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1 Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück I n h a l t Nr März 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises 55 Haushaltssatzung des Wasserverbandes Wittlage für das Haushaltsjahr Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (Antragsteller: Stadtwerke Osnabrück AG) Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Winkelstraße der Gemeinde Wallenhorst, hier: Inkrafttreten gem. 5 Abs. 6 BauGB i.v.m. B. Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 103 und Samtgemeinden und der Zweckverbände 53 Amtliche Bekanntmachung - Einladung zur Wahl des Verbandsausschusses des 57 Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Aufwandsentschädigungen, Ersatz Wasserverbandes Bersenbrück 100 von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde 58 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Belm Nr. XLI Verbrauchermarkt nördlich Bad Laer 101 B 51, 2. vereinfachte Änderung der Gemeinde Belm 105 A. Bekanntmachungen des Landkreises Grundwasserentnahme Brunnen 6 28 Grundstück: Gemeinde Rieste Gemarkung: Rieste Vorprüfung Flur: 5 ZUM der Umweltverträglichkeit AUS- Flurstück: 18/1 (Antragsteller: Stadtwerke Osnabrück AG) Grundwasserentnahme Brunnen 7 Grundstück: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Bei folgendem Wasserrechtsverfahren wurde die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß 3c Flur: 14 Gemarkung: Vörden nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Flurstück: 5/6 (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I. S. 94) geprüft. Grundwasserentnahme Brunnen 8 Grundstück: Stadt Bramsche Aktenzeichen: Gemarkung: Epe Antragsteller: Stadtwerke Osnabrück AG Flur: 3 Flurstück: 11/1 Grundwasserentnahme Brunnen 1a Grundstück: Stadt Bramsche Grundwasserentnahme Brunnen 9 Gemarkung: Epe Grundstück: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Flur: 3 Gemarkung: Vörden Flurstück: 7/2 Flur: 15 Flurstück: 33/4 Grundwasserentnahme Brunnen 2 Grundstück: Stadt Bramsche Gemarkung: Epe Die Stadtwerke Osnabrück AG hat eine Bewilligung zur Entnahme Flur: 3 von Grundwasser aus den Brunnen 1a, 2, 3a, 5a, 6, 7, Flurstück: 7/2 8 und 9 des Wasserwerkes Wittefeld in einer Gesamtmenge FREIvon bis zu 3,5 Mio. m³/a beantragt. Grundwasserentnahme Brunnen 3a Grundstück: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben Gemarkung: Vörden nicht erforderlich. Flur: 14 Flurstück: 18 Diese Bekanntgabe ist gem. 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Grundwasserentnahme Brunnen 4 Grundstück: Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Gemarkung: Vörden Osnabrück, den Flur: 14 Flurstück: 18 Landkreis Osnabrück Grundwasserentnahme Brunnen 5a Fachdienst Umwelt Grundstück: Gemeinde Rieste Der Landrat Gemarkung: Rieste i. A. Richter Flur: 5 Flurstück: 18/2 99

2 53 B. Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden und der Zweckverbände 1 St. Johannis Engter, Im alten Dorf 20, Amtliche Bekanntmachung Einladung zur Wahl des Verbandsausschusses Gemäß 9 (Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses) und 12 (Amtszeit des Ausschusses) der Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück in Bersenbrück, Landkreis Osnabrück, vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom sind die Ausschussmitglieder des Verbandsausschusses von den dinglichen Mitgliedern gem Bramsche, Ortsteil Engter Lappenstuhl Pente Schleptrup Abs. 1 Nr. 1 der Satzung für den Bereich der Trinkwasserversorgung zu wählen. Icker 2 Die dinglichen Verbandsmitglieder (Grundstückseigentümer Bram- Stadt Bramsche, Achmer bzw. Erbbauberechtigte der vom Verband mit Trinkwasser versorgten Grundstücke) des Wasserverbandes Bersenbrück wer- Besprechungsraum O.28, Bramsche 2 sche Rathaus, Balkum den hiermit gemäß 9 Abs. 5 in Verbindung mit 42 Abs. 1 Hasestr. 11, 16:00 Uhr Hesepe der o. a. Satzung zur Wahl des Verbandsausschusses geladen Bramsche Sögeln Ueffeln Die zur Zeit gültige Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück kann während der Dienstzeit (Kernzeit an Werktagen 3 Rieste Gemeinde Rieste, Bieste ZUM montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von AUS- Hinnenkamp 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:45 Bahnhofstr. 23, 14:00 Uhr Hörsten 4 Uhr) im Verbandsgebäude im Zimmer 004, Priggenhagener Rieste Neuenirchen i. O. Straße 65, Bersenbrück, eingesehen werden. Rieste Vörden Die Satzung ist einzusehen im Internet unter: Satzung des Wasserver- Bersen- Stadt Bersenbrück Ahausen-Sitter 4 bandes Bersenbrück ab 2016.pdf. brück Rathaus, Bersenbrück Gehrde Franz-Hecker-Saal, Gehrde 4 Die Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück vom wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Lindenstr. 2, Bersenbrück 16:00 Uhr Groß Drehle Helle Nr. 16 vom Seite 331 ff. veröffentlicht. Klein Drehle Rüsfort Die 1. Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück vom wurde im Amtsblatt für den Landkreis Woltrup-Wehbergen Talge Osnabrück Nr. 23 vom Seite 280 veröffentlicht. 5 Die 2. Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück vom wurde im Amtsblatt für den Landkreis hausen Alfhausen, Heeke 1 Alf- Gemeinde Alfhausen Osnabrück Nr. 22 vom Seite 295 ff. veröffentlicht. Thiene Die 3. Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück vom wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 22 vom Seite 296 veröffentlicht. Die 4. Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bersenbrück vom wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 23 vom Seite 441 f. veröffentlicht. Das Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück ist zu beziehen bei der Druckerei B. Ad. Ricke, Lindenstr. 17, Bersenbrück, Telefon Wahl- Wahllokal Wahltermin Der Wahlbezirk Anzahl bezirk Ort Datum umfasst folgende der zu Nr. Uhrzeit Gemeinden bzw. wählen- Gemarkungen den Ausschussmitglieder Engter Kirchengemeinde Engter Epe Gemeindehaus, 14:00 Uhr Evinghausen 3 Kalkriese Bremer Tor 8, 14:00 Uhr Wallen Alfhausen 6 Ankum Gemeinde Ankum, Ankum Aslage Hauptstr. 27, 16:00 Uhr Brickwedde Ankum Druchhorn Holsten Rüssel Tütingen Westerholte Die Wahl findet in Wahlbezirken gemäß 9 Abs. 3 und 4 der 7 Satzung statt. Gemäß der Anlage zu 9 der Satzung wurden Egger- Gemeinde Basum-Sussum folgende 16 Wahlbezirke gebildet. mühlen Eggermühlen Besten Ketten Uhr Bockraden 2 Die einzelnen Wahltermine und die Wahllokale in den einzelnen kamp von-boeselager- Döthen Wahlbezirken entnehmen Sie bitte der nachstehenden Aufstellung: Eggermühlen Platz 2, Kettenkamp 100

3 Wahl- Wahllokal Wahltermin Der Wahlbezirk Anzahl bezirk Ort Datum umfasst folgende der zu Nr. Uhrzeit Gemeinden bzw. wählen- Gemarkungen den Ausschussmitglie- Wahl- Wahllokal Wahltermin Der Wahlbezirk Anzahl bezirk Ort Datum umfasst folgende der zu Nr. Uhrzeit Gemeinden bzw. wählen- Gemarkungen den Ausschussmitgliededer 8 Neuen- Gemeinde Höckel kirchen Neuenkirchen Limbergen 15 16:00 Uhr Lintern 4 Bad- Gemeinde Badbergen Alte Poststr. 5 7, Mettingen bergen Badbergen, Grönloh Neuenkirchen Neuenkirchen Heimathaus, Groß Mimmelage Rothertshausen Steinfeld Am Markt 4, Badbergen 14:00 Uhr Grothe Langen 2 Vinte Lechterke Voltlage Vehs Weese Wehdel Westerkappeln Wulften 9 Lechtrup-Gemeinde Merzen, Döllinghausen 16 Merzen Engelern Quaken- Stadt Quakenbrück Essen Hauptstr. 31, 14:00 Uhr Lechtrup-Merzen 2 brück Rathaus Quakenbrück Merzen Ost- und Westeroden Plaggenschale Markt 1, 16:00 Uhr 4 Südmerzen Quakenbrück ZUM AUS- 10 Für- Stadt Fürstenau, Fürstenau stenau Hollenstede Schlossplatz 1, 16:00 Uhr Schwagstorf 3 Um eine Identifikationsfeststellung an den einzelnen Wahlterminen vornehmen zu können, hat sich jedes Mitglied durch Fürstenau Settrup einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild auszuweisen. Als solcher gilt der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. 11 Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leis- Bippen Gemeinde Bippen, Bippen Dalum ten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Vom Vertreter kann eine schriftliche Vollmacht Hauptstr. 4, 14:00 Uhr Hartlage Bippen Klein Bokern gefordert werden. Niemand kann bei der Stimmabgabe mehr Lonnerbecke als zwei Verbandsmitglieder vertreten. 1) Ohrte Ohrtermersch Wählbar ist gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Die Ausschussmitglieder kön- Vechtel nen gemäß 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung nicht gleichzeitig 12 Vorstandsmitglieder sein. Berge Gemeinde Berge, Anten Berge Bersenbrück, den 23. Februar 2017 Tempelstr. 8, 16:00 Uhr Börstel Berge Dalvers Grafeld Hekese Wasserverband Bersenbrück Der Verbandsvorsteher 13 Renze Mens- Gemeinde Andorf lage Menslage, Borg Sitzungssaal Bottorf 1) Vollmachtsvordrucke können im Internet heruntergeladen werden unter: Hauptstr. 12, 14:00 Uhr Hahlen Menslage Hahnenmoor Klein Mimmelage Löningen Menslage Renslage Nortrup Gemeinde Nortrup Nortrup Satzung Suttrup 2 über die Rechtsstellung der Postweg 1, 16:00 Uhr Gleichstellungsbeauftragten der Nortrup Gemeinde Bad Laer 101

4 Aufgrund der 8, 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S VORIS ) (1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (Nds. GVBl. S. 226) hat der Rat der Gemeinde Bad Laer in seiner Sitzung am 22. Februar 2017 folgende Satzung beschlossen: 3 1 Unterstellung, Rechtsstellung Weisungsgebundenheit Der Rat der Gemeinde Bad Laer bestellt jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar der Hauptver- Sie kann vom Rat aus diesem Amt mit der waltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder abberufen werden. Die Bestellung endet ohne besonderen Beschluss mit Beendigung der sie an Anweisungen nicht gebunden. unterstellt. Bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben ist jeweiligen Wahlperiode. 4 2 Verhältnis zu den kommunalen Gremien Tätigkeit Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte kann an allen Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ausschüsse des Rates, der Ausschüsse nach 73 NKomVG und hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte wirkt nach Maßgabe der 4 und 5 der der Ortsräte teilnehmen. Sie ist auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. Sie kann verlangen, dass ein ZUM AUS- Satzung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung des Maßnahmen mit, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung Rates, eines seiner Ausschüsse und des Verwaltungsausschusses gesetzt wird. Widerspricht sie in Angelegenheiten, die der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Insbesondere obliegen ihr die Wahrnehmung folgender Aufgaben: tung eines Beschlusses des Rates durch den Verwaltungsaus- ihren Aufgabenbereich berühren, dem Ergebnis der Vorbereischuss, so hat die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte den Rat zu Beginn der Beratung auf den - Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Einwohnerinnen und Einwohnern in Gleichstellungsfragen unter Aus- Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen. schluss von Rechtsberatungen. Dies geschieht in der Regel Satz 4 ist auf die Beschlussvorschläge für den Verwaltungsausschuss entsprechend anzuwenden. Die ehrenamtliche im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Sprechstunden Gleichstellungsbeauftragte ist auf Verlangen des Rates verpflichtet, Auskunft über ihre Tätigkeiten zu geben; dies gilt nicht - Durchführung von Informationsveranstaltungen für Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen. - Erstellen von Informationsmaterial und Beteiligung an Veranstaltungen - Kontaktpflege zu Verbänden, Gewerkschaften, Betriebs- 5 und Personalräten, Unternehmen, Verwaltungen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Einrichtungen Beteiligungsrechte (z.b. Kirchen, Schulen, Vereinen) mit dem Ziel, die Situation Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbe- der Frauen durch Anregungen, Verhandlungen und Vermittlungsbemühungen gegenüber dem jeweils Verantwortlichen zu verbessern - Vorlage von Empfehlungen, die die Gleichstellungsbemühungen der Gemeinde fördern und vorhandene Diskriminierungen abbauen helfen - Kooperation und Erfahrungsaustausch mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Gebietskörperschaften mit dem Ziel, die Effektivität der örtlichen Aufgabenerfüllung zu steigern. Der Rat kann durch Richtlinien bestimmen, welche weiteren Aufgaben zur Förderung des in Satz 1 genannten Zieles der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten übertragen werden. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte legt dazu dem Rat einen Entwurf vor. amte hat die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere in Personalangelegenheiten. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte hat sicherzustellen, dass Anregungen im Sinne des 2 Satz 3 in den Geschäftsgang der Verwaltung gelangen. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte ist in dem für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Umfang berechtigt, Einsicht in die Akten der Gemeindeverwaltung zu nehmen, in Personalakten jedoch nur mit Zustimmung der betroffenen Bediensteten. Im Rahmen der in Satz 1 genannten Zielsetzung kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die 1. die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung 6 Öffentlichkeitsarbeit 2. personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches unterrichten. 3. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. 102

5 7 2 Ausstattung 3 Der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist in angemessener Weise räumliche und sachliche Ausstattung sowie personelle Hilfe durch die Verwaltung zukommen zu lassen. Es ist für die Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Konferenzen etc. ein Haushaltsansatz zu bilden. 7a 4 Aufwandsentschädigung Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der zur rechtzeitigen Als monatliche Aufwandsentschädigung erhält die Gleichstellungsbeauftragte 150,- nommen werden darf, wird auf ,00 festgesetzt. Leistung von Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch ge- 5 8 Inkrafttreten Der Stellenplan wird wie vorgelegt genehmigt. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten der Gemeinde Bad Laer vom Bekanntmachung der Haushaltssatzung ZUM außer Kraft. AUS- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bad Laer, den Die nach 120 Abs. 2 NKomVG i.v.m. 16 Abs. 2 NKomZG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Osnabrück am unter dem AZ /1.3 Re erteilt worden. Gemeinde Bad Laer (Siegel) Vollmer Bürgermeister 55 Haushaltssatzung Bad Essen, den des Wasserverbandes Wittlage für das Haushaltsjahr 2017 Wasserverband Wittlage Der Geschäftsführer Aufgrund des 114 der NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 16 NKomZG (Niedersächsisches Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Kredite werden in Höhe von ,00 veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG während der Dienststunden vom bis zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Wittlage, Im Westerbruch 67, Bad Essen, öffentlich aus. Uwe Bühning 56 1 Bekanntmachung Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 BauGB Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Bereich Winkelstraße der Gemeinde Wallenhorst hier: im Erfolgsplan mit Inkrafttreten gem. 5 Abs. 6 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erträgen in Höhe von ,00 Aufwendungen in Höhe von ,00 Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am im Vermögensplan mit gemäß 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) Einnahmen in Höhe von ,00 in seiner aktuellen Fassung die Außenbereichssatzung im Bereich Winkelstraße zur Erleichterung von Vorhaben im Außen- Ausgaben in Höhe von ,00 bereich beschlossen. Gemäß 35 Abs. 6 i.v.m. 10 Abs. 3 festgesetzt. BauGB tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 103

6 Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich 57 innerhalb der Gemarkung Hollage, Flur 14 - südöstlich des Orteils Hollage, zwischen den Gemeindestraßen Pyer Kirchweg Satzung und Stüvestraße sowie der Bundesautobahn (BAB) 1. Das Satzungsgebiet der Außenbereichssatzung ist im nachfolgenden der Gemeinde Bad Rothenfelde über Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen Kartenausschnitt dargestellt: und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58, 71 und 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der derzeit gültigen Fassung vom hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines 1. Die Tätigkeit als Ratsmitglied und sonstige ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde Bad Rothenfelde wird grundsätzlich ehrenamtlich und damit unentgeltlich geleistet. Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und sonst ehrenamtlich tätige Personen werden nur im Rahmen dieser Satzung gewährt. 2. Eine monatliche Aufwandsentschädigung wird jeweils für ZUM AUSeinen vollen Monat im Voraus gezahlt. Satz 1 gilt entsprechend für die monatlichen Fahrtkostenpauschalen. Die Sitzungsgelder nach Maßgabe dieser Satzung werden am Die Außenbereichssatzung Winkelstraße, bestehend aus dem Satzungstext und einem Lageplan zur Abgrenzung des Satzungsgebietes im Maßstab M 1:1.000, wird ab sofort mit ihrem Ende des 03., 06., 09. und 12. Monates eines Jahres gezahlt. Erläuterungstext im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Zimmer 2.13, Rathausallee 1, Wallenhorst, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf 2 Verlangen Auskunft erteilt. Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder Hinweise: 1. Ratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 55,00. Mit der Entschädigung nach Abs. 1 1./ Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Satz 1 werden die allgemeinen Aufwendungen der Ratsmitglieder für ihre ehrenamtliche Tätigkeit abgegolten. Dazu 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä- gehört auch die Teilnahme an Fraktionssitzungen. Gleichzeitig werden damit alle Auslagen mit Ausnahme von Fahrtkosten und etwaigen sonstigen Reisekosten abgegolten. chennutzungsplanes, 214 Abs. 3 Satz 2 bezeichneten Mängel des Abwägungs vorganges 2. Die Ratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Rats- und werden nach 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht Fachausschusssitzungen ein Sitzungsgeld von 25,00. Die innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des wesenden Mitglieder des Rates erhalten kein Sitzungsgeld. gemäß 72 Abs. 2 NKomVG bei Ausschusssitzungen an- die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 4. Abs. 2 dieser Satzung gilt auch für Sitzungen der Baumschutz- und Verkehrskommission der Gemeinde Bad Rothenfelde sowie für Besprechungen, Tagungen und Besichtigungen, soweit sie der Rat oder der Verwaltungsaus- 2./ Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. schuss als solche genehmigt Wallenhorst, den Außerdem erhält jedes Ratsmitglied für die Teilnahme an den Fraktionssitzungen, jedoch für maximal 6 Sitzungen im Jahr, ein Sitzungsgeld in Höhe von Die gemäß 71 Abs. 7 NKomVG nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder (andere Personen) erhalten Gemeinde Wallenhorst ein Sitzungsgeld gemäß Abs. 2. Der Bürgermeister (Siegel) Otto Steinkamp 6. Wird eine Sitzungsdauer von insgesamt vier Stunden überschritten, wird das Sitzungsgeld in doppelter Höhe gezahlt; bei mehreren Sitzungen an einem Tag höchstens 2 Sitzungsgelder. 104

7 3 Aufwandsentschädigung der Stellv. Bürgermeister und der Fraktions-/Gruppenvorsitzenden 1. Neben den Beträgen in 2 dieser Satzung werden monatlich folgende zusätzliche Aufwandsentschädigungen gezahlt: a. Der 1. stellv. Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150,00. b. Der 2. stellv. Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 75, Die Fraktionsvorsitzenden, gegebenenfalls an deren Stelle die Gruppenvorsitzenden, erhalten für ihre ehrenamtliche 1. Ratsmitglieder sowie die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwen- Tätigkeit eine besondere Aufwandsentschädigung von monatlich 80,00. dungen für eine Kinderbetreuung, soweit sie infolge ihrer Mandatstätigkeit Vorkehrungen für die Betreuung ihrer Kinder treffen müssen Berechtigte nach Abs. 1 müssen in einem Haushalt mit mindestens einem Kind leben, das das 14. Lebensjahr noch Aufwandsentschädigung für die Seniorenbeauftragte nicht vollendet hat oder wegen Behinderung oder aus Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Bad Rothenfelde erhält einem anderen Grund der Betreuung bedarf und von keinem weiteren Angehörigen des Haushaltes betreut werden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 120,00. kann, so dass eine Betreuung gegen Entgelt erforderlich ZUM AUSist. 3. Die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen für die mandatsbedingte Kinderbetreuung werden 5 Aufwandsentschädigung für den Schiedsmann bis zu einem Höchstbetrag von 7,00 je Stunde, entschädigt. Der Schiedsmann der Gemeinde Bad Rothenfelde erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 55,00. 6 Fahrtkosten, Reisekosten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. 1. Für Fahrten innerhalb des Landkreises und der Stadt Osnabrück werden als Abgeltung der entstandenen Fahrtkos- Bad Rothenfelde, den ten monatlich folgende Pauschalsätze gewährt: a. an den 1. stellv. Bürgermeister 52,00 Rehkämper b. an den Seniorenbeauftragten 52,00 Bürgermeister 2. Für Fahrten außerhalb des Landkreises/Stadt Osnabrück, die in Ausübung ehrenamtlicher Verrichtung durchgeführt werden, erhalten die Ratsmitglieder und die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder auf Antrag Reisekosten in entsprechender Anwendung des Bundesreisekosten- 58 gesetzes. 3. Abs. 2 gilt auch für Besprechungen, Tagungen und Besichtigungen, soweit sie der Rat oder der Verwaltungsausschuss als solche genehmigt. Der Rat der Gemeinde Belm hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Belm Nr. XLI Verbrauchermarkt nördlich B vereinfachte Änderung gemäß 10 7 Verdienstausfall Baugesetz-buch (BauGB) als Satzung beschlossen. 1. Den unselbstständig tätigen Ratsmitgliedern sowie den Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnstrecke 2200 Bremen nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern wird Wanne-Eickel in Norden, der Straße Am Appelhügel im der durch die Wahrnehmung ihres Mandates entstandene Osten, der Bremer Straße (B51) im Süden und der Haster nachgewiesene Verdienstausfall bis 13,00 je Stunde auf Straße im Westen. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte. Antrag erstattet. Verdienstausfall wird je Sitzung für höchs- 105 tens 4 Stunden und je Tag für maximal eine Sitzung gewährt. 2. Selbstständig tätigen Ratsmitgliedern sowie den nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern kann auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde gewährt werden, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 13 je Stunde festgesetzt wird. Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung. 8 Ersatz der Kinderbetreuungskosten 9 Inkrafttreten Bekanntmachung des Bebauungsplanes Belm Nr. XLI Verbrauchermarkt nördlich B 51, 2. vereinfachte Änderung der Gemeinde Belm

8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB Mängel der Abwägung dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Belm geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Belm, den den Landkreis Osnabrück tritt der Bebauungsplan Belm Nr. XLI Verbrauchermarkt nördlich B 51, 2. vereinfachte Änderung in Kraft. Gemeinde Belm Der Bebauungsplan Belm Nr. XLI Verbrauchermarkt nördlich Der Bürgermeister B 51, 2. vereinfachte Änderung nebst der Begründung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie der umwelt- Viktor Hermeler ZUM AUSplanerische Fachbeitrag liegen ab sofort bei der Gemeinde Belm, Marktring 13, Fachbereich III Baudienste, Belm, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Herausgegeben vom Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, Osnabrück. Zur Veröffentlichung bestimmte Bekanntmachungen sind zu richten an den Landkreis Osnabrück - Fachdienst 1 - Service - Postfach 25 09, Osnabrück - Druck und Verlag: B. Ad. Ricke, Postfach 13 06, Bersenbrück. Das Amtsblatt erscheint 14täglich, in der Regel Mitte und Ende eines jeden Monats. Laufender Bezug und Einzelstück durch den Verlag. Bezugspreis: bis 12 Seiten 1,60, je weitere 2 Seiten 0,15 brutto mehr; zuzüglich 2,05 Versandkosten. 106

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