Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld

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Transkript:

Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld Infoveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3.1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld

Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld 1 18:30 Uhr Begrüßung und Vorstellung Ablauf Bebauungsplanverfahren 2 18:45 Uhr Vorstellung und Erläuterung des Städtebaulichen Entwurfs - Ausgangslage / Analyse - Städtebauliches Konzept 3 19.00 Uhr Rückfragen, Anregungen und Diskussion 4 19.30 Uhr Ende der Veranstaltung Ablauf

1 Ablauf Bebauungsplanverfahren Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 BauGB) ortsübliche Bekanntmachung ( 2 Abs. 1 BauGB) am 12.12.2013 Phase I.~2 bis 3 Monate Entwicklung von Plankonzepten / Städtebaulicher Entwürfe Phase II ~2 Monate Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Sonst. Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) Infoveranstaltung am 20.01.2014 Auswertung der eingegangenen Anregungen Verfahren

Phase III ~2 Monate Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung Phase IV ~2 Monate Auslegungsbeschluss mit ortsüblicher Bekanntmachung eine Woche vor Auslegung Öffentliche Auslegung: einen Monat Entgegennahme von Anregungen ( 3 Abs. 2 BauGB) Beschluss des Gemeinderates über die Behandlung der eingegangen Anregungen im weiteren Verfahren ( 3 Abs. 2 BauGB): Phase V ~3 Monate Bei Berücksichtigung: entweder unerhebliche Planänderung Fortgang des Verfahrens oder erhebliche Planänderung erneute öffentliche Auslegung Bei Zurückweisung: Beibehaltung der Planung Verfahren

Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1 BauGB) Annahme des Bebauungsplanentwurfes als Bebauungsplan Phase VI ~2 Monate Benachrichtigung aller Personen und Behörden, Träger öffentlicher Belange über die Behandlung der von ihnen vorgebrachten Anregungen ( 3 Abs. 2 Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ( 10 Abs. 3 BauGB) Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB) Ablauf

Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungs planung Flächennutzungs plan des Planungsverban des Unteres Remstal FNP 2015 Planungsverband Unteres Remstal

Luftbild

Abgrenzung des Geltungsbereichs Größe etwa 5,7 ha. Im Süden wurde der Planbereich erweitert, um die notwendige Fläche für eine Umfahrt des Gewerbegebiets Horgenbach zu sichern.

Städtebauliche Ziele Schaffung neuer Wohnbaugrundstücke zur Deckung des Bedarfs an neuen Wohnbauflächen. Die Planung dient der städtebaulichen Fortentwicklung der Ortschaft Bittenfeld. Gestaffelte Verteilung der Baumassen in der Form, dass zum Ortsrand hin die Baudichte abnehmen soll: Mögliche Wohntypologien: vor allem Einzel-Doppel- und Reihenhäuser ökonomisches Erschließungskonzept ( zwei Varianten) landschaftliche Einbindung des neuen Wohngebietes und ökologische Verträglichkeit der neuen Ortsrandbebauung ( Nähe zum Biotop am Hohlweg ) und Grünvernetzung in die freie Landschaft Lösung des Konflikts heranrückende Wohnbebaung an das Gewerbegebiet südlich der Römerstraße Ziele

Grundstückssituation und Topographie

Wasserschutzgebiet Zone IIIb Biotop nach 32 BNatschG Landesw. Biotopkartierung Abgrenzungen

Gilt für beide Varianten Baustruktur / städtebauliche Einbindung - Dichte von West nach Ost abnehmend - Anpassung an die bestehende Bebauung im Westen bezüglich Struktur und Gebäudehöhe - Grünverzahnung des Gebiets mit dem Außenbereich - Lärmschutzabstand entlang der Römerstraße - Ökonomische Erschließung des Gebietes Städtebaulicher Vorentwurf 2012 (Variante 1a)

Variante 1 - Südschleife Erschließung über neue gebaute Südschleife mit Anbindung über die Römerstraße Ca. 90 WE, E/D/RH Städtebaulicher Vorentwurf 2013 - Variante 1

Variante 2 - Bestand Erschließung über das best. Straßennetz Ca. 90 WE, E/D/RH Städtebaulicher Vorentwurf 2013 Variante 2

Verkehrserschließung gesonderte Präsentation

Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld 1 18:30 Uhr Begrüßung und Vorstellung Ablauf Bebauungsplanverfahren 2 18:45 Uhr Vorstellung und Erläuterung des Städtebaulichen Entwurfs - Ausgangslage / Analyse - Städtebauliches Konzept 3 19.00 Uhr Rückfragen, Anregungen und Diskussion 4 19.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Abgabefrist für Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 13.01. bis 14.02.2014 Informationen auch im Internet unter www.waiblingen.de > Politik > Stadtentwicklung > Stadtplanung > Bittenfeld > Berg/Bürg