Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum

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1 Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum Worauf kommt es bei der Unternehmensübergabe an? Seite 1

2 Unternehmensübergabe Organisation und Planung Seite 2

3 Ihr Referent Dipl. BW (FH) Klaus Bender Geschäftsführer der OT-Consult GmbH Hauptstraße 91 Mosbach Tel 06261/ Seite 3

4 Inhalt 1. Einleitung 2. Wer kommt für die Übergabe in Frage? 3. Welche Arten der Unternehmensübergabe gibt es? 4. Was kann übertragen werden? 5. Wie kann man den Unternehmenswert ermitteln? 6. Wie kann der Nachfolger den Kauf finanzieren? Seite 4

5 Unternehmensübergabe Rechtzeitig die Weichen stellen: Entscheidung Zahlung / Zahlungen Auswahl des Nachfolgers Übergabe des Unternehmens Mögliche Dauer des Übergabe-Prozesses: ½ Jahr bis mehrere Jahre Seite 5

6 Wer kommt für die Übergabe in Frage? Unternehmensübergabe an Familienmitglieder Nicht- Familienmitglieder Nachfolger aus dem Unternehmen Externer Nachfolger Mitarbeiter, leitender Angestellter Aufbau eines Nachfolgers (Mitarbeiter, neuer Mitarbeiter) Existenzgründer Anderes Unternehmen (andere/ selbe Branche) Seite 6

7 Welche Arten der Unternehmensübergabe gibt es? Sofortiger Verkauf Schrittweise Übertragung Rentenzahlungen Pachtzahlungen Schenkung und Erbschaft Seite 7

8 Was kann übertragen werden? Grundsätzlich kann zwischen der Übergabe der Unternehmensführung und des Unternehmenseigentums unterschieden werden. Seite 8

9 Was kann übertragen werden? Möglichkeiten der Eigentumsübertragung: Asset Deal: Erworben werden einzelne Vermögensgegenstände und/oder Rechtsverhältnisse eines Unternehmen, bzw. eines Unternehmensteils. Erwerbsgegenstand sind somit bewegliche Sachen und Rechtsverhältnisse. Share Deal: Erworben werden die Anteilsrechte an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Seite 9

10 Wie kann man den Unternehmenswert ermitteln? Unternehmenswert entscheidender Faktor für Übergeber und Übernehmer Beim Ertragswertverfahren wird mit Hilfe des nachhaltigen Gewinns der Unternehmenswert ermittelt. Sollte das Unternehmen keinen oder einen geringen Ertrag erwirtschaften, kommt das Substanzwertverfahren zum Einsatz. Seite 10

11 Wie kann man den Unternehmenswert ermitteln? Multiplikatorenverfahren Als Alternative für eine erste Einschätzung des Unternehmenswertes bieten sich Branchenmultiplikatoren an: Multiplikatoren "Small-Cap" (kleine Unternehmen) Branche EBIT-Multiplikator* Umsatz-Multiplikator von bis von bis Elektrotechnik und Elektronik 5,9 8,4 0,46 0,85 Fahrzeugbau und -zubehör 5,4 7,9 0,44 0,78 Maschinen- und Anlagenbau 5,1 7,4 0,43 0,73 * Earnings Before Interest and Taxes, Gewinn vor Zinsen und Steuern Seite 11

12 Wie kann der Nachfolger den Kauf finanzieren? Der Übernehmer sollte mind. 15% Eigenkapital mitbringen. Zur Finanzierung des Kaufpreises stehen dem Übernehmer verschiedene geförderte Darlehen zur Verfügung. Mit Hilfe von speziellen Nachrangdarlehen kann die Eigenkapitalquote erhöht werden. Kapitaldienstfähigkeit (Zins und Tilgung) muss gewährleistet sein. Seite 12

13 Wie kann der Nachfolger den Kauf finanzieren? KfW Mittelstandsbank MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft L-Bank Bürgschaftsbank Baden- Württemberg Seite 13

14 Beratung Verzichten Sie nicht auf die Unterstützung durch einen Berater! Für die Nachfolge-Beratung können Beratungszuschüsse beantragt werden. Seite 14

15 Unternehmensübergabe Unternehmenssicherung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl. BW (FH) Klaus Bender Geschäftsführer der OT-Consult GmbH Seite 15

16 Unternehmensübergabe Herzlich Willkommen Steuerliche und rechtliche Aspekte

17 Ihr Referent RA, StB Thomas Fränznick Endlich * Brauch * Hess Rechtsanwälte * Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hauptstraße 91 Mosbach Tel / Seite 18

18 Inhalt 1. Das Magische Viereck der Vermögensnachfolge 2. Krisenmanagement und Übergabe 3. Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge 4. Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Seite 19

19 Das Magische Viereck der Vermögensnachfolge Familiäre Belange/ psychologische Aspekte Zivilrecht Steuerrecht Betriebswirtschaft/ Finanzen Seite 20

20 Krisenmanagement und Übergabe Unternehmer und Berater müssen sich mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen: Planung für den Fall des unerwarteten Todes Krisenszenario Planung der Nachfolge bei planmäßigem Verlauf der Übergabe Seite 21

21 Krisenmanagement und Übergabe - Planungshorizonte Zeitachse unerwarteter geplantes statistische Todesfall Ausscheiden Lebenserwartung des Seniors des Seniors Seite 22 Krisentestament vorweggenom- Endgültiges und Vorsorge- mene Erbfolge Testament maßnahmen

22 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Seite 23

23 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Pflichtteil Liquiditätsfalle: Der Pflichtteil ist sofort und bar fällig und unabhängig davon, ob das Vermögen vollständig im Unternehmen gebunden ist! Steuerfalle: ggf. zusätzlich Einkommensteuer, wenn Betriebsvermögen zur Bedienung Pflichtteilsanspruch versilbert werden muss Seite 24

24 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Erbengemeinschaft Entscheidungen einstimmig Minderjährige bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts Auseinandersetzungsansprüche i.d.r. nach Verkehrswerten Seite 25

25 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Gesellschaftsvertrag Gesetzliche Nachfolge bei BGB-Gesellschaft, KG und OHG: BGB-Gesellschaft: Auflösungsgrund OHG: Ausscheiden aus der Gesellschaft (Fortsetzungsklausel) Seite 26

26 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Gesellschaftsvertrag KG: Komplementär (Vollhafter): Ausscheiden aus der KG Kommanditist (Teilhafter): Anteil ist vererblich (Nachfolgeklausel) Erben werden somit ggf. nicht Gesellschafter abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag Seite 27

27 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Gesellschaftsvertrag Vereinbarung gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln und Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und erbrechtlichen Verfügungen bzw. Schenkungsversprechen erforderlich! Seite 28

28 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Empfehlungen Notfallplanung Finanzielle Risikovorsorge (z. B. Berufsunfähigkeit, Risiko-LV) Betriebshandbuch, Vollmachten Betreuungsverfügung Patientenverfügung Benennung eines Vormunds Saubere Archivierung aller wichtigen Dokumente, ggf. in Kopie in einem Notfallordner Seite 29

29 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Empfehlungen Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag Sicherung qualifizierter Nachfolge im Gesellschaftsvertrag Seite 30

30 Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Übergabeverträge Sinnvolle Widerrufsrechte vorbehalten (Vorversterben, Unfähigkeit, Insolvenz und Vollstreckungshandlungen, Ehevertragspflicht, Veräußerung, etc.) Anrechnung auf Pflichtteilsrechte; Pflichtteilsverzichte Seite 31

31 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Seite 32

32 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Entgeltlich Unentgeltlich Teilentgeltlich Seite 33

33 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Entgeltliche Übertragung Seite 34

34 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Einzelunternehmen Veräußerungsgewinn/-verlust = Verkaufspreis./. Buchwert Seite 35

35 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Personengesellschaft Veräußerungsgewinn/-verlust = Verkaufspreis./. Kapitalkonten Seite 36

36 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge GmbH-Geschäftsanteile Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis./. Anschaffungskosten Teileinkünfteverfahren 60 % Seite 37

37 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Steuervergünstigungen Freibetrag 16 Abs. 4 EStG 1/5 Regelung Tarifermäßigung 34 Abs. 3 EStG Seite 38

38 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Unentgeltliche Übertragung Seite 39

39 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge 1. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen unter Annäherung an den Verkehrswert Erhöhung der persönlichen Freibeträge für nahe Verwandte (Ehegatte 500 T, je Kind 400 T ) und Freistellung durchschnittlicher Vermögen, insbes. von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis Erleichterung der Unternehmensnachfolge durch steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen und Fortführung des Betriebs Seite 40

40 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Steuerklasse Personen Freibetrag neu Freibetrag alt Ehegatten I Kinder und Stiefkinder Enkel II Eltern und Großeltern (Erbfall Eltern und Großeltern (Schenkung) Geschwister Nichten und Neffen Stiefeltern Schwiegersohn u. -tochter Schwiegereltern geschiedener Ehegatte III eingetragener Lebensgefährte Sonstige Seite 41

41 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich Steuersatz in der Steuerklasse I II III neu alt neu alt neu alt neu alt % 7 % 30 % 12 % 30 % 17 % % 11 % 30 % 17 % 30 % 23 % % 15 % 30 % 22 % 30 % 29 % % 19 % 30 % 27 % 30 % 35 % % 23 % 50 % 32 % 50 % 41 % % 27 % 50 % 77 % 50 % 47 % über über % 30 % 50 % 40 % 50 % 50 % Seite 42

42 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Begünstigung von Betriebsvermögen Steuerbefreiung nach 13 a, 13 b ErbStG Behaltens- und Lohnsummenfrist : 5 Jahre wenn Verwaltungsvermögen 50 % 85 % begünstigtes Vermögen (der Höhe nach) Verschonungsabschlag: 100 % Anteilige Kürzung, wenn Lohnsumme < 400 % der Ausgangslohnsumme (Ausnahme: Ausgangslohnsumme = 0 oder max. 20 Beschäftigte), schädliche Verwendung (Ausnahme: Reinvestition innerhalb von 6 Monaten) 15 % nicht begünstigtes Vermögen gleitender Abzugsbetrag (bis ) Entfällt bei schädlicher Verwendung (Ausnahme: Reinvestition innerhalb von 6 Monaten) der Abzugsbetrag wird nicht von der Lohnsumme beeinflusst Seite 43

43 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Begünstigung von Betriebsvermögen Optionsmöglichkeit Unwiderrufliche Erklärung des Erwerbs: Behaltens- und Lohnsummenfrist : sieben Jahre Verwaltungsvermögen 10 % 100 % begünstigtes Vermögen Anteilige Kürzung, wenn Lohnsumme < 700 % der Ausgangslohnsumme (Ausnahme: Ausgangslohnsumme = 0 oder max. 20 Beschäftigte) Schädliche Verwendung (Ausnahme: Reinvestition innerhalb von 6 Monaten) Seite 44

44 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Beispiel: Übertragung von Betriebsvermögen Steuerklasse I: Kinder Neues Recht Altes Recht Wert des Betriebsvermögens % Verschonung/Freibetrag Abzugsbetrag/Bewertungsab stpfl. Betriebsvermögen persönlicher Freibetrag stpl. Erwerb ErbSt/SchenkSt latente ErbSt-Last Seite 45

45 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge 2. Einkommensteuerliche Probleme bei stillen Reserven Problembereiche Entnahme von Betriebsvermögen Ungewollte Beendigung einer (vielleicht gar nicht erkannten) Betriebsaufspaltung Entstrickung von Sonderbetriebsvermögen im Zuge gerechter Verteilung des Vermögens bei mehreren Nachkommen Seite 46

46 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge 2. Einkommensteuerliche Probleme bei stillen Reserven Probleme: Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven ohne entsprechenden Liquiditätszufluss Existenzgefährdung Seite 47

47 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Empfehlungen für unentgeltliche Übertragung Optimale Nutzung des Tarifsystems Ausnutzung der persönlichen Freibeträge Nutzung der 10-Jahresfrist Kettenschenkungen, wenn nur einer von zwei Ehegatten über Vermögen verfügt, das auf die Kinder übergehen soll Wahl des richtigen Güterstandes Generationensprung: Vermeidung der steuerlichen Doppelerfassung des selben Vermögens innerhalb kurzer Zeitspannen kein Berliner Testament Einbezug der Enkelgeneration ( generation skipping ) Vermeidung Auflösung stiller Reserven Seite 48

48 Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Empfehlungen für entgeltliche Übertragung Steuerorientierte Ausgestaltung des Kaufpreises Steueroptimierte Aufteilung der Anschaffungskosten auf die erworbenen Wirtschaftsgüter Steueroptimierungen beim Schuldzinsenabzug Ausgliederungen von Wirtschaftsgütern vor Veräußerung Präakquisitorische Umwandlungen, Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft und umgekehrt Vermeidung Auflösung stiller Reserven Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen Seite 49

49 Empfehlung für die Unternehmensnachfolge Frühzeitiger Einstieg in die Nachfolge zu Lebzeiten des Übergebers!!! Seite 50

50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Fränznick Rechtsanwalt und Steuerberater Endlich * Brauch * Hess Seite 51

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