BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

Ähnliche Dokumente
BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG GEMEINDE FAßBERG ORTSCHAFT SCHMARBECK

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Grundzüge der Planung

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG

S T A D T V R E D E N

TEILPLANAUFHEBUNG UND BEGRÜNDUNG

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Bebauungsplan. Auf Haardt

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

Begründung zum Entwurf

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße,

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Martinsheim

ORTSGEMEINDE FREISBACH

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

Inhaltsverzeichnis. 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Planbereich 10

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Beschlussvorlage. Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

GEMEINDE WACHTBERG. Bebauungsplanes Nr Roggenacker in Wachtberg Ließem. Begründung Frühzeitige Beteiligung GEMEINDE WACHTBERG - PLANUNGSAMT --

Transkript:

BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 15 IM ALTEN FELDE BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

- 2-1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Bilshausen hat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Im alten Felde - Nord beschlossen. 1.2 Planbereich Der Planbereich befindet sich nördlich des bestehenden Industriegebietes westlich der Landestraße 523 in Richtung Wulften. Er wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 1.3 Teilplanaufhebung Der vorliegende Bebauungsplan überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Im alten Felde, der mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 21 Im alten Felde - Nord insoweit aufgehoben wird. Der betroffene Bereich wird auf der Planzeichnung dargestellt. 2. Planungsvorgaben 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen, deren Mitgliedsgemeinde Bilshausen ist, weist für den Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bislang eine Fläche für die Landwirtschaft aus. In seiner parallel aufgestellten 39. Änderung wird stattdessen ein Sondergebiet für eine Biogasaufbereitungsanlage vorgesehen, in der Biogas zur Einspeisung in das Gasnetz aufbereitet werden soll, das unmittelbar westlich benachbart in einer geplanten Biogasanlage im dortigen Gemeindegebiet Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim, produziert wird. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der bisherigen Fassung mit eingearbeiteter 39. Änderung wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 2.2 Natur und Landschaft (Gebietsbeschreibung) Hierzu wird auf den Umweltbericht verwiesen, der einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellt und in dem der Zustand von Natur und Landschaft ausführlich beschrieben wird.

-3- Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten Änderungen (M 1 : 5.000)

- 4 - Lageplan der vorgesehenen Biomethananlage (Gemeinde Bilshausen) und der Biogasanlage (Gemeinde Katlenburg-Lindau)

- 5-3. Verbindliche Bauleitplanung 3.1 Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht) Durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Errichtung einer Biomethananlage zur Aufbereitung von Biogas ermöglicht werden. Unmittelbar westlich des Planbereiches jenseits der Grenze zur Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim, ist parallel zur hier vorliegenden Planung die Errichtung einer Biogasanlage vorgesehen. Das dort erzeugte Biogas soll in der genannten Biomethananlage so aufbereitet werden, dass es direkt in die nördlich unmittelbar benachbarte Ferngasleitung eingespeist werden kann. Das Plangebiet beinhaltet Flächen, die nach derzeitigem Stand noch nicht für weitere bauliche Anlagen benötigt werden und somit aus Gründen des Vorhabenbezugs auch noch nicht für eine Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Sie können bis auf weiteres der Eingrünung und damit dem Eingriffsausgleich dienen. Südlich der vorgesehenen Erschließungsstraße wird ein schmaler Streifen als Industriegebiet festgesetzt, weil er zu dem sich weiter nach Süden erstreckenden Grundstück gehört, das ansonsten im benachbarten Bebauungsplan Nr. 15 Im alten Felde als Industriegebiet ausgewiesen ist. Um keine Lücke zwischen den beiden Bebauungsplänen entstehen zu lassen, wird der genannte Streifen in die vorliegende Planung mit einbezogen. Die Textlichen Festsetzungen 6 bis 11 werden aus dem anschließenden Industriegebiet im Nachbarplan Im alten Felde übernommen, um einheitliche Bedingungen für die Gesamtfläche zu schaffen. 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Aus der Darstellung eines Sondergebietes für eine Biogasaufbereitungsanlage im Flächenutzungsplan wird in diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet für eine Biomethananlage entwickelt. Damit soll eben aus Gründen des genaueren Vorhabenbezugs die Art der Anlage bestimmt werden. Es wird eine Grundflächenzahl festgesetzt, die den Bau der geplanten Anlagen ermöglicht. Das gleiche trifft für die zulässige Bauhöhe zu. 3.3 Bauweise, Baugrenzen Es wird keine bestimmte Bauweise festgesetzt, weil angesichts der verhältnismäßig eng gefassten überbaubaren Fläche hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit besteht. Die Baugrenzen können innerhalb des Baugebietes so großzügig gehalten werden, dass ebenfalls die geplanten Anlagen verwirklicht werden können. Die östliche Baugrenze berücksichtigt einen Mindestabstand zur äußeren Fahrbahnkante der Landesstraße von 20 m, wobei sie nach der Planung für eine Linksabbiegespur im Verlauf der Landestraße im weiteren Planaufstellungsverfahren noch entsprechend angepasst werden kann. Weiterhin wird eine Gasleitung berücksichtigt, die parallel zum Radwanderweg verläuft und nicht mit Hochbauten überbaut werden darf.

- 6-3.4 Verkehr Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Osten her direkt von der Landesstraße 523 Bilshausen - Wulften. Damit ist eine direkte Anbindung an das klassifizierte übergeordnete Straßennetz möglich; eine verkehrliche Belastung von Ortsstraßen kann damit vermieden werden. Zur Erschließung wird eine Privatstraße festgesetzt, weil sie lediglich der Anbindung weniger Anlieger dient. Dazu zählt auch der südlich angrenzende vorhandene Industriebetrieb. Weiter westlich quert sie den auf der ehemaligen Bahntrasse verlaufenden Radwanderweg, um das westlich in der Gemarkung Lindau, Gemeinde Katlenburg- Lindau, Landkreis Northeim, benachbarte Gelände der dort vorgesehenen Biogasanlage anzubinden. Aufgrund der Lage der Landesstraße außerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt werden entlang der Landesstraße Ein- und Ausfahrten mit Ausnahme der Einmündung der geplanten Privatstraße ausgeschlossen. 3.5 Grün Es wird eine umfangreiche Grünfläche für eine private Grünanlage festgesetzt, in der die Eingrünung des Baugebietes sowie gleichzeitig die Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in die Belange von Natur und Landschaft sichergestellt werden können. Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft ergeben sich aus dem Umweltbericht, der einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellt und ihr in der Anlage beigefügt wird. 3.6 Immissionsschutz Die Anlagen müssen so beschaffen sein, dass die Immissionsschutzansprüche der weiteren Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden können. Dies wird innerhalb des Einzelgenehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nachzuweisen sein. 4. Zur Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende Maßnahmen 4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen Altablagerungen und Bodenkontaminationen sind innerhalb des Planbereiches nicht bekannt. 4.2 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind innerhalb des Planbereiches nicht erforderlich. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Planbereiches ist möglich und ist durch die Investoren bzw. Betreiber sicherzustellen, soweit dies für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist. Es ist nachzuweisen, dass die Vorflut gegenüber dem bisherigen Zustand nicht zusätzlich belastet wird.

- 7 - Die Löschwasserversorgung muss durch den Investor bzw. Betreiber entsprechend den einschlägigen Richtlinien sichergestellt werden. Eine öffentliche Grundversorgung ist auf Dauer nicht möglich. Eine Gasleitung, die parallel zum Radwanderweg verläuft, darf nicht durch Hochbauten überbaut werden. 4.4 Städtebauliche Werte Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat eine Größe von davon sind: Sondergebiet Industriegebiet Grünfläche Grünanlage, privat Verkehrsfläche, öffentlich Verkehrsfläche privat, Privatstraße Verkehrsfläche, öffentlich: Radwanderweg 1,0766 ha 0,4645 ha 0,0091 ha 0,4412 ha 0,0912 ha 0,0646 ha 0,0060 ha Diese Begründung gemäß 9 (8) BauGB hat zusammen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Im alten Felde - Nord" vom bis einschließlich gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Gemeinde Bilshausen beschlossen. Bilshausen, den Siegel Bürgermeisterin