Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 2018 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200 Bezirksbürgermeister Bezirksamtsvorlage Nr. 360 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem20.02.2018 1. Gegenstand der Vorlage: Friedrichshain-Kreuzberg zum Vorbild nehmen: sexistische und diskriminierende Werbung raus aus Mitte! 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister von Dassel 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme betrifft Friedrichshain-Kreuzberg zum Vorbild nehmen: sexistische und diskriminierende Werbung raus aus Mitte! als Schlussbericht. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein b) Frauenvertretung: nein c) Schwerbehindertenvertretung: nein d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir, der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Maßnahmen gegen sexistische Werbung kommen der Zielgruppe der Menschen entgegen, die auf Grund des Geschlechtes abwertend dargestellt werden oder, deren Gleichwertigkeit der Geschlechter in Abrede gestellt werden. 1/2
6. Behindertenrelevante Auswirkungen: Maßnahmen gegen diskriminierende Werbung kommen auch der Zielgruppe der Menschen mit Behinderung zu Gute und sensibilisiert die Öffentlichkeit für das Thema der Behindertenfeindlichkeit. 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: Maßnahmen gegen diskriminierende Werbung kommen auch der Zielgruppe der Menschen mit anderen Hautfarben, Religionszugehörigkeiten, ethnischen Gruppen usw. zu Gute. 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: 9. Mitzeichnung(en): keine Bezirksbürgermeister von Dassel 2/2
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 2018 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200 Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0153/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Friedrichshain-Kreuzberg zum Vorbild nehmen: sexistische und diskriminierende Werbung raus aus Mitte! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt wird ersucht, dass sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Werbung auf Werbeflächen im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte verboten wird. Die Kriterien dazu sollen vom Frauenbeirat übernommen werden. Verstöße gegen die vertraglichen Festsetzungen sollen mit Geldbußen bestraft werden. Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt hat die Anregung aufgegriffen. Seit dem Herbst 2017 besteht eine Internetseite (https://www.berlin.de/bamitte/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/formular.606694.php) auf der Menschen die Möglichkeit haben, Werbung, die sie für sexistisch und/oder diskriminierend erachten, mitzuteilen. Ergänzend bestehen auch andere Wege der Einreichung von Beschwerden über den Postweg, telefonisch oder per E-Mail. Bei einer Abfrage an die in der Empfehlung des Frauenbeirates genannten Gruppen, sind in der zukünftigen Jury zur Bewertung von Werbung folgende Organisationen und Gruppen vertreten: - Frauenbeirat - Beirat für Menschen mit Behinderung - Arbeitsgruppe Mädchen und junge Frauen nach 78 KJHG - Senior_innenvertretung - Straßen- und Grünflächenamt - Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Ordnung und Gleichstellung - Vertretung der LSBTI-Projekte - Vertretung der Frauenprojekte (angefragt) - Fachkräfte aus dem Bezirksamt Mitte Ergänzend gab es eine Abfrage über die Arbeitsgruppe SRO an die Fachämter, um fachspezifische Aspekte einbinden zu können. Daraus ergab sich eine Beteiligung des Gesundheitsamtes mit der Fachfrau für psychische Erkrankungen und Sucht. Das Bezirksamt hat eine Geschäftsordnung und ein Bewertungsraster entsprechend der Kriterien erstellt. Die Geschäftsordnung ist Teil des Beschlusses. Die erste Jurysitzung ist für das erste Quartal 2018 vorgesehen. 1/2
Die BVV hat ihrem Beschluss empfohlen, Verstöße gegen vertragliche Regelungen mit einer Geldbuße zu verfolgen. Die Werbeverträge sind durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit den Berliner Verkehrsbetrieben geschlossen worden. Das bedeutet, dass das Bezirksamt Mitte nicht Vertragspartner ist. Bußgelder könnten demzufolge nur durch die zuständige Senatsverwaltung erlassen werden. Im Werbevertrag (Siehe Rundschreiben Nr. 3/2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) gibt es keine Regeln oder Vorschriften zu den Inhalten von Werbung. Das Bezirksamt hat nicht die Möglichkeit in bestehenden Verträgen Klauseln nachträglich einzufügen. Sexistische und /oder diskriminierende Werbeinhalte können somit nicht mit Bußen belegt werden. Die einzige Möglichkeit, die auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nutzt, ist die Bitte, eine beanstandete Werbung freiwillig auszutauschen. A) Begründung: B) Rechtsgrundlage 13 i.v.m. 36 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 2018 Bezirksbürgermeister von Dassel 2/2
Geschäftsordnung der Jury zur Bewertung von sexistischer und diskriminierender Werbung beim Bezirksamt Mitte von Berlin Wahlperiode 2016-2021 1 Grundsätze 1. Die Jury ist unabhängig und überparteilich. Sie vertritt die Interessen aller Bürger_innen des Bezirkes, in dem sie sich konsequent gegen sexistische und diskriminierende Werbung einsetzt. 2. Die Jury wurde vom Bezirksamt per Beschluss Nr. ernannt. Dieser wurde der Bezirksverordnetenversammlung als Vorlage zur Kenntnisnahme am per Drucksache Nr. /V unterbreitet und von dieser zur Kenntnis genommen. 3. Die Jury arbeitet eng mit dem Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Ordnung und Gleichstellung der Bezirksverordnetenversammlung zusammen. 4. Wenn erforderlich zieht die Jury weitere Fachleute und Betroffene als Gäste zu der Arbeit hinzu. 5. Die Entscheidungen der Jury haben empfehlenden Charakter. 2 Aufgaben und Rechte 1. Die Jury prüft dem Bezirksamt oder ihr direkt gemeldete Werbung auf sexistische und diskriminierende Inhalte. Grundlage hierbei sind die Kriterien der Beschlussvorlage der Bezirksverordnetenversammlung. Dazu bedienen sich die Mitglieder der Jury einer Bewertungsmatrix. 2. Unternehmen haben die Möglichkeit die Jury vorab um Stellungnahme zu Werbeinhalten anzufragen. 3. Die Jury hat das Recht eigenständig, ohne vorangegangene Meldung, im Bezirk aufgehängte Werbung auf diskriminierende Inhalte zu prüfen. 4. Die Jury hat weiterhin das Recht, über seine_n Sprecher_in oder seine_n stellvertretende_n Sprecher_in sich an das Bezirksamt sowie die Bezirksverordnetenversammlung zu wenden. Öffentliche Erklärungen der Jury sind dem Bezirksamt und dem/der Vorsitzenden des Ausschusses zur Kenntnis zu geben. 3 Stellung der Jury Die Jury entscheidet selbstbestimmt über die Einordnung von Werbung in diskriminierende Werbung und nicht diskriminierende Werbung. Zuständig ist sie für die Inhalte aller bezirklichen Werbeflächen im Bezirk Mitte von Berlin. Sie wird von und beim Bezirksamt gebildet. 4 Mitgliedschaft 1. Die Jury setzt sich zusammen aus maximal zwölf stimmberechtigten Mitgliedern. Das für Gleichstellung zuständige Mitglied des Bezirksamtes kann an den Sitzungen teilnehmen. 2. Die Jury setzt sich zusammen aus einer Vertretung des zuständigen Fachamtes SGA, der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertreterin des Frauenbeirates, eines Mitglieds des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnung und
Gleichstellung, einer Vertreterin der AG Mädchen und junge Frauen, einer Vertretung des Migrationsbeirat, einer Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung, einem Mitglied der Senior_innenvertretung und je einer Vertretung der Projektelandschaft Frauen und LSBTl-Projekte, sowie Fachkräften des Bezirksamtes. 3. Die Mitglieder werden vom Bezirksamt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung ernannt. 4. Jedes Jurymitglied ist zur gewissenhaften Mitarbeit verpflichtet. Ist das Mitglied am Erscheinen verhindert, ist dies der Geschäftsstelle rechtzeitig mitzuteilen. 5 Berufung und Abberufung von Mitgliedern 1. Die Mitglieder und eine Stellvertretung werden vom Bezirksamt berufen. 2. Mitglieder können auf eigenen Wunsch oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, z.b. bei anhaltender Untätigkeit oder Störung der Juryarbeit, vom Bezirksamt wieder abberufen werden, was der Bezirksverordnetenversammlung per Vorlage zur Kenntnis gegeben werden muss. 3. Bei Ausscheiden von Mitgliedern können Nachfolger_innen berufen werden. 6 Sprecher_in Sprecher_in der Jury ist eine Person, die durch die Jury benannt und gewählt wurde. Weiterhin wählen die Mitglieder eine stellvertretende_n Sprecher_in aus ihren Reihen. 7 Geschäftsführung und Geschäftsstelle Geschäftsführung und die Geschäftsstelle der Jury liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied. 8 Sitzungen Die Jury tagt bei Bedarf, maximal monatlich. 9 Beschlussfähigkeit Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit zwei/drittel Mehrheit gefasst. Schriftliche Stimmabgabe ist über die Geschäftsstelle möglich. 9 Arbeitsweise 1. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Gästen kann Rederecht erteilt werden. 2. Das Ergebnis der Sitzungen wird schriftlich festgehalten und durch eine Anwesenheitsliste ergänzt. 3. Die Jury entscheidet über die Wertung gemeldeter Werbung innerhalb von vier Wochen.
10 Entschädigungen Es werden keine Sitzungsgelder gezahlt. 11 Geltung Diese der Tätigkeit des Beirates zugrundeliegende Geschäftsordnung ist durch das Bezirksamt am beschlossen worden und gilt ab sofort. Sie ist für alle Mitglieder und die Geschäftsführerin verbindlich. Berlin, den