Umgang mit Leerstand und Nachfragerückgängen aus der Sicht des Sanierungsträgers
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- Hartmut Scholz
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1 Stadtumbau Ost in Kleinstädten Umgang mit Leerstand und Nachfragerückgängen aus der Sicht des Sanierungsträgers Dr. Christine Meißner DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG, Regionalbüro Weimar
2 Die Tätigkeit des Sanierungsträgers 157 BauGB: Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen, eines geeigneten Beauftragten bedienen. 158 BauGB: Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen
3 Die Kleinstadt Geisa
4 Geisa heute Einwohner ( ) Kernstadt und 11 Ortsteile Grundzentrum erfüllende Gemeinde 4 Kindergärten Grundschule, Regelschule, Gymnasium Gewerbegebiet Ärztehaus
5 vom abseits ins mittendrin
6 Die Lage auf einem Bergsporn phantastische Blickbeziehungen in die Rhön als Land der offenen Fernen vollständig erhaltene Stadtmauer mittelalterlicher Stadtgrundriss kleinteilige Stadtstruktur Denkmalensemble
7 Point-Alpha Point-Alpha-Stiftung Point-Alpha-Akademie Gedenkstätte Point-Alpha Point-Alpha-Preis
8 Schrottimmobilien der Eigentümer tut nichts Ankauf Eigentümer Vorkaufsrecht gemäß 24 BauGB Wohl der Allgemeinheit Sanierungsziele Beschluss StR Stadt tritt in Kaufvertrag ein
9 Rückbau Renaturierung ehemaliger VEB Plasta Ankauf durch Stadt Zwischennutzung durch den Bauhof Neubau Bauhof Auslagerung Rückbau Industriegebäude städtebaulicher Wettbewerb Renaturierung
10 Mut zur Lücke Ankauf Abriss Umgestaltung A.-Kircher-Straße 16 Grundstückstausch mit dem Eigentümer Rückbau des Gebäudes attraktive Freiflächengestaltung als Eingang zur Mauergasse W.-Deschauer Straße 24 Dereliktion nach 928 BGB Ankauf des Aneigungsrechtes Rückbau (Erhaltung des Kellers) Schließen der Raumkante Zwischennutzung als Parkplatz
11 Pfortentreppe 4 Miniheuschrecke, Ankauf von städtischer Wohnungsgesellschaft Vermietung an Sozialhilfeempfänger keine Instandhaltung Ankauf durch Stadt Rückbau
12 Hintergasse 15/17 geplante Belastung durch das Sozialamt Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung Kauf durch die Stadt Abriss Zwischennutzung als Parkplatz
13 Erhöhung der Wohnqualität Hintergasse Ankauf vom Eigentümer bzw. über Vorkaufsrecht Schaffung moderner Wohnbedingungen nicht möglich Planung: Rückbau Schließen der Raumkanten Schaffung von Stellplätzen für Fahrräder, Mülltonnen, Kinderwagen
14 dieses Haus muss leben Ankauf Sicherung Suche nach Investor Marktplatz 26 Verkauf von Privat an Privat keine Instandhaltung Gebäude verfällt Ankauf durch Stadt Sicherung (B/L-SU/R)
15 diese Lücke tut weh Suche nach Investor Marktplatz 5 Abrissverfügung durch Untere Bauaufsichtsbehörde Abriss durch den privaten Eigentümer Neubebauung rechnet sich für den Eigentümer nicht Suche nach privatem Investor
16 geplante Neubebauung Abriss durch Ersatzvornahme Schlossplatz 1 Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet (Nachweis durch Statikbüro) Rückbaugebot der Unteren Bauaufsichtsbehörde Abriss durch Ersatzvornahme Grundschuld über Abrisskosten Verzicht der Erben Dereliktion Verkauf des Aneignungsrechtes durch den Freistaat Thüringen Neubebauung durch Deschauer-Stiftung
17 Privatinitiative Sanierung durch den Eigentümer Pfortentreppe 1 Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung (auch für die Eintragung der Grundschuld) nach Vorlage der Bauplanungsunterlagen Förderung im kommunalen Förderprogramm (5.000,00 ) vertragliche Vereinbarung zur Inanspruchnahme der steuerlichen Sonderabschreibung nach 7h EStG
18 Finanzierung Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015: Artikel 2 (5): Der Bund beteiligt sich nicht an der Finanzierung des Abrisses von Denkmälern. Artikel 6 (2) Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäude ist nicht förderfähig. Vorstehender Satz findet auf Antrag eines Landes keine Anwendung, wenn auf der Grundlage eines quartiersbezogenen städtebaulichen Konzeptes aus Aufwertungs- und Rückbaumaßnahmen insgesamt ein Beitrag zur Stadterhaltung geleistet wird und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dem zustimmt. Thüringer Städtebauförderrichtlinie vom : Punkt 13: Im Stadtumbauprogramm Teil Rückbaumaßnahmen (B/L- SU/R) ist der Abbruch von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) oder anderen das Stadtbild prägender Gebäude nicht förderfähig. Nicht förderfähig ist außerdem der Rückbau von denkmalgeschützten Gebäuden. gesamte Altstadt = Denkmalensemble
19 Auf Wiedersehen in Geisa
20 Renaturierung ehemalige Papierfabrik Tannroda Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes Renaturierung des Naturraumes Fluss mit Retentionsraum Beseitigung einer allgemeinen Gefahrensituation Schutz des Schutzgutes Grundwasser Aufwertung des Landschaftsbildes um das Geotop Tannrodaer Sattel Verbesserung des touristischen Erlebniswertes Hochwasserschutz
21 schönste Industrieruine Thüringens Aufgabe der Produktion 1993 Verkauf durch die Treuhand an die Mühl AG 1994 Insolvenz der Mühl AG 2002 Aufgabe des Eigentums durch die Mühl AG nach 928 BGB 2006 Freistaat Thüringen hat das Recht zur Aneignung Suche nach Fördermöglichkeiten durch die Stadt Bad Berka Aufnahme in die Initiative Genial zentral Entwicklung innerstädtischer Brachflächen 2007 Stadt Bad Berka sagt die Übernahme des Grundstücks nach Vorliegen der Bewilligungen zu : Bewilligung von Städtebaufördermitteln für den 1.BA Februar 2010: der Freistaat Thüringen (THÜLIMA) hat das Aneignungsrecht ausgeschrieben : Bewilligung von Mittel aus dem Programm Revitalisierung des Umweltministeriums Begleitforschung durch die FH Erfurt : Stadt kauft das Aneignungsrecht vom Freistaat Thüringen Problematik Artenschutz CEF Maßnahmen
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