Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Ähnliche Dokumente
Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Muster 2. Nach erfolgter Anhörung des Trägers erstellter FQA-Prüfbericht, der an den Träger versandt und veröffentlicht wird

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Träger der Einrichtung: Lebenszentrum Ottobeuren GmbH, Am Sonnenbühl 3,

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, La H April 2013

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Rechtsbehelfsbelehrung

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Träger der Einrichtung: Margarethenhof GmbH, Ostwall 11-19, Krefeld vertretungsberechtigte Personen: Frau Brigitte Wellens,

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

LANDRATSAMT FREYUNG- GRAFENAU

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

In der Einrichtung wurde am Donnerstag, von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Muster 1. In der Einrichtung wurde am von... bis. eine turnusgemäße anlassbezogene Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen / Unsere Nachricht vom Datum

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen

Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

In der Einrichtung wurde am Dienstag, von 9:00 Uhr bis 16:30 eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt.

In der Einrichtung wurde am von Uhr bis Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt.

Landratsamt Altötting

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (stets angeben) Pfaffenhofen a.d.ilm, 20/

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Telefon ( ) 55 - Zimmer - Nr. Telefax ( ) 55 - Datum

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Landratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren

In der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt.

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

Landratsamt Regen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)-

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Telefon Ansprechpartner / Zi.Nr. / Unser Zeichen Telefax Datum

51-PfleWoqG

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (stets angeben) Pfaffenhofen a.d.ilm, 20/

Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt

... Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D Bad Tölz

Stadt Augsburg, Hoher Weg 8, Augsburg Dienstgebäude: Hoher Weg 8 Zimmer: Diakonisches Werk Augsburg e. V.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Wohn- und Pflegeheim Leben-Wohnen-Pflegen im Anna-Ponschab-Haus Krumenauerstr. 27

in der Einrichtung wurde am von 9.00bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung

Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Anlage: 1 Bericht des Gesundheitsamtes Hof hinsichtlich der Hygienebegehung

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 13

Transkript:

Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Zustellungsurkunde ASB-Casa Vital GmbH Mauserstraße 20 70469 Stuttgart Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr. 19 80466 München heimaufsicht.kvr@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 13.06.2016 Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: ASB-Casa Vital GmbH Mauserstr. 20 70469 Stuttgart Seniorenzentrum Marie-Anne Clauss Luganoweg 8 81475 München www.asb-casa-vital.de Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Einrichtung wurde am 24.05.2016 eine anlassbezogenene Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Personal Dienstplan Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße

Seite 2 von 6 I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Wohnformen: Hausgemeinschaften Beschützender Pflegebereich Plätze gesamt: 133 davon vollstationäre Plätze: 111 davon beschützende Plätze: 22 Anteil an vollstationären Einzelwohnplätzen: 67% Belegte Plätze: 116 Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 51,98% Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 6 II. Informationen zur Einrichtung II. 1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier folgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) Die anlassbezogene Prüfung erfolgte aufgrund einer anonymen Beschwerde. Die Beschwerdeinhalte haben sich nur teilweise bestätigt. Es ergaben sich Mängel in den Qualitätsbereichen Dienstplan sowie Pflege und Dokumentation. Um die Erfüllung der Fachkraftquote zu überprüfen, wurde anhand einer aktuellen Personalliste sowie der aktuellen Belegungszahlen (mit Pflegeeinstufung) der Bewohnerinnen und Bewohner ein Abgleich des Dienstplanes mit dem Stellenplan vorgenommen. Die Berechnung für den Prüfungstag ergab, dass die gesetzlich festgeschriebene Fachkraftquote von mindestens 50 % gem. 15 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) erfüllt wird. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.) III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4

Seite 3 von 6 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. III.1 Qualitätsbereich: Dienstplan III.1.1 Sachverhalt: Die Dienstpläne der Wohnbereiche Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss waren unvollständig geführt. Aufgrund von fehlenden Angaben bezüglich der Stellenanteile der einzelnen Pflegekräfte und den teilweise fehlenden Qualifikationen, sowie der fehlenden Angaben von Zeitarbeitskräften in Form von Namen und Qualifikationen, war eine Personalberechnung nur mit deutlich erhöhtem Aufwand möglich. Die, der FQA ausgehändigten Dienstpläne, mussten mehrmals durch die Pflegeüberleitung bzw. durch die Heimleitung abgeglichen bzw. vervollständigt werden. III.1.2 Die Dienstpläne verstoßen gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung gemäß Art. 7 PfleWoqG. Eintragungen, die zur Feststellung eines ordnungsgemäßen Betriebes benötigt werden, waren aus diesen nicht ersichtlich und mussten mehrmals nachgetragen werden. Dies stellt einen Mangel dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, diesen abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. III.1.3 Der Einrichtung wird empfohlen die Dienstpläne so zu führen, dass alle Angaben, die insbesondere der Personalberechnung dienen, daraus ersichtlich und nachvollziehbar dargestellt sind. III.2 Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.2.1 Sachverhalt: Bei einer Bewohnerin mit jeweils einer Wundblase an beiden Fersen waren seit Entstehung der Wunden am 09.03.2016 bzw. 21.03.2016 keine Wundbeschreibungen vorhanden. Eine bewohnerorientierte Begründung konnte weder der Dokumentation noch dem Gespräch mit der Pflegefachkraft entnommen werden. III.2.2 Aufgrund der nicht geführten Dokumentation war bei der Bewohnerin die Entstehung, der Heilungsverlauf bzw. die aktuelle Wundsituation der Hautschädigungen nicht nachvollziehbar. Die Bewohnerin war nicht ausreichend vor Beeinzrächtigungen geschützt und es bestand die Gefahr, dass sich die Wunden verschlechterten bzw. es zu erneuten Hautschädigungen kommt. Dies stellt einen Mangel nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 8 in Verbindung mit Art. 7 Pfle- WoqG dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. III.2.3 Der Einrichtung wird eindringlich empfohlen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich einer dem allgemeinen Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechenden Wunddokumentation zu sensibilisieren. Weiter müssen nach Entstehung von Hautschädigungen die Ursachen hinterfragt und prophylaktische Maßnahmen ergriffen werden.

Seite 4 von 6 Dem Träger wurde mit Schreiben vom 25.05.2016 Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten Mängeln gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zu äußern. Mit Schreiben vom 07.06.2016 machte der Träger von seinem Recht Gebrauch. Die Ausführungen wurden gewürdigt, führten jedoch zu keiner anderen Entscheidung. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes wurden beachtet. (Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine ernuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. (Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden kann. Nähere Informationen hierzu enthält unser Schreiben vom 20.01.2012. Falls Sie sich für eine freiwillige Veröffentlichung auf der Serviceplattform der FQA entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit uns innerhalb eines Monats nach Zustellung des Prüfberichtes eine Gegendarstellung in elektronischer Form zu übermitteln. Die Gegendarstellung würde dann zeitgleich mit dem Prüfbericht auf der hierfür vorgesehenen Website zur Verfügung gestellt.

Seite 5 von 6 Die Gegendarstellung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Daten enthalten. Im Abschlussgespräch wurde darauf hingewiesen, dass die FQA für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung steht. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern, das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Sozialreferat, der MDK und die Einrichtung haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten. Die Kostenfestsetzung erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch (siehe 1.) eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 19, 80466 München einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse heimaufsicht.kvr@muenchen.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

Seite 6 von 6 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.