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Transkript:

- Der Vorsitzende - An die Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming - Verteiler - Bearbeiterin Tel. E-Mail Az Teltow Frau Kedziorski -0 christin.kedziorski@havelland-flaeming.de YF10_p 13.12.2011 Protokoll der 10. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming am 01. Dezember 2011 Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste (Anlage 1) Tagesordnung: siehe Anlage 2 Ort: Technologie- und Gründerzentrum GmbH Friedrich-Franz-Straße 19 14770 Brandenburg an der Havel Beginn/Ende: 16:12 Uhr/17:50 Uhr I. Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung Der Vorsitzende eröffnet die zehnte Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming und begrüßt die Regionalräte, die beratenden Mitglieder der Regionalversammlung sowie die Gäste. Er übergibt das Wort an den Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, Herrn Scheller. Herr Scheller begrüßt die Mitglieder und Gäste zur zehnten Sitzung der Regionalversammlung im Technologie- und Gründerzentrum der Stadt Brandenburg an der Havel. Er bekundet seine Freude, dass die Sitzung in der Stadt Brandenburg an der Havel stattfände, da die Stadt somit einen Teil zu den heute beratenden wichtigen Themen beitragen könne. Er geht kurz auf die Zukunftsplanungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionale Planungsstelle: Oderstraße 65, 14513 Teltow Tel.: (03328) 3354-0, Fax: (03328) 3354-20, E-Mail: info@havelland-flaeming.de, Internet: www.havelland-flaeming.de Verkehrsverbindung: - Potsdam Hauptbahnhof: Bus X1 oder 601 bis Teltow, Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min. - Berlin S-Bahn 25 nach S Teltow/Stadt, dann Bus X1 oder 601 bis Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min.

der Stadt Brandenburg an der Havel ein und weist in diesem Zusammenhang, auf den Masterplan von 2006 und das aktuelle Standortentwicklungskonzept hin. Der Masterplan würde derzeit überarbeitet, wobei auch Beteiligungsrunden mit Bürgern veranstaltet würden. Dabei könnten interessierte Bürger ihre Meinung zu der Entwicklung der Stadt darlegen und eventuelle Wünsche äußern. Die erste Beteiligungsrunde dafür sei bereits durchgeführt und würde derzeit ausgewertet. Von der Oberbürgermeisterin übermittelt er freundliche Grüße und Weihnachtswünsche. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Scheller für die einführenden Worte. Er stellt anschließend die ordnungsgemäße Einladung und bei 22 anwesenden Regionalräten die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Er bittet den TOP 8 (Protokoll des nichtöffentlichen Teils der Regionalversammlung vom 07.10.2010 am Ende der Sitzung im TOP 15 zu behandeln, um den Sitzungsverlauf durch Herstellen der Nichtöffentlichkeit nicht zu unterbrechen. Er erklärt weiterhin, dass aufgrund der Beschlussunfähigkeit vom 06.10.2011 die TOP 4,5,6,7,8 und 9 vom 06.10.2011 zu behandeln seien. Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4: Protokoll der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung 4.1 Beschluss Protokoll 26.05.2011 Der Planungsstellenleiter verliest den Änderungsantrag der GL, wonach der Wortlaut auf S. 5, Abs. 1, S.3 wie folgt geändert werden soll: Zunächst müssen im ersten Schritt die harten Ausschlusskriterien (Stufe 1) und die weichen Ausschlusskriterien (Stufe 2) angewandt werden. Erst danach, im zweiten Schritt könne man neben den Restriktionskriterien auch die örtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Protokoll vom 26.05.2011. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 3 Das Protokoll wird mehrheitlich bestätigt. Der Vorsitzende erklärt, diese Protokolländerung der GL würde jedem Regionalrat noch zugehen. Tagesordnungspunkt 5: 5.1 Arbeitsstand 06.10.2011 5.1.1 Kapitel 2 Siedlung Überarbeitete Planungskriterien Beschluss der Planungskriterien und deren Anwendung Herr Kramer (Stellvertreter der Bürgermeisterin der Stadt Zossen) verweist auf den Änderungsantrag der Stadt Zossen zu Kriterium 2.1.1.3, der jedem Regionalrat vor Beginn der Sitzung durch ihn ausgehändigt wurde. Er erläutert, das Land Brandenburg sei ein Flächenland. Nach Ansicht der Stadt Zossen führe ein Abstand von 500 m zu den Einrichtungen der täglichen Versorgung zu einer zu engen Bebauung. Daher stelle man den Antrag dieses Abstandskriterium auf 1000 m auszuweiten. - 2 - YF10_p_öT.doc

Herr BM Garn erklärt, die Gemeinde Brieselang stimme der Abstandsregelung der Versorgungseinrichtungen zu den Vorzugsräume Siedlung nicht zu. Man könne es der Gemeindevertretung Brieselang nicht vermitteln, dass deren Entwicklungsgebiet nicht betrachtet würde und der Ortsentwicklungsplan somit nicht möglich wäre. Herr OBM Jakobs erklärt, dass in der Landeshauptstadt Potsdam auch die Fläche Krampnitz weiterentwickelt werden solle. Aus Sicht der Stadt sei diese Fläche ein bevorzugter Siedlungsraum. Nach derzeitigem Stand der Planungskriterien würde diese Fläche allerdings keine Berücksichtigung finden. Als Abstandskriterium folge er jedoch der Auffassung von 500 m. Der Vorsitzende erklärt man überlege derzeit ein Abstandskriterium von 850 m einzufügen. Herr Kramer entgegnet, auch dieses reiche der Stadt Zossen nicht. Der Planungsstellenleiter erläutert, dass das Abstandskriterium von 500 m keine Idee der Planungsstelle sei. Die 500 Meter ergäben sich aus der tatsächlichen Zuordnung von Einrichtungen in der überwiegenden Zahl der Siedlungen in der Region. Für die Abgrenzung der Vorzugsräume sei es so, dass man durch die Überlagerung der 500-Meter-Einzugsbereiche der Versorgungseinrichtungen am Ende zu Siedlungsflächen komme, die von den Ortsmitten bis zu 1 000 Meter entfernt liegen könnten. Die Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung sei im Übrigen ein Grundsatz der Raumordnung, den die einzelnen Gemeinden in ihrer Bauleitplanung auch überwinden könnten. Dieses müsse jede Gemeinde aber selbstständig erarbeiten. Herr BM Garn verweist auf den seiner Ansicht nach fehlenden Aspekt des Erholungswertes und der Freizeitgestaltung bei der Entwicklung der Planungskriterien. Auch könnten und sollten alte, bereits bestehende Siedlungsgebiete nicht ausgeschlossen werden. Herr OBM Jakobs fragt den Planungsstellenleiter, ob die Ausweisung von Ausnahmen zulässig sei und unter welchen Voraussetzungen diese dann erfolgen könnten. Der Planungsstellenleiter kann sich diesbezüglich die Aufzählung von Beispielen in der Erläuterung zum Plansatz vorstellen. Herr OBM Jakobs erklärt, er wolle das am Beispiel der Fläche Krampnitz erläutert haben. Der Vorsitzende fragt Herrn BM Garn, ob er dieses auch das Beispiel Brieselang erläutert haben wolle. Herr BM Garn bejaht dies. Auch BM Herr Scheller schließt sich der Forderung nach Beispielen für Ausnahmen an. Er erläutert, die Ausweisung von Kirchmöser als Siedlungsgebiet sei zu gering, denn dazu müsse man auch den Teil Plaue betrachten. Er bekundet seine Forderung, dass auch diese Fläche als Ausnahme im Plan und im Protokoll ausgewiesen wird. Der Vorsitzende bittet den Planungsstellenleiter die Anwendung der Kriterien anhand von Beispielen zu erläutern. Der Planungsstellenleiter schlägt vor, dies in den Begründungs- und Erläuterungsteil zu über- - 3 - YF10_p_öT.doc

nehmen. Herr OBM Jakobs verdeutlicht noch einmal seine Forderung nach einer Ausweisung der Fläche Krampnitz als Siedlungsraum. Der Planungsstellenleiter erläutert man habe mit der GL diese Problematik schon anhand des Beispiels Brieselang besprochen. Demnach sei die Ausweisung von Ausnahmen im Regionalplan nicht zulässig. Man könne im Plan eventuell erläuternd darstellen, dass die Kommunen Änderungen vornehmen können. Aber eine direkte Ausweisung von Ausnahmen wäre nicht vertretbar und vor Gericht auch nicht durchsetzbar. Herr BM Rocher schlägt vor diese Thematik noch mal im beratenden Ausschuss zu behandeln. Der Entwurf/ die Beschlussvorlage solle seines Erachtens erst einmal so beschlossen werden. Herr Landrat Dr. Schröder bekundet Interesse an einer beispielhaften Veranschaulichung wie die Abwägung der einzelnen Kriterien aussehen kann. Der Vorsitzende erklärt die Planungsstelle würde Beispiele dazu vorbereiten. Weiterhin bittet er um Abstimmung über den Antrag der Stadt Zossen die Siedlungsabstände auf 1000 m zu erhöhen. Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 20 Enthaltungen: 1 Der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende bittet die Regionalräte um Abstimmung zu Beschlussvorlage 09/05/01 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Der Beschluss wird mehrheitlich beschlossen. Tagesordnungspunkt 5: 5.1.2 Kapitel 3 Freiraum Überarbeitete Planungskriterien Beschluss der Planungskriterien und deren Anwendung Aktueller Bearbeitungsstand 3.2 Windenergienutzung 3.3 Sicherung oberflächennaher Rohstoffe Herr Kramer verweist auf den Änderungsantrag der Stadt Zossen zu Kriterium 3.2.1.2.1. Auch dieser wurde jedem Regionalrat vor Beginn der Sitzung durch ihn ausgehändigt. Darin beantragt die Stadt Zossen die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu anderen Nutzungen von 1000 m auf 2000 m zu erhöhen. Der Vorsitzende erläutert, dass schon der 1000-Meter-Abstand hoch angesetzt sei und bezweifelt - 4 - YF10_p_öT.doc

die rechtliche Durchsetzbarkeit eines noch höheren Abstandes. Weiterhin erklärt er, dass bei den Restriktionskriterien höhere Abstände möglich und auch geplant seien. Herr Feskorn teilt mit, dass eine Abstandsregelung von 2000 m vor Gericht nicht durchsetzbar sei, da es dafür keine fachliche Begründung und auch keine rechtliche Grundlage gäbe. Herr Böttcher (Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Ludwigsfelde) bittet um Erläuterung des Kriteriums Nr. 3.2.1.3.4 Kompaktheit. Er sehe hier einen Widerspruch. Der Planungsstellenleiter erklärt die Anwendung dieses Kriteriums anhand des Beispiels der Karower Platte. Er erklärt weiterhin, man habe sich mit den Juristen und der GL diesbezüglich abgestimmt und könne dieses Kriterium in dieser Weise verwenden. Herr Dr. Thiele weist auf die Forderung der Gerichte nach kompakten Flächen hin. Herr BM Fleischmann fragt, warum einige der derzeit bebauten Flächen der Nauener Platte nicht als Eignungsgebiet ausgewiesen seien. Er frage sich, wie sich die Region über bestehende Flächennutzungspläne hinweg setzen könne. Der Planungsstellenleiter führt dazu aus, dass in allen Regionsteilen eine einheitliche Kriterienanwendung zwingend sei. Der Regionalvorstand habe aber die Planungsstelle beauftragt, mit den Kommunen Abstimmungsgespräche zu führen, um besondere Konfliktfälle frühzeitig zu erkennen und nach Lösungswegen zu suchen. Derzeit ergäben die Kriterien für das Stadtgebiet von Nauen den so abgegrenzten Suchraum. Eine komplette und endgültige Darstellung sei dies jedoch noch nicht, sondern um eine Potenzialfläche. Sei diese Abgrenzung von weiteren restriktionskriterien betroffen, müsse man dies dann ändern. Dazu werden es in Kürze in jedem Fall noch einen Termin vor Ort geben. Herr OBM Jakobs teilt die Bedenken von Herrn BM Fleischmann und fragt was im Falle alter abzubauender Anlagen geschehe - ob dann etwa auf den Flächen neue Anlagen gebaut werden können? Der Planungsstellenleiter erklärt, alte Anlagen hätten Bestandschutz. Außerhalb der Eignungsgebiete könnten später aber keine neuen Anlagen mehr gebaut werden. Herr BM Garn fragt warum bestehende Bebauungspläne und deren Flächen nicht im Regionalplan auftauchten. Der Planungsstellenleiter erläutert, dass man sich zunächst nicht klar gewesen sei, ob man wegen des Anlagenbestands auf der Nauener Platte eine Sonderregelung und ein Abweichen von den Planungskriterien vorsehen sollte. Man sei aber dann doch dem Rat der Juristen gefolgt, die derzeitigem Kriterien durchgängig und also auch auf der Nauener Platte anzuwenden. So seien nun Gebietsrümpfe übrig geblieben, die man aber noch auf ihre Anpassungsmöglichkeiten an den Stand der Bauleitplanung überprüfen werde. Herr Dr. Thiele erklärt, dass für die Nauener Platte keine Ausnahme-Kriterien im Regionalplan aufgenommen werden können. Dann wäre der Plan rechtlich nicht mehr durchsetzbar. - 5 - YF10_p_öT.doc

Der Vorsitzende geht darauf genauer ein und erklärt man müsse einen Plan produzieren, der nicht angreifbar ist, da sonst überall Wildwuchs vorherrscht. Frau Kuberka (beratendes Mitglied) stellt sich vor und gibt den Hinweis man solle die Abstandsregelungen zu Krankenhäusern noch einmal überdenken. Der Planungsstellenleiter antwortet, man sei derzeit an der Überprüfung, ob die vorgetragenen Argumente der Kliniken (Beelitz-Heilstätten) ausreichend sind um höhere Abstandskriterien einzubinden. Jetzt solle man erst einmal die aktuellen Kriterien beschließen. Änderungen und Abweichungen von diesen wären auch im Beteiligungsverfahren noch möglich. Dann könne man noch in genauere Einzelfallüberprüfungen gehen. Derzeit sollten aber erstmal die grundsätzlichen Kriterien beschlossen werden. Herr Menzel fragt, wie mit einzelnen Gehöften umgegangen wird, wenn die Betroffenen eine Windkraftanlage wollten. Machen die Abstandskriterien dieses unmöglich, d.h. ist diese Eventualität ausgeschlossen? Der Planungsstellenleiter antwortet, es gäbe in der Region 5 von diesen angesprochenen Stellen. Um diese seien Abstände von 600 m geplant. Herr Landrat Dr. Schröder bittet um eine Klarstellung zum Thema Bestandschutz von Windenergieanlagen. Er fragt ob damit die Bestandzeit der Einzelanlagen gemeint sei. Der Vorsitzende bejaht dies. Es sei hier nur die technische Bestandzeit gemeint. Nach dieser Zeit gäbe es an diesen Standorten keine Genehmigungen für neue Windenergieanlagen, dann nur noch in den ausgewiesenen Eignungsgebieten. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag der Stadt Zossen die Abstände von Windenergieanlagen zu anderen Nutzungen auf 2000 m zu erhöhen. Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: 3 Der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende bittet die Regionalräte um Abstimmung zu Beschlussvorlage 09/05/02 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1 Der Beschluss wird mehrheitlich beschlossen. Tagesordnungspunkt 5: 5.2 Umweltprüfung aktueller Arbeitsstand und Fortführung der Umweltprüfung - 6 - YF10_p_öT.doc

Der Planungsstellenleiter erläutert kurz den derzeitigen Arbeitsstand. 90 % der Auswertung des Scopingtermins vom 10.10.2011 seien abgearbeitet. Bisher seien keine schwerwiegenden Umweltbelastungen vorgebracht worden. Man gehe davon aus, dass der Umweltbericht Anfang 2012 fertig gestellt sein wird. Es handele sich dabei um keinen regelnden Teil des Regionalplans. Tagesordnungspunkt 6: Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Havel land-fläming zum Regionalen Entwicklungsplan Altmark 2005 Ergänzung um den sachlichen Teilplan Wind Der Planungsstellenleiter erklärt kurz, dass keine Vorranggebiete in unmittelbarer Nähe der Region Havelland-Fläming ausgewiesen worden seien. Daher sei auch die Stellungnahme überschaubar. Tagesordnungspunkt 7: Bericht zur Anfrage von Regionalrat Andreas Menzel zu nicht raumbedeutsamen Windenergie-Anlagen in der Region Havel- land-fläming Der Planungsstellenleiter teilt das Ergebnis der Abfragen in den Landkreisen und Städten der Region mit. Herr Menzel erklärt er erhalte Anrufe von Bürgern die gern nicht raum-bedeutsame Windenergieanlagen aufstellen würden, jedoch Ablehnungen seitens der Gemeinden erhielten. Der Planungsstellenleiter erklärt es gäbe auch Ablehnungen zu solchen Anträgen. Die Genehmigungsbehörden hätten auch Abwägungskriterien zu beachten. Tagesordnungspunkt 8: Haushalts- und Wirtschaftsführung 2011 Nachtragshaushalt der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming 2011 Frau Kedziorski erläutert kurz die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltsplanes für die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Der Nachtrag sei notwendig, da Produkte gebildet werden mussten und die gewährte Sonderzuweisung für die Gerichtskosten 2010 eingestellt wurde. Zwischen den Produkten Regionale Planungsstelle und RUBIRES sei eine interne Leistungsverrechnung veranschlagt, da die Regionale Planungsstelle einen Eigenanteil von 25 % an dem Projekt RUBIRES zu leisten habe. Im Produkt Regionales Energiekonzept wäre ein Fehlbetrag in Höhe der in 2010 gebildeten zweckgebundenen Rücklage ausgewiesen. Insgesamt sei der Nachtragshaushalt 2011, durch die Entnahme der zweckgebundenen Rücklage, ausgeglichen. Tagesordnungspunkt 9: Verschiedenes Der Planungsstellenleiter erklärt nach Ostern 2012 solle das Beteiligungsverfahren eröffnet werden. Tagesordnungspunkt 10: Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil - 7 - YF10_p_öT.doc

Der Vorsitzende bittet auch diesen an das Ende der Sitzung zu stellen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 11: Protokoll der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung 11.1 Beschluss Protokoll 06.10.2011 Das Protokoll wurde als Tischvorlage ausgegeben. Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 19 Das Protokoll wird mehrheitlich bestätigt. Tagesordnungspunkt 12: Regionalplan 2020 12.1 Arbeitsstand 01.12.2011 12.1.1 Kapitel 3 Freiraum 12.1.1.1 Überarbeitung Planelement 3.1.2 prägende Teilräume der regionalen Kulturlandschaft 12.1.1.2 Überarbeitung Planungskriterien liegt bei 12.1.1.3 Bearbeitungsstand Potenzialräume Windenergienutzung 12.1.1.4 Bearbeitungsstand Rohstoffsicherung Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Planungsstellenleiter. Der Planungsstellenleiter erläutert, was unter dem Begriff Suchraum zu verstehen sei. Suchräume seien demnach diejenigen Flächen, welche nicht durch die Ausschlusskriterien aus der Betrachtung fielen. Aus den Suchräumen suche man mittels der Restriktionskriterien zunächst die Potenzialflächen und aus denen die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. Die Ausweisung solcher Eignungsgebiete zöge eine Ausschlusswirkung der Bebauungsmöglichkeit auf allen anderen Flächen nach sich. Anhand von Beispielen und Kartenausschnitten erklärt er die Anwendung der aufgestellten Planungskriterien. Man verfolge das Ziel weniger großer Eignungsgebiete anstelle vieler kleiner auszuweisen. Er erläutert weiterhin wie der Regionalplan aufgebaut sein würde. Es gebe zum Textteil einen Anhang, in welchem die Kriterien und deren Anwendung erläutert würden. Im Anhang werde auch die Alternativenentwicklung. Mittels des derzeitigen Standes der Alternativen würden jetzt die letzten kommunalen Abstimmungen vorgenommen werden. Einige Gespräche stünden dabei noch aus, würden aber noch erfolgen. Mittels des konkreten Beispiels Wusterwitz und Milower Land (Karower Platte) erklärt er mögliche Alternativen und deren Ermittlung. Er geht insbesondere auf die Vorzugsalternativen ein und erläutert warum diesen der Vorzug zu geben sei. Herr BM Garn fragt nach der Vollständigkeit des Alternativenpapiers. Der Planungsstellenleiter antwortet, das vorliegende Alternativenpapier gebe den aktuellen Stand wieder, Ergänzungen seien noch möglich. Er betont, die im Alternativenberichtvorliegenden Al- - 8 - YF10_p_öT.doc

ternativen enthielten die nach den Restriktionskriterien realistischen Möglichkeiten. Er erläutert anschließend die Änderungen der Planungskriterien. Demnach sei bei den Tierökölogischen Abstandskriterien die Prüfung nach dem Vorkommen der Wiesenweihe hinzugekommen. Das Kriterium der Waldfunktionsprüfung sei ebenso geringfügigverändert worden. Erholungswälder seien nur noch teilweise zu berücksichtigen. Wälder in waldarmen Gebieten dagegen seien vollständig aufzunehmen. Herr Lamp verlässt um 17:35 die Sitzung. Tagesordnungspunkt 13: Haushalts- und Wirtschaftsführung 2012 Beschlussfassung Haushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für das Haushaltsjahr 2012 nach 67 BbgKVerF, einschließlich Anlagen Der Vorsitzende bittet Frau Kedziorski um Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf 2012. Frau Kedziorski erläutert, dass die Produktbezeichnungen nun den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. Für das Jahr 2012 könne die Planungsstelle mit einer Zuweisung des MIL in Höhe von 377.000 (wie in 2011) rechnen. Davon würden 304.200 für Personalaufwendungen und 68.800 für allgemeine Verwaltungsaufwendungen benötigt. Auch im Jahr 2012 würde externe Rechtberatung eingeholt, welche mit Kosten in Höhe von 12.000 veranschlagt sei. Für das Regionale Energiekonzept seien noch Mittel aus 2011 verfügbar. Deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2012 sei mit von der ILB befürwortet worden. Eine genaue Benennung der zu übertragenden Mittel sei noch nicht möglich, da die Verträge mit den Gutachtern noch nicht unterschrieben seien. Für das Projekt Eudysé seien Mittel aus 2012 schon in 2011 verausgabt worden (mit entsprechender Zustimmung des Projektträgers). Für das Jahr 2012 rechne man noch mit Zuwendungen i.h.v. 56.300 und dementsprechende Kosten in gleicher Höhe. Für das Projekt NaLaMa-nt seien noch Mittel aus 2011 verfügbar, welche nach Rücksprache mit dem Projektträger Jülich in das neue Haushaltsjahr übertragen werden könnten. Für das Projekt RUBIRES erfolgte keine Planung mehr, da dieses zum 31.12.2011 beendet würde. Herr BM Garn fragt nach, warum der Ansatz der Personalkosten von 2011 zu 2012 um 108.000 gesteigert wurde, obwohl nur eine Veränderung der Personalstruktur um 0,25 VbE zu erkennen sei. Frau Kedziorski erklärt, dies hänge mit der Neueinführung der Projektbeteiligungen als jeweils separates Produkt und dementsprechenden Teilhaushalt zusammen, welche im Haushalt 2011 noch keine Beachtung fanden. Die Personalkosten für die Projekte spiegelten sich jetzt in den Personalkosten insgesamt wieder. Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Abstimmung zu Beschlussantrag 10/13/01. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Der Beschluss wird einstimmig beschlossen. - 9 - YF10_p_öT.doc

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen. Da keine weiteren Wortmeldungen ergehen beendet er die Sitzung und verabschiedet die Regionalräte und Gäste. Er wünscht allen einen angenehmen Heimweg sowie eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest. Blasig Vorsitzender Kedziorski Für das Protokoll der Regionalversammlung - 10 - YF10_p_öT.doc

- Der Vorsitzende - An die Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming - Verteiler - Bearbeiterin Tel. E-Mail Az Teltow Frau Kedziorski -0 christin.kedziorski@havelland-flaeming.de YF10_p_erg 23.04.2012 Ergänzung zum Protokoll der 10. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming am 01. Dezember 2011 Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste (Anlage 1) Tagesordnung: siehe Anlage 2 Ort: Technologie- und Gründerzentrum GmbH Friedrich-Franz-Straße 19 14770 Brandenburg an der Havel Beginn/Ende: 16:12 Uhr/17:50 Uhr I. Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt 8: Haushalts- und Wirtschaftsführung 2011 Nachtragshaushalt der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming 2011 Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Abstimmung zu Beschlussantrag 09/08/01. Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionale Planungsstelle: Oderstraße 65, 14513 Teltow Tel.: (03328) 3354-0, Fax: (03328) 3354-20, E-Mail: info@havelland-flaeming.de, Internet: www.havelland-flaeming.de Verkehrsverbindung: - Potsdam Hauptbahnhof: Bus X1 oder 601 bis Teltow, Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min. - Berlin S-Bahn 25 nach S Teltow/Stadt, dann Bus X1 oder 601 bis Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min.

Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Der Beschluss wird einstimmig beschlossen. Blasig Vorsitzender Kedziorski Für das Protokoll der Regionalversammlung - 2 - YF10_p_erg_öT.doc