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1 Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom Jahrgang / Nr. 05 V E R W A L T U N G: Gemeinde Fraunberg Rathausplatz Fraunberg Tel.: 08762/7320-0, Fax: 08762/ info@fraunberg.de (für allgemeine Angelegenheiten) rosemarie.schaeffler@fraunberg.de (für Mitteilungen im Amtsblatt) Internet Adresse: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Bürgermeister Hans Wiesmaier johann.wiesmaier@fraunberg.de AMTLICHER TEIL Wir gratulieren recht herzlich zum 70. Geburtstag Herrn Alois Korber, Bergham, am Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung am Montag, und am Montag, im Landratsamt Erding. Anmeldung unter Tel

2 Holzhäckselmaschine des Landkreises Erding Voranzeige Die Holzhäckselmaschine des Landkreises Erding kommt in der Gemeinde Fraunberg am Donnerstag, und Freitag, zum Einsatz. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Fraunberg für das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Sitzung vom beschlossen. Die Haushaltssatzung ist mit dem in Kraft getreten. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Fraunberg innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Überprüfung des Haushaltsplanes hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding, für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt auf ,00. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.h. b) für die Grundstücke (B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,-- festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Fraunberg, den Wiesmaier, 1. Bürgermeister

3 Ergebnisse aus der 48.öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode vom Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung für die heutige Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt. 2. Bauanträge und Bauvoranfragen Dem Gemeinderat liegen die folgendem, vom Bauausschuss vor beratenen, Bauanträge vor: Maria Thalheim; Errichtung von vier zusätzlichen Carports, Am Berg 14 Fraunberg; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, St.-Florian- Str. 4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kunigundenweg 2 Zu den Bauanträgen wird mit 13 : 0 Stimmen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zum Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, St.- Florian-Str. 4 wird den Befreiungen für die Traufwandhöhe (3,90m statt 3,70 m) und der GRZ (0,34 statt 0,30) mit 13 : 0 Stimmen zugestimmt. 3. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bergham Im Nordosten von Bergham soll eine kleine Schreinerwerkstatt errichtet werden. Das Baugrundstückliegt im Bereich der bestehenden Innenbereichssatzung. Allerdings ist die umliegende Bebauung von Wohnhäusern geprägt, sodass ohne entsprechende Änderung der Innenbereichssatzung eine Schreinerei bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Erreicht werden könnte dies, wenn der Bereich der Innenbereichssatzung im Nordosten mit der Gebietskategorie Mischgebiet ausgewiesen wird. Diese Durchmischung der Nutzungen würde auch der Philosophie der Gemeinde Fraunberg von wohnen und arbeiten vor Ort entsprechen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gebietskategorie der Innenbereichssatzung Bergham im Nordosten in ein Mischgebiet zu ändern. Betroffen sind die im vorliegenden Lageplan dargestellten Grundstücjke Fl.-Nrn. 247, 247/1, 247/2, 247/3 und 360, Gemarkung Maria Thalheim. 4. Aussprache und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich des Ortsteils Vorderbaumberg Im Norden von Vorderbaumberg ist der Neubau einer gewerblichen Halle für Baumund Gartenarbeiten, sowie die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen zur Selbstnutzung geplant. Das Grundstück schließt zwar an die vorhandene Bebauung an, liegt aber in nicht überplantem Gebiet. Das Vorhaben ist nur dann zulässige, wenn der Flächennutzungsplan, dem vorliegenden Lageplan entsprechend, ergänzt und ein qualifizierter Bebauungsplan daraus entwickelt wird.

4 Bei der Ergänzung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Grundstücke darzustellen, die bei Hochwasser und Starkregenereignissen überschwemmt werden und daher nicht bebaubar sind. Auch evtl. als Retensionsraum geeignete Flächen sind in der Planung darzustellen. Der Gemeinderat beschloss mit 13 : 0 Stimmen den Flächennutzungsplan entsprechend zu ergänzen und einen qualifizierten Bebauungsplan aus dieser Ergänzung des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. 5. Bauleitplanung der Nachbargemeinden Liegen nicht vor. 6. weiterer Breitbandausbau in der Gemeinde Fraunberg; hier Vorstellung des Ausbau im Rahmen des Bundesprogramms Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Behnen vom Planungsbüro MRK aus München anwesend. Das Büro hat nach einer entsprechenden Ausschreibung des Landkreises den Auftrag für die Überplanung von elf Gemeinden im Landkreis Erding im Hinblick auf die Förderung des Breitbandausbaus des Bundes erhalten. Es geht dabei um den Anschluss der nicht versorgten Gebiete in diesen Gemeinden. Der Auftrag des Landkreises enthält die Vorgabe einer 100%igen Versorgung. In der Gemeinde Fraunberg wären das von Haushalten insgesamt noch 105 Haushalte und 279 Einwohnern, die noch nicht versorgt sind. Außerdem sieben Firmen und einen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb. Insgesamt bezeichnete die Firma MRK den laufenden Ausbau in der Gemeinde Fraunberg als bereits recht gut. Anhand einer Übersichtskarte wurde dargestellt welche Gemeindeteile bereits versorgt sind, welche im derzeit (bis ca. Mitte 2017) in der zweiten Ausbaustufe angeschlossen werden und welche im Bundesprogramm ausgebaut werden sollen. Der Anschluss der noch nicht versorgten Gebiete erfolgt über eine Trassenlänge von 24,64 km. Die Wirtschaftlichkeitslücke lt. Sog. Markterkundung beträgt Die Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Bund mit 50 % bezuschusst. Der Zuschuss wird vom Freistaat Bayern auf rund 80 % erhöht. Der Eigenanteil der Gemeinde wurde auf berechnet. Das Telekommunikationsunternehmen, das letztendlich den Zuschlag erhalten wird, nimmt den Ausbau vor und rechnet die Wirtschaftlichkeitslücke mit der Gemeinde ab. Die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse für diesen Ausbau wurden bereits in der Gemeinderatssitzung vom gefasst. 7. Zuschussantrag des Schützenvereins Gemütlichkeit Bierbach e. V. für die Anschaffung von Jugendschießausrüstungen Der Schützenverein Gemütlichkeit Bierbach e. V. hat ein Jugendgewehr und drei Jugend-Schießjacken angeschafft. Der Gemeinderat beschloss einen Zuschuss in Höhe von 250 zu gewähren.

5 8. Aussprache und Beschlussfassung zur Neuanschaffung von Feuerwehrschutzhelmen nach DIN EN 443:2008 Die rund 160 Aktiven der drei Feuerwehren benötigen neue Feuerwehrhelme, die der DIN 443:2008 entsprechen. Die alten Helme (teilweise über dreißig Jahre alt!) sind nicht mehr zulässig. Um sich für einen Hersteller zu entscheiden, haben die Feuerwehren Trageversuche unternommen. Das Modell Dräger HPS 4500, nachleuchten, mit Visier HPS-4500-PC ASAS und Nackenschutz, für das man sich aufgrund des Preis-Leistungs- Verhältnisses entschieden hat, kostet bei der zentralen Beschaffung über den Landkreis (Feuerwehrservicezentrum) pro Stück, 195 inkl. MwSt. Die Feuerwehren Fraunberg, Maria Thalheim und Reichenkirchen haben die Anschaffung von zunächst 60 Helmen für die 60 Atemschutzgeräteträger 2017 beantragt. Die restlichen 100 Helme sollen 2018 und 2019 nachgeordert werden. Die Gemeinde Fraunberg müsste demnach 2017 rund und 2018 und 2019 jeweils rund in die Ersatzbeschaffung der Helme investieren. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung von 60 der o. g. Feuerwehrhelme im Jahr 2017 zu Kosten von rund mit 13 : 0 Stimmen zu. Die restlichen Anschaffungskosten werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 in den Haushalten dieser beiden Haushaltsjahre mit je eingestellt. 9. Aussprache und Beschlussfassung zur Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt München zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2082 in der Ortsmitte von Fraunberg In diesem Zusammenhang teilte Bürgermeister Wiesmaier dem Gemeinderat mit, dass der Freistaat Bayern, als Straßenbaulastträger für die Staatsstraße 2082, keine Erneuerung der Fahrbahn plant. Dementsprechend wird die Gemeinde nur die Maßnahmen durchführen, die vom Amt für ländliche Entwicklung finanzielle gefördert wird. Die sind die Gehwege und die dazugehörigen Randbefestigungen. Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Wiesmaier einstimmig die vorliegende Vereinbarung zu unterzeichnen. 10. Verschiedene Anfragen und Informationen a) Kinoabend für die Jugend Der Jugendausschuss wird am einen Kinoabend für die Jugend im Bürgersaal veranstalten. Die Einladung erfolgt rechtzeitig über das Mitteilungsblatt. b) Neujahrsempfang 2017 Bürgermeister Wiesmaier bat Gemeinderätinnen und Gemeinderäte um zahlreiche Teilnahme am ersten Neujahrsempfang, am Sonntag, ab Uhr. c) Defibrillator für das Gemeindezentrum Für den Bürgersaal soll ein Defibrillator angeschafft werden. Die Verwaltung wurde beauftragt sich darum zu kümmern.

6 Papiertonne Nächste Entleerungstermine am Mittwoch, für folgende Orte: (A) Fraunberg, Riding, Reichenkirchen, Angelsbruck, Tittenkofen, Bachham, Grucking, Edersberg, Felben, Forach, Frankendorf, Furthmühle, Grafing, Großhündlbach, Grub, Hainthal, Harham, Hatting, Helling, Hinterbaumberg, Lohkirchen, Pillkofen, Sandberg, Singlding, Urtl, Vorderbaumberg, Im Tal. am Donnerstag, für folgende Orte: (B) Maria Thalheim, Bergham, Eck, Endham, Gigling, Großstürzlham, Grün, Holz, Kemoding, Kleinhündlbach, Kleinstürzlham, Kleinthalheim, Loodermoos, Oberbierbach, Rappoltskirchen, Unterbierbach Weitere Informationen zur Papiertonne: Die Papiertonne ist für die haushaltsnahe Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen. Beschichtetes und verschmutztes Papier sowie sonstige Abfälle gehören nicht in diese Tonne, andernfalls können die Behälter nicht entleert werden. Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Restund Biomülltonne am Abfuhrtag bis Uhr früh an der Abfuhrstrecke bereitzustellen. Wenn die Papiertonne nicht geleert werden konnte, weil sie nicht pünktlich bereitgestellt wurde, besteht auch weiterhin die Möglichkeit Papier, Pappe und Kartonagen über die Sammelcontainer an den Containerplätzen und Recyclinghöfen zu entsorgen. Das gilt auch für den Fall, dass das Tonnenvolumen bis zur nächsten Leerung nicht ausreicht. Weiter reichende Informationen unter:

7 Mikrozensus 2017 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2017 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

8 NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDEENTWICKLUNG Die Fraunberger Chronik Die Chronik Fraunberg umfasst zwei Bände mit 1248 Seiten, rund 111 Beiträgen von 25 Autoren und über 1200 Fotos, Post- und Landkarten, Urkunden und Grafiken. Es ist ein Geschichtsbuch, interessant für Historiker und für historische Laien, für Familienforscher, für Liebhaber von Geschichten und Anekdoten, einfach für alle, die sich für die Vergangenheit und Gegenwart Fraunbergs und der siebzehn eingebundenen Ortsteile interessieren. Die Chronik kann wochentags von Uhr bis Uhr und zusätzlich jeden Dienstag von Uhr bis Uhr im neuen Rathaus zum Preis von 78,00 erworben werden.

9 BÜRGERKOMMUNE FRAUNBERG Ein Abend voller Schwung Bürgerball der Gemeinde Fraunberg 04. Februar 2017 Oberbierbach Es ist wieder Bürgerballzeit, gab Bürgermeister Hans Wiesmaier bei der Begrüßung der zahlreichen Gäste als Losung aus. Er freute sich über einen vollständig gefüllten Saal des Gasthauses Strasser in Oberbierbach und eröffnete mit Gattin Brigitte zu Walzerklängen den Tanz. Die tanzbegeisterten Ballbesucher folgten bald darauf seinem Beispiel und belegten das Parkett bis weit nach Mitternacht. Bewährter Weise hatte man wieder die Landshuter Showband Pegasus verpflichtet, die mit ihrem breitgefächertem Repertoire für jeden etwas zu bieten hatte. Als ersten Höhepunkt präsentierte man die St. Wolfganger Showtanzgruppe Modern Art. Acht junge Damen und ein Herr tanzten zu griechischen Melodien auch Sirtaki und kamen über Griechischer Wein bis zu einem Udo Jürgens - Medley. Eine Stunde vor Mitternacht waren die Showfunken aus Taufkirchen an der Reihe. Sie begeisterten das Publikum mit ihrem Showtanz der Superlative. An die 40 bezaubernde Mädchen und acht Herren, begeisterten das Publikum mit ihren Tänzen und waghalsigen Hebefiguren. Showfunkenchefin Elisabeth Pflügler bezeichnete ihre Darbietung als "Danke Auftritt". Sie bedankte sich bei der Gemeinde dafür, dass sie nach wie vor die Schulturnhalle in Maria Thalheim für ihre Proben nutzen können. Für den Bürgermeister sprang so ein Gardebusserl heraus, der sichtlich genoss und sogar noch Zugabe forderte. Foto: R.H.

10 Die Wirtsleute Veronika und Sebastian Strasser mit ihrem Team, warteten mit stilvollem Ambiente und professioneller Gastlichkeit auf. Sie versorgten die Ballbesucher mit ausgezeichnetem Essen und Trinken und schafften so beste Voraussetzungen für einen wunderbaren Ballabend. Von der Freiwilligen Feuerwehr Maria Thalheim wurde im Stüberl eine Bar betrieben, in der den Gästen diverse Cocktails und Spirituosen angeboten wurden. Die Bürger der Gemeinde Fraunberg erlebten auch in der 23. Auflage des Bürgerballs ein spritziges und beschwingtes Tanzfest. Organisator war wieder das Gemeindeteam um Bürgermeister Hans Wiesmaier. Es gelang ihm erneut, den Bürgerball 2017 als eines der kulturellen Highlights in unserer Gemeinde zu präsentieren. Mehr Bilder gibt es auf der Internetseite der Gemeinde Fraunberg unter R.H.

11 NACHBARSCHAFTSHILFE Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! (Jung und Alt aktiv) e.v. Telefonnummer der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.v.: 0162 / Wir sind für Sie da! Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall im Haushalt, der Kinderbetreuung, mit Besuchsdiensten und Begleitdiensten, im Garten, bei kleinen handwerklichen Reparaturen, mit Fahrtdiensten, bei der Versorgung von Haustieren und der Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Rufen Sie uns einfach an und sprechen Sie bitte bei Bedarf Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf das Band. Wir rufen Sie gerne zurück! Lese Cafe Das Lese-Cafe ist geöffnet - regelmäßig jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat ab Uhr im Stüberl beim Strasser-Wirt in Bierbach unter dem Motto Bemerkenswerte Lebenslinien und Schicksale von Frauen und Männern aus Vergangenheit und Gegenwart. Jeder ist herzlich willkommen! Für die Projektgruppe i.a. Egon Weiß Kreativ sein einfach mitmachen! Wir malen Aquarelle mit Landschaftsmotiven auch für Anfänger geeignet. Nächste Treffen am Dienstag, / / um Uhr im alten Feuerwehrhaus in Maria Thalheim. Anmeldung bei Helga Stowasser; Tel / Lust auf Handarbeiten? Stricken, Häkeln, Sticken oder Basteln jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat ab Uhr im Gemeindezentrum Fraunberg, Rathausplatz 1, auch für Anfänger. Anmeldung ist nicht erforderlich! Nähere Informationen bei Elvira Stulberger, Tel / Nähere Informationen über die Nachbarschaftshilfe bei Katharina Ciomperlik, Tel /426545, katharina@ciomperlik.com Informationen über den Verein finden Sie unter

12 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017 mit Neuwahlen der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! Wir laden alle Gemeindebürger, Freunde und Interessierte sowie alle Mitglieder und Helfer herzlich ein! Die Versammlung findet am Mittwoch, um Uhr im Bürgersaal des neuen Gemeindezentrums Fraunberg statt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Schatzmeisterin 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Einsatzleitung 6. Bericht der Abteilung Flüchtlingshilfe 7. Bericht über die Freizeitangebote 8. Entlastung der Vorstandschaft und Genehmigung der Jahresrechnung 9. Neuwahlen 10. Vorausschau Wünsche und Anträge Wir freuen uns sehr über ein zahlreiches Kommen! Die Vorstandschaft

13 VEREINE/VERANSTALTUNGEN SG Reichenkirchen Tages-Skiausflug am Samstag, nach Fieberbrunn (Skicircus Saalbach-Hinterglemm- Leogang) Preise Skipass: Erwachsene 40, Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren (geb bis 2010) 10. Buspreis: 10 pro Person. Anmeldung bei: Monika Strobel, Tel / Birgit Gruber Tel / FC Fraunberg Abteilung Tischtennis Freitag, Fraunberg - Eching II Uhr Rot-W. Klettham-Erding II - Fraunberg II Uhr Fraunberg III - Ismaning III Uhr Jungen 3. Kreisliga Fraunberg II - Haag/Amper II Uhr Donnerstag, Erding 1862 VII - Fraunberg IV Uhr Freitag, Moosburg - Fraunberg Uhr Fraunberg II - Bockhorn Uhr Jungen 1. Kreisliga Fraunberg - Isen Uhr FC Fraunberg Tagesskiausflug mit Apres-Ski am Samstag, nach Söll / Hohe Salve. Abfahrt am Vereinsheim um Uhr. Abfahrt am Skigebiet um Uhr. Anmeldung bei Eschbaumer Walter, Tel / 3671.

14 Der FC Fraunberg präsentiert Wiggerl und Freunde Zum ersten Mal gibt es Wiggerl und Freunde auch in Fraunberg! Martin Wichary alias Wiggerl der in Fraunberg ja mittlerweile Stammgast ist und jedes Jahr wieder vom FC Fraunberg (Tischtennis) eingeladen wird, bringt diesmal einige seiner Freunde mit, die er bei seinen Auftritten in Bayern und Österreich kennenlernte. Mit dabei sind diesmal Marco Vogl, Michael Mutig und Cengiz Öztunc. Eine wilde Mischung mit Lachgarantie. Wiggerl wird neben der Moderation natürlich auch seinen Senf dazugeben so dass sich das Publikum auf einen bunt gemischten Abend freuen darf; - am Samstag, um Uhr - im Gasthaus Stulberger in Fraunberg. Karten gibt es ab sofort im Gasthaus Stulberger oder unter / Auf Ihr Kommen freut sich der FC Fraunberg und natürlich der Wiggerl mit seinen vogelwilden Spezln. FC Fraunberg Einladung zum Kinderfasching Wir laden alle Faschingsbegeisterten am Rosenmontag, von Uhr bis Uhr zur Kinderfaschingsparty in die Turnhalle des FC Fraunberg ein. Zur Unterhaltung gibt s Musik, Spiele und zwei Showeinlagen der Jugendtanzgruppen von Dance United Wartenberg. Mit Pommes, Kaffee und Kuchen ist für Verpflegung gesorgt. Eintritt frei. Bitte Turn- oder Hausschuhe mitbringen. TSV Maria Thalheim Kinderfasching am Faschingsdienstag Der TSV lädt alle Kinder und Familien der Gemeinde Fraunberg zum Kinderfasching in die Schulturnhalle Maria Thalheim ein. Am Dienstag, von Uhr bis Uhr wollen wir einen lustigen und fetzigen Faschingsnachmittag verbringen. Auftritt der Dance Angels, Fantasy Kids und den Little Dancers. Mit Kaffee, Kuchen, Würstl und Semmeln ist wie immer für das leibliche Wohl gesorgt. Bringt bitte eure Turnschuhe und gute Laune mit. Auf euer Kommen freut sich das Kinderturnteam vom TSV Maria Thalheim. Faschingsball 2017 der Ortsvereine von Fraunberg Die Ortsvereine von Fraunberg laden wieder ein zum Faschingsball am Rosenmontag, ins Gasthaus Stulberger, Fraunberg. Beginn um Uhr. Zum Tanz spielt Duo For You (Ulli Luginger mit Tochter). Auftritt der Schwindkirchner Burschengarde. Tischreservieren unter Tel. Nr / Wir laden herzlich ein und freuen uns über zahlreichen Besuch: Die Ortsvereine von Fraunberg

15 Oldtimerfreunde Kemoding e.v. Generalversammlung am Samstag im Gasthaus Sellmaier/Widmann in Rappoltskirchen. Beginn um Uhr. Kindersachen und Spielzeug-Flohmarkt in Maria Thalheim (Schulturnhalle) am Samstag, von Uhr bis Uhr. Fürs Baby bis zum Teenie alles da! Tisch- / Platzreservierung unter / oder / Froschzaun am Schloss Fraunberg Der vom Bund Naturschutz (BN) seit vielen Jahren am Fraunberger Schloss aufgestellte Froschzaun wurde im Frühjahr 2016 leider gestohlen. Um die Amphibien und die Verkehrsteilnehmer während der Krötenwanderung weiterhin zu schützen, wollen wir vom BN wieder einen Zaun erwerben und aufstellen. Die Kosten für den Zaun betragen rund Für den Kauf des Zaunes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fraunberg um eine Spende auf das Konto der Gemeinde Fraunberg bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eg BIC: GENODEF1TAV IBAN:DE Verwendungszweck : Froschzaun Wer eine Spendenquittung wünscht, gibt bitte seine Anschrift an. Vielen Dank K. Reingruber (Gemeinderat) Trachtenverein Grünbach - Theater im Trachtenheim Da is der Wurm drin Eine nicht alltägliche Begebenheit in drei Akten von Maximilian Vitus Samstag, , Beginn Uhr Sonntag, , Beginn Uhr Freitag, , Beginn Uhr Samstag, , Beginn Uhr Sonntag, , Beginn Uhr Bewirtung an den Tischen am Freitag und den Samstagen jeweils ab Uhr und an den Sonntagen ab Uhr. Kartenvorverkauf: ab Samstag, um Uhr im Lebensmittelgeschäft Auer in Grünbach - Restkarten an der Abendkasse - Auf Euer zahlreiches Kommen freuen sich die Trachtler!

16 Einladung der Bauernbruderschaft Versammlung Die Versammlung der Bauernbruderschaft findet heuer am Montag, im Hotel Reiter in Wartenberg statt. Beginn um Uhr. Wir freuen uns, dass wir die Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Ulrike Scharf, bei uns begrüßen dürfen. Wir hoffen auf viele interessierte Zuhörer! Die Vorstandschaft Schützenverein Frohsinn Reichenkirchen Faschingsdisco für alle ab der 4. Klasse am Freitag, von Uhr bis Uhr im Pfarrheim Reichenkirchen. Mit fetziger Musik, Unterhaltung, alkoholfreien Cocktails und kleinen Snacks. Nimm dir eine/n Freund/in mit (egal wo her) und komm vorbei. Auf euer Kommen freuen sich: Die Frohsinn-Schützen Reichenkirchen Kinderfasching am Sonntag, ab Uhr im Pfarrheim Reichenkirchen. Besuch von Frau Welsch und ihr Kasperltheater und eine Garde kommt. Es laden ein: Die Frohsinn-Schützen Reichenkirchen Jagdgenossenschaft Maria Thalheim Bekanntmachung Die Jagdgenossenschaft Maria Thalheim hält am Freitag, im Gasthaus Strasser in Bierbach ihre Jagdversammlung ab. Beginn: Uhr Tagesordnung 1. Geschäftsbericht 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenführers 5. Bericht der Jagdpächter 6. Wünsche und Anträge Die Jagdgenossen werden gebeten, an der geschlossenen Veranstaltung teilzunehmen. Anschließend an die Versammlung gibt es ein Jagdessen. Hierzu laden die Jagdpächter alle Jagdgenossen mit Partner herzlich ein. Maria Thalheim, Josef Angermeier, Jagdvorsteher

17 Jagdgenossenschaft Reichenkirchen Vorankündigung Die diesjährige Jagdversammlung mit anschließendem Jagdessen findet am Donnerstag, , um Uhr im Gasthaus Rauch in Grucking statt. Der Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Fraunberg Wie jedes Jahr laden die Fraunberger Jagdpächter alle Fraunberger Jagdgenossen für Freitag, , Uhr, ins Gasthaus Stulberger in Fraunberg zum traditionellen Jägerball. Dr. Egon und Alexander Lechner, Jagdpächter Jagdgenossenschaft Moosinning Am Samstag, , findet um Uhr im Gasthaus Burger in Moosinning eine nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung mit nachstehender Tagesordnung statt: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Kassenbericht 3. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft 4. Umsatzbesteuerung Jagdgenossenschaft 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings 6. Bericht der Jagdpächter 7. Wünsche und Anträge Ab Uhr sind die Jagdgenossen zum Jagdessen der Jagdpächter eingeladen. Erl Johann, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Steinkirchen Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinkirchen am Freitag, um Uhr im Gasthaus Groll in Hofstarring. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft 5. Abstimmung über die Verwendung des Jagdpachtschillings 6. Abstimmung zum Beschluss der Vorstandschaft über die Erklärung zur Anwendung des 2 Abs. 3 UStG in der zum geltenden Fassung des UStG ( 27 Abs. 22 S. 3 UStG) Mehrwertsteuererhebung auf den Jagdpachtschilling 7. Wünsche und Anträge Etwaige Flächenänderungen, Zu- und Verkäufe oder Änderungen der Bankverbindung sind der Vorstandschaft mitzuteilen. Die Jagdgenossen werden gebeten an der Versammlung teilzunehmen. Zur Versammlung haben nur Jagdgenossen Zutritt. Anschließend laden die Jagdpächter alle Jagdgenossen mit Frauen zum Jagdessen ein. Jell Mathias, Jagdvorsteher

18 Jagdgenossenschaft Auerbach Ost und West Hiermit ergeht an die Jagdgenossen Auerbach Ost und West eine herzliche Einladung zum - Kaffeekränzchen der Damen am Freitag, um Uhr im Gasthaus Bachmaier in Pesenlern und zum - Jagdessen der Herrn am Samstag, um Uhr im Gasthaus Klug, Hinterauerbach. Jagdpächter Johann Hörhammer und Auerbacher Jäger

19 SONSTIGES Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege Landkreis Erding e.v. Programm 2017 FEBRUAR Ein Streifzug durch die Geschichte Zeilhofens Vortrag von Franz Streibl. Montag, 13. Februar 2017, Gaststätte Mayr Wirt Erding, Uhr. Karl IV. Führung (15.00 Uhr bis Uhr) durch die Bayerisch-Tschechische Landesausstellung im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg. Samstag, 25. Februar 2017, Uhr. Treffpunkt vor Landratsamt Erding, Busparkbucht. (Teilnahmegebühr Bus und Führung 35 Euro) 20 Plätze sind frei: Anmeldung bitte bei Hans Schacherl unter / oder per hansschacherl@hotmail.com

20 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neue Arbeitsstättenverordnung verabschiedet Seit dem 2. Dezember 2016 gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in ihrer geänderten Fassung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fasst die Neuerungen zusammen. Als Arbeitsplätze galten bislang laut alter ArbStättV nicht diejenigen, an denen kürzer als zwei Stunden am Tag oder an weniger als 30 Tagen im Jahr gearbeitet wurde. Diese zeitliche Begrenzung ist weggefallen. Jeder Ort im Unternehmen, an dem ein Mitarbeiter tätig wird, ist nunmehr ein Arbeitsplatz und unterliegt somit den Anforderungen der ArbStättV. Dies betrifft jedoch nur die Betriebsstätten. Felder und Wälder hingegen fallen nicht unter diese Verordnung. Die Unterweisung der Beschäftigten wurde konkretisiert. So wird ausdrücklich gefordert, zu den Themen Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge zu unterweisen. Ebenfalls neu geregelt wurde, dass psychische Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten, zum Beispiel durch störende Geräusche, Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz, zu beurteilen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren sind. Bei dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen und großen Sozialräumen (ausgenommen Sanitärräume) muss die Sicht nach außen gewährleistet sein. Nur wenn betriebliche oder bauliche Gegebenheiten dies nicht zulassen, zum Beispiel in Ställen, Lagerräumen oder Hallen, kann davon abgesehen werden. Für Telearbeitsplätze sind nach neuer ArbStättV Vereinbarungen mit dem Beschäftigten über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privatbereich, über die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen/Arbeitsplatzgestaltung zu treffen. Ausdrücklich wird klargestellt, dass mobile Arbeit, beispielsweise das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, wie unterwegs im Zug, nicht von der ArbStättV erfasst wird. Die bislang geltende Bildschirmarbeitsverordnung ist in die neue ArbStättV integriert und als eigenständige Verordnung zurückgezogen worden. Die Neufassung kann im Internet abgerufen werden unter > Prävention > Gesetze und Vorschriften > Nationales Recht > Verordnungen > ArbStättV.

21 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Erhöhte Sturzgefahr - SVLFG rät zu ausreichend Streugut Anlässlich der aktuellen Unwetterwarnungen aufgrund erhöhter Glatteisgefahr in weiten Teilen Bayerns rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), jetzt zum Winterausklang noch einmal die Bestände an Streugut zu überprüfen und aufzufüllen. Bewahren Sie auch jetzt noch einen Handbestand an Streugut, einen Schneeschieber, einen Eisstößer zum Entfernen von Glatteis sowie Schuhspikes im Eingangsbereich auf, so der Tipp der SVLFG. Sie rät außerdem, dafür zu sorgen, dass auch in den letzten Winterwochen alle Betriebswege auch solche, die seltener genutzt werden gut geräumt und gestreut sind. Es sollten Schuhe mit rutschfestem Profil getragen werden, auch wenn es nur für einen kurzen Weg ist. Besonders die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken dazu, solche Vorsichtsmaßnahmen zu vergessen. Senioren oder Menschen, die unsicher gehen, sollten bei Glatteisgefahr keine unnötigen Risiken eingehen und das Haus nicht verlassen. Glatteis entfernen so klappt es Insbesondere Tauwetter führt bei gefrorenen Böden zu Glatteis. Stark betroffen sind Wege, Flächen und Stufen, auf die abtauendes Wasser von Dachrinnen oder flächen tropft. Eine große Hilfe beim Entfernen von Eisplatten sind Eisstößer. Die robusten und handlichen Räumgeräte verfügen idealer Weise über ein Blatt aus gehärtetem Stahl, mit dem sich das Eis vom Boden entfernen lässt. Auf Eisflächen reicht Splitt alleine als Streumittel nicht immer aus. Die Steinchen prallen beim Streuen ab oder rutschen weg. Besser geeignet ist deshalb eine Mischung aus Splitt und scharfkantigem, ungewaschenen Sand, der auch auf glatten Flächen gut haftet. Weitere Informationen, wie Sie sicher durch die letzten Wochen des Winters kommen, finden Sie unter > Suchbegriff Glatteis. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Unfallversicherung Ministerium bewilligt 178 Millionen Euro Bundesmittel Auch Forstgemeinschaften profitieren Bundesminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Martin Empl, angekündigt, dass die Bundesmittel wie im Vorjahr auch für 2017 um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft enthält dabei eine wesentliche Änderung: Zukünftig werden auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, in den Kreis der bundesmittelberechtigten Unternehmen einbezogen. Diese waren hiervon seit 2002 gesetzlich ausgeschlossen. Martin Empl dankte dem Minister für seinen Einsatz, das Niveau der Bundesmittel aufgrund der andauernden schwierigen Lage in der Landwirtschaft zu halten sowie für die Berücksichtigung der öffentlichrechtlichen Forstgemeinschaften. Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen, so Empl.

22 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Diagnose Krebs - LKK trägt Kosten für Zweitmeinung Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar informiert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Versicherten über die Möglichkeit, im Falle einer Krebsdiagnose eine für sie kostenlose Zweitmeinung einzuholen. Mit der Diagnose Krebs umzugehen, ist eine große Herausforderung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unterstützt ihre Versicherten im Falle einer Krebsdiagnose, indem sie die Kosten für eine Zweitmeinung durch ein Expertengremium übernimmt. Eine zweite Meinung kann neue Wege aufzeigen oder bestätigen, dass die vom Arzt empfohlene Behandlung der richtige Weg ist. Die Zweitmeinung wird für die Versicherten der LKK vom Vertragspartner Health Management Online AG (HMO) erbracht. Die Experten der HMO erstellen die Zweitmeinung auf Grundlage der vorhandenen medizinischen Unterlagen. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen unterstützt ein persönlicher Berater der HMO. Erneute Untersuchungen werden nicht erforderlich. Die Zweitmeinung wird stets auf dem neuesten Stand der Krebsforschung erstellt. Nähere Informationen hierzu stehen im Internet unter > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > Z > Zweitmeinung bei Krebserkrankungen. Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd teilt mit Die Rentenversicherung ermöglicht Rehabilitationsmaßnahmen, die körperliche und seelische Folgen einer Krebserkrankung mildern beziehungsweise beseitigen können, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd anlässlich des morgigen Weltkrebstages hin. Ziel einer solchen Behandlung ist es, wieder in ein Leben nach der beängstigenden Diagnose zurückzukehren. Die DRV Bayern Süd verfügt dabei nicht nur über das Angebot spezialisierter Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland, sondern auch über eigene Rehazentren in Passau und in Bad Reichenhall. Die DRV rät allen Betroffenen, die Beratungsmöglichkeiten zu nutzen. Fachleute in den Sozialdiensten der Krankenhäuser, der Beratungsstellen der Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die Leistung kann auch dann erbracht werden, wenn Versicherte bereits eine Rente erhalten. Auch für nichtversicherte Ehe- oder Lebenspartner besteht bei bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch. Zusätzliche ergänzende Leistungen wie Übergangsgeld, Reisekosten oder aber die Haushaltshilfe und Kinderbetreuung während der Maßnahme unterstützen den Behandlungserfolg.

23 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienstordnung für den Pfarrverband Reichenkirchen / Maria Thalheim Pfarrbüro: Reichenkirchen, Hauptstraße 9 Tel / Fax.: / 3087 Internet: MariaThalheim/default.aspx St-Michael.Reichenkirchen@erzbistum-muenchen.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: Uhr bis Uhr; Freitag: Uhr bis Uhr und nach tel. Vereinbarung Reichenkirchen St. Michael Sonntag, 12. Februar 8.30 Wortgottes-Feier Maria Thalheim Mariä Himmelfahrt Freitag, 10. Februar Rosenkranz Beichtgelegenheit für den gesamten Pfarrverband Sonntag, 12. Februar 8.30 Hl. Messe Donnerstag, 16.Februar Bierbach Hl. Messe Freitag, 17. Februar Rosenkranz

24 Fraunberg St. Florian Sonntag, 12. Februar Wortgottes-Feier Tauffeier - Benedikt Matthias Raupach Riding St. Georg Samstag, 11. Februar Vorabendmesse Dienstag, 14. Februar Hl. Messe Freitag, 17. Februar Barmherzigkeits-Rosenkranz Rappoltskirchen St. Stephan Samstag, 11. Februar Ewige Anbetung Sonntag, 12. Februar Hl. Messe

25 Aktuelles aus dem Pfarrverband Beichtgelegenheit im Pfarrverband Immer am 2. u. 4. Freitag im Monat in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim. 10. Februar 2017 von Uhr bis Uhr. Ewige Anbetung im Pfarrverband Rappoltskirchen Samstag, 11. Februar um Uhr Wir beginnen mit der Aussetzung des Allerheiligsten und einer eucharistischen Andacht, die mit dem feierlichen Segen endet. Alle sind zum Mitbeten eingeladen. Reichenkirchen PGR-Sitzung Am Donnerstag, 16. Februar um Uhr im Pfarrhof. Reichenkirchen Seniorennachmittag Am Mittwoch, 15. Februar ab Uhr im Pfarrheim. Seniorengymnastik mit G. Fenk im Pfarrheim Am Dienstag, 14. Februar von 9.00 Uhr bis Uhr. Wirbelsäulengymnastik mit M. Fruhstorfer im Pfarrheim Am Dienstag, 14. Februar von Uhr bis Uhr oder von Uhr bis Uhr. Gemeindebücherei Fraunberg Öffnungszeiten im Pfarrhof Reichenkirchen Samstag, Uhr bis Uhr. Sonntag, Uhr bis Uhr.

26 Alte Heilpflanzen und Heilmethoden entdecken Es wird eine kleine Auswahl wichtiger Heilpflanzen aus Küche, Wald und Wiese vorgestellt, deren Heilwirkung und Anwendungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wickel, Auflagen, Einreibungen, Bad und Tee. Referentin: Sr. Elvira Zenger, Heilpraktikerin im Kloster Moosen Dienstag, um Uhr Pfarrheim Maria Thalheim Beitrag: 4,00 Veranstalter Pfarrverband Reichenkirchen-Maria Thalheim

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