Öffentliche Bekanntmachung Stadt Rheinbach -Der Bürgermeister Fachbereich V Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt Az.: 61 2601173 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch - Bauliche Nachverdichtung im Bereich einer öffentlichen Grünfläche - Der Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" wurde vom Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 28.09.2015 zur Aufstellung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 umfasst eine ca. 0,81 ha große Fläche im Norden der Kernstadt zwischen der Leberstraße im Süden, der Kettelerstraße im Westen, der Stauffenbergstraße im Norden und der Keramikerstraße im Osten. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches erstreckt sich auf die Flurstücke 548, 826 und 827 in der Flur 4, Gemarkung Rheinbach und ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" wird im beschleunigten Verfahren unter Anwendung des 13a Baugesetzbuch "Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung" ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" be-. schlossen und die Begründung gebilligt. Ebenfalls wurde vom Ausschuss der Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung gemäß 4 (2) Baugesetzbuch gefasst. Der Planentwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine Begründung mit Anlage ist beigefügt. Anlass der Bebauunsplanaufstellung Als Hochschulstandort besteht innerhaib der Stadt Rheinbach ein kontinuierlicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende, insbesondere in Form kleiner Einraumwohnungen oder Appartements, vorzugsweise in geringer, möglichst fußläufiger, Entfernung zur Hochschule. Bei der Suche nach geeigneten Bauflächen wurde eine Teilfläche der städtischen Grünfläche an der Keramikerstraße als potentielle Fläche für die Errichtung von Wohnraum für Studenten identifiziert und aufgrund ihrer Nähe zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Rheinbach als ein geeigneter Standort. präferiert. Zudem bietet sich aufgrund der angestrebten Wohnungsgrößen auch die Möglichkeit der Bereitstellung des Wohnraums u.a. für Senioren als weitere Nutzergruppe an.
2 Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da diese Fläche aufgrund der Darstellung im Flächenriutzungsplan als Grünfläche einer baulichen Nutzung entzogen ist. Aufgrund des aktuell zunehmenden Bedarfs an Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende ist ein solches, ursprünglich für vornehmlich studentisches Wohnen vorgesehenes Objekt geeignet, der sich verschärfenden Situation des Mangels an entsprechend geeigneten Unterkünften zu begegnen und die bereits ausgelasteten vorhandenen Einrichtungen, die zunehmend soziale und zwischenmenschliche Konflikte erzeugen, zu entlasten. Ziel ist es, auf dieser Fläche zweckgebundenen, geförderten Wohnraum zu errichten, der seitens der Stadt Rheinbach für die Belegung mit Flüchtlingen und Asylbegehrenden angemietef werden kann. Sobald der Bedarf für die Unterbringung von Flüchtlingen entfallen ist, wäre als Folgenutzung die Bereitstellung von Wohnraum u.a. für die vorab genannten Nutzergruppen gegeben. Da das Vorhaben der Innenentwicklung dient und der Bebauungsplan nach den verfahrensbeschleunigenden Vorschriften des 13a Baugesetzbuch aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß 13a, Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst. Ziele und wesentliche Inhalte der Bebauungsplanung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen überbaubare Flächen und Freiflächen den Nutzungsarten verbindlich zugeordnet und das Maß der baulichen Nutzung abschließend geregelt werden. - Gleichzeitig wird der vorhandenen Kindertagesstätte durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, ein ausreichender Entfaltungsspielraum eingeräumt und im Sinne der planerischen Zurückhaltung für diese Fläche auf die Ausweisung von Baufenstern sowie die' Festsetzung eines Maßes der baulichen Nutzung verzichtet. Details, wie etwa eine nachbarverträgliche bauliche Ausgestaltung und Nutzung, können für Gemeinbedarfseinrichtungen im nachfolgenden Genehmigungsverfahren anhand konkreter Planungen und Nutzungsvorstellungen zielgerichteter geregelt werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden entlang der Keramikerstraße zu schaffen und gleichzeitig das Einfügen in das vorhandene Umfeld zu gewährleisten, sollen folgende wesentliche planungsrechtliche Festsetzungen im Plan erfolgen: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes in einer Größe von 2.154 m 2 ; Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise sowie Flächen für Nebenanlagen; Festsetzung von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl in Verbindung mit der Zahl der Mindestund Höchstzahl der zulässigen Vollgeschosse Festsetzung privater Grünflächen mit Pflanzbindung in einer Größe von 549 m 2 Darüber hinaus wird die Höhenentwicklung durch Festsetzung maximal zulässiger Gebäudehöhen ge, steuert. Es werden Regelungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, insbesondere von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie getroffen, sowie Zufahrtsbeschränkungen entlang der Keramikerstraße und der Stauffenbergstraße festgelegt. Die Fläche zwischen der Gemeinbedarfsfläche im Westen und dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet im Osten wird gemäß der Darstellung des Flächennutzungsplanes und ihrer vorhandenen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" festgesetzt:
3 Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr der Stadt Rheinbach vom 24.11.2015 wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 2, Ziff. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gegeben. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren zum Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und von Angaben nach 3 (2) Satz 2 Baugesetzbuch (Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind) sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird; 4 c Baugesetzbuch ist nicht anzuwenden. Der Entwurf der Bebauungsplanes, die Begründung einschließlich Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 09. Dezember 2015 bis einschließlich 14. Januar 2016 im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt, 1. Obergeschoss (Altbau), während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Montag bis Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Zu dem Bebauungsplan liegt als Anlage zur Begründung eine Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Ginster, Landschaft + Umwelt, Meckenheim vom 24.09.2015 während der öffentlichen Auslegung aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt, 1. Obergeschoss (Altbau), Zimmer 103, Schweigelstraße 23,53359 Rheinbach, vorgebracht werden. Zur Information über Inhalt und Ziel der Bebauungsplanung stehen während der öffentlichen Auslegung folgende Unterlagen: Übersichtsplan mit Einzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" Begründung Artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage zur Begründung) Textliche Festsetzungen und Hinweise wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen auch auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de zum Download bereit. Ebenfalls steht Qer Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungspianentwurfes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" gemäß 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de zum Download bereit.
4 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 35... R7l:l:1: 25.11.2015 S fan Raetz
"Keramikerstraße" Geltungsbereich Plangrundlage: Deutsche Grundkarte, Stand 27.03.2013 Stadt Rheinbach, FB V - Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt- 29. Juli 2015 ohne Maßstab