betreffen verschiedene Pflichtangaben, die Regeln zur Allergenkennzeichnung, Schriftgrößen und Platzierung. Bitte informieren Sie sich, wenn Sie dies nicht längst getan haben, bei den zuständigen Stellen (Behörden, Verbänden etc.). Bitte verlieren Sie über diesen Änderungen das Öko-Recht nicht aus den Augen. Bei vorverpackten Lebensmitteln ist der Pflichtkennzeichnungsblock, bestehend aus EU-Logo, Codenummer und Herkunftsangabe zu beachten. Weiterhin ist anzugeben, welche der eingesetzten Zutaten aus ökologischem Landbau stammen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 836/2014 wurden ve r- schiedene Ausnahmen bis zum Jahresende 2017 verlängert, und zwar die Möglichkeit des Zukaufs von konventionellen Junghennen und des Einsatzes konventioneller Eiweißfuttermittel bis zu 5 % in der Jahresration für Schweine und Geflügel. Änderungen beim Verfahren für Ausnahmegenehmigungen In den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern werden die Zuständigkeiten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigung ab geändert. Grundsätzlich gilt, dass ab 2015 Kontrollstellen hier nur noch Ausnahmegenehmigungen für nicht-ökologisches Saatgut und nicht-ökologisches Vermehrungsmaterial erteilen dürfen. Handel mit Rumänien Im Handel mit Rumänien bitten wir zu beachten, dass Öko-Erzeugnisse aus Rumänien mit einem Begleitdokument einer zugelassenen Kontrollstelle ( transaction certificate oder TC ) versehen sein müssen. Ihr rumänischer Handelspartner muss Ihnen dieses zur Verfügung stellen. Sollte Ihnen dieses nicht vorliegen, laufen Sie ggf. Gefahr, dass Hinweise auf den ökologischen Landbau entfernt werden. Dies kann den Rückruf von Ware aus dem Handel zur Folge haben. BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 5 / 16

6 Einfuhr Drittlandliste und Verzeichnis gleichwertiger Kontrollstellen Mit den Verordnungen (EU) Nr. 355/2014, 644/2014 sowie 829/2014 wurden die Verzeichnisse anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und der durch die EU anerkannten Drittlandkontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) geändert. Neben sehr vielen Detailregelungen wurde z.b. die Kontrollstelle LibanCert aus dem Verzeichnis der EU-anerkannten Drittlandkontrollstellen gestrichen. Wir bitten Sie als Bio- Importeur die Änderung der Anhänge aktuell zu beobachten. Änderungen der Import-Verordnung haben unmittelbar Auswirkungen auf die Handelbarkeit importierter Öko-Erzeugnisse innerhalb der EU! Drittländer Antragsfrist abgelaufen Mit Verordnung (EG) Nr. 442/2014 können seit dem 1. Juli 2014 Drittländer keinen Antrag mehr zur Aufnahme auf die Drittlandliste stellen. Mitteilung über Importe aus Drittländern Bitte melden Sie uns Importe (Artikel 84) vorab möglichst über unsere zentral hierfür eingerichtete -Adresse stelle zu melden sind (s. Teil I der BB), dies wird leider oft vernachlässigt. In der Regel ist hier eine neue Meldung gem. Art. 28 Abs.1 erforderlich. Z.B. hat gemäß Art. 28 Öko-VO ein Unternehmer, der seine Tätigkeiten durch Dritte ausüben lässt, dies im Meldevordruck anzugeben (Kontrollbereich D). Für Subunternehmer, die nicht selbst einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben, gelten die gleichen Regeln wie für das beauftragende Unternehmen. Zusätzlich ist eine Lohnverarbeiter- bzw. Lohnlagerverpflichtungserklärung notwendig. Somit sind den zuständigen Landesbehörden über die Kontrollstellen sowohl An- als auch Abmeldungen dieser Betriebsstätten von beauftragten Dritten unverzüglich mit dem amtlich vorgeschriebenen Formular zu melden ( 8 (1) ÖLG. Gleiches gilt für Umfirmierungen / Wechsel des Firmensitzes, An- oder Abmeldungen von kontrollpflichtigen Betriebsstätten o.ä. Wir bitten Sie, hierauf zukünftig besonderes Augenmerk zu legen. Jährliche angekündigte Routinekontrollen, Durchsetzung von Terminen Entsprechend der behördlichen Bestimmungen können Absagen des angekündigten Termins zur Jahreshaupt- oder Zusatzkontrolle grundsätzlich nur in rechtzeitig und schriftlich begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden (s.ölgkontrollstzulv 9). Exporte nach Taiwan Unternehmen, die Öko-Erzeugnisse nach Taiwan exportieren, müssen die strikten Einfuhr-Kontrollen auf Seiten Taiwans beachten. Taiwan erwartet in Öko- Erzeugnissen keinerlei Rückstände von Pestiziden. Bitte legen Sie uns, sofern Sie eine Partiebescheinigung ( transa ction certificate ) beantragen, eine chargenbezogene Rückstandsanalyse vor. Listen der Kontrollstellen und Behörden Über das Organic Farming Information System (OFIS) der EU-Kommission können die Listen zugelassener Kontrollstellen und Behörden aktuell abgefragt werden (Link: Allgemeine Kurzinformation zum Verfahren von Frau Waltraud Reinelt Durchführung von unangekündigten Kontrollen Gemäß Artikel 65 Abs.1 und 4 VO (EG) Nr. 889/2008 müssen zusätzlich zu Anlass-Kontrollen aufgrund von Verdacht oder zur Überprüfung des Abstellens von Abweichungen/schwerwiegenden Abweichungen ohne jedwede vorherige Information des Unternehmens - unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Der entstehende Mehraufwand ist aus den bisherigen Erkenntnissen erforderlich geworden. Zumindest die Teilkontrolle auf unerlaubte Betriebsmittel ist auch ohne den Betriebsleiter und ohne Ankündigung regelmäßig möglich. Wir bitten Sie deshalb, die von uns eingeplanten Kontrolltermine zu ermöglichen. Kosten zu Aufwendungen in Zusammenhang mit fehlender Erfüllung von Auflagen Bei fehlender Auflagenerfüllung muss ab sofort für erforderliche Mahnungen eine Gebühr in Höhe von 1 Std. Verwaltung gem. Gebührenordnung vom Mai 2012, (z.z. 48,00 ) verrechnet werden. Änderungen zur Betriebsbeschreibung / Meldepflicht gem. Art. 28 der VO (EG) Nr. 834/2007 Kosten zu Mehraufwendungen im Zusammenhang Wir möchten in Erinnerung bringen, dass Änderungen mit Änderungsmeldungen und Bescheinigungen zur Betriebsbeschreibung unverzüglich der Kontroll- BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 6 / 16

7 Änderungen/Aktualisierungen der amtlichen Meldung und Erstellung von Bescheinigungen werden z.z. gem. Gebührenordnung mit 48,00 für Bearbeitung der behördlichen Änderungsmeldung und 30,00 für eine weitere deutschsprachige Bescheinigung bzw. 41,00 für die englische bzw. spanische Fassung verrechnet. Ab sofort müssen Mehrkosten (gem. Gebührenor d- nung, z.z. 48,00/h) in Ansatz gebracht werden, wenn der Zeitaufwand über das normale Maß hinausgeht. Die gesonderte Verrechnung des Mehraufwandes bezieht sich auch auf wesentlichen Mehraufwand bei der Erstellung der Erstbescheinigung, die normalerweise in den Kontrollkosten enthalten ist. Exporte nach Taiwan Pestizid-Analyse erforderlich Wolfgang Broszat Zertifizierer, Auslandsabteilung Nicht nur für deutsche Bio-Produzenten ist Taiwan ein interessanter Absatzmarkt. Das Land hat zwar einen eigenen Bio-Standard, doch ist es für viele BCS-Kunden möglich - dank der einzel-staatlichen Anerkennung anderer nationaler Bio-Standards -, ihre Produkte ohne zusätzliche Zertifizierung nach Taiwan zu exportieren. Neben einer gültigen Zertifizierung ist jedoch Voraussetzung: Die importierte Bio- Ware muss absolut frei von Pestizid-Rückständen sein! Bei der Einfuhr zieht der taiwanesische Zoll daher Stichproben und lässt diese auf Rückstände untersuchen. In den vergangenen Monaten wurden unterschiedlichste Bio-Produkte positiv analysiert, die für den taiwanesischen Markt bestimmt waren. Im Interesse unserer Kunden, und um Bio-Produkte aus der EU sowie den EU-Standard an sich nicht in Misskredit zu bringen, gilt seit Dezember und bis auf weiteres -, dass weltweit jedes Produkt, das von BCS-zertifizierten Unternehmen nach Taiwan verkauft werden soll, vor dem Versand bzw. Export analysiert, und von BCS freigegeben werden muss. Chinesischer Bio Standard von Herrn Wolfgang Broszat China Land der (Bio-) Zukunft China rückt als gigantischer Wachstumsmarkt auch im Bio-Sektor zunehmend ins Blickfeld vieler Lebensmittelverarbeiter, wie die anhaltende Nachfrage zeigt. Bio-Produkte, die nach China exportiert und/oder dort in den Handel gebracht werden sollen, müssen jedoch nach dem chinesischen Bio-Standard (GB/T 19630) zertifiziert sein; eine Zertifizierung nach einem anderen Bio-Standard (z.b. nach der EU Öko-VO) wird von chinesischer Seite nicht anerkannt. In der letzten EurÖko-News Ausgabe haben wir über wichtige Aspekte bezüglich des Verfahrens informiert. BCS kooperiert mit der renommierten chinesischen Kontrollstelle COFCC (China Organic Food Certific a- tion Center), die sowohl die Kontrolle als auch die Zertifizierung durchführt. Bei der Beantragung und bei generellen Fragen ist BCS jedoch Ihr erster Ansprechpartner und wir unterstützen Sie bzw. helfen Ihnen während des laufenden Prozesses, um einen zügigen und reibungslosen Zertifizierungs-Prozess zu gewährleisten. Bitte kontaktieren sie unsere BCS- Ansprechpartner in China unter info@bcschina.com Die Vorgaben des chinesischen Bio-Standards unterscheiden sich in vielen Punkten nicht oder nur unwesentlich von denen der EU Öko-VO bzw. des NOP oder JAS. Es gibt aber auch einige spezielle Anforderungen, wie z.b. die Etablierung eines Management Systems. Besonderer Wert wird außerdem auf die Qualität der Umwelt und der Endprodukte gelegt. Dies ist regelmäßig über entsprechende Analysen nachzuweisen. Eine Kurz-Zusammenfassung des chinesischen Standards finden Sie auf unserer Homepage. Das Antragsformular für eine Zertifizierung sowie eine Verfahrensbeschreibung kann im Internet auf der COFCC-Homepage heruntergeladen werden ( bzw. =967) oder wir senden Ihnen die Unterlagen gern auf Anfrage per zu. Egal, für welche chinesische Kontrollstelle Sie sich entscheiden: Wer nach China exportieren will, wird sich eingehender mit den gesetzlichen Vorgaben befassen müssen. Die überarbeitete Version des chinesischen Bio-Standards gliedert sich in vier Teile (Production / Processing / Labeling and Marketing / BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 7 / 16

8 Management System); sie steht allerdings nur in chinesischer und englischer Sprache zur Verfügung. Die Kontrolle wird in jedem Fall durch einen chinesischen Inspektor erfolgen. Viele zugelassene Inspektoren verfügen jedoch über keine oder nur unzureichende Englisch-Kenntnisse. Dies kann es erforderlich machen, dass noch ein Übersetzer engagiert werden muss. Wichtig ist auch der geplante Termin für die anstehende Kontrolle, denn in China gibt es aufgrund der klimatischen Bedingungen z.b. eine Hauptsaison für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe (ca. Mai bis September). Während dieser Zeit sind chinesische Inspektoren nur schwer abkömmlich was zu Verzögerungen bei der Inspektionsplanung führen kann. KOC (Korean Organic) Abschließender Verarbeitungsschritt, der innerhalb der EU ausgeführt wurde EU -Produkt, dass durch eine Kontrollstelle, die gemäß des Artikels 27 der Verordnung EC 834/2007 zugelassen ist, zertifiziert wurde Etikettierung, die die Forderungen der koreanischen Bionormen erfüllt Möglichkeit der Nutzung des koreanischen Bio-Logos oder des EU-Bio-Logos, oder beides Dem Produkt muss ein NAQS-Import- Zertifikat beiliegen. Zum Zeitpunkt als dieser Artikel verfasst wurde, war die offizielle Ankündigung der Formalisierung des Abkommens noch nicht veröffentlicht. GLOBALG.A.P. Tobias Fischer Zertifizierer, Auslandsabteilung Gleichwertigkeitsabkommen zwischen der EU und Südkorea Die Europäische Kommission hat nun schließlich ein gemeinsames, gegenseitiges Bio-Gleichwertigkeitsabkommen mit Südkorea abgeschlossen. Das Abkommen wird ab dem ersten Februar in Kraft treten und vorerst für die kommenden drei Jahre gültig sein. Jedoch wird das Abkommen nur verarbeitete Agrarprodukte zur Verwendung als Nahrungsmittel (Produktkategorie D) abdecken. Dies bedeutet, dass unverarbeitete Agrarerzeugnisse weiterhin nach der koreanischen Bio-Verordnung zertifiziert sein müssen, um nach Korea importiert werden zu können. Aus EU-Sicht sind die Vertragsbedingungen die folgenden: Verarbeitetes Nahrungsmittel mit mindestens 95% Biozutaten Biozutaten, die aus der EU stammen oder in die EU importiert wurden Martina Chacón Provoste Scheme-Managerin GlobalG.A.P. Die Zahl der GLOBALG.A.P. zertifizierten Erzeuger wächst weltweit weiter und hat bereits Mitte 2014 die Marke überschritten (Stand Dezember 2013: zertifizierte Erzeuger) Der GLOBALG.A.P. Standard für kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) wird alle 4 Jahre einer Revision unterzogen. In diesem Zeitraum finden umfangreiche Recherchen, Diskussionen in Interessengruppen-Komitees, Versuche und Testaudits sowie öffentliche Beratungen statt. Am Revisionsprozess sind Zertifizierungsstellen, Händler, Forschungszentren, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen, Lieferanten und Produzenten, GLO- BALG.A.P. Nationale Technische Arbeitsgruppen (NTWGs), Erzeugerorganisationen, Standardeigentümer, Berater und die Tiergesundheitsindustrie beteiligt. Die endgültige Version soll im Juni 2015 veröffentlicht werden. BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 8 / 16

9 Während einer einjährigen Übergangsphase können Zertifikate noch nach der Version 4.0 ausgestellt werden. Ab Juni 2016 sind nur noch Kontrollen nach der Version 5 möglich. Was ist für die Version 5 geplant? Es wird sowohl einige neue Kontrollpunkte geben, wie Veränderung im Grad von Kontrollpunkten, einige Empfehlungen werden zu nichtkritischen, nichtkritische werden zu kritischen Musskriterien. Die Änderungen betreffen vor allem die Bereiche Nachhaltigkeit, mikrobielle Risikominimierung und Arbeitsschutz, wie zum Beispiel: Kritische Musskriterien: Die Risikobewertung des Wassers muss auch umweltrelevante Punkte sowie Qualitätskriterien berücksichtigen. Aufzeichnungen über den Wasserverbrauch werden gefordert. Nicht kompostierter Mist darf nicht weniger als 90 Tage vor der Pflanzung bzw. nicht weniger als 6 Monate vor der Ernte ausgebracht werden. Nichtkritische Musskriterien: Der Transport von Arbeitern muss nationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Auch bei Diesel- und Treibstofftanks müssen Rückhaltewannen vorhanden sein. Vermehrungsmaterial muss aus gesetzlich anerkannten Quellen stammen. Für die Bodenbearbeitung muss ein Plan vorliegen. Maßnahmen für die Verbesserung der Bodenstruktur müssen nachgewiesen werden. Aufzeichnungen über Wartungsmaßnahmen des Bewässerungssystems werden gefordert. Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz müssen auch die Uhrzeit des Anwendungsendes, sowie Angaben zu den Witterungsbedingungen enthalten. Die medizinische jährliche Kontrolle für Anwender von Pflanzenschutzmitteln wird zum nichtkritischen Mußkritierium hochgestuft. Die vollständigen Entwurfsfassungen der einzelnen Module für die Version 5.0 sind unter einsehbar bzw. stehen als Download zur Verfügung. Neue Version des GLOBALG.A.P. Unterlizenzvertrages Ab April 2015 gilt die neue Version 4.0. des Lizenzvertrages zwischen Foodplus GmbH als Standardeigner und den Kontrollstellen. Damit müssen auch alle Sublizenzverträge zwischen Kontrollstelle und dem zu zertifizierenden Unternehmen erneuert werden. Die Aktualisierung wird ab Mai 2015 beginnen d.h. im Zuge der nächsten Zertifizierung erhält jedes Unternehmen von uns die neue Version des Sublizenzvertrages ausgehändigt. Was ist neu? Im neuen Unterlizenzvertrag sind alle GLOBALG.A.P. Standards, auch die Lieferkette und Zusatzmodule, eingeschlossen. Die Regeln für die Datenfreigabe sind nicht mehr im Unterlizenzvertrag aufgeführt, sondern als separater Anhang veröffentlicht. Hier gilt jetzt, dass Name und Standort (Stadt und Land) des Zertifikatinhabers immer in der GLO- BALG.A.P. Datenbank sichtbar sind. Die Veröffentlichung weiterer Daten (Adresse des U nternehmens oder die Daten von Erzeugergruppenmitgliedern) ist weiterhin optional. Der Unterlizenzvertrag wird in mehrere Sprachen übersetzt werden. Die englische Originalversion steht bereits jetzt unter zur Verfügung. Update des Standard Vermehrungsmaterial (PPM) Viele Obst& Gemüse-Erzeuger (FV) oder Blumen - Zierpflanzen-Erzeuger produzieren und vermarkten ebenfalls Vermehrungsmaterial für diese Produktgruppen. Für die Version 5, die ab Juni 2016 verpflichtend sein wird ist geplant den PPM-Standard in die IFA-Standards zu integrieren. Um bis dahin eine äquivalente Anwendung zu ermöglichen, wurde eine PPM-Modul-Checkliste entwickelt. Die wichtigsten Regeln für die Anwendung der PPM- Modul-Checkliste: 1.) Der Erzeuger muss bereits für die Produktgruppe Obst & Gemüse (F&V) oder Blumen & Zierpflanzen (F&O) zertifiziert sein. 2.) Es können unterschiedliche Produkte zertifziert werden, z.b. Tomaten unter F&V und Paprikajungpflanzen unter PPM 3.) Erzeuger die ausschließlich Vermehrungsmaterial produzieren, müssen sich weiter nach dem separaten PPM-Standard zertifizieren. Friend of the Sea (FOS) Zusatzmodul Innerhalb der Aquakultur-Marktes wächst die Nachfrage den Zertifizierungsstatus auch gegenüber Verbrauchern kommunizieren zu können. Zwischen GLOBALG.A.P. und FOS besteht nun eine Kooperationsvereinbarung, die es GLOBALG.A.P. BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 9 / 16

10 zertifizierten Aquakulturunternehmen erlaubt, das FOS Logo in Kombination mit ihrer GLOBALG.A.P. Nummer (GGN) auf der Endverpackung zu verwe n- den. Die Voraussetzung dafür ist ein gültiges IFA- Aquakultur-Zertifikat für die gesamte Produktionskette sowie die Erfüllung von vier zusätzlichen Kontrollpunkten auf Ebene des Produktionsbetriebes. Mit der GLOBALG.A.P. Version 5 werden diese Punkte Bestandteil der GLOBALG.A.P. Checkliste sein. Zusatzmodul GRASP Die Abkürzung steht für GLOBALG.A.P. Risk Assessment on Social Practice, ein freiwilliges Zusatzmodul zur Risikoeinschätzung für soziale Belange von Arbeitern. Es wurde entwickelt, um grundlegende Indikatoren möglicher sozialer Risiken in Betrieben der Primärproduktion prüfen und bewerten zu können. Inzwischen nehmen mehr als 7000 Erzeuger in über 20 Ländern an der GRASP-Evaluierung teil. Auch die Liste der GRASP-Beobachter, das sind registrierte Geschäftspartner innerhalb der Lieferkette und für Käufer, die die Rahmenvereinbarung über den Zugriff auf GRASP-Ergebnisse unterzeichnet haben, wächst stetig. An der Weiterentwicklung des Moduls und Verbesserung der Checklisten wird ständig gearbeitet. Für dieses Jahr ist die Veröffentlichung revidierter Dokumente geplant. Anwendung von GRASP in Ländern mit anerkanntem nationalen Interpretationsleitfaden: Da die Auslegung der Erfüllungskriterien bzw. die Festlegung der Mindestanforderungen immer auch abhängig von der nationalen Gesetzgebung ist, war GRASP bisher nur in Ländern anwendbar, für welche eine nationale Interpretationsrichtlinie erarbeitet und vom GLOBALG.A.P. Sekretariat anerkannt worden war. Es konnten also nur Betriebe in Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Marokko, Mexiko, Niederlande, Österreich, Pakistan, Spanien, Südafrika, Ungarn, USA und Vietnam ihr Zertifikat mit einer GRASP Evaluierung ergänzen. Seit 2. Halbjahr 2014 gehören auch Ecuador und Uruguay dazu. ein Maßnahmenplan zur Entwicklung eines Nationalen Interpretationsleitfadens eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass jeder NIG vom GLO- BALG.A.P. Sekretariat und vom GRASP Stakeholder Committee anerkannt werden muss, bevor er veröffentlicht werden kann. Eine Mustervorlage ist für den Entwurf ist auf der GLOBALG.A.P. Homepage als Download verfügbar. GRASP Modul nur anwendbar für Produktionsbetriebe: Das GRASP Modul nimmt Bezug auf Kontrollpunkte im Kapitel zur Arbeitnehmergesundheit und Arbeitnehmerschutz der IFA-Standards und kann daher nicht separat ohne eine bestehende GLOBALG.A.P. Zertifizierung eines IFA-Standards ( Obst&Gemüse, Blumen & Zierpflanzen, Aquakultur etc.) angewendet werden. Aus diesem Grund ist für Handels- oder Packbetriebe mit einer GLOBALG.A.P. Lieferketten-Zertifizierung (Chain of Custody) keine GRASP-Evaluierung möglich. Anwendung von GRASP in Ländern ohne nationalen Interpretationsleitfaden: Grundsätzlich kann GRASP seit der Version 1.2 auch in anderen Ländern angewendet werden. Unternehmen mit Sitz in Ländern ohne NIG sollten mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen rechnen, da die Kontrollstelle für jedes Land die Anwendung bei GLO- BALG.A.P. beantragen muss. Mit dem Antrag muss BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 10 / 16

11 Fair Trade Sustainability Alliance (FairTSA) Als einen ersten Schritt wählten die FarmarbeiterInnen der Finca Villa Lobo eine Arbeitervertretung (siehe Foto unten). Dr. Winfried Fuchshofen, Geschäftsführer FairTSA Text: Dr. Fuchhofen und Herr Severin Schönberger Die Fair Trade Sustainability Alliance (FairTSA) ist ein offenes Fair Trade Programm, das mit allen Biozertifizierern arbeitet, die ein glaubwürdiges und effizientes Fair Trade Programm anbieten wollen. Eines der FairTSA-Prinzipien ist involvierten Farmern und Farmarbeitern einen moderaten Beitrag zum Investieren in die Gemeinde über die Sozialprämie bereit zu stellen und, falls notwendig anfangs auch organisatorische Unterstützung zu leisten. An vielen Beispielen in der Entwicklungszusammenarbeit, aber auch in der Arbeit in ländlichem Gemeinden in den Ländern des Nordens zeigt sich mittlerweile, dass erfolgreiche Gemeindeentwicklung immer mehr vom Modell der Intervention durch Experten hin zu Anleitung von Laien, die dann weitgehend in Eigeninitiative ihre Projekte durchführen. Diese sind durch ihr Kultur- und Sprachverständnis und die bestehenden sozialen Bindungen sehr viel näher an den Problemen und damit auch an angemessenen Lösungen. Grundsätzlich sieht das FairTSA-Programm bestimmte Prozessschritte vor - von weitgehender Selbstorganisation im jeweiligen kulturellen Kontext, über die Verabschiedung eines Community Development Plans bis hin zu zur Verwirklichung von zuerst einfacheren und dann immer komplexeren Projekten. Ein solches Projekt, dessen erste Stufe vor kurzem verwirklicht wurde, wollen wir hier kurz vorstellen Es geht um die Farmarbeiter der Villa Lobo in der Dominikanischen Republik. Villa Lobo, eine Finca, die hauptsächlich Bananen produziert, ist von BCS Dominica nach EU 887/2007 bio- und auch FairTSAzertifiziert. Farmarbeiter der Finca Villa Lobo wählen ihre Vertretung Als nächster Schritt wurde ein Plan verabschiedet, in dem festgelegt wurde, wie die zu erwartende Sozialprämie verwendet werden sollte. Ein Teil dieses Plans sah vor, die kaum vorhandenen oder in einem äußerst schlechten Zustand befindlichen Toiletten der Farmarbeiterfamilien durch akzeptable zu ersetzen (siehe Fotos unten). Vorher BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 11 / 16

12 Nachher Der Plan sieht weitere Projekte wie die Einrichtung eines kleinen Parks, die Säuberung und Befestigung der Ufer des Yaque-Flusses und eine geordnete Müllbeseitigung vor. Schritt für Schritt kann so die Gemeinde auf der Basis der eigenen Arbeit ihre Lebensumstände verbessern mit Unterstützung der Konsumenten, die den fairen Preis für die Bananen und die Sozialprämie bezahlen, der Firmen wie der Biotropic GmbH, die sich fairen Umgang mit Bauern und Landarbeitern auf die Fahnen geschrieben haben, und natürlich auch mit dem Beitrag von BCS bezüglich Inspektion und Zertifizierung, ohne die eine nachvollziehbare Einhaltung der Kriterien des Fair Trade-Standards nicht möglich wäre. GOTS (Global Organic Textile Standard) von Frau Monika Bachmann, Zertifizierung GOTS Nachdem das Revisionsverfahren im Jahr 2014 in die Version 4.0 gegangen ist, hat BCS die Anforderungen des GOTS in ihren Dokumenten und intern durch Schulungen angepasst und setzt diese Änderungen seit April 2014 um. Der Standardhalter hat seit diesem Sommer die neue Version 4.0 in viele Sprachen übersetzt und auf der Global- Standard Webseite zugänglich gemacht. Die Änderungen betreffen den Standard selbst und das dazugehörige Manual. Änderungen im Geltungsbereich Wie schon im Revisionsverfahren angenommen, wurden nun in der Endfassung Matratzen, Bettwaren, sowie Modeaccessoires in den Standard aufgenommen. Z.B. können nun Firmen die Matratzen herstellen nicht nur den Bezug zertifizieren lassen, sondern das komplette Produkt mit Latex-Schaumstoffkern. Hinzugekommen ist in der letzten Version auch die Vorgabe der Verwendung von ausschließlich recyceltem Polyester bei den ergänzenden Fasern. Somit erscheint hier ein abgerundetes Bild hinsichtlich der Materialien. Ein weiterer Punkt, welcher im Standard überarbeitet wurde, sind Textilien, welche elektrische Bauteile beinhalten. Hintergedanke hierbei war, dass man bei den zertifizierten Produkten eine sehr klare Linie fahren möchte. Bei textilem Kinderspielzeug mit Elektronik ist dies nicht mehr gegeben. Es handelt sich ja eher um einen Elektronikartikel mit einer textilen Schale. Es ist für den Endkunden oft sehr schwierig zu diversifizieren, für welchen Teil z.b. an einem Kinderspielzeug der GOTS gilt. Das außen hängende Etikett würde GOTS gelabelt sein, der vollständigkeitshalber die Batterie nach der Batterieverordnung oder das Elektrobauteil ROHS geprüft sein. Bislang hat der Standardhalter kein Vorhaben, solche Anforderungen in den Standard mit aufzunehmen. Anforderungen für ergänzende Fasermaterialien: Regeneratfasern, recycelte Fasern oder Metallfasern Wesentliche Änderungen gab es bei den ergänzenden Fasermaterialien, die in Abhängigkeit des Labelgrades bis zu 5% (organic) bzw. bis zu 30% (made with organic) nun zugelassen oder ab Version 4.0 ausgeschlossen worden sind. BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 12 / 16 Zugelassen sind Regeneratfasern wie Viskose, Modal, Lyocell, Acetat oder Eiweißfasern, die hergestellt sind aus Rohmaterial aus kontrolliert biologischem/r Anbau/Tierhaltung aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft recycelten Regeneratfasern Erlaubt sind recycelte synthetische Fasern (Polyester, Polyamid, Polypropylen, Polyurethan) nun bis zu 30% Faseranteil.

13 Die Verwendung von konventioneller Baumwolle, konventionellem Angora und von fabrikneuem Polyester ist nicht mehr möglich. Die Verwendung von Karbon- und Silberfasern ist gänzlich verboten. Mit der Zulassung der Verwendung von recycelten und Regenerat-Fasern ist der Standardhalter der Textilindustrie entgegen gekommen, indem er sich der Verwendung dieser Fasern geöffnet hat. Er hält jedoch weiterhin an ökologischen Kriterien fest, da durch diesen Weg keine neuen Synthesefasern produziert werden. Trotzdem muss bedacht werden, dass in dem Recycling-Prozess keine Chemikalien verwendet werden, die der Standardhalter eingrenzt oder gänzlich ausschließt. Präzisierungen im Standard Grundsätzlich wurden im Standard manche Passagen in ihrer Ausdrucksweise präzisiert um dem Leser ein besseres Verständnis für die Anforderungen zu geben. So wurde z.b. aus certified according to a recognised international or national organic farming standard, certified according to Regulation (EC) 834/2007, USDA National Organic Program (NOP), or any (other) standard approved in the IFOAM Family of Standards. Änderungen gab es auch in der genaueren Beschreibung der GMO (genetically modified organism) und PFCs (polyfluorierte Chemikalien). Strengere chemische Anforderungen Aus im Bereich der chemischen Anforderungen hat sich einiges getan. Erwähnt seien hier die adsorbierbaren, organisch gebundenen Halogene (AOX), welche nicht mit mehr als 1% im Stoff gebunden sein dürfen. Wichtig hierbei ist, dass die Halogene permanent gebunden sind. Dies gilt explizit für die Verarbeitung; bei gelben, grünen und violetten Pigmenten wird als Ausnahme einem Grenzwert von 5% gewährt. Außerdem wurden viele Grenzwerte für unterschiedliche Chemikalien und chemische Elemente verschärft (Weichmacher, Antimon, umweltschädliche Tensinde, z. B. Nonylphenolethoxylate). Dokumentation und interne Qualitätskontrolle Um eine langfriste Nachvollziehbarkeit der betrieblichen Abläufe und der internen Kontrollverfahren zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass Berichte, die das Audit betreffen, mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. TC sind nun als Nachweis für gelieferte GOTS-Ware obligatorisch. Hier können allerdings mehrere Lieferungen auf einem TC aufgeführt werden und können einen Zeitraum von max. 3 Monaten abdecken. Zertifikatsaustellung Weiterhin wurde eine Änderung zur Ausstellung der Zertifikate vorgenommen. Dies kommt den inspizierten Betriebsstätten zu Gute. Auf dem Betriebszertifikat werden nun nach abgeschlossener erfolgreicher Zertifizierung alle zertifizierten Verarbeitungsstufen der Betriebsstätten aufgelistet. Das betrifft auch die Prozessstufen der Subunternehmer. Das bedeutet allerdings, dass die Zahl der Lizenznummern, welche nur einmal für eine Betriebsstätte vergeben wird, und die Zahl der Betriebsstätten, welche mehrere Prozessstufen betreffen kann, auseinander geht. Umweltpolitik In der neuen Version des Standards wird ausgeführt, dass jedes Unternehmen, welches sich dem Zertifizierungsprozess unterstellt, eine dokumentierte Umwelterklärung haben muss. Im Standard wird beschrieben, welche wesentlichen Abläufe diese Umwelterklärung dokumentieren muss. Verpackungsmaterial Papier In weiterführenden Teilen der neuen Fassung wird auf das Verpackungsmaterial Papier innerhalb der Wertschöpfungskette eingegangen. Als Verpackungsmaterial für GOTS-Waren muss Recyclingpapier oder Papier aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden. Ausgenommen sind hier Großverpackungen. Hinzu kommt, dass angemessene Prüfung, Nachweise und Zertifizierungen für Recycling- Papier / Pappe und Papier / Karton aus nachhaltiger Forstwirtschaft belegt werden müssen. Überprüfung der Arbeits- und Sozialstandards In der Endfassung gibt der Standard nun wie folgt an, dass die sozialen Mindestkriterien für alle Handelsstufen gelten müssen. Wie schon im Frühjahr über die EuroÖkonews berichtet, stützen sich die Anforderungen wieder auf das Konzept der ILO- Kernkonventionen. Es wurde nachdrücklich noch einmal klargestellt, dass zu den Gesundheits- und Sicherheitsschulungen Brandschutzausbildung und Evakuierungsübungen dazu gehören. Dabei muss jedem Mitarbeiter eine geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, die er dann im Notfall verwenden kann. Zusätzlich wurde verdeutlicht, dass für alle BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 13 / 16

14 Chemikalien die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter eingehalten werden müssen. Es muss sicher sein, dass die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang und die Lagerung dieser Chemikalien durchgeführt werden. UTZ Certified Miriam Herr Zertifiziererin, Auslandsabteilung UTZ Certified ist ein Nachhaltigkeitsstandard, der auf die gesamte Wertschöpfungskette von den Herkunftsländern der Rohstoffe bis hin zu den Zielländern des fertigen Produkts anwendbar ist. Deshalb sind Produzenten oder Produzentengruppen sowie weiterverarbeitende Einheiten in den Herkunfts- und Zielländern des Produkts zertifiziert. Die Zertifizierung ist für Kakao, Kaffee, Tee und Rooibos möglich. Derzeit arbeitet UTZ Certified an einem Modul für Haselnüsse. Der Code of Conduct (Verhalten snorm) für Haselnüsse wird gerade überarbeitet. Die Einführung ist für Oktober 2015 geplant. Codes und den Modulen ist seit Juni 2014 möglich und wird ab dem 1. Juli 2015 verpflichtend sein. Produzenten/Produzentengruppen, die bereits im 4. Jahr oder sogar länger zertifiziert sind, können während des ersten Jahres der Core-Code-Version 2014 hinsichtlich Jahr 3 überprüft werden hat UTZ Certified ein Online- Etikettierungsgenehmigungsverfahren eingeführt. Die Etikettierungsgenehmigung ist für Verpackungen, auf denen das UTZ Certified-Logo zu sehen ist, verpflichtend. Der registrierte Kunde muss seinen Etikettenentwurf über das Good Inside Portal an UTZ Certified senden. Dort erfolgt dann das Genehmigungsverfahren. Die Etikettierungsgenehmigung ist dem Prüfer während des externen Audits vorzulegen. Das Good Inside Portal (GIP) ist auch die Plattform, über die alle Produkttransaktionen registriert werden müssen, um die Rückverfolgbarkeit des Produkts sicherzustellen. BCS ist eingetragener Zertifizierer für UTZ Certified in folgenden Ländern: Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Deutschland, Ecuador, Äthiopien und in Kürze werden wir unsere Tätigkeiten in China starten. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten von UTZ Certified und BCS ist jetzt für die UTZ-Zertifizierung in China gelistet. UTZ Certified hat eine überarbeitete Version des Code of Conduct (Kernstück der Verhaltensn orm) veröffentlicht. Vorher gab es einen Code of Conduct für jedes Produkt (Kaffee, Tee, Rooibos, Kakao). Von nun an wird es einen Core Code of Conduct geben, der für alle UTZ zertifizierten Produkten anwendbar ist. Die jeweiligen Module ergänzen dann die besonderen Anforderungen der einzelnen Produkte. Viele Anforderungen vor der Ernte sind für alle Produkte anwendbar, sodass diese Anforderungen in dem Core Code enthalten sind. Produktspezifische Anforderungen sind in den Modulen aufgeführt. Der neue Core Code ersetzt frühere Dokumente des Code of Conduct. Eine Zertifizierung mit Anwendung des Core BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 14 / 16

15 Kiwa BCS Markt Präsenz 1992 wurde BCS ÖKO-GARANTIE GmbH als erste deutsche Kontrollstelle zur Durchführung der Verordnung (EWG) 2092/91 zugelassen. Seitdem hat sich Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE sehr gut im europäischen Markt etabliert und hat eine große Marktpräsenz erreicht. Nach einer groben Schätzung ist Kiwa BCS ÖKO- GARANTIE in die Zertifizierung von rund 35% aller Bioprodukte auf dem deutschen Markt involviert. Derzeit zertifiziert Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE ca Produzenten in ca. 70 Ländern weltweit. Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE unterhält Büros/ lokale Repräsentanzen in: Lateinamerika: Brasilien, Chile, Costa Rica, Dom. Republik, Ecuador, Guatemala, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay Europa: Deutschland und Spanien Osteuropa: Bulgarien, Rumänien und Türkei Asien: China, Japan, Saudi- Arabien, Philippinen, Südkorea Afrika: Äthiopien, Südafrika u. Tunesien Kiwa BCS Kunden Unsere Kunden sind Landwirte, Verarbeiter, Importeure, Exporteure, Lageristen, Groß- und Einzelhändler. Auch andere Zertifizierungsorganisationen nehmen unsere Dienstleistung in Anspruch, um ihre Angebotspalette zu erweitern. Kiwa BCS Dienstleistungen Zertifizierungen Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE ist akkreditiert für: Verordnung (EG) 834/2007 und 889/2008 EU 710/2009 (Aquakultur) JAS KOC NOP ( FairTSA GOTS OSKSA (Organic Standard Kingdom of Saudi Arabia) SPP (Símbolo Pequeños Productores) Außerdem zertifiziert Kiwa BCS gemäß folgenden ökologischen und/oder sozialen Standards: GLOBALG.A.P. UTZ CERTIFIED / Bird Friendly Kooperation Über unsere Schwesterfirma Kiwa International Cert GmbH bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit auch Zertifizierungen von Managementsystemen in einem one stop shopping zu erhalten. Kiwa International Cert GmbH ist durch die DAkkS akkreditiert und bietet Ihnen Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 22000, DIN EN ISO FSSC, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, OHSAS 18001, SCC an. Über unsere Schwesterfirmen bieten wir Ihnen IFS, BRC,HACCP, KRAV und MSC/ASC-Chain of Custody an. Inspektionen Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE kooperiert mit und führt Inspektionen für folgende Organisationen nach deren privaten oder nationalen Standards durch: Bioland / Demeter / Gäa / Naturland (Deutschland), Bio Suisse (Schweiz), Austria Bio Garantie (Österreich), u.a. Importe in die EU Unser guter Name in der EU trägt zum Kundenvertrauen in die von uns zertifizierten Produkte und Marken bei und ist hilfreich im Importprozess. Kundenorientierte Dienstleistungen Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE überwacht und bewertet auf Wunsch auch die Richtlinien, Spezifikationen, Vertragsbedingungen und Lizenzzahlungen für Verbände und andere Warenzeicheninhaber. Kiwa BCS Philosophie Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE ist seit mehr als 20 Jahren einer der Pioniere der Ökobewegung in Europa. Ziel von Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE ist es, für den Konsumenten Klarheit und Transparenz zu schaffen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Entscheidungsträger von Kiwa BCS werden Mitgliedschaften in relevanten Vereinen und Verbänden, finanzielle Unterstützungen oder engere Beziehungen zu kontrollierten Unternehmen vermieden. Alle Mitarbeiter sind der Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität verpflichtet.kontrolle ist notwendig zum Schutz seriöser Erzeuger, er Anbieter und vertrauensvoller Verbraucher und somit eines glaubwürdigen ökologischen Landbaus. Kiwa BCS ÖKO-GARANTIE unterstützt Marktwachstum durch Vertrauen in die Einhaltung ökologischer Richtlinien entlang der ganzen Lieferkette vom Produzenten bis zum Verbraucher. BCS EURÖKO NEWS DE_1-2015; Verantw. f.d. Inhalt: Dipl.Agr.Oec. Peter Grosch, Marientorgraben 3-5, Nürnberg; Seite 15 / 16

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