Gemeinde Ismaning Landkreis München. 18. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung
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- Christoph Fleischer
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1 Gemeinde Ismaning Landkreis München 18. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung Vorentwurf PV Planungsverband Körperschaft des Äußerer öffentlichen Rechts Wirtschaftsraum Arnulfstraße 60 München München
2 Vorbemerkung Die Gemeinde Ismaning verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom , die Aussagen des Landschaftsplans sind eingearbeitet. Die zur Genehmigung eingereichte Fassung vom war von der Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom unter Einschränkungen, Auflagen und Hinweisen genehmigt worden. Eine erste Planänderung ist durch Bescheid der Regierung vom genehmigt, die zweite Änderung mit Bescheid der Regierung vom mit einer Ausnahme, einer Auflage und Hinweisen genehmigt. Die zweite Änderung in der Fassung vom ist wirksam. Die dritte Änderung ist mit Bescheid der Regierung vom genehmigt, von der Genehmigung ist die Wohngebietsausweisung westlich der Freisinger Straße in Fischerhäuser ausgenommen. Die dritte Änderung in der Fassung vom ist wirksam. Die vierte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 20. August 2001 genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die siebte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die achte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die neunte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom mit einer Auflage genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die zehnte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die elfte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die elfte Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die 12. Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die 15. Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Die 16. Änderung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom genehmigt und in der Fassung vom wirksam. Am hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zwischen der B 471 und der Aschheimer Straße südlich des Seidl-Kreuz-Wegs zu ändern. Diese Änderung ist die 18. Änderung des Flächennutzungsplans. Parallel dazu wird mit Beschluss des Gemeinderats vom der Bebauungsplan Sportanlagen Gymnasium aufgestellt. 1. Planungsrechtliche Voraussetzungen Die Gemeinde Ismaning ist gemäß Regionalplan für die Region 14 als Siedlungsschwerpunkt eingestuft. Künftig wird eine Einstufung gemäß Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Grundzentrum erfolgen. Die Grundzentren sollen die Bevölkerung ihres Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgen. Gemäß A II des gültigen Regionalplans sollen Siedlungsschwerpunkte zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen Stadt- und Umlandbereichen übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Gemeinde Ismaning in Kürze auch das Gymnasium Ismaning zur wohnortnahen schulischen Versorgung der Bevölkerung bereitstellen. Das Gymnasium befindet sich am Seidl-Kreuz-Weg in den Gebäuden des ehemaligen Telekom-Bildungszentrums. 2
3 Das Änderungsgebiet liegt in einem Bereich, der gemäß dem Regionalplan für die Region München für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt. Insofern besteht für die geplante Darstellung kein Widerspruch zu den Aussagen des Regionalplans. 2. Lage, Nutzung der Fläche und umgebende Nutzungen Der Änderungsbereich liegt im Osten des Hauptorts Ismaning, am Rande des Siedlungskörpers. Die Luftlinienentfernung zum S-Bahnhof Ismaning beträgt rd. 750 m, zur Ortsmitte (Dorfstraße/Bahnhofstraße) rd. 1,2 km. Daten:Bayerische Vermessungsverwaltung Das Plangebiet ist eben und landwirtschaftlich genutzt. Derzeit ist es im Norden und Süden von landwirtschaftlichen Fluren umgeben. Am westlichen Rand verläuft die Aschheimer Straße, an die sich nach Westen hin künftig ein Wohngebiet anschließen wird. Im Osten grenzt die B 471 an. Der Änderungsbereich hat eine Größe von rd. 1,5 ha. Auf der Fläche sind mit Ausnahme von Straßenbäumen entlang der Aschheimer Straße keine Bäume oder Gehölze vorhanden. 2. Bisherige Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entlang der Aschheimer Straße ist ein Grünstreifen mit Bestandsbäumen dargestellt. 3
4 3. Anlass und Ziel der Änderung Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning am beschlossen hatte, die Genehmigung eines Gymnasiums für Ismaning zu beantragen und diesem Antrag stattgegeben wurde, nimmt das Gymnasium Ismaning mit Beginn des Schuljahres 2017/18 den Schulbetrieb auf. Für das Gymnasium wurden verschiedene Standorte geprüft, die Entscheidung für den Umbau des ehemaligen Telekom-Bildungszentrums zur Schuleinrichtung erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats Anfang Da auf dem Grundstück des Gymnasiums bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft keine geeigneten Flächen für die notwendigen Sportanlagen zur Verfügung stehen, hat die Gemeinde nach Prüfung verschiedener potenzieller Standorte durch die Verwaltung beschlossen, die Sportanlagen am östlichen Ende des Seidl-Kreuzwegs unterzubringen. Die Entfernung zum Schulstandort von rd. 450 m ermöglicht den Schüler eine gute Erreichbarkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Die Sportanlagen sollen außer dem Schulbetrieb auch den örtlichen Vereinen dienen. In der als Mehrzweckhalle geplanten Sporthalle könnten auch gemeindliche Veranstaltungen stattfinden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Sportanlagen für das Gymnasium geschaffen werden. 4. Erläuterung der Änderung Der Änderungsbereich ist nahezu komplett als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen Gymnasium dargestellt. Dies ermöglicht der Gemeinde hier sowohl hochbauliche Anlagen wie die Sporthalle als auch die Freianlagen (Allwetter- und Rasenspielfeld) sowie Stellplätze unterzubringen. Der innerhalb der Anbauverbotszone der B 471 liegende östliche Teil des Änderungsbereiches ist als Grünfläche dargestellt. Die bestehenden Bäume an der Aschheimer Straße sind bereits im wirksamen Flächennutzungsplan enthalten und werden in der FNP-Änderung beibehalten. Die zusätzlich dargestellten geplanten Bäume an der Nord- und Südgrenze des Plangebiets. Die Gemeinbedarfsfläche und die Fläche für die Landwirtschaft bringt die Notwendigkeit einer landschaftlichen Einbindung (Eingrünung) zum Ausdruck. Hinweis: Plangrundlage ist der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Fassung vom mit eingearbeiteter 1., 2., 3. und 4.Flächennutzungsplan- Änderung. Erschließung Ver- und Entsorgung In der Aschheimer Straße sind die für die Ver- und Entsorgung relevanten Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden: Strom, Wasser, Gas sowie Abwasser. Fuß- und Radverkehr Über das vorhandene Wohnstraßennetz ist der Standort fuß- und radläufig gut an die Ismaninger Wohngebiete und die S-Bahn angebunden. Die Verbindung zum Schulstandort erfolgt über den Seidl-Kreuz-Weg. 4
5 ÖPNV Die Luftlinienentfernung zum S-Bahnhof Ismaning beträgt rd. 750 m, die tatsächliche Fußwegeentfernung über die Sophienstraße / Rupert-Mayer-Weg rd m. Die hier verkehrende Flughafenlinie S 8 fährt über einen sehr langen Bedienungszeitraum (von etwa 4.00 Uhr in der Früh bis 1.00 Uhr nachts im 20-Minutentakt. Das heißt auch für Besucher aus benachbarten Orten, die an der S-Bahnstrecke liegen, ist der Sportanlagenstandort relativ gut erreichbar. MIV Über die Aschheimer Straße sind die geplanten Sportanlagen an das innerörtliche wie auch das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Immissionsschutz Westlich der Sportanlagen befinden sich immissionsempfindliche Wohngebiete bzw. werden dort entstehen (reine und allgemeine Wohngebiete). Zur Klärung potenzieller Immissionskonflikte hat die Gemeinde eine schalltechnische Untersuchung beauftragt. In dieser ist die voraussichtliche Anordnung der einzelnen Sportanlagen Stellplätze und Sporthalle im Westen, offene Spielfelder im Osten zugrunde gelegt. Die durch die ACCON GmbH vorgelegte Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 157 Sondergebiet Sportanlagen Gymnasium, Bericht-Nr. ACB /02 vom ist als Anlage Teil der Begründung. Aufgrund von Änderungen in der Architektenplanung wird das Gutachten derzeit allerdings überarbeitet und an die neue Situation angepasst. Die neuen Ergebnisse werden im nächsten Verfahrensschritt ergänzt. Die derzeit vorliegende Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Aus der schalltechnischen Untersuchung geht hervor, dass der generell privilegierte Schulsportbetrieb keinerlei Überschreitungen der einschlägigen Immissionsrichtwerte vermuten lässt. Des Weiteren lässt sich feststellen, dass hinsichtlich der Vereinssportnutzung zur Tagzeit ebenfalls keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft zu erwarten sind. Dem Gegenüber ist die Vereinssportnutzung zu den Ruhezeiten sowie zur Nachtzeit einzuschränken um einen ausreichenden Lärmschutz in der Nachbarschaft zu gewährleisten. So ist die Nutzung der Sportanlagen zur Nachtzeit (also nach 22:00 Uhr) nicht möglich. Darüber hinaus ist die Nutzung der oberirdischen Stellplätze zur Nachtzeit ohne weitreichende Schallschutzmaßnahmen (abschirmende Wände, absorbierende Gebäudefassaden) nicht möglich. Auch die Nutzung der Tiefgarage ist zur Nachtzeit nur (maximal 20 Pkw-Ein- und Ausfahrten zur lautesten Stunde) eingeschränkt möglich. Hinsichtlich der Nutzung der Mehrzweckhalle für Sonderveranstaltungen kann im in dieser Begutachtung festgestellt werden, dass unter Anwendung der seltenen Ereignisse im Sinne der 18. BImSchV die entsprechenden erhöhten Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Immissionsorten eingehalten werden können. Die Anzahl derartiger Sonderveranstaltungen ist pro Kalenderjahr auf maximal 18 Stück begrenzt. In der Betrachtung des Straßenverkehrslärms innerhalb des geplanten Bauraums des Plangebietes wird festgestellt, dass Überschreitungen der Orientierungswerte zur Tag- und Nachtzeit großflächig vorliegen, wobei die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. 5
6 Zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist es notwendig, für die potentiellen Immissionsorte Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Für die optional geplante Hausmeisterwohnung kann ggf. die Umsetzung von abschirmenden Lärmschutzwänden oder Riegelbauten zielführend sein. Dies lässt sich jedoch erst im Rahmen eines detaillierteren Konzeptes überprüfen. Alternativ dazu kann durch die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen sowie durch lärmabgewandte Orientierung von Aufenthaltsräumen ein ausreichender Schallimmissionsschutz gewährleistet werden. (ACCON GmbH, 2017, S. 29f) Die Gemeinde wird empfohlene Immissionsschutzmaßnahmen im Bebauungsplan bzw. ergänzenden vertraglichen Regelungen umsetzen. 6
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