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1 Sanierung Altes Rathaus Metzingen Beauftragung Architekten und Fachplaner Vorlagen-Nr.: 058/2012-ö-60 Az.: Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich Dezernat - Amt Abteilung: Sachbearbeiter: II Planen und Bauen Herr Ulrich Neubrander Beschlussantrag: Der Gemeindrat beauftragt folgende Architekten bzw. Fachplaner auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Die Arbeitsgemeinschaft Architekturbüro dhs + Redlinger, Metzingen mit der Architektenleistung, Leistungsphasen 1-4 (bis zum Baugesuch, einschl. Zuschussanträge) Auftragssumme brutto ,00 Das Ing.-Büro Gonser, Metzingen mit der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-4 (bis zum Baugesuch, einschl. Zuschussanträge) Auftragssumme brutto ,00 Das Ing.-Büro Rath, Metzingen mit der Planung von: Heizung, Sanitär, Lüftung, Leistungsphasen1-4 (bis zum Baugesuch, einschl. Zuschussanträge), sowie Wärmeschutzkonzept und Wärmeschutznachweis, Schallschutz Auftragssumme brutto ,00 Das Ing.-Büro Ernst, Metzingen mit der Planung für die Stark- und Schwachstromanlage, Leistungsphasen 1-4 (bis zum Baugesuch, einschl. Zuschussanträge) Auftragssumme brutto ,00 Ziel: Erhaltung des Kulturdenkmals Altes Rathaus Optimale energetische Sanierung im Zusammenspiel mit denkmalpflegerischen Belangen Auswirkungen auf Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder außerplanmäßige Ausgaben notwendig: ja, insgesamt Euro; nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Seite 1 von 5

2 Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014 mit voraussichtlich insgesamt: ,- Euro (falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt) Personal Neue Büros auf höchstem energetischen Standart und zeitgemäßer technischer Ausstattung Kinder, Familie, Senioren Barrierefreiheit Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus Stadtprägendes Gebäude Sachverhalt: Die Vorbereitungen für die Gesamtsanierung des Alten Rathauses laufen derzeit. Die Dachgeschosse wurden von den Mitarbeitern des Bauhofes ausgeräumt und für die weiteren Untersuchungen frei gemacht. Zwischen 02. Mai und 15. Juni wurde ein verformungsgerechtes Aufmaß des Gesamtgebäudes sowie eine Kartierung der Schäden am Holztragwerk durchgeführt. Außerdem wurde eine restauratorische Untersuchung an Decken, Wänden und Böden durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden nun in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt analysiert, bewertet und fließen in die Entwurfs-, Kosten- und Bauzeitplanung ein. Das Alte Rathaus in Metzingen wurde im Kern in den Jahren erbaut. Weitere Baubzw. Umbaumaßnahmen in den Jahren 1731/32, 1823 und 1913 folgten. Die letzte größere Umbaumaßnahme datiert aus dem Jahre Dieser Umbau brachte in den unteren Stockwerken erhebliche Veränderungen hinsichtlich einer geänderten Raum- und Nutzungsstruktur mit sich. Auch in den Dachgeschossen bzw. innerhalb der Holzkonstruktion hat diese Maßnahme deutliche Spuren hinterlassen. So wurde über dem westlichen Anbau, welcher das heutige Treppenhaus und WC-Anlagen beinhaltet, ein neues Dachwerk gezimmert. Das Landesdenkmalamt Tübingen als Obere Denkmalbehörde geht aus, dass das heutige Erscheinungsbild der Fassade und der Gestaltungsmerkmale des Innenraumes geprägt sind vom Umbau im Jahre 1913 und das Baudenkmal diese Zeit in seiner heutigen Form repräsentiert. Deshalb werden die denkmalpflegerischen Konservierungs- und Renovierungsmaßnahmen auf das Jahr 1913 bezogen. Vor dem Winter konnte die Südfassade und hier insbesondere die Fenster, Läden und Holzreliefs saniert und konserviert werden. Somit konnten weitere Schäden und Verfall verhindert werden. Die Gesamtsanierung des Alten Rathauses beinhaltet die Gewerke der Außensanierung sowie die Maßnahmen der inneren Gewerke. Insbesondere muss die gesamte Gebäudetechnik erneuert werden. Ein optimaler energetischer Standard ist ebenso Vorgabe wie die technische Ausstattung. Die barrierefreie Erschließung von EG bis 1.DG mit einem Aufzug ist selbstverständlich. Ein sinnvoller und zügiger Bauablauf kann nur erfolgen, wenn das Gebäude vollständig geräumt wird. Das heißt, dass alle Büros, die zurzeit im Alten Rathaus untergebracht sind, verlagert werden müssen. Die ursprüngliche Containerlösung auf dem Parkplatz hinter dem Bauteil Nord wurde aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Derzeit laufen die Planungen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kindergarten Sannental sowie im Nachbargebäude Sannentalstraße 4 (ehem. Spritzgussa) unterzubringen. Das Gebäude Sannentalstraße 4 steht leer. Der Kindergarten Sannental wird im August in den Neubau Marie-Curie-Straße umziehen. Seite 2 von 5

3 Mit den Planungsleistungen der Architekten, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsingenieure, Elektroingenieur und Statik sollen ortsansässige Fachbüros beauftragt werden. Für die Gesamtsanierung des Alten Rathauses wurden 13 ortsansässige Architekturbüros angeschrieben und aufgefordert, sich mit Referenzen zu bewerben. Arbeitsgemeinschaften wurden dabei ausdrücklich zugelassen. 9 freie Architektinnen bzw. Architekten haben in sich beworben. Dabei waren 2 Arbeitsgemeinschaften. Seite 3 von 5

4 Von Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung wurden die Bewerbungen in einer ersten Runde am 05. März 2012 hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Erfahrungen im Denkmalschutz bewertet. In einer zweiten Runde am stellten sich die beiden Gruppierungen, die in der engeren Wahl waren, vor. Das Gremium entschied daraufhin, den Architektenauftrag für die Sanierung des Alten Rathauses an die Architektengemeinschaft dhs Markus Haug und Thomas Redlinger aus Metzingen zu vergeben. Die derzeit im Haushaltsplan eingestellten Kosten in Höhe von 2,8 Mio. wurden auf der Grundlage einer Kostenschätzung des Architekturbüros Lauffer und Schwille aus dem Jahre 2002 und den Jahrespreisindizes auf 2011 hochgerechnet. Nicht enthalten waren die Kosten für einen Aufzug und Umzugs- bzw. Verlagerungskosten der Büros während der Bauzeit. Die Gesamtkosten sind vorbehaltlich der Ergebnisse der restauratorischen Untersuchungen und des verformungsgerechten Aufmaßes. Nach Vorliegen dieser Voruntersuchungen und der Entwurfsplanung können die einzelnen Gewerke berechnet werden und die Gesamtkosten in einer Kostenberechnung dargestellt werden. Es wird vorgeschlagen, eine stufenweise Beauftragung der Architekten und Fachplaner durchzuführen. Dabei werden die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Baugesuchsplanung einschl. Zuschussanträge) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden dann nach dem Baubeschluss zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Die zur Vergabe anstehenden Honorare werden aus Zuschussmitteln des Sanierungsgebietes Innenstadt III finanziert. Architektenleistung AG Architekturbüro dhs + Redlinger, Metzingen Die Architektenleistungen werden nach Honorarzone III Mitte, mit einem Umbauzuschlag von 25 % eingestuft. Das Honorar bei anrechenbaren Baukosten von netto ,- beträgt: LPH 1-9 = 100 % Honorar netto ,- brutto ,- LPH 1-4 = 27 % Honorar netto ,- brutto ,- Tragwerksplanung Ing.-Büro Gonser, Metzingen Einstufung in Honorarzone III, unten, Umbauzuschlag 10% Das Honorar bei anrechenbaren Kosten von netto ,- beträgt: LPH 1-9 = 100 % Honorar netto ,- brutto ,- LPH 1-4 = 55 % Honorar netto ,- brutto ,- Seite 4 von 5

5 Fachplaner Heizung, Sanitär, Lüftung, Luftdichtigkeitsmessung Ing.-Büro Rath, Metzingen Einstufung in Honorarzone I, unten Das Honorar bei anrechenbaren Gewerkkosten von netto ,- (=Heizung ,-/Sanitär ,- /Lüftung ,-) beträgt: LPH 1-9 = 100 % Honorar netto ,- brutto ,- LPH 1-4 = 35 % Honorar netto ,- brutto ,- Wärmeschutzkonzept pauschal netto 2.318,- brutto 2.758,- Wärmeschutznachweis pauschal netto 1.494,- brutto 1.777,- Schallschutzkonzept pauschal netto 4.635,- brutto 5.515,- Gesamt netto ,- brutto ,- Fachplaner Stark- und Schwachstrom Ing.-Büro Ernst, Metzingen Einstufung in Honorarzone II, Mitte, Umbauzuschlag 20 % Das Honorar nach HOAI bei anrechenbaren Kosten von netto ,- beträgt: LPH 1-9 = 100 % Honorar netto ,- brutto ,- LPH 1-3 = 29 % Honorar netto ,- brutto ,- Zeitliche Umsetzung: Der Zeitplan ist abhängig vom Umzug in den Kindergarten Sannental und das Nachbargebäude. Dabei ist insbesondere die notwendige EDV-Anbindung der Interimsbüros abzustimmen. Die Zuordnung der Räume sowie die Planung der EDV werden zur Zeit durchgeführt. Ein genauer Zeitplan kann bis zur Gemeinderatssitzung am 21.Juni 2012 vorgelegt werden. Seite 5 von 5

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