Änderungen bei der Umsatzsteuer und Ausblick auf die Zukunft. Ein Vortrag von Dipl FinwFH Thorsten Havekost
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- Ferdinand Holst
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1 Änderungen bei der Umsatzsteuer und Ausblick auf die Zukunft Ein Vortrag von Dipl FinwFH Thorsten Havekost
2 Inhaltsverzeichnis Option im Grundstückshandel und Fristen Organschaft bei der Personengesellschaft Rückwirkende VSt bei Rechnungsberichtigung Vorangehende Umsätze bei der Seeschifffahrt Konsignationslager Vorschau: Änderungen bei i.g. Lieferungen - zertifizierter Steuerpflichtiger -kurzfristige Änderung - Bestimmungslandprinzip
3 Option bei Grundstücksverkäufen 9 Abs. 3 grundsätzlich wird die Option wirksam, wenn im Notarvertrag enthalten - Was ist mit nachträglichen Änderungen Eine nachträgliche Änderung hat keine Auswirkung auf die Option (BFH )
4 Fristen: BMF i.d.r bis zur formelle Bestandskraft 1 Monat nach Erkl. Option 9 UStG BFH: materielle Bestandskraft (im UStAE) Ist-Besteuerung 20 BFH: materielle Bestandskraft (im UtAE) Kleinunternehmer 19 BFH: auch formelle Bestandskraft (steht im Gesetz) Zuordnung zum Unternehmen beide bis zum 31.5 Folgejahr
5 Organschaft bei Personengesellschaften Laut UStAEbisher nur Kapitalgesellschaften als Organgesellschaften EuGH / BFH Urteil auch PersGes. Bedingung: (UStAE2.8 II S. 5, Vausw.) - alle Gesellschafter müssen im Organträger eingebunden sein
6 Rückwirkende Vorsteuerberücksichtigung es lag eine ordnungsgemäße Rechnung vor (in ihr waren alle elementaren Angaben enthalten) EuGH / BFH andere Angaben nachgeholt / geändert werden (UStIDNr., Vertragsdatum usw.) gilt nicht für 14 c Rechnungen gilt nicht falls nachträglich steuerbar / steuerpflichtig (EuGH ``Briefkastenadresse`` reicht für VSt)
7 Vorstufenumsätze Seeschifffahrt 8 EuGH ( ) BMF ( ) auch vorangehende Umsätze für die Seeschifffahrt (Luftfahrt) steuerfrei (Stauer an Hafenges. und die an Reederei) Umsatz muss klar erkennbar für den Bereich ausgeführt sein (z.b. Schiff beladen)
8 Änderung beim Konsignationslager bisher i.g. Verbringen u. dort stpfl Verkauf neu - steuerfreie Lieferung an Kunden wenn (BMF ): der Kunde bei der Lieferung feststeht ein kurzer zeitlicher Abstand bis zur Warenentnahme (nicht genau definiert ein paar Wochen)
9 Systemwechsel bei i.g. Lieferungen Übergangslösung mit steuerfreier Lieferung und i.g. Erwerb beim Empfänger (seit 1993) neu: Besteuerung im Bestimmungsland (Vorlage EU Kommission ) Zur Betrugsbekämpfung (50 Mill. / insgesamt 150 Mill.) und Verwaltungsvereinfachung Einführung des ``zertifizierten Steuerpflichtigen``
10 Antrag zertifizierter Steuerpflichtiger keine häufigen o. schwerwiegenden Verstöße in Steuersachen keine Straftaten bei der Wirtschaftstätigkeit zahlungsfähig hohes Maß an betrieblichen Kontrollen er ist schon Wirtschaftsbeteiligter für Zollzwecke (überaus bewährt) (soll schon 2019 eingeführt werden?????? EU u. Länder / EDV / Verwaltungsumsetzung)
11 Kurzfristige Umsetzung beim Konsignationslager wird aus dem Verbringen und dem dortigen Verkauf eine steuerfreie i.g. Lieferung beim Reihengeschäft durch mittleren Untern. wird die Lieferung an ihn die bewegte (wenn er den Bestimmungsstaat nennt und eine andere IDNr. als Beginn nutzt) Erleichterung bei der Nachweisführung UStIDNr. wird materielle Voraussetzung
12 Langfristige Zielsetzung (bis 2022) Besteuerung soll im Bestimmungsland erfolgen (Abwicklung über Mini One Stop Shop wie jetzt bei elektronischen B toc) (für Kleinlieferungen schon vorher) wenn beides zertifizierte Unternehmer sind soll das Reverse Charge Verfahren greifen (Übergang der Steuerschuld) Wegfall der ZM
13 Besteuerung im Bestimmungsland U. aus HH S t e u e r Waren Lieferung Steuer Belgien zu BE BZSt: Mini One Stop Shop
14 Reverse Charge U. aus HH (zertifiziert) Waren Lieferung N. Niederlande (zertifiziert) beide zertifiziert Rechnung ohne Ust und N. wird Steuerschuldner
15 Vor-und Nachteile + weniger Betrugsanfällig durch Wegfall Steuerfreiheit (Abgleich Reverse Charge) + Reduzierung Verwaltungsaufwand ( nicht für kleine Unternehmen ( 3c weg) + evtl. Wegfall 42er Zollverfahren? (betrugsanfällig steuerfreie Einfuhr, da in anderen Mitgliedstaat) - es müssen Datensysteme zur Abfrage der zertifizierten Steuerpflichtigen bereit stehen - Vorfinanzierung USt für Bestimmungsland was ist bei Zahlungsausfall (vorher steuerfrei) - Zweiklassensystem bei Steuerpflichtigen >>>> insgesamt wird es positiv betrachtet>>>>
16 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
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