BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 15 IM ALTEN FELDE BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
- 2-1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Bilshausen hat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Im alten Felde - Nord beschlossen. 1.2 Planbereich Der Planbereich befindet sich nördlich des bestehenden Industriegebietes westlich der Landestraße 523 in Richtung Wulften. Er wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 1.3 Teilplanaufhebung Der vorliegende Bebauungsplan überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Im alten Felde, der mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 21 Im alten Felde - Nord insoweit aufgehoben wird. Der betroffene Bereich wird auf der Planzeichnung dargestellt. 2. Planungsvorgaben 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen, deren Mitgliedsgemeinde Bilshausen ist, weist für den Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bislang eine Fläche für die Landwirtschaft aus. In seiner parallel aufgestellten 39. Änderung wird stattdessen ein Sondergebiet für eine Biogasaufbereitungsanlage vorgesehen, in der Biogas zur Einspeisung in das Gasnetz aufbereitet werden soll, das unmittelbar westlich benachbart in einer geplanten Biogasanlage im dortigen Gemeindegebiet Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim, produziert wird. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der bisherigen Fassung mit eingearbeiteter 39. Änderung wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 2.2 Natur und Landschaft (Gebietsbeschreibung) Hierzu wird auf den Umweltbericht verwiesen, der einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellt und in dem der Zustand von Natur und Landschaft ausführlich beschrieben wird.
-3- Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten Änderungen (M 1 : 5.000)
- 4 - Lageplan der vorgesehenen Biomethananlage (Gemeinde Bilshausen) und der Biogasanlage (Gemeinde Katlenburg-Lindau)
- 5-3. Verbindliche Bauleitplanung 3.1 Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht) Durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Errichtung einer Biomethananlage zur Aufbereitung von Biogas ermöglicht werden. Unmittelbar westlich des Planbereiches jenseits der Grenze zur Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim, ist parallel zur hier vorliegenden Planung die Errichtung einer Biogasanlage vorgesehen. Das dort erzeugte Biogas soll in der genannten Biomethananlage so aufbereitet werden, dass es direkt in die nördlich unmittelbar benachbarte Ferngasleitung eingespeist werden kann. Das Plangebiet beinhaltet Flächen, die nach derzeitigem Stand noch nicht für weitere bauliche Anlagen benötigt werden und somit aus Gründen des Vorhabenbezugs auch noch nicht für eine Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Sie können bis auf weiteres der Eingrünung und damit dem Eingriffsausgleich dienen. Südlich der vorgesehenen Erschließungsstraße wird ein schmaler Streifen als Industriegebiet festgesetzt, weil er zu dem sich weiter nach Süden erstreckenden Grundstück gehört, das ansonsten im benachbarten Bebauungsplan Nr. 15 Im alten Felde als Industriegebiet ausgewiesen ist. Um keine Lücke zwischen den beiden Bebauungsplänen entstehen zu lassen, wird der genannte Streifen in die vorliegende Planung mit einbezogen. Die Textlichen Festsetzungen 6 bis 11 werden aus dem anschließenden Industriegebiet im Nachbarplan Im alten Felde übernommen, um einheitliche Bedingungen für die Gesamtfläche zu schaffen. 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Aus der Darstellung eines Sondergebietes für eine Biogasaufbereitungsanlage im Flächenutzungsplan wird in diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet für eine Biomethananlage entwickelt. Damit soll eben aus Gründen des genaueren Vorhabenbezugs die Art der Anlage bestimmt werden. Es wird eine Grundflächenzahl festgesetzt, die den Bau der geplanten Anlagen ermöglicht. Das gleiche trifft für die zulässige Bauhöhe zu. 3.3 Bauweise, Baugrenzen Es wird keine bestimmte Bauweise festgesetzt, weil angesichts der verhältnismäßig eng gefassten überbaubaren Fläche hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit besteht. Die Baugrenzen können innerhalb des Baugebietes so großzügig gehalten werden, dass ebenfalls die geplanten Anlagen verwirklicht werden können. Die östliche Baugrenze berücksichtigt einen Mindestabstand zur äußeren Fahrbahnkante der Landesstraße von 20 m, wobei sie nach der Planung für eine Linksabbiegespur im Verlauf der Landestraße im weiteren Planaufstellungsverfahren noch entsprechend angepasst werden kann. Weiterhin wird eine Gasleitung berücksichtigt, die parallel zum Radwanderweg verläuft und nicht mit Hochbauten überbaut werden darf.
- 6-3.4 Verkehr Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Osten her direkt von der Landesstraße 523 Bilshausen - Wulften. Damit ist eine direkte Anbindung an das klassifizierte übergeordnete Straßennetz möglich; eine verkehrliche Belastung von Ortsstraßen kann damit vermieden werden. Zur Erschließung wird eine Privatstraße festgesetzt, weil sie lediglich der Anbindung weniger Anlieger dient. Dazu zählt auch der südlich angrenzende vorhandene Industriebetrieb. Weiter westlich quert sie den auf der ehemaligen Bahntrasse verlaufenden Radwanderweg, um das westlich in der Gemarkung Lindau, Gemeinde Katlenburg- Lindau, Landkreis Northeim, benachbarte Gelände der dort vorgesehenen Biogasanlage anzubinden. Aufgrund der Lage der Landesstraße außerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt werden entlang der Landesstraße Ein- und Ausfahrten mit Ausnahme der Einmündung der geplanten Privatstraße ausgeschlossen. 3.5 Grün Es wird eine umfangreiche Grünfläche für eine private Grünanlage festgesetzt, in der die Eingrünung des Baugebietes sowie gleichzeitig die Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in die Belange von Natur und Landschaft sichergestellt werden können. Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft ergeben sich aus dem Umweltbericht, der einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellt und ihr in der Anlage beigefügt wird. 3.6 Immissionsschutz Die Anlagen müssen so beschaffen sein, dass die Immissionsschutzansprüche der weiteren Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden können. Dies wird innerhalb des Einzelgenehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nachzuweisen sein. 4. Zur Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu treffende Maßnahmen 4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen Altablagerungen und Bodenkontaminationen sind innerhalb des Planbereiches nicht bekannt. 4.2 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind innerhalb des Planbereiches nicht erforderlich. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Planbereiches ist möglich und ist durch die Investoren bzw. Betreiber sicherzustellen, soweit dies für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist. Es ist nachzuweisen, dass die Vorflut gegenüber dem bisherigen Zustand nicht zusätzlich belastet wird.
- 7 - Die Löschwasserversorgung muss durch den Investor bzw. Betreiber entsprechend den einschlägigen Richtlinien sichergestellt werden. Eine öffentliche Grundversorgung ist auf Dauer nicht möglich. Eine Gasleitung, die parallel zum Radwanderweg verläuft, darf nicht durch Hochbauten überbaut werden. 4.4 Städtebauliche Werte Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat eine Größe von davon sind: Sondergebiet Industriegebiet Grünfläche Grünanlage, privat Verkehrsfläche, öffentlich Verkehrsfläche privat, Privatstraße Verkehrsfläche, öffentlich: Radwanderweg 1,0766 ha 0,4645 ha 0,0091 ha 0,4412 ha 0,0912 ha 0,0646 ha 0,0060 ha Diese Begründung gemäß 9 (8) BauGB hat zusammen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Im alten Felde - Nord" vom bis einschließlich gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Gemeinde Bilshausen beschlossen. Bilshausen, den Siegel Bürgermeisterin