Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis Interessenbekundungsverfahren für die Bebauung des Grundstückes Ecke Kirchgasse/Kelterstraße mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen
Interessenbekundungsverfahren Seniorengerechtes Bauen an der Kelterstraße Seite 2 1. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens Die Gemeinde Pfedelbach ist Eigentümerin des Grundstückes Flurstück-Nr. 330 an der Kelterstraße. Für dieses Grundstück wird zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt mit dem Ziel auf dieser Fläche Angebote für seniorengerechtes Wohnen zu entwickeln. Die Versorgungsbetriebe für die Deckung des täglichen Bedarfs wie Metzger und Bäcker sowie Dienstbetriebe wie Frisör, Arzt und Rathaus sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Daher bietet sich das Grundstücke für eine derartige Nutzung an. Als Grundlage für die Vermarktung des Grundstückes führt die Gemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durch, mit dem die zweckgerichtete Verkaufsabsicht bekannt gemacht wird und potenzielle Bewerber für die Verwirklichung der Nutzung des Grundstückes aufgefordert werden, einen planerischen Vorschlag für die Bebauung darzustellen und ein Kaufpreisangebot abzugeben. Die Ausschreibung richtet sich an Investoren, Baugemeinschaften, Bewohnergenossenschaften und Bauträger. 2. Lage und Fläche des Grundstückes Das Grundstück liegt zentral am nördlichen Rand des Ortskerns von Pfedelbach. Das Grundstück ist über die vorhandene Kelterstraße bzw. die Kirchgasse erschlossen und hat eine Fläche von 4.360 qm.
Interessenbekundungsverfahren Seniorengerechtes Bauen an der Kelterstraße Seite 3 3. Planungsrechtliche und städtebauliche Vorgaben Die Ausweisung erfolgt als Allgemeines Wohngebiet. Es ist zu beachten, dass sich auf der nördlichen Seite der Kelterstraße ein eingeschränktes Gewerbegebiet befindet. Die einwirkenden gewerblichen Geräuschimmissionen wurden untersucht und eine Geräuschimmissionsprognose erstellt. Durch den Betrieb der vorhandenen Schreinerei werden die Richtwert im Wesentlichen eingehalten, im nordöstlichen Bereich des Grundstückes treten jedoch im Randbereich Geräuscheinwirkungen auf, die nicht als irrelevant einzustufen sind. Im künftigen B-Plan werden dementsprechend Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Auf den betroffenen Flächen (siehe Bebauungsplanentwurf) entlang der Kelterstraße sind keine Wohn-, Aufenthalts- und Schlafräume zugelassen. Diese müssen nach Süden auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden. Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl von 0,4 angesetzt. Es sind maximal 2 Vollgeschosse mit einer Höhenbegrenzung der Trauf- und Firsthöhe geplant. Für den Eckbereich Kirchgasse/Kelterstraße beträgt die vorgesehene Traufhöhe 7,50 m und die Firsthöhe 11,00 m. Der restliche Bereich soll eine niedrigere Höheentwicklung mit einer Traufhöhe von 6,00 m und einer Firsthöhe von 10,00 m erhalten. Bebauungsplanentwurf
Interessenbekundungsverfahren Seniorengerechtes Bauen an der Kelterstraße Seite 4 Die geplanten Festsetzungen bilden den Rahmen für die künftige Bebauung. Eine weitere Konkretisierung oder ggf. Änderung erfolgt nach Auswahl des Vorhabenträgers auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes. 4. Hochwasserschutz Große Teile des Grundstückes sind als sogenannte HQ100-Flächen festgelegt. Eine Bebauung kann unter engen Voraussetzungen auf der Grundlage von 78 Absatz 3 zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die endgültige Prüfung erfolgt auf der Grundlage der vorlegten Bebauungskonzepte. Die Gemeinde Pfedelbach führt ein Hochwasserschutzregister. Verloren gehender Rückhalteraum kann über dieses Register ausgeglichen werden. HQ100-Flächen 5. Stellplätze Im öffentlichen Raum stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Daher sind ausreichende Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen. 6. Gestaltung der Außenanlagen Das Grundstück befindet sich im Bereich des Ortseinganges von Pfedelbach. Unter Berücksichtigung der Lage ist ein entsprechendes Konzept für die Gestaltung der Freiflächen zu vorzulegen.
Interessenbekundungsverfahren Seniorengerechtes Bauen an der Kelterstraße Seite 5 7. Anforderungen an die Ausschreibungsteilnehmer Für eine Teilnahme an der Ausschreibung und am Auswahlverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen: Bebauungskonzept für das Grundstück im Maßstab 1:200 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) Exemplarischer Grundriss der geplanten seniorengerechten Wohnungen im Maßstab 1:100 Kurze schriftliche Erläuterung zum Nutzungskonzept Verpflichtungserklärung über die Bereitschaft zur Erfüllung der festgeschriebenen Zielvorgaben für die ausgeschriebenen Grundstücke Erstellung eines Kaufpreisangebotes Der Bodenrichtwert beträgt: ca. 1/3 der Fläche 160 /qm, ca. 2/3 der Fläche 250 /m² Für die planerischen Darstellungen sind aussagekräftige skizzenhafte Unterlagen ausreichend. Diese können im weiteren Verfahren konkretisiert werden. 8. Vergabe des Grundstückes Die Gemeinde behält sich vor, das gesamte Grundstücke oder das Grundstück in einzelnen Teilflächen zu veräußern. 9. Zeitliche Umsetzung Der Bewerbungsschluss für das Interessenbekundungsverfahren ist der 30. April 2018. Anschließend werden Auswahl- und Vertiefungsgespräche mit den Interessenten geführt. Das Ergebnis des Verfahrens mit den vorgelegten Unterlagen wird im Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach beraten und ggf. die Veräußerung an einen oder mehrere Bewerbern beschlossen. Auf der Basis des Bebauungskonzeptes können die Voraussetzungen für die Bebauung im Bereich der HQ100-Fläche geklärt und das Bebauungsplanverfahren zum Satzungsbeschluss geführt werden. Mit der Bebauung des Grundstückes ist in innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zu vollenden. Diese Verpflichtung wird in den Kaufvertrag aufgenommen.