Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld -Kämmerei-

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1 1 Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld -Kämmerei- Erläuterungsbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Estenfeld für das Haushaltsjahr 2016

2 2 Rückblick auf den Haushalt 2015 Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Estenfeld den Haushaltsplan 2015 samt seinen Anlagen mit einem Haushaltsvolumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt gebilligt und gleichzeitig die hierfür erforderliche Haushaltssatzung erlassen. Mit Schreiben vom erteilte das Landratsamt Würzburg die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung. Gesamthaushalt 2016 Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wurden die verschiedenen Haushaltsansätze sorgfältig ermittelt und soweit erforderlich den allgemeinen Preissteigerungen und Kostenerhöhungen angepasst. Soweit notwendig, wurden die Haushaltsansätze erläutert. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am vorbesprochen. Die dort beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet. Einige Ansätze des Verwaltungshaushaltes mussten für die Finanale Fassung des Haushaltsplans angepasst werden. Deren Änderungen sind jedoch nicht gravierend genug, um hier detailiert erläutert zu werden. Der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2016 schließt mit folgenden Beträgen ab: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2016 stellt sich grafisch aufbereitet wie folgt dar:

3 Steuern, allgem. Zuweisungen 3 Einnahmen aus Verw. u. Betrieb Sonst. Finanzeinnahmen Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben für ständige Aufgaben Personalausgaben Sächl. Verw.-und Betriebsaufwand Zuweisungen und Zuschüsse Sonstige Finanzausgaben Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt Entnahmen aus Rücklagen (mit SonderRL) Zuführung vom VerwaltHH Einnahmen aus Verkaufserlösen Beiträge und ähnl. Entgelte Zuw. und Zusch. f. Investitionen Vermögenshaushalt Veränderungen des Vermögens und der Schulden- Kredite und Umschuldung Zuführungen zu Rücklagezu- Vermögenserwerb Verw.haushalt (mit SonderRL) führung (mit Sonderrücklage) Betriebstechnische Anlagen Hochbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Kredittilgung und Umschuldung Zuw. und Zusch. f. Investitionen

4 4 Verwaltungshaushalt 2016 a) Die Einnahmen Der Verwaltungshaushalt weist Einnahmen in Höhe von aus. Darunter nimmt das Aufkommen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen in Höhe von die erste Stelle ein. Die Gewerbesteuer ist mit veranschlagt (Hebesatz 330 v.h.). Die Entwicklung der Gewerbesteuer stellt sich grafisch wie folgt dar: (HHJ 2015 vorläufiges Ergebnis; HHJ 2016 Ansatz) Die Grundsteuer A wurde mit und die Grundsteuer B mit veranschlagt. Die Realsteuerhebesätze wurden zuletzt mit Beschluss vom auf 330 v.h. mit der Haushaltssatzung 2010 erhöht Gemeinde Estenfeld 2016 Landesdurchschnitt 2015 )* Landkreisdurchschnitt 2015 Grundsteuer A 330 % 335 % 340 % Grundsteuer B 330 % 328 % 328 % Gewerbesteuer 330 % 324 % 340 % *) Kreisangehöriger Gemeinden mit bis unter Einwohnern

5 5 Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt voraussichtlich laut Mitteilung durch das Statistische Landesamt Die Einkommensteuerersatzleistung wurde vom Statistischen Landesamt mit einem Betrag von voraussichtlich , der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit voraussichtlich mitgeteilt. Diese Beträge können sich im Laufe des Jahres noch nach oben oder unten bewegen. Es kommt auf die wirtschaftliche Entwicklung an. Die Gemeindeschlüsselzuweisung beträgt im Haushaltsjahr 2016 gemäß Bescheid des Bayerischen Landesamts für Statistik Die Schlüsselzuweisung wird wie folgt berechnet: Die gewichtete Einwohnerzahl (=Einwohner + Nebenwohnsitz + 75 % der nicht kasernierten US- Streitkräfte) mal einen Grundbetrag = Ausgangsmesszahl. Diese wird der Steuerkraftmesszahl (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des zweitvorangegangenen Jahres gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl höher als die Steuerkraftmesszahl erhält die Gemeinde hieraus 55% als Schlüsselzuweisung.Es wird erwartet, dass sich die Schlüsselzuweisung wie folgt entwickelt: 2017 mit , 2018 mit und 2019 mit Grafisch aufbereitet stellen sich die wichtigsten Steuereinnahmen und die Schlüsselzuweisung wie folgt dar: (HHJ 2015 vorläufiges Ergebnis; HHJ 2016 Ansatz) Das überlassene Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer wird auf geschätzt.

6 6 Die weiteren Einnahmen (Hundesteuer, sonst. allgem. Zuweisungen vom Land) wurden mit insgesamt mit veranschlagt. Nächste bedeutende Einnahmequelle des Haushaltes sind die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Das Gebührenaufkommen aus der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und sonstige (z.b. Bestattungsbereich, Einnahmen aus Mieten und Pachten, Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen etc.) ist mit eingeplant. - Abwasserbeseitigung Die Einnahmen bei der Abwasserbeseitigung sind im Haushaltsplan mit insgesamt angesetzt. Dem stehen Kosten von gegenüber. Die dadurch entstehende Kostenunterdeckung von wird der Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen der Abwasserbeseitiung entnommen. Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden zum gesenkt. Sie betragen 1,28 /m³ für Schmutzwasser und 0,25 /m² für Niederschlagswasser. Der Anteil der Straßenoberflächenentwässerung wurde mit angesetzt. Da ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum gewählt wurde, ist der Abwasserpreis bis 2016 gültig. Die Kalkulation der Gebühren ab 2017 ist an ein externes Büro vergeben worden (Gemeinderatsbeschluss ) Die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen (aufgelaufenes Defizit/Überschuss) hat zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 eine voraussichtliche Höhe von und wird zum Ende voraussichtlich betragen. Voraussichtlich deshalb, weil die genaue Höhe erst mit der Jahresrechnung 2015 feststeht. Der aufgelaufene Defizit ist zu verzinsen. Hierfür wurden als Ausgaben angesetzt. aufgelaufener Überschuss/Defizit Kanalisation bis

7 7 - Wasserversorgung Die Wasserverbrauchsgebühren sind im Haushalt 2016 mit netto veranschlagt. Den Gesamteinnahmen der Wasserversorgung von netto stehen Ausgaben von netto gegenüber. Es ergibt sich eine Kostenunterdeckung von im Rechnungsjahr Die Wassergebühr wurde für 2014 neu kalkuliert. Mit Beschluss vom wurde ein 2-jähriger Kalkulationszeitraum und ein Wasserpreis von 2,85 festgelegt. Das heißt, der Wasserpreis gilt für 2014 und 2015 und wäre ab 2016 neu kalkulieren zu wesen. Die Kalkulation wird zusammen mit der Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung ab 2017 durch ein externes Büro durchgeführt. Die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen (aufgelaufenes Defizit/Überschuss) hat zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 eine voraussichtliche Höhe von und wird zum Ende voraussichtlich betragen aufgelaufener Überschuss/Defizit Wasserversorgung bis Öffentlichkeitsarbeit und Mitteilungsblatt Den Einnahmen von stehen Ausgaben von gegenüber. Die Kostendeckung beträgt 65 %. - Feuerwehr Der Brandschutz kostet der Gemeinde (Einnahmen , Ausgaben ) - Kegelbahn Den Kosten von stehen Einnahmen von gegenüber. Das entspricht einer Kostendeckung von 37 %. - Friedhöfe Hier stehen den Einnahmen von Ausgaben in Höhe von gegenüber. Das entspricht einer Kostendeckung von gerademal 21 %.

8 8 - Mehrzweckhalle Weiße Mühle Hier stehen den Ausgaben (netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer) in Höhe von Einnahmen in Höhe von (netto) gegenüber. Kostendeckung rund 21 %. - Erdaushubdeponie Hier sind Einnahmen von und Ausgaben von eingeplant. - Öffentlicher Personennahverkehr (Bürgerbus) Für diese sind im Haushalt Ausgaben in Höhe von eingeplant. - Wald Hier stehen den Einnahmen von Ausgaben von gegenüber. Die sonstigen Einnahmen betragen Hier sind z.b. die Konzessionsabgaben mit Die kalkulatorischen Einnahmen (Abschreibung und Verzinsung) mit , Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Verzinsung von Steuernachforderungen u.ä veranschlagt. Ebenso enthalten sind die Zinseinnahmen als Gegenbuchung zur Verzinsung der Defizite bei den Wasser- und Kanalgebühren. Auf die entsprechenden Erläuterungen bei den Wasser- und Kanalgebühren wird verwiesen.

9 9 b) Die Ausgaben Die Personalausgaben liegen bei In den Personalausgaben wurden Lohnerhöhungen und evtl. Höhergruppierungen miteingerechnet. Für den Bauhof wurde ein zusätzlicher neuer Beschäftigter eingeplant. Die Entwicklung der Personalkosten kann wie folgt dargestellt werden: (HHJ 2015 vorläufiges Ergebnis; HHJ 2016 Ansatz) Die Aufwendungen für den Sach- und Betriebsaufwand sind mit in den Haushalt eingestellt. Diese Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: Ausgabengruppe Haushaltsansatz Gebäude- und Grundstücksunterhalt Unterhalt des sonst. unbewegl. Vermögens Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände Mieten und Pachten Hausbewirtschaftungskosten Haltung von Fahrzeugen Besondere Aufwendungen für Bedienstete Weitere Verw.- und Betriebsausgaben (Gr ) Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Abg Geschäftsausgaben Weitere allgem. sächl. Ausgaben Erstattungen von Ausgaben des VerwHH Kalkulatorische Kosten Summe

10 10 Zu erwähnen sind insbesonders die Kosten (allerdings mit Personalkosten, Abschreibung, Verzisnung und Verrechnung der Bauhofkosten) für: Bücherei Kinderspielplätze Ferienprogramm Grünanlagen Gemeindestraßen (Unterhalt) Straßenbeleuchtung Für Zuweisungen und Zuschüsse sind veranschlagt. Diese setzen sich aus den Vereinzuschüssen in Höhe von und den sonstigen Zuweisungen und Umlagen in Höhe von zusammen. Vereinszuschüsse Haushaltsstelle Betrag Freiwillige Feuerwehr Mühlhäuser Musikanten mit Mietzuschuss für Proberaum Ringstraße, Musikverein Estenfeld mit Mietzuschuss für Proberaum in der ehem. Kirche Obere Ritterstraße, Sängervereinigung, Miete als Zuschuss Dorfgemeinschaftshaus Mühlhausen Aquarienfreunde, Estenfelder Karnevalsgesellschaft, Verein für Kindergarten und Krankenpflege Mühlhausen, Kleintierzüchter, Kunstfreunde, Obst- und Gartenbauverein, Reservistenkameradschaft, Soldatenkameradschaft (verzichten auf die Auszahlung), Verein zur Kulturerhaltung Mühlhausen Mietzuschuss Volkshochschule für Benutzung Mehrzweckhalle katholischer Frauenbund und kath. Arbeiterbewegung Katholische Kirchenverwaltung, Evangelische Kirchenverwaltung Verein für Kindergarten und Krankenpflege Mietzuschuss Arbeiterwohlfahrtheim Friedrich-Ebert-Straße Zuschuss an die Caritas Sozialstation Zuschuss Arbeiterwohlfahrt MHD-Heim und allgemeiner Zuschuss MHD Pacht FV Mühlhausen 400 DM, Kunstrasen TSG 1000DM, Tennisanlage TCE 500 DM Mietzuschuss Altes Rathaus Mühlhausen (FV Mühlhausen) TSG, Tennisclub Estenfeld, Judo-Mattenfüchse, FV Mühlhausen und Schützenverein sowie Benutzung MZKH durch Judo-Mattenfüchse- Jugend unter 18 und TC-Jugend unter Nutzung Schulturnhalle durch TSG als Zuschuss Nutzung MZKH durch TSG Summe

11 11 Zuweisungen/Umlagen Haushaltsstelle Betrag Schulverbandsumlage Hauptschule Denkmalschutzfond Übernahme Müllgebühr, Kanal- und Abwassergeb. Kindergärten Personalkostenzuschüsse Kindergärten vom Land Personalkostenzuschüsse Kindergarten vom Bund Summe Die sonstigen Finanzausgaben betragen Im o.g. Gesamtansatz ist die Kreisumlage 2016 mit enthalten. Die Kreisumlage ist im Vergleich zum Vorjahr um ca gesstiegen. Die Kreisumlage berechnet sich aus Umlagekraft X Hebesatz. Es wird davon ausgegegangen, dass sich der Hebesatz gegenüber dem Vorjahr auf 41,5% geändert wird. Jedoch hat sich die Umlagekraft von im Jahr 2015 auf im Jahr 2016 erhöht. Die Umlagekraft setzt sich zusammen aus den Steuereinnahmen des vorvorigen Jahres und 80 % der Schlüsselzuweisung des Vorjahres. Ebenso ist enthalten die Gewerbesteuerumlage mit Somit sind ca. 21% der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde an den Staat abzuführen. Die Verwaltungsumlage zur Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld wird für das Haushaltsjahr 2016 mit veranschlagt. Die Ausgaben für Zinsen betragen Ebenso ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von enthalten.

12 Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt 2016 sieht Ausgaben in Höhe von vor. Es sind folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen: Bezeichnung Haushaltsstelle Betrag Investitionsumlage der Vgem Estenfeld *) Anschaffunge für die Feuerwehr Feuerwehrfahrzeug Mühlhausen *) Feuerwehrgerätehaus Estenfeld Schulausstattungen *) Sanierung Schulgebäude *) Zuschuss Sanierung Sängerheim Sanierung Kirche *) Tagespflegestätte am SDLZ Lengfelder Straße (LPH 9 Architekt) Investitionszuschuss für Außenbereich Kindergarten Investitonszuweisung an Sportvereine *) WC-Anlage am Grillplatz Breitbanderschließung ILEK *) Gewerbegebiet an der A7 Grunderwerb und Optionsfläche *) Erwerb von Grundstücken Kies IV Honorar Bayerngrund Kies IV Planung, Freiflächen und Begrünung Grunderwerb für Gewerbegebiet unterhalb Saunagarten Planungskosten neues Wohnbaugebiet Straßenbau Höfersgasse Verkehrskonzept Würzburger Straße *) Abrechnung Kies IV Straßenbau Änderung Vorfahrt Westring Arbeitsgeräte und Maschinen für Bauhof Beschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof *) Koaleszenzabscheider Bauhof Gewässerentwicklung Zuf. Zum VerwaltungsHH wegen Gebührenschwankungen Kanal *) Erwerb von Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Kanalisation Kanalsanierung allgemein *) Erschließung Baugebiet Triebweg III Kanal (Anteil Bonus Architekt) Abrechnung Kies IV Kanal Förderung von Regenwasserzisternen *) Erwerb von beweglichen Sachen für die Mehrzweckhalle Gaststättentür Weiße Mühle Sanierungskonzept Weiße Mühle

13 13 Wärmerückgewinnung Gaststätte Weiße Mühle Ausbau von Wirtschaftswegen Zuf. Zum VerwaltungsHH wegen Gebührenschwankungen Wasservers. *) Abrechnung Kies IV Wasserversorgung Erwerb von beweglichen Sachen für den Wald Erwerb Kartause Konzeptstudie Kartause Zuführung in die Allgemeine Rücklage *) Tilgung KfW-Darlehen *) rentierliche Kredittilgung an das Land *) nicht rentierliche Kredittilgung an sonst. Öffentl. Sonderrechnungen *) Sondertilgung nicht rentierliche Kredittilgung an sonst. Öffentl. Sonderrechnungen *) nicht rentierliche Kredittilgung an Privatunternehmen *) Sondertilgung nicht rentierliche Kredittilgung an Privatunternehmen *) Summe Die Verwaltung möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass auch die Ansätze für die Ausgaben des Vermögenshaltes nach besten Wissen und Gewissen veranschlagt wurden. Bei etwaig auftretende Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen muss nach Art 68 GO dahingehend eine Prüfung vorgenommen werden, ob diese den Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen. Für die mit *) gekennzeichneten Maßnahmen sind in der Finanzplanung der Folgejahre Mittel vorgesehen: Haushaltsstelle Summe

14 14 Diese Beträge sind auch Bestandteil des Investitionsprogramms. Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist wie folgt vorgesehen (Einnahmen): Bezeichnung Haushaltsstelle Betrag Investitionszuweisung für die Feuerwehr Veräußerung Grundstücke Triebweg III Veräußerung Grundstücke Gewerbegebiet an der A Veräußerung Grundstücke Kies IV (Abrechnung mit Bayerngrund) Erschließungsbeiträge für Baugebiete Entnahme aus der Sonderrücklage Gebührenschwankung Abwasserbeseitigung Kanalherstellungsbeiträge für Baugebiete Kanalherstellungsbeiträge Entnahme aus der Sonderrücklage Wasserversorgung Rohrnetzbeiträge für Baugebiete Rohrnetzkostenbeiträge Investionspauschale Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Zuführung vom Verwaltungshaushalt Summe Aus den Vorjahren wurden von nicht in Anspruch genommenen Mitteln Haushaltsreste gebildet. Diese sind in einer Aufstellung, welche dem Haushaltsplan beiliegt detailiert aufgegliedert. Insgesamt wurden an Haushaltsausgabereste und an Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr übertragen. Schuldenstand Im Haushaltsplan 2016 ist keine Kreditaufnahme festgesetzt. Im Haushalt 2016 sind Tilungen in Höhe von eingeplant. Der Stand der Schulden aus Kreditaufnahmen (nach Schuldenstandstatistik) liegt zum bei ,84 und wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich ,24 liegen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit dann bei Einwohnern (Stand: ) 778,24 pro Einwohner und liegt somit leicht über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden (764 je Einwohner)

15 Die folgenden Schaubilder zeigen die Entwicklung der Schulden seit 1985: Schuldenstand am Schulden bei der BLS am Schulden je Einwohner Schulden je Einwohner mit BLS Rücklagen Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt die Allgemeine Rücklage voraussichtlich Nach der geplanten Entnahme in Höhe von wird der Stand zum noch ca betragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt

16 16 Die Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen für die Abwassergebühren beträgt zum voraussichtlich , die Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen der Wasserversorgung Allgemeines und Zusammenfassung Als ein Indikator für die finanzielle Situation der Gemeinde kann die freie Finanzspanne gesehen werden. Diese stellt in einer Zahl dar wie viel der Gemeinde aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehen. Nach den Ansätzen des Haushaltsplanes ist für das Jahr 2016 wieder eine positive freie Finanzspanne von ca. 2,9 % zu erwarten: Freie Finanzspanne: Einnahmen Verwaltungshaushalt abz. Kalk. Kosten u. Innere Verr Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: Investitionspauschale nach Art. 12 FAG /. Ordentliche Tilgung: =absolute freie Finanzspanne =relative freie Finanzspanne 2,9% Die mittelfristige Finanzplanung geht von folgenden Freien Finanzspannen aus: Haushaltsjahr Freie Finanzspanne absolut relativ T 3,2 % T 13,1 % T 13,6 % Estenfeld, den Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld Kämmerei Frank Fiebig

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