Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch

Ähnliche Dokumente
Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Amtsblatt für die Stadt Büren

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt der Stadt Beckum

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt für die Stadt Büren

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

AMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0

21. Jahrgang 11. Dezember 2017 Nr. 45

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

Gemeinde Ostseebad Binz

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Amtsblatt der Stadt Beckum

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Amtsblatt Nr. 16/2009 ausgegeben am: 12. Juni 2009

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Amtliche Bekanntmachung

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 7. April 2016 Jahrgang 2016/Nummer 15. Inhaltsverzeichnis. Laufende Nummer. Bezeichnung

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Amtsblatt Nr. 01/2019 ausgegeben am: 03. Januar 2019

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Schwaig b.nbg.

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Finsterwalde

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Rheinbach -Der Bürgermeister Fachbereich V Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt Az.: 61 2601173 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch - Bauliche Nachverdichtung im Bereich einer öffentlichen Grünfläche - Der Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" wurde vom Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 28.09.2015 zur Aufstellung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 umfasst eine ca. 0,81 ha große Fläche im Norden der Kernstadt zwischen der Leberstraße im Süden, der Kettelerstraße im Westen, der Stauffenbergstraße im Norden und der Keramikerstraße im Osten. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches erstreckt sich auf die Flurstücke 548, 826 und 827 in der Flur 4, Gemarkung Rheinbach und ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" wird im beschleunigten Verfahren unter Anwendung des 13a Baugesetzbuch "Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung" ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" be-. schlossen und die Begründung gebilligt. Ebenfalls wurde vom Ausschuss der Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung gemäß 4 (2) Baugesetzbuch gefasst. Der Planentwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine Begründung mit Anlage ist beigefügt. Anlass der Bebauunsplanaufstellung Als Hochschulstandort besteht innerhaib der Stadt Rheinbach ein kontinuierlicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende, insbesondere in Form kleiner Einraumwohnungen oder Appartements, vorzugsweise in geringer, möglichst fußläufiger, Entfernung zur Hochschule. Bei der Suche nach geeigneten Bauflächen wurde eine Teilfläche der städtischen Grünfläche an der Keramikerstraße als potentielle Fläche für die Errichtung von Wohnraum für Studenten identifiziert und aufgrund ihrer Nähe zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Rheinbach als ein geeigneter Standort. präferiert. Zudem bietet sich aufgrund der angestrebten Wohnungsgrößen auch die Möglichkeit der Bereitstellung des Wohnraums u.a. für Senioren als weitere Nutzergruppe an.

2 Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da diese Fläche aufgrund der Darstellung im Flächenriutzungsplan als Grünfläche einer baulichen Nutzung entzogen ist. Aufgrund des aktuell zunehmenden Bedarfs an Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende ist ein solches, ursprünglich für vornehmlich studentisches Wohnen vorgesehenes Objekt geeignet, der sich verschärfenden Situation des Mangels an entsprechend geeigneten Unterkünften zu begegnen und die bereits ausgelasteten vorhandenen Einrichtungen, die zunehmend soziale und zwischenmenschliche Konflikte erzeugen, zu entlasten. Ziel ist es, auf dieser Fläche zweckgebundenen, geförderten Wohnraum zu errichten, der seitens der Stadt Rheinbach für die Belegung mit Flüchtlingen und Asylbegehrenden angemietef werden kann. Sobald der Bedarf für die Unterbringung von Flüchtlingen entfallen ist, wäre als Folgenutzung die Bereitstellung von Wohnraum u.a. für die vorab genannten Nutzergruppen gegeben. Da das Vorhaben der Innenentwicklung dient und der Bebauungsplan nach den verfahrensbeschleunigenden Vorschriften des 13a Baugesetzbuch aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß 13a, Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst. Ziele und wesentliche Inhalte der Bebauungsplanung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen überbaubare Flächen und Freiflächen den Nutzungsarten verbindlich zugeordnet und das Maß der baulichen Nutzung abschließend geregelt werden. - Gleichzeitig wird der vorhandenen Kindertagesstätte durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, ein ausreichender Entfaltungsspielraum eingeräumt und im Sinne der planerischen Zurückhaltung für diese Fläche auf die Ausweisung von Baufenstern sowie die' Festsetzung eines Maßes der baulichen Nutzung verzichtet. Details, wie etwa eine nachbarverträgliche bauliche Ausgestaltung und Nutzung, können für Gemeinbedarfseinrichtungen im nachfolgenden Genehmigungsverfahren anhand konkreter Planungen und Nutzungsvorstellungen zielgerichteter geregelt werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden entlang der Keramikerstraße zu schaffen und gleichzeitig das Einfügen in das vorhandene Umfeld zu gewährleisten, sollen folgende wesentliche planungsrechtliche Festsetzungen im Plan erfolgen: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes in einer Größe von 2.154 m 2 ; Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise sowie Flächen für Nebenanlagen; Festsetzung von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl in Verbindung mit der Zahl der Mindestund Höchstzahl der zulässigen Vollgeschosse Festsetzung privater Grünflächen mit Pflanzbindung in einer Größe von 549 m 2 Darüber hinaus wird die Höhenentwicklung durch Festsetzung maximal zulässiger Gebäudehöhen ge, steuert. Es werden Regelungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, insbesondere von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie getroffen, sowie Zufahrtsbeschränkungen entlang der Keramikerstraße und der Stauffenbergstraße festgelegt. Die Fläche zwischen der Gemeinbedarfsfläche im Westen und dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet im Osten wird gemäß der Darstellung des Flächennutzungsplanes und ihrer vorhandenen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" festgesetzt:

3 Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr der Stadt Rheinbach vom 24.11.2015 wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 2, Ziff. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gegeben. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren zum Bebauungsplan Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und von Angaben nach 3 (2) Satz 2 Baugesetzbuch (Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind) sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird; 4 c Baugesetzbuch ist nicht anzuwenden. Der Entwurf der Bebauungsplanes, die Begründung einschließlich Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 09. Dezember 2015 bis einschließlich 14. Januar 2016 im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt, 1. Obergeschoss (Altbau), während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Montag bis Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Zu dem Bebauungsplan liegt als Anlage zur Begründung eine Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Ginster, Landschaft + Umwelt, Meckenheim vom 24.09.2015 während der öffentlichen Auslegung aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt, 1. Obergeschoss (Altbau), Zimmer 103, Schweigelstraße 23,53359 Rheinbach, vorgebracht werden. Zur Information über Inhalt und Ziel der Bebauungsplanung stehen während der öffentlichen Auslegung folgende Unterlagen: Übersichtsplan mit Einzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" Begründung Artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage zur Begründung) Textliche Festsetzungen und Hinweise wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen auch auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de zum Download bereit. Ebenfalls steht Qer Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungspianentwurfes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" gemäß 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de zum Download bereit.

4 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 35... R7l:l:1: 25.11.2015 S fan Raetz

"Keramikerstraße" Geltungsbereich Plangrundlage: Deutsche Grundkarte, Stand 27.03.2013 Stadt Rheinbach, FB V - Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt- 29. Juli 2015 ohne Maßstab