Sitzungstermin. Sitzungsbeginn

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1 STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin 5. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2016 Tag der Absendung Sitzungsort Geschwister-Scholl-Gymnasium, Mensa, Hoffmann-von-Fallersleben-Str. 28, Wetter (Ruhr) Sitzungsbeginn 17:00 Uhr Unterschriftsdatum Wichtiger Hinweis: Auf die Ausschliellungsgründe nach 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den Ausschlieflungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei r öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten. Öffentlicher Teil 1. Einwohneranfragen 2. Herstellung der Barrierefreiheit an allen Grundschulstandorten hier: Auswertung der Datenerhebung zu Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den städt. Grundschulen -Drucksache Modellvorschlag zur Fortführung des Musikschulangebotes ab Drucksache Sanierung und Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im GSG -Drucksache Konkretisierung der zusätzlichen Betreuungsbedarfe zum Angebot Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen - Sachstandsbericht -Drucksache Änderungserlasse für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in Offenen Ganztagsschulen und deren Auswirkungen auf die Elternbeiträge -Drucksache Darstellung der aktuellen Schülerzahlen in den Städt. Grundschulen in Wetter (Ruhr) -Drucksache Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017 einschließlich Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre Mitteilungen 9.1 Förderprogramm des Landes NRW: NRW.BANK. Gute Schule Drucksache Anfragen von Ausschussmitgliedern Hinweis: Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ist auf der Internetseite der Stadt Wetter (Ruhr) zu finden: n-wetter/ha usha It/2017

2 - 2 - Nichtöffentlicher Teil 11. Mitteilungen 12. Anfragen von Ausschussmitgliedern Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertreterin/Ihren Vertreter und ggf. auch die Verwaltung - Tel zu benachrichtigen. Christiane Müller Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses

3 STADT WETTER (RUHR) ÖFFENTLICHE 111 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FD 2/1 Verfasser/in: Frau Sabel Datum: Beratung und Beschluss R A T LI Hauptausschuss am: am: IZ Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: Betreff: Herstellung der Barrierefreiheit an allen Grundschulstandorten hier: Auswertung der Datenerhebung zu Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den städt. Grundschulen Beschlussvorschlag: Die Auswertung der Datenerhebung zu Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den städt. Grundschulen wird zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus schlägt der Schul- und Kulturausschuss dem Rat der Stadt Wetter (Ruhr) vor, auf der Grundlage dieser Auswertung die Prognoseerstellung der Schülerzahlenentwicklung im Primarbereich bis zum Jahr 2030 einschließlich der Berechnung der Förderquoten zu beauftragen und die dazu notwendigen Mittel in Höhe von 4.800,-- in den Haushalt 2017 einzustellen. Begründung: Im Rahmen der eingeleiteten Schulentwicklungsplanung wurden die städt. Grundschulgebäude auf ihre Zugänglichkeit in Bezug auf die Herstellung der Barrierefreiheit seitens des Schul- und Kulturausschusses und der Verwaltung untersucht. Die Feststellungen des baulichen 1st- Zustandes wurden in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am dargestellt, siehe Verwaltungsvorlage Drucksache-Nr In dieser Sitzung hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Anzahl der zu erwartenden Kinder mit Behinderung zu ermitteln. Zur Durchführung dieses Auftrages hat sich die Verwaltung r fachkundigen Beratung bedient und das Büro Daten in Dortmund kontaktiert. Der Verwaltung wurde angeraten, um die Prognose auf belastbare Daten zu stützen, zunächst die Statistik der beschulten Grundschulkinder der vergangenen zehn Jahre zu erheben. Dazu hat die Verwaltung alle städt. Grundschulleitungen mit Schreiben vom gebeten, die jährlichen Schulstatistiken der Schuljahre 2008/2009 bis einschließlich des laufenden Schuljahres 2016/2017 mit Angabe der Anzahl der beschulten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarfen vorzulegen.

4 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 2 NR.: Die von den Grundschulleitungen verfassten Schulstatistiken hat das Büro Daten in Dortmund wissenschaftlich ausgewertet. Über das Ergebnis der Datenerhebung zu Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den vorangegangenen Schuljahren wird das Büro in der Sitzung mündlich berichten. Auf der Grundlage dieser Auswertung könnte nun die Prognose der Schülerzahlenentwicklung im Primarbereich bis zum Jahr 2030 einschließlich der Berechnung der Förderquoten erstellt werden. Das Büro Daten in Dortmund hat dazu ein Angebot vorgelegt, siehe Anlage. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Prognoseerstellung zu beauftragen und die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.800,-- in den Haushalt 2017 einzustellen.

5 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 3 NR.: Haushaltsauswirkungen Konsumtiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: El ja LI nein pro Jahr Ergebnisrechnung. pro Jahr Finanzrechnung Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ertrage Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 4.800, ,-- Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: , , , und Bemerkung: Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: LI ja nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Ertrage Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

6 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 1 Claus Iglhaut Befragungen Dateneingabe Datenauswertung Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Schule, Kultur, Sport und Archiv Sabine Sabel Fachdienstleiterin Kaiserstr. 170 Web daten-in-dortmund.de clausiglhaut t-online.de Datum Angebot_ : Prognose der Schillerzahlentwicklung bis zum Jahre 2030 im Primarbereich in der Stadt Wetter (Ruhr) unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Förderschwerpunkte" Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns fiir Ihre Anfrage und erlauben uns, Bezug nehmend auf Ihre Angaben, Ihnen das folgende Angebot zu unterbreiten, welches Sie auf Seite 2 dieses Schreibens finden. Auf Seite 3 finden Sie detaillierte Beschreibung des geplanten Vorgehens. Wir würden uns sehr freuen, mit Ihnen zusammenzuarbeiten! Für die Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. CauS Sparkasse Dortmund Konto BLZ Claus lglhaut Tel: Fax: Hilgenstockstr 9b Dortmund* Steuer-Nr.: 315/5109/1890

7 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 2 Position Menge Bezeichnung Einzelpreis Gesamt (netto) 1 1 Prognose der Schülerzahlentwicklung in der Stadt Wetter (Ruhr) im Primarbereich bis zum Jahre Berechnung von,,förderquoten". Wenn möglich Berücksichtigung der einzelnen Grundschulstandorte , , Ergebnisbericht: Ergebnisse auf Ebene der Stadt und auf Ebene der Eintelschulen. 50, , Termine zur Vor- und Nachbesprechung (inkl. Fahrkosten) 200,00 400,00 0,00 Nettobetrag 3.900, % MwSt. 741,00 Endbetrag 4.641,00 Unser Angebot haben wir auf Grund der bisher vorliegenden Informationen erstellt. Zusätzlich erforderlicher Aufwand erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen gegen gesonderte Berechnung. Die unter 2 genannte Position (Ergebnisbericht) ist Mr Seitenzahl von 40 Seiten kalkuliert.. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Zahl der erstellten Berichtsseiten, ebenso verhält es sich mit den unter Position 3 kalkulierten Besprechungsterminen. Seite 2/3

8 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 3 Projektskizze: Davon ausgehend, dass jedes Kind mit Förderbedarf das Recht auf Beschulung in r Regelschule hat (Prinzipien der Teilhabe und Barrierefreiheit), soll Prognose der Schülerzahlentwicklung im Primarbereich in der Stadt Wetter (Ruhr) unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Förderschwerpunkte bis zum Jahr 2030" erstellt werden. Datenbasis soll von der Stadt organisiert Abfrage hinsichtlich der Schülerzahlen unter Berücksichtigung von 7 Förderschwerpunkten der Stadt Wetter (Ruhr) bei den Grundschulen sein. Ebenso werden die Geburtenzahlen der letzten Jahre bzw. die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Wetter (Ruhr) einbezogen. Auf Basis der vorliegenden Zahlen soll Prognose für die Schülerzahlentwicklung bis 2030 im Primarbereich in der Stadt Wetter (Ruhr) erstellt werden. Ebenso soll Quote der verschiedenen Förderschwerpunkte für die Stadt Wetter (Ruhr) errechnet werden. In der Methodik soll weitgehend an den 2012/2013 vorgelegten Bericht zur Schulentwicklung im Ennepe- Ruhr-Kreis angeknüpft werden. Das heißt, die Vorausberechnung der Schülerzahlen erfolgt bei den Grundschulen auf der Grundlage von Quoten (Eingangs- und Durchgangsquoten). Diese Quoten wiederum basieren auf Erfahrungswerten der zurückliegenden Jahre. Für die Grundschulen sind dies Eingangsquoten von größerer Bedeutung: die Zahl der schulpflichtigen Kinder wird auf den jeweiligen, wenn auch nicht mehr rechtsverbindlichen, Einzugsbereich der Grundschulen bezogen. Bei den Grundschulen geben sie die Relation von schulpflichtigen Kindern zur Zahl der tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler wieder. Durchgangsquoten dokumentieren Schülerzahlveränderungen beim Aufstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. In den Grundschulen sind die Quoten in aller Regel nahe beim Wert 1,00 im und damit von nicht allzu großer Aussagekraft. Grundsätzlich gilt, dass alle Prognosen und Modellrechnungen Wenn-dann- Befunde" sind und somit kn Anspruch auf Gewissheit haben. Mit Hilfe der errechneten Prognosen und Quoten soll ein Ausblick ermöglicht werden, welche räumlichen, baulichen und Veränderungen hinsichtlich Ausstattung in den kommenden Jahren im Primarbereich (im günstigsten Fall ftir die einzelnen Grundschulen) in der Stadt Wetter (Ruhr) zu erwarten sind. Dies wäre dann im politischen Raum zu diskutieren, da es momentan k verbindlichen Standards far die Voraussetzungen der Beschulung von Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelschulen gibt. Die Ausgestaltung obliegt dem Schulträger bzw. der einzelnen Schule. Eine Prognose der Schülerzahlentwicklung für n Zeitraum von ca. 15 Jahren unterliegt gewissen Schwankungen. Prognosen über die Entwicklung von Geburtenzahlen sind zwar in aller Regel, aber eben nicht immer, stabil. Ebenso unterliegt die Prognose der Schülerzahlentwicklung auf Ebene der Einzelschule gewissen Unsicherheiten". Schon geringfügige, nicht vorhersehbare Bedingungen (Wechsel der Schulleitung, andere pädagogische Konzepte oder ein umlaufendes Gerücht) können zu Umorientierungen der Eltern und in der Folge zu Abweichungen bei der Prognose führen. Die formulierten Aspekte sollen Ihnen realistische Einschätzung der zu erwartenden Ergebnisse ermöglichen. Selbstverständlich ist es möglich, fundierte Datenbasis zu liefern, auf deren Grundlage Beurteilungen der Ist-Situation und Bewertungen im Hinblick auf die zukünftige politische Weichenstellung vorgenommen werden können. Seite 3/3

9 STADT WETTER (RUHR) E ÖFFENTLICHE 111 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FB 2 Verfasser/in: Dr. Thier Datum: Beratung und Beschluss LI R A T Hauptausschuss am: am: El Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: Betreff: Modellvorschlag zur Fortführung des Musikschulgebotes ab 2017 Beschlussvorschlag: Nach Beratungsverlauf Begründung: In der 4. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2016 berichtete die Lichtburg über a) die Musikschule in Trägerschaft der Lichtburg, b) die Standortentwicklung und c) die Finanzierungsmöglichkeiten, siehe Drucksache Die Schwerpunkte der Arbeit der Lichtburg in Fortführung der Musikschule sind daher inhaltlich bekannt. Ergänzend zum Positionspapier Standortbestimmung, Entwicklung & Perspektive" sind noch die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Das hat die Lichtburg in m die Finanzen spezifizierenden Papier vom (siehe Anlage) getan. Der Vorschlag beinhaltet nicht die weiteren städt. Aufwendungen wie z. B. für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen usw. Darüber hinaus geht die Lichtburg davon aus, dass in den kommenden Jahren gleichbleibende Erstattung der Unterrichtsentgelte erzielt wird und die Personalkosten sich nicht verändern. Basis für die derzeitige Finanzierung der Musikschule in Trägerschaft der Lichtburg ist der Beschluss des Haushaltsicherungskonzeptes 2016ff. Um n Überblick über die finanziellen Auswirkungen des Lichtburg-Vorschlages zu erhalten, der von r vertraglichen Laufzeit von vier Jahren (2017 bis 2020) ausgeht, hat die Verwaltung die vorgeschlagenen Erträge und Aufwendungen in die Struktur des städt. Teilergebnisplanes zu Produkt der Haushaltsplanungen 2017 if. eingearbeitet:

10 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE- NR.: lfd. Nr. Aufwendungen/Erträge Entwurf Haushaltsjahr 2017 Vorschlag Lichtburg Einbindung Vorschlag Lichtburg in Entwurf Haushaltsjahr Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgem Umlagen 0 k Angabe k Angabe Sonstige Transfererträge 0 k Angabe öffent1.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte Erstattung Unterrichtsentgelte von Lichtburg 0 k Angabe 0 0 k Angabe Sonstige ordentl. Erträge 0 k Angabe 0 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 k Angabe 0 9 Bestandsveränderungen 0 k Angabe 0 10 Summe ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 0 k Angabe 0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen k Angabe Bilanzielle Abschreibungen k Angabe Transferaufwendungen Sonstige ordentl. Aufwendungen 0 k Angabe 0 17 Summe ordentliche Aufwendungen Ergebnis Erträge minus Aufwendungen

11 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 3 DRUCKSACHE- NR.: lfd. Nr. Aufwendungen/Erträge Entwurf Haushaltsjahr 2018 Vorschlag Lichtburg Einbindung Vorschlag Lichtburg in Entwurf Haushaltsjahr Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgem Umlagen 0 k Angabe k Angabe Sonstige Transfererträge 0 k Angabe öffent1.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte 0 k Angabe 0 0 k Angabe 0 6 Erstattung Unterrichtsentgelte von Lichtburg Sonstige ordentl. Erträge 0 k Angabe 0 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 k Angabe 0 9 Bestandsveränderungen 0 k Angabe 0 10 Summe ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 0 k Angabe 0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen k Angabe Bilanzielle Abschreibungen k Angabe Transferaufwendungen Sonstige ordentl. Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Ergebnis Erträge minus Aufwendungen 0 k Angabe

12 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 4 DRUCKSACHE- NR.: lfd. Nr. Aufwendungen/Erträge Entwurf Haushaltsjahr 2019 Vorschlag Lichtburg Einbindung Vorschlag Lichtburg in Entwurf Haushaltsjahr Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgem Umlagen 0 k Angabe k Angabe Sonstige Transfererträge 0 k Angabe öffent1.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte 0 k Angabe 0 0 k Angabe 0 6 Erstattung Unterrichtsentgelte von Lichtburg Sonstige ordentl. Erträge 0 k Angabe 0 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 k Angabe 0 9 Bestandsveränderungen 0 k Angabe 0 10 Summe ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 0 k Angabe 0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen k Angabe Bilanzielle Abschreibungen k Angabe Transferaufwendungen Sonstige ordentl. Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Ergebnis Erträge minus Aufwendungen 0 k Angabe

13 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 5 DRUCKSACHE- NR.: lfd. Nr. Aufwendungen/Erträge Entwurf Haushaltsjahr 2020 Vorschlag Lichtburg Einbindung Vorschlag Lichtburg in Entwurf Haushaltsjahr Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgem Umlagen 0 k Angabe k Angabe Sonstige Transfererträge 0 k Angabe öffent1.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte 0 k Angabe 0 0 k Angabe 0 6 Erstattung Unterrichtsentgelte von Lichtburg Sonstige ordentl. Erträge 0 k Angabe 0 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 k Angabe 0 9 Bestandsveränderungen 0 k Angabe 0 10 Summe ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 0 k Angabe 0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen k Angabe Bila nzielle Abschreibungen k Angabe Transferaufwendungen Sonstige ordentl. Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Ergebnis Erträge minus Aufwendungen 0 k Angabe Die Auswirkungen über die gesamte Vertragslaufzeit (2017 bis 2020) können wegen des zu erwartenden städt. Personalabgangs nicht beziffert werden. Nach den 4 Jahren würde sich der Zuschuss an die Lichtburg aufgrund des Erreichens des Renteneintrittsalters der Musikschullehrer schrittweise erhöhen.

14 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 6 DRUCKSACHE- NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: [2] ja nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung Bemerkung: Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Verwaltungsvorlage je nach Beschlußfassung. Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: E ja IZ nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

15 Anlage zu Drucksache-Nr Musikschule in Trägerschaft der Lichtburg Wetter, Modellvorschlag zur Fortführung des Angebotes ab 2017 Seite 1 von 2 Musikschule in Trägerschaft der Lichtburg Modellvorschlag zur Fortführung des Angebotes ab 2017 Vorgelegt von: Kulturzentrum Lichtburg e.v. Kaiserstr.94, Wetter (Ruhr) An Christian Müller-Espey Tel: Mo - Fr Uhr Mo +Di Uhr Do Uhr kultur@lichtburg-wetter.de Gestaltung s neuen Basisvertrages für die Fortführung des Musikschulangebotes in Trägerschaft der Lichtburg Ergänzend zum Positionspapier Standortbestimmung, Entwicklung & Perspektive", dass im Schul- und Kulturausschuss am Do, vorgestellt und dem Protokoll als weitere Planungsgrundlage angefügt wurde möchte der Kulturdienstleister Lichtburg n Modellvorschlag vorlegen, der die aufgezeigten erheblichen Veränderungen berücksichtigt und tragfähige Perspektive für die Fortführung des Musikschulangebotes in Trägerschaft der Lichtburg aufzeigt. Vorgeschlagen wird, die Förderung der Musikschul-Betriebsführung in Trägerschaft der Lichtburg auf das Fördersystem Zuschuss je Schüler" mit r klaren Deckelung der Schüleranzahl umzustellen, unter Berücksichtigung r dynamischen Entwicklung. Ausgehend von r voraussichtlich noch einmal steigenden Schülerzahl (durch die Hinzunahme der Bergschule und dem zusätzlichen, erstmaligen Start s Trommelangebotes Bang!" im offenen Ganztag der Bergschule im 1.Halbjahr 2016/17) wird in der Kostenplanung von r Gesarntschülerzahl von 525 ausgegangen. Modellvorschlag: Fortführung des Musikschulangebotes in Trägerschaft der Lichtburg ab 2017 Übernahme der Musikschule 1998 Vertrags- iiberarbeitung Geschäftsjahr 2006 Musikschule in freier Trägerschaft der Lichtburg Geschäftsjahr 2015 Schüleranzahl 280 (Ende 1997) Städtischer Zuschuss je Musikschüler 373,24 Euro je Schüler Zuschuss von mindestens Euro bis maximal Euro 318,73 Euro je Schüler Gesamtzuschuss: ,22 Euro 283,37 Euro je Schüler Gesamtzuschuss: ,-Euro Modellvorschlag: Musikschule in freier Trägerschaft der Lichtburg ,30 Euro je Schüler Gesamtzuschuss: ,- Euro' Berechnung: Personalkosten Stadt TN-Entgelte (100%) = Realkosten Zuschussbedarf (Pos. 1.-4) = : 525 Schüler = 242,30 je Schüler. Kulturzentrum Lichtburg e.v., Kaiserstr. 94, Wetter (Ruhr)

16 Musikschule in Trägerschaft der Lichtburg Wetter, Modellvorschlag zur Fortführung des Angebotes ab 2017 Seite 2 von 2 Ausführungen zu dem Modellvorschlag Die Teilnehmerentgelte der verbleibenden drei kommunal beschäftigten Musiklehrer verbleiben bei dem vorgeschlagenen Modell zu 100 % bei der Stadt Wetter. Alle anfallenden Mehrkosten der im Positionspapier ausgewiesenen vier handlungsrelevanten Positionen (Overhead, Personalkostensteigerungen, Ensemblearbeit und Investitionen) sind mit dem vorgeschlagenen Fördermodell abgedeckt. Bisher geleistete Sachkostenzahlungen ( 3, Abs. 2) entfallen. Das vorgeschlagene Modell berücksichtigt Reduzierung des städtischen Zuschussbedarfs um jährlich Euro2, der jährliche Zuschussbedarf je Schüler sinkt im Vergleich zum Schuljahr 2015 um 41,07 C je Schüler auf 242,30 C. Laufzeit des Vertrages auf vier Jahre festlegen ( ) Bei der Vertragsgestaltung sind perspektivisch noch drei Austritte der verbleibenden kommunal beschäftigen Musiklehrer zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund s nächst möglichen Austritts im Jahr 2021 wird vorgeschlagen, die vorliegende Vereinbarung auf Laufzeit von vier Jahren festzusetzen ( ), um dann in m nächsten Planungsschritt die verbleibenden, voraussichtlichen Personalveränderungen (Zeitraum ) in der Vertragsfortschreibung zu berücksichtigen. 2 Auf die Personalkostenentlastung der Stadt Wetter ab dem um ca Euro wird ergänzend hingewiesen, diese findet in der vorgenommenen Berechnung allerdings k weitere Berücksichtigung. Kulturzent. Lichtburg e.v., Kaiserstr. 94, Wetter (Ruhr)

17 STADT WETTER (RUHR) WOFFENTLICHE E NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 0/6/s4 FB/FD : 4/4 Verfasser/in: Frau Zinn Datum: Beratung und Beschluss R A T 111 Hauptausschuss Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: am: am: Betreff: Sanierung und Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im GSG Beschlussvorschlag: Begründung: Die naturwissenschaftlichen Fachräume im Gymnasium Wetter sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Um gute und leistungsgerechte Bildung zu garantieren, ist aber gute Ausstattung und Technik von Bedeutung. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt die Sanierung der Fachräume planerisch vorzubereiten. Für dieses Vorhaben wurde im Zuge r öffentlichen Ausschreibung ein Planer beauftragt. Die öffentliche Ausschreibung diente dem Zweck n Planer mit der notwendigen Erfahrung in diesem Bereich zu finden. Die Erfahrung musste bei der Angebotsabgabe anhand von Referenzprojekten nachgewiesen werden. Der Planer hat im Rahmen s Vorentwurfs verschiedene Varianten zur Sanierung untersucht und mit der Verwaltung und der Schulleitung abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Vorplanung werden in der Sitzung vorgestellt. Die Vorplanung geht auch mit r Kostenschätzung einher, die sich für die gesamte Umgestaltung einschließlich Einrichtung auf insgesamt ,00 beläuft. Die Maßnahme soll nach derzeitiger Planung in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt werden. Die entsprechenden Mittel müssten dann im Haushalt bereitgestellt werden und zwar in 2017: ,00 und in 2018: ,00E.

18 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 2 DRUCKSACHE- NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: El ja nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Li ja LI nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

19 STADT WETTER (RUHR) ÖFFENTLICHE NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FD 2/1 Verfasser/in: Frau Sabel Datum: Beratung und Beschluss D RAT Hauptausschuss Z Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: am: am: Betreff: Konkretisierung der zusätzlichen Betreuungsbedarfe zum Angebot Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen - Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Sachstandsbericht zur Konkretisierung der zusätzlichen Betreuungsbedarfe zum Angebot Offener Ganztag" wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses Nr. 4/2016 am wurde der Bericht über die Bedarfsabfrage hinsichtlich r zusätzlichen Betreuung in den städt. Grundschulen vorgelegt. Auf die Verwaltungsvorlage Drucksache-Nr wird verwiesen. Für den weiteren Entscheidungsprozess wurde die Verwaltung beauftragt: 1. den genauen Bedarf an den einzelnen Schulstandorten detailliert zu ermitteln, 2. die ermittelten Bedarfe einzupreisen und 3. anschließend festzustellen, welche Aufgaben sich daraus ergeben. Zur Bedarfskonkretisierung hat die Verwaltung erneute Befragung durchgeführt. Die Bepreisung ist noch nicht abgeschlossen, da hierzu die jeweiligen Träger der Betreuungsmaßnahmen an den Schulstandorten hinzugezogen und die Kostenkalkulationen noch nicht vollständig zusammengetragen wurden. Zu 1. Detaillierte Bedarfsermittlunq Resultierend aus den Erkenntnissen der ausgewerteten Befragung wurden die Eltern aller Schülerinnen und Schuler (SuS) der städt. Grundschulen seitens der Verwaltung gebeten, mittels Fragebogen darzulegen: a) ob die vorhandenen Betreuungszeiten auskömmlich sind b) ob Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt wird c) ob Betreuung ab 7.00 Uhr benötigt wird

20 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 2 NR.: d) ob Betreuung von bis Uhr benötigt wird e) ob Betreuung von bis Uhr benötigt wird f) ob aktuell kein Betreuungsbedarf besteht Die Rückläufe wurden verwaltungsseitig gesammelt und ausgewertet, Mehrfachnennungen der Eltern wurden berücksichtigt. Die Tabelle der Detailauswertung ist als Anlage beigefügt. In der Tabelle sind Anmerkungen der Eltern enthalten, auf die in der nachfolgenden Zusammenfassung nicht näher eingegangen wird, weil es sich größtenteils um Anregungen handelt, die sich auf flexible Betreuung beziehen und die sich wiederum in der Kostenkalkulation niederschlagen könnten. An den einzelnen Schulstandorten ergeben sich folgende Bedarfe: Kath. St. Rafael Grundschule (108 SuS) Für 65 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für kein Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 7 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr bzw Uhr benötigt. Für 3 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für kein Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf. Städt. Gemeinschaftsgrundschule Alt-Wetter (101 SuS) Für 47 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für 1 Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 9 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr benötigt. Für 3 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für 2 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf. Städt. Gemeinschaftsqrundschule Grundschöttel (231 SuS) Für 131 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für kein Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 18 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr bzw Uhr benötigt. Für 9 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für kein Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf. Städt. Gemeinschaftsgrundschule Volmarstein (192 SuS) Für 117 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für kein Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 10 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr bzw Uhr benötigt. Für 6 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für 3 Kinder wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf. Grundschulverbund Esborn-Wermern, Hauptstandort Esborn (101 SuS) Für 56 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für kein Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 4 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr benötigt. Für 1 Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für kein Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf.

21 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 3 NR.: Grundschulverbund Esborn-Wendern, Teilstandort Wenqern (118 SuS) Für 71 SuS wurden ausgefüllte Fragebögen registriert. Für kein Kind wird Betreuung ab 6.00 Uhr benötigt. Für 10 Kinder wird Betreuung ab 7.00 Uhr bzw Uhr benötigt. Für 1 Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für kein Kind wird Betreuung von bis Uhr benötigt. Für alle anderen Kinder ist die vorhandene Betreuung auskömmlich bzw. besteht aktuell kein Betreuungsbedarf. Zu 2. Bepreisunq der ermittelten Bedarfe Alle Maßnahmenträger wurden von der Verwaltung gebeten, auf der Grundlage der v.g. Betreuungsbedarfe den erforderlichen Elternbeitrag zu berechnen, der bei Umsetzung der Betreuungswünsche am Schulstandort zur Deckung der anfallenden Kosten zu zahlen wäre. Die Frist zur Abgabe dieser Kostenkalkulationen endet am Es wird davon ausgegangen, dass die Kostenberechnungen der anderen Maßnahmenträger in der Sitzung nachgereicht werden können. Lediglich die AWo hat bereits Kalkulation vorgelegt, welche die außerschulischen Betreuungsangebote an den Schulstandorten Grundschöttel und Wengern durchführt. Die AWo hat auf der Grundlage der v.g. Betreuungsbedarfe an den beiden Schulstandorten den monatlichen Elternbeitrag ermittelt, siehe Anlagen.

22 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 4 NR.: Haushaltsauswirkungen Konsumtiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: EI ja Z nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ertrage Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: El ja nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Ertrage Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

23 Ergebnis über die durchgeführte Bedarfsabfrage hinsichtlich r zusätzlichen Betreuung zum Betreuungsangebot "Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen die vorhandenen Betreuungszeiten sind Kath GS auskömmlich Rückläufe: Si 2016/ Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr 3 07:30 Uhr: lx Betreuung von 16:00-17:00 Uhr 2. S.12016/ Si 2016/ Betreuung (aktuell) kein von 17:00 - Betreuungs- 18:00 Uhr bedarf 1 1 Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klasse mehrfach benannt!) anteilig in den Ferien einmal pro Woche bis 16:00 Uhr zweite Betreuungsgruppe "Viele Bekannte ha ben andere Schule gewählt, weil die Betreuungszeiten in der Kath. GS nicht ausreichend sind" nach dem Untericht in den Ferien Kosten? Ich benötige Betreuung von 15:00-16:00 Uhr einmal pro Woche bis 16:00 Uhr Ferien- bzw. Ausfalltage-Betreuung wäre große Hilfe konkrete Anfrage nach m Betreuungsplatz 4. Si 2016/ in den Ferien Seite 1 von 4

24 Ergebnis über die durchgeführte Bedarfsabfrage hinsichtlich r zusätzlichen Betreuung zum Betreuungsangebot "Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen die vorhandenen Betreuungszelten sind Alt-Wetter auskömmlich Rückläufe: 47 Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr Betreuung von 16:00-17:00 Uhr Betreuung (aktuell) kein von 17:00 - Betreuungs- 18:00 Uhr bedarf Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klassemehrfach benannt!) 1. Si 2016/ Betreuungsbedarf: Uhr 1. Si 2016/ :00-17:00 Uhr - 2-3x in der Woche / Si 2016/ k Angabe der Klasse die vorhandenen Betreuungszeiten sind Grundschöttel auskömmlich Rückläufe: 131 Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr Betreuung von 16:00-17:00 Uhr Betreuung (aktuell) kein von 17:00 - Betreuungs- 18:00 Uhr bedarf 1. Si 2016/ Si 2016/ Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klasse mehrfach benannt!) flexiblere Abholzeiten z.b. ab 14:30 Uhr zusätzliche Betreuungszeiten für Kids-Kinder bis 14:00 Uhr Ferienbetreuung für Kids-Kinder flexiblere Betreuung bis 17:00 Uhr 2-3 die Woche bzw. im Monat Betreuungsbedarf bei den Kids würde ausreichen, wenn es Ferienbetreuung geben würde mehr Platz wäre schön 3. Si 2016/ :30 Uhr: 3x 4 5 flexible Abholzeit zwischen 14:00-15:00 Uhr nur Ferienbetreuung wird benötigt 4. S.12016/ flexible Betreuungszeiten k Angabe der Klasse 5 1 Rückmeldung: kn Betreuungsplatz bekommen Seite 2 von 4

25 Ergebnis über die durchgeführte Bedarfsabfrage hinsichtlich r zusätzlichen Betreuung zum Betreuungsangebot "Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen die vorhandenen Betreuungszeiten sind Volmarstein auskömmlich Rückläufe: Si 2016/ Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr 3 7:15 Uhr: lx Betreuung von 16:00-17:00 Uhr Betreuung von 17:00-18:00 Uhr (aktuell) kein Betreuungsbedarf Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klasse mehrfach benannt!) 4 flexiblere Abholzeiten flexiblere Betreuungszeiten flexible Betreuung / bei Bedarf auch Übermittagbetreuung für Halbtagskinder 3. Si 2016/ Integrationskraft gewünscht 4. Si 2016/ mit Abendessen k Angabe der 4 einzelne Tage buchbar Klasse die vorhandenen Betreuungszeiten sind Esborn auskömmlich Rückläufe: 56 Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr Betreuung von 16:00-17:00 Uhr Betreuung (aktuell) kein von 17:00 - Betreuungs- 18:00 Uhr bedarf Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klasse mehrfach benannt!) sporadische Betreuung 1. Si 2016/ Ferienbetreuung späterer Schulbus 2. Si 2016/ Ferienbetreuung 3. Si 2016/ Betreuung in den Ferien und an Brückentagen 4. Si 2016/ Betreuung in den Ferien und an Brückentagen "Betreuung leistet tolle Arbeit" Seite 3 von 4

26 Ergebnis über die durchgeführte Bedarfsabfrage hinsichtlich r zusätzlichen Betreuung zum Betreuungsangebot "Offener Ganztag" in den städt. Grundschulen Wengern die vorhandenen Betreuungszeiten sind auskömmlich Betreuung ab 6 Uhr Betreuung ab 7 Uhr Betreuung von 16:00-17:00 Uhr Betreuung von 17:00-18:00 Uhr (aktuell) kein Betreuungs- bedarf Anmerkungen der Eltern (wurden z.t. je Klassemehrfach benannt!) Rückläufe: 71 07:20 Uhr: lx 1. Si 2016/ (entzerrt die Anfahrtssitua tion vor der Schule) 2 flexiblere Abholzeiten Ferienbetreuung im gesichertem Halbtag für Kids-Kinder Betreuung bis 14:00 Uhr 2. Si 2016/ Uhr : lx flexiblere Betreuungszeiten / kurzfristige Buchung der Nachmittagsbetreuung an einzelnen Tagen Ferienbetreuung für Halbtagskinder 3. Si 2016/ :30 Uhr: lx Si 2016/ k Angabe der Klasse Ferienbetreuung für Kids-Kinder Betreuung bis 14:00 Uhr Seite 4 von 4

27 Kalkulation Zusatzbetreuung Grundschöttel Uhr Bedingung 15 Kinder ab 7.00 Uhr - 3 Kinder ab 7.30 Uhr Aus aufsichtsrechtlichen Gründen muss neben der Betreuerin mindestens ein Erwachsener in erreichbarer Nähe sein. Da es k ortsansässige Hausmeisterin mehr gibt, müssen zwei Mitarbeiterinnen kalkuliert werden. Weil es hier um r Aufsicht ohne pädagogischen Auftrag geht, reichen Ergänzungskräfte. W.Std. Jahreskosten Personal Overhead 5% der Personalkosten Verbrauchsmaterial Gesamtkosten p.a. monatlicher Elternbeitrag bei 18 Kindern * 1. Mitarbeiterin EG 3 Stufe ,05 2. Mitarbeiterin EG 2 Stufe , ,07 466,95 250, ,02 46,56 Ein unterschiedlicher Elternbeitrag je nach Bedarfszeit ist nicht möglich. Für die Betreuungsstunde bis Uhr könnte man analog rechnen, da aber in der Regel dann Putzfrauen im Haus sind reicht Mitarbeiterin. W.Std. Jahreskosten Personal Overhead 5% der Personalkosten Verbrauchsmaterial Gesamtkosten p.a. monatlicher Elternbeitrag bei 9 Kindern 1. Mitarbeiterin EG 3 Stufe , ,05 237,75 200, ,80 48,08 In der Kalkulation ist erwartete Lohnsteigerung von 3,5 % im kommenden Jahr berücksichtigt. Je nach Tarifabschluss müsste hier angepasst werden.

28 Kalkulation Zusatzbetreuung Wengern Uhr Bedingung 7 Kinder ab 7.00 Uhr - 3 Kinder ab 7.30 Uhr Aus aufsichtsrechtlichen Gründen muss neben der Betreuerin mindestens ein Erwachsener in erreichbarer Nähe sein. Da es k ortsansässige Hausmeisterin mehr gibt, müssen zwei Mitarbeiterinnen kalkuliert werden. Weil es hier um r Aufsicht ohne pädagogischen Auftrag geht, reichen Ergänzungskräfte. W.Std. Jahreskosten Overhead 5% der Verbrauchs- Gesamtkosten monancner Personal Personalkosten material p.a. Elternbeitrag bei 10 Kindern * 1. Mitarbeiterin EG 3 Stufe ,05 2. Mitarbeiterin EG 2 Stufe , ,07 466,95 250,00 _ ,02 83,80 Ein unterschiedlicher Elternbeitrag je nach Bedarfszeit ist nicht möglich. In der Kalkulation ist erwartete Lohnsteigerung von 3,5 % im kommenden Jahr berücksichtigt. Je nach Tarifabschluss müsste hier angepasst werden.

29 STADT WETTER (RUHR) E ÖFFENTLICHE El NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FD 2/1 Verfasser/in: Frau Sabel Datum: Beratung und Beschluss E R A T Hauptausschuss Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: am: am: Betreff: Änderungserlasse für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in Offenen Ganztagsschulen und deren Auswirkungen auf die Elternbeiträge Beschlussvorschlag: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Für die Durchführung auflerunterrichtlicher Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich stellt das Land Zuschüsse zur Verfügung, deren Verwendung durch die Erlasse a) Zuwendungen für die Durchführung auflerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich" sowie b) Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie auflerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe l" geregelt sind. Diese Erlasse sind seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum geändert worden, siehe beigefügte Anlagen. Nachfolgend sind die Änderungen und deren Auswirkungen beschrieben: zu a) Die Höhe der Zuwendung ist unter Punkt 5.4 geregelt. Durch Runderlass vom wurde der Grundfestbetrag sowie der Festbetrag zur Kapitalisierung von Lehrerstellenanteilen erhöht. Somit erhält die Kommune n höheren Zuschussbetrag je Schüler/in als im Vorjahr, gleichzeitig erhöht sich auch der städt. Eigenanteil. Beide Zuschüsse steigen jährlich zum um 3 %, welche auf volle -Beträge kaufmännisch gerundet werden. Der Erlass ist entsprechend umzusetzen. Für die Haushaltsplanberatungen 2017 ff. wurde der Erlass bereits berücksichtigt und die Erhöhungen zu den jeweiligen Produkten verwaltungsseitig aufgenommen.

30 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 2 NR.: zu b) Gemäß Neuregelung des Erlasses darf Schulträger ab Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3%. Die Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag wurde zuletzt zum geändert und beinhaltet bislang als Höchstbetrag den Beitrag von 150,--. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass in der gültigen Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag und in der Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Tagespflege Geschwisterkind-Regelung aufgenommen wurde. Sofern neben den im Offenen Ganztag betreuten Kindern weitere Kinder aus r Familie gleichzeitig Tageseinrichtung für Kinder besuchen, so ist der Beitrag nur für ein Kind zu entrichten. Bisher war der Elternbeitrag für den Offenen Ganztag in den v.g. Fällen in der Regel niedriger, so dass die Beiträge im Bereich der Kindertageseinrichtung vereinnahmt wurden. In der beigefügten Tabelle sind die Entwicklungen der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge bei Umsetzung der Erlasse dargestellt. Würde nun der Elternbeitrag für den Offenen Ganztag linear jährlich um 3 % bis zum möglichen Höchstbetrag erhöht, wären jährlich beide Elternbeitragssatzungen aufgrund der Zuständigkeitsregelung in den jeweiligen Fachausschüssen und im Rat neu zu fassen, auch in Bezug auf die jeweilige Staffelung der Einkommensgruppen für den jeweiligen Elternbeitrag pro Kind. Der Schul- und Kulturausschuss möge in sr Sitzung darüber beraten, ob die Verwaltung die Änderung der Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag gemäß Erlass unter dem Aspekt der dargestellten Problematik der Geschwisterkind-Regelung umsetzen soll oder die bisherige Regelung weiterhin Gültigkeit hat.,c(o0ca-e-

31 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 3 NR.: Haushaltsauswirkungen Konsumtiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: EI ja EI nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: ja 1:E nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

32 Anlage zu Drucksache-Nr Seite Nr. 19 Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v (ABI. NRW. S. 43)' 1 Zuwendungszweck Gefördert werden im Rahmen des Konzepts Offene Ganztagsschule im Primarbereich" Maßnahmen zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Forderung Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich. In Förderschulen mit Primarbereich und Sekundarstufe I können auch Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 in die Förderung einbezogen werden. Gefördert werden auch bestehende Ganztagsschulen im Primarbereich, die in offene Ganztagsschulen im Primarbereich umgewandelt werden. Die Förderung tritt dann an die Stelle des bisherigen gemäß Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (BASS 2010/ Nr. 2) gewährten Zuschlags auf die Grundstellen. Eine Umwandlung bestehender Ganztagsförderschulen im Primarbereich mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung" sowie Körperliche und motorische Entwicklung" ist ausgeschlossen. Gefördert werden mit r gesonderten Pauschale andere Betreuungsformen an r offenen Ganztagsschule (z.b. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien). 3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: a) Bei Erstantragstellung Vorlage s Konzeptes der Gemeinde bzw. des Ersatzschulträgers zur Entwicklungsplanung für die Einrichtung und den Betrieb von offenen Ganztagsschulen in ihrem Bezirk nach dem Muster der Anlage A dieser Förderrichtlinien. b) Bei Neueinrichtung r offenen Ganztagsschule im Primarbereich Vorlage des Ganztagskonzepts dieser Schule unter besonderer Berücksichtigung der Angebote zu r intensivierten individuellen Förderung nach dem Muster der Anlage B dieser Förderrichtlinien. c) Vorlage r Aufstellung von abgeschlossenen und geplanten Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger bzw. den offenen Ganztagsschulen und anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und anderer Träger, insbesondere im Kultur- und Sportbereich. d) Vorlage s Kostenplans. e) Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen in der Regel an allen Unterrichtstagen in m festen zeitlichen Rahmen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. 0 Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule(n). g) Erklärung, dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in offene Ganztagsschule im Primarbereich um auf Dauer angelegte Maßnahme handelt. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart Projektförderung 5.2 Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung 5.3 Form der Zuwendung Zuweisung/Zuwendung 5.4 Bemessungsgrundlage Der Grundfestbetrag beträgt ab dem E, ab dem pro Schuljahr und Kind beziehungsweise ab dem E, ab dem für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach m Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit Be- 1) Bereinigt. Eingearbeitet: RdEd. v (ABI. NRW S. 42); RdErl. V ABI. NRW S. 29) RdErl. v ) RdErl. v ABI. NRW. S. 238); RdEd. V (ABI. NRW. S. S. 38) RdErl. v ABI. NRW. 2/14 S. 80); RdEd (ABI. NRW. S. 68) RdErl. v ABI. NRW. S. 264); RdErl. v (ABI. NRW. 04/16e. 38) darf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslangen (z.b. Sinti und Roma) zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach 94 Absatz 2 SchulG ein Festbetrag ab dem in Höhe von 243 E, ab dem in Höhe von 247 pro Schülerin oder Schüler beziehungsweise ab dem in Höhe von 504, ab dem in Höhe von 512 pro Schülerin oder Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. Sinti und Roma) gewährt werden. Für Träger genehmigter Ersatzschulen besteht kein Wahlrecht. Ihnen wird stets an Stelle der Lehrerstellenanteile ein Festbetrag ab dem in Höhe von 448, ab dem in Höhe von 452 pro Schülerin oder Schüler oder bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab dem in Höhe von 934 E, ab dem in Höhe von 941 gewährt Die Fördersätze werden jedes Jahr jeweils zum um jeweils weitere 1,5% erhöht. Die Fördersätze werden auf volle E-Beträge kaufmännisch gerundet. Nummer erhält gemäß RdErl. v (ABL NRW. 04/16 S. 38) ab folgende Fassung: Der Grundfestbetrag betragt ab dem pro Schuljahr und Kind beziehungsweise Mr Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach m Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. Sinti und Roma) zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach 94 Absatz 2 SchulG ein Festbetrag ab dem in Höhe von 250 pro Schülerin oder Schüler beziehungsweise in Höhe von 519 pro Schülerin oder Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. Sinti und Roma) gewährt werden. Für Träger genehmigter Ersatzschulen besteht kein Wahlrecht. Ihnen wird stets an Stelle der Lehrerstellenanteile ein Festbetrag ab dem in Höhe von 455 E pro Schülerin oder Schüler oder bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslangen (z.b. Sinti und Roma) in Höhe von 949 gewährt. Die Fördersätze werden jedes Jahr jeweils zum um jeweils 3 Prozent erhöht. Die Fördersätze werden auf voile E-Beträge kaufmännisch gerundet." Auf dem Weg zu m inklusiven Schulsystem können auch Kinder ohne förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit erhöhten Fördersätzen berücksichtigt werden, wenn sie in den Grundschulen intensiv und umfassend sonderpädagogisch gefördert werden. Bei der Bemessung des Umfangs gilt als Richtschnur das Verhältnis zwischen Kindern in offenen Ganztagsschulen mit beziehungsweise ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auf Landesebene aus dem Schuljahr 2013/2014. Darüber hinaus werden erhöhte Fördersätze für neu zugewanderte und r Schule zugewiesene Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. Sinti und Roma) gewährt. Die erhöhten Fördersätze können nur für Kinder gewährt werden, die im Schulhalbjahr vor Beginn der Förderung neu zugewandert sind und noch nicht an den außerunterrichtlichen Angeboten r offenen Ganztagsschule teilnehmen. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese Personengruppe gilt für zwölf Monate Der Festbetrag kann flexibel je nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und differenzierten Förderbedarfen der Kinder für entstehende Personal- und Sachkosten verwendet warden Unterjährige An- und Abmeldungen (zum Beispiel aufgrund von Wohnortwechsel oder unvorhersehbaren Förder- und Betreuungsbedarfen) und der Ausschluss von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel aufgrund unregelmäßiger Teilnahme, fehlender Zahlung von Elternbeiträgen) sind ohne Folgen für die gewährte Landesförderung möglich. Unterjährige Anmeldungen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. Sinti und Roma) können zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Der Zeitraum der Gewährung der erhöhten Fördersätze für diese Personengruppe wird dadurch nicht verändert Eine zusätzliche Förderung von weiteren Angeboten aus anderen Programmen (z.b. Kultur und Schule", Jedem Kind ein Instrument") ist zulässig, wenn diese im Rahmen der offenen Ganztagsschule stattfinden Für andere Betreuungsformen an r offenen Ganztagsschule (zum Beispiel Frühstücksangebote, Vor- und Übermittagbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16 Uhr) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule für Grundschulen Betreuungspauschale in Form s Zuschusses von E, für Förderschulen von E. Mit der Pauschale ist kein Anspruch r offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Ritterbach Verlag

33 Anlage zu Drucksache-Nr Seite Das für Schule zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für Grundschulverbijnde ( 82 Absatz 3 SchulG) besondere Regelungen vorsehen. 5.5 Eigenanteile Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile ab dem in Höhe von 422, ab dem in Höhe von 428 E pro Schülerin und Schüler. Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum um jeweilsweitere 1,5% erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle E-Beträge kaufmännisch gerundet. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. Nähere Regelungen zu Elternbeiträgen enthält Nummer 8 des RdErl. d. MSW v (BASS Nr. 2). Die Sätze 1 bis 3 von Nummer 5.5 erhalten gemäß RdErl. v (ABI. NRW. 04/16 S. 38) ab folgende Fassung: Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile ab dem in Höhe von 435. Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum um jeweils 3 Prozent erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle E-Beträge kaufmännisch gerundet." 5.6 Die jeweils ab s Jahres geltenden Fördersätze werden vom für Schule zuständigen Ministerium jeweils bis zum des Vorjahres festgelegt. 6 Verfahren 6.1 Antragsverfahren Die Anträge sind nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 31. März s jeden Jahres einzureichen. Unterjährige Anträge zur Berücksichtigung zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Hinblick auf Nummer Satz 2 können zum formlos gestellt werden. Anträge in den Folgejahren können bei unverändertem Fortbestehen der Zuwendungsvoraussetzungen ohne Anlagen übersandt werden. Dies ist im jeweiligen Antrag darzustellen. 6.2 Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen Die Fördermittel können den Schulträgem auf Antrag für alle Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich ihres Bezirks als Gesamtbetag bewilligt werden. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die offenen Ganztagsschulen ss Bezirks. Stichtag für die Zahl der förderfahigen Ganztagsplätze ist der des laufenden Schuljahres. Für Kinder, die hach.nummer Satz 2 gefördert werden, gilt als Stichtag der des laufenden Schuljahres. Maßgeblich ist die Zahl der an diesem Tag für tägliche und regelmäßige Teilnahme angemeldeten Schülerinnen und Schüler Der Zuwendungsbescheid ist nach dem Muster der Anlage 2 zu erteilen. 6.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ohne besondere Anforderung in zwei gleichen Raten im Schuljahr, und zwar zum 1. September und 1. März. 6.4 Verwendungsnachweisverfahren Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, dass die Landeszuwendung für tatsächliche Ausgaben eingesetzt worden ist, die Mr die Sicherstellung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen zu leisten waren und dass der Eigenanteil erbracht worden ist. Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 zu führen (vereinfachter Verwendungsnachweis). Die Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises in der Form der Anlage 3 wird für die Ersatzschulträger zugelassen (W Nr. 11 zu 44 LHO). 6.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die W und die WG zu 44 LHO, soweit nicht nach diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Weitere Regelungen, insbesondere zur Einrichtung und Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich enthält der Bezugserlass. 7 Ersatzschulen Die Träger von Ersatzschulen können entsprechend verfahren und Förderung ausschließlich als Zuwendungen in Form von Barmitteln erhalten. Als Ganztagsschulen i.s. der Nummer 2 Absatz 2 gelten nur die Schulen, deren Ganztagszuschlag refinanziert wird. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. 8 Diese Regelungen treten sofort in Kraft und gelten längstens bis zum Nachfolgend finden Sie die Anlagen zum Runderlass: Ganztagskonzept der Schul-, Kinder- und Jugendhilfetrager im Primarbereich Anlage A Offene Ganztagsschulen Im PrImarberelch In Stadt/Gemelnde Konzept des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen des Primarbereichs in offene Ganztagsschulen (Anlage A zum Antrag vom..20..) Wie organisiert die Stadt/ Gemeinde gemeinsame Schulentwicklungsund Jugendhlifeplanung? Welche Rolle spielen Schulverwaltungsamt, Jugendamt, Trager und Schulaufsicht? Wie werden Bedarfsfeststellung und Anmeldeverfahren organisiert? In welchen Schritten werden bestehende Ganztagsangebote zusammengeführt? Setzt die Stadt/Gemeinde besonderesozialräumliche Schwerpunkte? Wenn ja, welche? Wird ggf. ganze Schule für n Stadtteil zur Ganztagsangebotsschule umgewandelt? Gibt es ggf. in den Ferien bzw. an schulfreien Tagen auch schulübergreifende Angebote? Werden Schulen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Partner (z.b. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Sportver) beteiligt? Wurden bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen oder werden welche geplant? Wurde der besonderen Bedeutung der Kirchen und der freien Wohlfahrtspflege entsprochen? Welche Beschlüsse wurden bereits in den politischen Gremien der Stadt/ Gemeinde gefasst bzw. wann sind Beschlussfassungen vorgesehen? Sonstige Bemerkungen (z.b. Investitionen und Ausstallung, auch im Hinblick auf die Bundesmittel; Qualitätszirkel, Fortbildungsmaßnahmen) Ganztagskonzept für die einzelnen Schulen Offene Ganztagsschulen In Stadt/Gemelnde Ganztagskonzept der _ Schule (Anlage B zum Antrag vom..20, für jede einzelne Schule vorzulegen) SozIalräumlIche Daten zu den beteiligten Schulen (auch im Hinblick auf besondere Förderbedarfe und die Infrastruktur möglicher Partner der Schulen) Wie organisiert die Schule als offene Ganztagsschule ihr pädagogisches Gesamtkonzept? Gibt es Be- - züge des offenen Ganztags zu anderen Aktivitäten der Schule (z.b. Schuleingangsphase, Öffnung von Schule, Selbstständige Schule, Schulprogrammentwicklung, Erziehungsverträge)? Welche besonderen Förderangebote gibt es für welche Zielgruppen? Wie und von wem wird die Hausaufgabenbetreuung durchgeführt? Wie beteiligen sich die Lehrkräfte an Förderangeboten und Hausaufgabenbetreuung? Welches Personal wird eingesett? Wenn die Lehrstellen kapitalisiert warden, mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis? Setzt die Schule neben den Förderangeboten besondere pädagogische Schwerpunkte? (z.b. Kultur, Bewegung, Spiel und Sport, Naturwissenschaften, Umwelt)? Wie warden frele Trager der Kinder- und Jugendhilfe und weitere außerschulische Partner (z.b. aus Musik, Kultur und Sport) beteiligt? Wurden bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen oder sind welche geplant? Warden Räume von Partnern benutzt? Wie werden Eitern und Kinder beteiligt? Welchen Einfluss haben Eltern und Kinder auf die Inhalte und Qualitäten der Förderangebote sowie der außerunterrichtlichen Freizeit-, Sport- und Kulturangebote? Welchen Einfluss haben sie z.b. auf Mittagessen, Pausenregelungen oder Ferienangebote? Welches Personal wird in den außerunterrichtlichen Angeboten eingesetzt (Fachkräfte, ergänzendes Personal)? Welche Rolle spielen die Lehrkräfte bel den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule? Welche Rolle spielen die schulischen Gremien? Gibt es bereits Beschlüsse? In welchen Gremien bzw. Runden Tischen oder Arbeitsgruppen außerhalb der Schule arbeitet die Schule mit? Wie ist die Mitwirkung des nicht lehrenden Personals in den schulischen Gremien gesichert? Gibt es schulinteme ErgebnissIcherung? Wer wird ggf. an der Ergebnissicherung und der Evaluation beteiligt? Welche Konsequenzen werden aus vorliegenden Ergebnissen gezogen? Sonstige Bemerkungen (z. B. Investitionen und Ausstattung, auch im Hinblick auf die Bundesmittel; erweiterte Offnungszeiten; Verankerung der offenen Ganztagsschule im Stadtteil bzw. in der Gemeinde) Anlage B Ritterbach Verlag

34 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 3 Kreis/Stadt/Gemeinde/Ersatzschultrager Bezirksregierung Ort, Datum Sachbearbeiter/in: Tel.: Fax: Offene Ganztagsschule im Primarbereich Antrag auf Gewährung r Zuwendung und r Zuweisung von Lehrerstellenanteilen für die Durchführung aunerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale) zum Schuljahr MAO.. Ich bin Träger/in von Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich. Anlage 1 Im Schuljahr 20../20.. sollen außeruntenichtliche Angebote im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich wie folgt eingerichtet bzw. fortgeführt werden: - an Grundschule/n für insgesamt Schülerinnen und Schüler, - davon Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf - und Schülerinnen und Schaler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren LebenslagerT(i.B. zugewanderte Sinti und Roma) - an Fürderschulein im Primarbereichi für insgesamt Schülerinnen und Schüler, - davon Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (is. zugewanderte Sinti und Roma). Hierfür beantrage ich: a) den einfachen Fördersatz für Schüler und Schülerinnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf: - Landeszuwendung in Höhe von insgesamt E und n Lehrerstellenanteil in Höhe von Stellen (0,2 Stelle pro 25 Kinder)2 und/oder' - Landeszuwendung in Höhe von insgesamt E und n Lehrerstellenanteil in Höhe von Stellen (0,1 Stelle pro 25 Kinder)4. - (nur für Ersatzschulträger möglich!) Landeszuwendung in Höhe von insgesamt E b) den erhöhten Fürdersatz far Schüler und Schülerinnen mit sonderpadagogischen Fürderbedarf bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen - Landeszuwendung in Höhe von insgesamt E und n Lehrerstellenanteil in Höhe von Stellen (0,2 Stelle pro 12 Kinder)5 und/oder' - Landeszuwendung in Höhe von insgesamt E und n Lehrerstellenanteil in Höhe von Stellen (0,1 Stelle pro 12 Kinder)4. - (nur für Ersatzschultrager möglich!) Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 1) Ausgenommen end gern. Nummer 2 des IldErl. Suwandungen BV da...mund ougromnlereddenor Angebote ofener Bermlagssehlen Irn PrImerberedi vom (BASS Nr.113) dueenande GarelagsfOrdersandan Mt den FOrderschwerbuneen Gersage Entudelund derbere.4 arg robledscatt EnArdclemg. 2) EMe Teilung des LelderelMenantere Ist nur In der Stedeluna je 25 Pnaer mag.. 3) tecbterbarendes Welchen 4) 001 LehrersterenanIel Ist aurenen lege durch ) Eine Teeme des Lebrereelenantalla is 1.5dn der Sleffelung je 12 tgrear magn.. Bezirksregierung Az.: Ort, Datum Offene Ganztagsschule im Primarbereich Anlage 2 Zuwendungsbescheid Gewährung von Zuwendungen des Landes für die Durchführung aufterunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Inkl. Betreuungspauschale) Ihr Antrag vom Anig.: Allgem Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (AN- Best-G) bzw. Allgem Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt- förderung (ANBest-P) bzw. Vordruck Verwendungsnachweis Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich für das Schuljahr _/_ Landeszuweisung/n Landeszuschuss in Höhe von E für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen E für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen, E für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen im Primarbereich. Die beantragten Lehrerstellenanteile werden mit gesondertem Erlass zugewiesen. Darüber hinaus bewillige ich Ihnen auf Ihren Antrag für offene Ganztagsgrundschulen Betreuungspauschalen in r Gesamtsumme von sowie für offene Ganztagsförderschulen Betreuungspauschalen in r Gesamtsumme von Der Gesamtbetrag der Zuwendung betragt E davon - zum ersten Schulhalbjahr e, - zum zweiten Schulhalbjahr e. Der Berechnung des Zuwendungsbetrages liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde:.,, ,..,, Mr:, Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersatz Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil an: (ohne lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne lenanteil plus 0,1 Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen./. J. Unter den Schale innen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flachtfingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. zugewanderte Sirrt und Roma) Anlage 1 (Forts.) Folgende Kinderzahlen liegen mr Berechnung zur Aufteilung der Stellenanteile bzw. des Zuwendungsbetrags zu Grunde:,..,...,,,N,N far: Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersalz Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz an: mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil (ohne lenanteil plus 0,1!enanteil (ohne lenanteil plus 0,1,,,, Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen J. J. Unter den Schülerinnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersalz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. zugewanderte Sinti und Roma),...,.....,,,,, im: ersten Schulhalb ahr zweiten Schulhalbjahr mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil (ohne an: lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne lenanteil plus 0,1 Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen J. J. Im Schuljahr 20.../20... werden folgende bestehende Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen überführt: - Gruppen Schule von acht bis eins" - Gruppen Dreizehn Plus". Darüber hinaus beantrage ich Betreuungspauschale a) für offene Ganztagsgrundschulen in Höhe von E (5.500 pro Schule) und b) für offene Ganztagsförderschulen im Primarbereich in Höhe von E (6.500 pro Sch. Die Zustimmungen der jeweils zuständigen Schulkonferenzen zur Einrichtung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich liegen gemäß 9 Absatz 3 i.v.m. 65 Absatz 2 Nummern 3 und 6 SchulG (BASS 1-1) vor. Ich bestätige, dass ich Eigenanteile in Höhe von E für die genannten Maßnahmen erbringe. Ich erkläre, a) dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen im Primarbereich urn auf Dauer angelegte Maßnahmen handelt, b) dass ich für die o.g. Schulen, die ich in offene Ganztagsschulen umwandeln möchte bzw. umgewandelt habe, k Zuwendungen des Landes zur Einrichtung von Gruppen nach den Programmen Dreizehn Plus im Primarbereich" und Schule von acht bis eins' für das kommende Schuljahr beantragt habe. Als Anlage füge ich bei: - Konzepte des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen in offene Ganztagsschulen ' (dreifach; nur ber Erstantragsstellung erforderlich) - Ganztagskonzepte der beteiligten offenen Ganztagsschulen im Primarbereichl (dreifach; nur für neu eingerichtete offene Ganztagsschulen erforderlich) - Übersicht über die Verteilung der beantragten Lehrerstellenanteile auf die jeweiligen Schulen - Liste der teilnehmenden Schulen mit Adresse und Schulnummer. (unters.11) Anlage 2 (Forts.),,,,,,,,, im: ersten Schulhalb ahr zweiten Schulhalbjahr mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrersiel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne (ohne lenanteil plus 0,1 an: Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen 1. J. Die Zuwendung mi d in Form der Fes betragsfinanzierung gewahrt und kann eigenverantwort ich auf die o.a. Angebote in Ihrem Schulbezirk aufgeteil werden. Die Zuwendung wird in zwei gleichen Raten, und zwar zum 1. Sep ember diesen und zum 1. März nächsten Jahres ausgezahlt Eine Anforderung durch Sie ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte Venvendungsnachweis zu führen und mir bis zum nächsten Jahres vorzulegen. Stehen Anteile der hier zugewiesenen Landesmittel Dritten zu, so sind sie nach Erhalt unverzüglich an diese weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel ist von Ihnen zu prüfen, in den von Ihnen vorzulegenden Verwendungsnachweis einzubeziehen und mir ohne Anlagen als Anlage zum Verwendungsnachweis vorzulegen. Sollten an Schulen, für die die Landeszuwendung beantragt wurde, k außerunterrichtlichen Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich zustande kommen oder sich gegenüber dem Antrag die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verringern, reduziert sich die Zuwendung entsprechend der tatsächlich teilnehmenden Schülerzahl (auflösende Bedingung). Gleiches gilt Mr die Betreuungspauschale. Die tatsächlichen Schülerzahlen (Stichtag: erster Schultag nach den Herbstferien) sind mir schriftlich bis spätestens Woche nach dem vorgenannten Termin mitzuteilen. Soweit die auflösende Bedingung zum Tragen kommt, sind mir otie entsprechenden Mittel umgehend, spätestens innerhalb 3 Wochen nach dem Stichtag, zu erstatten. Dies ist im Verwendungsnachweis anzugeben. Nebenbestimmungen: Die beigefügten ANBest-GIP sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird Folgendes bestimmt: - Die Nummern 1.4, 5.4, 6, 7.1, 7.3, 7.4, 9.31 und 9.5 ANBest-G bzw. 1.4, 5.4, 6.1, 6.3, 6.4, 6.5, 8.31 und 8.5 ANBest-P sind nicht anzuwenden. - Die Bestimmungen des RdErl. d. MSW Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außeruntenichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe l" v (BASS Nr. 2) sind zu beachten. -Die Betreuungspauschale wird für andere Betreuungsformen an r offenen Ganztagsschule bewilligt, beispielsweise Frühstacksangebote, Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16 Uhr). (Anmerkung: Weitere Nebenbestimmungen können je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten von den Bezirksregierungen im Rahmen der geltenden Vorschriften aufgenommen werden.) Rechtsbehelfsbeleh rung: Im Auftrag 1)Per mustee A und B aus dom WAU 2dreamlungenalr de Ourchlterung aullerunleulchtlichar Angebote offener Genzlogbandeete (BASS er 19) slne zo umwenden edeemoreed deereerdl Ritterbach Verlag

35 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 4 Anlage 3 Kreis/Stadt/Gemeinde/ Ersalzschultrager Bezirksregierung Ort, Datum Sachbearbeiter/in: Tel.: Fax: Offene Ganztagsschule im Primarbereich Verwendungsnachweis Zuwendungen des Landes für die Durchführung auüerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Inkl. Betreuungspauschale) Durch Zuwendungsbescheid vom Az.: wurden mir für die Durchführung augerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich insgesamt E als Zuweisung/Zuschuss zu den OA. Maßnahmen sowie insgesamt E als Zuweisung/Zuschuss als Betreuungspauschalen bewilligt und ausgezahlt. SachberIcht/Zahlenmgaiger Nachwels Es wird bestatigt, dass außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich - an Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern (davon Schülerinnen und Schuler mit sonderpadagogischem Förderbedarf) sowie Schülerinnen und Schuler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (zf.-zugewanderte Sinti und Roma) und - an Förderschulen im Primarbereich mit Schülerinnen und Schülern (davon Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. zugewanderte Sinti und Roma) durchgeführt wurden. Die dafür erhaltenen Mittel in Höhe von E wurden dem Zweck entsprechend verwendet. Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde: -....,,,,,,,, far: Schülerinnen und Schüler mit einfachem Fördersatz Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Fördersatz mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil an: lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne Kapitalisierung Kapitalisierung) (ohne lenanteil plus 0,1 Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen J. J. nsawuasareurenei. Unter den Setae "nnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. zugewanderte Sinti und Roma).. im: ersten Schulhalb ahr zweiten Schulhalbjahr mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne (ohne lenanteil plus 0,1 an: Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen J. J. iübsure ober FM.) Von den erhaltenen Mitteln habe ich Mittel in Höhe von E an andere Trager waiter geleitet und deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft. I) NIcHiulreffendes alralchan Anlage 3 (Forts.) Mn Eigenanteil in Höhe von habe ich erbracht. Ich bestätige, dass die kapitalisierten Lehrerstellen dem in Nummer 3.1 des Erlasses Offene Ganztagsschule im Primarbereich vorgegebenen Zweck entsprechend verwendet worden sind. Die darüber hinaus für außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich - an Grundschulen mit Schülerinnen und Schuler (davon Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (1.-137zugewanderte Sinti und Roma) und - an Förderschulen im Primarbereich für Schülerinnen und Schüler (davon SchOWmen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien' in vergleichbaren Lebenslagen gewanderte Sinti und Roma) beantragten Landesmittel in Höhe von E konnten night in Anspruch genommen werden, weil diese Maßnahmen nicht realisiert wurden oder sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schuler gegenüber dem Antrag zum Stichtag erster Schultag nach den Herbstferien um Schülerinnen und Schüler reduziert hat. Die hierfür bereitgestellten Mittel habe ich am.. 20 zurückgezahlti Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde:,.,, für:,,,, Schülerinnen und Schüler ohne son- Schülerinnen und Schuler mit sonderpädagogischem Förderbedarf derpadagogischem Förderbedarf mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil an: lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne,kapitalisierung Kapitalisierung) (ohne lenanteil plus 0,1 Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen J. J. Ira.,esIQseu5ud,se,1u,tee raze Unter den Schüler'nnen und Schülern, die mit erhöhtem Fördersatz gefördert warden sollen, befinden sich Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.b. zugewanderte Sinti und Roma) im: ersten Schulhalbjahr zweiten Schulhalbjahr mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstel- mit 0,1 Lehrerstel- mit 0,2 Lehrerstellenanteil lenanteil plus 0,1 lenanteil (ohne (ohne lenanteil plus 0,1 an: Kapitalisierung Kapitalisierung) Kapitalisierung Kapitalisierung) Grundschulen Förderschulen./. J. itbnrulzbe,saszssithiu.pszzi Es wird bestätigt, dass die Betreuungspauschalen in Höhe von E im Sinne des Er lasses Offene Ganztagsschule im Pnmarbereich" in voller Höhe verwendet worden sind. offene Ganztagsschule/n im Primarbereich wurde/n entgegen den Planungen nicht realisiert und die Betreuungspauschale/n in Höhe von E am..20 zurückgezahlt. Im Auftrag Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es haben sich k - nachstehende - Beanstandungen ergeben. den I) NichlavIreflendes stralchen (Bezirksrogierung, Unlerschrlfl) Ritterbach Verlag

36 Anlage zu Drucksache-Nr Seite Nr. 2 Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v (ABI. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)1 1 Grundlagen 1.1 In Nordrhein-Westfalen gibt es gebundene Ganztagsschulen - diese auch als erweiterte gebundene Ganztagsschulen - ( 9 Absatz 1 SchulG - BASS 1-1), offene Ganztagsschulen (59 Absatz 3 SchulG) und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote ( 9 Absatz 2 SchulG). 1.2 Gebundene Ganztagsschulen, offene Ganztagsschulen und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote unterscheiden sich in Bezug auf Teilnahmepflichten und -möglichkeiten wie folgt: - In r aebundenen Ganztagsschule ( 9 Absatz 1 SchulG) nehmen alle Schülerinnen und Schuler der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule für sie in dem in Nummer 5.1 beschriebenen Zeitrahmen verpflichtend. - In r offenen Ganztaasschule im Primarbereich ( 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schuler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer s Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. - Zu den außerunterrichtlichen Ganztaas- und Betreuungsangeboten ( 9 Absatz 2 SchulG) gehören im Primarbereich die Schule von acht bis eins", Dreizehn Plus" und Silentien", in der Sekundarstufe I die pädagogische Übermittagbetreuung und weitere Ganztags- und Betreuungsangebote". An diesen Angeboten nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule teil. Eine regelmäßige und tägliche Teilnahme ist nicht erforderlich. 1.3 Eine zentrale Grundlage ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinderund Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Sie soll fortgeführt und weiter intensiviert werden. Die Beteiligung von gewinnorientierten Trägern und kommerziellen Nachhilfeinstituten ist unzulässig ( 55 SchulG). 1.4 Die Trager der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze fur Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (524 Absatz 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden ( 5 Absatz 1 KiBiz). Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten. 2 Ziele und Qualitätsentwicklung 2.1 Ziel ist der Ausbau von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu m attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Dies soll durch flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden. 2.2 In allen Landesteilen soll möglichst vergleichbare Qualität sichergestellt werden. Die Landesregierung unterstützt die örtlichen Entwicklungsprozesse, beispielsweise durch Beratungsleistungen, wissenschaftliche Begleitvorhaben, ergänzende Erhebungen sowie durch Rahmenvereinbarungen mit gemeinwohlorientierten Partnern. 2.3 Die Schulaufsicht unterstützt die jeweiligen örtlichen Entwicklungsprozesse von Schulen, Trägern und Kommunen, beispielsweise durch Beratungsleistungen, Unterstützung in Konfliktsituationen oder Mitarbeit in Steuergruppen und Qualitätszirkeln. 1) Bereinigt. Eingearbeitet: RdEri. v (ABI. NRW S. 68); RdEd. v (ABI. NRW 04/16 S. 38) 3 Merkmale von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten 3.1 Zu den Merkmalen sowohl r gebundenen als auch r offenen Ganztagsschule ( 9 Absatz 1 und Absatz 3 SchulG) gehören beispielsweise - Angebote fur unterschiedlich große und heterogene Gruppen, die auch besondere soziale Problemlagen berücksichtigen, - ein verlässliches Zeitraster und sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, auch unter Entwicklung neuer Formen der Stundentaktung, die Öffnung von Schule zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den dort tätigen Akteuren auf Augenhöhe", - Förderkonzepte und -angebote fur Schülerinnen und Schuler mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Bewegungsförderung), - die Förderung der Interessen der Schülerinnen und Schuler durch zusätzliche themen- und fachbezogene oder fächerübergreifende, auch klassen- und jahrgangsstufen-übergreifende Angebote und außerunterrichtliche Praktika, - zusätzliche Zugänge zum Lernen und Arbeitsgemeinschaften (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel interkulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote), Anregungen und Unterstützung beim Lösen von Aufgaben aus dem Unterricht und Eröffnung von Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Entwicklung der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Gestalten, - Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen, fur Selbstbildungsprozesse und fur selbstbestimmte Aktivitäten, - ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung mit entsprechenden Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern und Jugendlichen frei gestaltbaren Zeiten, - Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, u.a. zu r gesunden Ernährung, - vielfältige Bewegungsanreize und -angebote, - die Einbindung der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler an Konzeption und Durchführung der Angebote, - Unterstützungsangebote für Eltern, zum Beispiel zu Erziehungsfragen, der Beratung und Mitwirkung, in der Sekundarstufe I auch die Orientierung auf Aspekte der Berufsund Ausbildungsreife oder der Hochschulreife sowie Lebensplanung. Offene und gebundene Ganztagsschulen setzen diese Merkmale im Rahmen ihrer Ressourcen und Möglichkeiten um. 3.2 Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote ( 9 Absatz 2 SchulG) können sich inhaltlich im Rahmen ihrer Ressourcen an den Merkmalen von Ganztagsschulen orientieren. 4 Einrichtungsverfahren 4.1 Ganztagsschulen sind Gegenstand der Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung ( 80 SchulG, 80 SGB VIII und 7 KJR5G), auch im Rahmen von regionalen Bildungsnetzwerken. 4.2 Der Schulträger entscheidet, ob Schule als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Vorher hört er die Schule an ( 76 Satz 2 Nummer 7 SchulG). Ober deren Stellungnahme entscheidet die Schulkonferenz (565 Absatz 2 Nummer 22 SchulG). Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung. 4.3 Der Schulträger entscheidet mit Zustimmung der Schulkonferenz, ob Schule als offene Ganztagsschule geführt wird ( 9 Absatz 3 Satz 3 SchulG). 4.4 Ober außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote ( 9 Abs. 2 SchulG) entscheidet die Schule mit Zustimmung der Schulkonferenz ( 65 Absatz 2 Nummer 6 SchulG). Der Schulträger ist zu beteiligen. 4.5 Der Schulträger und der öffentliche Träger der Jugendhilfe unterstützen die Schulen und ihre außerschulischen Partner bei der Planung und Organisation ihrer außerunterrichtlichen Angebote. Sie beteiligen die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kirchen, Musikschulen, Ver und weitere Trager. Bei den Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten ist der gemeinnützige Sport zu berücksichtigen. 5 Zeitrahmen und Öffnungszeiten 5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (59 Absatz 1 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemn Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei Unterrichtstage Ober jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und Schuler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen Ober den für alle Schülerinnen und Schuler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche Angebote durch, zum Bei- (BASS-Auszug) Ritterbach Verlag

37 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 6 spiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese Angebote für n Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. In der Sekundarstufe I kann die Schule für die unteren Klassen n größeren Zeitrahmen als für die oberen Klassen vorsehen. 5.2 Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich ( 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemn Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. 5.3 Der Zeitrahmen in außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten ( 9 Absatz 2 SchulG) orientiert sich an den jeweiligen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarfen. 5.4 Hausaufgaben werden in offenen und gebundenen Ganztagsschulen in das Gesamtkonzept des Ganztags integriert (RdErl. d. MSW V BASS Nr. 3, s. dort Nr. 4.2). 5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm. 6 Infrastruktur und Organisation 6.1 Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur bereit. 6.2 Für Angebote außerschulischer Träger sollen Schulräume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Angebote außerschulischer Träger können auch außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden. Eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII ist nicht erforderlich. 6.3 Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme s Mittagessens oder s Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise m außerschulischen Träger, m Eltern- oder Mensaverein. 6.4 Benachbarte Schulen können gemeinsame außerunterrichtliche Angebote vorhalten. Der Schulträger kann Angebote zur Förderung besonderer Begabungen und für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen (zum Beispiel zur Talentförderung in Sport und Kultur oder zur Förderung naturwissenschaftlicher Fähigkeiten, muttersprachlicher Ergänzungsunterricht, Deutsch als Fremdsprache) für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen an r Schule konzentrieren. 6.5 Jede Ganztagsschule entwickelt, auch unter Beteiligung der außerschulischen Kooperationspartner, ein Ganztagskonzept, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Dieses Konzept orientiert sich an den in Nummer 3.1 beschriebenen Merkmalen und ist Teil des Schulprogramms. Über das Konzept entscheidet die Schulkonferenz ( 65 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 6 SchulG). 6.6 Die Teilnehmendenzahl an den einzelnen Angeboten beziehungsweise die Gruppengröße richtet sich nach dem Inhalt der Angebote und den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler. 6.7 Alle beteiligten Personen und Einrichtungen sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für n regelmäßigen und fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den außerunterrichtlichen Angeboten. 6.8 Die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule und außerschulischem Träger beruht auf r Kooperationsvereinbarung. Partner dieser Vereinbarung sind der Schulträger, die Schulleiterin oder der Schulleiter und der außerschulische Träger. Der Schulträger beteiligt den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt die Beschlüsse der Schulkonferenz. Die Vereinbarung hält insbesondere Rechte und Pflichte der Beteiligten fest und regelt die gegenseitigen Leistungen der Kooperationspartner sowie u.a. die Verfahren zur Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts, den Zeitrahmen, den Personaleinsatz, darunter u.a. die Verwendung von Lehrerstellenanteilen, Vertretungs- und Aufsichtsregelungen, Regelungen für den Umgang bei Konflikten, erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten des Personals außerschulischer Trager sowie Regelungen zur Beteiligung der Eltern und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. 6.9 Die Schule vereinbart mit Zustimmung der Schulkonferenz mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der pädagogischen Kräfte der außerschulischen Partner ( 75 Absatz 4 SchulG). Es wird empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Vertreterinnen und Vertreter außerunterrichtlicher Angebote in Ganztagsschulen in den schulischen Gremien zu beteiligen ( 66 Absatz 7 SchulG, 68 Absatz 4 SchulG, 75 Absatz 4 SchulG) Bei m Anmeldeüberhang können auswärtige Schülerinnen und Schüler auch dann abgewiesen werden, wenn sie in ihrer Heimatgemeinde nur Halbtagsschule der gewünschten Schulform besuchen können ( 46 Absatz 5 SchulG). 7 Das Personal 7.1 Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen. 7.2 Lehrerstellenanteile sind möglichst für Angebote zu nutzen, die die Kinder ergänzend zum Unterricht individuell fördern und fordern (zum Beispiel zusätzliche Arbeits- oder Wochenplanstunden, Sprachbildung, Mathema- tik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen). Möglich ist auch ihre Nutzung für Konzeption und Koordination. 7.3 Neben Lehrkräften sollen möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. 7.4 Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer beziehungsweise sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden. 7.5 Die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal liegen beim jeweiligen Anstellungsträger. Die Beschäftigung von Personal s außerschulischen Trägers erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. 7.6 Ein außerschulischer Träger kann aus dem Kreis ss Personals Person zur Koordination sr Angebote bestimmen, die eng mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter zusammenarbeitet. 7.7 Das Personal legt vor Aufnahme sr Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vor ( 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz). Bei Personen, die in Begleitung mitwirken und bei Schülerinnen und Schülern kann auf ein erweitertes Führungszeugnis verzichtet werden. Im Übrigen gilt 72 a SGB VIII. 7.8 Der Arbeitgeber belehrt sein Personal vor erstmaliger Aufnahme sr Tätigkeit und anschließend mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach 34 Infektionsschutzgesetz beziehungsweise bei Personal im Küchen- und Mensenbereich nach 43 und 44 lnfektionsschutzgesetz. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das die Schule drei Jahre lang aufbewahrt. 8 Elternbeiträge 8.1 Elternbeiträge können nur für freiwillige Angebote erhoben werden, nicht jedoch Mr verpflichtende Angebote. 8.2 In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170 pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Er kann dies auf Dritte übertragen. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die Kindertageseinrichtung besuchen, sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorgesehen werden ( 9 Absatz 3 Satz 4 SchulG in Verbindung mit 5 Absatz 2 KiBiz). Nummer 8.2 Satz 1 erhält gemäß RdErl. v (AB!. NRW 04/16) ab folgende Fassung: In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3%." 8.3 Der Schulträger, der Trager der öffentlichen Jugendhilfe und die Schulleiterin oder der Schulleiter sollen Eltern besonders förderungsbedürftiger Kinder auf die Möglichkeit r Reduzierung oder s Erlasses der Beitragszahlungen oder r Übernahme von Beiträgen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe ( 90 SGB VIII) hinweisen. Ziel ist, Teilnahme dieser Kinder zu ermöglichen. 8.4 Für Ferienangebote und Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. 8.5 In außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten und in freiwilligen außerunterrichtlichen Angeboten gebundener Ganztagsschulen kann sich die Erhebung von Elternbeiträgen an den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich orientieren. 8.6 Ist die Ganztagsschule nächstgelegene Schule der Schulform, besteht nach der Schülerfahrkostenverordnung grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten. Ist die besuchte Schule lediglich die nächstgelegene Ganztagsschule, begründet dies kn weitergehenden Anspruch auf Schülerfahrkosten ( 9 Absatz 7 SchfkV0 - BASS Nr. 3.1). Der Schulträger ist ebenfalls nicht verpflichtet, Mehrkosten zu tragen, die durch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten entstehen. 9 Aufsicht, Sicherheitsförderung, Unfallversicherungsschutz 9.1 Angebote außerschulischer Trager gelten als schulische Veranstaltungen. 9.2 Für Aufsicht und Sicherheitsförderung gelten der - RdErl. d. MSW v Verwaltungsvorschriften zu 57 SchulG - Aufsicht (BASS Nr. 1), - RdErl. d. KM v Unfallverhütung, Schülerunfallversicherung" (BASS Nr. 1), - RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v Sicherheitsförderung im Schulsport (BASS Nr. 2) und (BASS-Auszug) ID Ritterbach Verlag 2

38 Anlage zu Drucksache-Nr Seite 7 - RdErl. d. KM v Grundausbildung in Erster Hilfe" (BASS Nr. 1). Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt sicher, dass Aufsicht und Sicherheitsförderung auch vom Personal der außerschulischen Angebote im Sinne dieser Erlasse wahrgenommen werden, und gewährleistet die Einweisung in die Aufsichtspflicht. 9.3 Schülerinnen und Schüler, die an Angeboten nach diesem Erlass teilnehmen, sind unfallversichert ( 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b SGB VII). Der Versicherungsschutz besteht auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien. Zuständig ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als Trager der gesetzlichen Unfallversicherung. 9.4 Unter den Versicherungsschutz fallen die Teilnahme und die dafür zu Fuß oder mit m privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegenden Hin- und Rückwege. 9.5 Der Schulträger, ein Eltern- oder Förderverein oder ein anderer Trager gewährleisten den Versicherungsschutz für ihr jeweiliges Personal. 9.6 Eltern und andere Personen, die im Auftrag der Schule unentgeltlich und außerhalb s Beschäftigungsverhältnisses in den Angeboten tätig sind, sind grundsätzlich über das Land bei der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen unfallversichert. 9.7 Für Personen, die auf der Grundlage s Werkvertrages gegen Zahlung r Vergütung tätig werden, scheidet ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung aus. 9.8 Die Versicherungsträger gewährleisten bei Unfällen - unabhängig von der Frage des Verschuldens - die vorgeschriebenen Leistungen des Sozialgesetzbuches VII. 10 Lehrerstellenzuschlag und Finanzierung 10.1 Der Ganztagszuschlag beträgt nach Maßgabe des Haushalts für - gebundene Ganztagsschulen 20 Prozent der Grundstellenzahl, - die Förderschulen mit Ausnahme der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen 30 Prozent der Grundstellenzahl, - Hauptschulen und Förderschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb 30 Prozent der Grundstellenzahl ( 9 Verordnung zu 93 Absatz 2 SchulG - BASS Nr. 1). Lehrerstellen werden nach Maßgabe des Haushalts auch für offene Ganztagsschulen im Primarbereich sowie für pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I zugewiesen Soweit Lehrerstellen nicht in Anspruch genommen werden, leistet das Land an Stelle von Lehrerstellen Zuschüsse Mr das Personal außerschulischer Trager. Die Zuschüsse dürfen auch für Koordinierung und Fortbildung verwendet werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Inanspruchnahme von Stellenanteilen oder Barmitteln unter Berücksichtigung der inhaltlichen Beschlüsse der Schulkonferenz und bestehender Arbeitsverträge Nach Maßgabe des Haushalts leistet das Land darüber hinaus in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ( 9 Absatz 3 SchulG) und in außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten ( 9 Absatz 2 SchulG) Zuschüsse für Einsatz, Koordinierung und Fortbildung des Personals außerschulischer Träger ( 94 Absatz 2 SchulG) Die Finanzierung des Einsatzes von Personal in Anstellungsträgerschaft der Schulträger, der öffentlichen und freien Trager der Jugendhilfe oder anderer Träger in außerunterrichtfichen Angeboten sowie den Umfang von Lehrerstellen in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich sowie Angeboten der pädagogischen Übermittagbetreuung beziehungsweise Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I regeln folgende Runderlasse: - für die offene Ganztagsschule im Primarbereich: RdErl. d. MSJK Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" v (BASS Nr. 19). für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich: RdErl. d. MSW Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe ( Schule von acht bis eins", Dreizehn Plus", Silentien") v (BASS Nr. 9). für Angebote außerschulischer Träger in gebundenen Ganztagsschulen sowie für pädagogische Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I: RdErl. d. MSW Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote" v (BASS Nr. 24) Die Lehrerstellenanteile und die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nicht für den Unterricht im Rahmen der Stundentafel und zur Bildung klrer Klassen verwendet werden. Unterrichtsstunden und Ergänzungsstunden, die auf der Grundlage der Stundentafel im Rahmen des Zeitrahmens gemäß Nummer 5 angeboten werden, dürfen nicht auf die Verwendung des Ganztagszuschlags angerechnet werden (Vermeidung von Doppelfinanzierung) Die Schule stellt durch geeignete Vertretungskonzepte sicher, dass Unterricht und in gleicher Weise Angebote im Ganztag und in der pädagogischen Überrnittagbetreuung, die von Lehrkräften im Rahmen ihrer regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden durchgeführt werden, nicht ausfallen Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet Für die Betreuung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, von Schülertutorinnen und Schülertutoren, Praktikantinnen und Praktikanten oder Studierenden durch Lehrkräfte können Lehrerwochenstunden in diesem Rahmen im Verhältnis 1 : 6 ( Lehrerwochenstunde für sechs Stunden Tätigkeit dieser Kräfte) verwendet werden Das für Schule zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für die Finanzierung bei Grundschulverbünden ( 82 Absatz 3 SchulG) und organisatorischen Zusammenschlüssen ( 83 Absatz 1 SchulG) besondere Regelungen vorsehen. 11 Ersatzschulen Für die Trager von Ersatzschulen gilt dieser Erlass entsprechend. Als gebundene Ganztagsschulen gelten nur die Schulen, deren Ganztagszuschlag refinanziert wird, als offene Ganztagsschulen im Primarbereich nur solche Schulen, die entsprechende Zuwendung nach dem RdErl. d. MSJK Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich" (BASS Nr. 19) erhalten. Abweichende Formen der Schulmitwirkung nach 100 Absatz 5 SchulG bleiben unberührt. 3 (BASS-Auszug) C Ritterbach Verlag

39 Offener Ganztag Entwicklung der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge Landeszuschüsse jährlich 3% Erhöhung (kaufmännisch auf volle -Beträge gerundet) Eigenanteile jährlich 3% Erhöhung (kaufmännisch auf volle -Beträge gerundet) Elternbeiträge Erhöhung ab jährlich 3 % zum Schuljahresbeginn Landeszuschus Gesamtlandesz Änderung ab Datum Landeszusch uss Grundfestbe trag pro Schüler s Grundfestbetr ag pro Schüler mit sonderpäd. FB Kapitalisierung 0,1 Lehrerstellen pro Schüler Kapitalisierung 0,1 Lehrerstellen pro Schüler mit sonderpäd. FB oder Flüchtling Gesamtlandes zuschuss pro Schüler mit Kapitalisierun g uschuss pro Schüler mit sonderpäd. FB und mit Kapitalisierung Eigenanteil Schulträger pro Schüler Höchstgrenze Elternbeiträge pro Monat Bemerkung Erlass bis Beitragssatzung steht noch bei 150 Höchstbetrag

40 STADT WETTER (RUHR) ÖFFENTLICHE LI NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FD 2/1 Verfasser/in: Frau Sabel Datum: Beratung und Beschluss R A T 111 Hauptausschuss El Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: am: am: Betreff: Darstellung der aktuellen Schülerzahlen in den Städt. Grundschulen in Wetter (Ruhr) Beschlussvorschlag: Der Schul- und Kulturausschuss nimmt die aktuellen Schülerzahlen der städt. Grundschulen zur Kenntnis. Begründung: Die Schulträger haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß 80 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen (SchulG NRW) Schulentwicklungsplanung zu betreiben, welche auch die Fortschreibung der Schülerzahlen beinhaltet. Zu diesem Zweck haben die Schulleiterinnen der Grundschulen auf Anfrage der Verwaltung das notwendige Datenmaterial zur Verfügung gestellt. Neben den rn Schülerzahlen wurde die Zahl der aufgenommenen Seiteneinsteiger_innen sowie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS), die nach den Regelungen des 19 SchulG besondere Unterstützung benötigen, erhoben. Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt Übersicht über die Schülerzahlen in den Städt. Grundschulen. Die Zahl der wohnortnahen SuS (Spalte 6) bezieht sich auf die Kinder, die die nächstgelegene Grundschule besuchen. In der Spalte 7 SuS nicht wohnortnah" werden die Kinder abgebildet, die aus anderen Einzugsgebieten in Wetter (Ruhr) kommen. Die Spalte 10 schulisch benannter Förderbedarf" stellt die Zahl der SuS dar, die nach Angabe der Schulleitungen n Unterstützungsbedarf haben, der jedoch nicht in allen Fällen aufgrund r Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde förmlich festgestellt wurde. Die Anzahl der Kinder mit förmlich festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sind in der vorletzten Spalte 11 aufgeführt. In der letzten Spalte 12 sind die SuS enthalten, die präventiv gefördert werden. Diese Förderung reicht offenbar von differenziertem Unterricht, Kleingruppenförderung zur Wahrnehmung, Feinmotorik, Sprachförderung oder auch unterrichtsfachbezogen bis hin zur Förderung Emotionaler-Sozialer Entwicklung oder Hochbegabung.

41 VORLAGE DER SEITE DRUCKSACHE- VERWALTUNG 2 NR.: Haushaltsauswirkungen Konsunntiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: I=1 ja E nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: E ja El nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung:

42 Schülerinnen und Schüler der Städt. Grundschulen Wetter (Ruhr) im Schuljahr 2016/2017 Schulbezeichnung Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 SuS Gesamt SuS wohnortnah SuS nicht wohnortnah aus anderen Städten Seitenein steigen / innen schulisch benannter Förderbedarf Förderbedarf förmlich festgestellt präventive Förderung Spalte Städt. Kath. St. Rafael GS Städt. GGS Alt-Wetter Städt. GGS Grundschöttel Städt. GGS Volmarstein Grundschulverbund Esborn-Wengern, Hauptstandort Esborn Grundschulverbund Esborn-Wengern, Teilstandort Wengern Summen Daten zusammengestellt nach Angaben der Schulen Stand: Anlage zu Drucksache-Nr

43 Doppischer Produktplan 2017 Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft verantwortlich: Frau Maikranz Produktgruppe Kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen zuständig: FD 1/1 - Bürgerbüro und Bücherei Produkt Medien und Information Rechtsbindung: freiwillige Aufgabe Produktziele Oberziel: - Versorgung der Bevölkerung mit Medien sowie Kostenbeteiligung der Büchereinutzer Operative Ziele: - Erhöhung der Ausleihen um 0,5 % Medien im Jahr - Erhöhung der Jahresleserzahl um 5,0 % - Erhöhung der Gesamtnutzer pro Jahr um 5,0 % Grund- und Kennzahlen - Anzahl Ausleihen / Jahr - Anzahl Medien / Jahr - Leserzahl / Jahr - Gesamtnutzer / Jahr - Zuschussbedarf / Einwohner - Zuschussbedarf / Gesamtnutzer Zeitreihenvergleich Veränder. Medienbestand ANZ ,89% Bücher ANZ ,64% Zeitschriftenabonnements ANZ ,85% Musik-CDs ANZ ,16% CD-ROMs ANZ ,52% Hörbücher ANZ ,37% DVD / Video ANZ ,35% Kinderkassetten ANZ ,45 % Wii-Spiele ANZ ,31 % Entleihungen ANZ ,38% Bücher ANZ ,68% Zeitschriften ANZ ,04% Musik-CDs ANZ ,54% CD-ROMs ANZ ,32% Hörbücher ANZ ,42% DVD / Video ANZ ,72% ET C2 CD Kinderkassetten ANZ ,27% Wii-Spiele ANZ ,17% Verlängerungen ANZ ,74% Umsatz des Bestandes ANZ 2,00 2,19 2,08 2,39 2,16 2,3 + 6,48% cn cn a) -I CD -o -1 03

44 Doppischer Produktplan 2017 Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft verantwortlich: Frau Maikranz Produktgruppe Kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen zuständig: FD 1/1 - Bürgerbüro und Bücherei Produkt Medien und Information Rechtsbindung: freiwillige Aufgabe Veränder. Gesamtnutzer ANZ ,60% Jahresleser ANZ ,27% davon Neuanmeldungen ANZ ,24 % Internetnutzer ANZ ,42% Zuschussbedarf / Einwohner EUR 4,83 5,37 4,84 6,09 5,30 5, ,13% Zuschussbedarf / Gesamtnutzer EUR 92,65 97,76 86,75 107,53 111,47 125, ,30% Anmerkungen Verlängerungen werden als erneute Ausleihungen gewertet. Unter den Jahreslesern" wird jeder Ausweisinhaber bei der erstmaligen Ausstellung bzw. der Verlängerung ss Ausweises (Gültigkeitsdauer: 1 Jahr) einmalig erfasst, mehrfache Besuche werden insoweit nicht berücksichtigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise bei Familienausweisen nur die Familie als ganzes, nicht aber jedes einzelne Familienmitglied als Ausweisinhaber erfasst wird. Die Anzahl an Einzelpersonen, die Leistungen der Bücherei in Anspruch genommen haben, dürfte insofern wesentlich höher ausfallen. Der Zuschussbedarf pro Einwohner" wurde auf Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand des Vorjahres (2009: / 2010: / 2011: / 2012: / 2013: / 2014: ) ermittelt. Sofern für die betrachteten Jahre die Jahresabschlüsse vorliegen, ergeben sich die zur Berechnung der Kennzahlen herangezogenen Aufwendungen und Erträge aus den jeweiligen Teilergebnisrechnungen. Andernfalls wird auf die vorläufige Teilergebnisrechnung zum Stand der Veröffentlichung zurückgegriffen, weshalb auch die ermittelten Kennzahlen unter Vorbehalt betrachtet werden sollten.

45 STADT WETTER (RUHR) (Z1 ÖFFENTLICHE NICHTÖFFENTLICHE MITTEILUNG DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : FD 2/1 Verfasser/in: Frau Sabel Datum: Beratung und Beschluss E R A T Hauptausschuss El Schul- und Kulturausschuss (Fachausschuss) am: am: am: Betreff: Förderprogramm des Landes NRW: NRW.BANK. Gute Schule 2020 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Kulturausschuss nimmt die landesrechtlichen Bestimmungen zur Verteilung der Zuschüsse aus dem Förderprogramm NRW.BANK. Gute Schule 2020 an die Kommunen zur Kenntnis. Begründung: Die Landesregierung beauftragte vor den Sommerferien die Entwicklung s kommunalen Investitionsprogrammes zur Modernisierung der Schulen. Dieses soll sicherstellen, dass für die Städte und Gemeinden in den kommenden vier Jahren Gelder für die Renovierung der Gebäude und Klassenzimmer und für den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereit stehen. Am verkündete die Landesregierung den Start des Förderprogramms NRW.BANK. Gute Schule 2020" zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur. Das Land übernimmt für die Kommunen alle Tilgungsleistungen. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. Die Bewilligungsbedingungen wird das Land noch in diesem Jahr konkretisieren, so dass das Programm zum anlaufen kann. Für die Verteilung der Mittel auf die Kommunen hat das Land Kreditkontingente gebildet, die sich nach den Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011 bis 2015 und der Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 bestimmen. Die Kreditkontingente sind auf der Internetseite des Landes NRW veröffentlicht.

46 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE- NR.: Das Kreditkontingent für die Stadt Wetter (Ruhr) ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Kreditkontingent 2017 Kreditkontingent 2018 Kreditkontingent 2019 Kreditkontingent 2020 Kreditkontingent insgesamt

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