DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Transkript:

Die Schuldenbremse

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Die Schuldenbremse ist ein einfacher Mechanismus zur Steuerung der Gesamtausgaben des Bundes. Sie soll chronische Defizite und damit einen Schuldenanstieg verhindern. In der Bevölkerung geniesst sie starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung noch immer sehr gross. Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat nicht nur massgeblich dazu beigetragen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise vergleichsweise gut überstanden hat; darüber hinaus hat sie eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht. Durch den Schuldenabbau der vergangenen Jahre können jährlich Zinsausgaben in beträchtlicher Höhe eingespart werden. Das schafft Spielraum für Investitionen und neue wichtige Aufgaben. Trotzdem wird der Mechanismus gelegentlich auch kritisiert: Er führte unter anderem dazu, dass bisher die Rechnung des Bundes stets deutlich besser abschloss als im Voranschlag vorgesehen war. So unbestritten die Schuldenbremse im Grundsatz ist, gibt ihre Ausgestaltung und Umsetzung deshalb doch immer wieder Anlass zu Diskussionen.

DIE HAUPTELEMENTE Die Elemente der Schuldenbremse sind in Artikel 126 der Bundesverfassung verankert: 1 Grundsatz Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. 2 Ausgabenregel Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen. 3 Ausnahme Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. 4 Sanktionen Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren. 5 Umsetzung Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

WARUM EINE SCHULDENBREMSE? In den 1990er-Jahren gerieten die Bundesfinanzen aus dem Gleichgewicht. Innerhalb weniger Jahre führten Milliardendefizite zu einem starken Anstieg der Verschuldung, der durch die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe noch verstärkt wurde. Schon damals war in der Verfassung der Grundsatz verankert, dass der «Fehlbetrag der Bilanz des Bundes abzutragen» sei. Aber der verlangte Schuldenabbau blieb toter Buchstabe, ein häufiges Phänomen in der Politik: Im Grundsatz herrscht Einigkeit, sobald es aber um die Umsetzung und den konkreten Einzelfall geht, gibt es immer wieder Gründe, davon abzuweichen. Mit dieser finanzpolitischen Erfahrung wuchs die Bereitschaft von Bundesrat und Parlament, sich in der Finanzpolitik durch eine konkrete, griffige Ausgabenregel einschränken zu lassen, so dass der gute Vorsatz auch tatsächlich eingehalten wird: Die Schuldenbremse begrenzt die Ausgaben auf das Niveau der strukturellen, das heisst konjunkturell bereinigten Einnahmen. Die Ausgaben können nur erhöht werden, wenn ihre Finanzierung durch Einnahmen oder entsprechende Verzichte gesichert ist, und Steuersenkungen müssen mit entsprechenden Ausgabenkürzungen einhergehen.

DIE WIRKUNG DER SCHULDENBREMSE Das Ziel der Schuldenbremse ist eine Stabilisierung der Schulden. Von 2003 bis 2017 konnten die Bundesschulden sogar um rund 18,5 Milliarden Franken reduziert werden. Der Grund dafür waren strukturelle Überschüsse. Diese kamen zustande, weil einerseits die Einnahmen höher und andererseits die Ausgaben tiefer ausfielen als budgetiert. Die Prognosefehler bei den Einnahmen dürften dank verbesserten Schätzmethoden künftig abnehmen. Da aber auch in Zukunft die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden, wird es weiterhin zu einem schrittweisen Schuldenabbau kommen. Bruttoschulden des Bundes 1990 2017 in Mrd. CHF Einführung Schuldenbremse 140 130,3 120 100 80 60 40 20 in % des BIP 30 25 105,2 20 15 10 5 0 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 0 Bruttoschulden in Mrd. CHF Schuldenquote brutto in % des BIP

SO FUNKTIONIERT DIE SCHULDENBREMSE Mittelfristig, das heisst über einen Konjunkturzyklus hinweg, ist der Bundeshaushalt mit der Schuldenbremse ausgeglichen: In der Hochkonjunktur müssen Überschüsse erwirtschaftet werden, um die Defizite der darauf folgenden Rezession zu kompensieren. Die Ausgaben werden auf das Niveau der strukturellen, das heisst der konjunkturell bereinigten Einnahmen begrenzt. Dies ermöglicht eine stetige Ausgabenentwicklung und verhindert eine Stop-and-Go-Politik. Stetiger Ausgabenpfad und konjunkturabhängige Einnahmen Franken Ausgaben Einnahmen Konjunktureller Überschuss Konjunkturelles Defizit Zeit Impressum Redaktion: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Bundesgasse 3, 3003 Bern Illustrationen: CinCin Konzept und Gestaltung, Zürich Kontakt: kommunikation@efv.admin.ch, www.efv.admin.ch Vertrieb: www.bundespublikationen.admin.ch Artikelnummer: 601.003.d

FLEXIBEL UND DENNOCH GRIFFIG Damit eine finanzpolitische Regel wirkt, muss sie streng und verbindlich sein; sie muss aber auch genug Spielraum lassen, um auf äussere Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Diese Flexibilität gewährleistet die Schuldenbremse durch die Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage, wie die Grafik auf der letzten Seite illustriert. Ausserdem hat die Schuldenbremse eine Ausnahmebestimmung: In aussergewöhnlichen Situationen (so etwa bei Naturkatastrophen, schweren Rezessionen und anderen nicht steuerbaren Entwicklungen) ist es möglich, von der Regel abzuweichen und ausserordentliche Ausgaben zu tätigen. Diese ausserordentlichen Ausgaben müssen in den Folgejahren kompensiert werden, wenn sie nicht durch ausserordentliche Einnahmen der vergangenen Jahre gedeckt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass von der Ausnahme über Gebühr Gebrauch gemacht wird. Die Schuldenbremse wird auf das Budget angewendet und mit dem Jahresabschluss neu berechnet und kontrolliert. Die konjunkturell bereinigten Überschüsse und Defizite werden auf dem sogenannten Ausgleichskonto festgehalten. Wurden die Vorgaben im Budgetvollzug nicht eingehalten (z.b. durch zu hohe Budgetnachträge) und entsteht auf dem Ausgleichskonto ein Defizit, enthält das Regelwerk einen klaren Sanktionsmechanismus: Das Defizit des Ausgleichskontos muss vollumfänglich wieder kompensiert werden.

BESTANDENE BEWÄHRUNGSPROBEN Die Schuldenbremse hat seit ihrer Einführung 2003 mehrere Bewährungsproben bestanden: Die verbindliche Vorgabe der Schuldenbremse hat geholfen, den Bundeshaushalt bei der Einführung rasch ins Lot zu bringen. Die Schuldenbremse hat verhindert, dass die hohen Steuereinnahmen der wirtschaftlich starken Jahre vor 2009 für Mehrausgaben verwendet wurden. Stattdessen konnten Überschüsse erwirtschaftet und Schulden abgebaut werden. Die Schuldenbremse hat sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise auch als schlechtwettertauglich erwiesen. Dank der Ausnahmeregelung war es möglich, die Eigenkapitalbasis der UBS temporär zu stärken, ohne dadurch die ordentliche Aufgabenerfüllung des Bundes zu gefährden. Die konjunkturverträgliche Ausgestaltung der Regel hat zudem in der Rezession verhindert, dass in der Krise Ausgaben gekürzt werden mussten. Darüber hinaus hat sie Spielraum für massvolle Stabilisierungsmassnahmen gelassen. Eine weitere Bewährungsprobe wäre eine lang dauernde Rezession. Davon ist die Schweiz seit Einführung der Schuldenbremse verschont geblieben.

FINANZPOLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN Die Schuldenbremse und der politische Wille zur Einhaltung ihrer Vorgaben haben einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen geleistet. Die langfristige finanzpolitische Herausforderung wird es sein, angesichts der Wachstumsdynamik in gesetzlich stark gebundenen Aufgabengebieten (z.b. soziale Wohlfahrt aufgrund der Alterung der Bevölkerung) auch anderen Ansprüchen gerecht zu werden und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der Staatsleistungen für die öffentlichen und privaten Haushalte verkraftbar bleibt. Die budgetierten Ausgaben wurden seit Einführung der Schuldenbremse durchgehend unterschritten, was auch auf eine sparsame Mittelverwendung zurückzuführen ist. Die so erzielten Überschüsse führen unter den geltenden Regeln automatisch zu einer Schuldenreduktion. Vor diesem Hintergrund werden Überlegungen darüber angestellt, ob neben dem automatischen Schuldenabbau auch eine andere Verwendung möglich sein soll. 2017 hat der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt, die in ihrem Bericht vorerst von einer Anpassung der aktuellen Ausgestaltung der Schuldenbremse abrät.

ERFOLGSBILANZ Die öffentlichen Haushalte der Schweiz stehen im internationalen Vergleich gut da. Neben dem Bund verfügen auch die meisten Kantone über eine Schuldenbremse. Der Erfolg der Schuldenbremse reicht über die Schweiz hinaus: Im Jahr 2011 hat Deutschland eine Schuldenbremse eingeführt und sich dabei stark auf das schweizerische Modell abgestützt. Die Schuldenkrise in Europa führte dazu, dass sich die allermeisten Länder der EU mit dem Fiskalpakt von 2012 verpflichtet haben, eine Schuldenbremse auf Verfassungsstufe zu verankern. Entwicklung der Schuldenquoten 2003 2017 in % des BIP 140 120 100 80 60 40 20 Italien Spanien Euro-Raum Deutschland Schweden Schweiz 0 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017