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1 Landesseminarplan 2013 für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Moers 9 9 Duisburg 9 Düsseldorf 9 Alsdorf 9Leverkusen 9 Köln-Bonn Horizonte entdecken Landesbezirk Nordrhein

2 Landesseminarplan 2013 für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 3 Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick IG BCE BWS Wir sind das Original.

3 Vorwort 4 5 Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Nordrhein, Landesbezirksleiter Reiner Hoffmann auch für das Jahr 2013 haben wir ein spannendes Bildungsprogramm für euch zusammengestellt. Dieses soll euch dabei unterstützen, die anfallenden Aufgabenfelder kompetent und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu bieten wir wichtige Basis- und Fortgeschrittenenseminare sowie Seminare mit aktuellem Themenbezug an. Die Betriebsratswahlen liegen nun schon drei Jahre zurück. Viele von euch haben die Zeit bereits für ihre persönliche Fortbildung genutzt. Wer dies noch nicht getan und immer wieder verschoben hat, sollte schnell aktiv werden: In den Grundlagenseminaren BR 1 5 erhaltet ihr das notwendige Know-how, um eure Arbeit im Betriebsrat kompetent, zielorientiert und effizient zu verrichten. Zudem könnt ihr eure Erfahrungen untereinander austauschen und euch vernetzen. Auch dies hilft im Alltag, eure Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können. Eure Teilnahme an den Seminaren werden wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Zum Ende eines Seminars erhaltet ihr von der BWS ein Zertifikat. Dieses dokumentiert nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das die BWS ab 2013 mit besonderen Anreizen belohnen wird. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Basis- und Silber-Zertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen. Wir versprechen euch jetzt schon: Sammeln lohnt sich! Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Niemals zuvor war die BWS so umfangreich und aktuell aufgestellt wie heute. In jedem Fall solltet ihr daher auch einen Blick in das zentrale bundesweite Seminarprogramm werfen. Falls ihr keines zur Hand habt, findet ihr das Angebot auch unter Übrigens organisiert der Landesbezirk gemeinsam mit der IG BCE BWS auch Inhouse-Seminare, die auf eure spezielle betriebliche Situation und euren individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Das Prozedere ist ganz unkompliziert: Fragt einfach bei den Kolleginnen und Kollegen in Hannover oder bei uns im Landesbezirk an. Wir finden dann die richtige Lösung für eure Aufgabe oder auch für das jeweilige Problem, dem ihr gerade gegenübersteht. Nutzt die Chance der Fortbildung. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Schulungen, wichtige Erkenntnisse, bereichernde Kontakte und natürlich Erfolg bei eurer Arbeit. Mit einem herzlichen Glück auf und besten Grüßen Reiner Hoffmann Landesbezirksleiter

4 Impressum Fotonachweis Inhalt 6 7 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Weitere Informationen Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Annika Schalin Soufia Knorr Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung Berliner Straße Potsdam Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Bendhecker Straße Mönchengladbach Druck BWH GmbH Die Publishing Company Beckstraße Hannover Fotonachweis Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie Titelseite: Getty Images Seite 10: Fotolia Seite 27: Fotolia Seite 34: Fotolia Seite 45: Fotolia Landesbezirk Nordrhein BR 1 1 x 1 für Betriebsräte BR 2 Betriebsrat und personelle Angelegenheiten BR 3 Betriebsrat und soziale Angelegenheiten BR 4 Betriebsrat und Arbeitsrecht BR 5 Betriebsrat und Wirtschaft BR 8 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz.. 25 Bezirk Düsseldorf FAMILIENSERVICE: Vereinbarkeit von Beruf und Familie BR 1 1x1 für Betriebsräte Teil A und B BR 2 Betriebsrat und personelle Angelegenheiten Teil A und B BR 3 Betriebsrat und soziale Angelegenheiten Teil A und B BR 4 Betriebsrat und Arbeitsrecht Teil A und B Bezirk Moers Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Aktuelles Arbeitsrecht Unfallverhütung im Betrieb Erste-Hilfe-Koffer für neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) JAV 1 Grundlagenseminar JAV 2 Ausbildung checken und verbessern JAV 3 Arbeitstechniken Vorwort Impressum Fotonachweis Inhalt Der Weg zum Seminar Bildung auf Bundesebene Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm Ein Tagungszentrum der IG BCE Bildungszentrum Halter am See Kalender Referent(inn)en Kosten Der direkte Draht Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nordrhein Anmeldung Informationen zur Freistellung Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach 96 Abs. 4 und 8 SGB IX IG BCE-Mitglied? Die 10 wichtigsten Vorteile Teil Anmeldeformular IG BCE-Mitglied? Die 10 wichtigsten Vorteile Teil Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

5 über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG Ort, Datum Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am Datum beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn Name zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden. Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh. Der Preis des Seminars beträgt: Euro und die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats 99 Der Weg zum Seminar! 8 9 Seminar auswählen Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, unsere Webseite ( durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline ). Auf Seite 50 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.! Tipp Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen. Beschlussfassung Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grund kenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen. Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber! Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: Tagesordnungspunkt: Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach 34 BetrVG aufzunehmen. Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2 3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: Mitteilung über Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG, Seite 53). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen. Anmeldung Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: Per Internet ( Telefon Fax (Vordruck siehe Seite 57) Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.! Tipp Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell! Zusendung der Einladungsunterlagen Ca. 4 6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbe - schreibung zum Seminarort. Teilnahme am Seminar Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt. Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.

6 Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied Der neue Seminarplan ist da! Jetzt Wissen sichern! Informier dich auf: Arbeitsrecht und Personal Wirtschaft Tarif und Entgelt Arbeits- und Gesundheitsschutz EDV und Datenschutz Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Zielgruppen Soziale Kompetenzen Sprachen Schwerbehindertenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Jetzt Bildung sichern unter

7 Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm Die Zertifikate der BWS Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und Gold- Zertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat Guter Betriebsrat dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1 3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im Platin Club der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten. Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1 3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung. Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem Basis- Paket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS Silber-Zertifikat Wer zwei Seminare aus dem Starter-Paket und weitere vier Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS-Silber- Zertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat Guter Betriebsrat Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und Basis- Pakets besucht, erhält das Zertifikat Guter Betriebsrat. Das BWS Gold-Zertifikat Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die zwei Sozialkompetenz- Seminare, ein Grundlagenseminar und zwei Spezialisierungsseminare besucht haben. NEU! Der Platin-Club Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: Mehr Information Weitere Informationen zu unseren Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter

8 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 14 Sich austauschen to exchange experiences Ein Dialog ist eine mündlich oder schriftlich zwischen zwei oder mehreren Personen geführte Rede und Gegenrede. Er ist Teil des Sprachgebrauchs. Sein Gegensatz ist der Monolog, das Gespräch einer Person mit oder vor sich alleine (vor allem im Drama), aber auch als Rede und Vortrag. Die im deutschsprachigen Raum oft übersehene Quelle des Dialogs ist Sokrates, dessen sokratischen Dialoge von Platon übermittelt worden sind. Sokrates ging es um das direkte Gespräch, in dem das Wissen des Gesprächspartners an die Oberfläche zu holen ist (Mäeutik). Sein Ansatz sieht im Dialog in kleinen und kleinsten Gruppen die Quelle der Förderung des eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Denkens des Einzelnen. Quelle: IG BCE: Sei dabei!

9 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 16 FAMILIENSERVICE: Vereinbarkeit von Beruf und Familie 17 BR 1 1x1 für Betriebsräte Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einfluss mög - lichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben. Inhalte Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Historische Entwicklung des Betriebsverfassungs - gesetzes Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung Geschäftsführung des Betriebsrats Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern - betriebsrat, Wirtschaftsausschuss sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung Betriebsversammlung Tarifverträge und Bildungsangebote BR 1 1x1 für Betriebsräte Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Teil A und Teil B Familienservice: Vereinbarkeit von Beruf und Familie Für alle, die aufgrund von Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen nicht die Möglichkeit haben, sich eine komplette Woche freizustellen, bieten wir dieses Seminar auch in zwei Teilen an! Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Februar Haltern am See 898,00 594,00 BWS April De Poort, Goch 898,00 511,00 BWS Juni Haltern am See 898,00 594,00 BWS Oktober Haltern am See 898,00 594,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. P In diesem Seminar inklusive: Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz (Basiskommentar mit Wahlordnung) Bezirk Düsseldorf Teil A Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Januar Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 324,00 105,00 BWS Bezirk Düsseldorf Teil B Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Januar Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 324,00 105,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

10 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 18 FAMILIENSERVICE: Vereinbarkeit von Beruf und Familie 19 BR 2 Betriebsrat und personelle Angelegenheiten Der Mensch geht vor! BR 2 Betriebsrat und personelle Angelegenheiten Der Mensch geht vor! Teil A und B Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet im Rahmen der BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese werden vorgestellt. Inhalte Gesetze und Rechtssystematik Personalplanung und Qualifizierung Personelle Einzelmaßnahmen Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik Bildungsangebote Familienservice: Vereinbarkeit von Beruf und Familie Für alle, die aufgrund von Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen nicht die Möglichkeit haben, sich eine komplette Woche freizustellen, bieten wir dieses Seminar auch in zwei Teilen an! P In diesem Seminar inklusive: Kittner Arbeits- und Sozialordnung (Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen) Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer April Haltern am See 889,00 594,00 BWS Juni/Juli De Poort, Goch 889,00 511,00 BWS September Haltern am See 889,00 594,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Bezirk Düsseldorf Teil A Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer März Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 313,00 105,00 BWS Bezirk Düsseldorf Teil B Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer März Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 313,00 105,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

11 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 20 FAMILIENSERVICE: Vereinbarkeit von Beruf und Familie 21 BR 3 Betriebsrat und soziale Angelegenheiten Agieren statt reagieren! BR 3 Betriebsrat und soziale Angelegenheiten Teil A Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Inhalte Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebs - rätinnen und Betriebsräte Informationsuellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung Verhandlungsführung und Konfliktlösung Abschluss von Betriebsvereinbarungen Bildungsangebote Familienservice: Vereinbarkeit von Beruf und Familie Für alle, die aufgrund von Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen nicht die Möglichkeit haben, sich eine komplette Woche freizustellen, bieten wir dieses Seminar auch in zwei Teilen an! Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Jan./Feb Haltern am See 879,00 594,00 BWS April Haltern am See 879,00 594,00 BWS Juni Haltern am See 879,00 594,00 BWS November Haltern am See 879,00 594,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Bezirk Düsseldorf Teil A Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Oktober Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 307,00 105,00 BWS Bezirk Düsseldorf Teil B Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Oktober Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 307,00 105,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

12 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte 22 FAMILIENSERVICE: Vereinbarkeit von Beruf und Familie 23 BR 4 Betriebsrat und Arbeitsrecht Wege durch den Irrgarten! BR 4 Betriebsrat und Arbeitsrecht Wege durch den Irrgarten! Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer zu durchschauen. Häufig werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte jedoch schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert hierzu gehört die Unterstützung bei der Änderung von Arbeitsverträgen oder im Umgang mit Abmahnungen. Unabhängig davon, wie lange er im Amt ist, muss der Betriebrat aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt deren Relevanz sowie Anwendung in der Praxis. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH. Inhalte Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen Entstehung und Bedeutung des Arbeitsrechts Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag Kollektives Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik Bildungsangebote Familienservice: Vereinbarkeit von Beruf und Familie Für alle, die aufgrund von Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen nicht die Möglichkeit haben, sich eine komplette Woche freizustellen, bieten wir dieses Seminar auch in zwei Teilen an! P In diesem Seminar inklusive: Christian Schoof Betriebsratspraxis von A Z Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Haltern am See 893,00 594,00 BWS September Haltern am See 893,00 594,00 BWS November Haltern am See 893,00 594,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Bezirk Düsseldorf Teil A Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer November Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 325,00 105,00 BWS Bezirk Düsseldorf Teil B Dauer: 2 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer November Mercure Hotel Düsseldorf Hafen 325,00 105,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

13 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte BR 5 Betriebsrat und Wirtschaft Einblick für mehr Durchblick! BR 8 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, muss die Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen. Dazu gehören heutzutage mehr denn je ein volks- und betriebswirtschaftliches Grundwissen. Denn nur wenn er sich hinreichend auskennt, kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH. Inhalte Grundlagen der Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitische Probleme Wandel der Wirtschaft/Unternehmenswandel Standortbedingungen/Industriepolitik Unternehmens- und Managementstrategien Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat Grundverständnis zur Betriebswirtschaft Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns Inhalte Das duale Arbeitsschutzsystem Rechtliche Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Verhütung von Gesundheits - gefahren am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat hat wichtige Mitbestimmungs- und Informationsrechte, wenn es um die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz geht. Diese stehen im Mittelpunkt des Seminars. Es werden Kenntnisse zum Arbeits - schutz gesetz, zur Arbeitsstättenverordnung und zum Arbeits - sicher heits gesetz vermittelt. Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juli Haltern am See 833,00 594,00 BWS November De Poort, Goch 833,00 511,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Oktober Haltern am See 893,00 594,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

14 Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte BWS jetzt auch mobil zu erreichen Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Bezirk Moers Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Januar Hotel van der Valk, Moers 149,00 38,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Aktuelles Arbeitsrecht Bezirk Moers Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer März Hotel van der Valk, Moers 211,00 38,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Unfallverhütung im Betrieb Bezirk Moers Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer April Hotel van der Valk, Moers 160,00 38,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG / 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Erste-Hilfe-Koffer für neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) Bezirk Moers Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? Kein Problem! Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Februar Hotel van der Valk, Moers 195,00 38,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen! zur mobilen Webseite: 1. QR-Code scannen 2. direkt auf unserer mobilen Website surfen

15 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) 28 Hürden überwinden to break down barriers Hürde (Leichtathletik, Reitsport) Hindernis in einer bestimmten Höhe, das die Läufer bei einem Hürdenlauf, die Pferde bei einem Hürdenrennen überspringen müssen eine Hürde nehmen eine Schwierigkeit überwinden Synonyme Barriere, Barrikade, Hindernis Beeinträchtigung, Behinderung, Erschwernis, Erschwerung, Hemmnis, Hemmschuh, Widerstand Quelle: Wir helfen dir zu springen! IG BCE

16 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) JAV 1 Grundlagenseminar JAV 2 Ausbildung checken und verbessern Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV- Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Inhalte Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildenden - versammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit P In Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die ualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise diesem Seminar inklusive: Berufsbildungsgesetz Basiskommentar ohne BetrVG (Lakies, Nehls) Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV- Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine ualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Januar DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 702,00 586,00 BWS Februar Hotel van der Valk, Moers 894,00 641,00 BWS Oktober DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 702,00 586,00 BWS Dezember DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 702,00 586,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 739,00 586,00 BWS August IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz 717,00 450,00 BWS September DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 739,00 586,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

17 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Bestell-Hotline Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) JAV 3 Arbeitstechniken Berufsbildungsgesetz Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV- Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit; denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Aus - zubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne, dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen. P In Inhalte Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten diesem Seminar inklusive: Betriebsverfassungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: ,00 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang Landesbezirk Nordrhein Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer November DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen 717,00 586,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Schwerpunkte der Kommentierung sind: Anerkennung von Ausbildungsberufen Berufsausbildungsvertrag Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht Schlichtungsausschüsse bei den Kammern Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen Prüfungswesen Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung

18 Inhouse-Seminare Maßgeschneidert für individuelle Lösungen! Informier dich auf: Hotline

19 Ein Tagungszentrum der IG BCE Bildungszentrum Haltern am See Fortbildung im Herzen Deutschlands Raum für Fortbildung Für die Veranstaltung in unserem Haus stehen drei Tagungsund sechs Arbeitsgruppenräume sowie eine Konferenzhalle mit 150 Plätzen zur Verfügung, die mit aktueller Konferenztechnik und notwendigen Kreativmaterialien ausgestattet sind: Präsentationswände, Kartenmaterial, Flipcharts, verschiedene Projektoren, Beamer und DVD-Player. Ein EDV-Raum bietet zudem Platz für zehn Personen. Unser Internetcafé ist rund um die Uhr zugänglich. Ferner gibt es die Möglichkeit, mit einem eigenen Laptop das Internet vom Zimmer und/oder Gruppenraum zu nutzen. Kommen Sie an! Wir sind eine Bildungsstätte der IG BCE im Herzen Deutschlands und haben es uns zur Aufgabe gemacht, gewerkschaftlichen Nachwuchs und Funktionäre für ihre tägliche Arbeit zu ualifizieren. Seit vielen Jahren sind die unterschiedlichsten Prozesse im Bildungszentrum zertifiziert und werden ständig modernisiert. Erlebnis zwischen Natur und Ruhrgebiet Das Bildungszentrum liegt am Haltener Stausee zwischen dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Münsterland. Die einzigartige Seenlandschaft, Heide- und Moorlandschaften, Flüsse, Kanäle, Bäche und idyllische Ortsteile bieten Kultur, Natur und Erholung für Jung und Alt. Nicht weit entfernt finden unsere Gäste in Bochum, Essen, Dortmund oder Oberhausen ein abwechslungsreiches City-Programm mit vielen kulturellen, kulinarischen und Shopping-Highlights. Unser Angebot zwischen den Seminaren ist facettenreich und reicht von Spaziergängen über Fahrradtouren bis hin zum Erkunden der Landschaft über den Seeweg mit Kanadiern, die unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenlos zur Verfügung stehen. Rund ums Haus laden Sonnenterrasse, Fitnessgeräte, Boulebahn und ein Grillplatz zum Verweilen ein. Angeleitete Aua-Fitness-Kurse oder Entspannungsprogramme runden das Programm ab ebenso wie Massagen, die wir in Kooperation mit einer ortsansässigen physiotherapeutischen Praxis an einigen Tagen der Woche anbieten. Darüber hinaus steht unseren Gästen eine Bibliothek mit ausgewählter Fachliteratur und Belletristik sowie verschiedenen Ausgaben regionaler und überregionaler Tageszeitungen zur Verfügung. Schöner wohnen und essen am See Die rund 90 Zimmer, die zum Teil auch Seeblick bieten, sind gemütlich eingerichtet und mit Dusche/WC, Telefon- und Internetanschluss ausgestattet. Unsere Gäste finden bei uns ein attraktives Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet mit Salatbar und ein abwechslungsreiches kulinarisches Programm mit frischen Köstlichkeiten aus der Region und aus fernen Ländern. Sonderwünsche im Rahmen einer Diät oder Alternativen zum bestehenden Speiseplan erfüllen wir gern. In unserer urigen Glückauf-Stube wird oft bis spät in den Abend hinein über Erfahrungen, Ideen und Vorhaben diskutiert. Der HAVANNA-Clubraum bietet zudem ein gemütliches Ambiente für Raucherinnen und Raucher. Service rundum: Kinderbetreuung Eine Kinderbetreuung ist auf Wunsch möglich. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung im Bildungszentrum erforderlich. Am Abend Attraktive Veranstaltungen, die aktuell ins Programm genommen werden, runden unser Freizeitangebot ab. Kontakt Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße Haltern am See Telefon: Fax:

20 Kalender Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Di Neujahr 1 Fr 1 Fr 1 Mo Ostermontag 1 Mi Tag der Arbeit 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 Di 1 Fr Allerheiligen 1 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 2 Mi 2 Sa 2 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do Tag der Dt. Einheit 3 So 3 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 4 Fr 4 Mo 4 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 5 Sa 5 Di 5 Do 6 So Heilige Drei Könige 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 6 So 6 Mi 6 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 7 Mo 7 Do 7 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr Int. Frauentag 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 8 Di 8 Fr 8 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do Christi Himmelfahrt 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 9 Mi 9 Sa 9 Mo 10 Do 10 So 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Di 10 Do 10 So 10 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo 11 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 12 Sa 12 Di 12 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 13 So 13 Mi 13 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 14 Mo 14 Do 14 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do Mariä Himmelfahrt 15 So 15 Di 15 Fr 15 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 16 Mi 5. Gewerkschafts - kongress der IG BCE 16 Sa 16 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 17 Do 17 So 17 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 18 Fr 18 Mo 18 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So Pfingstsonntag 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 19 Sa 19 Di 19 Do 20 So 20 Mi 20 Mi 20 Sa 20 Mo Pfingstmontag 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi Buß- und Bettag 20 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 21 Mo 21 Do 21 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 22 Di 22 Fr 22 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 23 Mi 23 Sa 23 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 24 Do 24 So 24 Di Heiligabend 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 25 Fr 25 Mo 25 Mi 1. Weihnachtstag 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 26 Sa 26 Di 26 Do 2. Weihnachtstag 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 27 So 27 Mi 27 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 28 Mo 28 Do 28 Sa 29 Di 29 Fr Karfreitag 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 29 Di 29 Fr 29 So 30 Mi 30 Sa 30 Di 30 Do Fronleichnam 30 So 30 Di 30 Fr 30 Mo 30 Mi 30 Sa 30 Mo 31 Do 31 So Ostersonntag 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Do Reformationstag 31 Di Silvester

21 Referent(inn)en Florian Dohmen Martin Droigk Erhard Lechelt Fred Markowski ist seit vielen Jahren Referent für die Themen Wirtschaft, Europapolitik, Sozialpolitik und Kommunalpolitik. Der Diplom-Ökonom ist zudem als Unternehmens-, Verwaltungs- und Betriebsräteberater tätig. ist selbstständiger Dozent. Seine Schwerpunktthemen sind Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie Kommunikation. Er ist ein erfahrener Trainer für die BR-Grundlagen - seminare und unterrichtet zudem Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. war viele Jahre bei der IG BCE als Experte für Arbeitsschutz tätig. Er ist ein erfahrener Referent für die Themengebiete Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für die BR-Grundlagenseminare. ist in NRW freiberuflicher Lehrer für Mathematik, Physik, und Elektrotechnik. Der gelernte Elektrotechniker arbeitet seit einigen Jahren als Referent für die Ausbildung von Betriebsräten. Angelika Enderichs Aynur Ersin Jürgen Leite Michael Nußbaum ist als freigestellte Betriebsrätin in einem Pharma-Unternehmen in Aachen tätig. Sie ist Vorsitzende des Bezirksfrauenausschusses der IG BCE in Alsdorf und aktiv im Beirat tätig. ist Pädagogin mit den Schwerpunkten Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Wirtschaftspädagogik. Die Referentin ist selbstständig tätig. Mitarbeiter der IG BCE Gewerkschaftssekretär IG BCE-Hauptverwaltung Abt. Arbeits- und Sozialrecht ist freiberuflicher Berater rund um das Arbeitsrecht. Lars Hüsemann Wolfgang Hübinger Norbert Oschmann Dr. Heike Rumpf ist freiberuflicher Moderator und Referent für den Bereich Arbeitsrecht. Er hat an der Universität Bochum Rechtswissenschaften studiert. arbeitet als Referent für die IG BCE und die Friederich-Ebert- Stiftung in den Bereichen (BR 1 BR 3) und in der politischen Weiterbildung. Der gelernte Industriemechaniker ist zudem stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Procter & Gamble Manufacturing GmbH im Werk Groß Gerau, Aufsichts ratsmitglied der P&G Germany GmbH, Mitglied der Tarifkommission Hessen, Revisor der IG BCE, Bezirk Darmstadt, und ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht in Darmstadt. arbeitet für Lanxess Deutschland GmbH in Leverkusen. Seit vielen Jahren ist er in der Bildungsarbeit als Spezialist u. a. für die Themen Arbeitszeitsysteme und Entgelte, Betriebsverfassungsrecht, BR 1 5, Demografie, Mitbestimmung und Tarife tätig. ist Organisations- und Personalberaterin bei der interpartner GmbH. Die Biologin ist spezialisiert auf Kommunikation, Rhetorik, Moderations- und Präsentationstechniken.

22 Referent(inn)en Dr. Jörg Rumpf Norbert Sassenbach Eveline Wengler Nicole Werth ist freiberuflicher Dozent und ehrenamtlicher IHK-Prüfer. Der Historiker ist seit vielen Jahren als Teamer und Referent für die IG BCE tätig. Seine Schwerpunkte sind Betriebsverfassung, Arbeitsrecht, Geschichte der Arbeiterbewegung, Europapolitik, Gewerkschaftspolitik und Rechtsextremismus. ist Bildungsberater und Referent mit den Fachthemen Arbeitsrecht und Betriebsverfassung. Der ausgebildete Schlosser ließ sich später zum Personalsachbearbeiter umschulen und arbeitete dann über 30 Jahre als Gewerkschaftssekretär. Im Landesbezirk Nordrhein war er für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit tätig und danach als stellvertretender Bezirksleiter in Gelsenkirchen aktiv. arbeitet als freigestellte Betriebsrätin für Bayer in Leverkusen. Die ausgebildete Mediatorin ist spezialisiert auf die Themen Arbeitszeit, Entgelt und Vorschlagswesen. Ehrenamtliche Tätigkeiten im Frauenausschuss und in der Tarifkommission tragen zu ihrem breiten Erfahrungsspektrum bei. ist freiberufliche Trainerin und zertifizierte Expertin für Methoden- und Sozialkompetenz. Sie ist eine erfahrene Trainerin für BR-Grundlagenseminare. Sabine Schaab Peter Schiffer Ingo Wesselborg Claudia Zschäbitz ist seit vielen Jahren als Betriebsrätin aktiv. Nach ihrer Ausbildung zur Biologielaborantin bei der Bayer AG war sie innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung zunächst Mitglied der JAV. Ihre Schwerpunkte sind Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Arbeitsrecht. ist Angestellter der Momentive Performance Materials in Leverkusen. Der ausgebildete und erfahrene Veränderungsmanager bekleidet das Amt des BR-Vorsitzenden und ist im Bezirksvorstand der IG BCE in Leverkusen tätig. arbeitet für NSG Pilkington Deutschland. Der gelernte Elektromeister ist Experte für BR-Grundlagenseminare sowie für Stressmanagement, Mobbing, Teamfindung und Benimm - regeln. Ehrenamtlich ist er als Richter aktiv und engagiert sich in der Ortsgruppe sowie im Regionalforum. ist Diplom-Sozialpädagogin und betriebliche Sozialberaterin (bbs), Dozentin und Ausbilderin. Ihre Arbeitsfelder sind u. a. die betriebliche Gesundheitsförderung und Stress - bewältigung. Norbert Schuster Eva-Maria Stoppkotte Mitarbeiter der IG BCE Gewerkschaftssekretär IG BCE-Hauptverwaltung Abt. Arbeits- und Sozialrecht arbeitet für den BUND-Verlag in Frankfurt a. M. Die Mediatorin und Juristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist verantwortliche Redakteurin in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Einen Namen hat sie sich mit zahlreichen Veröffentlichungen zu arbeitsrechtlichen Themen und einem Ratgeber zur Wirtschaftsmediation gemacht.

23 Kosten 44 Kosten Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar. Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Ansprechpartnerinnen Heidi Wenzel Telefon: heidi.wenzel@igbce.de Marion Probst Telefon: marion.probst@igbce.de Bestellung: Tel shop@bws-fachverlag.de

24 Der direkte Draht Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter: Angela Beyer Telefon: Claudia Binnewies Telefon: Bärbel Gieseler Telefon: Nadine Köller Telefon: Kerstin Panoussis Telefon: Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 15:00 Uhr Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de Jetzt Fan werden!

25 Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nordrhein Anmeldung Anmeldung Kontakt 9 Alsdorf Moers 9 9 Duisburg 9 Düsseldorf 9Leverkusen 9 Köln-Bonn IG BCE-Bezirk Alsdorf Otto-Brenner-Straße Alsdorf Telefon: bezirk.alsdorf@igbce.de IG BCE-Bezirk Düsseldorf Friedrich-Ebert-Straße Düsseldorf Telefon: bezirk.duesseldorf@igbce.de IG BCE-Bezirk Duisburg Philosophenweg Duisburg Telefon: bezirk.duisburg@igbce.de IG BCE-Bezirk Köln-Bonn Aachener Straße Köln Telefon: bezirk.koeln-bonn@igbce.de IG BCE-Bezirk Leverkusen Moskauer Straße 4 a Leverkusen Telefon: bezirk.leverkusen@igbce.de IG BCE BWS GmbH Königworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de Öffnungszeiten Montag Donnerstag :00 17:00 Uhr Freitag :00 15:00 Uhr IG BCE-Landesbezirk Nordrhein Hans-Böckler-Straße Düsseldorf Telefon: Fax: lb.nordrhein@igbce.de Öffnungszeiten Montag Donnerstag :00 16:30 Uhr Freitag :00 14:30 Uhr Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per , Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weitere Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedar einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung IG BCE-Bezirk Moers Ostring Moers Telefon: bezirk.moers@igbce.de In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

26 Informationen zur Freistellung Informationen zur Freistellung Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom , 7 ABR 49/94). Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom ABR 14/84) Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom ABR 74/83). Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1 3. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

27 Informationen zur Freistellung Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am Datum beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herr zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Zeit: Ort: Name Titel des Seminars zu entsenden. Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh. Ort, Datum Der Preis des Seminars beträgt: Euro und die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

28 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Ort, Datum Sehr geehrte Damen und Herren, für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema: Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt. Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh. Der Preis des Seminars beträgt: Euro und die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

29 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Anmeldeformular 56 IG BCE-Mitglied? Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken.Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. per Post: IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover per Telefon: per Fax:: Nachname, Vorname IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden) 57 r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. Internet: Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die: Firmenadresse Privatadresse Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an: Titel Termin Seminarnummer t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen. Meine dienstliche Anschrift: Firma/Unternehmen Bereich/Abteilung Straße, Hausnummer/Postfach Postleitzahl, Ort Telefonnummer Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied): Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse -Adresse Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)

30 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht *Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. *Mitgl.-Nr. 58 IG BCE-Mitglied? Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 2 i Selbstverwaltung wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. per Fax: oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben. Name Vorname Geburtsdatum PLZ, Wohnort Beschäftigt bei PLZ/Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Telefon privat p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. Straße, Hausnummer Nationalität Mobiltelefon dienstlich a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift kompakt. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Werber(in) Eintritt Übertritt/Vorgew. Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer BLZ/Kontonr. Bankinstitut Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit Telefon Mobiltelefon Beschäftigt als (Zutreffendes bitte ankreuzen) 01 Un-/Angelernte(r) 02 Handwerker(in) Facharbeiter(in) 03 Meister(in) 04 Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in) 05 Chemotechniker(in) Laborant(in) 06 Kaufmännische(r) Büroangestellte(r) 07 Akademiker(in) 08 AT-Angestellte(r) 09 Angestellte(r) im Außendienst 10 Leitende(r) Angestellte(r) 11 Beamter/Beamtin 12 Sonstige(r) Angestelle(r) unter Tage monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Einverständniserklärung nach 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE er mächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Datum Unterschrift

31 Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de zur mobilen Webseite:

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