IMD Immobilien-Management

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Transkript:

IMD Immobilien-Management Exposé Vier exklusive Grundstücke für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern an der Seestraße im Stadtbezirk Rheinhausen, Ortsteil Bergheim Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Exposéinhalts wird trotz aller Sorgfalt jede Haftung ausgeschlossen -1- Stand 10.04.2017

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundstückangaben/Beschreibung 3 1.1. Grundstückslage 3 1.2. Gegenstand des Verfahrens 3 1.3. Bebauungsmöglichkeit 3 1.4. Sonstiges 3 2. Wichtige Hinweise 4 2.1. Liegenschaftsdaten 4 2.2. Grundbuchstand 4 2.3. Baulasten 4 2.4. Grundstücksbeschaffenheit 4 2.5. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge 5 2.6. Ausbau der Erschließungsflächen 5 2.7. Erschließung der Baugrundstücke 6 3. Bebauungsmöglichkeit 6 3.1. Planungsrecht/bauliche Vorgaben 6 3.2. Bauverpflichtung 6 4. Verkaufsverfahren 6 4.1. Ablauf des Verfahrens 6 4.2. Grundlagen 6 4.3. Mindestkaufpreis 7 4.4. Angebotskriterien 8 4.5. Angebotsabgabe 8 4.6. Abschluss des Verfahrens 8 4.7. Ausschreibungsbedingungen 9 4.8. Gewährsleistung 9 5. Ausloberin 9 6. Ansprechpartner 9 Lageplan 10 Luftbild 11 Aufteilungsplan 12-2 -

1. Grundstücksangaben/Beschreibung 1.1. Grundstückslage Die Baugrundstücke liegen in einer ruhigen Seitenstraße im Westen der Stadt Duisburg, im linksrheinischen Bezirk Rheinhausen und sind ca. 10 km vom Duisburger Stadtzentrum entfernt. Die Umgebung ist geprägt von überwiegender Ein-/Zweifamilienhausbebauung. Das Naherholungsgebiet Toeppersee befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Autobahnen A 40 und A 57 sind in wenigen Minuten zu erreichen und gewährleisten damit eine gute Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. Eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs befindet sich in unmittelbarer Nähe an der Jägerstraße. Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhaus etc. sowie Einkaufsmöglichkeiten sind mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln zeitnah zu erreichen. 1.2. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand des Verfahrens ist der Einzelverkauf von vier städtischen Grundstücken an der Seestraße in Duisburg-Rheinhausen (Bergheim) im Bieterverfahren verbunden mit einer Bauverpflichtung. Die Baugrundstücke haben eine Größe von 413 m² bis 522 m². 1.3. Sonstiges Da die Grundstücke durch das Immobilien-Management der Stadt Duisburg (IMD) direkt angeboten werden, wird keine Maklercourtage erhoben. Bei den zu veräußernden Baugrundstücken besteht die Möglichkeit, Ihren eigenen Architekten bzw. Bauträger mit der Errichtung Ihres Einfamilienhauses zu beauftragen. Die Realisierung liegt somit in Ihren eigenen Händen. 2. Wichtige Hinweise 2.1. Liegenschaftsdaten Seestraße 47228 Duisburg (Bergheim) Grundstücksgröße Baugrundstück 1 = 498 m² Baugrundstück 2 = 413 m² Baugrundstück 3 = 516 m² Baugrundstück 4 = 522 m² Erschließungsfläche 5 = 116 m² für die Baugrundstücke 2, 3 und 4 in Form eines noch nicht ausgebauten Stichweges. Im Stichweg liegen keine Verund Entsorgungsleitungen. - 3 -

Mülltonnenfläche 6 = 20 m². Die Käufer beteiligen sich zu je 1/10 an den Kosten des Erwerbes der Fläche, sowie an den Ausbaukosten. Die Kosten hierfür sind im Mindestkaufpreis enthalten. 2.2. Grundbuchstand Grundbuch: Amtsgericht Duisburg Grundbuch von Rheinhausen Blatt: 5238 lfd. Nr. 244 bis 247 und 249 Gemarkung: Rheinhausen Flur: 18 Flurstück: 2337, 2338, 2339, 2340 und 2342 groß: siehe Punkt 2.1. Abteilung I: Abteilung II und III: Stadt Duisburg lastenfrei 2.3. Baulasten keine 2.4. Grundstücksbeschaffenheit Bei den künftigen Baugrundstücken handelt es sich um eine Brachfläche. Westlich der Seestraße befanden sich bis Ende der 1950ziger Jahre die Gleisanlagen eines Verschiebebahnhofs. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in dem Grundstück aufgrund früherer Bebauung noch alte Fundamentreste befinden. Im Altlastenkataster der Stadt Duisburg gibt es für die Baugrundstücke keine konkreten Hinweise auf relevante Altablagerungen oder Altstandorte. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen des Bodens vorhanden sind. Zudem ist in einigen Bereichen des Stadtgebietes mit Auffüllmaterialien zu rechnen, die aufgrund ihrer Fremdbestandteile (z. B. Aschen und Schlacken) unter Umständen als Bodenbelastungen einzustufen sind. Die Bodenbeschaffenheit (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit) wurde bisher nicht untersucht. 2013 wurde unter Begleitung der Unteren Bodendenkmalbehörde eine archäologische Sachstandsermittlung vorgenommen. Bei den durchgeführten Sondageschnitten wurden keine archäologischen Funde ermittelt. Eine Auswertung der Baugrundstücke im Rahmen der durchgeführten Kampfmittelabfrage war auf Grund von Schattenwürfen und Trümmerschutt in Teilbereichen nicht möglich. Daher kann die Existenz - 4 -

von Kampfmittel nicht gänzlich ausgeschossen werden. Erdarbeiten sind mit der entsprechenden Vorsicht auszuführen. Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich nach den vorliegenden Leitungsplänen in der Seestraße, so dass das Anlegen der notwendigen Hausanschlüsse durch die jeweiligen Käufer gewährleistet ist. Leitungen von Telekommunikationsbetreibern liegen nicht in der Seestraße bzw. nicht im Bereich der Baugrundstücke. Die RAG Deutsche Steinkohle hält bei der geplanten Neubaumaßnahme Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen gegen bergbauliche Einwirkungen nicht für erforderlich. Die Baugrundstücke sind teilweise mit kleineren Sträuchern, Büschen und Bäumen bewachsen. Die Kosten für die Baureifmachung wurden bei der Festsetzung des Mindestkaufpreises berücksichtigt und sind durch den jeweiligen Käufer zu tragen. 2.5. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge Die Kaufgrundstücke werden für die derzeit vorhandene Erschließungsanlage Seestraße erschließungs- und anschlussbeitragsfrei verkauft. Im Kaufpreis enthalten sind für die Erschließungsanlage Seestraße der endgültige Erschließungsbeitrag gemäß 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) und der einmalige Kanalanschlussbeitrag gemäß 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in der zurzeit gültigen Fassung und der hierzu ergangenen Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg- AöR. 2.6. Ausbau der Erschließungsflächen Die Seestraße ist im Bereich der Baugrundstücke noch nicht abschließend ausgebaut. Zu welchem Zeitpunkt der endgültige Ausbau erfolgt, ist derzeit nicht absehbar. 2.7. Erschließung der Baugrundstücke Das Grundstück 1 ist direkt von der Seestraße erschlossen, während die Grundstücke 2, 3 und 4 zusätzlich über einen privaten Stichweg (4 m Breite) erschlossen werden. Die Ausbaukosten tragen die Käufer der Grundstücke 2, 3 und 4 jeweils zu einem Drittel. 3. Bebauungsmöglichkeit 3.1. Planungsrecht/bauliche Vorgaben Die Baugrundstücke liegen im Bereich des seit dem 12. Mai 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 A RH. Da dieser Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen beinhaltet, ist der - 5 -

Bebauungsplan nicht mehr anzuwenden. Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke können nach 34 Baugesetzbuch mit 4 freistehenden Einfamilienhäusern (eine Wohneinheit pro Gebäude) bebaut werden. Es ist max. 2 geschossige Bebauung zulässig. Die üblichen Abstandsflächen sind einzuhalten. Der Baukörper sind auf den Grundstücken 1 und 2 mit 3 m Abstand straßenseitig auszurichten. Auf dem nordwestlichen Grundstück (Flurstück 2341) wird ein Abstellplatz (20 m²) für Mülltonnen für 10 Haushalte errichtet. Der Platz ist ausschließlich für das Abstellen der Tonnen am Entleerungstag vorgesehen. Die mögliche Lage dieses Abstellplatzes ist im beigefügten Aufteilungsplan innerhalb des Flurstücks 2341 und mit 6 gekennzeichnet. Die Käufer der Baufelder 1 bis 4 verpflichten, sich zu je einem 10tel an den Kosten der Anlegung des Abstellplatzes zu beteiligen. Die Kosten hierfür sind im Mindestkaufpreis enthalten. 3.2. Bauverpflichtung Die Bebauung des Grundstücks hat innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss in Abstimmung mit der Stadt Duisburg Amt für Baurecht und Bauberatung- zu erfolgen. 4. Verkaufsverfahren 4.1. Ablauf des Verfahrens Die Stadt Duisburg IMD beabsichtigt die oben genannten unbebauten Grundstücke zu veräußern. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung. 4.2. Grundlagen Der Mindestkaufpreis des Areals mit 4 Baugrundstücken wurde auf der Basis des Verkehrswertes festgelegt, der auf der Grundlage der Bodenrichtwertliste 2016 des Gutachterausschusses in der Stadt Duisburg ermittelt wurde. Die Stadt Duisburg weist zudem darauf hin, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe handelt. Aus dem Verfahren, insbesondere aus der Angebotsabgabe, lassen sich keine Ansprüche gegen die Stadt Duisburg ableiten. Ferner behält sich die Stadt Duisburg vor, zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen das Verfahren zu ändern oder zu beenden. In einem solchen Falle lassen sich keine Ansprüche auf Verkauf der Grundstücke oder Erstattung ggf. im Zusammenhang mit der Gebotsabgabe entstandener Kosten oder Gebühren (z. B. für die Erstellung von Plänen, für das Einreichen einer Bauvoranfrage) gegen die Stadt Duisburg ableiten. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Duisburg. Erst nach Beschluss des Rates der Stadt Duisburg erfolgt der Verkauf an den Meistbietenden. - 6 -

4.3. Mindestkaufpreis Der Mindestkaufpreis orientiert sich an dem Verkehrswert. Die Kaufgrundstücke werden im gegenwärtigen Zustand, wie sie stehen und liegen veräußert. Besondere Beschaffenheitsvereinbarungen werden nicht zugesichert. Die Stadt Duisburg Immobilien-Management Duisburg (IMD) übernimmt keine Haftung für Bodenbeschaffenheit und Zustand des Kaufgrundstückes. Unsichtbare und sichtbare Mängel sind nicht bekannt. Die Angaben zur Nutzung dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch im Hinblick auf die öffentlichrechtlichen Baugenehmigungsverfahren. Sämtliche mit dem Grundstückskaufvertrag und seiner Abwicklung verbunden Kosten sind vom Erwerber zu tragen. Baufeld Nr. Größe Mindestkaufpreis Art der Bebauung 1 488 m² 106.731,70 Euro EFH 2 411 m² 105.970,10 Euro EFH 3 514 m² 109.575,10 Euro EFH 4 533 m² 110.240,10 Euro EFH Wegen der Erschließungsbeiträge gemäß 124 ff BauGB und Kanalanschlussbeiträge nach 8 KAG wird auf Ziffer 2.5. und 2.6. verwiesen. Die Baugrundstücke sind bereits vorab vermessen worden. Die Kosten betragen für jedes Baugrundstück 1.928,60 Euro und ist im Mindestkaufpreis enthalten. Der Kaufpreisanteil für den Abstellplatz für Mülltonnen beträgt pro Käufer 250,00 Euro und ist im Mindestkaufpreis enthalten. Der Kaufpreis für die Wegefläche (Stichweg gilt nur für die Grundstücke 2, 3 und 4) beträgt pro Käufer 1.940,00 Euro und ist im Mindestkaufpreis enthalten. 4.4. Angebotskriterien Veräußerung gegen Höchstgebot. Ein weiteres Nachbieten ist nicht möglich. Jeder Interessent kann ein Angebot abgeben. - 7 -

4.5. Angebotsabgabe Bei Interesse am Erwerb eines der Grundstücke zu den genannten Konditionen bitten wir Sie, ein schriftliches und unterschriebenes Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit Nennung des Baufeldes, welches Sie erwerben möchten, mit der Aufschrift Angebot Seestraße Baufeldnummer: bis zum 31. Juli 2017, 16:00 Uhr, unter Angabe der Adresse Stadt Duisburg Liegenschaftsmanagement IMD/IM-LM-S z. Hd. Herrn Jansen (AZ: 837334) Stichwort: Seestraße Am Burgacker 3 47049 Duisburg einzureichen. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzugeben. Ferner gilt: Ein Bewerbungsformular wird nicht zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind auf dem Postwege zu übersenden oder persönlich abzugeben. Unterlagen, die per E-Mail oder Telefax eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. Die Bewerbung ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Aufwands- oder Kostenerstattung besteht nicht. Sonstige Kostenbeiträge, Bearbeitungshonorare oder Preisgelder sind nicht vereinbart. 4.6. Abschluss des Verfahrens Das Verfahren endet mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach vorheriger Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Duisburg. 4.7. Ausschreibungsbedingungen Die Stadt Duisburg behält sich vor, Angebote, die nach Ablauf des Stichtages eingehen oder Angebote, die zwar vorliegen, aber nicht vollständig sind, nicht mehr zu berücksichtigen. Angebote, die unter dem genannten Mindestkaufpreis liegen werden nicht berücksichtigt. Aus der Angebotsabgabe können keinerlei Ansprüche gegenüber der Stadt Duisburg oder dem Immobilien-Management Duisburg geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe der Grundstücke aus welchem Grund auch immer nicht erfolgt. - 8 -

4.8. Gewährleistung Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen des Angebots informiert zu haben. Sie erkennen an, dass die Stadt Duisburg keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernimmt und ihnen insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen. Des Weiteren wird auf Ziffer 4.3. verwiesen. 5. Ausloberin Stadt Duisburg Immobilen-Management Duisburg Am Burgacker 3 47051 Duisburg 6. Ansprechpartner: Herr Zimmer 411 Harald Jansen Tel.: 0203/283-3034 Am Burgacker 3, Fax: 0203/ 283-2306 47051 Duisburg E-Mail: h.jansen@stadt-duisburg.de Frau Zimmer 428 Ulrike Fürk Tel.: 0203/283-6865 Am Burgacker 3, Fax: 0203/ 283-2306 47051 Duisburg E-Mail: u.fuerk@stadt-duisburg.de - 9 -

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