Gemeinde Neuenstein. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Am Mühlgraben. Ortsteil Obergeis B E G R Ü N D U N G.

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1 fogse_bg03.doc Gemeinde Neuenstein Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Am Mühlgraben Ortsteil Obergeis B E G R Ü N D U N G mit integriertem UMWELTBERICHT 26. Juni 2018 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Carina Keiner B.Eng. Gabriela Alibozek Dipl.-Ing. Sibylle Oberheidt

2 Die vorliegende Begründung umfasst die Teile A und B. Die Inhaltsverzeichnisse wurden jeweils separat erstellt und zu Beginn des jeweiligen Teilabschnittes eingefügt. 2 Inhaltsverzeichnis Teil A 1. Geltungsbereich Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung Übergeordnete Planungen/Fachplanungen Umweltprüfung und Grünordnung Altlastverdächtige Flächen, Altlasten, Kampfmittelvorbelastung... 5 Seite Teil B: Umweltbericht Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan Am Mühlgraben, Gemeinde Neuenstein, Ortsteil Obergeis

3 3 Teil A 1. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Obergeis der Gemeinde Neuenstein. Westlich schließt sich an die Schulstraße geschlossene Wohnbebauung der Ortslage an. Südwestlich liegen Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes. Im Osten wird das Plangebiet durch den Mühlgraben begrenzt. Östlich des Gewässers finden sich Kleingärten sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich auch nördlich des Plangebietes fortsetzen. Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche (Grünland, Grasacker) dar und umfasst ca m². 2. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Gemeinde Neuenstein eine Fläche für den Gemeinbedarf Soziale Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen darzustellen. Im bisher gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenstein (1995) ist die Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll zukünftig für den Geltungsbereich von ca m² eine Fläche für den Gemeinbedarf sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, eine Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft Erhalt des Extensivgrünlandes und Maculinea-gerechte Mahd sowie eine Wiedergabe einer Elektrizitätsfläche darstellen. Für die Wahl geeigneter Flächen zur Herstellung der genannten Einrichtung sind neben der Verfügbarkeit und Größe der Flächen in erster Linie eine zentrale Lage und ein weitestgehend ebenes Gelände ausschlaggebend, um eine zielgerichtete Nutzung der Einrichtung zu gewährleisten. Andere im Flächennutzungsplan als geplante Gemeinbedarfsflächen für sozialen Zwecken dienende Einrichtungen dargestellte Flächen finden sich keine im Gemeindegebiet. Im Flächennutzungsplan dargestellte geplante gemischte Bauflächen befinden sich westlich der Schulstraße unmittelbar westlich des Plangebietes. Auch hier wäre die Errichtung einer derartigen sozialen Einrichtung zulässig. Ein großer Teil dieser Flächen ist bereits mit überwiegender Wohnbebauung überprägt und soll auch zukünftig für und im Verbund mit bestehender Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Die Errichtung der Senioreneinrichtung an dieser Stelle kommt daher, auch aufgrund der Hanglage, nicht in Frage. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen recht zentral innerhalb des Gemeindegebietes von Neuenstein gelegenen und gut erreichbaren Standort. Der Ortsteil Obergeis wird durch die Planung weiterhin gestärkt. Die Integration von Pflegebedürftigen, Bürgerinnen und Bürgern mit Betreuungsbedarf kann somit gewährleitet werden. Zu den Angeboten zählen auch Gesundheits- und Pflegedienstleistungen wie Arztpraxen, Apotheken und weitere Einrichtungen, die eine Senioreneinrichtung funktional ergänzen. Auch ergänzende Dienstleistungen wie ein Café, Beratungszentrum, Fußpflege, Friseur und ähnliches sollen eine Öffnung des Hauses auch im Sinne einer Begegnungsstätte aufzeigen und den Ortsteil für seine Bewohner stärken. Die Standortwahl ergibt sich durch die bereits vorhandene gute Infrastruktur in diesem Bereich. Es wurde eine Fläche gewählt, die zukünftig besonders die Integration pflegebedürftiger Menschen und älteren Bürgern und Bürgerinnen fördert und zusätzlich Begegnungsmöglichkeiten schafft. Die Nutzbarmachung des Standortes ermöglicht vorhandene soziale und technische Infrastruktur besser zu nutzen. Fußläufig und ohne Steigungen sind von hier z.b. die Sparkasse, eine Pizzeria, eine Bäckerei mit

4 Café sowie eine Bushaltestelle zu erreichen. Mit der Planung wird eine funktionale und gestalterische Einbindung des Bereiches in die Ortsmitte von Obergeis erreicht. Alternativstandorte existieren nicht im Ortsteil; Grundstücke befinden sich entweder in Privateigentum oder in ungeeigneter Hanglage. Dies gilt insbesondere für die noch unbebauten Flächen im Bereich des Sportplatzes Obergeis, die zwar von der Größe in Frage kämen, jedoch aufgrund der Lage am Hang für mobilitätseingeschränkte Mitbürger nicht geeignet sind Übergeordnete Planungen/Fachplanungen Im Regionalplan Nordhessen (Südblatt) 2009 (RPN) wird das Plangebiet als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft mit einer Überlagerung Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenstein von 1995 (Planungsbüro Koch, Aßlar) ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die geplante Ausweisung widerspricht dieser Darstellung jedoch, sodass der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert werden soll. Denkmalschutzrechtliche Gründe stehen der Planung nicht entgegen. Sofern bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenarchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen ( 21 DSchG HE). Das Plangebiet befindet sich nicht in einem naturschutzfachlichen oder wasserrechtlich ausgewiesenen Schutzgebiet. Südwestlich in ca. 140 m Entfernung beginnen die Flächen der Schutzzone III des festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet TB Untergeis (auch Verbandsbr. Geistal) (HLNUG ). Westlich des Plangebietes in 15 m Entfernung liegt das mit Verordnung vom festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Geis. Weitere relevante Schutzgebiete oder -objekte befinden sich keine innerhalb eines Umkreises von 1,5 km. Außerhalb des östlichen Geltungsbereiches schließt sich das Gewässer des Mühlgrabens an den Planbereich an. Für dieses Gewässer wird stellenweise ein geringerer Abstand, der von einer Bebauung freizuhalten ist, in der Bauleitplanung berücksichtigt. In diesem Abstandsbereich wird eine Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der verbindlichen Bauleitplanung getroffen. Östlich, außerhalb des Plangebietes, in rund 150 m Entfernung verläuft die Geis, bei der es sich um einen rund 22 km langen Nebenfluss der Fulda handelt. Dieser Abstand weicht in Teilen von der gesetzlich verordneten Breite des Gewässerrandstreifens von 10 m ab. Daher ist gem. 23 Abs. 3 HWG ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Ausweisung eines Baugebietes zu stellen. 4. Umweltprüfung und Grünordnung Der Umweltbericht ist gem. 2a BauGB ein gesonderter Bestandteil der Begründung und dient der Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange im Rahmen der nach 2 (4) BauGB durchzuführenden Umweltprüfung. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Nach der sog. Abschichtungsregel gemäß 2 (4) Satz 5 BauGB soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden.

5 Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Am Mühlgraben. Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen ist es daher sachgerecht, nur eine Umweltprüfung durchzuführen. Auf Bebauungsplanebene wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der den Geltungsbereich des flächenmäßig ausgedehnteren Bebauungsplanes umfasst. Dieser Umweltbericht wurde in die Begründung zum Bebauungsplan Am Mühlgraben integriert. Darin wurden auch die für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung relevanten Alternativ- und Standortprüfungen vorgenommen. Weitere Erläuterungen und die Ergebnisse der Untersuchungen sind entsprechend dem jeweiligen Verfahrensstand der Begründung mit integriertem Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil B) zu entnehmen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft finden ebenfalls im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Erarbeitung des Umweltberichtes Berücksichtigung Altlastverdächtige Flächen, Altlasten, Kampfmittelvorbelastung Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht ( 2 Abs. 6 BBodSchG). Altablagerungen sind stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Grundstücke außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert und abgelagert worden sind. Altablagerungen befinden sich nicht im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Altstandorte sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, sowie Grundstücke, deren militärische Nutzung aufgegeben wurde, sofern auf ihnen mit umweltschädigenden Stoffen umgegangen wurde. Grundstücke mit einer derartigen Nutzung befinden sich ebenfalls nicht im Planungsgebiet. Für das Plangebiet besteht kein begründeter Verdacht, dass eine Munitionsbelastung dieser Fläche vorliegt und mit dem Auffinden von kampfmittelverdächtigen Gegenständen, (z. B. Bombenblindgängern) zu rechnen ist. Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbeiten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, ist der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen unverzüglich zu verständigen. Aßlar, Dipl.-Geogr. Christian Koch, Stadtplaner AKH geprüft:

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