Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Sozialausschuss Ausschussdrucksache 7/340-7 Jung sein in M-V Ausschussdrucksache zu Jung sein in M-V Medienbildung für junge Leute im Kontext der Digitalisierung (25.09.2018) Inhalt: Stellungnahme Prof. Dr. Roland Rosenstock Lehrstuhlinhaber für Praktische Theologie Religionspädagogik/Medienpädagogik, Universität Greifswald
Prof. Dr. Roland Rosenstock, Universität Greifswald Stellungnahme im Rahmen der Reihe Jung sein in M-V Medienbildung für junge Leute im Kontext der Digitalisierung Grundsatz, Rahmenbedingungen 1. Wie muss Medienbildung im Kontext der Digitalisierung gestaltet werden? 1.1 Reflexiv-praktische Medienarbeit in Form des projektorientierten Lernens ist eine wichtige Grundlage für eine handlungsorientierte Medienbildung im Kontext der Digitalisierung. Hierfür braucht es mittelfristig flächendeckende Angebote von niederschwelligen digitalen Medien- und Lernwerkstätten, die Teil digitaler Innovationszentren, öffentlicher Bibliotheken, Volkshochschulen, Mehrgenerationenhäuser, Kirchengemeinden, öffentlicher oder privater Bildungseinrichtungen etc. sind. 1.2 Handlungsorientierte Medienbildung zielt auf eine adressatengerechte Medienkompetenzförderung, die die Dimensionen Medienwissen (Funktion, Struktur, Angebote), Medienbewerten/ -reflektieren (Ethik, Ästhetik, Demokratie) und Medienhandeln/ -anwenden (Interesse, Gestaltung, Produkt) kompetenzorientiert umfasst. Hierfür braucht es qualifizierte Fachkräfte, welche diese Teilkompetenzen miteinander verbinden können. 1.3 Medienbildung im Kontext der Digitalisierung zielt auf die Entwicklung von sinnorientierten Lebenskompetenzen, handlungsorientierten Prozesskompetenzen und informatischen Berufskompetenzen. Medienbildung muss deshalb zum selbstverständlichen Angebot aller zukunftsorientierten Bildungsträger werden.
2. Wie kann mediale Bildung durch das heutige Bildungssystem vermittelt werden, ab wann soll mit dieser begonnen werden und können Senioren dabei helfen? 2.1 Mediale Bildung sollte entlang der gesamten Bildungskette vermittelt werden. Dabei sollte vor allem auf die Übergänge in den Bildungsphasen geachtet werden, die Bildungsakteure (Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Vereine etc.) als Partner miteinbezogen werden, die jeweiligen Entwicklungsaufgaben (Körper, Identität, soziale Rolle etc.) bedacht und dem Niveau entsprechende Kompetenzerwartungen formuliert werden. 2.2 Mediale Bildung beginnt in der KiTa/ dem Kindergarten, da Kinder heute ab dem vierten Lebensjahr regelmäßig digitale Angebote nutzen. Die in der Bildungskonzeption in M-V (0-10) formulierten Bildungsziele können im Rahmen einer systematischen Medienbildung umgesetzt werden. 2.3 Generationsübergreifende Medienarbeit bietet allen Altersgruppen die Möglichkeit voneinander und miteinander zu lernen. Hier können geschulte Senioren wie die Silversurfer Kindern und Jugendlichen helfen, Medienkompetenz zu entwickeln. 3. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine angemessene Medienbildung durchzuführen? -> Hierzu verweise ich auf die Studie Qualität in der Medienbildung in M-V. 4. Welche Voraussetzungen müssen Fachkräfte in der Medienbildung aufweisen? 4.1 In M-V gibt es nur wenige ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte in der Medienbildung, die im deutschlandweiten Vergleich deutlich unterbezahlt sind. Es fehlen geeignete Studiengänge an den Hochschulen und zertifizierte Qualifizierungsund Weiterbildungsangebote bei den Bildungsträgern.
4.2 Fachkräfte in der Medienbildung absolvierten in der Regel ein Studium, das mit einem Masterabschluss beendet wurde. Dieses ist im Bereich Kinder- und Jugendmedien, E-Learning und Medienbildung, Spiel- und Medienpädagogik, Handlungsorientierte Medienpädagogik, Medienbildung oder Medienpädagogik als Lehramtserweiterung an verschiedenen Hochschulen in Deutschland angelegt. 4.3 Auch in der Zusatzqualifizierung von (sozial-)pädagogischen Fachkräften in der Kinder-, Jugend- und Schulsozialarbeit spielt Medienbildung heute eine wichtige Rolle. Auch in diesem Bereich fehlt es in M-V an zertifizierten Angeboten. 5. Wie beurteilen Sie Zugang, Kosten und Leistungsfähigkeit des Breitbandnetzes als Grundvoraussetzung für eine digitale Medienwelt und digitale Medienbildung, vor allem im Ländlichen Raum und in den östlichen Landesteilen? 5.1 Deutschlandweit bildet M-V in der Analyse der D-21 Studie das Schlusslicht bei der Internetnutzung und der Mobilen Internetnutzung. 5.2 Wenn der Breitbandausbau des Landes in Verbindung mit einem möglichen DigitalPakt des Bundes erfolgreich umgesetzt wird, sind wichtige Grundvoraussetzungen für Zugang und Leistungsfähigkeit gegeben. 5.3 In M-V muss aufgrund der geringen Nutzung digitaler Medien, dem fehlenden Zugang, fehlender Kompetenzen und den fehlenden finanziellen Möglichkeiten von einer tiefgreifenden digitalen Spaltung der Gesellschaft gesprochen werden. Dies trifft vor allem Jugendliche aus bildungsferneren und finanziell schwächeren Schichten oder mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Eltern und deren Kinder, sowie Frauen und Senioren über 70 Jahre.
Medienbildung und Schule 6. Welche personellen und sächlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit Medienbildung und Digitalisierung an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen verbindlich und umfassend umgesetzt werden können. 6.1 Laut KMK Vorgabe Bildung in der digitalen Welt soll jeder Schüler - von diesem Schuljahr an - jederzeit Zugang zum Internet und zu digitalen Lernumgebung erhalten, wenn es aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist. 6.2 Laut Bildungsministerium müssen Schulträger, IT-Dienstleister und Lehrkräfte mit oder ohne Unterstützung des Bundes durch den DigitalPakt - im Rahmen klarer Vorgaben für die Medienentwicklungsplanung ein Medienbildungskonzept (MBK) -> Schule, einen Medienentwicklungsplan (MEP) und ein IT- und Technikkonzept erstellen -> IT Dienstleister. Die Betreuung der technischen Einheiten an den Schulen obliegt nicht den einzelnen Lehrkräften, sondern dem Schulträger. 6.3 Alle Schulen sollen nach Empfehlung des Kooperationsprojekt Schul-IT über einen sicheren (Glasfaser) Netzzugang verfügen, die Datensicherung sollte dezentral in einem Verbund von mehreren Schulträgern durch kommunale Rechenzentren erfolgen, die Infrastruktur in der Schule sollte über W-LAN in jedem Klassenzimmer verfügen und standardisierte Lösungen für eine Basisausstattung anbieten, Software und digitale Endgeräte sollten nach dem MBK umgesetzt werden und die Lerninhalte zentral über Bildungsserver wie die FWU-Mediathek, Open Education Ressources und ein digitales Unterrichtshilfeportal angeboten werden. 7. Welche Herausforderungen sehen Sie hinsichtlich der Medienbildung für die Lehrerbildung? 7.1 Die Lehramtsstudierenden verfügen in M-V nur über geringe Kenntnisse in der handlungsorientierten Medienbildung und der fachspezifischen Mediendidaktik, da es in M-V kein verpflichtendes Angebot im modularisierten Lehramtsstudium im Rahmen der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktiken gibt. Eine Änderung des
Lehrerbildungsgesetzes und der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen der modularen Lehramtsstudiengänge ist dafür die Voraussetzung. 7.2 Die vom Bildungsministerium für sechs Jahre in Aussicht gestellte Juniorprofessur (W1) - als Qualifikationsstelle - auf dem Gebiet der Medienpädagogik, schulische Medienbildung und fachintegrative Mediendidaktik für die Hochschulen in Rostock und Greifswald ist nur dann als nachhaltiges und sinnvolles Angebot zu bewerten, wenn durch das Ministerium nach den sechs Jahren die Weiterbeschäftigung durch eine unbefristete W2 Stelle sichergestellt wird (Tenure-Track). 7.3 Eine besondere Herausforderung besteht in der mittelfristigen Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte in den Schulen und Hochschulen, da diese in der Regel zu den Konservativen Gelegenheitsnutzern: Internet Ja- aber wie geht s gehören und zu Reflektierten Profis: Digital kann ich geschult werden müssen. 8. Wie sollten sich die Themen Medienbildung und Digitalisierung in den Lehrplänen wiederfinden? 8.1 Der Rahmenplan Digitale Kompetenzen ist zu begrüßen. Allerdings gilt er nur als Übergangsplan, sodass er schrittweise seine Gültigkeit verliert, wenn die einzelnen Fachpläne erstellt sind. Wir benötigen einen gemeinsamen Rahmenplan aller Fächer, der sowohl die Kompetenzvermittlung durch die jeweiligen Leitfächer als auch die jeweiligen Kompetenzniveaustufen umfasst. 8.2 Die Einführung des Faches Medienbildung und Informatik mit dem dazugehörigen Rahmenplan ab Klasse 5 ist zu begrüßen. Allerdings besteht die Gefahr, dass Medienbildung zu wenig als fächerübergreifende Aufgabe gesehen wird und das schulische Interesse vor allem bei der Vermittlung von informatischen Berufskompetenzen liegt, die vom Informatiklehrer vermittelt werden. 8.3 Für die Grundschule liegt zurzeit kein veränderter Rahmenplan vor, der Medienbildung und Digitalisierung fächerübergreifend reflektiert. Hier müssten vor allem die Übergänge von der KiTa und zur Orientierungsstufe bedacht werden. Da die
SuS in der Regel am Ende der vierten Klasse über ein Smartphone verfügen, wäre es beispielsweise sinnvoll, im Lehrplan ab der dritten Klasse eine Unterrichtseinheit zur Gesundheitsförderung durch Medienkompetenzentwicklung zu planen, die die Kinder auf die Nutzung des Smartphone vorbereitet.