Methoden der Periodengewinnermittlung Referent: Thorsten Klonus
Definition und Herleitung der Periodengewinnermittlung Das Finanzamt benötigt zur Bemessung der Steuerlast, die Höhe der verschiedenen, zu versteuernden Einkünfte des Steuersubjekts.
Die verschiedenen Einkunftsarten zur Ermittlung der Steuerlast Einkünfte aus... Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte... Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständiger Arbeit Überschuss der Einkünfte über die Werbungskosten Gewinn
Wer ist zur Periodengewinnermittlung verpflichtet? Sämtliche Steuersubjekte, die Einkünfte aus... Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständiger Arbeit...haben, sind zur Periodengewinnermittlung verpflichtet.
Die drei verschiedenen Systeme der Periodengewinnermittlung Die verschiedenen Arten der Periodengewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich nach 4 Abs. 1 EStG i. V. m. 5 EStG Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Durchschnittssätzen nach 13a EStG (nur für Land- und Forstwirte)
Der Betriebsvermögensvergleich Nach 4 Abs. 1 EStG i. V. m. 5 EStG
Betroffener Personenkreis Die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich ist sämtlichen Steuerpflichtigen vorgeschrieben, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind,... a) Bücher zu führen b) regelmäßig Abschlüsse zu machen.
Buchführungspflicht nach 141 AO Grundlage für gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirte: Umsätze von mehr als 260.000 EURO selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 EURO Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft von mehr als 25.000 EURO
Überblick über den Betriebsvermögensvergleich Einkunftsart Ermittlungsart Land- u. Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige BV-Vergleich gem. 4 Abs.1 EStG i.v.m. 5 EStG --- Gebot, wenn buchführungspflichtig oder freiwillige Buchführung --- BV-Vergleich gem. 4 Abs.1 EStG Gebot, wenn buchführungspflichtig; Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig --- Zulässig
4 Abs. 1 EStG vs. 5 EStG Land- und Forstwirte nach 4 Abs. 1 EStG: Nur die Steuerbilanz ist zu erstellen. Gewerbetreibende nach 5 EStG: Handelsbilanz maßgeblich für Steuerbilanz Berücksichtigung der Formellen G o B (Bilanzklarheit, Bilanzstetigkeit,...) Berücksichtigung der Materiellen G o B (Vorsichts,- Realisations,- Verursachungsprinzip) Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften
Grundlagen der 4 Abs. 1 und 5 EStG: Bilanz G. u. V. Rechnung Für nicht eingelöste Aufwendungen, Erträge, Einkünfte und Ausgaben Die eigentliche Erfolgsrechnung Inventur Bestandsermittlung
Definition von Betriebsvermögen? Vermögen ist die Summe sämtlicher positiver und negativer Güter. Das BV kann positiv, als auch negativ sein. BV gilt als Eigenkapital. Es besteht ein Abgrenzungsproblem zwischen BV und Privatvermögen.
Abgrenzung des Betriebsvermögens Das Betriebsvermögen Das Privatvermögen Schulden als Betriebsvermögen Notwendiges BV betiebliche Nutzung über 50 % z.b. Stanzmaschine, Bürohaus Gewillkürtes BV Keine eindeutige Zuordnung z.b. PKW mit betrieblicher Nutzung von 40 % Notwendiges PV betiebliche Nutzung unter 10 % z.b. private Bildersammlung BV oder PV Kein gewillkürtes BV möglich z.b. Entweder BV per Schulden oder PV per Barentnahme
Entnahmen & Einlagen Entnahmen/Einlagen aus dem Betriebsvermögen zählen als betriebsfremde Minderung/Mehrung Buchungstechnische Berücksichtigung zum Ausgleich dieses Geschäftsvorfalls
Schema des Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögen (=Vermögen abzüglich Schulden) am Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs./. Betriebsvermögen (=Vermögen abzüglich Schulden) am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ = Unterschiedsbetrag (=Reinvermögensänderung) + Entnahmen./. Einlagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- = Ergebnis des Wirtschaftsjahres + nicht abzugsfähige Betriebseinnahmen./. steuerfreie Betriebseinnahmen = Gewinn / Verlust =============================================================
Periodengewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 13a EStG (nur für Land- und Forstwirte)
Überblick über die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einkunftsart Ermittlungsart Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige Durchschnittsgewinn 13a EStG Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig; bestimmte Grenzen --- ---
Voraussetzungen Steuerpflichtige ist nicht buchführungspflichtig und bedarf keiner regelmäßigen Abschlüsse Selbstbewirtschaftete Fläche, ohne Sonderkulturen, liegt unter 20 Hektar Maximal 50 Vieheinheiten Wert der selbstbewirtschafteten Sondernutzung beträgt nicht mehr als 2.000 DM je Sondernutzung
Die Durchschnittssätze Bei einem Hektarwert... Gewinn pro Hektar bis 300 DM von 300 DM bis 500 DM von 500 DM bis 1.000 DM von 1.000 DM bis 1.500 DM über 1.500 DM über 2.000 DM 205 EURO 307 EURO 358 EURO 410 EURO 461 EURO 512 EURO
Die Einnahmen- Überschussrechnung (=Überschussrechnung) 4 Abs. 3 EStG
Überblick über die Überschussrechnung Einkunftsart Ermittlungsart Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige Überschussrechnung 4 Abs.3 EStG Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig und keine freiwillige Buchführung Zulässig
Betriebseinnahmen Erlöse aus Verkäufen, Dienst- und Werkleistungen Provisionseinnahmen, Schadensersatzleistungen, Vergütungen und Entschädigungen Zuschüsse der öffentlichen Hand,... Keine Betriebseinnahmen sind: o Durchlaufende Posten o Schenkungen, Vermächtnisse, Erbschaften o Wertsteigerungen
Betriebsausgaben Ausgaben für Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Gehälter, Löhne, Miete Kreditkosten, Versicherungsbeiträge, Gewerbesteuer Abschreibungen,... Keine Betriebsausgaben sind: o Rückstellungen, Wertverluste und Schwund o Darlehensrückzahlung
Der Vorteil der Überschussrechnung Der Vorteil besteht durch folgende Vereinfachungen... a) Keine Kassenführung b) Keine Bestandskonten c) Keine laufenden Buchführungen d) Keine Bilanz oder G.u.V. Rechnung n.s.
Weitere Unterschiede zum BV-Vergleich Vergleich Keine Bildung von Verbindlichkeiten und Forderungen Keine Bildung von Rückstellungen Keine Verluste aus schwebenden Geschäften Keine G o B Keine Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten Umsatzsteuer gilt nicht als durchlaufender Posten, maßgeblich ist das Zu- und Abflussprinzip Keine Teilwertabschreibungen durch Wertschwankungen => Geld(verkehrs)rechnung
Ausnahmen von der reinen Geldrechnung Anschaffung und Veräußerung von abnutzbaren Gütern (AfA)...... und nicht abnutzbaren Gütern (keine AfA) Vereinnahmung und Verausgabung von durchlaufenden Posten Betriebliche Darlehensaufnahme Sacheinnahmen und Sachausgaben Verluste von Wirtschaftsgütern durch Brand, Diebstahl, usw.
Erklärungsansatz für die Angleichung von Überschussrechnung und Betriebsvermögensvergleich o Unterschiedliche Gewinnermittlungsmethoden dürfen zu Abweichungen bei der Höhe der jährlichen Gewinne und Verluste führen... o... aber nicht im Totalgewinn. Angleichung der beiden Systeme.
Schema der Überschussrechnung Betriebseinnahmen des Kalenderjahres /. Betriebsausgaben des Kalenderjahres ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahres zugegangene abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegüter /. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter /. Buchwert veräußerter oder entnommener abnutzbarer und nicht abnutzbarer Anlagegüter ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- korrigierter Einnahme- bzw. Ausgabeüberschuss Entnahmen /. Einlagen Gewinn / Verlust ============================================================
Überblick über die verschiedenen Methoden der Periodengewinnermittlung Einkunftsart Ermittlungsart Land- u. Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige BV-Vergleich gem. 4 Abs. 1 EStG i.v.m. 5 EStG Bilanzierung gem. 4 Abs.1 EStG Überschussrechnung 4 Abs.3 EStG Durchschnittsgewinn 13a EStG --- Gebot, wenn buchführungspflichtig; Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig; bestimmte Grenzen Gebot, wenn buchführungspflichtig oder freiwillige Buchführung --- --- Zulässig Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig und keine freiwillige Buchführung Zulässig --- ---
Wechsel zwischen den Arten der Periodengewinnermittlung Problematik anhand eines Beispiels des Wechsels von der Überschussrechnung zum Betriebsvermögens-Vergleich
Gründe eines Wechsels Überschreiten der gesetzlichen Grenzen der Buchführungsbefreiung Veräußerung der Unternehmung Aufgabe oder Liquidation der Unternehmung Freiwilliger Wechsel ( aber kein willkürlicher Wechsel! )
Zu- und Abrechnungen Aufstellung einer Eröffnungsbilanz Berücksichtigung des Anlagevermögens Bewertung sämtlicher Vermögenswerte Beachtung der Teilwertabschreibung Bildung des gewillkürten Betriebsvermögens
Zu- und Abrechnung (Teil 2) Berücksichtigung beim Umlaufvermögen Fehlende Rechnungsabgrenzungsposten müssen manuell korrigiert werden Ohne Zu- und Abschlag in Eröffnungsbilanz übernommen Bank-, und Geldguthaben, Darlehen Abnutzbare Wirtschaftgüter Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, Grund und Boden
Billigkeitsmaßnahme Der Wechsel von Überschussrechnung zu Betriebsvermögensvergleich führt durch Neubewertung im Regelfall zu exorbitant hohem Gewinn. Um die Härte aus der daraus resultierenden Steuerlast zu minimieren, ist eine Aufteilung des Gewinns auf maximal drei Jahre möglich.
Überblick über die verschiedenen Methoden der Periodengewinnermittlung Einkunftsart Ermittlungsart Land- u. Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige BV-Vergleich gem. 5 EStG i.v.m. 4 Abs.1 EStG Bilanzierung gem. 4 Abs.1 EStG Überschussrechnung 4 Abs.3 EStG Durchschnittsgewinn 13a EStG --- Gebot, wenn buchführungspflichtig; Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig Zulässig auf Antrag, wenn nicht buchführungspflichtig Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig; bestimmte Grenzen Gebot, wenn buchführungspflichtig oder freiwillige Buchführung --- --- Zulässig Zulässig, wenn nicht buchführungspflichtig und keine freiwillige Buchführung Zulässig --- ---
Methoden der Periodengewinnermittlung Referent: Thorsten Klonus