STAATSMNSTERUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 005 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößer Bernhard-von-Lindenau-Patz 007 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0.5/5 Dresden,. August 0 Keine Anfrage des Abgeordneten Günter Wid, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : /070 Thema: Anerkennungsgründe für Asybewerber in Sachsen 0 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Keine Anfrage wie fogt: Frage : Wie viee Menschen hieten sich jeweis zu den Stichtagen. 0. 0, 0. 0. 0 in Sachsen auf, deren Asyantrag erfogreich war, denen aso der Füchtingsstatus nach des Asyverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist, und in wecher Zah stammen sie aus wechen Ländem? (Bitte aufschüssen nach Männern, Frauen, Minderjährigen männichen oder weibichen Geschechts) Frage : Wie viee Menschen hieten sich zu den Stichtagen Pkt. in Sachsen auf, denen subsidiärer Schutz gemäß des Asyverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschüssen nach Männern, Frauen, Minderjährigen männichen oder weibichen Geschechts) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen und : Die Antwort ist der Anage zu entnehmen. Frage : Wie viee Menschen hieten sich zu den Stichtagen Pkt. in Sachsen auf, für die ein Abschiebungsverbot gemäß 0 des Aufenthatsgesetzes besteht? Stichtag. März0: 0 Stichtag0. Juni0: 05 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wihem-Buck-Str. 007 Dresden Teefon + 5 5-0 Teefax+ 5 5- www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahninien,. 7.. Besucherparkpätze: Bitte beim Empfang Wihem- Buck-Str. oder meden. Quee: Ausänderzentraregister
STAATSVINSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage : Wie viee abgeehnte Asybewerber hieten sich zu den Stichtagen Pkt. in Sachsen auf und wie viee davon sind gedudet gemäß 0a Aufenthatsgesetz? Wie viee davon wiederum wegen notwendiger Passbeschaffung? Stichtag. 0. 0 0. 0.0 Quee: Landesdirektion Sachsen Anzah der Ausänder, die nach Abehnung des Asyantrages voziehbar ausreisepfichtig sind (). 75. davon (von ): mit Dudung ().. 0 davon (von ): gedudet wegen Passbeschaffung () 55 5 Frage 5: Wie viee gerichtiche Verfahren, aufgeschüsset nach erster und zweiter Instanz, sind im Freistaat Sachsen zu den Stichtagen Pkt. gegen abehnende Bescheide von Asyanträgen anhängig? Stichtag. 0.0 Zah der am jeweiiigen Stichtag anhängigen Verfahren im SachgebietAsyrecht Verwatungsgerichte in Sachsen. Sächsisches Oberverwatungsgericht 0.0. 0. Unter diesen Verfahren befand sich eine nicht ohne Weiteres zu beziffernde Anzah sogenannter Dubin-Verfahren, in denen nicht ein abehnender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Füchtinge (BAMF) Streitgegenstand ist, sondern die nationae Zuständigkeit für die Durchführung des Asyverfahrens. Die Dubin-Verfahren werden statistisch nicht gesondert unter den anhängig gewordenen Verfahren erfasst. Die genaue Anzah der gegen abehnende Bescheide des BAMF gerichteten Verfahren kann nicht mit zumutbarem Aufwand ermittet werden. Gemäß Artike 5 Absatz Satz der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpfichtet, Fragen einzener Abgeordneter oder paramentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzügich und voständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhab der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingehot werden können, mitgeteit wird (SächsVerfGH, Urtei vom. Apri, Vf. --7). Seite von
STAATSMIMSTBRUM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Für die umfassende Beantwortung der Frage 5 wäre die Durchsicht aer betroffenen Akten der an den Stichtagen anhängigen Veri:ahren des Sachgebietes Asyrecht erforderich. Eine soche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Hinzutreten würde noch der Aufwand für die mögiche Anforderung der Akten aus dem Archiv sowie deren Rücksdung. Nach Abwägung des paramentarischen Informationsinteresses einerseits i/nd der Gewähreistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz&ndererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parament'rischn Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwrtun abgesehen. Mit freundichen Grüßen M-kus UbiS Anage Seite von
Stichtag:. März 0 (Quee: Ausänderzentraregister) Anage zu Drs. Nr. /070 Herkunftsand Personen mit anerkanntem Füchtingsstatus gem. AsyG* Gesamt: männich weibich unter Jahre Personen mit subsidiärem Schutz gem7 AsyG* Gesamt: männich weibich unter Jahre Afghanistan Abanien Armenier) Aserbaidschan China Eritrea Guinea Honduras Indien Irak ran Jordanien Kosovo Libanon Libyen Marokko Nigeria ohne Bezeichnung Pakistan Russische Föderation Serbien Somaia sonst, asiat. Staaten Staaten os Syrien Tunesien Türkei 5 0 5 5 5 70 0. 5 5 5 7 0. 7 5 7 0. 0 0 0 05 0 0 5 Seite von
Ukraine Ungekärt Venezuea Vereinigte Staaten v. Amerika 5 Sachsen gesamt: 5.. 0.. 0 7 entspricht die Zah der Inhaber einer Aufenthatseraubnis nach 5 Abs. AufenthG Stichtag: 0. Juni 0 (Quee: Ausänderzentraregister) Herkunftsand Personen mit anerkanntem Füchtingsstatus gem. AsyG* Gesamt: männich weibich unter Jahre Personen mit subsidiärem Schutz gem. AsyG* Gesamt: männich weibich unter Jahre Afghanistan Abanien Armenien Aserbaidschan China Eritrea Guinea Honduras Indien Irak ran Jordanien Kosovo Libanon Libyen Marokko Nigeria ohne Bezeichnung 7 5 0 5 5 5 7 5 0 7 7 7 7 Seite von
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